374 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über die Regierungsvorlage (74 der Beilagen): Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B‑VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die EU-Strukturfonds in der Periode 2007-2013

Die EU-Verordnungen zur Regelung der EU-Kohäsisonspolitik 2007-2013 - Verordnungen (EG) Nr. 1080/2006, 1081/2006 und 1083/2006 (ABl. L 210 vom 31.7.2006) sowie Durchführungs­verordnung Nr. 1828/2006 (ABl. L 371 vom 27.12.2006) - sehen für die koordinierte Abwicklung der Programme der EU-Strukturfonds bestimmte Institutionen vor – „Verwaltungsbehörde“, „Bescheinigungsbehörde“, „Prüfbehörde“, „Begleitausschuss“ – die von den Mitgliedstaaten entsprechend ihrer jeweiligen nationalen Rechtsordnungen einzurichten sind. Die Mitgliedstaaten sind gegenüber der Kommission für die ordnungs­gemäße Programmabwicklung verantwortlich und haften für allfällige Unregelmäßigkeiten.

Regional- und Strukturpolitik sind in Österreich kein eigener Kompetenz­tatbestand des B-VG. Diesbezügliche Aufgaben werden in Österreich vielmehr – ohne formalrechtlich geregelte Koordination – von mehreren sachlich zuständigen Bundes­ministerien und den Ländern wahrgenommen. Österreich hatte sich nach dem EU-Beitritt 1995 dafür entschieden, für die Umsetzung der Programme der EU-Strukturfonds in Österreich vorerst auf formalrechtliche Regelungen zu verzichten und für die Umsetzung die bestehenden Förderstrukturen der sachlich beteiligten Bundesministerien und der Länder zu verwenden. Die notwendige Koordination erfolgte in den ersten Jahren ausschließlich auf Basis informeller Absprachen.

Mit der Periode 2000-2006 wurden die Anforderungen an das Verwaltungs- und Kontroll­system der Mitgliedstaaten verschärft; formale Regelungen wurden somit auch in Österreich unerlässlich. Diese wurden mit der derzeit geltenden Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über Regelungen zur partnerschaftlichen Durchführung der Regionalprogramme im Rahmen der EU-Strukturfonds in der Periode 2000-2006 (BGBl. I Nr. 147/2001) geschaffen.

Für die Periode 2007-2013 ist ebenfalls eine derartige rechtliche Regelung für Österreich notwendig. Diese muss den neuerlich geänderten EU-rechtlichen Rahmenbedingungen Rechnung tragen. Das BKA hat diesbezügliche Vorschläge ausgearbeitet und mit den Ländern und beteiligten Bundesministerien verhandelt. Nach wie vor ist es Ziel der Regelungen, unter Berücksichtigung der bestehenden Verwaltungspraxis in Österreich (Aufteilung der regionalpolitisch relevanten Förderungskompetenzen auf mehrere Bundes­ministerien und die Länder) einerseits und den Koordinationserfordernissen der Struktur­fonds­programme anderseits eine effiziente Lösung zu finden, die einerseits zwischen Bund und Ländern ausgewogen ist und anderseits klare Verantwortlichkeiten schafft.

Die Vereinbarung enthält Regelungen zu folgenden Bereichen:

           1. Abgrenzung des Geltungsbereichs

           2. Organe des Verwaltungs- und Kontrollsystems in Österreich

           3. Verfahrensbestimmungen zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Programm­durchführung gemäß den EU-Anforderungen

           4. Regelungen betreffend Kontrolle, Finanzkorrekturen und Haftung

           5. Schlussbestimmungen.

 

Der Verfassungsausschuss hat die gegenständliche Vereinbarung in seiner Sitzung am 28. November 2007 in Verhandlung genommen. In der Debatte meldete sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneter Otto Pendl die Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Heidrun Silhavy zu Wort.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieser Vereinbarung zu empfehlen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem Abschluss der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die EU-Strukturfonds in der Periode 2007-2013 (74 der Beilagen) die Genehmigung erteilen.

Wien, 2007 11 28

                                      Otto Pendl                                                                   Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann