380 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über die Regierungsvorlage (306 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Bundesinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens erlassen wird und das Bundes-Schulaufsichtsgesetz sowie das Schulorganisationsgesetz geändert werden (BIFIE-Gesetz 2008)

Mit diesem Bundesgesetz soll die Qualität des Schulsystems – wissenschaftlich gestützt – weiter verbessert und die Wettbewerbsfähigkeit von Absolventen und Absolventinnen österreichischer Schulen auf europäischem und globalem Niveau gesichert werden. Die Bildungspolitik ist darauf angewiesen, regelmäßig nationale Bestandsaufnahmen, Analysen und Vergleiche durchzuführen sowie effektive und effiziente Reformen, Innovationen und Entwicklungen umzusetzen. Eine Kultur evidenzbasierter Bildungspolitik und systematischer Schulentwicklung sollte sich daher rascher und stärker entfalten.

Dieser Bereich wird organisatorisch in Österreich als verbesserungswürdig erachtet. Der Umfang der Arbeiten ist zu gering, die Verantwortlichkeiten auf Behördenseite zersplittert und der wissenschaftliche Standard ist teilweise nicht auf internationalem Niveau. Das gegenwärtige „Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des Bildungswesens“ („BIFIE-alt“), verankert im Bundes-Schulaufsichtsgesetz, ist weder von der Größe noch von der Zusammensetzung des Personals als notwendige wissenschaftliche Leitstelle und Kompetenzzentrum für diese herausfordernde Aufgabe geeignet.

Umfang und Qualität der bildungswissenschaftlichen Aktivitäten müssen deutlich gesteigert werden, vor allem in jenen Bereichen, die Auswirkungen auf Qualitätsverbesserungen, insbesondere auf die Qualität der Schüler- und Schülerinnenleistungen versprechen (zB Qualitätsindikatoren, Bildungsstandards und regelmäßige Bildungsberichterstattung). Wie in vielen anderen OECD-Staaten soll die erfolgreiche Bewältigung obgenannter Aufgaben durch die Einrichtung eines ausreichend großen, wissenschaftlich kompetenten, mit klaren Aufgaben- und Verantwortungsbereichen sowie mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestatteten „Bundesinstituts für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens“ (in der Folge: „BIFIE-neu“) gesichert werden, das zuständig ist für den gesamten Schulbereich (einschließlich der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrern und Lehrerinnen, von Kindergartenpädagogen und Kindergartenpädagoginnen, von Horterziehern und Horterzieherinnen und der Schulverwaltung und Schulaufsicht).

Auf einigen vorhandenen Elementen des „BIFIE-alt“ aufbauend, soll nun ab 1.1.2008 ein den gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen entsprechendes, selbstständiges, bildungswissenschaftlich ausgerichtetes und für den gesamten Schulbereich zuständiges Institut („Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens“ / „BIFIE-neu“ – der Name soll im Wesentlichen bleiben) geschaffen werden – mit entsprechenden personellen Strukturen und finanziellen Ressourcen zur Bewältigung der von der Ressortleitung unter Berücksichtigung mehrerer Expertisen ins Auge gefassten Aufgaben.

Zu den bisherigen Aufgaben des „BIFIE-alt“ sollen nun auch die Arbeit an der regelmäßigen Nationalen Bildungsberichterstattung, die internationalen Assessments vom Typ „PISA“, die Entwicklung und Überprüfung der Bildungsstandards sowie die Implementation und Nutzung der Standards (und anderer Neuerungen) in der Schulpraxis und die gezielte Unterstützung der Schulen bei der Qualitätsentwicklung kommen. Das „BIFIE-neu“ soll zudem die Beratung der Ressortleitung bzw. der Schulpolitik in nationalen und internationalen Bildungsforschungsthemen wahrnehmen und über Kapazitäten verfügen, auch kurzfristig aktuelle wissenschaftliche Problematiken zu erheben bzw. vorhandene Daten auf Anfrage themenspezifisch für die Ressortleitung zu analysieren.

Alle Kernaufgaben des „BIFIE-neu“ werden in Zusammenarbeit mit universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Pädagogischen Hochschulen und Schulen sowie mit Einrichtungen des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur bzw. der staatlichen Schulverwaltung erbracht - diese Kooperation dient der Förderung der österreichischen Bildungsforschung, der Qualitätsentwicklung und der Entfaltung einer Kultur evidenzbasierter Bildungspolitik und Schulentwicklung.

Organisatorisch ist das „BIFIE-neu“ als juristische Person des öffentlichen Rechts mit Sitz in Salzburg konzipiert. Dieser Organisationsform entspricht einerseits die öffentliche Verantwortung für das Bildungswesen, andererseits wird dadurch der angewandten Forschung die notwendige Freiheit eingeräumt.

 

Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 29. November 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Dr. Gertrude Brinek, Dieter Brosz, Mag. Dr. Martin Graf, Ursula Haubner, Sabine Mandak und Barbara Zwerschitz sowie die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und Fritz Neugebauer einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Die die Änderung des Schulorganisationsgesetzes betreffenden Teile der Regierungsvorlage sollen durch vorliegenden Abänderungsantrag aus der Regierungsvorlage des BIFIE-Gesetzes 2008 herausgelöst und inhaltlich unverändert in die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird (307 dB XXIII. GP) implementiert werden.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und Fritz Neugebauer mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2007 11 29

                     Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer                                                    Fritz Neugebauer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann