382 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über die Regierungsvorlage (281 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird

Im Zuge der Vorbereitungen des 2. Schulrechtspaketes 2005 (BGBl. I Nr. 20/2006) hat ein von der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur einberufener Schulpartnergipfel mit der Terminisierung der Wiederholungsprüfungen befasst. Die daraufhin erfolgte Neuregelung dieser Angelegenheit hat sich jeoch auf Grund sehr unterschiedlicher Interessenslagen der Schulpartner als sehr schwierig bis sogar konfliktträchtig erwiesen. Auf Ersuchen der Schulpartner soll dieser unbefriedigende Zustand verbessert werden: die Wiederholungsprüfungen sollen nunmehr grundsätzlich am Montag und/oder Dienstag der ersten Woche des Unterrichtsjahres stattfinden. Gleichzeitig soll es der Schulpartnerschaft ermöglicht werden, mit erhöhtem Konsens (2/3-Mehrheit) die Abhaltung von Wiederholungsprüfungen auch am Donnerstag und/oder Freitag der letzten Ferienwoche zu genehmigen. Wesentlich und unverrückbar bleibt das Festhalten an den Grundintentionen des 2. Schulrechtspaketes 2005, wonach der Schulbeginn für alle Schüler und Schülerinnen auf den Montag der ersten Schulwoche zu fallen hat und bereits am Mittwoch derselben Woche voller lehrplanmäßiger Unterricht stattzufinden hat (siehe diesbezüglich auch § 10 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes und § 2 Abs. 5 des Schulzeitgesetzes 1985, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 20/2006 sowie der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP, RV 1166).

Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 29. November 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Silvia Fuhrmann die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Dr. Gerhard Kurzmann, Ursula Haubner, Sabine Mandak, Dieter Brosz, Franz Riepl, Barbara Zwerschitz, Elmar Mayer und Nikolaus Prinz sowie die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und Fritz Neugebauer einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

Zu Z 1 (bezüglich des neuen § 3 Abs. 3):

Das Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode sieht im Abschnitt „Bildung“, Punkt 4. Integration, unter anderem vor, dass Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache bestmöglich in das Schulsystem integriert werden, und zur Erreichung dieses Ziels die Fördermaßnahmen intensiviert werden sollen, damit alle Kinder (dies umfasst nicht nur die Kinder von Migrantinnen und Migranten) die Unterrichtssprache beherrschen.

Kinder, die über mangelnde Deutsch-Kenntnisse verfügen, sollen so gefördert werden, dass sie mit Eintritt in die erste Stufe der Volksschule die Unterrichtssprache Deutsch so weit beherrschen, dass sie dem Unterricht folgen können.

Die gegenständliche Änderung des Schulunterrichtsgesetzes schafft die Verpflichtung der Erziehungsberechtigten, hiefür Sorge zu tragen.

Dieser Verpflichtung steht ein Angebot des Bundes und der Länder gegenüber, das die nötigen Fördermaßnahmen bereit stellt. Diese sollen im Zusammenwirken zwischen den institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, den Schulen und den Schulbehörden des Bundes die Beherrschung der Unterrichtssprache Deutsch nach einheitlichen Deutsch-Standards im Sinne von Sprachkompetenzmodellen durch alle Kinder beim Eintritt in die erste Schulstufe der Volksschule sicher stellen.

Der Bund wird

•       für die Erarbeitung von einheitlichen Deutsch-Standards im Sinne von Sprachkompetenzmodellen Sorge tragen,

•       die Ausbildung der Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen an Bundesanstalten für Kindergartenpädagogik sowie die spezielle Ausbildung der Leiterinnen und Leiter der Volksschulen und des mitverwendeten schulischen Personals im Bereich der Sprachstandsfeststellungen und der frühen sprachlichen Förderung an den Pädagogischen Hochschulen bereitstellen,

•       für die Entwicklung von Curricula für ein einheitliches Qualifizierungsmodell für die spezielle Aus-, Fort- und Weiterbildung der Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen im Bereich der Sprachstandsfeststellung und der frühen sprachlichen Förderung an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik bzw. den Pädagogischen Hochschulen Sorge tragen und

•       für die Länder ein geeignetes Verfahren zur Sprachstandsfeststellung entwickeln und zur Verfügung stellen.

Die Länder werden

•       für die Information sowie für die Anwendung dieses Verfahrens in den institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen zur Feststellung des Sprachförderbedarfs einschließlich jener Kinder, die bisher noch keine solche Einrichtung besucht haben,

•       für die erforderliche Sprachförderung in den institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen gemäß den einheitlichen Deutsch-Standards und

•       für die Zuweisung der Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen zu den genannten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des Bundes

sorgen.

Alle diese Maßnahmen sowie deren Finanzierung sollen in einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Art. 15a B-VG festgelegt werden. Sämtliche Maßnahmen haben sicher zu stellen, dass die Sprachstandsfeststellung spätestens 15 Monate und der Beginn der Sprachförderung spätestens ein Jahr vor Beginn der Schulpflicht des Kindes erfolgen kann, wobei die erste Sprachstandsfeststellung in der institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung bereits bis Ende Mai 2008 erfolgen und die erste Sprachförderung mit dem Kindergartenjahr 2008/09 beginnen soll. In dieser Vereinbarung wird auch festgelegt, dass Bund und Länder die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sicherzustellen haben.

Ende 2008 werden die Maßnahmen der frühen Sprachförderung in Hinblick auf ihre Zielerreichung (möglichst alle Kinder, welche die Unterrichtssprache Deutsch nicht ausreichend beherrschen, sollen eine frühe Sprachförderung erhalten) evaluiert; darauf aufbauend soll entschieden werden, ob weitere Durchsetzungsmaßnahmen gesetzlich verankert werden sollen.“

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und Fritz Neugebauer in getrennter Abstimmung teils einstimmig, teils mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Silvia Fuhrmann gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2007 11 29

                                Silvia Fuhrmann                                                               Fritz Neugebauer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann