383 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über den Antrag 464/A der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Fritz Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Ordnung von Unterricht und Erziehung in den im Schulorganisationsgesetz geregelten Schulen (Schulunterrichtsgesetz – SchUG) geändert wird

 

Die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Fritz Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 08. November 2007 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„ Zu § 19 Abs. 2a:

Durch die letzte Novelle zum Schulunterrichtsgesetz (BGBl. I Nr. 113/2006) wurde § 19 Abs. 2a eingeführt. Diese Bestimmung besagt, dass an allgemein bildenden höheren Schulen (AHS), an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) sowie an Anstalten der Lehrerbildung und der Erzieherbildung in den letzten Schulstufen am Ende des ersten Semesters keine Schulnachrichten auszustellen sind.

Der Gesetzgeber wollte damit jenen SchülerInnen den Leistungsdruck nehmen, die kurz vor Beendigung ihrer Schulausbildung stehen. Überdies würde – aufgrund des verkürzten Schuljahres – das Abschlusszeugnis den MaturantInnen einige Wochen später ausgestellt werden, sodass die Verteilung von Schulnachrichten für die letzten Schulstufen als überflüssig gesehen wurde. Ferner ist für MaturantInnen zu Beginn eines Studiums an einer Universität oder Fachhochschule sowie im Rahmen der Berufswahl ein Semesterzeugnis aus beruflichen und praktischen Gründen nicht notwendig.

Für SchülerInnen von berufsbildenden mittleren Schulen (BMS) kann die Ausstellung von Schulnachrichten als durchaus sinnvoll gesehen werden. So sind jene SchülerInnen im zweiten Halbjahr mit der Lehrstellensuche bzw. mit der Suche einer weiterführenden Schule beschäftigt, weshalb in der Praxis bei Bewerbungen, egal ob für berufliche oder schulische Zwecke, immer wieder nach einem Semesterzeugnis gefragt wird. Daher sollten aus praktischen Gründen für berufsbildende mittlere Schulen die Semesterzeugnisse wieder eingeführt werden.

§ 19 Abs. 2a SchUG in der vorgeschlagenen Fassung regelt, dass in den allgemein bildenden höheren Schulen (AHS), den berufsbildenden höheren Schulen (BHS) sowie den höheren Anstalten der Lehrerbildung und Erzieherbildung in der letzten Schulstufe keine Schulnachrichten auszustellen sind. Die berufsbildenden mittleren Schulen wurden aus diesem Absatz gestrichen.

 

Zu § 19 Abs. 2b:

Dieser Absatz soll explizit die berufsbildenden mittleren Schulen (BMS) aus der Anwendbarkeit des § 19 Abs. 2a SchUG herausnehmen, um etwaige Unklarheiten in der Praxis zu vermeiden.

Mit dem vorliegenden Antrag soll für zwei- bis vierjährige berufsbildende mittlere Schulen (BMS) die Schulnachricht in der letzten Schulstufe wieder eingeführt werden, damit die SchülerInnen im Rahmen ihrer Berufs- oder Schulwahl einen Leistungsnachweis über das laufende Schuljahr vorlegen können.“

 

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 29. November 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters DDr. Erwin Niederwieser der Abgeordnete Mag. Peter Eisenschenk.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2007 11 29

                        DDr. Erwin Niederwieser                                                       Fritz Neugebauer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann