384 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über die Regierungsvorlage (282 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Schulzeitgesetz 1985 geändert wird

Seit Einführung der schulautonomen Tage wurden regelmäßig Unzufriedenheiten darüber zum Ausdruck gebracht, dass unterschiedliche schulfreie Tage an den Schulen zu Belastungen der familiären Situation führen. So gestaltet sich etwa an diesen Tagen die Beaufsichtigung von Kinder einer Familie, die unterschiedlichen Schulen mit unterschiedlichen autonomen Festlegungen besuchen als besonders schwierig. Ebenso wurde darauf hingewiesen, dass gemeinsame Aktivitäten der Familie, wie zB Ausflüge, bei mehreren Kindern eben dadurch, dass unterschiedliche Tage schulfrei sind, vereitelt werden.

Die Schulpartner haben daher einen Vorschlag unterbreitet, wie aus ihrer Sicht trotz der unterschiedlichen Interessenslagen ein sinnvoller Kompromiss zur Zufriedenheit aller Schulpartner erfolgen könnte. Zudem wurde im Rahmen der Begutachtung des Entwurfes von Länderseite dargelegt, dass regionalen Gegebenheiten und Bedürfnissen, wie zB Landesfeiertagen entsprochen werden müsse. Dem trägt der vorliegende Entwurf Rechung.

Konkret soll nun die familiäre Situation von berufstätigen Erziehungsberechtigten und von Familien mit mehreren Kindern (in unterschiedlichen Schulen) dadurch verbessert werden, dass zwei Tage aus dem Kontingent der fünf schulautonomen Tage herausgenommen werden, und die Schulbehörde erster Instanz angewiesen wird, zwei zwischen schulfreie Tage fallende Tage landesweit schulfrei zu erklären.

Von dieser Regelung ausgenommen sind die „reinen“ Oberstufenformen, also das Oberstufenrealgymnasium sowie die berufsbildenden mittleren und höheren Schulen und die Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und für Sozialpädagogik. In diesem Altersbereich der Schülerinnen und Schüler erscheint eine zentrale Vorgabe nicht unbedingt erforderlich, und es soll der schulautonomen Gestaltung weiterhin der Vorrang gegenüber einer zentralen Regelung eingeräumt werden. Weiters ausgenommen sind jene allgemein bildenden höheren Schulen, an denen der Samstag ein Unterrichtstag ist.

Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 29. November 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Anna Franz die Abgeordneten Beate Schasching, Dieter Brosz, Mag. Dr. Martin Graf, Ursula Haubner, Sabine Mandak und Dr. Johann Georg Schelling sowie die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied.

 


Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Anna Franz gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (282 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2007 11 29

                                     Anna Franz                                                                    Fritz Neugebauer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann