390 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (312 der Beilagen): Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitätspakt 2008)

Inhalt der Vereinbarung:

Im Paktum über den Finanzausgleich für die Jahre 2008 bis 2013 verpflichteten sich Bund, Länder und Gemeinden durch ein gemeinsames Zusammenwirken dazu beizutragen, dass Attraktivität und Stabilität des Wirtschaftsstandortes, die hohe Lebensqualität und der Wohlstand in Österreich und unser hoher sozialer Standard weiterhin langfristig abgesichert werden.

Von wesentlicher Bedeutung für die erforderliche Orientierung Österreichs ist die internationale Stabilitätsentwicklung insbesondere in den EU-Ländern, die generell einen weiterhin hohen Stabilitätsbedarf erzeugt.

 

Budgetsaldo (in % des BIP)

2003

2004

2005

2006

2007

Dänemark

-0,1

1,9

4,6

4,6

3,2

Finnland

2,5

2,3

2,7

3,8

3,6

Estland

1,8

1,8

1,9

3,6

1,9

Bulgarien

0,0

2,3

2,0

3,2

2,0

Irland

0,4

1,3

1,2

2,9

1,1

Schweden

-0,9

0,8

2,4

2,5

2,4

Spanien

-0,2

-0,3

1,0

1,8

1,0

Luxemburg

0,5

-1,2

-0,1

0,7

-0,6

Niederlande

-3,1

-1,7

-0,3

0,6

-0,3

Belgien

0,0

0,0

-2,3

0,4

0,3

Lettland

-1,6

-1,0

-0,4

-0,3

-1,2

Litauen

-1,3

-1,5

-0,5

-0,6

-0,9

Zypern

-6,5

-4,1

-2,4

-1,2

-1,4

Slowenien

-2,7

-2,3

-1,5

-1,2

-1,5

Österreich

-1,6

-1,2

-1,6

-1,4

-0,7

Deutschland

-4,0

-3,8

-3,4

-1,6

-1,2

Rumänien

-1,5

-1,5

-1,4

-1,9

-3,2

Griechenland

-5,6

-7,3

-5,1

-2,5

-2,3

Frankreich

-4,1

-3,6

-2,9

-2,5

-2,3

Malta

-9,9

-4,9

-3,1

-2,5

-1,9

Vereinigtes Königreich

-3,3

-3,4

-3,3

-2,7

n.a

Tschechien

-6,6

-3,0

-3,5

-2,9

-4,0

Slowakei

-2,7

-2,4

-2,8

-3,7

-2,9

Polen

-6,3

-5,7

-4,3

-3,8

-3,4

Portugal

-2,9

-3,4

-6,1

-3,9

-3,6

Italien

-3,5

-3,5

-4,2

-4,4

-2,3

Ungarn

-7,2

-6,5

-7,8

-9,2

-6,7

Eurozone

-3,1

-2,8

-2,5

-1,5

-1,2

EU-27

-3,1

-2,8

-2,4

-1,6

n.a

Quellen: Eurostat,

2003-2006: Notifikation per 1.10.2007;

2007: Notifikation per 1.4.2007; Österreich: auch 2007 Stand 1.10.2007

Im Rahmen der Einigung über den Finanzausgleich wurde am 10. Oktober 2007 Einvernehmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden über den Wortlaut eines erneuerten Österreichischen Stabilitätspaktes erzielt. Aufbauend auf den Bestimmungen des Österreichischen Stabilitätspakte 2001 und 2005 wurden mit diesem Österreichischen Stabilitätspakt 2008 im Wesentlichen folgende Neuerungen vereinbart:

            – Die Geltungsdauer wird auf sechs Jahre erweitert.

            – Zur Erzielung eines ausgeglichenen Haushaltes bis 2010 und Beibehaltung einer nachhaltigen Haushaltsposition bis 2013 werden geänderte Stabilitätsbeiträge für Bund, Länder und Gemeinden festgelegt.

            – Artikel 5 wird klarer formuliert.

            – Das Koordinationskomitee wird ermächtigt gegebenenfalls Berichtstermine einvernehmlich zu ändern.

            – Der Österreichische Stabilitätspakt 2005 tritt vorzeitig mit dem Inkrafttreten des ÖStP 2008 außer Kraft.

Verfassungsrechtliche Erfordernisse:

Die verfassungsrechtliche Grundlage für den Abschluss dieser Vereinbarung bildet das Bundesverfassungsgesetz über die Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes, BGBl. I Nr. 61/1998 („Ermächtigungs-BVG“). Dieses Bundesverfassungsgesetz ermächtigt Bund, Länder und Gemeinden, diese vertreten durch den Österreichischen Städtebund und den Österreichischen Gemeindebund, miteinander Vereinbarungen ua. über einen Stabili­tätspakt abzuschließen. Auf diese Vereinbarung sind gemäß Art. 2 des genannten Bundes­verfassungsgesetzes die für Vereinbarungen gemäß Art. 15a B‑VG geltenden bundes- und landesrecht­lichen Vorschriften mit bestimmten Abweichungen anzuwenden.

Dem Inhalt nach bindet die Vereinbarung auch Organe der Bundesgesetzgebung und bedarf daher gemäß Art. 15a Abs. 1 B‑VG der Genehmigung des Nationalrates.

Die Vereinbarung enthält keine verfassungsändernden Bestimmungen. Auch die neuerlich vorgesehene Einrich­tung des gesamtösterreichischen Koordinationskomitees und der Länder-Koordinationskomitees, deren Beschlüsse mangels anders lautender Vorschriften einvernehmlich zu fassen sind, ist nicht verfassungsändernd, da Art. 2 Abs. 1 Z 1 des „Ermächtigungs-BVG“ dazu ermächtigt, derartige Organe vorzusehen.

Kosten

Zur Vollziehung des Stabilitätspaktes 2008 wird die Bundesanstalt Statistik Österreich mit der Erarbeitung von Beratungs- und Entscheidungsgrundlagen nach den Bestimmungen des Stabilitätspaktes zu beauftragen sein. Dadurch entstehen dem Bund Kosten in einer mit der Bundesanstalt Statistik Österreich noch endgültig zu verhandelnden Höhe.

Im Übrigen werden bei vereinbarungsgemäßer Umsetzung durch den Stabilitätspakt 2008 keine quantifizierbaren Kosten verursacht. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Verpflichtungen treten die in der Vereinbarung näher geregelten Kostenfolgen ein.

Generell wird die Vereinbarung jedoch durch die geregelten Stabilitätsverpflichtungen einen wichtigen Beitrag zur Erreichung dauerhaft stabiler und gesunder öffentlicher Finanzen der österreichischen öffentlichen Haushalte und damit zur Kosteneinsparung leisten.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Vereinbarung in seiner Sitzung am 29. November 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter der Abgeordnete Mag. Bruno Rossmann und der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieser Vereinbarung zu empfehlen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitätspakt 2008) (312 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2007 11 29

                         Dkfm. Dr. Hannes Bauer                                             Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann