401 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Achten Umweltkontrollbericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (III-71 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht zeigt Handlungsbedarf auf vielen Gebieten des Umweltschutzes an, insbesondere beim Klimaschutz und bei der Anpassung an den Klimawandel, beim Schutz der Artenvielfalt, und bei der Verbesserung der Luftqualität - Stichworte Feinstaub, Stickoxide und Ozon. Die Experten des Umweltbundesamtes liefern in ihrem Bericht gut aufbereitete Daten und Informationen über den Zustand und Belastungen der Umwelt, sie bewerten aktuelle Schutzmaßnahmen und leiten Handlungsoptionen ab. Zentrale Bewertungsgrundlagen sind neben den Rechtsnormen das Konzept der Nachhaltigkeit und der Schutz der menschlichen Gesundheit. Für die Erreichung aller Umweltschutzziele werden konkrete Empfehlungen formuliert.

 

1 Wasser und Wasserwirtschaft

Zur Erfüllung der EU-Wasserrahmenrichtlinie müssen bundesweit alle Gewässer bis 2015 einen guten Zustand aufweisen. Hinsichtlich der Belastung von Fließgewässern durch Stoffeinträge ist die Situation als sehr positiv zu bewerten: Bei der biologischen Gewässergüte ergaben die Untersuchen an 99 % aller Messstellen Güteklasse I oder II und lediglich an 1 % der Messstellen eine schlechtere Qualifizierung (besonderer Sanierungsbedarf). Bei Badegewässern entsprechen 97 % den Vorgaben der EU-Badegewässerrichtlinie. Positiv zu vermerken ist weiters, dass sich der Anschlussgrad an die öffentliche Kanalisation von 86 % im Jahr 2001 auf 88,9 % im Jahr 2003 erhöht hat. Hinsichtlich der Natürlichkeit von Flussläufen besteht allerdings bei 60 % der Fließgewässerstrecken das Risiko, dass der gute Zustand nicht zu gewährleisten sein wird. Dies ist vorwiegend auf bauliche Eingriffe in die Gewässerstrukturen und in die Abflussverhältnisse (Hochwasserschutz, Wasserkraftnutzung) zurückzuführen. Mengenmäßig ist der Zustand in allen Grundwassergebieten zufriedenstellend. In einzelnen Gebieten besteht jedoch aufgrund von Belastungen mit Nitrat, Atrazin und Desethylatrazin das Risiko, den guten Zustand für die Grundwasserqualität zu verfehlen.

2 Luft

Die Europäische Luftreinhaltpolitik sieht vor, die Belastung durch Luftschadstoffe derart zu reduzieren, dass sie keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt hat. Im Berichtszeitraum konnten zum Teil erhebliche Reduktionen bei den Emissionen von Schwefeldioxid (SO2: – 18,75 %), Ammoniak (NH3: – 1,5 %) und flüchtigen organischen Verbindungen ohne Methan (NMVOC: – 5 %) erzielt werden – und damit die Ziele der Emissionshöchstmengenrichtlinie für 2010 schon jetzt erreicht werden. Die Stickoxidemissionen (NOx) sanken von 2003 bis 2005 um rund 5 % auf 159.000 t, liegen jedoch noch um 56.000 t über dem Zielwert für 2010. Auch die Emissionen von Feinstaub (PM10 und PM2,5) gingen in diesem Zeitraum geringfügig zurück. In den Jahren 2003 bis 2005 wurden zahlreiche Überschreitungen des Grenzwerts für Feinstaub (PM10) gemäß Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) gemessen. Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxid (NO2) traten vor allem an verkehrsnahen Messstellen auf. Die an etlichen Messstellen über den gesetzlichen Zielwerten liegende Belastung mit Ozon setzt sich aus einer hohen Hintergrundbelastung und lokalen bis regionalen Beiträgen zusammen.

3 Boden

Die meisten heimischen Böden weisen eine geringe Schadstoffbelastung auf. Jedoch gibt es einzelne abgegrenzte Gebiete, in denen diffuse Einträge, wie Schwermetalle und organische Schadstoffe aus der Luft oder punktuelle Einträge, wie z. B. aus Altlasten, für erhöhte Belastungen sorgen. Auf Basis des 6. Umweltaktionsprogrammes der Europäischen Union wurde im September 2006 von der Kommission die Bodenschutzstrategie vorgelegt, deren Ziel der Schutz und die nachhaltige Nutzung des Bodens ist. Im Zeitraum von 2003–2006 wurden in Österreich täglich rund 5 ha unverbauter Boden versiegelt, das ist fünfmal soviel wie in der Österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie für 2010 vorgesehen. Boden geht in Österreich nicht nur durch Verbauung, sondern auch durch Erosion verloren. 13 % der landwirtschaftlichen Böden sind durch Wassererosion gefährdet.

4 Klimaschutz und Klimawandel

Das Kyoto-Protokoll legt als internationale Vereinbarung zum Klimaschutz rechtsverbindliche Ziele zur Minderung der Treibhausgasemissionen fest. Österreich hat im sich Rahmen der Lastenaufteilung innerhalb der Europäischen Union verpflichtet, die Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2008–2012 um 13 % gegenüber dem Basisjahr 1990 zu senken. Im Jahr 2005 lagen diese Emissionen um 18 % über dem Basisjahr und 36 % über dem Kyoto-Ziel. Die wesentlichen Verursacher waren Verkehr (27 %), Industrie (27 %), Energieaufbringung (17 %) sowie Raumwärme und sonstige Kleinverbraucher (17 %). Bei einem derzeit zu erwartenden globalen Temperaturanstieg um mehr als 2 °C sind großräumige Störungen der Biosphäre und des Wasserhaushaltes, wie auch eine starke Zunahme extremer Wetterereignisse zu erwarten. Für den Alpenraum ist bei einem globalen Temperaturanstieg von 2 °C eine Erhöhung um rund 4 °C wahrscheinlich.

5 Landwirtschaft

Durch die freiwilligen Maßnahmen im agrarischen Umweltprogramm ist der Einsatz von Stickstoffdünger im Zeitraum von 2001 bis 2005 um 15 % zurückgegangen. Besondere Bedeutung hat dabei die Zunahme der biologisch bewirtschafteten Flächen im Zeitraum von 2000 bis 2005 um 30 %. Zwischen 1995 und 2003 verringerten sich die Dauergrünlandflächen (– 6,5 %) und die Ackerflächen (– 2 %) in Österreich. Gleichzeitig nahmen innerhalb dieses Zeitraums die Getreideproduktion um 4,6 %, die Schweinebestände um 12,4 % und die Rinderbestände um 11,8 % ab. Trotzdem schritt die Intensivierung der Landwirtschaft in Gunstlagen unter gleichzeitiger Aufgabe von Flächen in weniger ertragreichen Gebieten voran. Es gibt in Österreich weiterhin keinen Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO). GVOs können jedoch zurzeit in importierten Futtermittelrohstoffen enthalten sein; diese sind aber ab einem bestimmten Schwellenwert kennzeichnungspflichtig.

6 Wald und Waldnutzung

Im Österreichischen Waldprogramm ist das Leitbild einer nachhaltigen, multifunktionalen Waldbewirtschaftung festgeschrieben. Der Wald, ökologische und ökonomische Ressource auf knapp der Hälfte der Landesfläche, wächst. Die Österreichische Waldinventur weist einen stetigen Zuwachs der Waldfläche, des Holzvorrates und des Holzzuwachses aus. Der Anteil nadelholzdominierter Bestände hat in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich zugunsten des Laubholzanteiles abgenommen. Die Stabilität des Waldes und damit die multifunktionalen Waldwirkungen unterliegen jedoch vielfach Gefährdungen. Obwohl wichtiger Klimapuffer und Schutz vor klimabedingten Naturgefahren, wird der Wald von den Folgen des Klimawandels beeinträchtigt, wie z. B. Trockenschäden, Windwürfe oder verstärkter Borkenkäferbefall.

7 Biologische Vielfalt und Naturschutz

Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten haben sich beim Europäischen Rat in Göteborg das Ziel gesetzt, den Verlust an Biodiversität bis 2010 zu stoppen. Die biologische Vielfalt ist durch Aufgabe von extensiv genutzten Flächen in der Landwirtschaft, Lebensraumzerschneidung und -verlust sowie Klimawandel gefährdet. Einen Hinweis auf die Wahrscheinlichkeit des Aussterbens geben die Roten Listen gefährdeter Tiere und Pflanzen: 33 % der Wirbeltierarten und 40 % der Farn- und Blütenpflanzen sind gefährdet. Von 61 Grünlandbiotoptypen sind 55 Biotoptypen gefährdet – vor allem extensiv genutzte Wiesen (z. B. Magerrasen, Feuchtwiesen) sind in ihrem Bestand stark gefährdet. Neobiota – nicht-heimische Pflanzen-, Tier- und Pilzarten – beeinträchtigen auch die biologische Vielfalt, wenn sie heimische Arten verdrängen. Im Jahr 2004 wurden 35 Pflanzenarten, 47 Tierarten und sechs Pilzarten in den Aktionsplan Neobiota aufgenommen.

8 Lärm

Ziel der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union ist es, schädlichen Auswirkungen von Umgebungslärm auf die menschliche Gesundheit sowie unzumutbaren Belästigungen durch Umgebungslärm vorzubeugen oder entgegenzuwirken und ruhige Gebiete zu erhalten. 2003 fühlten sich 29,1 %, der Bevölkerung durch Lärm belästigt, wobei 73 % den Verkehrslärm – zum weitaus überwiegenden Teil den Straßenverkehr – als Ursache angaben. Trotz zahlreicher Maßnahmen zur Lärmbekämpfung ist die Belastungsquote, bedingt durch eine Zunahme des Verkehrs, in den letzten Jahren etwa gleich bleibend.

9 Abfallwirtschaft

Das Abfallwirtschaftsgesetz verfolgt die Ziele, schädliche und nachteilige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt so gering wie möglich zu halten, die Ressourcen zu schonen und eine Gefährdung künftiger Generationen durch unsachgemäße Ablagerungen zu vermeiden. Das Abfallaufkommen in Österreich ist von 1999 (rd. 49 Mio. t) bis 2004 (rd. 54 Mio. t) gestiegen. Im gleichen Zeitraum ist der Anfall an gefährlichen Abfällen (rd. 1 Mio. t) konstant geblieben. Die Behandlung und Wiederverwertung von Abfällen wurde deutlich verbessert: So ist der Anteil an unbehandelt deponierten Abfällen z. B. aus Haushalten (und ähnlichen Einrichtungen) von 1999 auf 2004 von 28,5 % auf 7,7 % gesunken. Im Zeitraum 1996 bis 2004 ist das gesamte Abfallaufkommen fast gleich gestiegen wie das Bruttoinlandsprodukt (BIP), das Aufkommen von Abfällen aus Haushalten (und ähnlichen Einrichtungen) ist deutlich stärker als das BIP gestiegen.

10 Altlasten

Auf Basis des 6. Umweltaktionsprogramms der Europäischen Union wurde im September 2006 von der Kommission die Bodenschutzstrategie vorgelegt, deren Ziel der Schutz und die nachhaltige Nutzung des Bodens ist; darin sind auch Bestimmungen betreffend Erfassung, Untersuchung und Sanierung von Bodenverunreinigungen durch Altlasten enthalten. Bis Ende 2006 wurden in Österreich ca. 50.000 Altstandorte und Altablagerungen registriert – mit weiteren 30.000, die noch in den nächsten Jahren erfasst werden, ist zu rechnen. Schätzungen gehen davon aus, dass von rund 2.500 Standorten eine erhebliche Gefährdung für Gesundheit und Umwelt ausgeht. Davon sind bisher 238 im Altlastenatlas ausgewiesen. 78 davon sind bereits saniert, wobei die größten und gefährlichsten Altlasten vorrangig behandelt wurden und die von diesen ausgehende Umweltgefährdung beseitigt wurde. Bis zum Jahr 2050 sollen alle Altlasten erfasst und die als sanierungsbedürftig eingestuften saniert sein.

11 Chemikalien, Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel

REACH steht für die Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien in der Europäischen Union und ist mit 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Ziel von REACH ist es, mehr als 90 % des Marktvolumens an Chemikalien zu erfassen, insgesamt werden rund 30.000 Stoffe zu registrieren sein. Die registrierten Stoffe werden einem abgestuften Risikobewertungsverfahren unterzogen und die einzelnen Anwendungen beurteilt. Die Stoffe dürfen nach dem neuen System nur mehr in den Handel kommen, wenn sie vorschriftsmäßig registriert worden sind, wobei die Unternehmen den Sicherheitsnachweis zu erbringen haben. Seit 1. September 2006 dürfen nur noch die bioziden Wirkstoffe in Verkehr gesetzt werden, die bis 2010 einer Detailbewertung unterzogen werden. Für alte Pestizid-Wirkstoffe wird gegenwärtig ebenfalls eine Neubewertung vorgenommen. Zur Erhöhung der Sicherheit im Umgang mit Chemikalien und um sachlich nicht gerechtfertigte Unterschiede in der Gefahreneinstufung zu beseitigen, wird deren Kennzeichnung durch das Globally Harmonised System (GHS) – voraussichtlich beginnend mit 2009 – weltweit vereinheitlicht.

12 Energie

Eine nachhaltige Energienutzung, bei der die Umweltauswirkungen minimiert und Ressourcen geschont werden, ist neben der Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit Ziel der europäischen Energiepolitik. Der Energieverbrauch in Österreich ist zwischen 2002 und 2005 jährlich um 3,1 % gestiegen, der Verkehr hat daran einen Anteil von 31 %, der produzierende Bereich von etwa 29 %, private Haushalte verbrauchen rd. 26 %, öffentliche und private Dienstleistungen rd. 12 % und die Landwirtschaft benötigt rd. 2 %. Die Dominanz der fossilen Energieträger Erdöl und Erdgas hat sich in diesem Zeitraum noch verstärkt. Im Verkehr dominieren im Jahr 2005 Erdölprodukte, wobei 6,28 Mio. t Dieselkraftstoffe, 2,07 Mio. t Benzin und 96.000 t Biokraftstoffe vertankt wurden. Im Zeitraum 2002–2005 verzeichneten die erneuerbaren Energieträger eine Zunahme um 1,6 %. Der Anteil an erneuerbaren Energieträgern am Bruttoinlandsverbrauch lag damit im Jahr 2002 bei 21,7 %, im Jahr 2004 bei 21,5 % und im Jahr 2005 bei 20,0 %. Der niedrigere Anteil im Jahr 2003 (19,1 %) ergibt sich durch die niedrige Wasserkrafterzeugung in diesem Jahr. Ohne Wasserkraft verzeichneten die Erneuerbaren im Zeitraum 2002–2005 eine Steigerung um 15 %.

13 Industrielle Anlagen

Gemäß der Richtlinie über die Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IPPC-RL) sind Altanlagen bis Ende Oktober 2007 an den Stand der Technik anzupassen. Dadurch sollen u. a. Emissionen vermindert und Ressourcen effizient genutzt werden. 2005 waren in Österreich 585 IPPC-Anlagen registriert, davon rund 530 Altanlagen. Einige Emissionsgrenzwerte in bestehenden nationalen Rechtsvorschriften entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik und sollten an diesen angepasst werden. Für einige Sektoren liegen keine oder nicht ausreichende allgemeine verbindliche Emissionsvorschriften vor. Zur Förderung von Umwelttechnologien und zu deren Weiterentwicklung hat die Europäische Kommission den European Technologies Action Plan (ETAP) beschlossen. In Österreich legt der Masterplan Umwelttechnologie (MUT) Maßnahmen zur Forcierung der Umwelttechnik für die nächsten zehn Jahre fest.

14 Verkehr

Ziel der europäischen Verkehrs- wie auch der Umweltpolitik ist es, Verkehrssysteme zu schaffen, die sowohl unter wirtschaftlichen als auch unter sozialen und ökologischen Gesichtspunkten auf Dauer tragbar sind. 26 % der Verkehrsleistung im österreichischen Personenverkehr erbrachte 2005 der Umweltverbund (öffentlicher Verkehr, Fuß- und Radverkehr). Die restlichen 74 % entfallen auf Personenkraftwagen, motorisierte Zweiräder und Flugverkehr, wobei der Pkw-Verkehr mit rund 61 % den größten Anteil hat. Von 1990–2005 hat die Verkehrsleistung in Österreich um 21 % zugenommen, jene im Güterverkehr um 58 %, von 2003–2005 betrug die Zunahme 2,1 %. Dadurch stiegen im Sektor Verkehr der Energieverbrauch, die Treibhausgasemissionen, der Flächenverbrauch und die Lärmemissionen. Neben der Verkehrsleistung ist auch der Fahrzeugbestand in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen.

15 Raumplanung

Gemäß dem Leitziel 13 der Österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie soll der Zuwachs der Verkehrs- und Bauflächen bis 2010 auf 1/10 reduziert werden. In den Jahren 2005 und 2006 wurden in Österreich pro Tag ca. 11,5 ha Land für Verkehrs- und Bauflächen verbraucht, 5 ha davon wurden versiegelt. Die bevorzugte Neuaufschließung gegenüber der Nachnutzung alter Betriebsflächen und -standorte erhöht den Flächenverbrauch. Den Folgen der Klimaveränderung soll mit präventiven raumplanerischen Maßnahmen – wie der Freihaltung von Risikozonen, deren Nutzung und der Absicherung von Hochwasserrückhalteräumen – begegnet werden.

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 3. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.

Vor Eingang in die Debatte beschloss der Ausschuss gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates einstimmig den vorliegenden Bericht nicht endzuerledigen.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter August Wöginger die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Petra Bayr, Josef Broukal, Dr. Ruperta Lichtenecker, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer, Veit Schalle, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler und Erwin Hornek sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Achten Umweltkontrollbericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (III-71 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2007 12 03

                               August Wöginger                                                  Dr. Eva Glawischnig-Piesczek

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau