422 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über den Antrag 416/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Studienbeihilfe an die Inflation

Die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 17. Oktober 2007 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

 

„Aus der Studierendensozialerhebung 2006 geht hervor, dass der durchschnittliche monatliche Auszahlungsbetrag an die StudienbeihilfenbezieherInnen seit 2002 von 341 Euro auf 316 Euro gesunken ist. Die Einkommen der Eltern und somit auch die zumutbare Unterhaltsleistung wurden kontinuierlich an die Inflation angepasst, in der Berechnung der Studienbeihilfe wurde darauf aber keine Rücksicht genommen.

 

Die ausbezahlte Studienbeihilfe verliert daher sowohl durch die Inflation an Wert und sinkt auch in absoluten Zahlen. Eine Abgeltung der Inflation würde eine durchschnittliche Studienbeihilfe von etwa 370 Euro bedeuten. Studierende stehen damit weiterhin vor finanziellen Nöten. So wird bei der für die Erhebung durchgeführten Befragung etwa angegeben, dass die monatlichen Kosten (z.B. für die Miete) jedes Jahr in beträchtlichem Maße steigen, die Studienbeihilfe aber gleich geblieben ist, bzw. steigt die Familienbeihilfe, aber der Gesamtbetrag bleibt dennoch wieder gleich.“

 

Der Wissenschaftsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 22. Jänner 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin, der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, die Abgeordneten Josef Broukal, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Gernot Darmann, Dr. Gertrude Brinek, Mag. Birgit Schatz, Bettina Stadlbauer, Mag. Dr. Martin Graf, Mag. Melitta Trunk, DDr. Erwin Niederwieser, Silvia Fuhrmann, Mag. Dr. Beatrix Karl und Mag. Karin Hakl sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2008 01 22

                              Mag. Birgit Schatz                                                          Mag. Dr. Martin Graf

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann