425 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über den Antrag 120/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Novellierung des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 1998

Die Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 7. März 2007 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

 

„Das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998 (HSG) in der geltenden Fassung weist nicht nur zahlreiche Mängel auf, die mit der aktuellen Novellierung nicht nur nicht behoben, sondern im Gegenteil noch verstärkt werden. Es entspricht auch keinesfalls den Erfordernissen und Bedürfnissen der Studierenden.

 

Genau vor 100 Jahren wurde in Österreich das allgemeine, geheime, gleiche und direkte Wahlrecht eingeführt.

 

Besonders bedenklich erscheint es daher, dass das derzeit geltende HSG nicht mit diesem, in der Verfassung verankerten Grundprinzip des geheimen, gleichen, unmittelbaren und direkten Wahlrechts vereinbar ist.

 

Ein echtes Mitspracherecht der Studierenden in ihren eigenen Belangen auf ihrer Universität wird durch das HSG nicht gewährleistet. Durch die Vielfalt von Universitäten an den verschiedenen Standorten und deren Spezialisierungen muss eine Stärkung der Universitätsvertretungen erfolgen.

 

Die Universitätsvertretung der jeweiligen Universität kennt am Besten die Bedürfnisse der Studenten auf der eigenen Universität und kann am effektivsten und schnellsten die Anliegen der Studierenden umsetzen. Die Wiedereinsetzung eines der vormaligen Hörerversammlung entsprechenden direktdemokratischen Instruments ist ebenfalls Gebot der Stunde.

 

Die Notwendigkeit einer ÖH - Bundesvertretung erscheint in Anbetracht der weitreichenden Autonomie der Universitäten insbesondere nach einer Verbesserung der Kompetenzen und Möglichkeiten der Universitätsvertretung nicht mehr als gegeben.

 

Ein Zusammenschluss von Vertretern der einzelnen Universitäten auf freiwilliger Basis soll nach dem Vorbild der freiwilligen Rektorenkonferenz dieser ein studentisches Gegenüber bilden. Eine Pflichtmitgliedschaft der Studierenden zur ÖH ist dadurch entbehrlich.“

 

Der Wissenschaftsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 24. Mai 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters, des Abgeordneten Wolfgang Zanger, die Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Mag. Dr. Martin Graf, Josef Broukal, Dr. Kurt Grünewald, DDr. Erwin Niederwieser, Mag. Gernot Darmann und Mag. Dr. Wolfgang Zinggl.

 

Auf Antrag der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek beschloss der Ausschuss mit Stimmenmehrheit, die Verhandlung über die Vorlage zu vertagen.

 

In seiner Sitzung am 22. Jänner 2008 hat der Wissenschaftsausschuss die Verhandlung über den gegenständlichen Entschließungsantrag wieder aufgenommen.

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Mag. Gernot Darmann, Mag. Birgit Schatz, Josef Broukal und Dr. Gertrude Brinek.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2008 01 22

                            Mag. Dr. Martin Graf                                                       Mag. Dr. Martin Graf

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann