426 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über den Antrag 457/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Zugangsbeschränkungen für österreichische Studierende

Die Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 7. November 2007 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

 

„2005 wurde das Universitätsgesetz dahin gehend geändert, dass die Rektorate der jeweiligen Universitäten in jenen Studien, die von den deutschen bundesweiten Numerus-clausus-Studien wie Biologie, Medizin, Pharmazie, Psychologie, Tiermedizin, Zahnmedizin und dem bisherigen deutschen NC-Studium Betriebswirtschaft sowie Kommunikationswissenschaften und Publizistik betroffen sind, den Zugang entweder durch ein Aufnahmeverfahren vor der Zulassung oder durch die Auswahl der Studierenden bis längstens zwei Semester nach der Zulassung beschränken können.

 

Durch dieses Gesetz wurden allein im Wintersemester 2006/07 an den Medizinischen Universitäten Wien, Graz und Innsbruck sowie der Veterinärmedizinischen Universität Wien insgesamt 3224 österreichische Maturantinnen und Maturanten am Studium gehindert. Im Vergleich der Jahre 2003/04 bis 2006/07 haben sich die absoluten Zahlen der österreichischen Studierenden im ersten Semester an den vorgenannten Universitäten mindestens halbiert.

 

Dieses Gesetz soll nunmehr novelliert und verlängert werden. Es war bis 31. Dezember 2007 befristet und soll nun auf weitere zwei Jahre bis 31. Jänner 2010 ausgedehnt werden. Zusätzlich soll der Minister ermächtigt werden, im Bedarfsfall weitere Fächer für die Anwendung der Beschränkungen festlegen zu können. In einer Ausschussfeststellung wird deutlich gemacht, dass die Festlegung von zusätzlichen Studienzugangsbeschränkungen die Studien Pharmazie und Biologie betrifft.

 

Wir bedauern, dass Zugangsbeschränkungen offenbar EU-konform sind und scheinbar innerhalb der EU einen akzeptierten Weg darstellen. Die FPÖ ist die einzige Partei, die gegen diese Zugangsbeschränkung, die hauptsächlich österreichische Studierwillige vom Studium ausschließt, auftritt. Für uns Freiheitliche ist der freie Hochschulzugang ein unverzichtbarer Bestandteil des österreichischen Bildungswesens. Die Matura ist als alleinige Voraussetzung für ein Studium völlig ausreichend. Ausnahmen darf es nur für Kunst- oder Sportstudien geben, wo spezifische Voraussetzungen unabdingbar sind.“

 

Der Wissenschaftsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 22. Jänner 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, die Abgeordneten Josef Broukal, Dr. Gertrude Brinek, Mag. Gernot Darmann, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, DDr. Erwin Niederwieser und Mag. Heribert Donnerbauer sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2008 01 22

                            Mag. Dr. Martin Graf                                                       Mag. Dr. Martin Graf

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann