431 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 552/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung einer Bundesgenossenschaft für Pflege und Betreuung

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. Jänner 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Es ist bisher aus verschiedenen Gründen nicht gelungen, für leistbare Pflege und Betreuung eine rechtlich makellose und für die Betroffenen praxistaugliche politische Lösung zu erzielen. Darüber hinaus sehen sich nun pflegebedürftige Menschen durch bürokratische Verpflichtungen im Rahmen der Anmeldung des Personals überfordert. Die arbeitsrechtliche Komponente der Pflege- und Betreuungsproblematik ist außerdem umstritten.

Während die Regierung schon in ihrem Programm eine Bevorzugung der selbständigen Pflege festgeschrieben hat, sind Arbeitsrechtsexperten der Meinung, dass es diese in der Form gar nicht geben kann und warnen trotz des angekündigten Rückforderungsverzichts vor der Möglichkeit der zivilrechtlichen Klage auf Anerkennung als Arbeitnehmer.

Das Problem bei der unselbständigen Pflege liegt aber darin, dass nach geltender Rechtslage der Pflegebedürftige zum Arbeitgeber mit allen dazugehörigen Pflichten gegenüber sämtlichen Behörden wird. Das beginnt mit den Meldepflichten bei der Gebietskrankenkasse, geht über die Pflicht zu Sonderzahlungen, Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und die Mitarbeitervorsorge bis zu den Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt. Auch ein Urlaubsersatz muss gefunden werden.

Zahlreiche Pflege- und Betreuungsbedürftige, die unselbständige Pfleger beschäftigen, sehen sich nicht in der Lage, all den bestehenden Verpflichtungen nachzukommen. Sie bleiben in der Illegalität und gehen damit ein enormes Risiko ein.

Eine praxistaugliche Lösung wäre die Schaffung einer bundesweit aktiven Trägerorganisation in Form einer Genossenschaft, die für die Pflege- und Betreuungsbedürftigen unselbständige Pfleger und Betreuer beschäftigt und den Betroffenen auf diesem Weg alle administrativen Leistungen abnimmt.

Der Pflegebedürftige als Nutzungsberechtigter der Leistungen der Genossenschaft kann - wenn die entsprechende Qualifikation vorhanden ist - den Pfleger oder Betreuer seiner Wahl bei der Genossenschaft beschäftigen lassen und braucht sich auch keine Sorgen wegen einer Urlaubsvertretung machen. Er kann versichert sein, dass alle administrativen Schritte pünktlich und richtig gesetzt und von der Genossenschaft auch die Qualität der Pflege- und Betreuungsleistungen sichergestellt werden.

Diese Bundespflegegenossenschaft für Pflege und Betreuung stellt ihre Leistungen pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen als Genossenschafter ohne Gewinnabsicht zur Verfügung.

Die Bundespflegegenossenschaft für Pflege und Betreuung könnte auch im Rahmen der Ausbildung und der Weiterbildung von Pflege- und Betreuungspersonal aktiv werden und eng mit dem Arbeitsmarktservice zusammenarbeiten.

Damit eröffnet sich die Möglichkeit, die unselbständige Pflege auf ein festes soziales und rechtliches Fundament zu stellen und auch für die Anforderung der Zukunft gerüstet zu sein.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 22. Jänner 2008 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuss war Abgeordneter Ing. Norbert Hofer.

Am Beginn der Verhandlungen wurde unter Beiziehung folgender Expertinnen und Experten ein öffentliches Hearing gemäß § 37 Absatz 9 der Geschäftsordnung des Nationalrates abgehalten: Dr. Edeltraud Fichtenbauer, Günter Hagmann, Mag. Walter Marschitz, Dr. Martin Mayr, Dr. Thomas Neumann, o.Univ. Prof. Dr. Theodor Öhlinger.

Im Rahmen des öffentlichen Hearings ergriffen nach einleitenden Stellungnahmen der beigezogenen Expertin und der Experten die Abgeordneten Karl Öllinger, Ing. Norbert Hofer, Mag. Gertrude Aubauer, Mag. Christine Lapp, Ursula Haubner, Sabine Mandak, Dietmar Keck, Theresia Haidlmayr, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Dr. Sabine Oberhauser, Werner Amon, MBA und der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger und der Bundesminster für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein sowie die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky das Wort.

 

Nach Beendigung des öffentlichen Hearings beteiligten sich an der anschließenden Debatte die Abgeordneten Karl Öllinger, Ing. Norbert Hofer, Werner Amon, MBA, Werner Neubauer, Mag. Christine Lapp, Theresia Haidlmayr, Ursula Haubner, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Erwin Spindelberger, Sabine Mandak, Franz Riepl und der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger und die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky sowie die Staatssekretärin im Bundesminsterium für Wirtschaft und Arbeit Christine Marek.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Werner Amon, MBA gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2008 01 22

                            Werner Amon, MBA                                                             Renate Csörgits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau