446 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (092 Hv 162/07 b) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz

 

Das Landesgericht für Strafsachen Wien ersucht mit Schreiben vom 3. Dezember 2007, 092 Hv 162/07 b, eingelangt am 11. Dezember 2007, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB.

 

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 30. Jänner 2008 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz besteht, und daher einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz nicht zuzustimmen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, 092 Hv 162/07 b, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz besteht; daher wird einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz nicht zugestimmt.

Wien, 2008 01 30

                             Wolfgang Großruck                                                  Mag. Heribert Donnerbauer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann