Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Arzneiwareneinfuhrgesetz geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Arzneimittelgesetzes

Das Arzneimittelgesetz, BGBl. Nr.  185/1983, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 112/2007, wird wie folgt geändert:

In § 8 Abs. 1 wird der Punkt nach der Z 4 durch einen Beistrich und das Wort „oder“ ersetzt und es wird folgende Z 5 angefügt:

         „5. die Arzneispezialität für die Anwendung durch Ärzte oder Sanitäter, die im Zusammenhang mit einem nationalen Großereignis gemäß § 26a Sanitätergesetz, BGBl. I Nr. 30/2002, aus dem Ausland kommend vorübergehend in Österreich tätig werden, bestimmt ist.“

Artikel 2

Änderung des Arzneiwareneinfuhrgesetzes

Das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002, BGBl. I Nr. 28, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2008, wird wie folgt geändert:

In § 5 Abs. 1 Z 3 wird das Zitat „§ 8 Abs. 1 Z 3 und Z 4“ durch das Zitat „§ 8 Abs. 1 Z 3 bis 5“ ersetzt.