488 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 407/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhalten des Bundeskanzlers im Zuge der Verhandlungen über einen „Vertrag zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft“ am Europäischen Rat am 18. und 19. Oktober 2007

Die Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 17. Oktober 2007 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Auf dem Europäischen Rat vom 18. und 19. Oktober 2007 soll der „Vertrag zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft", im folgenden kurz „EU-Reformvertrag" genannt, von den Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten endverhandelt werden.

Da bis dato wenig von österreichischen Forderungen bei diesen Verhandlungen die Rede war (Ausnahme stellt die Uni-Quoten-Regelung dar, die aber offensichtlich auch ohne Nachdruck verhandelt wurde), ist es - wenngleich auch sehr spät - sehr wohl an der Zeit auch andere österreichische Anliegen und Forderungen als Bedingung für eine Zustimmung zum „EU-Reformvertrag" am Europäischen Rat vom 18. und 19. Oktober 2007 zu formulieren.

Dazu zählen neben der bereits in Diskussion stehenden Uni-Quoten-Regelung die explizit österreichischen Themen, wie die Transit-Problematik, der Schutz des heimischen Wassers vor dem Ausverkauf, ein Gentechnik-Verbot, das AKW Temelin und ein Ausstieg aus der Atomwirtschaft, die Frage der Abschaffung der Benes- Dekrete und Avnoij-Beschlüsse, der Einfluss Österreichs auf Entscheidungen der Organe der Europäischen Union und die österreichischen Netto-Zahlungen an die Europäische Union, sowie die europäischen Fragen, wie eine restriktive Migrations- Problematik, der sofortige Abbruch der Türkei-Beitrittsverhandlungen, und ein Stopp der Schengen-Erweiterung.

Neben vielen inhaltlichen Bedenken sollte auch eine neuerliche Ratifizierung dieses „EU-Reformvertrags" durch die Mitgliedsstaaten im Vordergrund stehen, in der Republik Österreich sollte dies zwingend in Form einer Volksabstimmung geschehen.

Denn laut renommierten Verfassungsexperten, wie Prof. Karl Albrecht Schachtschneider, würden durch ein Inkrafttreten des „EU-Reformvertrags" grundlegende Bausteine unserer Bundes-Verfassung geändert: So etwa durch das „Vereinfachte Änderungsverfahren" nach Art. 33 Abs. 6 EUV, durch eine Generalermächtigung zur Mittelbeschaffung nach Art. 269 Abs. 1 VAU, durch die „Flexibilitätsklausel" des Art. 308 Abs. 1 VAU, durch den Vorrang des Unionsrechts aufgrund einer Erklärung der Regierungskonferenz und nicht zuletzt durch die De-Facto-Abschaffung der „immerwährenden Neutralität" Österreichs.“

 

Der Verfassungsausschuss hat in seinen Sitzungen am 5., 6. und 27. Februar sowie am 25. März 2008 den gegenständlichen Antrag gemeinsam mit der Regierungsvorlage 417 der Beilagen und den Anträgen 284/A(E), 343/A(E) sowie 394/A in Verhandlung genommen.

Den Beratungen am 5. Februar 2008 wurden im Sinne des § 40 Abs. 1 GOG Univ. Prof. Dr. Michael Holoubek, Univ. Prof. Dr. Stefan Griller, Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider und das Mitglied des Europäischen Parlaments Johannes Voggenhuber zum Themenkreis „Grundsätze und Ziele des Vertrages (institutionelle Reformen, Aufwertung des Europäischen Parlaments, Einbindung nationaler Parlamente, Auswirkungen auf die Österreichische Rechtsordnung und Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung) als Experten beigezogen. Die Anhörung und Debatte wurde im Sinne des § 37 Abs. 9 GOG öffentlich abgehalten. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneter Mag. Elisabeth Grossmann die Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger, Dr. Robert Aspöck, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, DDr. Erwin Niederwieser, Dr. Wolfgang Schüssel, Dr. Alexander Van der Bellen, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Marianne Hagenhofer und Sonja Ablinger sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, Dr. Hans Winkler, die Staatssekretärin im Bundeskanzleramt, Heidrun Silhavy sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen, Dr. Christoph Matznetter.

 

Die am 5. Februar vertagten Beratungen wurden am 6. Februar 2008 fortgesetzt und wiederum im Sinne des § 37 Abs. 9 GOG öffentlich, unter Beiziehung von Experten gemäß § 40 Abs. 1 GOG durchgeführt. Die Debatte wurde in folgende Themenschwerpunkte gegliedert:

- Umwelt und Energiepolitik

- Soziale Dimension

- Außen- und Sicherheitspolitik

- Stärkung der Grund- und BürgerInnenrechte

 

Zum Thema „Umwelt und Energiepolitik“ fungierten als ExpertInnen Mag. Gunda Kirchner, Univ.-Doz. Dr. Stephan Schwarzer, Ass.Prof. Dr. Verena Madner und Dr. Fritz Binder-Krieglstein. Im Anschluss an die Ausführungen der ExpertInnen ergriffen die Abgeordneten Erwin Hornek, Peter Marizzi, Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Dr. Ruperta Lichtenecker, Dkfm. Dr. Hannes Bauer, Karl Donabauer und Dr. Eva Glawischnig-Piesczek sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll das Wort.

An der Debatte zum Thema „Soziale Dimension“ beteiligten sich nach den Ausführungen der ExpertInnen Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal und Mag. Evelyn Regner, die Abgeordneten Dr. Johann Georg Schelling, Sonja Ablinger, Mag. Albert Steinhauser, Herbert Kickl, Mag. Dr. Beatrix Karl, Marianne Hagenhofer und Dr. Eva Glawischnig-Piesczek sowie der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz, Dr. Erwin Buchinger und die Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Christine Marek.

Zum Thema „Außen- und Sicherheitspolitik“ waren Univ.-Prof. Dr. Theo Öhlinger, Botschafter Dr. Thomas Mayr-Harting und Dr. Franz Leidenmühler als Experten eingeladen. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Stefan Prähauser, Dr. Peter Fichtenbauer, Dr. Peter Pilz, Dr. Michael Spindelegger, Marianne Hagenhofer, Mag. Elisabeth Grossmann, Mag. Albert Steinhauser und Dr. Reinhard Eugen Bösch sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, Dr. Hans Winkler das Wort.

Nach den Ausführungen der Experten Ass. Prof. Dr. Walter Obwexer, Univ.-Prof. Mag. Dr. Bernd-Christian Funk und Dr. Adrian Hollaender zum Schwerpunkt „Stärkung der Grund- und BürgerInnenrechte“ meldeten sich die Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Dr. Peter Fichtenbauer, Mag. Dr. Beatrix Karl, Marianne Hagenhofer, Mag. Albert Steinhauser, Dr. Robert Aspöck und Sonja Ablinger sowie der Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer zu Wort. Danach wurden die Vorberatungen neuerlich vertagt.

 

An der am 27. Februar 2008 fortgesetzten Debatte beteiligten sich nach den einleitenden Statements des Bundeskanzlers, Dr. Alfred Gusenbauer und der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, Dr. Ursula Plassnik die Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Mag. Elisabeth Grossmann, Dr. Michael Spindelegger, Dr. Alexander Van der Bellen, Mag. Andreas Schieder, Franz Morak, Dr. Robert Aspöck, Mag. Ulrike Lunacek, Mag. Dr. Martin Graf, Karl Donabauer, Marianne Hagenhofer, Sonja Ablinger und Dr. Wolfgang Schüssel. Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer und die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik nahmen zu den aufgeworfenen Fragen Stellung. Danach erfolgte die Vertagung der Beratungen.

 

Am 25. März 2008 wurden die vertagten Verhandlungen wieder aufgenommen. In der Debatte meldeten sich die Abgeordneten Dr. Josef Cap, Dr. Michael Spindelegger, Dr. Robert Aspöck, Mag. Ulrike Lunacek, Mag. Elisabeth Grossmann, Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Mag. Andreas Schieder, Dr. Wolfgang Schüssel, Marianne Hagenhofer, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Hannes Fazekas und DDr. Erwin Niederwieser zu Wort.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2008 03 25

                                  Michael Praßl                                                               Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann