509 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 556/A der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Gesetz, mit dem das Opferfürsorgegesetz geändert wird

Die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 16. Jänner 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die im Gesetzesvorschlag ersetzten Beträge sind seit 1964 gültig und wurden seit 43 Jahren nicht erhöht. Eine Anpassung entsprechend der Veränderung des Verbraucherpreisindex bedeutete eine Erhöhung um mehr als das 4,5-fache. Auch  wenn eine derartige Valorisierung überfällig und wünschenswert ist, so würde sie beträchtliche Ungerechtigkeiten gegenüber jenen Opfern und Opfergruppen schaffen, die erst in den letzten Jahren entsprechende Leistung in Anspruch nehmen konnten.

Der Gesetzesantrag beschränkt sich daher auf die Verdoppelung der Beträge, um auf diese Weise ein Zeichen zu setzen: Die Republik Österreich ist nicht gleichgültig gegenüber den Opfern des NS-Terrors. Sie stellt sich ihrer Vergangenheit und stellt fest, dass auch mehr als 60 Jahre nach Ende des NS-Terrors noch nicht alle Opfer und Opfergruppen als solche erkannt und anerkannt sind.

Der vorliegende Gesetzesantrag verursacht nur sehr geringe Kosten, da die Zahl der Menschen, die in Genuss der erhöhten Beträge gelangen können auf Grund der verstrichenen Zeit sehr gering ist. Die Erhöhung der genannten Beträge ist dennoch von erheblicher symbolischer Bedeutung, als auf diese Weise einbekannt wird, dass die jahrzehntelang geübte Praxis der Nichtvalorisierung einen politischen wie moralischen Fehler darstellt.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 02. April 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Karl Öllinger die Abgeordneten August Wöginger, Erwin Spindelberger, Ursula Haubner, Herbert Kickl, Franz Riepl, Dietmar Keck, Werner Amon, MBA, Ulrike Königsberger-Ludwig, Werner Neubauer und Mag. Dr. Martin Graf sowie der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit.

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Mag. Christine Lapp gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2008 04 02

                             Mag. Christine Lapp                                                             Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau