515 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht und Antrag

des Finanzausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (452 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz und das Kapitalmarktgesetz geändert werden, hat der Finanzausschuss am 2. April 2008 auf Antrag der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Versicherungsaufsichtsgesetz zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Zu § 86h Abs. 5:

Das Projekt Solvabilität II wird einen Paradigmenwechsel in der Versicherungsaufsicht mit sich bringen. Durch diese sich abzeichnende Änderung der europarechtlichen Rahmenbedingungen wird die Möglichkeit eröffnet, die derzeit in § 86h Abs. 5 VAG vorgesehene Verpflichtung, die Summe der in den Einzelabschlüssen ausgewiesenen Schwankungsrückstellungen und der der Schwankungsrückstellung ähnlichen Rückstellungen bei Verwendung eines konsolidierten Abschlusses nach den internationalen Rechnungslegungsstandards von den bereinigten Eigenmitteln abzuziehen, entfallen zu lassen. Dies soll jedoch nur dann möglich sein, wenn das Versicherungsunternehmen im Anhang (explanatory notes) zum IAS/IFRS Konzernabschluss die bereinigten Eigenmittel, die sich nach Abzug der in den Einzelabschlüssen ausgewiesenen Schwankungsrückstellungen und der nach ähnlichen Grundsätzen gebildeten Rückstellungen ergeben würden, offen legen. Mit dieser Offenlegung werden die Adressaten des Konzernabschlusses - und damit auch die Versicherten - über die bereinigten Eigenmittel auf Gruppenebene in angemessenem Umfang informiert.“

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Josef Bucher und Kai Jan Krainer sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter das Wort.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2008-04-02

                                     Jakob Auer                                                         Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann