517 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Antrag 652/A der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Wolfgang Großruck, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Wolfgang Großruck, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 13. März 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit BGBl. I Nr. 105/2007 vom 28.12.2007 wurde das Gebührengesetz dahingehend abgeändert, dass ab 1.1.2008 alle Schriften, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind (insbesondere Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisedokument), sofern sie innerhalb von 2 Jahren  ab der Geburt ausgestellt werden, von Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben des Bundes befreit werden.

Daher sollen auch im Ausland auszustellende Dokumente in solchen Fällen, die dem Konsulargebührengesetz unterliegen, von den Gebühren befreit werden. Diese Gebührenbefreiung im Konsulargebührengesetz soll zum gleichen Zeitpunkt in Kraft treten, wie die korrespondierende Bestimmung des Gebührengesetzes, d.h. rückwirkend mit 1.1.2008.

Die antragstellenden Abgeordneten gehen davon aus, dass bis zur Kundmachung dieser Gebührenbefreiung anfallende Gebühren im Sinne einer einfachen Verwaltung gestundet werden, und dass so eine sonst notwendige Rückabwicklung vermieden wird.

Die durch die vorgeschlagene Befreiung bewirkten finanziellen Auswirkungen des Einnahmenentfalls auf den Bundeshaushalt werden auf nicht mehr als € 300.000 p.a. geschätzt und werden durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben in anderen Bereichen bedeckt.“

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 2. April 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters der Abgeordnete Mag. Bruno Rossmann sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2008 04 02

                                     Jakob Auer                                                         Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann