525 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (091 Hv 191/07k) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Martin Graf

 

Das Landesgericht für Strafsachen Wien ersucht mit Schreiben vom 6. März 2008, 091 Hv 191/07k, eingelangt am 12. März 2008, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Martin Graf wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 111 Abs. 2 StGB.

 

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 9April 2008 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Martin Graf besteht, und daher einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Martin Graf nicht zuzustimmen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, 091 Hv 191/07k, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Martin Graf wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Martin Graf besteht; daher wird einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Martin Graf nicht zugestimmt.

Wien, 2008 04 09

                                Christoph Kainz                                                      Mag. Heribert Donnerbauer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann