Vorblatt

Problem:

Kaufkraftverlust der PensionsbezieherInnen auf Grund der Preissteigerungen bei Grundnahrungsmitteln, Energie und Wohnungskosten.

Ziel:

Bekämpfung der Auswirkungen der Preissteigerungen durch ein Vorziehen der Pensionsanpassung für das Jahr 2009.

Verbesserungen Inhalt/Problemlösung:

Vorverlegung des Termins der Pensionsanpassung und der Erhöhung der Ausgleichszulagen-Richtsätze für das Jahr 2009 auf den 1. November 2008.

Alternativen:

Keine.

Auswirkungen des Regelungsvorhabens:

- Finanzielle Auswirkungen:

Auf die Ausführungen in den Erläuterungen wird verwiesen.

- Wirtschaftspolitische Auswirkungen:

-- Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:

Keine.

- Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen:

Keine.

Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechtes der Europäischen Union.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine.


 

Erläuterungen

Die Bundesregierung hat sich auf Grund der Preissteigerungen in den Bereichen Nahrungsmittel, Mieten und Energie darauf geeinigt, den Wirksamkeitsbeginn der Pensionsanpassung für 2009 um zwei Monate vorzuverlegen, um auf diese Weise eine besondere Inflationsabgeltung für PensionsbezieherInnen vorzunehmen.

Dies bedeutet, dass die Pensionsanpassung für 2009 bereits mit 1. November 2008 Platz greifen soll. Zu diesem Zweck sieht das vorgeschlagene Übergangsrecht eine entsprechende Adaptierung der einschlägigen Termine für die Pensionsanpassung 2009 vor:

Die Kommission zur langfristigen Pensionssicherung hat den Richtwert für die Pensionsanpassung im genannten Jahr bereits bis zum 30. September zu berechnen (sonst: bis zum 31. Oktober), der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz ist sodann verpflichtet, den Anpassungsfaktor bis zum 31. Oktober (sonst: bis zum 30. November) im Verordnungsweg festzusetzen. Der Anpassung unterliegen grundsätzlich alle Pensionen, deren Stichtag vor dem 1. November 2008 liegt (für bestimmte Hinterbliebenenpensionen reicht es auch aus, wenn der Stichtag auf den 1. November 2008 fällt). Im Jahr 2008 zuerkannte Pensionen werden - entsprechend der geltenden Regelung - erstmals mit der Pensionsanpassung für 2010 angepasst.

Darüber hinaus sollen die Ausgleichzulagen‑Richtsätze ebenfalls bereits mit 1. November 2008 (und nicht erst mit 1. Jänner 2009) in der gesetzlich vorgesehenen Weise - d. h. mit dem Anpassungsfaktor für das Kalenderjahr 2009 - erhöht werden.

Die Vorverlegung der Pensionsanpassung 2009 um zwei Kalendermonate ist im Jahr 2008 mit Mehraufwendungen für die gesetzliche Pensionsversicherung und damit für den Bund in Höhe von 36 Mio. € je Prozentpunkt Pensionserhöhung verbunden.

In kompetenzrechtlicher Hinsicht stützt sich das im Entwurf vorliegende Bundesgesetz auf Art. 10 Abs. 1 Z 11 B‑VG („Sozialversicherungswesen“).