570 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 232/A(E) der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend bundeseinheitliche Regelungen betreffend Persönliche Assistenz

Die Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 5. Juni 2007 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Persönliche Assistenz steht für jede Art der persönlichen Hilfe, die es Menschen mit Behinderung ermöglicht, ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft zu führen. Sie umfasst daher alle Bereiche des täglichen Lebens, in denen Menschen auf Grund ihrer Behinderung Unterstützung benötigen, wie z.B. Schule, Beruf, Haushaltsführung und den Freizeitbereich.

Derzeit gibt es erst für den Bereich Arbeit und Berufsausbildung eine Bundesrichtlinie.

Als AssistenznehmerInnen wählen Menschen mit Behinderung ihre AssistentInnen selbst aus. Sie leiten sie an, bilden sie aus und bestimmen Zeit, Ort, Art und Ablauf der Assistenzleistung.

Der Unterschied zu herkömmlichen Hilfsangeboten bzw. Sozialen Diensten besteht darin, dass bei der Persönlichen Assistenz die Initiative von den Betroffenen ausgeht und sie die Organisation selbst in die Hand nehmen.

Im Gegensatz zu Schweden, wo seit Jahren ein Assistenzsicherungsgesetz existiert, gibt es in Österreich bisher nur einzelne Projekte, die Persönliche Assistenz abwickeln, wie z.B. die Wiener Assistenzgenossenschaft, es fehlen jedoch bundesweite Rahmenbedingungen.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 27. Mai 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Theresia Haidlmayr die Abgeordneten Mag. Christine Lapp und Dr. Franz-Joseph Huainigg.

Im Zuge der Debatte hat die Abgeordnete Theresia Haidlmayr einen Abänderungsantrag eingebracht.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag in der Fassung des oberwähnten Abänderungsantrages keine Mehrheit.

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Mag. Christine Lapp gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2008 05 28

                             Mag. Christine Lapp                                                             Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau