576 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht und Antrag

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987 geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (505 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das IAF-Service-GmbH-Gesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Betriebspensionsgesetz, die Konkursordnung und die Exekutionsordnung geändert werden, hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am 27. Mai 2008 auf Antrag der Abgeordneten Werner Amon, MBA und Renate Csörgits mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987 geändert wird, zum Gegenstand hat.

 

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Die im Berufsausbildungsgesetz (Art. 1) vorgesehene Überführung der integrativen Berufsausbildung in das Dauerrecht macht es erforderlich, auch die Befristung der im Kinder- und Jugendlichen- Beschäftigungsgesetz vorgesehenen Zulassung von Arbeiten im Rahmen der Teilqualifikation vor Vollendung des 15. Lebensjahres zu streichen.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Ridi Steibl, Mag. Birgit Schatz, Ing. Norbert Hofer, Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Reinhold Mitterlehner, Franz Riepl, Sigisbert Dolinschek, Barbara Riener, Theresia Haidlmayr, Werner Amon, MBA, Laura Rudas, Walter Schopf, Maria Grander, Herta Mikesch sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein das Wort.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Ridi Steibl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2008 05 27

                                      Ridi Steibl                                                                      Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau