582 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (542 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Grundbuchsgesetz 1955, das Grundbuchsumstellungsgesetz, das Liegenschaftsteilungsgesetz, das Urkundenhinterlegungsgesetz, das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Gerichtsgebührengesetz und das Vermessungsgesetz geändert werden (Grundbuchs-Novelle 2008 – GB-Nov 2008)

Die Bundesregierung hat eine grundlegende technologische Erneuerung der Grundstücksdatenbank in all ihren Anwendungen in ressortübergreifender Zusammenarbeit von Bundesministerium für Justiz, Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Bundesministerium für Finanzen, Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen und Bundesrechenzentrum GmbH beschlossen.

Für die Umsetzung dieses Vorhabens bedarf es einer Reihe legislativer Begleitmaßnahmen.

Durch Änderungen des Grundbuchsgesetzes, des Grundbuchsumstellungsgesetzes, des Liegenschaftsteilungsgesetzes, des Urkundenhinterlegungsgesetzes, des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, des Gerichtsgebührengesetzes und des Vermessungsgesetzes sollen diese legislativen Begleitmaßnahmen umgesetzt und eine Reihe weiterer gesetzlicher Maßnahmen zur Verbesserung des  Grundbuchs- und Vermessungsrechts vorgenommen werden.

 

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 28. Mai 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Dr. Gertrude Brinek die Abgeordneten Bettina Hradecsni, Dr. Johannes Jarolim, Dr. Peter Fichtenbauer, Mag. Gernot Darmann und Mag. Peter Michael Ikrath sowie die Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Mag. Heribert Donnerbauer, Mag. Albert Steinhauser, Dr. Peter Fichtenbauer und Mag. Gernot Darmann einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Die Änderung der Tarifpost 10 trägt dem Umstand Rechnung, dass Einreichungen gemäß §§ 277 bis 281 UGB mittlerweile grundsätzlich in elektronischer Form erfolgen müssen; eine Einreichung in Papierform ist nur noch im Fall des § 277 Abs. 6 zweiter Satz UGB zulässig. Daher soll auch der „Belohnungstatbestand“ der Anmerkung 15a zur Tarifpost 10 auf diese Ausnahmefälle beschränkt werden, in denen der Einreichpflichtige noch die Wahl zwischen elektronischer und papierener Form hat. Für alle anderen Einreichungen fällt künftig aber die Eintragungsgebühr nach Tarifpost 10 Z I lit. b Z 5a GGG an, auch wenn sie gesetzeskonform elektronisch erfolgen. Zugleich wird freilich diese Eintragungsgebühr drastisch von 41 Euro auf 17 Euro gesenkt, um die – nun im Regelfall nicht mehr abwendbare – Belastung durch diese Gebühr in einem wenig spürbaren Ausmaß zu halten. Die Neuregelung soll bereits für die nächsten nun heranstehenden Einreichungen zum Tragen kommen und wird daher schon mit 1. September 2008 in Kraft gesetzt.“

 


Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Mag. Heribert Donnerbauer, Mag. Albert Steinhauser, Dr. Peter Fichtenbauer und Mag. Gernot Darmann einstimmig angenommen.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2008 05 28

                            Dr. Gertrude Brinek                                                  Mag. Heribert Donnerbauer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann