603 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Tätigkeitsbericht der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH gemäß § 7 Abs. 2 KOG für das Geschäftsjahr 2006 (III-63 der Beilagen), vorgelegt von der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

Gemäß § 7 Abs. 2 KommAustria-Gesetz (KOG) legt die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH), vertreten durch die beiden Geschäftsführer für die Fachbereiche Rundfunk und Telekommunikation, gegenüber ihrem Eigentümer, dem Bund, Rechenschaft über die wirtschaftliche Gestion des Unternehmens ab. Dabei ist in diesem jährlichen Bericht insbesondere über die erfüllten Aufgaben, die Personalentwicklung und die betrieblichen Aufwendungen Rechenschaft abzulegen. Ferner berichtet die RTR-GmbH an die jeweils ressortzuständigen Organe der österreichischen Bundesregierung bzw. an den Nationalrat hinsichtlich der in den relevanten Materiengesetzen postulierten Regulierungsziele. Der gemäß § 34 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) vorzulegende Bericht hat entsprechend der Bestimmung des § 24 Abs. 2 TKG 2003 auch Informationen über unlautere Praktiken betreffend Mehrwertdienste und die dazu gesetzten Maßnahmen zu enthalten.

Schließlich ermöglicht der Tätigkeitsbericht einen fundierten Einblick in jene Problemstellungen und Herausforderungen, die mit dem gesetzlich fundierten Bestreben nach Ermöglichung von mehr Wettbewerb und Vielfalt im Interesse der Bevölkerung und der Wirtschaft verbunden sind.

Der Tätigkeitsbericht 2006 gliedert sich dem entsprechend in folgende Teile:

1. Management Summary: Dieses Kapitel enthält die Grundlagen hinsichtlich der Berichtspflichten und der gesetzlichen festgelegten Ziele, fasst die wesentlichen Aussagen zusammen und gibt einen Ausblick auf das Jahr 2007.

2. Regulierungstätigkeiten: In diesem Abschnitt werden die Beiträge der Regulierungsinstitutionen zur Erreichung der Regulierungsziele hinsichtlich der einschlägigen Gesetze (TKG 2003, KOG, SigG) beschrieben sowie auf das nationale und internationale Regulierungsumfeld eingegangen.

3. Entscheidungen der Oberinstanzen und Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts: Hier werden die Weisungszusammenhänge kurz dargestellt und auf die Verfahren vor dem Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof eingegangen.

4. Die Tätigkeiten der RTR-GmbH: In diesem Teil wird die regulatorische Arbeit, gegliedert nach den Fachbereichen Rundfunk und Telekommunikation, unter Berücksichtigung auf die Erreichung der Regulierungsziele, dargestellt.

5. Die RTR-GmbH als Kompetenzzentrum beschreibt die Aktivitäten, die die RTR-GmbH im Jahr 2006 gesetzt hat.

6. Das Unternehmen: Dieser Abschnitt informiert über die Entwicklung des Personalstandes, den Jahresabschluss und die Zusammensetzung des Aufsichtsrats.

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 29. Mai 2008 in Verhandlung genommen.

Vor Eingang in die Debatte beschloss der Ausschuss gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates einstimmig den vorliegenden Bericht nicht endzuerledigen.

 

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin, Dr. Elisabeth Hlavac, die Abgeordneten Herbert Scheibner, Mag. Elisabeth Grossmann, Ing. Norbert Hofer, Dieter Brosz, Franz Morak, Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Josef Cap und Bettina Hradecsni sowie die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris Bures.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Zwei von den Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsanträge fanden nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Tätigkeitsbericht der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH gemäß § 7 Abs. 2 KOG für das Geschäftsjahr 2006 (III-63 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2008 05 29

                             Dr. Elisabeth Hlavac                                                          Dr. Peter Wittmann

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann