604 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 589/A der Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Entschädigungsfondsgesetz geändert wird
und
über den Antrag 588/A der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Entschädigungsfondsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger, Kolleginnen und Kollegen haben den Initiativantrag 589/A am 31. Jänner 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mehrere Gemeinden haben erst vor kurzem von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Schiedsinstanz des Allgemeinen Entschädigungsfonds zur Prüfung von Anträgen auf Naturalrestitution zuständig zu machen, oder haben dies demnächst vor. Daher soll die Antragsfrist für derartige Anträge, die am 31. Dezember 2007 bereits abgelaufen ist, verlängert werden.

Mit der vorgeschlagenen Regelung wird die Antragsfrist betreffend Naturalrestitution von Landes- oder Gemeindeliegenschaften zunächst generell bis Ende 2009 verlängert. Da die Antragsfrist aber bereits mehrmals verlängert worden ist, soll sie nunmehr über das Jahr 2009 hinaus flexibel gestaltet werden. Demnach wird vorgeschlagen, dass die Antragsfrist jedenfalls mindestens 2 Jahre beträgt, gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem die jeweilige Gebietskörperschaft vom opt-in gem. § 38 Gebrauch gemacht hat.

Durch die vorgeschlagene Regelung können Länder, Städte und Gemeinden mit Zustimmung der Schiedsinstanz auch nach dem 31. Dezember 2009 von der Möglichkeit des opt-in gem. § 38 Gebrauch machen. Auch in diesen Fällen endet die Antragsfrist erst 2 Jahre nach dem Zeitpunkt, zu dem die jeweilige Gebietskörperschaft vom opt-in gem. § 38 Gebrauch gemacht hat.

Der Allgemeine Entschädigungsfonds hat die jeweils geltenden Fristen auf geeignete Weise bekannt zu machen.

Die Regelung über die Kostentragung bleibt unverändert.“

 

Gleichfalls am 31. Jänner 2008 haben die Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Kolleginnen und Kollegen den Initiativantrag 588/A im Nationalrat eingebracht. Der Begründung ist zu entnehmen:

„Zu § 29:

Die Antragsfrist für die Einbringung von Anträgen bei der Schiedsinstanz für Naturalrestitution im bereits mehrfach geänderten § 29 EF-G soll bis zum 31. Dezember 2011, zwei Jahre nach Ende der Möglichkeit für Länder und Gemeinden sich der Schiedsinstanz zu unterwerfen, verlängert werden.

Zu § 38:

Da weitere Gebietskörperschaften die Einsetzung der Schiedsinstanz zur Prüfung von Anträgen auf Naturalrestitution von öffentlichem Vermögen beabsichtigen, soll Klarheit geschaffen werden, bis zu welchem Zeitpunkt dies möglich ist. Die Antragsfrist gemäß § 29 würde entsprechend angepasst werden.“

 

Der Verfassungsausschuss hat beide Initiativanträge in seiner Sitzung am 29. Mai 2008 in Verhandlung genommen und gemäß § 41 Abs. 4 GOG beschlossen, der Debatte und Abstimmung den Antrag 589/A zugrunde zu legen. Berichterstatterin über den Antrag 588/A war die Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac, über den Antrag 589/A erstattete Dr. Michael Spindelegger Bericht. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Herbert Scheibner, Mag. Albert Steinhauser, Dr. Michael Spindelegger sowie Dr. Robert Aspöck das Wort.

 

Bei der Abstimmung wurde der im Antrag 589/A enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Initiativantrag 588/A gilt als miterledigt.

 

Ferner beschloss der Verfassungsausschuss mit Stimmenmehrheit folgende Ausschussfeststellung:

„Der Verfassungsausschuss geht davon aus, dass die Schiedsinstanz im Rahmen der anzuwendenden Verfahrensbestimmungen einen rechtzeitigen Restitutionsantrag betreffend Gemeinde-/Länderimmobilien auch bezüglich solcher Bundesimmobilien als rechtzeitig zulassen wird, bei denen sich erst im Zuge der vertieften Prüfung des Liegenschaftsbestandes aus Anlass des o.a. Antrages herausstellt, dass ein Grundstück(teil) wegen Zu-/Abschreibungen o. dgl. eigentlich dem Bund zuzuordnen ist.“

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2008 05 29

                             Dr. Elisabeth Hlavac                                                          Dr. Peter Wittmann

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann