613 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht und Antrag

des Finanzausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Reisegebührenvorschrift 1955 geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (549 der Beilagen und Zu 549 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaft­steuergesetz 1988, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Grunderwerb­steuergesetz 1987, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden und ein Stiftungseingangssteuergesetz erlassen wird – Schenkungsmeldegesetz 2008 (SchenkMG 2008) geändert wird, hat der Finanzausschuss am 4 Juni 2008 auf Antrag der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zur Reisegebührenvorschrift 1955 zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Um den gestiegenen Treibstoffpreisen und den damit erhöhten Belastungen der Pendler entgegenzuwirken, wird das Kilometergeld für Personen- und Kombinationskraftwagen von derzeit 37,6 Cent je Kilometer auf 42 Cent je Kilometer ab 1.7.2008 erhöht. Budgetärer Aufwand per anno: 25 Mio. Euro.“

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2008 06 04

                            Dr. Johannes Jarolim                                                Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann