622 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 185/A(E) der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer einheitlichen ärztlichen Begutachtung durch das Bundessozialamt für die Ausstellung eines Ausweises gemäß § 29b STVO

Die Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 29. März 2007 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die verschiedenen Zuständigkeiten von Behörden macht insbesondere Menschen mit Behinderungen immer wieder große Schwierigkeiten und führt oft zu Missverständnissen. Viele Antragswerber sind bei einfachen Behördenwegen meist überfordert.

Während für die Ausstellung eines Ausweises gemäß § 29b STVO für dauernd stark gehbehinderte Personen die Bezirkshauptmannschaften bzw. die Magistrate der Städte (in Wien MA 15). Hingegen ist bei der Ausstellung eines Behindertenpasses das Bundessozialamt zuständig.

Als Voraussetzung für die Erlangung eines derartigen Ausweises nach § 29b STVO gilt, dass eine andauernd starke Gehbehinderung vorliegt, die vom Amtsarzt festzustellen ist. Beim Behindertenpass wird die ärztliche Begutachtung zur Feststellung des Behinderungsgrades durch das Bundessozialamt vorgenommen.

Unverständnis löst bei den Behinderten oft jene Bestimmungen aus, dass bei der Gratis-Autobahnvignette der Parkausweis nach § 29b STVO nicht ausreicht und hierfür der Behindertenpass mit den erforderlichen Zusatzeintragungen notwendig ist.

Da die Beeinträchtigung der starken Gehbehinderung trotz Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes noch immer zu unterschiedlicher Spruchpraxis bei der Beurteilung der starken Gehbehinderung führt, ist eine einheitliche ärztliche Begutachtung bei der Zuerkennung des Ausweises gemäß §29b STVO durch das Bundessozialamt dringend erforderlich.

Eine Verwaltungsvereinfachung im Einvernehmen mit den Bundesländern könnte damit die Antragstellung für Personen mit Behinderungen erheblich verbessern.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 27. November 2007 und am 17. Juni 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Ursula Haubner die Abgeordneten August Wöginger, Mag. Christine Lapp, Werner Neubauer, Karl Öllinger, Ing. Norbert Hofer, Theresia Haidlmayr, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Dietmar Keck, Ridi Steibl, Franz Riepl sowie der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger.

 

Mit Stimmenmehrheit beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales auf Antrag der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, der Präsidentin des Nationalrates die Zuweisung dieser Vorlage an den Verkehrsausschuss zu empfehlen.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Mag. Christine Lapp gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2008 06 17

                             Mag. Christine Lapp                                                             Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau