627 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 247/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstellung einer Studie über die ökonomischen und sozialen Auswirkun­gen von Zuwanderung nach Österreich und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Sozialstaat

Die Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 6. Juni 2007 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In der Tageszeitung „Die Presse" vom 12.5.07 wurde das Thema Volkswirtschaft und Zuzug von Ausländern breit thematisiert. Die Antworten aus dem Interview mit Migra­tionsexperten Professor Heinz Fassmann auf die Frage, ob die Zuwanderung rein volkswirtschaftlich ein Gewinn sei, sind bezeichnend: „Eine Zuwanderung, die in die Beschäftigung führt, ist positiv. Weil umso mehr Menschen in einer Volkswirtschaft erwerbstätig sind, auch umso mehr zum Bruttoinlandsprodukt beitragen. Eine Zu­wanderung, die einen hohen Anteil an Familienmitgliedern enthält, ist hingegen volkswirtschaftlich weniger Vorteilhaft. Denn klarerweise fordern Kinder und nichtbe­rufstätige Ehefrauen eine soziale Infrastruktur und auch Integrations-Infrastruktur, die der Allgemeinheit Geld kosten.... Mit der Familienzusammenführung gibt es keine zielgenaue Zuwanderung mehr, die den Interessen des Arbeitsmarkts angepasst ist."

Diese Ausführungen bestätigen ein, selbst für den Laien immer deutlicher erkennbar, sich düster abzeichnendes Bild über die Verhaftung von Ausländern in unserem So­zialsystem. Aufgezeigt, dass dies ein Grund für massive Zuwanderung und Massen an Wirtschaftsflüchtlingen ist, nach Österreich zu kommen, wurde diese Problematik schon vor Jahren, doch geschehen ist nichts.

Abermals in der Tageszeitung „Die Presse" vom 12. Mai 2007 zu lesen ein Artikel mit der signifikanten Überschrift „Familienbeihilfe für Ausländer erst nach zwei Jahren": „Erst nach zwei Jahren sollen Zuwanderer steuerfinanzierte Sozialleistungen erhal­ten", sagt der Ökonom Martin Werding im Gespräch mit der „Presse". Werding hat gemeinsam mit dem Chef des Münchner Ifo-Instituts Hans Werner Sinn eine Studie über die ökonomischen und sozialen Auswirkungen von Zuwanderung verfasst.

Der Grundtenor der Untersuchung: Migration rechnet sich langfristig für eine Volks­wirtschaft, kurzfristig birgt sie aber große fiskal- und sozialpolitische Probleme. Die Ökonomen sprechen sich deshalb für einen geregelten Zuzug aus, fordern auch eineAufhebung der Übergangsfristen für Bürger aus den neuen EU-Staaten, sie wollen aber die ‚Einwanderung ins Sozialsystem' drosseln. ...

Andererseits sind es aber vor allem die Migranten, die am stärksten „von der Umver­teilung von Reich zu Arm profitieren". Sie belasten also in den ersten Jahren das So­zialsystem enorm. Ein Phänomen, das mittlerweile auch in der Schweiz für Wirbel sorgt. Nach einem Bericht der „Weltwoche" steht der Schweizer Sozialstaat vor ei­nem Ausländerproblem. „Bis zu 80 Prozent der Sozialhilfe-Leistungen gehen an Aus­länder, an Asylwerber und an Leute, die erst vor kurzem eingebürgert wurden. ...

Wie hoch der Anteil in Österreich ist, lässt sich nicht beziffern. Viele Sozial-Agenden sind Ländersache. Jedes Land hat seinen eigenen Ermessensspielraum. ... Warum also soll der Staat zwischen den Kindern von Einwanderern und jenen von Bürgern unterscheiden? „Nationalstaaten sind letztendlich Klubs, die definieren, wer ihnen, zu welchen Bedingungen beitreten darf", antwortet Werding trocken. ...

Ergebnis: Ausländer, die nur wenige Jahre im Land sind, kosten den Staat mehr als sie ins Sozialsystem einzahlen. Laut Ifo zahlt der Sozialstaat bei einem Ausländer, der nach zehn Jahren wieder wegzieht, pro Jahr 2300 Euro drauf. Erst nach einer Aufenthaltsdauer von 25 Jahren ist die soziale Bilanz positiv. Dann zahlt der Migrant sogar jährlich 850 Euro in den sozialen Topf ein, als er sich herausnimmt."

Aber nicht nur unsere deutschen Nachbarn haben das Problem (wieder einmal viel früher als Österreich) erkannt, sondern auch die Schweiz hat eine soziale Ader für Fremde. Wie Roger Koppel in seiner Zeitung „Die Weltwoche“ aus der Schweiz be­richtet, lebt in Basel jeder fünfte Türke vom Sozialamt, in Dübendorf sind die Hälfte der Schweizer Fürsorgebezüger eingebürgert: „Der Schweizer Sozialstaat hat ein Ausländerproblem. Recherchen in dieser Angelegenheit belegen, dass bis zu 80 Prozent der Sozialhilfe-Leistungen an Ausländer gehen, an Asylbewerber und an Leute, die erst vor kurzem eingebürgert wurden.  ...

Zum Glück werden die Missstände nicht mehr so militant beschwiegen wie einst. Selbst in klassischen linken Milieus kommen die Tabus zur Sprache. Lehrer klagen über unhaltbare Zustände an den Schulen. Sozialarbeiter weisen auf den unsinnigen Abfluss von Sozialgeldern ins Ausland hin. Das hat nichts mit Fremdenfeindlichkeit zu tun, sondern mit der Einsicht, dass Reformbedarf besteht, gegen den man sich nicht mit Reizvokabeln stemmen sollte."

In Österreich leben zur Zeit über 820.000 Ausländer mit fremder Staatsbürgerschaft, das sind beinahe zehn Prozent der Gesamtbevölkerung. Die ca. 200.000 Verleihun­gen der österreichischen Staatsbürgerschaft in den letzten Jahren und die geschätz­ten 100.000 illegal im Land aufhältigen Fremden nicht mitgerechnet. Die Zuwande­rung insgesamt seit dem Jahr 2000 beträgt über 700.000 Personen. Davon ist uns eine Netto-Zuwanderung von fast 300.000 geblieben. Am 1.Jänner 2006 waren in Wien 1.651.437 gemeldet, davon waren 1.342.253 Österreicher und 309.184 Aus­länder, das sind 18,7%. Heuer, im Jahr 2007, werden wir problemlos österreichweit die 10 % Marke an aufhältigen Ausländern mit fremder Staatsbürgerschaft über­schreiten!

Auf Grund der ernüchternden Statistiken, der Diskussionen der letzten Wochen und einer seit Jahren falsch betriebenen Zuwanderungspolitik, die Österreich mehr be­lastet als genutzt hat, ist es an der Zeit, endlich eine grundlegende Weichenstellung für eine ausgewogene, am realen Bedarf gemessene Zuwanderungspolitik und damit verbunden eine differenzierte, den österreichischen Staatsbürger bevorzugende So­zialpolitik für die Zukunft Österreichs vorzunehmen. Um eine solche Politik umzuset­zen, ist es in einem ersten Schritt unbedingt notwendig, die Kostenwahrheit der Zu­wanderung und die Auswirkungen auf den Sozialstaat zu evaluieren.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 17. Juni 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Herbert Kickl die Abgeordneten Karl Öllinger, Ursula Haubner, Franz Riepl, Theresia Haidlmayr und Ing. Norbert Hofer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Werner Amon, MBA gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2008 06 17

                            Werner Amon, MBA                                                             Renate Csörgits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau