629 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über den Antrag 779/A(E) der Abgeordneten Fritz Grillitsch, Mag. Kurt Gaßner, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhaltung des GVO – freien Anbaus in der österreichischen Landwirtschaft,

über den Antrag 236/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln ernährt wurden,

über die Petition Nr. 24/PET: „Österreich gentechnikfrei“, überreicht vom Abgeordneten Heinz-Christian Strache,

über den Antrag 135/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen betreffend des Verbotes der „Grünen Gentechnik" zum Schutz der Verbraucher, Umwelt und Landwirtschaft,

über den Antrag 237/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend verbindliche ökologische Standards bei der Pflanzentreibstofferzeugung,

über den Antrag 249/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Risiko- und Sicherheitsforschung im Bereich der Agro-Gentechnik,

über den Antrag 341/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Garantie-Erklärung für ein gentechnikfreies Österreich,

über den Antrag 701/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhaltung der biologischen Vielfalt und einer gentechnikfreien Landwirtschaft sowie

über den Antrag 754/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Rettung von heimischen Haustierrassen und bewährten heimischen Saatguts

 

Zu 779/A(E):

Die Abgeordneten Fritz Grillitsch, Mag. Kurt Gaßner, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 6. Juni 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Gemäß der jüngsten Eurobarometerumfrage steht die überwältigende Mehrheit der österreichischen Bevölkerung der Anwendung der Gentechnik in der Landwirtschaft und zur Lebensmittelproduktion nach wie vor negativ gegenüber. Die österreichische Bundesregierung hat nicht zuletzt auch aus diesem Grund das Postulat der Gentechnikfreiheit für die Landwirtschaft im Regierungsprogramm festgeschrieben.

Dem gegenüber ist festzuhalten, dass auf EU-Ebene laufend Zulassungsanträge für GVO (gentechnisch veränderte Organismen) zur Verwendung in Lebensmitteln oder Futtermitteln, aber auch für den Anbau vorgelegt werden. Derzeit sind 26 GVO bereits für die Verwendung in Lebensmitteln oder Futtermitteln zugelassen.

Derzeit hält die Europäische Kommission anstehende Anträge für den Anbau von GVO noch zurück, da insbesondere in der Generaldirektion Umwelt auch diesbezügliche Bedenken bestehen.

Bis jetzt konnte ein Anbau von GVO in Österreich durch die bestehenden Import- bzw. Anbauverbote für GVO- Maislinien rechtlich hintan gehalten werden. Auch wenn die Europäische Kommission nun am 7. Mai das österreichische Importverbot für gentechnisch veränderten Mais MON 810 und T 25 für die Verarbeitung zu Lebens– und oder Futtermitteln aufgehoben hat, bleibt das Importverbot für den Anbau in Österreich vorerst unangetastet. Weiters enthalten die im Einvernehmen mit dem Bund (Arbeitsgruppe Gentechnik im BMLFUW) beschlossenen Gentechnik-Vorsorgegesetze der Länder betreffend die Koexistenz entsprechende Maßgaben zur Verhinderung eines GVO-Anbaus.

Die Kennzeichnungsregelungen für GVO bieten für den Konsumenten die Möglichkeit, die Wahlfreiheit auch bei importierten Lebensmitteln und Futtermitteln sicher zu stellen. Für Konsumenten und Landwirte, die eine vollständige gentechnikfreie Kennzeichnung wünschen, wurde im BMGFJ im März 2008 die neue Codexrichtlinie zur Definition der „Gentechnikfreien Produktion“ von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung erarbeitet und kundgemacht. Diese Neufassung stellt sicher, dass der Verbraucher weiterhin Erzeugnisse erhält, bei denen keine GVO bzw. auch keine aus oder durch GVO hergestellte Erzeugnisse als Lebensmittel, Futtermittel, Düngemittel, Saatgut, Mikroorganismus oder Tier verwendet werden.

Im Bezug auf die erforderlichen Haftungsregelungen wurde in Österreich durch die Gentechnikgesetznovelle 2004 sicher gestellt, dass Nachbarn von etwaigen GVO Bauern auch eine entsprechende Entschädigung erhalten können. EU - weite Regelungen betreffend Koexistenz und Haftung stehen allerdings noch aus.

Seitens des BMGFJ werden im Einvernehmen mit dem BMLFUW weiterhin vorliegende Schwachstellen in der Sicherheitsbewertung von GVO für die Landwirtschaft, Lebensmittel- und Futtermittelproduktion kritisiert. Dem folgt auch eine Reihe von anderen Mitgliedstaaten.

Nach wie vor unbefriedigend ist allerdings die Tatsache, dass auch bei einer einfachen Mehrheit von Mitgliedstaaten gegen eine Zulassung die Europäische Kommission letztlich eine positive Zulassungsentscheidung treffen kann. Das BMGFJ wird allerdings - auch unter Fortführung der diesbezüglichen Sicherheitsforschung - bestrebt sein, seine diesbezügliche Kritik weiterhin fachlich fundiert vorzubringen.

Seitens des BMFLUW und des BMGFJ werden alternative gentechnikfreie Bewirtschaftungsformen unterstützt. Eine wichtige Rolle zur Erhaltung der Gentechnikfreiheit spielt auch der Zusammenschluss von nunmehr über 40 Regionen Europas, die sich zur gentechnikfreien Bewirtschaftung verpflichtet haben.“

 

Zu 236/A(E):

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 5. Juni 2007 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Seit April 2004 müssen entsprechend der EU-Verordnung 1829/2003 Futtermittel, die aus gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellt werden, jedenfalls als solche gekennzeichnet werden, wenn deren Ausgangsstoffe zu mehr als 0,9 Prozent aus gentechnisch veränderten Produkten bestehen. Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind jedoch die tierischen Erzeugnisse wie Fleisch, Milch und Eier von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert werden. Eine kontrolliert gentechnikfreie Erzeugung ist ein besonderes Qualitätsmerkmal, das der Erwartung der überwiegenden Mehrheit der KonsumentInnen nach hochwertigen Lebensmitteln voll entspricht. Dass Gentechnik-Freiheit auch in großem Rahmen machbar ist, zeigt die Entscheidung von Betrieben der österreichischen Lebensmittelbranche (Molkereien, Schlachtbetriebe, Lebensmittelhandel), nur mehr Produkte in kontrolliert gentechnikfreier Qualität anzubieten.

Diesem Umstand und dem Wunsch der KonsumentInnen nach einer klaren Kennzeichnung gentechnisch veränderter Produkte wird jedoch in der EU-weit gültigen Kennzeichnungsregelung nicht Rechnung getragen.“

 

Zu 24/PET:

Die gegenständliche Petition Nr. 24/PET wurde vom Abgeordneten Heinz-Christian Strache überreicht und dem Nationalrat am 31. Oktober 2007 zugeleitet. Sie wurde wie folgt begründet:

 

„Die Gentechnik-Rechtssetzung ist ein Anschauungsbeispiel dafür, wie sehr die Anliegen der Bevölkerung ignoriert werden: Obwohl die überwiegende Mehrheit der Österreicher, aber auch der Menschen in den EU-Mitgliedsländern, die Agro-Gentechnik ablehnt, soll sie dennoch mit allen Mitteln auf unsere Felder und auf unsere Teller kommen.

Alle in den vergangenen zehn Jahren auf EU-Ebene beschlossenen Gentechnik-Verordnungen und -Richtlinien tragen die Intention in sich, der Gentechnik zum Durchbruch zu verhelfen, egal, ob es sich um die EU-Biopatent-Richtlinie aus dem Jahre 1998, die EU-Freisetzungs-Richtlinie (2001) oder die Verordnung über die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel (2003) handelt. Besonders diese Kennzeichnungsverordnung hat sich als äußerst lückenhaft herausgestellt: Unter anderem müssen Produkte bis zum Grenzwert von 0,9 Prozent nicht als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden und es gibt auch keine Kennzeichnungspflicht für Tierprodukte, wenn die Tiere mit GVO (genetisch veränderten Organismen) gefüttert wurden.

Doch nicht nur die EU-Kommission hat sich immer als williger Gefährte der WTO und der Gentechnik-Lobby herausgestellt, sondern auch die Regierungsvertreter jedes einzelnen Mitgliedstaates haben dieses System bereitwillig mitgetragen: Sie haben den Gentechnik-Regelungen beigepflichtet. So wurde beispielsweise die EU-Biopatentrichtlinie 1998 sogar unter dem EU-Vorsitz Österreichs abgesegnet. Der Beschluss der EU-Umweltminister vom 30. Oktober 2007, das Importverbot für Genmais aufzuheben, rundet dieses negative Bild ab.

Im wahrscheinlich wichtigsten Punkt ist die EU-Kommission bisher am breiten Widerstand von Nichtregierungsorganisationen gescheitert: An der Frage eines Verschmutzungsgrenzwertes für Saatgut. Bei ihrem ersten Vorschlag für eine Saatgut-Richtlinie wollte sie eine Gentechnik-Verschmutzung - je nach Pflanzenart - von 0,3 bis 0,7 Prozent zulassen. Wäre dieser Vorschlag in die Realität umgesetzt worden, wäre mit einem Schlag jedes einzelne Feld gefährdet gewesen, bei der nächsten Aussaat mit GVO kontaminiert zu werden. Das heißt, dass es bislang keine Regelung bei Saatgut gibt und dafür weitgehend rechtsfreier Raum besteht.

Der Anbau von Nutzpflanzen, die mittels Gentechnik eine Virusresistenz erhalten haben, kann zur Ausbildung von neuen Viren führen. Es kam auch bereits zur Auswilderung transgener Pflanzen. In Kanada hat sich verwilderter Gentech-Raps, der gegen drei Herbizide resistent ist, zu einem schlimmen Unkraut entwickelt. Besonders bedenklich ist der Genfluß von genetisch veränderten zu nicht veränderten Pflanzen, wie dies bei Raps nachgewiesen ist. Es gibt eine weit verbreitete genetische Instabilität unter transgenen Pflanzen. Unerwartete und unerwünschte Effekte entstehen auf Grund von Wechselwirkungen zwischen den ursprünglichen Genen und den Fremdgenen. Kein Gen arbeitet isoliert.

Des Weiteren gibt es keine Langzeitstudien über die Verträglichkeit gentechnisch veränderter Nahrungsmittel. Schon punktuelle Untersuchungen zeigen aber ein riesiges Gefährdungspotential für die Gesundheit des Verbrauchers.

Die weltweite Etablierung genmanipulierten Saatguts in Form des Terminatorgens dient einem einzigen, in Etappen zu vollziehenden, unheiligen Zweck. Zunächst gilt es, die Saatgut-Hoheit des traditionellen Bauernstandes zu brechen. Sind Bauern und in deren Folge Völker und Staaten von GVO-Saatgut und den mit diesem von Wurzel bis Knospe abgestimmten, agrochemischen Dünge- und Schädlingsbekämpfungsmitteln abhängig, sind nicht nur astronomische Gewinne zu erzielen. Es wird vor allem die Installation einer globalen, auf lange Sicht unumkehrbaren Nahrungsmitteldiktatur möglich. Entsprechend dieser Schreckensvision, die der vormalige US-Außenminister und heutige Gentech-Lobbyist Henry Kissinger mit den Worten: „Wer das Öl kontrolliert, ist in der Lage ganze Nationen zu kontrollieren; wer die Nahrung kontrolliert, kontrolliert die Menschen!" vorwegnahm, wird agiert und agitiert.

Mehrere tausend Bürgerinnen und Bürger haben mit ihrer Unterschrift ihre ablehnende Haltung gegenüber der grünen Gentechnik zum Ausdruck gebracht.“

 

Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, dem die gegenständliche Petition am 7. November 2007 zugewiesen wurde, hat in seiner Sitzung am 5. März 2008 einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese zur weiteren Behandlung dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zuzuweisen. Die Präsidentin des Nationalrates hat diesem Ersuchen entsprochen.

 

Zu 135/A(E):

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 7. März 2007 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Anbau von genetisch veränderten Kulturpflanzen ist ethisch höchst umstritten. Durch die Einführung neuer technischer Methoden und die daraus entwickelten Produkte entstehen neue Abhängigkeiten. So werden sich bei Fortsetzung der jetzigen Entwicklung innerhalb der nächsten fünf bis höchstens zehn Jahre wesentliche Teile der weltweiten Nahrungsmittelversorgung in den Händen von nur vier global agierenden Großkonzernen befinden. Diese Firmen halten exklusive Patente auf Saatgut, ohne welches kein Bauer oder Landwirt der Welt säen und später ernten kann. Es handelt sich dabei allerdings nicht um gewöhnliches Saatgut, sondern um genmanipuliertes. Eine besondere Entwicklung ist das "Terminator - Saatgut". Es lässt nur eine Fruchtfolge zu. Danach begehen die Samen "Selbstmord" und sind als Saatgut nicht wieder verwendbar. Dieses Terminatorgen verhindert, dass die Samen der ursprünglichen Pflanze keimen können. Damit soll sichergestellt werden, dass Saatgut jedes Jahr neu erworben werden muss. Wird diese Entwicklung nicht aufgehalten, entsteht eine neue, bislang nicht für möglich gehaltene Form der Leibeigenschaft und führt in weiterer Folge zur Zerstörung der europäischen Kulturlandschaft, die über Jahrhunderte durch die landwirtschaftliche Bearbeitung kultiviert und geprägt wurde. Es ist bis zum heutigen Tage die Unbedenklichkeit bei der in Verkehrbringung von genetisch veränderten Kulturpflanzen nicht gegeben.“

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 22. November 2007 und 18. Juni 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte am 22. November 2007 beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS die Abgeordneten Nikolaus Prinz, Petra Bayr und Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber.

 

Zu 237/A(E):

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 5. Juni 2007 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Steigende Ölpreise und die Notwendigkeit, den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase zu verringern, haben zu einer euphorischen Unterstützung für Pflanzentreibstoffe geführt. Wie groß ihr tatsächlicher Nutzen für die Umwelt ist,  wird sich erst weisen: Die Produktion von Biotreibstoffen ist oft sehr energieintensiv und bringt in vielen Fällen kaum eine Einsparung an CO2-Emissionen. Die Abholzung von Regenwäldern, um Flächen für den Anbau von Energiepflanzen zu gewinnen, steht im Widerspruch zu Klimaschutzzielen. Der Boom zum Anbau von Energiepflanzen könnte schon bald die weltweite Ernährungssicherheit gefährden. Mathematische Modelle, die dem Anbau von pflanzlichen Treibstoffen positive Energiebilanzen bescheinigen, haben in der Regel weder den Transport der Energieträger noch Belastungen der Umwelt oder die Risiken für die Ernährungssicherung einkalkuliert.

Erneuerbare Energien können aus der Landwirtschaft kommen, wenn sie Teil einer energiesparenden und Effizienz steigernden Strategie sind. Die Landwirtschaft kann ihre Energie-Effizienz wesentlich verbessern, wenn sie sich von einem System, das von externen Inputs abhängig ist, zu einem System des Energierecyclings entwickelt. Die derzeitigen Methoden der pflanzlichen Treibstoff-Produktion basieren jedoch auf Monokulturen und erfordern eine große Menge an Pestiziden, Düngemitteln und Wasser. Die Verarbeitungsanlagen sind zentralisiert und machen lange Transportwege erforderlich. Die Gentechnik-Industrie versucht mit Hilfe der Produktion von Pflanzentreibstoffen gentechnisch veränderten Pflanzen auf globaler Ebene zum Durchbruch zu verhelfen.

Österreich besitzt Anbauflächen für maximal 20 Prozent der Rohstoffversorgung zur Herstellung alternativer Kraftstoffe, der Rest muss importiert werden. Riesige Anbauflächen für Ölpalmen, Mais und Zuckerrohr vernichten bereits jetzt fruchtbaren Boden für die Nahrungsmittelproduktion in Lateinamerika, Afrika und Asien. Der Anbau von Energiepflanzen bringt lediglich Profit für die agroindustriellen Konzerne, für die einheimische Bevölkerung sind diese Böden nicht nutzbar.

Das aktuelle Regierungsprogramm sieht eine Erhöhung des Anteils an Biosprit bis zum Jahr 2020 auf 20 Prozent vor. Aufgrund der stark ansteigenden Nachfrage nach nachwachsenden Rohstoffen zur Produktion von Pflanzentreibstoffen kann es zu ökonomischen und ökologischen Fehlentwicklungen kommen. Daher bedarf es dringend gesetzlicher Rahmenbedingungen.“

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 22. November 2007 und 18. Juni 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte am 22. November 2007 beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, MAS die Abgeordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Nikolaus Prinz und Petra Bayr.

 

Zu 249/A(E):

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 06. Juni 2007 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Auf EU-Ebene werden laufend gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zum Anbau oder in Lebens- oder Futtermitteln zugelassen, obwohl die längerfristigen Auswirkungen auf die Natur oder Gesundheit weitgehend unbekannt sind. Obwohl in Österreich derzeit kein Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen stattfindet, sind wir mit den laufenden Zulassungen auf EU-Ebene konfrontiert und gefordert, im Zulassungsverfahren die Risiken zu bewerten. Derzeit findet an Österreichs Universitäten kaum eine Risikoforschung über die langfristigen Auswirkungen, die gentechnisch veränderte Pflanzen auf das Agrarökosystem, auf Nahrungsketten, die Artenvielfalt und Lebensgemeinschaften von Pflanzen sowie allgemein auf den Naturhaushalt haben bzw. haben können, statt.

Weltweit stellt sich die Situation so dar, dass die wenigen RisikoforscherInnen, die experimentell arbeiten, entweder entlassen oder ihre Verträge nicht verlängert werden. Diese Erfahrungen machten etwa Árpád Pusztai (Rowett Research Institute, Schottland), der Veränderungen im Darm von Ratten festgestellt hat, oder Angelika Hilbeck (Eidgenössische Forschungsanstalt für Agrarökologie und Landbau, Schweiz), welche die schädigende Wirkung von Bt-Mais auf Florfliegenlarven nachgewiesen hat sowie David Quist (University of Minnesota, USA), nachdem er als einer der ersten die Genverschmutzung der alten traditionellen mexikanischen Maissorten mit bis zu vier synthetischen Genen nachgewiesen hatte. Diese Problematik einer zunehmenden Ausgrenzung hat sich für viele renommierte WissenschafterInnen in den letzten Jahren sogar noch verstärkt, obwohl sich die Ergebnisse ihrer Forschungen bestätigt haben, der Risikodiskurs erweitert wurde und der Vorsorgeansatz dadurch eine wesentliche Stärkung erfahren hat.

Der Forschungsbedarf hinsichtlich der ökologischen Risiken wird zum Beispiel auch durch den Bericht eines mehrjährigen britischen Forschungsprogramms „Farm Scale Evaluation“ bestätigt. Danach bleiben Bienen und Schmetterlinge den gentechnischen Rapsfeldern fern und die Vögel, die in dem Gebiet Nahrung suchen, finden weniger zu fressen. Insbesondere im Lebensmittelbereich gibt es Forschungsbedarf über die mögliche Zunahme von Lebensmittelallergien, die Ausbreitung von antibiotikaresistenten Bakterien in der menschlichen Darmflora sowie eine mögliche, unerkannt toxische Wirkung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln. Eine grundlegende Unterstützung dieser Forschungsrichtung wäre vor allem deshalb notwendig und für Österreich grundlegend, weil dadurch, wie im Regierungsprogramm zugesichert, „die Wahlfreiheit und damit die Gentechnikfreiheit für biologisch, aber auch konventionell wirtschaftende Betriebe sowie für die KonsumentInnen auch in Zukunft“ abgesichert werden kann.

Laut § 102 Gentechnikgesetz haben die/der zuständige Bundesminister/in nach Maßgabe des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes unter Bedachtnahme auf den Stand der Wissenschaft die Forschung auf dem Gebiet der Sicherheit der Anwendungen der Gentechnik (interdisziplinäre Risiko- und Sicherheitsforschung) zu fördern.“

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 22. November 2007, 26. Februar 2008 und 18. Juni 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich am 22. November 2007 außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, MAS die Abgeordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Nikolaus Prinz und Petra Bayr und am 26. Februar 2008 Franz Eßl und Dr. Wolfgang Pirklhuber.

 

Zu 341/A(E):

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 27. September 2007 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Am Sonntag, den 19. August 2007 hat Vizekanzler Molterer anlässlich eines Interviews im Kurier folgende Aussage getroffen: „.....Und wenn wir bei der Biomasse etwas weiterbringen wollen, werden wir dort, nur dort, auch über Gentechnologie reden müssen. Ich kann nicht Klimaschutz wollen, aber zu allem Nein sagen.“

Diese Ankündigung ist Wasser auf den Mühlen der Gentechnik-Konzerne, die unter dem Deckmantel des Umwelt- und Klimaschutzes das erreichen wollen, was ihnen im Bereich der Lebens- und Futtermittel bisher nicht gelungen ist: Profitmaximierung durch den großflächigen Anbau transgener Pflanzen.

Gentechnisch veränderte Energiepflanzen sind jedoch für die Umwelt zumindest genauso problematisch wie zu Nahrungszwecken angebaute Gentech-Saaten und die Gefahr, dass es zu Vermischungen mit Produkten aus konventioneller und biologischer Landwirtschaft kommt, ist genauso groß.

Mit seiner Forderung nach dem Einsatz der Gentechnik bei nachwachsenden Rohstoffen gefährdet Vizekanzler Molterer die Gentechnikfreiheit der österreichischen Landwirtschaft.“

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 22. November 2007 und am 18. Juni 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte am 22. November 2007 beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber die Abgeordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Nikolaus Prinz und Petra Bayr.

 

Zu 701/A(E):

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 10. April 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten haben sich als Vertragsparteien der Konvention über Biologische Vielfalt (CBD) aus dem Jahr 1992 zu deren Umsetzung verpflichtet. Zudem haben sie auf dem EU-Gipfel von Göteborg 2001 beschlossen, dem weiteren Verlust an biologischer Vielfalt bis zum Jahr 2010 Einhalt zu gebieten.

Die biologische Vielfalt ist für das Leben auf unserer Erde unentbehrlich. Sie sorgt für Luft zum Atmen, für Trinkwasser und Nahrung, liefert wichtige Rohstoffe und ist Vorbild für Innovationen. Sie sichert unsere Lebensqualität und unser Wohlergehen. Gegenwärtig geht die biologische Vielfalt in noch nie da gewesenem Ausmaß verloren. Jeden Tag sterben 150 Arten aus. Wir entwalden unsere Landschaft, überfischen die Meere, industrialisieren die Landwirtschaft, (über)nutzen naturbelassene Flächen und gefährden die Entwicklung der ärmeren Länder durch ungerechten Handel.

Der Achte Umweltkontrollbericht zeigt auch in Österreich eine gravierende Abnahme der biologischen Vielfalt:

-              Die Nutzungsveränderungen in der Landwirtschaft bewirken eine Segregation in Intensiv- und     Extensivgebiete.

-              In Extensivgebieten (Gründlandflächen mit Mager- und Feuchtwiesen, Bergmähder, Streuobst-     wiesen) wird die Landwirtschaft immer häufiger aufgegeben (rund 5.000 ha Grünlandfläche pro                Jahr).

-              Die alpine Biodiversität ist durch den Klimawandel bedroht.

Im Mai 2008 findet in Bonn die UN-Konferenz zur Biologischen Vielfalt (COP9) statt. Regierungsdelegationen aus aller Welt werden dort über die globale Biodiversität, über die Kontrolle des Saatgutes und die pflanzengenetischen Ressourcen verhandeln. Auf der Tagesordnung der Konferenz steht neben dem Artensterben auch die Kontrolle und Nutzung der so genannten genetischen Ressourcen und des Saatguts sowie der Umgang mit genmanipulierten Agrarkulturen.

Parallel dazu wird es ein Treffen von VertreterInnen von Bauern-, Verbraucher-, Umweltschutz-, und Entwicklungsorganisationen, von Gemeinden, indigenen Völkern sowie von regionalen und kommunalen Regierungen von allen Kontinenten dort geben, um über den Erhalt, die regionale Entwicklung und die Verteidigung der biologischen und kulturellen Vielfalt zu diskutieren.“

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 6. Mai 2008 und am 18. Juni 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte am 6. Mai 2008 beteiligten sich außer dem Berichterstatter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber die Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner und Sigisbert Dolinschek.

 

Zu 754/A(E):

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 8. Mai 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In Rumänien werden auf einer Fläche von etwa 100.000 Hektar gentechnisch veränderte Sojabohnen angebaut. In der EU ist der Anbau von gentechnisch verändertem Soja allerdings verboten. Die von den EU-Agrarministern im Dezember 2006 beschlossene neue EU-Bio-Verordnung erlaubt gentechnische Verunreinigungen in Bio-Lebensmitteln künftig im Ausmaß des bislang nur für Verunreinigungen im konventionellen Anbau gültigen Grenzwertes von 0,9 Prozent. Das ist eine Verneunfachung gegenüber dem bisher in Österreich festgeschriebenen Grenzwert von 0,1 Prozent für Bio-Produkte.

Hinsichtlich des im Jahr 2006 ergangenen WTO-Urteils betreffend Gentechnik-Moratorium der EU wurde von Seiten des Umweltministeriums die österreichische Bevölkerung nicht darüber informiert, welche Auswirkungen dieses auf geltendes EU-Recht, insbesondere aber auf die vom Umweltminister proklamierte Gentechnik-Freiheit Österreichs hat.

Konzerne wie Monsanto, Weltmarktführer in Sachen Saatgut-Monopole und Patente auf Leben, erfreuen sich steigender Umsätze und Gewinne. Monsanto hat binnen weniger Jahre zum Gegenwert von 13 Milliarden Dollar 50 Saatgutfirmen weltweit aufgekauft. Damit wird der Bio-Diversität der Nährboden entzogen und patentierten Einheitssorten der Weg bereitet. Dies wiederum wird den freien Bauernstand in eine Leibeigenschaft der Konzerne zwingen, weil Saatgut nicht mehr frei verfügbar und handelbar ist, sondern gegen maßlos überteuerte Lizenzgebühren von den Saatgutmonopolen bezogen werden muss. In Indien hat diese Praxis bereits tausende, aussichtslos verschuldete Landwirte in den Selbstmord getrieben.“

 

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat die gegenständlichen Vorlagen in seiner Sitzung am 18. Juni 2008 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuss betreffend den Entschließungsantrag 779/A(E) war der Abgeordnete Ing. Hermann Schultes, betreffend den Entschließungsantrag 236/A(E) der Abgeordnete Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber und betreffend die Petition Nr. 24/PET sowie den Entschließungsantrag 754/A(E) der Abgeordnete Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS. An der Debatte beteiligten sich außer den Berichterstattern die Abgeordneten Veit Schalle, Petra Bayr, Mag. Kurt Gaßner, Karl Freund, Barbara Zwerschitz, Franz Eßl und Mag. Dr. Manfred Haimbuchner sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll.

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag 779/A(E) einstimmig angenommen.

 

Weiters beschloss der Ausschuss, dass die Entschließungsanträge 236/A(E), 135/A(E), 237/A(E), 249/A(E), 341/A(E), 701/A(E) und 754/A(E) sowie die Petition Nr. 24/PET als miterledigt gelten.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Ing. Hermann Schultes gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2008 06 18

                          Ing. Hermann Schultes                                                           Fritz Grillitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann