Entschließung

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,

-       die Möglichkeit des Angebots kontrolliert gentechnikfreier Ware weiter zu erhöhen, zu bewerben und zu fördern sowie durch eine klare Kennzeichnung die Wahlfreiheit der Konsumenten auf höchstem Niveau zu ermöglichen,

-       verstärkte Informationsschwerpunkte über gentechnikfreie Produkte zu unterstützen und zu fördern, um den Konsumenten das Vorhandensein gentechnikfreier Produkte stärker bewusst zu machen,

-       durch Arten- und Lebensraumschutz sowie durch eine kontinuierliche In situ- Vermehrung des Saat- und Pflanzengutes traditioneller Landessorten zur Erhaltung eines gentechnikfreien Saatgutes beizutragen,

-       weiterhin keine Verunreinigungen mit GVO bei der Saatgutversorgung in       Österreich zuzulassen und mit der österreichischen Saatgut-Gentechnik-VO vergleichbare Regelungen auf EU-Ebene aktiv anzustreben,

-       durch geeignete Rahmenbedingungen dazu beizutragen, dass ein ausreichendes Angebot von gentechnikfreien Futtermitteln zur Verfügung steht,

-       in Zusammenarbeit mit den Ländern geschlossene Anbaugebiete anzustreben, damit auch weiterhin gentechnikfreies Saatgut angeboten werden kann,

-       im Hinblick auf mögliche grenzüberschreitende Probleme für gemeinschaftsweit harmonisierte Regelungen über die Koexistenz und Haftungsbestimmungen nach dem Verursacherprinzip einzutreten,

-       das Vorsorgeprinzip konsequent anzuwenden, insbesondere um den Anbau von GVO in Österreich hintanzuhalten,

-       weiterhin auf EU-Ebene bei ungeklärten Risiken, bei Unsicherheiten hinsichtlich Methoden der Risikoabschätzung und bei mangelhaften oder unschlüssigen Risikoanalysen (seitens der Antragsteller) und/oder Risikobewertungen (seitens der EFSA) gegen die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen einzutreten,

-       die Europäische Kommission aufzufordern, die Mehrheitsverhältnisse bei Beschlussfassung im Rat zu beachten und bei der Entscheidungsfindung die vorgebrachten Bedenken aller Mitgliedstaaten entsprechend zu berücksichtigen,

-       auf EU-Ebene dafür einzutreten, dass das Selbstbestimmungsrecht der gentechnikfreien Regionen Europas auf eine gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion anerkannt wird und diesbezügliche Kooperationen zwischen Regionen und Nachbarstaaten zu fördern,

-       alternative gentechnikfreie Formen der Bewirtschaftung zu unterstützen, die der Erhaltung der Biodiversität, und dem Schutz der Biosphäre dienen,

-       auch im Bereich des Anbaus nachwachsender Rohstoffe Gentechnikfreiheit zu gewährleisten.