640 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über die Regierungsvorlage (579 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Juni 1976 über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens mit Ausnahme des Hochschulwesens und über die Entschädigung der Mitglieder von Gutachterkommissionen gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes geändert wird

Durch das Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005, BGBl. I Nr. 30/2006) wurde die Ausbildung der Lehrerinnen bzw. Lehrer an allgemein bildenden und berufsbildenden Pflichtschulen sowie für Lehrämter im Bereich der Berufsbildung neu geregelt. In Folge der Errichtung der öffentlichen Pädagogischen Hochschulen mit 1. Oktober 2007 und der damit verbundenen Auflassung der Pädagogischen und Berufspädagogischen Akademien des Bundes, der Pädagogischen Institute des Bundes und der Agrarpädagogischen Akademie entsprechen die Bestimmungen über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten an Akademien im V. Abschnitt des Bundesgesetzes über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens mit Ausnahme des Hochschulwesens und über die Entschädigung der Mitglieder von Gutachterkommissionen gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes (Prüfungstaxengesetz – Schulen/Pädagogische Hochschulen) nicht mehr den Vorgaben des Hochschulgesetzes 2005. Mit dem vorliegenden Entwurf soll entsprechend den derzeit an den öffentlichen Pädagogischen Hochschulen geltenden Curricula und Prüfungsordnungen eine Grundlage für die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten geschaffen werden.

 

Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 19. Juni 2008 in Verhandlung genommen.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (579 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2008 06 19

                     Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer                                                    Fritz Neugebauer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann