644 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie

über die Regierungsvorlage (554 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen auf dem Gebiet der Kraft-Wärme-Kopplung neu erlassen werden (KWK-Gesetz)

Der Nationalrat hat in seiner 61. Sitzung am 5. Juni 2008 beschlossen, die gegenständliche Regierungsvorlage an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie rückzuverweisen (1. Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie vom 21. Mai 2008 in 563 der Beilagen).

 

Im Ökostromgesetz in seiner derzeit geltenden Fassung sind sowohl die Förderung der Erzeugung elektrischer Energie aus erneuerbaren Energieträgern als auch die Förderung der Erzeugung elektrischer Energie durch fossile Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) geregelt. Diese legistische Verknüpfung ist jedoch aus rechtssystematischer Sicht verfehlt und entspricht nicht der Systematik der EU-Gesetzgebung. Aus systematischen Erwägungen, die auch dem Ergebnis des Begutachtungsverfahren zur Ökostromgesetz-Novelle 2008 entsprechen, wurde hinsichtlich jener Bestimmungen des Ökostromgesetzes, die sich auf die Förderung der Erzeugung elektrischer Energie aus fossilen KWK-Anlagen beziehen, ein eigener Gesetzentwurf erstellt. Dabei wurde die im Ökostromgesetz bestehende bisherige Rechtslage ohne inhaltliche Änderungen übernommen.

Die nunmehr vorgesehene Verankerung des Förderinstrumentariums für fossile KWK-Anlagen entspricht auch der durch das Gemeinschaftsrecht vorgegebenen Systematik, wonach für Förderung erneuerbarer Energieträger und für die Förderung von KWK-Anlagen jeweil unterschiedliche Richtlinien gelten. Das vorliegende Gesetz stellt sich als Umsetzung der in der Richtlinie 2004/8/EWG über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG, ABl. Nr. L 52 vom 21.02.2004 S. 50, erlassen wurden, enthaltenen Regelungen des Gemeinschaftsrechtes dar.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 19. Juni 2008 neuerlich in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Ing. Mag. Hubert Kuzdas der Abgeordnete Dkfm. Dr. Hannes Bauer.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dkfm. Dr. Hannes Bauer, Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Zu Z 1:

Durch die Änderung wird klargestellt, dass es bei den anhängigen Verfahren zu keiner Änderung der Rechtslage kommt. Die im Abänderungsantrag zitierte Fassung bezieht sich auf die letzte Änderung des Ökostromgesetzes und entspricht den legistischen Richtlinien. Die für den Bereich der Fernwärmeförderung maßgeblichen Bestimmungen ergeben sich aus Ökostromgesetzes, BGBl. I Nr. 149/2002, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 105/2006.

Zu Z 2:

Da die zum Zeitpunkt der Kundmachung dieses Bundesgesetzes im Bundesgesetzblatt für die Förderung von KWK-Anlagen maßgeblichen Bestimmungen des Ökostromgesetzes bereits von der Europäischen Kommission genehmigt wurden, musste auch hinsichtlich des Inkrafttretens dieser Bestimmung nicht mehr auf die Genehmigung oder Nichtuntersagung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften abgestellt werden.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dkfm. Dr. Hannes Bauer, Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Ferner beschloss der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie mit Stimmenmehrheit folgende Feststellungen:

„Der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie geht davon aus, dass eine Novelle des Heizkostenabrech­nungsgesetzes dem Parlament so rechtzeitig vorgelegt wird, dass das Inkrafttreten am 1.1.2009 ge­währleistet ist. Diese Novelle muss zumindest die Möglichkeit der außerstreitigen Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der Heiz- bzw. Wärmekostenabrechnung (Stärkung der Konsumentenrechte) sowie die Änderung des Aufteilungsschlüssels beinhalten.“

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2008 06 19

                         Ing. Mag. Hubert Kuzdas                                                Dr. Reinhold Mitterlehner

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann