651 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über die Regierungsvorlage (611 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelgesetz 1975 sowie das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert werden

Ausgangssituation für die Klagserhebung war der Entzug der Zulassung einer deutschen Kontrollstelle, weil sie keine angemessene Niederlassung auf österreichischem Hoheitsgebiet aufwies. Mit Urteil vom 29. November 2007 hat der EuGH verfügt, dass dadurch gegen die Verpflichtung zur Gewährleistung der Dienstleistungsfreiheit nach Art. 49 EG-V verstoßen wurde. Die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 ist in einem eigenständigen Gesetz geplant, welches bereits 2005 in Begutachtung war. Darin ist auch die Regelung des Kontrollsystems durch private Kontrollstellen entsprechend der Verwaltungspraxis und deren Zulassung vorgesehen. Die Finalisierung des Gesetzesentwurfes wurde unter anderem deswegen ausgesetzt, weil auf EU-Ebene 2007 eine neue Bio-Verordnung verabschiedet wurde. Zurzeit wird an Durchführungsvorschriften zu dieser Verordnung gearbeitet. Sämtliche neuen EG-Vorschriften treten am 1. Jänner 2009 in Kraft. Auf Grund des Verfahrens gemäß Art. 228 EG-V besteht Handlungsbedarf. Gibt ein betroffener Mitgliedsstaat nicht rechtzeitig Umsetzungsmaßnahmen bekannt, so kann dieser zur Zahlung eines Pauschalbetrages oder Zwangsgeldes verurteilt werden, deren Höhe sich nach der Schwere des Verstoßes bemisst.

Dem Urteil wird nachgekommen, indem die geltenden, die biologische Landwirtschaft betreffenden Bestimmungen angepasst werden. Der Inhalt beschränkt sich auf jene Maßnahmen, die erforderlich sind, um drohende finanzielle Sanktionen abzuwenden. Es handelt sich hierbei um die Regelung des Kontrollsystems in der biologischen Landwirtschaft und insbesondere um die ausdrückliche Ermöglichung des Zugangs von ausländischen Kontrollstellen zum Kontrollsystem.

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 01. Juli 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Johann Rädler die Abgeordneten  Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber und Sigisbert Dolinschek sowie die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Johann Maier.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Johann Rädler gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (611 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2008 07 01

                                  Johann Rädler                                                               Mag. Johann Maier

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann