665 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP
Bericht
des Ausschusses für Sportangelegenheiten
über die Regierungsvorlage (561 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007, das Arzneimittelgesetz und das Rezeptpflichtgesetz geändert werden
Die im Titel genannte Regierungsvorlage zielt auf
- eine Zusammenfassung der gerichtlichen Strafbestimmungen im Zusammenhang mit Doping im Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 unter gleichzeitiger Einbeziehung von Blutdoping und Entfall der derzeitigen Verwaltungsstrafbestimmung,
- die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung zur Veröffentlichung der wegen eines Dopingvergehens gesperrten Sportler,
- die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Heranziehung von Polizeiorganen bei Kontrollen nach § 68a Arzneimittelgesetz (neu § 22 Anti-Doping-Bundesgesetz 2007).
Der Ausschuss für Sportangelegenheiten hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 3. Juli 2008 unter Anhörung der Experten Mag. Gernot Schaar, Dopingbeauftragter des Österreichischen Radsportverbandes, Dr. Gerhard Postl, Österreichische Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention, Mag. Hannes Würkner, Österreichische Gesellschaft für Gesundheit und Ernährungssicherheit, und Mag. Andreas Schwab, Nationale Anti-Doping-Agentur, in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Johann Maier die Abgeordneten Peter Haubner, Herbert Kickl, Dieter Brosz, Ing. Peter Westenthaler, Herta Mikesch, Dr. Peter Wittman, Dr. Sebastian Eder und Hannes Fazekas sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Reinhold Lopatka.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Johann Maier gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Sportangelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (561 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2008 08 03
Mag. Johann Maier Hermann Krist
Berichterstatter Obmann