667 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP
Bericht
des Hauptausschusses
betreffend die Erstattung eines Vorschlages für die Wahl eines Mitgliedes der Volksanwaltschaft
Mit Schreiben vom 30. Juni 2008 teilte der Vorsitzende der Volksanwaltschaft Volksanwalt Dr. Peter Kostelka mit, dass die Volksanwältin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter mit Wirksamkeit ihrer Ernennung und Angelobung zum Mitglied der Bundesregierung am selben Tag im Sinne des Art. 148g Abs. 5 B-VG auf ihre Funktion als Mitglied der Volksanwaltschaft verzichtet und daher aus der Volksanwaltschaft vorzeitig ausscheidet.
Im Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Mitgliedes der Volksanwaltschaft ist eine Neuwahl für den Rest der Funktionsperiode durchzuführen.
Anstelle der ausgeschiedenen Volksanwältin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter wurde von der Österreichischen Volkspartei Dr. Gertrude Brinek für den Rest der Funktionsperiode, also bis zum Ablauf des 30. Juni 2013, namhaft gemacht.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 10. Juli 2008 über diesen dem Nationalrat zu erstattenden Vorschlag beraten und im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters und Wortmeldungen der Abgeordneten Renate Csörgits, Dr. Wolfgang Schüssel, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Mag. Dr. Martin Graf und Mag. Gernot Darmann einstimmig den Beschluss gefasst, Dr. Gertrude Brinek für den Rest der Funktionsperiode für die Wahl zu einem Mitglied der Volksanwaltschaft vorzuschlagen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Hauptausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle Dr. Gertrude Brinek für den Rest der Funktionsperiode zu einem Mitglied der Volksanwaltschaft wählen.
Wien, 2008 07 10
Franz Morak Mag. Barbara Prammer
Berichterstatter Obfrau