681 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Einspruch des Bundesrates

vom 08. Oktober 2008

gegen den Beschluss des Nationalrates vom 25. September 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz und das Verbrechensopfergesetz geändert werden

Der Präsident des Bundesrates hat mit Schreiben vom 09. Oktober 2008 im Sinne des Art. 42 Abs. 3 B-VG folgenden Einspruch des Bundesrates übermittelt:

 

„DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 25. September 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz und das Verbrechensopfergesetz geändert werden, mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.

Wien, 2008 10 08

                                    Ana Blatnik                                                                      Jürgen Weiss

                                    Schriftführung                                                             Präsident des Bundesrates“