4. Februar 2007

 

 

JAHRESVORSCHAU 2007

DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR FINANZEN

auf der Grundlage des

LEGISLATIV- UND ARBEITSPROGRAMMS DER KOMMISSION

sowie

DES OPERATIVEN JAHRESPROGRAMMS DES RATES

 

 

 

Inhalt

 

A. Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission

 

B. Operatives Jahresprogramm des (ECOFIN-) Rates

 

I.              Überblick

II.               Wirtschafts- und budgetpolitische Koordination

III.            Erweiterung der Euro-Zone

IV.              EU-Haushaltsfragen

V.            Finanzdienstleistungen

VI.              Steuern

VII.           Zollkodex

 

 

 

A. LEGISLATIV- UND ARBEITSPROGRAMM DER KOMMISSION

 

Das Arbeitsprogramm der EK orientiert sich an den bereits zu Beginn ihrer Amtsperiode festgelegten Zielsetzungen, den Wohlstand in Europa zu steigern und den sozialen Zusammenhalt zu stärken, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Europa zu verbessern, und die Rolle Europas im globalen Kontext deutlicher als bisher zur Geltung zu bringen.

 

In Zusammenhang mit der EU-Verfassungsdiskussion, die beim Europäischen Rat im Juni 2007 das zentrale Thema sein wird, will sich die EK aktiv am Vorbereitungsprozess beteiligen, und mit den anderen Institutionen eng zusammenarbeiten. Die Feierlichkeiten zum 50. Jahrestag der Römischen Verträge, die Ende März 2007 mit einem Treffen der Staats- und Regierungschefs ihren Höhepunkt erreichen werden, sollen nach dem Willen der EK dazu genutzt werden, das Bekenntnis zu Europa zu erneuern und das Engagement für ein erweitertes, nachhaltiges, offenes und wettbewerbsfähiges Europa zu bekräftigen.

 

Schließlich betont die EK in ihrem Programm, dass sie in Bezug auf neue Rechtsvorhaben zurückhaltend agieren wird, und Vorschlage für neue Richtlinien und Verordnungen erst nach eingehender Folgekostenabschätzung (Stichwort: "Better Regulation“) und unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsgrundsatzes unterbreitet werden sollen.

 

Im Hinblick auf die Zielsetzung, den Wohlstand in Europa weiter zu steigern, will sich die EK weiterhin für eine Modernisierung der nationalen Wirtschaften sowie für eine Vervollständigung der Binnenmarktregelungen einsetzen. Auf Ebene der Mitgliedstaaten bedeutet das insbesondere die Sicherstellung stabiler und nachhaltiger öffentlicher Finanzen, die Erhöhung von Ausgaben in Zukunftsinvestitionen, wie die Förderung von Bildung, Wissen und Innovationen, sowie die Verbesserung des Zugangs zu den Güter-, Dienstleistungs- und Arbeitsmärkten.

 

Vor dem Hintergrund der durch Globalisierung, Erweiterung und technologischen Wandel eingetretenen Änderungen in den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen will die EK außerdem eine Prüfung der bisher durch den Binnenmarkt erreichten Leistungen durchführen, und die innerhalb der nächsten Jahre zu schließenden Lücken benennen. Dazu gehört aus Sicht der EK auch die Schaffung eines europäischen Rahmens für Wirtschaftsmigranten; ebenso soll die Initiative zur Förderung der externen Wettbewerbsfähigkeit Europas fortgesetzt werden.

 

Im Hinblick auf die Erweiterung der Euro-Zone, die im Jahr 2007 zwei der neuen Mitgliedstaaten (Zypern, Malta) betreffen könnte, will die EK weiterhin sowohl eine systematische Bewertung der praktischen Vorbereitungen als auch eine konsequente Anwendung der wirtschaftlichen und rechtlichen Konvergenzkriterien sicherstellen.

 

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft schließlich den Bereich „Energieversorgung/ Energiesicherheit“, wo die EK - basierend auf der unter österreichischem EU-Vorsitz verabschiedeten Strategie für eine Energiepolitik in Europa - für den Frühjahrsgipfel 2007 in der Zwischenzeit einen detaillierten Aktionsplan vorgelegt hat.

 

Unter der Zielsetzung „Stärkung des sozialen Zusammenhalts/ der Solidarität“ will die EK gemeinsam mit den Mitgliedstaaten konkretere Strategien und vor allem auch konkretere Ergebnisse in jenen wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Bereichen erzielen, die für das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger besonders wichtig sind. Ein zentrales Anliegen ist in diesem Zusammenhang beispielsweise, dass Hindernisse beim Zugang zu den Arbeitsmärkten beseitigt und Elemente von Arbeitsmarktflexibilität und Arbeitsplatzsicherheit besser als bisher verknüpft werden. Ein anderer Bereich betrifft die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen sowie den Klimaschutz, wo die EK im Laufe des Jahres 2007 ein Grünbuch über Optionen der internationalen Zusammenarbeit nach 2012 („Post-Kyoto“) vorlegen und in diesem Zusammenhang auch das Emissionshandelsystem der EU auf den Prüfstand stellen wird. Ein dritter Bereich, den die EK in ihrem Programm explizit nennt, betrifft die Gesundheitspolitik in Europa, deren Effizienz durch ein Bündel an Maßnahmen, die den Umweltbereich ebenso betreffen, wie die Gesundheitsvorsorge oder auch die Nahrungsmittelsicherheit, verbessert werden soll.

 

Im Bereich der EU-Außenbeziehungen ist eine baldige Einigung bei den Verhandlungen in der Doha- Entwicklungsrunde eines der Hauptanliegen der EK. Durch eine konsequente Umsetzung ihrer Mitteilung über die externe Wettbewerbsfähigkeit Europas soll die Rolle Europas als internationaler Handels- und Investitionspartner weiter gestärkt, und der Außenbeitrag zum Wirtschaftswachstum innerhalb Europas weiter verbessert werden. Besonderes Augenmerk will die EK auch auf die weitere Vertiefung der europäischen Nachbarschaftspolitik legen.

 

B. OPERATIVES JAHRESPROGRAMM DES (ECOFIN-) RATES

 

I.             Überblick

 

Das gemeinsam von Deutschland und den beiden nachfolgenden Präsidenten (Portugal und Slowenien) erstellte Arbeitsprogramm stellt für die nächsten eineinhalb Jahre insbesondere folgende (wirtschaftspolitisch relevanten) strategischen Schwerpunktsetzungen in den Vordergrund:

 

Fortsetzung der Debatte zur Zukunft Europas

 

In diesem Zusammenhang sollen in einem ersten Schritt intensive Konsultationen mit den Mitgliedstaaten aufgenommen und darüber dem Europäischen Rat im Juni 2007 berichtet werden. Der Bericht und die Diskussion der Staats- und Regierungschefs sollen dann die Grundlage dafür bilden, dass spätestens im 2. Halbjahr 2008 die Entscheidungen über die Ausgestaltung des weiteren Reformprozesses erfolgen können. Ein wichtiges Element wird bei der Zukunftsdebatte auch die künftige Gestaltung der EU-Finanzen betreffen, über die gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2005 von der EK Ende 2008/ Anfang 2009 ein umfassender Review vorzulegen ist. In Zusammenhang mit der Erweiterung der Union soll der Schwerpunkt in nächster Zeit vor allem in der vollständigen Integration Rumäniens und Bulgariens liegen; ebenso wollen die drei Präsidentschaften auch konkrete Fortschritte bei den Verhandlungen mit den Beitrittskandidaten erzielen. Schließlich wollen die drei Präsidentschaften im Rahmen ihrer Vorsitzführung aktiv dazu beitragen, dass die neuen Mitgliedstaaten, so sie die notwendigen Voraussetzungen und Kriterien erfüllen, möglichst bald am Schengen-Raum und/ oder an der gemeinsamen Währung teilnehmen können.

 

Umsetzung der Lissabon-Strategie

 

Die drei Präsidentschaften betrachten die Lissabon-Strategie weiterhin als den Schlüssel für mehr Wachstum und Beschäftigung in Europa, und dementsprechend wollen sie aktiv zu ihrer Umsetzung sowohl auf Gemeinschaftsebene als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten beitragen. An binnenmarktrelevanten Vorhaben werden im Arbeitsprogramm u.a. die Liberalisierung der europäischen Postdienste, die Überarbeitung des Rechtsrahmens im Bereich Telekom, die Umsetzung des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen, die Harmonisierung des Gesellschaftsrechts, die Fortsetzung der Beratungen zur Einführung einer konsolidierten gemeinsamen Bemessungsgrundlage bei der Körperschaftssteuer, die Bekämpfung des Steuerbetrugs sowie die Schaffung eines modernen Zollkodex genannt. Ebenfalls ganz oben auf der Agenda soll das Thema „Energie“ stehen, wo die drei Präsidentschaften für eine konsequente Umsetzung des Aktionsplans (der auch eine weitere Liberalisierung der europäischen Energiemärkte zum Gegenstand haben soll) sorgen wollen. Was die externe Wettbewerbsdimension betrifft, wollen die drei Präsidentschaften den Schwerpunkt vor allem auf die Bereiche: öffentliches Beschaffungswesen, geistiges Eigentum sowie Marktzugang in Drittstaaten legen.

 

Stärkung der externen Rolle Europas

 

Im Rahmen der multilateralen Kooperation wollen sich die drei Präsidentschaften für eine enge Zusammenarbeit mit den Internationalen Finanzinstitutionen, insbesondere mit dem IWF und der Weltbank einsetzen. Priorität wird auch der weiteren Vertiefung der Handelsbeziehungen im Rahmen der Doha-Runde sowie der Integration der AKP Staaten in die Weltwirtschaft eingeräumt. Weiters sollen die Arbeiten zum Thema Exportfinanzierung und Exportkreditversicherung mit dem Ziel eines „Level Playing Field“ für EU-Exporteure fortgesetzt werden. Im bilateralen Bereich wollen die drei Präsidentschaften vor allem den Dialog mit strategischen Partnern und Regionen (u.a. mit Russland mit dem Ziel eines neuen Partnerschafts- und Kooperationsabkommens) verstärken. Ebenso ein Schwerpunkt ist die Umsetzung des gemeinsamen Arbeitsprogramms im Rahmen der transatlantischen Beziehungen, etwa in den Bereichen Finanz- und Kapitalmarktregulierung, Innovation und Technologie, Handel und Energie. Schließlich wollen die drei Präsidentschaften mit ihrem Programm aktiv zum Ausbau der EU-Nachbarschaftspolitik beitragen.

 

Vor dem Hintergrund des gemeinsamen Arbeitsprogramms werden vom deutschen Vorsitz folgende drei Kernanliegen für die Arbeiten im Ecofin-Rat in den Vordergrund gerückt:

 

·         Sicherstellung effektiver und effizienter Verfahren bei der Koordination der Wirtschafts- und Finanzpolitik.

·         Fortschritte zur Vollendung des Binnenmarktes, insbesondere bei Finanzdienstleistungen und Steuern.

·         Verbesserungen in der Qualität und Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen.

 

Die 1. Jahreshälfte ist naturgemäß von den Vorbereitungen des Frühjahrsgipfels der Staats- und Regierungschefs geprägt. Wie bereits in den letzten Jahren, wird der Ecofin-Rat in diesem Zusammenhang ein Key Issues Paper erstellen, in dem die wichtigsten wirtschafts- und politischen Fortschritte und Herausforderungen sowohl auf Gemeinschaftsebene als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten skizziert sind. Grundlage des Key Issues Papers sind insbesondere der Fortschrittsbericht der EK zur Umsetzung der Lissabon-Strategie, die Empfehlungen der EK zur Anpassung des länderspezifischen Teils der Grundzüge der Wirtschaftspolitik sowie die Updates zu den Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen.

 

Im Rahmen der EU-Außenvertretung sind vom Ecofin-Rat/ der Euro-Gruppe insbesondere die Tagungen der Bretton Woods Institutionen sowie die G-7-Finanzminstertreffen vorzubereiten. Zentrale Themen bei allen diesen Treffen werden die künftigen Governance- Strukturen von IWF und Weltbank sowie das künftige Quotensystem sein. Im Rahmen seines G-7/8 Vorsitzes will Deutschland die Debatte auf Ebene der Finanzminister vor allem auf die Themen: Globale Ungleichgewichte/ Makrostabilität, Entwicklung der Finanz- und Kapitalmärkte (inkl. Transparenz bei Hedgefonds), Armutsbekämpfung sowie auf Fragen der Energiesicherheit und Energieeffizienz fokussieren.

 

An größeren legislativen Vorhaben stehen im Bereich „Finanzdienstleistungen“ die Rahmenrichtlinie zum Zahlungsverkehr, die Richtlinie zur Rolle der Aufsicht bei grenzüberschreitenden Zusammenschlüssen im Finanzsektor sowie die Rahmenrichtlinie Solvabilität II (Versicherungen) auf der Tagesordnung. Bei den Steuern will die deutsche Präsidentschaft ihre Schwerpunkte vor allem auf die Themen Mehrwertsteuerpaket, Betrugsbekämpfung sowie konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage legen.

 


II. Wirtschafts- und budgetpolitische Koordination

 

II.1. Lissabon-Strategie/ Grundzüge der Wirtschaftspolitik

 

Hintergrund

 

Anlässlich ihres Frühjahrsgipfels 2005 haben die Staats- und Regierungschefs beschlossen, dass die beiden zentralen (und im EG-V ausdrücklich genannten) Dokumente zur Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik künftig in einem Dokument, den so genannten "Integrierten Leitlinien" zusammengefasst werden sollen. Ebenso wird in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates betont, dass die Grundzüge der Wirtschaftspolitik als das übergreifende wirtschaftspolitische Koordinationsinstrument auch weiterhin das gesamte Spektrum der makroökonomischen sowie mikroökonomischen und - soweit diese mit anderen Politikbereichen in Wechselwirkung stehen - beschäftigungspolitischen Maßnahmen abdecken sollten. Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, auf Grundlage der Integrierten Leitlinien nationale Reformprogramme zu erstellen, und über deren Umsetzung der EK jährlich zu berichten. Auf Basis dieser Reformprogramme nimmt die EK jährlich eine Bewertung der erreichten Umsetzungsfortschritte vor, und unterbreitet dem Rat Vorschläge, welche Anpassungen sich aus ihrer Sicht bei den Integrierten Leitlinien als erforderlich erweisen.

 

Diskussionsstand

 

Eine erste Bewertung der Umsetzungsfortschritte mit den Schwerpunkten: Energie, Arbeitsmarkt, Innovation und Verwaltungsbelastung wurde vom Ecofin-Rat bereits unter finnischer Präsidentschaft durchgeführt. Ergebnis der Bewertung war, dass es in diesen Bereichen zuletzt insgesamt zwar bereits gute Fortschritte gegeben hat; das Reformtempo in den einzelnen Mitgliedstaaten aber nach wie vor sehr unterschiedlich ist. Als Beispiele für weitere dringend notwendige Reformen werden insbesondere die Stärkung von Beschäftigungsanreizen, die Verbesserung der Ausbildung und Qualifikationen sowie die Förderung des Wettbewerbs hervorgehoben.

 

Im Anschluss an diese erste Bewertung hat die EK im Dezember 2006 den Fortschrittsbericht zur Umsetzung der nationalen Reformprogramme sowie länderspezifische Empfehlungen vorgelegt. Grundtenor auch im Fortschrittsbericht ist, dass zuletzt gute Fortschritte bei der Umsetzung der europäischen Reformagenda erzielt werden konnten, und sich diese Fortschritte auch zunehmend in besseren Wirtschafts- und Beschäftigungsdaten niederschlagen. Nach Einschätzung der EK sind in vielen Mitgliedstaaten wichtige Schritte in Richtung einer Stärkung der finanziellen Nachhaltigkeit erfolgt. Eine Reihe von Mitgliedstaaten hat auch die Anstrengungen bei Forschung, Entwicklung und Innovation verstärkt. Ebenso hat es deutliche Fortschritte bei der Verbesserung des unternehmerischen Umfeldes gegeben. Als Schwachstellen identifiziert die EK in vielen Mitgliedstaaten die nach wie vor existierende Segmentierung der Arbeitsmärkte sowie den unzureichenden Wettbewerb, insbesondere im Bereich der Netzwerkindustrien.

 

In Bezug auf Österreich kommt die EK zum Ergebnis, dass das nationale Reformprogramm bis dato zufriedenstellend umgesetzt worden ist. Besonders hervorgehoben werden die Erhöhung der Ausgaben für Forschung und Entwicklung, die Reduktion der Verwaltungskosten für Klein- und Mittelbetriebe sowie die guten Ergebnisse bei der Verwendung erneuerbarer Energie. Der stärkste Reformbedarf ist aus Sicht der EK in Bezug auf die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitsnehmer gegeben. In diesem Zusammenhang wird Österreich auch ausdrücklich aufgefordert, seine Anstrengungen weiter zu verstärken.

 

Position des BMF

 

Die Lissabon-Strategie bildet den Rahmen für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Dynamik einerseits und eine Stärkung des sozialen Zusammenhalts anderseits. In Verbindung mit einer Budgetpolitik, die sich an den Grundsätzen der Stabilität, Qualität und Nachhaltigkeit orientiert, bildet die Umsetzung der Lissabon-Strategie die Vorrausetzung für ein höheres Wirtschaftswachstum sowie für mehr Beschäftigung und Arbeitsplätze in Europa.

 

Um die Lissabon-Ziele erreichen zu können, müssen alle Mitgliedstaaten für effiziente Bildungs- und Ausbildungssysteme sorgen und ausreichend Mittel für Zukunftsinvestitionen, etwa für Forschung und Entwicklung, zur Verfügung stellen. Ebenso zentrale Ansatzpunkte sind anpassungsfähige und offene Märkte sowie regulatorische Rahmenbedingungen, die das Unternehmertum fördern und unternehmerische Initiativen aktiv unterstützen. Eine höhere Durchlässigkeit auf den Arbeitsmärkten schafft zusätzliche Möglichkeiten für Beschäftigung und trägt zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts bei.

 

Grundsätzlich sind alle Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, für stabile makroökonomische Rahmenbedingungen zu sorgen, und dieses Ziel durch entsprechende Strukturreformen zu unterstützen. Für die Euro-Teilnehmerstaaten ergibt sich eine zusätzliche Verantwortung daraus, dass eine verfehlte Wirtschafts- und Budgetpolitik in einem Mitgliedstaat im Wege der Geld- bzw. Zinspolitik letztlich auch negative Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in den anderen Mitgliedstaaten haben kann.

 

Vor diesem Hintergrund ist es daher wichtig, dass die nationalen Wirtschafts- und Budgetpolitiken einer regelmäßigen und systematischen Bewertung unterzogen werden und auf die jeweiligen Stärken und Schwächen der einzelnen Mitgliedstaaten auch ausdrücklich hingewiesen wird. Die derzeitigen Konjunktur schafft zudem zusätzliche Spielräume, die Umsetzung notwendiger Strukturreformen zu verstärken und zu beschleunigen.

 

II.2. Stabilitäts- und Wachstumspakt

 

Hintergrund

 

Das höhere Wirtschaftswachstum hat zuletzt zu einer deutlichen Verbesserung in den öffentlichen Budgets geführt. Nach vorläufigen Berechnungen der EK dürfte das Nettodefizit von 2,4% in der Euro-Zone bzw. von 2,3% in der EU-25 im Jahr 2005, auf jeweils knapp unter 2% im Jahr 2006 gesunken sein. Eine Reihe von Mitgliedstaaten hat auch die Anstrengungen verstärkt, um die Wachstums- und Beschäftigungswirkung der öffentlichen Budgets zu erhöhen und die langfristige Finanzierbarkeit der Sozialsysteme zu verbessern. Damit wurde eine der zentralen Zielsetzungen des reformierten Stabilitäts- und Wachstumspaktes erfüllt- nämlich ein höheres Wirtschaftswachstums für verstärkte Konsolidierungsmaßnahmen zu nutzen.

 

Diskussionsstand

 

Aufgrund der Planungen seitens der EK und der Präsidentschaft erfolgt die Prüfung der Updates zu den Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen im Februar und im März; einige Programme, darunter auch jenes von Österreich, werden erst zu einem späteren Zeitpunkt auf der Tagesordnung stehen.

 

Außerdem waren zu Jahresbeginn 2007 noch gegen insgesamt 11 Mitgliedstaaten Verfahren wegen Vorliegen eines übermäßigen Defizits anhängig. Innerhalb der Euro-Zone betraf dies Deutschland, Frankreich, Italien, Griechenland und Portugal; gegenüber Frankreich ist das Verfahren in der Zwischenzeit allerdings eingestellt worden. Aus heutiger Sicht werden in den nächsten Monaten auch Deutschland, das Vereinigte Königreich, Griechenland und Malta aus dem Verfahren genommen werden.

 

Im Hinblick auf die große Anzahl an Programmen und die Zielsetzung, den Grundsätzen der Gleichbehandlung und Transparenz möglichst nahe zu kommen, wird die Bewertung nach einem weitgehend standardisierten Verfahren durchgeführt. Kriterien der Bewertung sind u.a. das Ambitionsniveau und die konjunkturelle Angemessenheit des Budgetpfades, der Sicherheitsabstand zur 3%-Obergrenze, die Entwicklung der Schuldenquote und die langfristige Nachhaltigkeit, sowie die Konsistenz mit dem nationalen Reformprogramm.

 

 

Position des BMF

 

Das BMF tritt für eine konsequente Umsetzung des reformierten Stabilitäts- und Wachstumspaktes ein- das heißt insbesondere die Sicherstellung einer symmetrischen Anwendung der Fiskalregeln über den Konjunkturzyklus, die Verbesserung der Qualität und Nachhaltigkeit sowie die Schwerpunktlegung auf strukturelle Verbesserungen anstatt auf Einmalmaßnahmen. Vor allem jene Mitgliedsstaaten, die sich nach wie vor in der Situation eines übermäßigen Defizits befinden, müssen die gute Konjunktur für einen konsequenten Konsolidierungspfad nutzen.

 

II.3. Key Issues paper

 

Hintergrund

 

Wie in den vergangenen Jahren üblich, wird auch unter dem Vorsitz Deutschlands ein Key Issues Paper des Ecofin-Rates vorbereitet, das die wesentlichen wirtschafts- und finanzpolitischen Herausforderungen in der EU insgesamt und in der Euro-Zone skizziert, und das zur Strukturierung der Debatte beim Frühjahrsgipfel der Staats- und Regeierungschefs beitragen soll.

 

Grundtenor des Papiers ist, dass die günstigen Wachstumsbedingungen zu weiteren Strukturreformen genutzt und die länderspezifischen Empfehlungen (auf Grundlage des Fortschrittsberichts der EK zur Umsetzung der nationalen Reformprogramme) konsequent umgesetzt werden sollten. Als konkrete Handlungsschwerpunkte werden u.a. die Qualität und Nachhaltigkeit in den öffentlichen Finanzen, die Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Arbeitsmärkte, die Integration der Finanz- und Kapitalmärkte, Verwaltungsvereinfachung und Bürokratieabbau, sowie eine engere Koordination in Steuerfragen genannt. Vor dem Hintergrund der bestehenden Unterschiede bei Wirtschaftswachstum und Inflation werden die Mitgliedstaten in der Euro-Zone zu verstärkten Reformmaßnahmen aufgefordert.

 

Diskussionstand

 

Bei einer ersten Diskussion anlässlich des Ecofin-Rates am 30. Jänner wurde der Entwurf zum Key Issues Paper durchwegs positiv kommentiert. Größere Auffassungsunterschiede zeigten sich erwartungsgemäß zu den Ausführungen betreffend der Koordination der Steuerpolitik, die einzelne Mitgliedstaaten zumindest deutlich abgeschwächt haben wollen. Mehrere Mitgliedstaaten haben auch eine stärkere Betonung der makroökonomischen Aspekte in Zusammenhang mit der Energiepolitik sowie der Notwendigkeit einer konsequenteren Wettbewerbspolitik im Bereich der Netzwerkindustrien vorgeschlagen.

 

Position des BMF

 

Vor dem Hintergrund der günstigen Wachstumsbedingungen ist es wichtig, dass sowohl vom Ecofin-Rat als auch vom Europäischen Rat eine konsequente Fortsetzung notwendiger Strukturreformen und weitere Verbesserungen in den öffentlichen Budgets eingefordert werden. Ebenso sollten sich aus Sicht des BMF die beim Europäischen Rat im Frühjahr letzten Jahres festgelegten Handlungsschwerpunkte, darunter die Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Jugendliche sowie die Verbesserung des Unternehmensumfeldes vor allem für KMU, sowohl im Key Issues Paper des Ecofin-Rates als auch in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates angemessen wieder spiegeln. Schließlich unterstützt das BMF Initiativen in Richtung einer besseren Koordination bei Steuerfragen, etwa das Projekt einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage bei der Körperschaftsteuer.

 

II.      Erweiterung der Euro-Zone

 

Hintergrund

 

Nachdem am 1. Jänner 2007 Slowenien als erster der neuen Mitgliedstaaten die gemeinsame Währung erfolgreich eingeführt hat, könnten in diesem Jahr mit Zypern und Malta zwei weitere Mitgliedstaaten folgen. Voraussetzung dafür ist, dass sowohl die rechtlichen Kriterien (z.B. die völlige Unabhängigkeit der Notenbank) als auch die wirtschaftlichen Kriterien (Budgetdefizit, Gesamtverschuldung, Inflation, Zinssatz und spannungsfreie Teilnahme am EWS II) erfüllt werden, und darüber hinaus auch ein hohes Maß an realwirtschaftlicher Konvergenz gegeben ist.

 

Diskussionsstand

 

Für den Fall, dass ein Mitgliedstaat den Antrag auf Einführung der gemeinsamen Währung stellt, legen die EK und die EZB zunächst so genannte Konvergenzberichte vor. Nach deren eingehender Prüfung durch den Ecofin-Rat und Befassung des Rates in Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs, trifft der Ecofin-Rat die notwendigen formalen Beschlüsse (u.a. Aufhebung der Ausnahmeregelung, Festlegung des Eintrittskurses). Orientiert man sich an der Vorgangsweise bei Slowenien, könnte für den Fall, dass Zypern und Malta entsprechende Anträge stellen, die inhaltliche Diskussion noch unter deutschem Vorsitz, und die Formalisierung der Beschlüsse dann beim ersten Ecofin-Rat unter portugiesischem Vorsitz (im Juli) erfolgen. Damit stünde den beiden Mitgliedstaaten noch genügend Zeit zur Verfügung, um die notwendigen praktischen Vorbereitungen abschließen zu können.

 

 

Position des BMF

 

Die Vergrößerung der Euro-Zone erhöht das Gewicht und die Bedeutung der gemeinsamen Währung im globalen Wettbewerb, und ist daher grundsätzlich positiv zu bewerten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die vertraglich festgelegten Eintrittskriterien ausnahmslos erfüllt werden und auch ein hohes Maß an nachhaltiger Konvergenz sichergestellt ist.

 

III.  EU-Haushaltsfragen

 

Hintergrund

 

In Zusammenhang mit dem EU-Haushalt stehen an größeren Projekten einerseits das Haushaltsverfahren zum Haushalt 2008 und anderseits das Entlastungsverfahren zum Haushalt 2005 auf der Tagesordnung.

 

Diskussionsstand

 

Das Haushaltsverfahren beginnt mit der Festlegung der Haushaltsprioritäten bei der Tagung des Ecofin-Rates im März. Anschließend legt die EK einen Vorentwurf des Haushaltsplans vor, der zusammenfassend die Vorschläge der einzelnen EU-Organe enthält. Der Vorentwurf wird in weiterer Folge vom Rat und dem EP in jeweils zwei Lesungen diskutiert um schlussendlich im Dezember vom EP verabschiedet zu werden. In Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren wird der Ecofin-Rat bei der Tagung im Februar, auf Grundlage des Jahresberichts des EuRH, Entlastungsempfehlungen an das EP verabschieden.

 

Position des BMF

 

Beim Haushaltsverfahren stehen die Einhaltung der Grundsätze der Haushaltsdisziplin sowie die Sicherstellung ausreichender Margen bei allen Ausgabenkategorien und eine realistische Veranschlagung der Zahlungs- und Verpflichtungsermächtigungen im Vordergrund der BMF- Interessen. In Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren steht die Zielsetzung einer uneingeschränkten Zuverlässigkeitserklärung, die weitere Verbesserungen im EU- Finanzmanagement zur Voraussetzung hat, im Vordergrund.

 


V. Finanzdienstleistungen

 

V.1. Zahlungsverkehrrichtlinie

 

Hintergrund

 

Mit der geplanten Richtlinie soll der Wettbewerb im Zahlungsdienstleistungsbereich durch Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen gestärkt sowie ein gleichberechtigter Marktzugang und eine Modernisierung von Infrastrukturen im Zahlungsverkehr erreicht werden. Die Richtlinie stellt auch die Rechtsgrundlage für die SEPA-Initiative der Bankenindustrie dar (SEPA = Single European Payment Area). Sie schafft einerseits eine neue Kategorie von Zahlungsdienstleistern (sog. Zahlungsinstitute) und enthält diesbezügliche Zulassungs- und Aufsichtsnormen, und regelt anderseits das Verhältnis zwischen Zahlungsdienstleistern und Zahlungsdienstnutzern (insb. Informationspflichten, Haftungsregeln, Ausführungszeiten).

 

Diskussionsstand

 

In vielen Bereichen konnte bereits eine Einigung erzielt werden; allerdings sind wesentliche Fragen, wie das Aufsichtsregime für Zahlungsinstitute, Ausnahmen für gewisse Zahlungsinstitute und Zahlungsinstrumente, Ausführungszeiten sowie einzelne Haftungsregelungen noch offen. Das EP, das im Ausschuss bereits im September 2006 abgestimmt hatte, will mit der Abstimmung im Plenum noch warten, um eine gemeinsame Einigung mit dem Rat bereits in gemeinsamer 1. Lesung zu ermöglichen. Die deutsche Präsidentschaft hat sich vorgenommen, das Thema bereits sehr früh - voraussichtlich im Februar - auf die Tagesordnung des Ecofin-Rates zu setzen.

 

Position des BMF

 

Das BMF unterstützt die Vorhaben im Rahmen der Zahlungsverkehrsrichtlinie; zu einigen Punkten ist allerdings noch Diskussionsbedarf gegeben. Dies betrifft vor allem die Zulassungs- und Aufsichtsbestimmungen für Zahlungsinstitute, die Ausführungszeit für Zahlungstransaktionen und Haftungsfragen.

 

V.2. "Cross Border Acquisition"-Richtlinie

 

Hintergrund

 

Grenzüberschreitende Fusionen im Finanzdienstleistungssektor werden nach wie vor von zahlreichen Hindernissen begleitet. Eines dieser Hindernisse ist der aufsichtsrechtliche Genehmigungsprozess, der von nationalen Aufsichtsbehörden nicht nur für Aufsichtszwecke, sondern auch für allgemein- wirtschaftspolitische Zielsetzungen, wie die Abschottung des nationalen Bankenmarktes, eingesetzt wird. Die EK wurde daher vom Rat beauftragt, diesen Prozess zu überarbeiten und so weiterzuentwickeln, dass der Fokus auf den Aufsichtszweck gerichtet wird und gleichzeitig grenzüberschreitende Fusionen nicht verhindert werden. Der im Herbst 2006 vorgelegte Richtlinienvorschlag der EK und der Kompromisstext des finnischen Vorsitzes zielen darauf ab, das Verfahren transparenter, kürzer und klarer strukturiert zu gestalten, um so die Rechtssicherheit der Beteiligten zu erhöhen. Konkret sollen die Beurteilungsfristen der Aufsichtsbehörden auf 60 Arbeitstage (und einer begrenzten Unterbrechungsmöglichkeit zwecks Informationseinholung) verkürzt und Prüfungen künftig anhand taxativ angeführter Kriterien durchgeführt werden.

 

Diskussionsstand

 

Auf Ratsebene (Coreper) konnte noch unter finnischer Präsidentschaft die notwendige qualifizierte Mehrheit zum vorgeschlagenen Kompromisstext gefunden werden. Der Kompromisstext dient nun für die Verhandlungen mit dem EP, die im ersten Halbjahr 2007 abgeschlossen werden sollen.

 

Position des BMF

 

Das BMF befürwortet den Kompromissvorschlag des finnischen Vorsitzes. Zentrales Anliegen in den Verhandlungen war es, Fristen sicherzustellen, die einerseits ein zügiges Verfahren ermöglichen und anderseits den Aufsichtsbehörden auch genügend Zeit für eine sorgfältige Prüfung gewähren.

 

V.3. Investmentfonds

 

Hintergrund

 

Um das Potential der Investmentbranche besser ausschöpfen zu können, hat die EK im November 2006 im Rahmen eines Weißbuches Vorschläge unterbreitet, durch die bestehende Hindernisse für Investmentfonds beseitigt und dadurch Kosteneinsparungen und Spezialisierungsvorteile erreicht werden sollen. Konkret werden eine Vereinfachung des Meldewesens, ein Rahmen für grenzübergreifende Fondsfusionen sowie die Beseitigung administrativer Hindernisse für den grenzübergreifenden Vertrieb vorgeschlagen. Hervorzuheben sind auch die Verbesserung der Qualität wichtiger Informationsunterlagen für die Anleger sowie die Stärkung der aufsichtrechtlichen Zusammenarbeit.

 

 

Diskussionsstand

 

Derzeit finden Diskussionen des Weißbuches zu Investmentfonds in den EU-Fachgremien statt; der Ecofin-Rat wird sich voraussichtlich im Mai mit dem Thema befassen. Vor der geplanten Verabschiedung ihres Richtlinienvorschlags im Herbst beabsichtigt die EK weitere Studien zur Kostenwirksamkeit und zum Anlegerschutz vorzulegen.

 

Position des BMF

 

Der Grundtenor des Weißbuches der EK wird geteilt. Erst die weitere Auseinandersetzung mit dem Dossier im Laufe des Jahres wird die Konkretisierung der BMF- Positionen zu den einzelnen Bereichen ermöglichen.

 

V.4. Solvabilität II

 

Hintergrund

 

In Anlehnung an Basel II (für Banken) sollen die Eigenkapitalvorschriften auch im Versicherungsbereich an die tatsächlichen Risiken angepasst und die Kontrolle und Bewertung der von den Versicherungsunternehmen eingegangenen Risiken verbessert werden. Die aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen sollen daher künftig auf der risikoorientierten Gesamtsolvabilität der Versicherungsunternehmen aufbauen und durch einen Standardansatz oder interne Modelle berechnet werden.

 

Diskussionsstand

 

Die EK will im Juli 2007 einen RL-Vorschlag zu neuen Solvabilitätsanforderungen und Aufsichtsstandards für Versicherungen vorlegen. Gleichzeitig sollen im Rahmen dieses Vorhabens diverse (insgesamt 11) Richtlinien im Versicherungsbereich kodifiziert werden. Eine intensive Vordiskussion auf EK-Ebene mit den Experten der Mitgliedsstaaten sowie in den relevanten Ratsgremien, inklusive Ecofin-Rat, ist zu erwarten.

 

Position des BMF

 

Die rechtlichen und ökonomischen Implikationen des EK-Vorschlags werden im Detail zu überprüfen sein. In diesem Zusammenhang sollen die Anliegen und Bedürfnisse der österreichischen Versicherungswirtschaft identifiziert werden, um eine bestmögliche Vertretung und Durchsetzung der österreichischen Interessen auf EU-Ebene zu garantieren.

 

V.5. Clearing und Settlement

 

Hintergrund

 

Um die teils extrem hohen Kosten des grenzüberschreitenden Wertpapierhandels und der Abwicklung zu senken, hat die EK im Juli 2006 eine Strategie verabschiedet, dessen erster Schritt auf Selbstregulierung mit Hilfe eines Verhaltenskodex basieren soll. Erst für den Fall, dass dieser die angestrebte Wirkung verfehlt, soll eine Rahmenrichtlinie, deren Ziel es ist, den Anbietern von Clearing- und Abrechnungsdienstleistungen ein umfassendes Recht zum Zugang auf allen EU-Märkten einzuräumen, zum Einsatz kommen. Der Kodex wurde von den internationalen Interessensverbänden (Federation of European Securities Exchanges, European Association of Central Counterparty Clearing Houses, European Central Securities Depositories Association) erarbeitet, und gilt vorerst nur für den Aktienhandel. Die beteiligten Unternehmen sollen die Ziele des Kodex bis spätestens 1. Jänner 2008 erreicht haben. Die Kommission wird die Zielerreichung beaufsichtigen.

 

Diskussionsstand

 

Bei der Tagung des Ecofin-Rates im November 2006 wurden Schlussfolgerungen verabschiedet, welche die Strategie der Kommission bekräftigen und die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Beobachtung der Implementierung des Verhaltenskodex unterstreichen. Die Gesamtevaluierung soll im Februar 2008 erfolgen; vorbereitende Diskussionen auf Ratsebene sollen bereits 2007 stattfinden.

 

Position des BMF

 

Eine möglichst rasche Effizienzsteigerung und Kostensenkung auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Wertpapierhandels ist für die weitere Integration der Finanzmärkte von zentraler Bedeutung. Der von der EK vorgeschlagene Weg der Selbstregulierung erscheint aus Sicht des BMF als der geeignete, um dieses Ziel zu erreichen, weshalb der Verhaltenskodex und damit die Eigeninitiative der Industrie unterstützt wird.

 

V.6. Hedgefonds

 

Hintergrund

 

Hedge Fonds sind spekulative Veranlagungen mit hohen Verlustrisiken bzw. Gewinnchancen für den Anleger. Sie können durch ihre Strategie Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität haben. Informationen über Tätigkeit und Struktur der Branche sind geringer, als es für Finanzmärkte üblich ist. Dieses Informationsdefizit dürfte zu den vielfachen und zum Teil unrealistischen Spekulationen über Aktivitäten der Hedge-Fonds beigetragen haben. Die wachsende Bedeutung der Hedge-Fonds hat die Diskussionen über eine angemessene Regulierung der Branche verstärkt. Wenn auch bislang kein Nachweis geführt werden konnte, dass Hedge-Fonds die Marktvolatilität in entscheidendem Ausmaß beeinflussen, so werden doch Forderungen nach einer stärkeren Regulierung laut. Deutschland möchte die Problematik sowohl im Rahmen des EU-Vorsitzes als auch im Rahmen des G7/8-Vorsitzes stärker thematisieren.

 

Diskussionsstand

 

Derzeit wird auf EU-Ebene an einer Evaluierung der Sachlage gearbeitet, da in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Auffassungen bestehen, ob grundsätzlich Bedarf an (weiterer) Regulierung besteht oder diese möglicherweise für den Markt kontraproduktiv ist. Seitens der Präsidentschaft ist eine Diskussion im Ecofin-Rat im Mai vorgesehen.

 

Position des BMF

 

Angesichts der Tatsache, dass Hedge Fonds die Finanzmarktstabilität sowohl positiv (durch Steigerung der Liquidität) als auch negativ (Übertragungseffekte) beeinflussen können, ist eine sorgfältige Analyse der Sachlage erforderlich, um Maßnahmen zu vermeiden, die zum Schaden des Marktes und damit auch der Anleger führen. Grundsätzlich soll die Selbstregulierung gefördert werden, allerdings unter Überwachung durch die Aufsichtsbehörden.

 

VI. Steuern

 

VI.1. Mehrwertssteuer-Paket

 

Hintergrund

 

Der deutsche Vorsitz hat angekündigt, dass er die Beratungen zum Mehrwertsteuerpaket (Besteuerungsort bei Dienstleistungen, One-Stop-Shop, Vorsteuererstattung für gebietsfremde Unternehmen; Verlängerung der E-Commerce-Richtlinie) fortsetzen und die Grundlage für eine endgültige Einigung schaffen möchte. Da die einzelnen Elemente des Pakets jedoch durch verschiedene Junktime eng miteinander verknüpft sind, ist eine Einigung schwierig. Dazu kommt, dass auch Deutschland selbst zuletzt eine Zustimmung zum Steuerpaket mit dem Reverse Charge System (Umkehrung der Steuerschuld) verknüpft hat, das Deutschland (so wie Österreich) in Zusammenhang mit der Bekämpfung des MwSt- Betrugs einführen möchte. Aus Sicht der EK würde ein allgemeines Reverse Charge jedoch auf eine systemische Änderung der MwSt-Regelungen hinauslaufen und daher nur bei einer entsprechenden Anpassung der 6. MwSt-Richtlinie möglich sein.

 

Diskussionsstand

 

Bei der Tagung des Ecofin-Rates im November 2006 wurde lediglich eine Einigung über eine (abermalige) Verlängerung der E-Commerce-Richtlinie, um weitere zwei Jahre, erzielt. Von einer Debatte zu den anderen Elementen des Pakets wurde vom finnischen Vorsitz Abstand genommen, nachdem sich bereits im Vorfeld abgezeichnet hatte, dass eine Annäherung der verschiedenen Standpunkte ausgeschlossen ist. Es wurden letztlich lediglich Schlussfolgerungen verabschiedet, wonach der Ecofin-Rat bis Juni 2007 eine Verabschiedung des Gesamtpakets anstreben und dabei auch Möglichkeiten für eine effektivere Betrugsbekämpfung (Reverse Charge System) berücksichtigen wird.

 

Position des BMF

 

Für Österreich ist eine rasche Einigung über das Mehrwertsteuerpaket deshalb enorm wichtig, weil aufgrund der Änderungen in Zusammenhang mit dem Leistungsort bei Business to Business Dienstleistungen auch die KFZ- Leasingproblematik gelöst würde. Außerdem fordert Österreich weiterhin die Möglichkeit, ein generelles Reverse Charge System einführen zu können. Da die Lösung der KFZ- Leasingproblematik vorrangig ist, ist eine Verknüpfung der beiden Bereiche (Mehrwertsteuerpaket, Reverse Charge) aus österreichischer Sicht jedoch nicht zweckmäßig.

 

VI.2. Einheitliche KöSt- Bemessungsgrundlage

 

Hintergrund

 

Bei seinem informellen Treffen im September 2004 hat der Ecofin-Rat der Aufnahme technischer Arbeiten für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer- Bemessungsgrundlage zugestimmt. In der Folge wurde bei der EK eine Arbeitsgruppe (mit vier Unterarbeitsgruppen) eingerichtet, um die notwendigen Vorarbeiten für eine Richtlinie zu leisten. Gemäß dem Zeitplan der EK soll bereits Anfang 2008 ein entsprechender Vorschlag für eine solche Richtlinie vorgelegt werden.

 

Diskussionsstand

 

Die Arbeitsgruppe hat sich in bisher neun Sitzungen getroffen, bei denen eine Vielzahl an technischen Fragen in Zusammenhang mit der Definition und Abgrenzung der konsolidierten Bemessungsgrundlage erörtert worden sind. In einem nächsten Schritt soll vor allem über den Aufteilungsmechanismus für die konsolidierte Bemessungsgrundlage beraten werden. Wie andere Mitgliedstaaten, unterstützt Deutschland das Projekt der konsolidierten Bemessungsgrundlage und möchte es daher während seiner Vorsitzführung auch aktiv vorantreiben. Allerdings gibt es ebenso eine Reihe von Mitgliedstaaten, die einer stärkeren Koordination bei Steuerfragen ablehnend oder aber zumindest skeptisch gegenüber stehen.

 

Position des BMF

 

Von Österreich wird das Projekt einer gemeinsamen konsolidierten Bemessungsgrundlage bei der Unternehmensbesteuerung grundsätzlich unterstützt. Es würde zu mehr Transparenz in Bezug auf die Besteuerungsregeln der Mitgliedstaaten und zu geringeren steuerlichen Befolgungskosten in der EU beitragen, und sowohl für die Unternehmen als auch für die Verwaltungen deutliche Vereinfachungen bringen. Im Interesse einer ausgewogenen Besteuerungsstruktur sollte die Zielsetzung von einheitlicheren Regelungen bei der Bemessungsgrundlage allerdings auch mit einheitlicheren Regelungen bei den Steuersätzen (im Wege von verbindlichen Mindestniveaus) verknüpft werden.

 

VI.3. Energiebesteuerung

 

Hintergrund

 

Die Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom ist durch die Energiesteuer-Richtlinie geregelt. Darin sind zahlreiche Ausnahmeregelungen enthalten, aufgrund derer die Mitgliedstaaten ermächtigt sind für verschiedene Erzeugnisse und zu unterschiedlichen Zwecken Energiesteuerermäßigungen oder -befreiungen zu gewähren. Die meisten dieser Ausnahmeregelungen sind mit 31. Dezember 2006 ausgelaufen. Es besteht jedoch für die Mitgliedstaaten die Möglichkeit eine Verlängerung bzw. neue Sonderregelungen zu beantragen. Die EK hat bereits zahlreiche Verlängerungsanträge negativ beurteilt, insbesondere weil sie im Widerspruch zu sonstigem Gemeinschaftsrecht stünden. Auch Österreich hat einen Antrag betreffend Steuerbefreiungen für Altöl, das als Heizstoff wieder verwendet wird, gestellt.

 

Diskussionsstand

 

Das Dossier betrifft einige Mitgliedsstaaten, die auf eine baldige Verlängerung diverser Ausnahmeregelungen drängen, da ansonsten Vertragsverletzungsverfahren drohen.

 

 

 

 

 

Position des BMF

 

Nachdem Österreich selbst einen Verlängerungsantrag gestellt hat, wird das Anliegen anderer Mitgliedsstaaten, hinsichtlich der Verlängerung ihrer Sonderregelungen eine pragmatische Vorgangsweise zu wählen, unterstützt.

 

VI.4. Verbrauchsteuern auf Alkohol

 

Hintergrund

 

Die EU-Richtlinie über die mengenmäßigen Mindest-Steuersätze für Alkohol ist seit ihrem Inkrafttreten am 1. Jänner 1993 unverändert geblieben und hat dadurch an realem Wert verloren. Ein ursprünglicher Vorschlag der EK sah vor, die Mindestsätze für Alkohol entsprechend der kumulierten Inflationsrate anzuheben und einigen Mitgliedstaaten Übergangsfristen zu gewähren.

 

Diskussionsstand

 

Nachdem sich die Mitgliedsstaaten auf den Vorschlag der EK nicht einigen konnten, legte der finnische Vorsitz bei den beiden Tagungen des Ecofin-Rates im November 2006 gleich mehrere Kompromissvorschläge vor, die unter den Finanzministern aber ebenfalls keine Zustimmung gefunden haben. Vor diesem Hintergrund wurde die EK ersucht, in der ersten Hälfte 2007 eine Studie über die möglichen Auswirkungen auf die Wettbewerbsposition und auf das Preisniveau vorlegen. Im Anschluss sollen auf Basis dieser Studie die Beratungen im Ecofin-Rat wieder aufgenommen werden.

 

Position des BMF

 

Österreich wäre weder vom ursprünglichen Vorschlag der EK noch von den Kompromissvorschlägen der finnischen Präsidentschaft berührt gewesen, nachdem die Steuersätze, die Gegenstand von Anhebungen sind, in Österreich ohnedies über den Mindestsätzen liegen. Eine Annäherung der Steuersätze zwischen den Mitgliedstaaten wäre im Interesse einer Verbesserung der Funktionsweise des Binnenmarktes und wird von Österreich daher befürwortet.

 


VII. Zollkodex

 

Hintergrund

 

Für 2007 wird der Abschluss an den Arbeiten zum modernisierten Zollkodex angestrebt, der die Grundlage der Zollabwicklung und der Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten im Rahmen der Zollunion der Europäischen Gemeinschaft darstellt. Ziel ist es, den Zollkodex an neue Prioritäten und Rahmenbedingungen des internationalen Warenverkehrs, wie Globalisierung und Standortwettbewerb, aber auch an höhere Sicherheitsbedürfnisse und Qualitätsansprüche der Allgemeinheit bei den gehandelten Waren anzupassen.

 

Diskussionsstand

 

Im Rat Wettbewerbsfähigkeit wurde im Dezember 2006 eine erste Orientierungsdebatte geführt. Eckpunkte der Diskussion sind die Rechtsvorschläge zum Single Window (elektronische Abwicklung aller Formalitäten über einen einzigen Zugang) sowie zur zentralen Zollabwicklung (bei der nationalen Zollverwaltung des jeweiligen Mitgliedsstaates) und deren Vertretung durch Zollagenten.

 

Position des BMF

 

Es besteht großes Interesse an der Weiterentwicklung und generellen Einführung der zentralen Zollabwicklung, weil dadurch den Unternehmen der Anreiz geboten wird, vom Standort Österreich aus alle relevanten Zollabwicklungen durchführen zu können. Vor diesem Hintergrund besteht auch die Bereitschaft, an der Entwicklung eines Single Window als zentralem Einstieg für die koordinierte elektronische Abwicklung aktiv mitzuwirken.

 

 


 

 

 

COUNCIL OF

THE EUROPEAN UNION

 

 

 

Brussels, 22 December 2006

 

 

 

 

17082/06

 

 

 

 

 

 

ECOFIN 484

 

 

NOTE

from:

The Presidency

date of receipt:

21 December 2006

Subject:

ECOFIN Programme for Germany's 2007 Presidency of the EU

 

 

Delegations will find attached the ECOFIN Programme for Germany's 2007 Presidency of the EU (Annex I) and the draft provisional Council agendas (Annex II).

 

 

________________________

 

 

Annex

 

 


ANNEX I

 

ECOFIN Programme for Germany's 2007 Presidency of the EU

 

In exercising its responsibility during its presidency of the Council (ECOFIN) in the first half of 2007, Germany will secure the framework for the smooth coordination of economic and fiscal policy within the enlarged European Union. The German presidency will also seek to strengthen economic growth and enhance the benefits of the Internal Market in response to the impending challenges posed by globalisation and demographic change.

 

Together with its partner countries Portugal and Slovenia, who will preside over the ECOFIN during the second half of 2007 and the first half of 2008, respectively, Germany will focus the Council's work over the next 18 months on the following core issues:

 

1.      To ensure efficient and effective procedures of fiscal and economic policy coordination.

2.      To take further steps towards completing the Internal European Market, in particular with regard to financial services and taxation.

3.      To improve the quality of public finances in the EU.

 

In line with these objectives, this ECOFIN programme outlines the details for the 2007 German EU presidency. Chapter I looks at Pushing on with European Economic and Monetary Union, while Fiscal and economic policy for more jobs and growth is covered in Chapter II. Chapter III describes the Progress towards an integrated market for financial services. The paper concludes with Chapter IV, which addresses ways of Improving the tax framework and combating tax fraud within the European Internal Market.

 


I.     Pushing on with European Economic and Monetary Union

 

Enlarging the euro area

 

Slovenia will introduce the euro at the beginning of 2007. The Council will oversee the implementation of all measures necessary for the smooth introduction of the common currency.

It may be that some Member States apply for membership of the European Exchange Rate Mechanism (ERM II), while others could fulfil the requirements for adopting the euro. The German presidency will provide close support to all of the Member States in the run up to their adoption of the euro. It will ensure, in particular, a rigorous and prompt appraisal of any applications for participation in ERM II and convergence reports by the Commission and the ECB on the basis of the criteria set out in the EC Treaty, including those relating to stable macroeconomic development and to a high degree of sustainable convergence.

 

Towards a targeted fiscal and economic policy in the EU

 

An enlarged EU needs sleek and well mapped-out processes for efficient fiscal and economic policy coordination. Moreover, these processes must be transparent and understandable for the greater public. To this end, the German presidency will be guided by the following considerations:

 

·         Budgetary coordination procedures are to be applied efficiently and effectively. Stability and convergence programmes are to be assessed in a simplified procedure, by allowing several programmes to be discussed in a single package and highlighting particularities. Streamlined processes will enable the programmes to be compared more readily and will ensure that these are dealt with on time by the Council.

·         The Stability and Growth Pact is to be applied in an economically prudent manner, both in regard to the current deficit procedures and in the area of prevention. More attention will be paid to the long-term sustainability of the Member States' public finances. Here, the Council will draw on the sustainability report submitted by the Commission and the Council's subsequent conclusions.


·         The effective coordination of fiscal and economic policies in line with updated Broad Economic Policy Guidelines improves the conditions for stable economic development in every Member State and for a high degree of coherence in the Economic and Monetary Union. Country-specific recommendations are to be geared towards strengthening the long-term sustainability of economic development and competitiveness in the Member States. Of no less importance, to ensure the success of structural reforms, they must be favourably sequenced and synchronised with macroeconomic policies.

 

II.   Fiscal and economic policy for more jobs and growth

 

Globalisation and demographic change require wide-ranging modernisation and reform measures both at the national and at the European level. The objective is to ensure growth, employment and prosperity in Europe on a durable basis. This will also enable the foundations of the European model of equality of opportunity based on education, health care and social security for all to be solidified.

 

In this regard, the German presidency will present certain ECOFIN priorities in a Key Issues Paper to be submitted at the spring summit.

 

·         Quality of public finances. Restructuring public budgets by making expenditure conducive to productivity and innovation will lead to an improved quality of public finances which can deliver strong impulses for growth and employment. This applies equally to both the budgets of the Member States and at the European level. The review of the EU budget, planned for 2009, should be based on this approach. The German presidency will intensify the exchange of information and experience between the Member States with a view to identifying starting points for improvement. Of central importance here is the efficient deployment of funds.

 


·         Financial market integration. Progress in this area will further improve investment conditions in the EU as well as facilitating cross-border activities. Once the Financial Services Action Plan has been implemented, steps are to be taken to streamline and simplify Community legislation, to achieve further convergence of financial supervision practices and to create a single payment area in the EU.

 

·         Better regulation. The German presidency will place special emphasis on this issue in general. The business environment is to be improved by appraising new legislation before it is introduced and simplifying existing legislation at the European and national level. One of the main aspects here will be the measuring of administrative costs.

 

·         Corporate taxation. The efforts made to date in relation to a common consolidated corporate tax base should be continued with a view to making progress in this issue. This serves to increase transparency and simplicity and to facilitate entrepreneurial activity in the Internal Market.

·         Framework conditions for innovation and entrepreneurship. The German presidency will work towards further improvements in this area. To this end, it is planned to mobilise private sector investment in research and development, and the transfer of knowledge between universities, public research institutes and industry is to be made easier.

 

III. Progress towards an integrated market for financial services

 

One of the priorities of the German presidency will be to make sustainable progress in the EU strategy on creating an integrated European market for financial services. EU citizens must be able to routinely enjoy the personal benefits afforded by competitive financial services. To this end, the German presidency will continue the work currently being undertaken in the Council working groups and will push on, in particular, with the measures towards an efficient single payments area for the EU.

 


Moreover, the German presidency will resolutely continue the strategy of better regulation and will seek to closely evaluate the progress made towards integration. Over the medium term, the regulatory framework will have to be streamlined and simplified. In this regard, Germany considers it particularly suitable to adopt approaches which build on existing market structures and which make use of market forces for further development. One such example is the clearing and settlements industry's new Code of Conduct which was agreed with the financial industry in the second half of 2006.

 

In addition, we must support the creation of European structures in financial market supervision. The sheer number of financial market regulators in the European Union and the as yet sub-optimal interaction between them pose an obstacle to integration. In light of this, the German presidency intends to continue the evolutionary approach already adopted to creating European structures within financial market supervision and to strengthening the convergence of regulatory practices in Europe. The second interim report by the Inter-institutional Monitoring Group on the Lamfalussy process, announced for the beginning of 2007, is expected to provide useful starting points in this regard. Moreover, the work towards better supervision of the acquisition of substantial holdings in financial institutions will be continued during the German presidency.

 

With regard to financial market stability, the German presidency will press for greater transparency of hedge funds and will advance the underlying work towards this goal on the European level. In addition, it will support the efforts of the European Commission to reach viable compromises in drawing up a proposal for a Solvency II framework directive, in order to strengthen the  competitiveness and vigour of European insurers and the interests of policyholders.

 


IV.  Improving the tax framework and combating tax fraud within the European Internal Market

 

1.     Progress towards a common consolidated corporate tax base

 

The German presidency intends to promote an even smoother functioning of the Internal Market with open and fair competition and an improvement of the economic framework conditions. To this end, the work on taxes is to be advanced in order to render taxation less complex and more transparent and to reduce administrative and compliance costs without jeopardising tax revenues.

 

For this reason, progress on a common consolidated corporate tax base is essential. At present, each Member State uses a different method for determining this tax base. By reducing compliance costs for European companies and facilitating cross-border activities, a common consolidated corporate tax base can enhance the benefits of the Internal Market and make the EU more competitive compared to third countries. The German presidency will therefore try to ensure that progress is made in the technical work currently being undertaken in the working groups of the European Commission.

 

2.     Modernising and simplifying value added taxes, combating VAT fraud

 

In the field of VAT harmonisation, the German presidency will continue the strategy agreed between the Member States and the European Commission on modernising, simplifying and harmonising application of the Sixth VAT Directive and on improved cooperation between the Member States.

 

One of the presidency’s main goals will be the fight against fraud. Thus, Germany will pay particular attention to ensure that the planned simplifications for business do not have a negative impact on the fight against fraud. A balance must be struck between the interests of business and reliable taxation to the benefit of tax-compliant entrepreneurs. Again with a view to stepping up the fight against fraud, Germany will continue to support the initiatives towards implementing the reverse-charge model at the EU level.

 


3.     Simplifying excise duties

 

The German presidency seeks to simplify and modernise the regulations on the traffic of goods subject to excise duties within the Internal Market, thus contributing to the fight against fraud. This includes advancing the work on the planned amendment of the Directive on excise duty arrangements. The German presidency will also see the initiation of consultations on an announced draft directive dealing with the introduction of special regulations for commercially used diesel fuel in order to further harmonise energy taxes.


ANNEX II

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Draft Provisional Council (ECOFIN) Agendas

under the German Presidency

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 


 

PROVISIONAL AGENDA

ECONOMIC AND FINANCIAL AFFAIRS COUNCIL

BRUSSELS – 30 JANUARY 2007

 

 

 

Presidency work programme

      =    Presentation

 

(poss.) Implementation of the Stability and Growth Pact

        a) Excessive deficit procedure

 

Preparation of the meeting of the European Council (8-9 March 2007)

        a) Key issues paper

            =    Orientation debate

        b) Lisbon Strategy: Commission progress report

            =    Orientation debate

        c) Updating the Broad Economic Policy Guidelines 2005-2008
               (including country-specific recommendations)

            =    Orientation debate

        d) Reducing administrative burdens: Commission reports

            =    Orientation debate

 

Convergence reports by the Commission and the European Central Bank

      =    Presentation

 

Financial Services

a) Clearing and Settlement

            =    Information of the European Central Bank on Target2-Securities

 


Enlargement of the euro area

        a) Current status of Slovenia’s adoption of the euro: Report of the Commission

            =    Presentation

 

AOB


 


 

PROVISIONAL AGENDA

ECONOMIC AND FINANCIAL AFFAIRS COUNCIL

BRUSSELS – 27 FEBRUARY 2007

 

 

Implementation of the Stability and Growth Pact

        a) Stability programmes (first series of Member States)

            =    Adoption of Council Opinions

        b) Convergence programmes (first series of Member States)

            =    Adoption of Council Opinions

        c) (poss.) Excessive deficit procedure

 

Preparation of the meeting of the European Council (8-9 March 2007)

        a) Key issues paper

            =    Adoption

        b) Updating the Broad Economic Policy Guidelines 2005-2008
               (including country-specific recommendations)

            =    Finalisation of the draft

        c) Reducing administrative burdens

            =    Council Conclusions

 

General budget of the European Union

        a) Discharge procedure in respect of the implementation of the budget for 2005

            =    Council Recommendation

 

Financial Services

        a) Clearing and Settlement

            =    Report by the Commission on the monitoring process of the implementation and                functioning of the Code of Conduct

        b) (poss.) Directive on Payment Services in the Internal Market

            =    General approach

AOB


 


 

PROVISIONAL AGENDA

ECONOMIC AND FINANCIAL AFFAIRS COUNCIL

BRUSSELS – 27 MARCH 2007

 

 

 

Implementation of the Stability and Growth Pact

        a) Stability programmes (second series of Member States)

            =    Adoption of Council Opinions

        b) Convergence programmes (second series of Member States)

            =    Adoption of Council Opinions

        c) (poss.) Excessive deficit procedure

 

Broad Economic Policy Guidelines 2005-2008 (including country-specific recommendations)

        a) Updating the guidelines

            =    Adoption of Council Recommendations

 

General budget of the European Union

        a) Council priorities for the 2008 budget

            =    Adoption of Council Conclusions

 

(poss.) Financial Services

        a) Directive on Prudential Assessment of Acquisitions in the Financial Sector (Amending         Directives 92/49/EEC, 2002/83/EC, 2004/39/EC, 2005/68/EC and 2006/48/EC)

            =    Political agreement

 


Taxes

        a) Communications from the Commission on direct taxes

            =    Adoption of Council Conclusions

        b) Communication from the Commission on the EU Joint Transfer Pricing Forum

            =    Adoption of Council Conclusions

        c) (poss.) Combating Tax Fraud

            =    Orientation debate

 

AOB


 


 

PROVISIONAL AGENDA

ECONOMIC AND FINANCIAL AFFAIRS COUNCIL

BRUSSELS – 8 MAY 2007

 

 

 

(poss.) Implementation of the Stability and Growth Pact

      =    Excessive deficit procedure

 

Preliminary draft of the 2008 general budget (*)

      =    Presentation by the Commission

(*)  Under Council's Rules of Procedure Art. 19(6) this item is chaired by Portugal

 

Financial market

        a) “Lamfalussy-Process”

            =    Orientation debate and (poss.) adoption of Council Conclusions

        b) White paper on asset management

            =    Adoption of Council conclusions

        c) “Better regulation” and evaluation of the current status of integration

            =    Orientation debate and (poss.) adoption of Council Conclusions

        d) Communication from the Commission on deposit guarantee schemes

            =    Adoption of Council Conclusions

        e) Hedge Funds

            =    Adoption of Council Conclusions

 

AOB


 


 

PROVISIONAL AGENDA

ECONOMIC AND FINANCIAL AFFAIRS COUNCIL

LUXEMBOURG – 5 JUNE 2007

 

 

 

(poss.) Implementation of the Stability and Growth Pact

      =    Excessive deficit procedure

 

Quality of Public Finances

      =    Council Conclusions

 

(poss.) Convergence reports by the Commission and the European Central Bank

      =    Presentation

 

Taxes

        a) Combating Tax Fraud

            =    Adoption of Council Conclusions

        b) VAT Package

            =    Progress report

        c) Common Consolidated Corporate Tax Base

            =    Orientation debate

        d) Code of Conduct on Business Taxation

            =    Council Conclusions

        e) Energy taxation: Taxation of diesel fuel used for commercial purposes

            =    Orientation debate

 

(poss.) Statistics

 

AOB