BMWA-20.150/0007-C2/4/2007

 

 

 

EU-ARBEITSPROGRAMM 2007

 

Bericht des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit

an das österreichische Parlament

 

 

 

Lissabon-Strategie. 2

Außenhandel 2

Binnenmarkt und Wettbewerb. 10

Industrie und Unternehmen. 12

Innovation und Forschung. 13

Tourismus. 15

Energie. 15

Beschäftigung. 19

Arbeitsrecht 20

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. 21

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 25. Jänner 2007


Lissabon-Strategie

 

 

Ø      Lissabon-Strategie - Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung

 

Ziel: Ein Kernanliegen der zukünftigen EU-Ratspräsidentschaften ist die Gestaltung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zukunft Europas. Mit der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung wird versucht, die richtigen nationalen Antworten auf die derzeitigen europäischen Herausforderungen zu finden. Dabei ist der richtige Mix von Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Arbeitsplätzen sowie von sozialem Zusammenhalt und gesunder Umwelt wesentlich. Zentrale Maßnahmenbereiche auf EU-Ebene in diesem Zusammenhang sind u.a. die Vollendung des Binnenmarktes, die Stärkung der Unternehmen, insbes. KMU, eine bessere Rechtssetzung, eine wachstums- und stabilitätsorientierte Finanz- und Wirtschaftspolitik, die Gewährleistung einer sicheren Energieversorgung, die Förderung von F&E, etc.

 

Top-Priorität des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit ist es, Maßnahmen in diesen Bereichen zur Wachstums- und Beschäftigungserhöhung - wie sie u.a. im nationalen Reformprogramm enthalten sind - weiter voranzutreiben.

 

Stand: Nach Vorlage des Jahresfortschrittsberichts der Europäischen Kommission am 12. Dezember 2006, der basierend auf einer Analyse der nationalen Umsetzungsberichte auch länderspezifische Empfehlungen enthält, werden ab Jänner 2007 seitens der verschiedensten Ratsarbeitsgruppen und Komitees bzw. Ratsformationen Schlussfolgerungen (SF)/Key Issue Papers (KIP) als Input für den am 8./9. März 2007 stattfindenden Europäischen Frühjahrsrat - der jährlich ganz im Zeichen von „Lissabon“ steht - erarbeitet. Der Rat Wettbewerbsfähigkeit, an dem das KIP verabschiedet werden soll, findet am 19. Februar statt. Als Themen für das KIP sind Binnenmarkt, externe Wettbewerbsfähigkeit, Globalisierung, Innovation, Better Regulation und Energie vorgesehen, womit Schwerpunkte und Signale gesetzt werden.

 

 

Österreich: Die Arbeiten an den Inputs für den Europäischen Frühjahrsrat haben bereits begonnen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird in den „Lissabon-relevanten“ Ministerräten und den entsprechenden „vorgelagerten“ Komitees und Ratsarbeitsgruppen seinen Beitrag leisten, damit aktuelle Dossiers mit Wachstums- und Beschäftigungseffekten effizient diskutiert werden und die Verhandlungen in einzelnen Bereichen zügig voran schreiten können.

 

 

Außenhandel

 

 

Ø      Multilaterale Handelspolitik - WTO

 

Ziel: Bemühungen um Fortschritte in der WTO-Verhandlungsrunde ("Doha Development Agenda"), um zu einem erfolgreichen Abschluss mit einem ausgewogenen Ergebnis zu gelangen. Knackpunkte sind insbes. beim Handel mit Landwirtschaftsprodukten einerseits der Umfang des Zollabbaus und andererseits das Ausmaß des Abbaus der handelsverzerrenden Stützungsmaßnahmen. Während beim Zollabbau für landwirtschaftliche Produkte vor allem die EU zu Konzessionen aufgerufen wird, sind es bei den handelsverzerrenden Stützungen in erster Linie die USA. Das dritte Element im ungelösten Dreieck betrifft die Höhe des zu vereinbarenden Zollabbaus im Handel mit Industrieprodukten, wo besonders die reicheren Entwicklungsländer zu Konzessionen aufgefordert sind. Die Lösung dieser drei Kernbereiche bleibt auch weiterhin der Angelpunkt für einen erfolgreichen Abschluss der Doha-Runde.

 

Stand: Die bei der Ministerkonferenz in Hongkong im Dezember 2005 festgelegte Frist von Ende April 2006 für eine Einigung über volle Modalitäten für den Handel mit Landwirtschafts- und Industrieprodukten konnte, trotz gewisser Verhandlungsfortschritte, nicht eingehalten werden.

 

Nachdem es auch bei den Ministertreffen der Hauptakteure im Juni und Juli 2006 in Genf nicht gelang, die blockierten Positionen einander anzunähern, empfahl WTO-Generaldirektor Pascal Lamy am 24. Juli 2006, die Verhandlungen der Doha-Runde bis auf weiteres zu suspendieren. Die folgende Reflektionsphase sollte von den Mitgliedstaaten dazu genutzt werden, ihre Standpunkte zu überdenken und in "stiller" Diplomatie miteinander nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.

 

Im November 2006 erfolgte die Wiederaufnahme der Doha-Verhandlungen, die vorsichtig als "soft resumption" - zwischen "stiller" Diplomatie und voller Verhandlungstätigkeit - bezeichnet wurde. Die Differenzen der Mitgliedstaaten zu den drei Kernproblemen, die zum Stillstand der Verhandlungen im Juli 2006 geführt hatten, konnten jedoch bis zum Ende des Jahres 2006 nicht gelöst werden.

 

Für das Frühjahr 2007 gibt es nun ein kurzes Zeitfenster für die Doha-Verhandlungen, das von der Frist für das Auslaufen der Sonderermächtigung des US-Präsidenten für den Abschluss von Handelsabkommen, der "Trade Promotion Authority", bestimmt wird. Ob dieses Zeitfenster genutzt werden kann, wird nicht zuletzt von den Überlegungen der USA zur 2007 fälligen Erneuerung ihrer Landwirtschaftsgesetzgebung abhängen.

 

Österreich: Österreich stimmt mit den bereits 1999 beschlossenen und in der Folge weiter entwickelten umfassenden Schlussfolgerungen des Europäischen Rates hinsichtlich der WTO-Verhandlungsrunde überein, worin insb. die weitere Handelsliberalisierung durch die Senkung von Zöllen und die Reduktion von nicht-tarifären Handelshemmnissen sowie effizientere Handelsregeln, eine bessere Integration der Entwicklungsländer in das Welthandelssystem und nachhaltige Entwicklung verfolgt werden. Die Positionierung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit während der Verhandlungen erfolgt in Abstimmung mit den betroffenen Ressorts und Sozialpartnern; auch das Parlament wird (Berichte gemäß Artikel 23e B-VG) regelmäßig informiert. Für Österreich ist die Ausgewogenheit der Verhandlungsergebnisse in allen wesentlichen Verhandlungsbereichen ein sehr wichtiges Ziel.

 

 

Ø      Aid for Trade

 

Ziel: Um den Entwicklungsländern verstärkt Hilfestellung bei der Integration in das multilaterale Handelssystem bieten zu können bzw. um bereits im Vorfeld des Abschlusses der WTO-Verhandlungen Vertrauen aufzubauen, wurde 2005 die „Aid for Trade“-Initiative ins Leben gerufen. Die Initiative ist nicht Teil der Doha-Verhandlungen selbst, doch im weiteren Sinn integraler Bestandteil der Doha-Development-Agenda (DDA). Die Initiative ist als Ergänzung und nicht als Substitut für ein ehrgeiziges Doha-Verhandlungsergebnis v.a. beim verbesserten Marktzugang insb. für die am wenigsten entwickelten Länder (LDCs) zu verstehen.

 

Zur Unterstützung der Initiative wurde eine WTO-Task-Force zu Aid for Trade eingerichtet (Februar 2006), die dem Allgemeinen Rat der WTO im Juli 2006 Empfehlungen vorlegte, wie die DDA am effizientesten zur Umsetzung der Entwicklungsdimension beitragen kann. Trotz Suspendierung der Doha-Verhandlungen arbeitet die WTO derzeit intensiv an der Umsetzung der Empfehlungen.

 

Stand: Auf EU-Ebene wurden zur Unterstützung der Initiative Ratsschlussfolgerungen verabschiedet (Rat Allgemeine Angelegenheiten/Außenbeziehungen im Dezember 2005 sowie Oktober 2006), in denen sich die EU u.a. verpflichtet, bis 2010 ihre handelsbezogene technische Hilfe auf in Summe € 2 Milliarden pro Jahr anzuheben (Aufteilung: Europäische Kommission € 1 Mrd pro Jahr; EU-Mitgliedsstaaten kollektiv € 1 Mrd pro Jahr durch stärkere Umschichtung innerhalb der ODA-Mittel). Zur Sicherung der notwendigen Kohärenz (Handels- und Entwicklungspolitik, bilaterale Maßnahmen der EU-Mitgliedsstaaten) stimmten die Mitgliedsstaaten im Oktober 2006 auch der Ausarbeitung einer Joint EU Aid for Trade Strategy zu. Die Europäische Kommission wird einen diesbezüglichen Vorschlag im Frühjahr 2007 vorlegen.

 

Österreich: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit unterstützte die Aid for Trade Initiative als wichtigen Bestandteil für eine nachhaltige Entwicklung in den Entwicklungsländern (EL) und insb. in den am wenigsten entwickelten Ländern (LDCs). Trotz Suspendierung der Doha-Verhandlungen ist es wichtig, dass die „Aid for Trade“–Initiative möglichst rasch umgesetzt wird (Glaubwürdigkeit, Vertrauensbildung, Unterstützung bei der Beseitigung von trade related constraints in EL und LDCs). Dazu ist aber eine ausreichend gesicherte Finanzierung für handelsbezogene technische Hilfe notwendig. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit leistet daher bereits seit Jahren einen finanziellen Beitrag zum Doha-Fund für handelsbezogene technische Hilfe (DDAGTF). Auch 2007 werden dem DDAGTF € 200.000 zur Verfügung gestellt werden. Wesentlich ist aber auch, dass Österreich seine Verpflichtungen aus den EU-Ratsschlussfolgerungen zu Aid for Trade einhält und eine stärkere Umschichtung innerhalb der ODA-Mittel (Zuständigkeit Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten) zugunsten handelsbezogener technischer Hilfe vornimmt.

 

 

Ø      Mitteilung der Europäischen Kommission „Das globale Europa - Die handelspolitischen Schutzinstrumente der EU in einer sich wandelnden globalen Wirtschaft“

 

Ziel: Die Europäische Kommission hat am 6. Dezember 2006 ein Grünbuch angenommen, das sich mit der Anwendung der handelspolitischen Schutzinstrumente der EU in einer globalen Wirtschaft beschäftigt. Es geht im konkreten um Antidumping-, Antisubventionsmaßnahmen und andere Schutzmaßnahmen, die europäische Produzenten gegen unfaire Handelspraktiken von Drittstaaten schützen sollen.

 

Kernthemen des Grünbuches sind unter anderem die Glaubwürdigkeit handelspolitischer Schutzmaßnahmen, Flexibilität der Regeln und Transparenz der Entscheidungen.

 

Stand: Das Grünbuch wird zurzeit von den zuständigen Abteilungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit geprüft, im Anschluss daran ist eine Diskussion mit den betroffenen österreichischen Wirtschaftzweigen geplant. Nach Abschluss der Beratungen auch innerhalb der EU werden Vorschläge über möglicherweise notwendige Änderungen der bestehenden Instrumente (2. Halbjahr 2007) in Aussicht genommen.

 


Ø      Bilaterale Handelspolitik

 

(a)   Transatlantische Beziehungen

 

• USA

 

Ziel: Insbesondere die vier Prioritäten der "Economic Initiative" (regulatorische Zusammenarbeit, Innovation, Handel und Sicherheit, Geistiges Eigentum) und auch die aus EU-Sicht definierten weiteren Schwerpunktbereiche in der Zusammenarbeit voranzutreiben. Letzteres betrifft insbesondere die Weiterführung der Gespräche zu Energie/Klimawandel, WTO, Luftverkehrsabkommen und Visa Waiver sowie die Neuverhandlungen zu Passenger Name Record. Der unter deutscher Präsidentschaft geplante EU-USA Gipfel (dzt. für den 30. April 2007 anvisiert) soll den Beziehungen ein weiteres politisches Momentum verleihen.

 

Stand: Die Umsetzungsschritte zur Economic Initiative erfolgen in kleinen Schritten und auch der Energiedialog ist im Laufen.

 

Österreich: Der Stärkung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und den USA wird weiterhin Priorität zugemessen.

 

• Kanada

 

Ziel: Insbesondere eine Dynamisierung der Beziehungen mit Kanada. Hiezu soll der EU-Kanada-Gipfel, welcher für Juni 2007 geplant ist, dienen. Dem Thema Energie soll hierbei ein wichtiger Stellenwert zukommen.

 

Stand: Die für Mitte Mai 2006 angesetzt gewesene Verhandlungsrunde über ein „Trade and Investment Enhancement Agreement“ (TIEA) kam nicht zustande und die Verhandlungen sind immer noch auf Eis gelegt.

 

Österreich: Die Stärkung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Kanada ist Teil der transatlantischen Agenda und soll mit Nachdruck weitergeführt werden.

 

(b)   Lateinamerika

 

Ziel: Weiterführung der Verhandlungen für ein Assoziationsabkommen mit dem Mercosur (Neubewertung im Rahmen des politischen Dialogs) und die Aufnahme von Verhandlungen für Assoziationsabkommen (einschließlich Freihandelsteil) mit Zentralamerika und der Andengemeinschaft.

 

Stand: Die Verhandlungen mit dem Mercosur (Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay, seit April 2006 auch Venezuela) sind seit Oktober 2004 ins Stocken geraten. "Low key" Gespräche haben bis dato keine ausreichende Dynamik gebracht, um eine offizielle Wiederaufnahme der Verhandlungen bekannt zu geben. Eine EU-interne Aussprache zur Orientierung ist für Mitte Februar 2007 geplant.

 

Derzeit läuft die EU-interne Diskussion zu den Mandaten der Europäischen Kommission für die Verhandlungen mit Zentralamerika (Guatemala, Honduras, El Salvador, Nicaragua, Costa Rica, Panama) und der Andengemeinschaft (Bolivien, Ekuador, Peru, Kolumbien). Die Mandate sollen bis März dieses Jahres finalisiert und anschließend die Verhandlungen aufgenommen werden. Als Zeithorizont für den Abschluss der Verhandlungen werden seitens der Europäischen Kommission zwei Jahre vorgesehen.

 

Österreich: Die Weiterführung der Verhandlungen mit dem Mercosur mit dem Ziel ein ausgewogenes Ergebnis zu erzielen ist Österreich ein Anliegen. Auch die Aufnahme von Verhandlungen mit Zentralamerika und der Andengemeinschaft wird begrüßt.

 

(c)   Asien

 

Ziel: Weitere Stärkung der Wirtschaftsbeziehungen mit der Volksrepublik China und die Aufnahme von Verhandlungen für Freihandelsabkommen mit den ASEAN-Staaten, Indien und Korea. 

 

Stand: Nach der politischen Grundsatzeinigung anlässlich des letzten EU-China Gipfels im September 2006 erfolgte anlässlich des China Besuchs von Kommissarin Benita Ferrero-Waldner am 17. Jänner 2007 die formelle Aufnahme der Verhandlungen für ein neues Rahmenabkommen EU-China, das nach Auffassung der EU auch weit reichende Rechtsvorschriften über Handel und Investitionen einschließen sollte. Die Europäische Kommission rechnet mit einer Verhandlungsdauer von zwei Jahren.

 

Derzeit läuft die EU-interne Diskussion zu den Mandaten der Europäischen Kommission für die Verhandlungen mit Indien, Korea und den ASEAN-Staaten (Indonesien, Malaysia, Philippinen, Singapur, Thailand, Brunei, Vietnam, Laos, Myanmar, Kambodscha). Die Mandate sollen bis März dieses Jahres finalisiert und anschließend die Verhandlungen aufgenommen werden. Als Zeithorizont für den Abschluss der Verhandlungen werden seitens der Europäischen Kommission zwei Jahre vorgesehen. Bei ASEAN ist auch noch der Konnex zwischen den derzeit laufenden (Singapur, Thailand, Malaysia, Philippinen, Indonesien, Brunei) bzw. anvisierten Verhandlungen (Vietnam) für Partnerschaftsabkommen und den bevorstehen Freihandelsverhandlungen abzuklären.

 

Österreich: Die Verhandlungsaufnahme für die Abkommen mit China, Indien, Korea und ASEAN werden im Sinne der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft begrüßt, wobei diese Verhandlungen als komplementär zu den Bemühungen um eine Revitalisierung der WTO-Verhandlungen verstanden werden.

 

(d)   Golfkooperationsrat (GKR)

 

Ziel: Abschluss eines Freihandelsabkommens mit dem GKR im Rahmen eines noch zu vereinbarenden Ministertreffens im Frühjahr 2007.

 

Stand: Obwohl es in den letzten Monaten gelungen ist, Verhandlungsfortschritte zu erzielen, sind dennoch wesentliche Fragen (insbesondere Dienstleistungs - und Investitionsbereich) offen. Die nächste Verhandlungsrunde findet Ende Februar/Anfang März 2007 statt.

 

Österreich: Österreich ist an einem möglichst raschen Abschluss der Verhandlungen mit einem ausgewogenen Ergebnis interessiert.

 

(e)   Euromed

 

Ziel:Weiterführung der Verhandlungen für Dienstleistungs- und Niederlassungsabkommen, für die Liberalisierung von landwirtschaftlichen und Fischereiprodukten und für die Schaffung eines Streitbeilegungsmechanismus. Auch der Dialog in Energiefragen soll gestärkt werden.

 

Stand: Auf Basis der Beschlüsse des letzten Euromed-Handelsministertreffens unter österreichischer EU-Präsidentschaft laufen mit Marokko, Tunesien, Ägypten, den Palästinensischen Autonomiegebieten, Israel, Jordanien und Libanon Verhandlungen zur Liberalisierung von Dienstleistungen und Niederlassungen. Auch die Landwirtschaftsverhandlungen bzw. diesbezügliche Vorgespräche wurden aufgenommen. Das Streitbeilegungsprotokoll wird in seiner dritten Fassung derzeit EU-intern diskutiert.

 

Österreich: Die laufenden Verhandlungen sind weitere Bausteine um eine euromediterrane Freihandelszone bis 2010 und eine Zone von Sicherheit und Wohlstand rund um die Europäische Union zu schaffen sowie die Süd-Süd-Integration innerhalb der Med-Partnerländer zu stärken.

 

(f)     AKP

 

Ziel: Fristgerechter Abschluss der laufenden Verhandlungen von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit den sechs Regionalzusammen-schlüssen der AKP-Staaten (4 afrikanische, 1 pazifische, 1 karibische Gruppe/n) vor dem Auslaufen des WTO-Waivers Ende 2007.

 

Stand: Der Stand der WPA-Verhandlungen variiert je nach Region. Mit der Karibik sind die Verhandlungen bis jetzt am weitesten fortgeschritten und das WPA soll bis September finalisiert werden. Bei der ESA-Gruppe (Eastern and Southern Africa) und beim Pazifik liegen Draft-Texte für das Abkommen vor. Bei Westafrika und Zentralafrika ist es zu deutlichen Verzögerungen bei den Verhandlungen gekommen. Bei der SADC-Gruppe (Southern African Development Community) läuft derzeit die EU-interne Diskussion zur Einbeziehung Südafrikas in die Verhandlungen.

 

Österreich: Die Aushandlung von Wirtschaftspartnerschaften, die vorrangig der Armutsbekämpfung und der schrittweisen Integration der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft dienen, ergänzen die diesbezüglichen Initiativen der Europäischen Union und die Bemühungen auf multilateraler Ebene.

 

(g)   Südosteuropa / Westbalkan

 

Ziel: Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess sowie den EU-Integrationsprozess für die Staaten Südosteuropas und des Westbalkan unterstützen und konsolidieren und auf diese Weise die europäische Perspektive dieser Länder untermauern.

 

Stand: Die wichtigsten Herausforderungen für 2007 werden sein:

-      die Fortführung der EU-Beitrittsverhandlungen mit Kroatien,

-      die Arbeiten im Hinblick auf den Abschluss der Verhandlungen über die Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Montenegro und mit Bosnien und Herzegowina, sowie

-      der Abschluss der Verhandlungen über den Status des Kosovo und die Umsetzung der Ergebnisse dieser Verhandlungen, einschließlich der künftigen Rolle und Präsenz der EU im Kosovo.

 

Die Verhandlungen mit Serbien werden fortgeführt, sobald die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien sichergestellt ist. Bis zum Abschluss der Ratifizierung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens mit Albanien wird ein Interimsabkommen gelten.

 

Österreich: Österreich ist wie kein anderer EU-Mitgliedsstaat mit der Region wirtschaftlich verflochten: Österreich ist ein wichtiger Handelspartner, einer der größten Investoren in der Region, und hat mit allen Staaten und politischen Einheiten der Region gute Beziehung aufrechterhalten. Österreich war und ist stets ein Befürworter der EU-Integration Südosteuropas und unterstützt die diesbezüglichen Bemühungen der südosteuropäischen Staaten nachdrücklich.

 

(h)   Ukraine

 

Ziel: Abschluss eines Nachfolgeabkommens des 2008 auslaufenden EU-Ukraine Partnerschafts- und Kooperationsabkommens (PKA).

 

Stand:

Die Diskussionen über ein Nachfolgeabkommen haben bereits unter österreichischem EU-Vorsitz begonnen. Unter finnischem EU-Vorsitz legte die Europäische Kommission dem Rat einen Mandatsentwurf für Verhandlungen mit der Ukraine vor. Die Diskussionen über das Mandat sind fast abgeschlossen und sollen Anfang Jänner unter deutschem Vorsitz abgeschlossen werden, um zügig mit den Verhandlungen beginnen zu können. Die Gelegenheit zur Aussprache mit der Ukraine über das neue Abkommen sowie die Umsetzung des PKA und des ENP-Aktionsplanes (Europäische Nachbarschaftspolitik) sind im Rahmen des EU-Ukraine Kooperationsausschuss am 31. Jänner 2007 gegeben. Im Rahmen des für 18. Juni 2007 geplanten EU-Ukraine Kooperationsrates könnten ebenfalls die am 27. Oktober 2006 paraphierten Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen mit der Ukraine unterzeichnet werden. Weitere Themen werden der WTO-Beitritt der Ukraine, Energie, Zusammenarbeit in Justiz und Inneres sowie regionale Stabilität und gutnachbarschaftliche Beziehungen sein.

 

Österreich: Österreich hat der Weiterentwicklung der Beziehungen der Europäischen Union mit der Ukraine stets große Bedeutung beigemessen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist vor allem eine möglichst weitgehende Kooperation mit einer Integration in Schlüsselbereichen ("moving beyond co-operation to a significant degree of integration").

 

(i)     Russland

 

Ziel: Abschluss eines Nachfolgeabkommens für das auslaufende EU-Russland Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA).

 

Stand: Die Diskussion über das Nachfolgeabkommen des EU-Russland PKAs hat ebenfalls bereits unter österreichischer EU-Präsidentschaft begonnen. Unter finnischer EU-Präsidentschaft legte die Europäische Kommission einen Entwurf für ein Verhandlungsmandat vor. Ein Abschluss rechtzeitig vor dem EU-Russland Gipfel am 24. November 2006 scheiterte jedoch am Veto Polens. Hintergrund der ablehnenden Haltung Polens ist das russische Importverbot von tierischen Produkten aus Polen und die Frage der Ratifizierung der Energiecharta. Auch ein letzter Kompromissvorschlag der finnischen Präsidentschaft am 20. Dezember 2006 mittels Verabschiedung einer gemeinsamen Erklärung des Rates und der Europäischen Kommission eine Einigung zu erzielen, blieb erfolglos. Die deutsche Präsidentschaft plant, die Diskussion mit dem Ziel eines möglichst raschen Abschlusses fortzusetzen und ehestmöglich mit Verhandlungen zu beginnen.

 

Österreich: Österreich kann dem Verhandlungsmandat in der vorliegenden Version zustimmen und unterstützt die Präsidentschaft in ihren Bemühungen zur Verabschiedung des Mandats sowie zur raschen Aufnahme von Verhandlungen.

 

 


Ø      Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1334/2000 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck

 

Ziel: Änderung der EU-Verordnung Dual Use. Die Gemeinschaftsverordnung über die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck ist aufgrund der Verpflichtung auf Umsetzung der Resolution 1540 des UN-Sicherheitsrates zu ändern. Dual Use Güter sind zivile Güter, die auch für militärische Zwecke verwendet werden können, in einigen Fällen sogar für die Herstellung oder den Einsatz von Massenvernichtungswaffen.

 

Inhalt der vorgeschlagenen Änderungen sind insb. die Einführung von Kontrollen für die Durchfuhr und Umladung von Dual Use Gütern, Kontrollen für die Vermittlung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Dual Use Gütern, Verbesserung der Endverwendungskontrolle, Verbesserung des Informationsaustausches, zwingende strafrechtliche Sanktionen, aber auch Verbesserungen und Vereinfachungen im Genehmigungsverfahren zur Entlastung der betroffenen Wirtschaftsbeteiligten.

 

Stand: Diese Vorschläge werden in der Ratsarbeitsgruppe Dual Use unter deutscher Präsidentschaft diskutiert werden, ein Inkrafttreten der Änderungen ist möglicherweise im 2. Halbjahr 2007 zu erwarten.

 

Österreich: Österreich wird sich an der laufenden Diskussion aktiv beteiligen und sowohl die Sicherheits- als auch Wirtschaftsinteressen Österreichs vertreten.

 

 

Ø      Anträge auf Einräumung des Marktwirtschaftsstatus in Antidumpingverfahren

 

Ziel: Fünf Länder, die derzeit im Rahmen von Antidumpingverfahren noch nicht uneingeschränkt wie Länder mit Marktwirtschaftsstatus behandelt werden und einen entsprechenden Antrag gestellt haben (Volksrepublik China, Kasachstan, Vietnam, Mongolei und Armenien), sollen den vollen Marktwirtschaftsstatus erhalten, sobald sie fünf dafür relevante Kriterien erfüllen. Diese Kriterien betreffen den Einfluss des Staates auf die Führung der Unternehmen, vor allem auf deren Preisgestaltung, die Aufgabe nichtmarktwirtschaftlicher Handelsformen wie Barter-Trade, ein allgemein gültiges nicht-diskriminierendes Unternehmensrecht, ein allgemein gültiges nicht-diskriminierendes Insolvenzrecht sowie die Existenz eines unabhängigen Finanzsektors.

 

Stand: Im Verfahren betreffend die Volksrepublik China hat die Europäische Kommission einen umfassenden Bericht erstellt, in dem der Volksrepublik China die Erfüllung eines Kriteriums bescheinigt wird. Die weiteren Fortschritte werden laufend im Rahmen einer formalisierten Arbeitsgruppe evaluiert. Deren letzte Sitzung fand im August 2006 statt. Im November 2006 legte die VR China neues, umfangreiches Material vor, dass nun von der Europäischen Kommission eingehend geprüft wird und auf dessen Basis ein aktualisierter Zwischenbericht vorgelegt werden soll. Der ursprünglich dafür vorgesehene Termin Ende 2006 konnte zwar nicht eingehalten werden, die Europäische Kommission wird sich jedoch um eine möglichst rasche Vorlage bemühen.

 

Im Verfahren betreffend Vietnam wurde Ende 2006 der erste Zwischenbericht vorgelegt, der Vietnam Fortschritte auf dem Weg zur Marktwirtschaft bescheinigt, aber noch kein einziges Kriterium als erfüllt ansieht. Die Ergebnisse des Berichts sollen in der bereits eingerichteten Arbeitsgruppe EG – Vietnam weiter diskutiert werden.

 

In den drei weiteren Verfahren betreffend Kasachstan, die Mongolei und Armenien sollen die ersten Zwischenberichte in der ersten Hälfte 2007 vorgelegt werden. Der Bericht betreffend die Mongolei wurde bereits für Februar 2007 angekündigt.

 

Österreich: Österreich unterstützt die eingehende Analyse sämtlicher Anträge und die laufende enge Zusammenarbeit mit den betroffenen Ländern. Österreich spricht sich für die Zuerkennung des Marktwirtschaftsstatus an eines der genannten Länder aus, sobald dieses die Kriterien in vollem Umfang erfüllt.

 

 

Ø      Internationales Kaffee-Übereinkommen 2001 (ICA 2001)

 

Ziel: Die Laufzeit des derzeit geltenden Kaffee-Übereinkommens endet am 30. September 2007 und könnte um maximal weitere sechs Jahre verlängert werden. Derzeit wird diskutiert, ob das Übereinkommen mit Änderungen verlängert oder ob überhaupt ein neues Übereinkommen ausgehandelt werden soll. Dafür wurde in London bei der Internationalen Kaffeeorganisation eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die erstmals Mitte Jänner 2007 tagte und die Weichen für die künftige Entwicklung stellen soll.

 

Stand: Für die EU ist es von Bedeutung, dass sie im Rahmen der künftigen Tagungen der Arbeitsgruppe für Kaffee ihren Einfluss als größte Konsumentengemeinschaft beibehält, ohne unverhältnismäßige finanzielle Verpflichtungen eingehen zu müssen. Im Rahmen der Verhandlungen zwischen den Konsumenten- und den Produzentenstaaten werden wichtige Fragen der Mitgliedschaft der EU im Hinblick auf die ausschließliche Zuständigkeit der Union, vor allem damit im Zusammenhang stehende Fragen der Stimmrechtsverteilung und die Partizipation der EU und ihrer Mitgliedstaaten an den Aktivitäten der Organisation, zu entscheiden sein.

 

Österreich: Österreich teilt die Position der Europäischen Kommission. Demnach soll auch ein etwaiges künftiges Übereinkommen mit ausschließlicher Gemeinschaftszuständigkeit für die EU bei einer ausgewogenen Stimmrechtsverteilung keine budgetären Mehrkosten mit sich bringen.

 

Österreich zeigt sich bei der Frage der Neuverteilung der Stimmrechte flexibel und könnte demnach auch einer Streichung des sog. “cappings“ von 400 Stimmrechten oder einer Neuverteilung der Stimmenanzahl, die 400 Stimmrechte überschreiten unter allen Mitgliedstaaten zustimmen, sofern dadurch der EU keine zusätzlichen Kosten erwachsen. Aus österreichischer Sicht stellt das Thema der Nachhaltigkeit ein zentrales Thema dar, die Errichtung zusätzlicher Gremien im Bereich der Nachhaltigkeit wird allerdings nicht für erforderlich gehalten.

 

 

Binnenmarkt und Wettbewerb

 

 

Ø      Strategische Überprüfung der Binnenmarktpolitik 2007

 

Ziel: Der europäische Binnenmarkt ist ein zentraler Bestandteil der Europäischen Union. Der Binnenmarkt hat seit 1993 vieles erreicht (BIP-Steigerung von 877 Mrd. Euro oder 5.700 Euro pro Haushalt; 2,5 Mio. zusätzliche Arbeitsplätze usw.). Trotzdem bleibt noch vieles zu tun. Zur Überprüfung und zukünftigen Planung ihrer Binnenmarktpolitik hat die Europäische Kommission daher unter anderem eine öffentliche Konsultation auf der Website der „DG Markt“ gestartet, die sich an Unternehmen, Konsumenten, öffentliche Verwaltungen und andere richtete. Diese Konsultation lief bis zum 15. Juni 2006.

 

Die Europäische Kommission bedient sich für die weitere Arbeit noch verschiedener anderer Inputs, darunter auch eines neuen Instruments, nämlich der „Single Market Policy Review", die nach Ende der aktuellen Binnenmarktstrategie (2006) weitere Prioritäten festsetzt und in einen Bericht der Europäische Kommission zur Zukunft des Binnenmarktes einfließen wird. Die Europäische Kommission sieht die „Single Market Policy Review“ als politische Vorgabe für die künftige Binnenmarktpolitik, nicht explizit als zusätzlichen Aktionsplan und ohne klare Zeitangaben zur Erreichung der Ziele. Sie soll also nicht in Konkurrenz zur Binnenmarktstrategie treten. Die „Single Market Policy Review“ nennt fünf Hauptprioritäten der zukünftigen Binnenmarktpolitik, von denen zu erwarten ist, dass sie sich auch mit künftigen politischen Planungsdokumenten der Europäischen Kommission decken werden:

1)      Die Förderung von Innovation und Marktzugang, u.a. über die Schaffung einer Politik für geistiges Eigentum, die die Schaffung und Verwertung neuer Technologien vereinfacht, ein effizientes öffentliches Beschaffungswesen, einen besseren Zugang zu Risikokapital und die Vollendung des Binnenmarktes für Dienstleistungen sowie auch insbesondere die Förderung von KMUs.

2)      Bessere Berücksichtigung des internationalen Kontexts: Im Zusammenhang mit fortschreitender Globalisierung sollen die Beziehungen der EU mit ihren Haupthandels- und Investitionspartnern gestärkt und insbesondere die internationalen Regulierungsdialoge (z.B. zu geistigem Eigentum oder Finanzdienstleistungen) gefördert werden.

3)      Verbesserung des Regulierungsumfeldes durch bewusste Anwendung der verschiedenen "Regulierungswerkzeuge", abhängig von der jeweiligen Situation, umfassende Konsultation aller Betroffenen sowie die ständige Überprüfung der bestehenden Binnenmarktregulierungen (Vereinfachung, Konsolidierung und Kodifizierung).

4)      Verbesserte Umsetzung ("Implementation and Enforcement") durch stärkere Zusammenarbeit mit und "ownership" der Mitgliedstaaten durch Systeme wie das Binnenmarktinformationssystem "IMI".

5)      Stärkere Investitionen in Information und Kommunikation der Bürger und Unternehmen über die angebotenen Chancen des Binnenmarktes und Unterstützung, diese Chancen auch zu nützen.

 

Stand: Vor dem Europäischen Frühjahrsrat 2007 (8./9. März 2007) will die Europäische Kommission einen Zwischenbericht zur „Zukunft des Binnenmarktes im 21. Jahrhundert“ festlegen. Dazu wird das Thema auch am Wettbewerbsfähigkeitsrat am 19. Februar 2007 behandelt werden.

 

Österreich: Österreich unterstützt die aktuellen Maßnahmen der Europäischen Kommission zur Überarbeitung und Aktualisierung der Binnenmarktpolitik und hat sich in den diesbezüglichen vorbereitenden Verhandlungen wie auch in der öffentlichen Konsultation aktiv beteiligt, was auch weiter geschehen wird.

 


Industrie und Unternehmen

 

 

Ø      Mitteilung der Europäischen Kommission „Eine neue Industriepolitik: Bessere Rahmenbedingungen für das Verarbeitende Gewerbe“

 

Ziel: Die Europäische Kommission hat 27 Sektoren des Verarbeitenden Gewerbes und des Baugewerbes der Europäischen Union ausführlich auf ihre Wettbewerbsfähigkeit untersucht und einen industriepolitischen Maßnahmenplan erstellt. Dieses Maßnahmenpaket beinhaltet sektorspezifische und horizontale Initiativen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit dieses Sektors in den kommenden Jahren.

 

Stand: Diese Mitteilung der Europäischen Kommission wurde am 5. Oktober 2005 vorgestellt und von den Mitgliedstaaten positiv aufgenommen. Während der österreichischen Präsidentschaft wurden die Schlussfolgerungen zur Industriepolitik verabschiedet. Eine große Herausforderung wird in weiterer Folge die konkrete Um- bzw. Durchsetzung der Initiativen sein. Eine Evaluierung soll im Rahmen von regelmäßigen Überprüfungen stattfinden. Für das erste Halbjahr 2007 ist die Vorlage eine Halbzeitbewertung des in der Mitteilung enthaltenen Aktionsplans vorgesehen.

 

Österreich: Österreich unterstützt die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen, die zur Schaffung einer dynamischen industriellen Basis und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie dienen. Ein regelmäßiger Informationsaustausch über die erfolgten Umsetzungsschritte sollte sichergestellt werden.

 

 

Ø      Die wichtigsten sektorspezifischen Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie

 

Automobilindustrie: Der Schlussbericht der hochrangigen Gruppe CARS 21 analysiert die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Autoindustrie. Die Europäische Kommission wird unter Berücksichtigung der sektorspezifischen Empfehlungen der hochrangigen Gruppe CARS 21 eine Mitteilung vorlegen. Eine Bewertung soll Prioritäten herausarbeiten und die konsequente Umsetzung der CARS 21-Empfehlungen vorantreiben.

 

Textilindustrie: Die hochrangige Gruppe für den Textil- und Bekleidungssektor hat einen Bericht verfasst, der Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit dieses Sektors bis 2020 beinhaltet. Die Empfehlungen dieses Berichts sollen den Strukturwandel erleichtern und das Unternehmensumfeld verbessern.

 

Maschinenbauindustrie

Die Arbeitsgruppe „EnginEurope“ analysiert die Stärken und Schwächen der europäischen Maschinenbauindustrie, um die Entwicklung dieses Sektors in den nächsten 10 Jahren abzuschätzen. Der Bericht der Arbeitsgruppe, der eine Reihe von Maßnahmen und Vorschlägen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit enthält, soll im Jahr 2007 vorgelegt werden.

 

 

 

 

Ø      Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Nennfüllmengen für Erzeugnisse in Fertigpackungen

 

Ziel: Die Europäische Kommission schlägt vor die RL 75/106/EWG und 80/232/EWG aufzuheben und damit die fest vorgegebenen Nennfüllmengen der Packungsgrößen für die meisten Produktgruppen abzuschaffen und für eine sehr begrenzte Anzahl von Produktgruppen obligatorische Nennfüllmengen beizubehalten und diese in einer einzigen Rechtsvorschrift zusammenzufassen. Weiters schlägt die Europäische Kommission vor, alle Vorgaben für Packungsgrößen aufzuheben, für die eine fakultative Harmonisierung besteht und nur für Produktgruppen die geltenden Regelungen beizubehalten, die eine vollständige Harmonisierung vorsehen.

 

Stand: Der gemeinsame Standpunkt wurde im November 2006 angenommen In der Ratsarbeitsgruppe „Technische Harmonisierung (Nennfüllmengen)“ am 2. Februar 2007 wurde der Entwurf eines „Non-papers“ der deutschen Präsidentschaft vorgelegt und diskutiert. Ziel ist es Anmerkungen des Europäischen Parlaments Rechnung zu tragen und damit bei der 2. Lesung die Zustimmung im Europäischen Parlament zu erhalten. Das Non-paper sieht vor allem vor, dass die Europäische Kommission verpflichtet werden soll, die Marktentwicklung nach Umsetzung der Richtlinie zu beobachten und abhängig vom Ergebnis der Beobachtung eventuell eine Revision der Richtlinie durch verbindliche Packungsgrößen für sehr verbreitete Produkte in Betracht zu ziehen. Ferner wird eine Ergänzung vorgeschlagen, bei der die Mitgliedstaaten eingeladen werden, die Grundpreisrichtlinie (auch) für Kleinunternehmen freiwillig umzusetzen.

 

Österreich: Aus österreichischer Sicht kann den Vorschlägen der Präsidentschaft vollinhaltlich gefolgt werden. Ein Abschluss unter deutscher Präsidentschaft wird erwartet.

 

 

Innovation und Forschung

 

 

Ø      Mitteilung zur Halbzeitüberprüfung der EU-Strategie für Biowissenschaften und Biotechnik

 

Ziel: Diese nichtlegislative Maßnahme soll die im Jahr 2002 beschlossene Strategie (neben den jährlichen Fortschrittsberichten) einer gründlichen Halbzeitüberprüfung unterziehen. Die Maßnahmen des 30-pünktigen Aktionsplanes sollen auf relevante und durch Europäische Kommission und Mitgliedsstaaten entscheidend beeinflussbare Bereiche konzentriert werden. Die Erarbeitung konkreter Zielvorgaben sowie Überlegungen über 2010 hinaus werden Arbeitsschwerpunkte darstellen. Das gemeinsame Programm der aktuellen und nächsten zwei Präsidentschaften (Deutschland, Portugal, und SIowenien) stellt im Bereich Innovation die Unterstützung innovativer Technologien in den relevanten Bereichen explizit in den Mittelpunkt.

 

Stand: Am 20. Juni 2006 wurden durch die Österreich/Finnische-Präsidentschaften in einer Konferenz in Helsinki relevante inhaltliche Vorarbeiten präsentiert, die seither in einem beratenden Kommissionsausschuss weiterentwickelt werden. Die nächste Sitzung des Ausschusses findet (voraussichtlich) am 22. Februar 2007 in London statt. Die deutsche Präsidentschaft hat für 30. Mai 2007 die öffentliche Präsentation der Ergebnisse im Rahmen einer Konferenz in Köln in Aussicht genommen. Die Mitteilung der Europäischen Kommission wird voraussichtlich am 21./22. Mai 2007 dem Rat Wettbewerbsfähigkeit vorgelegt.

 

Österreich: Österreich unterstützt die Arbeit der Europäischen Kommission und begrüßt die Halbzeitüberprüfung. In diesem Zusammenhang wesentlich sind für Österreich die verbesserten Fördermöglichkeiten, die sich durch den am 1. Jänner 2007 in Kraft getretenen Gemeinschaftsrahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation ergeben haben.

 

 

Ø      Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation - CIP (2007-2013)

 

Ziel: Mit diesem Programm soll vor allem die Bedeutung von Innovation im Wettbewerbsfähigkeits- und Industriepolitikkontext hervorgehoben werden. Im Besonderen sollen ab 2007 Innovationsmaßnahmen auf Gemeinschaftsebene über dieses Programm finanziert werden. Weiters soll eine bessere Koordinierung der innovationsbezogenen Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen erreicht werden.

 

Stand: Das Rahmenprogramm wurde unter der österreichischen Präsidentschaft ausverhandelt und nach der Beschlussfassung durch das Europäische Parlament am 1. Juni 2006 und danach formal am 12. Oktober 2006 vom Rat (in erster Lesung) beschlossen. Das endgültige Beschlussdatum zwischen Europäischem Parlament und Rat ist der 24. Oktober 2006, die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgte am 9. November 2006 (L 310/15).

 

Die Umsetzung des Programms wurde mit der Ausschreibung der Dienstleistungen gem. Art. 21 des CIP (Euro-Info-Centers, Innovation Relay Centers, KMU-Unterstützung für die Teilnahme am 7. EU F&E Rahmenprogramm) begonnen. Die Arbeitsprogramme für 2007 wurden in den jeweiligen Verwaltungsausschüssen angenommen.

 

 

Ø      "Europäischer Aktionsplan für Umwelttechnologien (ETAP)"

 

Ziel: Der per 28. Jänner 2004 im Rahmen einer Mitteilung der Europäischen Kommission verabschiedete Umwelttechnologieaktionsplan dient zur Sicherstellung der Innovation und Marktdurchdringung von Umwelttechnologien.

 

Stand: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit arbeitet an der Umsetzung dieses Aktionsplans, insb. auch durch Herstellung von Synergien zwischen Umweltschutz und der Sicherstellung einer erhöhten Wettbewerbsfähigkeit im Hinblick auf Win-Win-Strategien aktiv mit. Vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird besonders auch eine so genannte "Metadatenbank" (=Internetdatenbank als Plattform für ein umfassendes Angebot an Umwelttechnologie der Europäischen Union) als Basis für ein breites diesbezügliches Informationsspektrum forciert. Es wurde ein umfangreicher österreichischer Beitrag zur Umsetzung des ETAP (Roadmap) an die Europäische Kommission übermittelt, womit in den letzten Monaten Vergleiche zwischen den Aktivitäten der Mitgliedstaaten und allenfalls gemeinsame Initiativen zur Durchsetzung der Ziele des ETAP möglich wurden. Vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird angestrebt, die Synergien von ETAP und CIP optimal zu nutzen, also eine Abklärung der Finanzierungsmöglichkeiten einiger in der ETAP-Roadmap seitens Österreichs aktiv verfolgter Aktionen über CIP vorzunehmen.

 

Österreich: Durch den vermehrten Einsatz von Umwelttechnologien soll ein Wachstumsschub durch die Gewinnung neuer Märkte erzeugt werden. Eine starke exportträchtige Umwelttechnologieindustrie liefert daher einen wichtigen Beitrag für Wachstumsimpulse der Wirtschaft.

 

Tourismus

 

 

Ziel: Im Hinblick auf das Ziel „Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen durch nachhaltiges Wachstum im Tourismus“, ist die Vorlage einer Mitteilung der Europäischen Kommission zum Ergebnisdokument der Europäischen Expertengruppe für nachhaltigen Tourismus "Action for more sustainable European Tourism" im 1. Halbjahr 2007 zu erwarten.

 

Stand: Das endgültige Expertenpapier wird bis Februar 2007 der Europäischen Kommission vorliegen. Auf dessen Basis wird in der Folge eine Mitteilung der Europäischen Kommission erstellt und allenfalls im 2. Halbjahr 2007 im Rat behandelt werden.

 

Österreich: Österreich sieht sowohl den Aktivitäten der Europäischen Kommission als auch den im Rahmen der Präsidentschaften zu erwartenden Konferenzen im Tourismus (deutsche Tourismusministerkonferenz im Mai 2007 und 6. Europäisches Tourismusforum in Portugal im Oktober 2007) mit Interesse entgegen. Beide Veranstaltungen tragen wesentlich zur Sichtbarkeit und Darstellung der Bedeutung des Tourismus bei. Das Tourismusforum in Portugal gibt Gelegenheit, innovative europäische Destinationen zu präsentieren, die mit Hilfe des Europäischen Awards "European Destinations of Excellence", an dem sich auch Österreich beteiligt, ermittelt werden.

 

 

Energie

 

 

Ø      Energiepaket "Eine Energiepolitik für Europa"

 

Ziel: Die Europäische Kommission hat am 10. Jänner 2007 ein umfassendes Maßnahmenpaket für eine neue energiepolitische Strategie für Europa vorgelegt, das neben der Verbesserung der Energieversorgungssicherheit und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit insbesondere auch ehrgeizige Zielsetzungen bei der Nachhaltigkeit beinhaltet.

 

Auf Grundlage dieses Energiepaketes wird der Energieministerrat am 15. Februar 2007 unter deutschem Vorsitz einen Aktionsplan zur Energiepolitik für Europa erarbeiten, der schließlich am Europäischen Rat im März angenommen werden soll.

 

Stand: Die Grundlage für diese Neuausrichtung der EU-weiten Energiepolitik bildete das im März 2006 veröffentlichte Grünbuch der Europäischen Kommission „Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie". Die Vorarbeiten hierzu wurden bereits während der österreichischen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2006 durch die Formulierung der „Energiepolitik für Europa“ in Form von Ratsschlussfolgerungen geleistet. Erstmalig wurde damals von BM Dr. Bartenstein hierzu sogar ein Sonderenergieministerrat einberufen.

 

Die bisher vorgelegten Dokumente des Energiepakets decken die grundsätzlichen energiepolitischen Themenstellungen, wie

-      Vollendung des Energiebinnenmarktes (Fortschrittsbericht sowie Abschlußbericht zur Überprüfung des Elektrizitäts- und Gassektors),

-      Nachhaltigkeit (Fortschrittsbericht und Roadmap für erneuerbare Energien, Richtlinienvorschlag zum Thema Heizen und Kühlen mit erneuerbaren Energieträgern, Revision der Biotreibstoff-Richtlinie), sowie

-      Energiesicherheit (Fortschrittsbericht über die grenzüberschreitenden Leitungsprojekte auf dem Elektrizitäts- und Erdgassektor, insbesondere aber auch Strategischer Bericht zur Energiepolitik für Europa)

umfassend ab. In weiterer Folge werden die einzelnen Dossiers zunächst in der Ratsarbeitsgruppe Energie diskutiert.

 

Österreich: Österreich unterstützt grundsätzlich die Bemühungen der Europäischen Kommission sowie der deutschen Präsidentschaft, insbesondere was die Vollendung des Energiebinnenmarktes, die Bemühungen zur Hebung der Versorgungssicherheit bei Energie, die Forcierung erneuerbarer Energieträger und die Erhöhung der Energieeffizienz in den einzelnen Dossiers betrifft.

 

Ein weiterer Aspekt, der auch von Österreich respektiert wird, ist die Souveränität der Mitgliedstaaten bei der Wahl der Nutzung der primären Energiequellen und des Energiemix. Dabei ist die Nutzung der Kernenergie auch in der Zukunft keine Option für Österreich.

 

 

Ø      Mitteilung der Europäischen Kommission „Fahrplan für erneuerbare Energien“

 

Ziel: Der Fahrplan, der integraler Bestandteil der EU-Energiestrategie ist, enthält eine langfristige Vision für erneuerbare Energiequellen in der EU. Es wird vorgeschlagen, für die EU ein rechtlich bindendes Ziel von 20% für den Anteil der erneuerbaren Energien am Energieverbrauch in der EU bis 2020 festzulegen.

Der von der Europäischen Kommission vorgelegte Fahrplan inklusive Folgenabschätzung (Impact Assessment) gründet auf dem Ersuchen des Europäischen Rats vom März 2006 unter dem österreichischem Vorsitz, die Europäische Kommission solle untersuchen, wie erneuerbare Energien, etwa durch Anhebung ihres Bruttoinlandverbrauchs auf 15% bis 2015 langfristig weiter gefördert werden können. Das Europäische Parlament hat mit überwältigender Mehrheit gefordert, den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch der EU bis 2020 auf 25% anzuheben.

 

Zudem wird im Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2007 ein Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie für die Nutzung Erneuerbarer Energien für Strom, Heizen & Kühlen und Biokraftstoffe (unter Portugiesischer Präsidentschaft) genannt.

 

Stand: 1997 begann die Europäische Union damit, auf einen Anteil von 12% erneuerbarer Energieträger am Bruttoinlandsverbrauch bis 2010 hinzuarbeiten, was eine Verdopplung des Anteils erneuerbarer Energieträger gegenüber 1997 darstellte. Seitdem stieg der Anteil der erneuerbaren Energien um nominal 55%. Trotz dieses Fortschritts wird, neuesten Prognosen zufolge, das Ziel von 12% nicht erreicht. Es ist eher unwahrscheinlich, dass die EU beim Anteil erneuerbarer Energieträger bis 2010 über 10% hinauskommt.

 

Das Ziel von 20% in 2020 soll insbesondere auch mit der Umsetzung des „Aktionsplans für Biomasse“ erreicht werden, den die Europäische Kommission am 7. Dezember 2005 angenommen hatte und der Maßnahmen auf drei Sektoren Wärme, Strom und Verkehr (Biokraftstoffe) vorsieht. Derzeit arbeiten die Mitgliedsländer an eigenen nationalen Biomasse Aktionsplänen.

 

Österreich: Der Forcierung des Einsatzes von Erneuerbaren Energien und damit der Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Energieverbrauch in der EU bis 2020 wird seitens Österreichs höchste Bedeutung zugemessen. Im neuen österreichischen Regierungsprogramm 2007 ist daher vorgesehen, eine Steigerung der erneuerbaren Energie am Gesamtenergieverbrauch auf mindestens 25% bis 2010 und eine Verdoppelung auf 45% bis 2020 zu erreichen. Auf nationaler Ebene wird zur Umsetzung des Biomasse Aktionsplans eine Folgenabschätzung (Impact Assessment) vom Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung unter Berücksichtigung der parallel laufenden Untersuchungen auf EU-Ebene erstellt.

 

Beim Energie-Rat am 23. November 2006 hat sich Österreich für die Setzung von indikativen Zielen auch für die Zeit nach 2010 ausgesprochen, da in einem liberalisierten Energiemarkt die Realität eine andere Entwicklung zeigen kann, als die Szenarienberechnungen vorab vermuten lassen. Insbesondere gilt dies auch für die Setzung von Zielen in den einzelnen Sektoren, wobei sich erst im Laufe der Entwicklung zeigt, mit welchen Maßnahmen in welchen Sektoren (Strom, Wärme oder Verkehr/Biokraftstoffe) kosteneffizient der beste Erfolg erzielt werden kann.

 

Die Kommission wird am 23. Jänner 2007 in der Ratsarbeitsgruppe Energie den "Fahrplan für Erneuerbare Energien" präsentieren. Beim Energie-Rat am 15. Februar 2007 soll es dazu als Bestandteil des gesamten Energiepakets Rats- oder Präsidentschaftsschlussfolgerungen geben.

 

 

Ø      Maßnahmen zur Vollendung des Binnenmarktes für Strom und Gas – Legislativvorschlag / Richtlinie, Rechtsgrundlage: Artikel 95 und 100 EG-Vertrag

 

Folgende Maßnahmen werden geprüft und nach Durchführung einer Folgenabschätzung vorgeschlagen:

-         Überarbeitung der Richtlinie 2003/54

-         Überarbeitung der Richtlinie 2003/55

-         Überarbeitung/Erweiterung der Verordnung 1228/03 einschließlich neuer Leitlinien

-         Überarbeitung/Erweiterung der Verordnung 1775/05 einschließlich neuer Leitlinien

-         Überarbeitung der Richtlinien 2004/67 und 2005/89

-         Richtlinie/Verordnung über Gasspeicherung (oder möglicherweise in Überarbeitung von 2003/55 einbezogen)

 

Ziel: Aus Sicht der Europäischen Kommission bezwecken die Änderungen einen besseren Zugang zu Energienetzen durch die Stärkung der Unabhängigkeit der Netzbetreiber. Auch sollen die Kompetenzen der Regulierungsbehörden harmonisiert werden. Hierdurch wird aus Sicht der Europäischen Kommission die Kohärenz der Energieregulierung auf nationaler und europäischer Ebene gesteigert und die Transparenz und Marktüberwachung erhöht, was sich zugunsten des Verbraucherschutzes auswirkt.

 

Stand: Die konkreten Formulierungsvorschläge zur Änderung bzw. Neuschaffung der oben genannten EU-Rechtsvorschriften liegen derzeit noch nicht vor.

 

Österreich: Österreich wird sich konstruktiv in die Verhandlungen einbringen bei gleichzeitig kritischer Würdigung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der von der Europäischen Kommission vorzuschlagenden Maßnahmen. Grundsätzlich hat Österreich eine positive Haltung gegenüber Initiativen zur Vollendung des Energiebinnenmarktes und zur Steigerung der Versorgungssicherheit mit Energie, jedoch sollen den Unternehmen und Verbrauchern daraus keine neuen bürokratischen und finanziellen Belastungen erwachsen.

 

 

 

 

Ø       Mitteilung der Kommission „Auf dem Weg zu einem Europäischen Strategieplan für Energietechnologie“

 

Ziel: Diese nicht-legislative Maßnahme soll zur beschleunigten Entwicklung viel versprechender Energietechnologien beitragen und/oder die Voraussetzungen für die Vermarktung solcher Technologien schaffen. Dies soll insbesondere zu einer weit reichenden Verringerung der CO2-Emissionen des Energiesystems beitragen.

 

Stand: Die Europäische Kommission hat am 16. Jänner 2007 die Mitteilung in der Ratsarbeitsgruppe Energie vorgestellt. Darin wird der Prozess geschildert, durch den die erste Fassung des Plans so fertig gestellt werden soll, dass sie am Frühjahrsgipfel 2008 angenommen werden kann. Bis Mai 2007 will die Europäische Kommission die „stakeholder“ und die etablierten Beratergruppen konsultieren. Ab Juli 2007 soll dann ein öffentliches Konsultationsverfahren folgen.

 

In einem Annex sind inhaltliche Aussagen der „FP6 Advisory Group on Energy“ sowie eine Übersicht über die Orientierungen der energierelevanten Technologieplattformen enthalten. Derzeit gibt es noch keine Kommentare der Mitgliedsstaaten zu dieser Mitteilung.

 

Österreich: Österreich hat seine Position angesichts des Verhandlungsstands noch nicht verbindlich bezogen. Grundsätzlich wird die Erstellung des Plans positiv gesehen, sofern dadurch nicht die Entwicklung und der Einsatz der Kernenergie forciert werden.

 

 

Ø      EU-OPEC Energiedialog

 

Ziel: Grundlage für die Gespräche zwischen den Produzenten- und Verbraucherländern im Hinblick auf die Versorgungssicherheit (EU) sowie optimale Angebotsstruktur auf dem Erdöl-/Erdgasmarkt (OPEC) sind folgende Themenbereiche: kurz- und mittelfristige Entwicklungen des Ölmarktes, Energiepolitik, Energietechnologien, multilaterale Themen mit Energiebezug.

 

Stand:

-      drei hochrangige Treffen auf Ministerebene am 9. Juni 2005 in Brüssel, am 2. Dezember 2005 in Wien und am 7. Juni 2006 in Brüssel

-      Round Table zum Thema „Entwicklungen auf dem Ölmarkt“ am 21. November 2005 in Wien

-      Konferenz zum Thema „Gewinnung und Speicherung von Kohlenwasserstoffen“ am 21. September 2006 in Riad

-      Workshop zum Thema „Auswirkungen der Finanzmärkte auf den Ölpreis“ am 4. und 5. Dezember 2006 in Wien

 

Folgende weitere gemeinsame Veranstaltungen und Projekte mit der OPEC sind geplant bzw. in Vorbereitung/Durchführung:

-      Round Table zum Thema „Energiepolitik und deren Einflüsse auf den Ölmarkt“ im 1. Halbjahr 2007

-      Studie zum Raffineriesektor und den Ölmärkten

-      Gründung eines EU-OPEC Technologiezentrums in Kuwait

-      Zusammenarbeit betreffend der Vorbereitung des 11. Internationalen Energieforums, das 2008 in Italien stattfinden soll

-      Weiterführung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Statistik zur Hebung der Markttransparenz (Joint Oil Data Initiative - JODI)

 

Österreich: Das vorrangige Ziel Österreichs ist eine weitere Intensivierung der Gespräche, insbesondere durch das Einbringen und die Behandlung aktueller Themenbereiche (z.B. Versorgungssicherheit, Diversifikation von Lieferquellen für Erdöl und Erdgas, Verbesserung von Technologien für Gewinnung, Transport, Speicherung, Verarbeitung, etc.)

 

 

Beschäftigung

 

 

Ø      Haager Programm "Stärkung der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der Europäischen Union" – Fortsetzung der Diskussion zum „Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung“

 

Ziel: Die Regelungen für die Zuwanderung sollen gemeinschaftsrechtlich vereinheitlicht werden, um faire Voraussetzungen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für potentielle Einwanderer aus Nicht-EU-Staaten zu schaffen und illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung zu bekämpfen. Diese Entwicklung soll durch den von der Europäischen Kommission dem Rat Justiz und Inneres im Juli 2006 vorgelegten „Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung“ einen entsprechenden Rahmen und „Fahrplan“ erhalten. Davon ausgehend hat die Europäische Kommission in ihrem Arbeitsprogramm für 2007 die Vorlage folgender Legislativvorschläge für den Bereich der Wirtschafts- und Arbeitsmigration in Aussicht gestellt:

a)      Legislativvorschlag für eine allgemeine Rahmenrichtlinie über die Zuwanderung von Arbeitskräften;

b)      Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt hoch qualifizierter Arbeitnehmer;

c)      Vorschlag für eine Richtlinie über Mindestsanktionen für die Arbeitgeber von Drittstaatsangehörigen, die sich illegal in der EU aufhalten .

 

Stand: Die Europäische Kommission hat ihren strategischen Plan zur legalen Zuwanderung vom Dezember 2005 dem Rat Justiz und Inneres im Juli 2006 vorgelegt. Das Thema berührt die Zuständigkeit sowohl des Rates Justiz und Inneres als auch des Rates Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Konsumentenschutz. Eine eingehende Diskussion hat dazu in den einschlägigen EU-Gremien bisher nicht stattgefunden. Am Europäischen Rat vom Dezember 2006 wurde von den Staats- und Regierungschefs festgehalten, dass nach Vorlage der Legislativvorschläge deren rasche Behandlung in den einschlägigen EU-Gremien erfolgen sollte.

 

Österreich: Österreich verhält sich zu den konkreten Richtlinienvorschlägen zurückhaltend bis ablehnend, solange in den EU-Gremien nicht geklärt ist, wie weit nach dem EU-Recht die innerstaatliche Autonomie der Regelung des Arbeitsmarktzugangs von Drittstaatsangehörigen reicht. Angesichts der Heterogenität der Arbeitsmärkte sind jedenfalls angemessene nationale Kompetenzen zur Festlegung, welche und wie viele Drittstaatsangehörige nach welchem Verfahren zum Arbeitsmarkt zugelassen werden, zu wahren. Auch sollte die Ausschöpfung des EU-Arbeitskräftepotentials Vorrang vor der Öffnung für Drittstaaten haben. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird weiterhin auf eine entsprechende Berücksichtigung dieser zentralen Aspekte drängen.

 

 

Ø      Erweiterung Kroatien und Türkei

 

Ziel: Vorbereitung und Durchführung des Screening sowie die Festlegung der gemeinsamen Verhandlungspositionen der Europäischen Union.

 

Stand: Am 22. Jänner 2007 hat die Europäische Kommission ihren Screening-Bericht über Kroatien zum Kapitel Freizügigkeit vorgelegt. Der Screening-Bericht zur Türkei ist noch in Vorbereitung.

 

Österreich: Österreich wird lange Übergangsfristen für die Freizügigkeit verlangen.

 

 

Arbeitsrecht

 

 

Ø      Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung der Portabilität von Zusatzrentenansprüchen

 

Ziel: Abbau von Freizügigkeitshindernissen im Hinblick auf Zusatzrentenansprüche bei Arbeitsplatzwechsel im In- und Ausland durch Schaffung eines Übertragungsanspruches für erworbene Zusatzrentenansprüche auf Pensionsfonds oder andere finanzielle Einrichtungen; Harmonisierung von Unverfallbarkeitsfristen auf 2 Jahre (Zeitpunkt ab dem Rentenansprüche als erworben gelten und somit auch bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nicht verfallen); Einbeziehung ins System nach mindestens einem Jahr (höchstzulässige Wartefrist).

 

Stand: Der Vorschlag ist sehr umstritten. Zahlreiche Mitgliedstaaten (v.a. Deutschland, Niederlande, Schweden, Finnland, Dänemark) wenden sich gegen Übertragungsanspruch und sehen Ruhendstellung (Aufrechterhaltung im bisherigen System) von erworbenen Ansprüchen als ausreichend an. Da aufgrund der Rechtsgrundlage Einstimmigkeit im Mitentscheidungsverfahren benötigt wird, ist nicht mit rascher Einigung zu rechnen. Deutschland wird Ende Jänner die erste Ratsarbeitsgruppen-Sitzung abhalten. Die Stellungnahme des Europäischen Parlaments in erster Lesung wird für Februar 2007 erwartet (Frist wurde schon mehrmals verschoben). Voraussichtlich wird Deutschland (starke Ablehnung des Richtlinien-Vorschlages) Übertragungsanspruch aus der Richtlinie streichen. Weiterer Problempunkt: Die Harmonisierung von Warte- und Unverfallbarkeitsfristen wurde schon im letzten finnischen Vorschlag auf die Regelung einer Unverfallbarkeitsfrist von 5 Jahren reduziert. Die Europäische Kommission zeigt sich in den Verhandlungen sehr entgegenkommend.

 

Österreich: Österreich möchte die österreichische Rechtslage (Betriebspensionsgesetz) beibehalten. Schon derzeit besteht bei einem Arbeitsplatzwechsel ein Übertragungsanspruch auf ein anderes Zusatzrentensystem auch ins Ausland. Die Unverfallbarkeitsfrist beträgt bei Pensionskassenzusagen 5 Jahre. Direkte Leistungszusagen sollen von der Richtlinie ausgenommen werden. (Verlust des Zusatzrentenanspruches bei Selbstkündigung und Entlassung, Wartefristen bis zu 10 Jahren). Diese Ausnahme wird auch von Deutschland und Luxemburg gefordert.

 

 


Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

 

 

Ø      Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG und einiger weiterer Arbeitsschutz-Richtlinien im Hinblick auf die Vereinfachung und Rationalisierung der Berichte über die praktische Durchführung

 

Ziel: Die Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG und die meisten der sonstigen, zum Arbeitnehmerschutz ergangenen EU-Richtlinien schreiben den Mitgliedstaaten vor, in Abständen von 4 oder 5 Jahren der Europäischen Kommission über die Anwendung der jeweiligen Richtlinie in der Praxis Bericht zu er­statten. Diese „Anwendungsberichte“ sollen Aufschlüsse über die Rechtswirklichkeit und Praktikabilität des EU-Arbeitnehmerschutzrechts in den einzelnen Mitgliedstaaten sowie darüber ermöglichen, ob allenfalls eine An­passung oder Überarbeitung der jeweiligen Richtlinie erforderlich erscheint.

 

Der seit Juli 2006 vorliegende Kommissionsvorschlag bezweckt eine Systematisierung dieser Berichtspflichten insoweit, dass in Zukunft zu allen Arbeitnehmerschutz-Richtlinien, nach einem einheitlichen Schema, für einen fünfjährigen Berichtszeitraum und zu einem einheitlichen Endtermin Bericht zu erstatten sein wird.

 

Stand: Die bisherigen Verhandlungen über den Kommissionsvorschlag auf Ratsebene in der zweiten Jahreshälfte 2006 brachten ein Ergebnis, dem alle Mitgliedstaaten und die Kommission zustimmen können. In der bisherigen Behandlung dieses Ergebnisses durch das Europäische Parlament zeichnen sich weitgehende Übereinstimmungen ab. Voraussichtlich wird der Rat am 22. Februar 2007 eine mit dem Europäischen Parlament abgestimmte Position festlegen und im Anschluss an eine Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im März 2007 die Änderungsrichtlinie bereits nach erster Lesung angenommen werden können.

 

Österreich: Österreich sieht in den Rückmeldungen über das Funktionieren des EU-Arbeitnehmerschutzrechts, ihren Auswertungen durch die Kommission und in ihrer Vereinheitlichung eine Chance für mögliche Anpassungen des Arbeitnehmerschutzes an den technischen und wirtschaftlichen Fortschritt. Der Kommissionsvorschlag wird auch im Sinne der Bemühungen um eine bessere Rechtsetzung („Better Regulation“) befürwortet.

 

 

Ø      Gemeinschaftsstrategie für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
2007-2012

 

Ziel: Die Europäische Kommission fasst ihre mehrjährige Planung der prioritären Arbeitnehmerschutzvorhaben auf EU-Ebene in eine Mitteilung zusammen, die seit der letzten Planung für den Zeitraum 2002-2006 den Titel „Gemeinschaftsstrategie“ trägt. Auch die kommende Gemeinschaftsstrategie wird künftige Politikvorhaben und Instrumente zu ihrer Verwirklichung nennen, und zwar für den Zeitraum 2007-2012. Die Mitgliedstaaten werden sich dazu in Form einer Ratsentschließung positionieren, die die Schwerpunkte im Arbeitnehmerschutz für die nächsten Jahre aus der Sicht des Rates setzen soll.

 

Stand: Der Europäischen Kommission liegen Berichte aus den Mitgliedstaaten über ihre Erfahrungen mit der Gemeinschaftsstrategie im Zeitraum 2002-2006 vor, die sie für die nächste Gemeinschaftsstrategie auswertet. Diese neue Gemeinschaftsstrategie soll von der Europäischen Kommission bis zum Rat für Beschäftigung und Soziales am 22. Februar 2007 fertig gestellt sein und von ihr dort präsentiert werden. Anschließend soll auf Ratsebene eine Entschließung dazu ausverhandelt und – nach den Absichten des deutschen Ratsvorsitzes – noch bis Ende des ersten Halbjahres 2007 angenommen werden.

 

Österreich: Österreich hat die bisherige Meinungsbildung bereits unter seiner Präsidentschaft, insb. mit der Konferenz der Generaldirektoren der Arbeitsinspektionen im März 2006 in Wien unterstützt. Im Einverständnis mit den meisten anderen Mitgliedsstaaten sieht Österreich vor allem die Notwendigkeit, künftige Arbeitnehmerschutzvorhaben ausreichend zu operationalisieren und bisherigen Arbeitnehmerschutzanliegen zu weiterer Effektivität zu verhelfen.

 

 

Ø      Kodifizierung der Arbeitsmittel-Richtlinie 89/655/EWG und ihrer Änderungsrichtlinien sowie der Richtlinie 83/477/EWG über den Schutz der Arbeitnehmer/innen gegen Gefährdungen durch Asbest am Arbeitsplatz und ihrer Änderungsrichtlinien

 

Ziel: Die Arbeitsmittel-Richtlinie 89/655/EWG und die Asbest-Richtlinie 83/477/EWG sollen – nach jeweils zwei nachfolgenden Änderungen – im Sinne einer Rechtskonsolidierung kodifiziert werden.

 

Stand: Kodifizierungsvorschläge der Europäischen Kommission zu beiden Richtlinien befinden sich seit Ende des Jahres 2006 in Verhandlung auf der Ebene der Ratsarbeitsgruppe „Kodifikation“. Die Übertragung des Verfahrens der Mitentscheidung durch das Europäische Parlament auf diese Kodifizierungen erfordert die Einhaltung der entsprechenden Verfahrensschritte. Mit dem Abschluss der Arbeiten kann im Lauf dieses Jahres gerechnet werden.

 

Österreich: Österreich befürwortet diese Kodifizierungen im Sinne der Vereinfachung und besseren Handhabbarkeit des Gemeinschaftsrechts.