EU-Arbeitsprogramm 2007

 

 

 

Bericht der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

 

Einleitung. 1

Die Debatte zur Zukunft der Europäischen Union. 2

Die Erweiterung des europäischen Friedensprojekts. 5

Europa als starker und verlässlicher Partner in der Welt 10

Querschnittsthemen. 26

 

 


 

 

Einleitung

 

 

1.                  Die Europäische Union übernimmt verstärkt regionale und globale Verantwortung. Diese europäische Außenpolitik gestaltet das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aktiv mit. Der vorliegende Bericht fasst die außenpolitischen Herausforderungen zusammen, denen sich die Europäische Union im Jahr 2007 zu stellen haben wird. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem westlichen Balkan, der schon eine Priorität des österreichischen Ratsvorsitzes im abgelaufenen Jahr dargestellt hatte.

 

2.                  Dieser Bericht geht außerdem auf jene Bereiche ein, in denen das BMaA als österreichisches Europaministerium besondere Aufgaben in der „europäischen Innenpolitik“ übernimmt. Dazu zählt vor allem die Debatte über die Zukunft der Europäischen Union und ihrer Verfassung.

 

 

3.                  Grundlage dieser Vorschau sind das Achtzehnmonateprogramm des Rates[1] sowie das Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2007[2]. Diese Vorschau berücksichtigt die laufenden Entwicklungen bis zum 19. Jänner 2007.

 


 

 

Die Debatte zur Zukunft der Europäischen Union

 

 

4.                  Unter österreichischer Ratspräsidentschaft ist es im ersten Halbjahr 2006 gelungen, erste Schlussfolgerungen aus der Reflexionsphase zu ziehen und die Debatte über den Verfassungsvertrag für Europa wieder in Gang zu bringen. Auf Grundlage dieser Vorarbeiten hat der Europäische Rat im Juni 2006 einen zweigleisigen Ansatz vereinbart:

 

               Einerseits sollen die Möglichkeiten, die die derzeitigen Verträge bieten, bestmöglich ausgeschöpft werden, damit die von den Bürgern erwarteten konkreten Ergebnisse erzielt werden können.

 

               Andererseits wird der Vorsitz dem Europäischen Rat in der ersten Jahreshälfte 2007 einen Bericht vorlegen, der sich auf ausführliche Konsultationen mit den Mitgliedstaaten stützt. Dieser Bericht sollte eine Bewertung des Stands der Beratungen über den Verfassungsvertrag enthalten und mögliche künftige Entwicklungen aufzeigen. Der Bericht soll anschließend vom Europäischen Rat geprüft werden. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden als Grundlage für weitere Beschlüsse darüber dienen, wie der Reformprozess fortgesetzt werden soll, wobei die diesbezüglich erforderlichen Schritte spätestens im zweiten Halbjahr 2008 unternommen werden müssen.

 

5.                  Anlässlich des 50. Jahrestags der Unterzeichnung der Römischen Verträge soll am 25. März 2007 in Berlin eine politische Erklärung angenommen werden, in der die europäischen Werte und Bestrebungen dargelegt werden und in der sich die Entscheidungsträger der EU gemeinsam verpflichten, die diesbezüglichen Erwartungen zu erfüllen.

 

6.                  Das deutsche Präsidentschaftsprogramm stellt die Verfassungsdebatte damit in den Vordergrund. Es betont die Vorteile des Verfassungsvertrags, bekennt sich zu dessen Substanz und kündigt die konsequente Umsetzung des Auftrages des Europäischen Rates an. 

 

7.                  Die deutsche Präsidentschaft sieht die geplante Erklärung zum 50. Jahrestag der Römischen Verträge als Gelegenheit, die Errungenschaften des europäischen Einigungsprozesses zu betonen, sowie als möglichen Impuls zur Lösung der Verfassungsfrage. Die Erklärung soll daher auch die vordringlichen künftigen Aufgaben der Union aufzählen und damit mögliche Elemente zur Ergänzung des Verfassungsvertrages andeuten. Diese Absichten kommen der österreichischen Position entgegen, wonach die Erklärung kurz gehalten und auf das Wesentliche des Europäischen Integrationsprozesses sowie auf die Stärkung des Zusammenhalts der EU konzentriert werden soll.

 

8.                  Erklärtes Ziel der deutschen Präsidentschaft ist es, dass der Europäische Rat im Juni einen klaren Fahrplan für das weitere Vorgehen sowie einen Zeitplan dafür verabschiedet. Zudem soll nach Möglichkeit Einigung über die außer Streit stehenden Teile des Verfassungsvertrages erzielt werden. Es ist Aufgabe der beiden nachfolgenden Ratspräsidentschaften Portugal und Slowenien, die Lösung der Verfassungsfrage auf dieser Grundlage voranzutreiben, wobei die diesbezüglich erforderlichen Schritte spätestens im zweiten Halbjahr 2008 unternommen werden müssen.

 

9.                  Aus österreichischer Sicht ist der Verfassungsvertrag der beste bisher ausgearbeitete Versuch, die Europäische Union demokratischer, bürgernäher und effizienter zu machen und sie damit besser auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts vorzubereiten. Österreich unterstützt den deutschen Ratsvorsitz in seinen Bemühungen, den Weg für eine Lösung der Probleme zu ebnen, und teilt auch dessen grundsätzliche Einschätzung, wonach die Substanz des Verfassungsvertrags beibehalten werden sollte. Die institutionellen Regelungen des Verfassungsvertrags sind aus österreichischer Sicht ausgewogen und bedürfen daher keiner neuerlichen Verhandlung. Der Verfassungsvertrag enthält ferner auch eine Reihe nicht-institutioneller Elemente, denen Österreich größte Bedeutung beimisst. Daher wäre es für Österreich nicht akzeptabel, nur ein reduziertes Paket institutioneller Bestimmungen aus dem Verfassungsvertrag herauszulösen.

 

10.               Wie andere Mitgliedstaaten, die den Verfassungsvertrag bereits ratifiziert haben, ist Österreich bereit, gezielte Verbesserungsvorschläge zu prüfen, um ein Fortführen des Verfassungsprozesses zu ermöglichen. Eine der Ideen, die Österreich bereit wäre zu unterstützen, ist eine verstärkte Betonung der sozialen Dimension der europäischen Einigung.

 

11.               Die Erfahrungen mit der Informationskampagne „Europa hört zu“ haben gezeigt, wie wichtig es ist, zum Thema Europäische Integration ständigen Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürger zu suchen. Diese systematische Information soll fortgesetzt werden.

 

12.               Österreich unterstützt einen ambitionierten Zeitplan zum Verfassungsvertrag. Dieser soll rechtzeitig vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2009 und dem Amtsantritt der neuen Kommission im selben Jahr in Kraft treten. 

 


 

 

Die Erweiterung des europäischen Friedensprojekts

 

 

Monitoring Rumänien und Bulgarien

 

13.               Bulgarien und Rumänien wurden am 1. Jänner 2007 als 26. und 27. Mitgliedsstaat in die EU aufgenommen. Österreich hat den Beitritt von Bulgarien und Rumänien von Anfang an unterstützt. Die Ratifizierung des Beitrittsvertrags durch Österreich erfolgte am 11. Mai 2006, die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden am 26. Juni 2006. Am 21. Dezember 2006 notifizierte Österreich Übergangsmaßnahmen im Bereich Arbeitnehmerfreizügigkeit bei der Europäischen Kommission, die ab dem Beitritt zunächst für zwei Jahre gelten werden.

 

14.               Die Beitrittsvorbereitungen wurden laufend durch die Kommission überwacht. Dank der beträchtlichen Fortschritte der beiden Länder hatte sich die Kommission in ihrem Monitoring-Bericht vom September 2006 gegen die Verschiebung des Beitrittstermins und für die Einhaltung des vertraglich vorgesehenen Beitrittsdatums am 1. Jänner 2007 ausgesprochen. Allerdings können von der Kommission Schutzmaßnahmen aktiviert werden. (In den Bereichen Lebensmittel- und Luftfahrtsicherheit ist dies bereits geschehen.) Außerdem wird die Auszahlung landwirtschaftlicher und regionalpolitischer Fördermittel besonders genau geprüft und gesteuert, und für den sehr sensiblen Bereich Justiz und Inneres wurde ein eigener Verifikationsmechanismus eingerichtet. Dieser soll die Erfüllung spezifischer Benchmarks (etwa im Bereich Korruptionsbekämpfung) überprüfen.

 

15.               Bulgarien und Rumänien werden regelmäßig Bericht über diese Bereiche erstatten (zum ersten Mal Ende März 2007), und die Kommission wird dem Europäischen Parlament und dem Rat alle sechs Monate – erstmals im Juni 2007- über die Erfüllung der Benchmarks berichten. Eine eigene Ad-hoc-Ratsarbeitsgruppe wird sich mit diesen Berichten der Kommission befassen.

 

Kroatien

 

16.               Infolge der Feststellung der uneingeschränkten Zusammenarbeit Kroatiens mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien hatte der Rat auf Grundlage des im März 2005 beschlossenen Verhandlungsrahmens am 3. Oktober 2005 die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien eröffnet. Am 20. Oktober 2005 hatte die Europäische Kommission das so genannte Acquis-Screening mit Kroatien begonnen.

 

17.               Ein rascher Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien liegt im österreichischen Interesse. Aufgrund der Fortschritte Kroatiens bei der Übernahme des Gemeinsamen europäischen Rechtsbesitzstandes („Acquis“) verläuft der Screeningprozess sehr zügig. Insgesamt hat die Kommission für 22 von 35 Verhandlungskapiteln Screeningberichte vorgelegt. Der Screeningprozess ist in insgesamt 16 Kapiteln abgeschlossen, wobei fünf dieser Kapitel (Wissenschaft und Forschung, Bildung und Kultur, Wirtschaft und Währung, Unternehmen und Industrie, Zollunion) eröffnet und zwei davon (Wissenschaft und Forschung sowie Bildung und Kultur) provisorisch abgeschlossen werden konnten. In den kommenden Monaten werden die ausstehenden Screeningberichte der Kommission dem Rat vorgelegt werden.

 

18.               Die Eröffnung weiterer Kapitel ohne Eröffnungsbenchmarks scheint im Laufe des nächsten Halbjahres realisierbar. Die deutsche Präsidentschaft plant die Abhaltung einer Beitrittskonferenz auf Ministerebene sowie ein Treffen des Stabilisierungs- und Assoziierungsrats. 

 

Türkei

 

19.               Nach langen Verhandlungen hatte der Rat am 3. Oktober 2005 den Verhandlungsrahmen mit für Österreich wichtigen Änderungen angenommen: Stärkere Betonung der Absorptionsfähigkeit der EU, Hinweis auf die nötige Akzeptanz eines allfälligen Beitritts durch die Bürgerinnen und Bürger und gleichmäßige Aufteilung der finanziellen Belastung auf alle EU-Mitgliedstaaten. Der Screeningprozess mit der Türkei wurde am 20. Oktober 2005 begonnen.

 

20.               Durch die Verlangsamung der Fortschritte der Türkei bei der Umsetzung des „Acquis“ hat sich eine Abkoppelung der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei von jenen mit Kroatien ergeben. Insgesamt hat die Kommission für 13 von 35 Verhandlungskapiteln mit der Türkei Screeningberichte vorgelegt. Der Screeningprozess ist bei insgesamt sieben Kapiteln abgeschlossen, wobei eines dieser Kapitel (Wissenschaft und Forschung) im Juni 2006 eröffnet und provisorisch abgeschlossen werden konnte.

 

21.               Da die Türkei die Verpflichtungen aus dem Ankara-Protokoll nicht vollständig erfüllt, einigten sich die EU-Außenminister am 11. Dezember 2006 darauf, die Verhandlungen zu acht Verhandlungskapiteln (Warenverkehrsfreiheit, Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit, Finanzdienstleistungen, Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Zollunion, Außenbeziehungen) einzufrieren. Weiters soll kein Kapitel provisorisch abgeschlossen werden. Der Rat wird die Fortschritte der Türkei bei der Umsetzung des Ankaraprotokolls auf Basis jährlicher Berichterstattung der Kommission bis 2009 überprüfen und je nach Ergebnis über eine Rücknahme dieser Maßnahme entscheiden. Diese Einigung wird die weitere Vorgangsweise im Erweiterungsprozess mit der Türkei unter deutschem Vorsitz bestimmen. Die deutsche Präsidentschaft plant die Abhaltung einer EU-Troika- sowie einer Beitrittskonferenz.

 

22.               Österreich unterstützt die Bestrebungen des deutschen Vorsitzes, die Erweiterungsverhandlungen unter Berücksichtigung des vom Europäischen Rat am 14./15. Dezember 2006 definierten Konzepts der Aufnahmefähigkeit der EU fortzusetzen. Zudem tritt Österreich für eine weitere Operationalisierung des Instruments der Folgenabschätzung („Impact Assessments“) ein, um eine Verbindung zwischen der Aufnahmefähigkeit der EU und der Beitrittsfähigkeit eines Landes herzustellen.


 

Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

 

23.               Die schrittweise und nachhaltige Heranführung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien an die EU liegt im österreichischen Interesse. Über die weiteren Fortschritte dieses Beitrittswerbers bei der Einhaltung der politischen Kriterien von Kopenhagen und der wirksamen Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens wird die Europäische Kommission im Herbst 2007 berichten. Auf dieser Grundlage – und im Rahmen der Vorgaben der EU-Erweiterungsstrategie – werden die weiteren Heranführungsschritte, auch die mögliche Aufnahme von Beitrittsverhandlungen, zu beurteilen sein. Die Frage der Anpassung oder der Beendigung des Mandats des EU-Sonderbeauftragten wird je nach Fortschritt im Beitrittsprozess entschieden werden.

 

Die europäische Perspektive der westlichen Balkanländer

 

24.               Die westlichen Balkanländer bleiben für Österreich eine außenpolitische Priorität. Die EU-Beitrittsperspektive ist für die Stabilisierung der Region Westbalkan unersetzlich. Zur Konkretisierung dieser Perspektive will die Europäische Union mit allen westlichen Balkanländern umfassende vertragliche Beziehungen in Form von Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) herstellen.

 

25.               Mit Kroatien, mit dem bereits Beitrittsverhandlungen laufen, sowie mit dem Kandidatenland Mazedonien sind solche SAA-Abkommen bereits in Kraft. Ein SAA mit Albanien wurde unter österreichischem Ratsvorsitz unterzeichnet; bis zu seinem Inkrafttreten nach Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten gilt ein Interimsabkommen. Die SAA-Verhandlungen mit Serbien werden fortgesetzt, sobald sich das Land eindeutig zu einer rückhaltlosen Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien verpflichtet und entsprechende konkrete und wirksame Schritte unternimmt. Mit einem Abschluss der SAA-Verhandlungen mit Montenegro ist noch im Jahr 2007 zu rechnen. Ein Verhandlungsabschluss könnte in diesem Jahr auch mit Bosnien und Herzegowina erreicht werden, sofern dieses Land die notwendigen weiteren Reformen zügig durchführt.

 

26.               Die Europäische Kommission wird im Herbst 2007 erneut Berichte zu den Fortschritten Kroatiens und Mazedoniens mit Blick auf den EU-Beitritt sowie Albaniens, Bosnien und Herzegowinas, Montenegros und Serbiens einschließlich des Kosovo im Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess vorlegen. Darauf aufbauend werden für jedes Land in einem Beitrittspartnerschaft bzw. Europäische Partnerschaft genannten Rechtsakt die kurz- und mittelfristigen Reform- und Entwicklungsprioritäten festgelegt.

 

27.               Der Abschluss der Kosovo-Statusverhandlungen in diesem Jahr stellt die wohl größte politische Herausforderung in der Region dar. Besonders wichtig ist eine einheitliche Haltung der EU bei der Umsetzung der Status-Entscheidung sowie bei der künftigen internationalen Präsenz, bei der die Union eine führende Rolle übernehmen wird. Bestandteil dieser EU-Präsenz wird eine ESVP-Rechtsstaatlichkeitsmission sein. Nach der Entscheidung über den künftigen Status des Kosovo soll eine internationale Geberkonferenz einberufen werden.

 

28.               Ein von der EU geschnürtes Maßnahmenpaket zur verstärkten Heranführung Serbiens sieht unter anderem den Abschluss des SAA sowie Erleichterungen im Reiseverkehr vor. Dazu sollen Visaerleichterungs- und Rücknahmeüberkommen abgeschlossen werden. Solche Abkommen werden in diesem Jahr auch mit den anderen westlichen Balkanländern verhandelt. In Bosnien und Herzegowina ist im ersten Halbjahr 2007 der Übergang von einem Hohen Beauftragten der Internationalen Gemeinschaft auf einen EU-Sonderbeauftragten geplant. Dafür wird ein entsprechendes Mandat auszuarbeiten sein.

 

 


 

 

Europa als starker und verlässlicher Partner in der Welt

 

 

Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP)

 

29.               Der Rat und der Europäische Rat haben im Dezember 2006 die Mitteilung der Kommission vom 4. Dezember 2006 zur Stärkung der ENP begrüßt. Die Arbeiten daran werden unter den nächsten Vorsitzen fortgeführt werden.

 

30.               Der deutsche Ratsvorsitz beabsichtigt, die ENP im Osten durch eine Schwarzmeerdimension zu ergänzen. Die ENP soll auch durch Schaffung eines Investmentfonds sowie einer Governance-Fazilität als Anreiz und Anerkennung für Fortschritte bei der Umsetzung der ENP-Aktionspläne gestärkt werden. Erstmals werden bei erfolgreichen Reformbemühungen über Länderbudgets hinausgehende Mittel für diese Partner vergeben werden.

 

31.               Für Österreich ist wichtig, Synergien einer künftigen Schwarzmeerkooperation mit dem Donauraum herzustellen, der sich verstärkt als eigene Region versteht. Schlussfolgerungen zur Schaffung einer Schwarzmeerdimension könnten vom Rat im April oder Mai angenommen werden.

 

32.               Neben Kooperationsräten mit der Ukraine und mit Moldau, wo unter anderem die Umsetzung der laufenden ENP-Aktionspläne geprüft wird, sind auch Ministertreffen mit Kasachstan und Kirgisistan geplant. Die Verhandlungen über ein vertieftes Nachfolgeabkommen zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit der Ukraine finden während des deutschen (und voraussichtlich des folgenden portugiesischen) Vorsitzes statt. Mit Moldau werden voraussichtlich die Verhandlungen über ein Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen eröffnet. 2007 wird mit der Umsetzung der im November 2006 abgeschlossenen ENP-Aktionspläne mit Armenien, Georgien und Aserbaidschan begonnen.

 

33.               Die Zusammenarbeit mit den südlichen Partnern im Rahmen der ENP soll insbesondere durch Assoziationsräte mit Ägypten, Algerien, Israel, dem Libanon und eventuell auch Tunesien vorangebracht werden. Die bereits abgeschlossenen ENP-Aktionspläne mit Israel, Jordanien, Tunesien und Marokko werden weiter umgesetzt, mit der Umsetzung des zu Jahresbeginn 2007 verabschiedeten ENP-Aktionsplanes für den Libanon soll begonnen werden.

 

34.               Zur finanziellen Ausgestaltung der ENP wurde ein eigenes Instrument geschaffen, das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument. In dessen Rahmen sollen entsprechende Strategiepapiere und indikative Länder- und Themenprogramme für die Finanzperiode 2007-2013 verabschiedet und mit dessen Umsetzung begonnen werden.

 

Russland

 

35.               Russland ist in vielerlei Hinsicht einer der wichtigsten strategischen Partner der EU. Die Zusammenarbeit soll unter Betonung der gemeinsamen Werte weitergeführt werden. Die derzeit dominante Frage der Energiebeziehungen sowie die Weiterführung des Menschenrechtsdialogs werden 2007 einen wichtigen Bestandteil der Beziehungen bilden. Das wichtigste Vorhaben unter deutschem Ratsvorsitz wird eine rasche Einigung über ein Mandat und der Beginn von Verhandlungen über das Nachfolgeabkommen des Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Russland sein. Das neue Abkommen soll auch eine Energiepartnerschaft mit Russland beinhalten.

 

36.               Priorität der Zusammenarbeit mit Russland ist die Umsetzung der Wegskizzen für die „vier gemeinsamen Räume“. Dies umfasst unter anderem die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen, sobald Russland der WTO beigetreten ist. Diese Weiterentwicklung der EU-Russland-Beziehungen wurde bereits im Partnerschafts- und Kooperationsabkommen verankert.

 

37.               Neben dem Gipfeltreffen im Mai in Russland sind für die erste Jahreshälfte vier Treffen der Ständigen Partnerschaftsräte für die Bereiche Energie, Justiz und Inneres, Umwelt sowie Bildung und Forschung geplant. Angesichts der jüngsten Entwicklungen im Energiebereich wird die Notwendigkeit einer gemeinsamen EU-Energiestrategie diskutiert. Weiters ist auch der Abschluss der Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und Russland im Februar beim Rat Justiz und Inneres vorgesehen. Danach soll deren Umsetzung rasch eingeleitet werden. Die vierte Runde des Menschenrechtsdialogs ist für den 4. Mai 2007 in Russland geplant.

 

38.               Auch in der Frage der „eingefrorenen Konflikte“ (Transnistrien, Abchasien, Südossetien, Berg-Karabach) wird die Zusammenarbeit mit Russland weitergeführt, da eine Einbindung Russlands Voraussetzung für eine nachhaltige Lösung ist.

 

Belarus

 

39.               Die politische Lage in Belarus bleibt auch nach den jüngsten Spannungen mit Russland unverändert. Eine Normalisierung des Verhältnisses der EU zu Belarus hängt weiterhin von demokratischen Fortschritten und der vollen Achtung der Menschenrechte in Belarus ab. Die restriktiven Maßnahmen (Einreisebeschränkungen gegen verschiedene Vertreter des Regimes bzw. das Einfrieren von Vermögenswerten), zuletzt im April 2006 gegen Präsident Lukaschenko und 30 Amtsträger, werden solange in Kraft bleiben, solange die belarussische Führung ihre Haltung nicht substanziell ändert. Eine Überprüfung dieser Maßnahmen wird im April vorgenommen. Die EU will in der Zwischenzeit vor allem die Demokratisierung vorantreiben, die Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger unterstützen und eine unabhängigen Medienberichterstattung fördern.

 

40.               Im Dezember 2006 wurde der Beschluss über Aussetzung des Allgemeinen Präferenzsystems wegen Verletzung von Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gefällt. Belarus hat noch ein halbes Jahr (bis Juni 2007) Zeit, um die entsprechenden ILO-Empfehlungen umzusetzen und damit die Aussetzung abzuwenden.

 

 

Barcelona-Prozess

 

41.               Das im Jahr 2005 in Barcelona verabschiedete 5-Jahresprogramm zur Intensivierung der EU-Mittelmeerbeziehungen im politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bereich wird weiter umgesetzt. Erstmals liegt dazu ein von den Außenministern der Euromed-Partnerschaft verabschiedetes Jahresprogramm für 2007 vor. Hierbei sind die deutsche und die portugiesische Präsidentschaft um eine weitere Dynamisierung des Barcelona-Prozesses und um Innovationen bemüht: So wird erstmals ein Euromed-Jugendparlament, eine Konferenz zur Vernetzung der Sozialpartner der Euromed-Staaten, das erste Euromed University Forum sowie eine Sonder-Außenministertagung zu Migrationsfragen stattfinden.

 

Naher Osten

 

42.               Ein dauerhafter Frieden im Nahen Osten bleibt ein zentrales Anliegen der internationalen Staatengemeinschaft. Im gemeinsamen Vorsitzprogramm der deutschen, portugiesischen und slowenischen Ratspräsidentschaften wird die Unterstützung des Aufbaus der Institutionen der „Palestinian Authority“ ebenso hervorgehoben wie die Fortführung der Anstrengungen um die Umsetzung der „Road Map“ im Rahmen des Nahost-Quartetts.

 

43.               Die Europäische Union bleibt der größte Geber in den Palästinensischen Gebieten und leistet damit einen entscheidenden wirtschaftlichen Beitrag zur Unterstützung der palästinensischen Bevölkerung als Grundvoraussetzung für einen Erfolg versprechenden Friedensprozess.

 

44.               Im Bemühen um regionale politische Stabilität wird sich die EU auch für die weitere Konsolidierung der Lage im Libanon durch die Unterstützung des ehrgeizigen Programms für Sanierung, Wiederaufbau und Reform, das die libanesische Regierung vorgelegt hat, einsetzen.

 

 

 

Iran

 

45.               Die internationale Staatengemeinschaft verfolgt die Entwicklungen in Bezug auf das iranische Nuklearprogramm mit anhaltender Sorge. Der VN-Sicherheitsrat verabschiedete am 23. Dezember 2006 einstimmig Resolution 1737, mit der er Sanktionen gegenüber dem Iran verhängte.  Der Iran wird zur sofortigen Suspendierung der Urananreicherung, der Wiederaufbereitung und des Baus eines Schwerwasserreaktors aufgefordert. Die Sanktionen bestehen aus Exportverbot von Gütern und Technologien, die für das iranische Atomprogramm verwendet werden können, und Finanzsanktionen gegenüber natürlichen und juristischen Personen, die in das iranische Atomprogramm involviert sind. Die von den so genannten E-3 (Frankreich, Vereinigtes Königreich, Deutschland) verhandelte Resolution stellte einen Kompromiss zwischen der US-Position auf der einen und der russischen Position auf der anderen Seite dar. Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden die vom Sicherheitsrat beschlossenen Maßnahmen umsetzen.

 

46.               Der Generaldirektor der IAEO wird dem Sicherheitsrat nach Ablauf einer 60-Tage-Frist über die Umsetzung der Resolution Bericht erstatten. Im Falle eines negativen Berichts wird der Sicherheitsrat über weitere Maßnahmen nach Artikel 41 der Satzung der VN (Wirtschaftssanktionen) beraten.

 

Irak

 

47.               Die Union ist der Unterstützung der irakischen Bevölkerung und der Regierung bei der Bewältigung der schwierigen Herausforderungen verpflichtet, die den Bemühungen um Frieden, Stabilität und Wohlstand in einem unabhängigen, geeinten, demokratischen, föderalen und souveränen Staat entgegenstehen.

 

48.               Dazu sollen zum ersten Mal vertragliche Beziehungen durch ein Handels- und Kooperationsabkommen festgelegt werden, die Verhandlungen darüber wurden am 20. November 2006 aufgenommen. Der politische Dialog auf Basis der Gemeinsamen Politischen Erklärung soll auf allen Ebenen fortgesetzt werden.

 

49.               Die EU wird die politische Entwicklung durch Unterstützung von Initiativen zur nationalen Aussöhnung, des Prozesses der Verfassungsrevision, der Abhaltung von Lokalwahlen sowie durch Kapazitätsbildung im Bereich des irakischen Parlaments unterstützen.

 

50.               Die EU wird die irakische Bevölkerung weiterhin durch Hilfe an die Behörden zur Verbesserung der Grundversorgung unterstützen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Stärkung der Rechstaatlichkeit und die Förderung der Menschenrechte, unter anderem durch die Fortführung der Rechtsstaatlichkeitsmission EUJUST LEX, an der sich Österreich mit bis zu fünf Ausbildnern beteiligt.

 

51.               Die wirtschaftliche Entwicklung des Irak soll durch den Abschluss des Handels- und Kooperationsabkommens, die Einräumung von Handelsvorteilen und die Unterstützung der WTO-Mitgliedschaft sowie gezielte technische Hilfsleistungen unterstützt werden.

 

Golfkooperationsrat

 

52.               Vor dem Hintergrund der unter österreichischen Präsidentschaft 2006 neu eingesetzten Dynamik bei den Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen mit dem Golfkooperationsrat erhofft sich die EU für 2007 einen Abschluss der Gespräche und - wenn möglich - eine Unterzeichnung des Abkommens im Rahmen des am 30. April stattfindenden Ministertreffens in Riyadh.

 

Lateinamerika und Karibik

 

53.               Nach dem erfolgreichen Gipfeltreffen der EU mit den 33 Staaten Lateinamerikas und der Karibik im vergangenen Jahr in Wien werden 2007 auf Basis der Agenda der Wiener Erklärung eine Reihe von Follow-up-Veranstaltungen auf Experten- und hoher Beamtenebene stattfinden. Der Gipfelprozess der EU mit Lateinamerika und der Karibik gibt die strategische Richtung für die Weiterentwicklung der Beziehungen vor; dabei stehen multilaterale, politische, und soziale Fragen sowie Themen der Entwicklungszusammenarbeit im Vordergrund. Seit 1999 haben vier bi-regionale Gipfeltreffen stattgefunden: 1999 in Rio de Janeiro, 2002 in Madrid, 2004 in Guadalajara (Mexiko) sowie im Mai 2006 in Wien.

 

54.               Am 19. und 20. April 2007 wird die EU in Santo Domingo (Dominikanische Republik) auf politischer Ebene mit den 19 Staaten der Rio-Gruppe zusammentreffen und politische und wirtschaftspolitische Themen der Regionen diskutieren. Am Rande dieses Dialogs werden auch die traditionellen subregionalen Treffen der EU mit dem MERCOSUR, der Andengemeinschaft, der gemeinsame Rat mit Mexiko und der Assoziationsrat mit Chile sowie der Politische Dialog mit der San José Gruppe (Zentralamerika) durchgeführt.

 

55.               Die Kommission plant, die stockenden Verhandlungen zwischen der EU und dem MERCOSUR über ein Assoziierungsabkommen im Jahr 2007 weiter voranzubringen. Bereits im März 2007 soll der Rat Mandate für Verhandlungen der Union über Assoziierungsabkommen mit der Andengemeinschaft und Mittelamerika beschließen. Der Start dieser Verhandlungen könnte noch im ersten Halbjahr 2007 erfolgen. Die Verhandlungen der Union mit den karibischen AKP-Ländern über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen soll gemäß dem von der Kommission gesetzten Zeitplan Ende 2007 abgeschlossen werden. Im Mai 2007 soll erstmals auch ein politischer Dialog mit Brasilien auf hoher Beamtenebene stattfinden.

 

56.               Auf der Grundlage umfassender Strategiepapiere der Kommission hat der Rat Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen im Februar bzw. April 2006 ausführliche Schlussfolgerungen verabschiedet: Lateinamerika und die Karibik werden als wichtige und der EU nahe stehende Partnerregionen dargestellt, mit denen gemeinsame Werte (Menschenrechte, Demokratie, Multilateralismus) sowie eine gemeinsame Geschichte und Kultur geteilt werden. Die Union als größter ausländischer Investor in der Region will auch weiterhin am Konzept des subregionalen Ansatzes (auf Basis von Assoziations- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen) festhalten und damit das Umfeld der Handelsbeziehungen und Investitionen verbessern. Zentrale politische Anliegen sieht die Union in der Erbringung eines Beitrags zur Stärkung von Stabilität, Wohlstand und sozialer Kohäsion in Lateinamerika und der Karibik, der Schaffung eines gemeinsamen Raumes der höheren Bildung sowie im Kampf gegen Drogen. 2007 soll folgenden horizontalen Themen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden: Investitionen, soziale Kohäsion, Biotreibstoffe sowie erneuerbare Energien (wobei zu den beiden letzteren Themenbereichen verschiedene Veranstaltungen geplant sind).

 

Transatlantische Beziehungen

 

57.               Die Beziehungen zu den USA und Kanada sind ein wichtiger Eckpfeiler der europäischen Außenpolitik. Die deutsche und die portugiesische Präsidentschaft werden sich dafür einsetzen, die während des österreichischen Ratsvorsitzes vorangetriebene Vertiefung der wichtigen Partnerschaft mit den beiden Ländern fortzuführen.

 

USA

 

58.               Die EU wird sich im Sinne der Erklärung des Wiener EU-US-Gipfels bemühen, den Dialog mit den USA weiter zu vertiefen. Außerdem soll es in einer Vielzahl verschiedener Bereiche zu einer verstärkten Zusammenarbeit kommen. Beispiele möglicher transatlantischer Kooperation sind der weltweite Kampf gegen den Terrorismus, die Sicherung der Energieversorgung sowie die Bereiche Non-Proliferation, Demokratieförderung, “Post-Conflict Peace Building“ und die globale Stärkung des “Rule of Law“-Gedankens. Unerlässlich bleibt eine enge Zusammenarbeit zwischen EU und USA in einer Reihe aktueller und potenzieller Krisenherde (wie z.B. Kosovo, Nahost, Iran, Irak) sowie in Weltregionen von zentraler strategischer Bedeutung (wie z.B. Osteuropa und Zentralasien). Die deutsche Präsidentschaft strebt insbesondere eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit im zivilen Krisenmanagement an.

 

59.               Neben dem politischen Bereich soll es auch zu einer Stärkung der transatlantischen Wirtschaftspartnerschaft kommen. Schwerpunkte der Umsetzung der gemeinsamen Wirtschaftsinitiative sollen die Zusammenarbeit im regulativen Bereich, Innovation und Technologie sowie Fragen der Handelssicherheit, der Kapitalmärkte und der Schutz des geistigen Eigentums sein. Die deutsche EU-Präsidentschaft hat sich das ambitionierte Ziel gesetzt, einen bilateralen Vertrag zur vertraglichen Absicherung der EU-US Economic Initiative und ihrer Dialogforen (Regulatory Cooperation Forum und High Level Working Group on IPR) zu schließen. Verhandlungen könnten bereits anlässlich des im April in Washington stattfindenden EU-US-Gipfels lanciert werden.

 

60.               Im November 2006 hat Präsident Bush – einer langjährigen EU-Forderung entsprechend – Änderungen am “US-Visa-Waiver-Programme“ (VWP) angekündigt, die auch Staatsangehörigen der neuen EU-Mitgliedstaaten eine sichtvermerksfreie Einreise in die USA ermöglichen sollen. Es ist zu erwarten, dass die US-Seite dabei auf eine Gesamtreform des bestehenden Programms drängen wird. Angesichts des zu erwartenden amerikanischen Wunsches nach einer weit reichenden Übermittlung von Daten USA-Reisender dürfte sich für die EU-Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang vor allem eine Vielzahl datenschutzrechtlicher Probleme ergeben. Die Verhandlungen über ein neues, langfristiges Passenger Name Record-Abkommen mit den USA werden 2007 aufgenommen. Eine Einigung muss vor dem 31. Juli 2007 erfolgen, da das Übergangsabkommen zu diesem Zeitpunkt seine Gültigkeit verlieren wird. Die Verhandlungen über das Luftverkehrsabkommen EU-USA werden fortgesetzt.

 

Kanada

 

61.               In der Vergangenheit stellten die EU-Kanada-Gipfeltreffen regelmäßig eine gute Gelegenheit dar, die ausgezeichnete Zusammenarbeit zwischen der EU und Kanada in einer Reihe wichtiger Fragen (Multilateralismus, Folgemaßnamen zum VN-Gipfeltreffen, Umwelt- und Entwicklungspolitik) weiter zu vertiefen. Umso bedauerlicher erscheint es aus Sicht der Union daher, dass die Gipfeltreffen seit dem Sommer 2005 aus auf kanadischer Seite liegenden Gründen abgesagt werden mussten. Zusammentreffen europäischer und kanadischer Spitzenvertreter am Rande anderer Gipfelveranstaltungen (NATO, G8) konnten keinen vollwertigen Ersatz bieten. Die Union rechnet nun mit dem Zustandekommen des für 6. Juni 2007 in Deutschland geplanten Gipfeltreffens mit Kanada.

 

Asien

 

62.               Der Rat wird bei der Weiterentwicklung der politischen und wirtschaftlichen Dimension seiner Beziehungen zu Asien besonderes Augenmerk auf die weitere Stärkung seiner Beziehungen zu China, Japan und Indien richten. Mit China sollen insbesondere die Verhandlungen über ein neues Rahmenabkommen vorangebracht werden. Im Verhältnis zu Japan werden die Intensivierung des politischen und sicherheitspolitischen Dialogs, die regionale Zusammenarbeit in Nord-Ostasien und die Stärkung des Dialogs über Zukunftsfragen im Vordergrund stehen und die Schwerpunktthemen des 16. Gipfeltreffens zwischen der EU und Japan bilden. Die strategische Partnerschaft mit Indien soll durch die konsequente Umsetzung des gemeinsamen Aktionsplans weiter vertieft werden. Der Rat wird, vor allem im Rahmen seiner Beziehungen zu Indien und Pakistan, auch die Entwicklungen im Bereich der Nichtweiterverbreitung genau verfolgen.

 

63.               Der Rat soll bereits im März Verhandlungsmandate über Freihandelsabkommen mit Indien, Südkorea und den ASEAN beschließen. Daran anschließend plant die EK die Aufnahme der Verhandlungen. Parallel dazu sollen Verhandlungen für Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit den einzelnen ASEAN-Staaten beginnen. Die Union wird außerdem die Verhandlungen mit den pazifischen AKP-Ländern über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen im Hinblick auf einen möglichen Abschluss bis Ende Jahr fortsetzen.

 

64.               Am 14./15. März 2007 wird ein EU-ASEAN-Außenministertreffen in Nürnberg stattfinden, am 28./29. Mai 2007 ein ASEM-Außenministertreffen in Hamburg, an dem auch die neuen ASEM-Mitglieder Indien, Pakistan und Mongolei teilnehmen werden.

 

65.               In der Nuklearkrise mit Nordkorea wird der Rat weiterhin für die Fortsetzung der Sechsparteiengespräche eintreten und abhängig von deren Verlauf das weitere Vorgehen der EU prüfen.

 

66.               Die Unterstützung der EU für Afghanistan soll durch die Umsetzung des „Afghanistan Compact“ und der 2005 unterzeichneten Gemeinsamen Erklärung zwischen EU und Afghanistan fortgesetzt werden.

 

Zentralasien

 

67.               Unter den Mitgliedstaaten herrscht Übereinstimmung darüber, dass - bedingt durch die strategische und geopolitische Lage Zentralasiens, die Energiefrage aber auch aufgrund von Problemen wie Fundamentalismus, Terrorismus, Drogen, Menschenhandel etc. - zunehmendes EU-Interesse an Zentralasien besteht und daher eine kohärente EU-Politik, mehr EU-Engagement sowie eine stärkere EU-Visibilität in Zentralasien erforderlich sind.

 

68.               Der Europäische Rat hat am 14./15. Dezember 2006 den deutschen EU-Ratsvorsitz aufgefordert, eine EU-Strategie für Zentralasien auszuarbeiten und diese dem Europäischen Rat im Juni 2007 zur Annahme vorzulegen.

 

69.               Die Europäische Kommission hat im Rahmen des DCI-Instruments (Development Cooperation Instrument) für Zentralasien für 2007-2013 eine Mittelaufstockung auf 719 Millionen Euro vorgenommen. Auf dieser Basis werden nun die Strategiepapiere und indikativen Programme der Europäischen Kommission angenommen werden.

 

70.               Österreich unterstützt das Vorhaben einer umfassenden EU-Strategie für Zentralasien. Es ist wichtig, auf bereits Vorhandenem aufzubauen und mögliche Synergieeffekte zu identifizieren (z.B. Nutzung des Potenzials der OSZE und der Internationalen Finanzinstitute bei der Umsetzung der geplanten EU-Strategie für Zentralasien).

 

71.               Im Februar wird der Rat die Überprüfung der im November 2006 beschlossenen teilweisen Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegenüber Usbekistan (Verlängerung des Waffenembargos um 12 Monate und des Visa-Banns um 6 Monate mit einem Review nach jeweils drei Monaten) durchführen. Der Dialog im Rahmen des Unterausschusses über Justiz und Inneres des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens mit Usbekistan wird wieder aufgenommen. In diesem Rahmen sollen Menschenrechtsfragen und die Ereignisse in Andischan ein wesentliches Thema sein.

 

Afrika

 

72.               Die am 16. Dezember 2005 vom Europäischen Rat verabschiedete EU-Afrikastrategie[3], die das entwicklungs-, sicherheits- und wirtschaftspolitische Engagement der EU für Afrika erstmals auf eine einheitliche Grundlage stellt, bildet die Grundlage der Afrikapolitik des Rates bis 2015. Der Europäische Rat hat am 15./16. Dezember 2006 den ersten Fortschrittsbericht mit folgenden Schwerpunkten für die weitere Arbeit im Jahr 2007 zur Kenntnis genommen: die Stärkung der strategischen Partnerschaft mit Afrika, Unterstützung bei Frieden und guter Regierungsführung, Förderung von Wirtschaftswachstum und nachhaltiger Entwicklung sowie Investieren in die Menschen.

 

73.               Der Rat und die Europäische Kommission werden ihr Augenmerk in den kommenden 18 Monaten auf die weitere Umsetzung der EU-Afrikastrategie (insbesondere die Governance- und Infrastruktur-Initiativen) legen. Zu deren Weiterführung soll unter portugiesischer Ratspräsidentschaft eine „Gemeinsame EU-Afrika-Strategie“ angenommen werden. Besonders wichtig ist dabei die baldige Abhaltung des EU-Afrika-Gipfels, was bislang an der Frage der Teilnahme Simbabwes gescheitert ist. Die Kommission wird eine Mitteilung zur Bestandsaufnahme der EU-Afrika-Beziehungen (einschließlich EU-Afrikastrategie und gemeinsame EU-Afrika-Strategie) vorbereiten.

 

74.               Vor allem auch Fragen des Mittelabflusses aus dem 10. Europäischen Entwicklungsfonds und die Verhandlungen der Wirtschaftpartnerschaftsabkommen als Teil des AKP-Abkommens werden die Beziehung mit Afrika entscheidend mitprägen.

 

75.               Überdies wird die EU ihre Kooperation mit der Afrikanischen Union und anderen afrikanischen subregionalen Organisationen weiter vertiefen. Dabei soll der Dialog über gemeinsame Anliegen wie z.B. Migration verstärkt und auch die Unterstützung für die neue Afrikastrategie fortgesetzt werden. Die afrikanischen Partner sollen bei der Konfliktvorbeugung und -vermittlung unterstützt werden, insbesondere im Sudan, Somalia, Côte d’Ivoire und in der Demokratischen Republik Kongo. Besonderes Augenmerk soll weiters auf die Stärkung der Beziehungen zu Südafrika gelegt werden.

 

Europäische Entwicklungszusammenarbeit

 

76.               2007 wird die konsequente Umsetzung des Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik sowie der Monterrey-Verpflichtungen der EU – nicht zuletzt die Verpflichtung zur Aufstockung der öffentlichen Entwicklungshilfe – im Mittelpunkt der Arbeit stehen. Besonderes Augenmerk liegt darauf, die europäische Hilfe möglichst wirksam und effizient einzusetzen. Dazu gehört auch, das Engagement und die Eigenverantwortlichkeit der Entwicklungspartner zu stärken. Eine wichtige Rolle spielt dabei eine enge Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Akteuren der Zivilgesellschaft.

 

77.               Österreich drängt seit längerem darauf, den Frauen in der Zusammenarbeit eine größere Rolle einzuräumen. Dies soll in der Entwicklungszusammenarbeit der EU nun durchgängig umgesetzt werden. Daher sollen Gleichstellung der Geschlechter, die Mitgestaltungsmacht der Frauen und die soziale Gerechtigkeit Grundlage der internationalen Zusammenarbeit werden.

 

78.               Das Arbeitsprogramm der EU zur besseren Abstimmung der Entwicklungs- und der Migrationspolitik soll vertieft werden. Dazu sollen sich die EU-Geber untereinander besser abstimmen und eine operative Arbeitsteilung zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten erreichen.

 

79.               Die entwicklungspolitischen Hauptthemen für 2007/2008 sind: Energie, einschließlich erneuerbarer Energie; Klimawandel und nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen; fragile Staaten; Situation von Kindern und Frauen in bewaffneten Konflikten sowie armutsbedingte und sexuell übertragbare Krankheiten.

 

80.               Afrika wird spezieller Schwerpunkt der EU-Entwicklungspolitik in den nächsten zwei Jahren sein. Die bestehende EU-Strategie für Afrika soll daher zu einer gemeinsamen EU-Afrika-Strategie umgestaltet werden, die eine umfassende gemeinsame Grundlage und Vision der Beziehungen zwischen der EU und Afrika für die kommenden Jahre bilden soll. In diesem Rahmen sollen besonders die Geschlechtergleichstellung und die Einbeziehung nationaler Entwicklungsstrategien der Empfängerländer besondere Berücksichtigung finden.

 

81.               2007 strebt die EU den Abschluss von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den AKP-Ländern und deren Umsetzung an. Dadurch sollen die wirtschaftliche Entwicklung dieser Länder gestärkt und die Partnerländer in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean stärker in die Weltwirtschaft eingegliedert werden. Die Umsetzung der "Aid For Trade"-Verpflichtungen der EU soll diesen Prozess begleiten und ergänzen.

 

Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik

 

82.               Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) als integraler Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU befasst sich mit dem Aufbau ziviler und militärischer Fähigkeiten zur Verhütung und Bewältigung von Krisen sowie mit der Planung und Durchführung von konkreten Krisenmanagement-Operationen.

 

83.               Im Jahr 2007 ist im Hinblick auf die Erfüllung des zivilen Planziels 2008 („Civilian Headline Goal 2008“) vor allem die Verbesserung der Strukturen und Fähigkeiten für den schnellen Einsatz von zivilen Krisenreaktionsteams (Crisis Response Teams) geplant.

 

84.               Bei den militärischen Fähigkeiten werden im Zuge der Umsetzung des aktuellen EU-Streitkräfteziels („Headline Goal 2010“) im Lauf des Jahres 2007 die Arbeiten an einem „Fortschrittskatalog“ beginnen. Zweck dieses Dokuments ist es, den 2006 fertig gestellten „Streitkräftekatalog“ - die für ESVP-Operationen zur Verfügung stehenden militärischen Kapazitäten - den Vorgaben des Streitkräfteziels 2010 gegenüberzustellen und so Fähigkeitslücken zu identifizieren.

 

85.               2007 wird über die Fortführung oder Beendigung folgender ESVP-Operationen entschieden werden: Polizeimission in Bosnien und Herzegowina EUPM, Unterstützungsaktion für AMIS II in Sudan/Darfur, Mission zur Reform des Sicherheitssektors EUSEC und der Polizeimission EUPOL Kinshasa in der Demokratischen Republik Kongo, Mission zur Ausbildung irakischer Justizexperten EUJUST Lex und Grenzüberwachungsmission EUBAM Rafah in den Palästinischen Gebieten. Darüber hinaus ist wahrscheinlich, dass der Rat einen Beschluss über eine Reduzierung des Umfangs der ESVP Militäroperation „EUFOR Althea“ in Bosnien-Herzegowina fasst.

 

86.               Für den Kosovo plant die EU für 2007 - nach dem absehbaren Abzug von UNMIK - die Durchführung einer ESVP-Polizei- und Rechtstaatlichkeitsmission mit voraussichtlich etwa 1.000 Missionsmitgliedern. Diese Mission wird die bisher größte zivile Krisenmanagementoperation der EU werden.

 

87.               Zur besseren Koordinierung der diversen zivilen und militärischen Krisenmanagementinstrumente der Union („zivil-militärische Koordination“) sowie zur Stärkung der Rolle der Union bei Reformen des Sicherheitssektors in Drittstaaten (neben Militär auch in Bereichen wie Polizei, Grenzschutz, Nachrichtendienste, Justiz) gilt es 2007, die diesbezüglichen Konzepte in konkreten Operationen und Maßnahmen umzusetzen.

 

88.               2007 werden auch die Bemühungen um eine Vertiefung der Zusammenarbeit im Krisenmanagement zwischen der EU und anderen internationalen Organisationen, allen voran UNO und NATO, fortgesetzt werden

 

WTO

 

89.               Wegen der zeitlichen Befristung der entsprechenden US-Gesetzgebung und der Notifikationsfristen gegenüber dem Kongress ergibt sich für die laufenden WTO-Liberalisierungsverhandlungen (Doha Development Agenda) ein Zeitfenster bis etwa April des Jahres. Sollte der erhoffte Durchbruch in den Verhandlungen bis dahin eintreten, so wäre mit der Ratifikation eines umfassenden Konglomerates an Verträgen sowie Änderungen in den bestehenden Verträgen zu rechnen, da diese gemischter Natur sind. Im Gegensatz zur Ratifikation der Ergebnisse der Uruguay Runde kann jedoch auf Grund des Vorliegens entsprechender Verfassungsbestimmungen von einer parlamentarischen Genehmigung der zu erwartenden Änderungen der einzelnen Verpflichtungslisten mehrheitlich abgesehen werden.

 


 

 

Querschnittsthemen

 

 

Energiepolitische Dimension der Außenpolitik

 

90.               Die Europäische Kommission stellte am 10. Jänner ein integriertes Energie- und Klimapaket vor. Dieses enthält neben dem ersten Strategic European Energy Review (SEER) den Entwurf eines Energie-Aktionsplans für die Jahre 2007-2009, eine Anzahl von energiepolitischen Bereichen, z.B. zum Binnenmarkt Strom und Gas, zu erneuerbaren Energien oder Biokraftstoffen, sowie ein Klimaschutzpapier mit Zielen für das Jahr 2020 und danach. Das Paket verfolgt dabei eine integrative Strategie, das heißt es verknüpft die drei Themen Energiesicherheit, Klimawandel und Wettbewerbsfähigkeit.

 

91.               Auf Grundlage dieses Pakets wird der Energieministerrat im Februar einen Aktionsplan zur europäischen Energiepolitik für die nächsten drei Jahre erarbeiten. Dieser soll in die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates im März 2007 einfließen. Einen besonderen Schwerpunkt wird in diesem Zusammenhang auch die energiepolitische Dimension der Außenpolitik bilden.

 

92.               Darüber hinaus muss der Dialog mit den Hauptproduzentenländern intensiviert und durch Abkommen, die auf den Prinzipien der Energiecharta beruhen, abgesichert werden: Versorgungssicherheit, Transparenz und Investitionsschutz. Die EU wird weiterhin auf den Abschluss einer umfassenden Rahmenvereinbarung mit Russland drängen, die die Prinzipien der Energiecharta mit einbeziehen soll.

 

93.               Weiters wird die EU die Erweiterung der Europäischen Energiegemeinschaft vorantreiben. Diese basiert ursprünglich auf einem Vertrag zwischen der EU und den Staaten Südosteuropas mit dem Ziel, die Binnenmarktprinzipien und den Energie-Acquis der EU auf diese Staaten auszuweiten. Die Europäische Energiegemeinschaft, deren Sekretariat in Wien angesiedelt ist, soll nach Möglichkeit um Norwegen, Ukraine, Türkei und Moldawien erweitert werden. Das Amtssitzabkommen, womit die Europäische Energiegemeinschaft den Status einer Internationalen Organisation erhalten soll, wird dem österreichischen Parlament noch im ersten Halbjahr 2007 zur Ratifikation zugeleitet werden.

 

94.               Österreich leistet mit dem Projekt der Gaspipeline Nabucco und dem Hauptprojektträger OMV einen besonderen Beitrag zur Diversifizierung der Energienetze. Das Projekt, das Gas aus der Kaukasus- und Schwarzmeerregion über die Türkei und die Balkanländer nach Europa bringen soll, steht auf der Prioritätenliste des Energie-Aktionsplans.

 

95.               Die EU-Position in und gegenüber internationalen Foren – IEA, Energiecharta, OPEC – soll durch eine bessere Koordinierung gestärkt und intensiviert werden. Die EU wird den Dialog mit wichtigen Verbraucherländern wie den USA, China und Indien vertiefen und den Akzent auf Klimaschutz, Energieeffizienz und erneuerbare Energien setzen.

 

96.               Die Schwerpunkte im Bereich Klimaschutz liegen im Jahr 2007 in der Überarbeitung der Emissionshandelsrichtlinie (Aufnahme des Luftverkehrs in das Emissionshandelssystem der EU, Erweiterung des Systems um weitere Treibhausgase und mögliche weitere Teilnehmerstaaten und -regionen), sowie in den Beratungen zu einem Post-Kyoto-Klimaregime für die Zeit nach 2012. Im Rahmen einer Nachfolgeregelung schlagen die Europäische Kommission und die deutsche EU-Ratspräsidentschaft nun Emissionsreduktionen der Industriestaaten von 30 % bis 2020 vor. Schwellenländer sollen ab 2020 zu konkreten Emissionsreduktionen verpflichtet werden.

 

EU-Menschenrechtspolitik

 

97.               Die Europäische Union strebt auch 2007 die umfassende Einbindung der Menschenrechte als Querschnittsmaterie in alle Arbeitsbereiche an. So soll der systematische Austausch zu Menschenrechtsthemen in geographischen und thematischen Ratsarbeitsgruppen ebenso fortgesetzt werden wie die laufende Berücksichtigung der Frage der Menschenrechte in der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU (Schwerpunkt Frauen in Post-Konfliktsituationen und Kinderrechte).

 

98.               Die regelmäßig stattfindenden, strukturierten Menschenrechtsdialoge mit Drittstaaten gewinnen immer mehr an Bedeutung. Die verbesserte Durchführung des Menschenrechtsdialogs mit China und der Konsultationen mit Russland und Israel wird 2007 ein Schwerpunkt der EU-Menschenrechtsaußenpolitik sein. Hauptthemen der am 14./15. Mai in Berlin stattfindenden nächsten Runde des EU-China-Menschenrechtsdialogs werden die Ratifikation des Pakts über bürgerliche und politische Rechte durch China, sowie Meinungs- und Informationsfreiheit, Todesstrafe und Folter sein. Ein wichtiges Anliegen der EU für die Konsultationen mit Russland ist die enge Einbindung der russischen Zivilgesellschaft. Die EU wird auch die Aufnahme eines EU-Usbekistan-Menschenrechtsdialogs sowie die Organisation regelmäßiger Expertentreffen mit der Afrikanischen Union anstreben. Die Zukunft des EU-Iran-Menschenrechtsdialogs hängt von der Bereitschaft des Irans zu einer Wiederaufnahme ab.

 

99.               Inhaltliche Schwerpunkte der EU-Menschenrechtsaußenpolitik ergeben sich aus den vier Leitlinien des Rates zur Abschaffung der Todesstrafe und der Folter, zum Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten sowie von Menschenrechtsverteidigern. Die Evaluierung und intensivierte Umsetzung dieser Leitlinien, etwa im Bereich Todesstrafe, wird fortgesetzt. 2007 sieht der Ratsvorsitz auch die Entwicklung von Leitlinien zur Förderung und zum Schutz von Kinderrechten vor.

 

100.           Die in Wien ansässige Europäische Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit wird zur EU-Grundrechteagentur ausgebaut. Die neue Agentur soll am 1. März 2007 ihre Arbeit aufnehmen. Ihre Hauptaufgabe ist die Unterstützung der Institutionen der EU und der Mitgliedsstaaten bei der grundrechtskonformen Schaffung und Durchführung von Gemeinschaftsrecht.

 

101.           Der Rat der EU wird voraussichtlich im Herbst 2007 ein Mehrjahresprogramm beschließen, welches die Arbeitsbereiche der Agentur festlegt. Der Verwaltungsrat der Grundrechteagentur wird im Frühsommer 2007 geschaffen. Schließlich wird 2007 der/die zukünftige Direktor/in per öffentlichem Ausschreibungsverfahren ermittelt.

 

Verbesserter konsularischer Schutz in Drittstaaten

 

102.           Österreich hat während seiner Präsidentschaft die Arbeiten zur Verbesserung der konsularischen Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten  in Drittstaaten wesentlich vortreiben können.  Es gelang unter anderem, in den "Guidelines on Consular Protection of EU Citizens in Third Countries" erstmals eine logistische Unterstützungsrolle seitens der EK-Delegationen vorzusehen. Auch gelang es, einen umfassenden Bericht über die Fortschritte bei der Verbesserung der Krisenreaktionsfähigkeit der EU und in konsularischen Notfällen in Drittstaaten durch den Europäischen Rat in Auftrag zu geben. Dieser wurde von der finnischen Präsidentschaft im Dezember 2006 präsentiert.[4] Die deutsche Präsidentschaft ist beauftragt, dem Europäischen Rat im Juni einen neuerlichen Bericht über die Fortschritte in diesem Bereich vorzulegen.

 

103.           Von Frankreich und Großbritannien wurde das Konzept einer „Lead Nation“ bei konsularischen Krisenfällen in Drittstaaten wiederbelebt. Als nächsten Schritt soll das Generalsekretariat des Rates eine erste Analyse des britisch-französischen Lead-Nation-Papiers vorlegen. Österreich betrachtet dieses Modell grundsätzlich als geeignet für eine effizientere Koordination in Krisen, sofern eine enge Abstimmung mit der jeweiligen Präsidentschaft sowie mit den übrigen Mitgliedstaaten sichergestellt wird.

 

104.           Ein noch unter österreichischer Ratspräsidentschaft in Auftrag gegebener, gemeinsamer Bericht der Kommission und des Generalsekretariates des Rates über deren Unterstützung der Mitgliedstaaten im Krisenfall soll ebenfalls im ersten Halbjahr diskutiert werden.

 

105.           Die Kommission wird in einem Grünbuch zu „Schutz und Information der EU-Bürger“ in Drittstaaten 23 verschiedene Maßnahmen vorschlagen und diese einer breiten öffentlichen Diskussion unterziehen. Ein erster Entwurf soll bis März  veröffentlicht werden. Österreich begrüßt diese Möglichkeit, die Modalitäten der Unterstützung durch Kommissionsdelegationen zu spezifizieren und besonders darauf achten, dass keine Duplizierungen zwischen Kommission und Generalsekretariat des Rates auftreten. 

 

Außenpolitische Komponente des Haager Programms

und Terrorismus-Bekämpfung

 

106.           2007 wird besonderer Wert darauf gelegt, dass die Kernanliegen der Europäischen Sicherheitsstrategie konsequent verfolgt werden: Dazu gehören die Priorität des Bereichs Justiz und Inneres in den Beziehungen zu Drittstaaten, ein gemeinsames Auftreten der EU sowie die Bindung der Zusammenarbeit mit Drittstaaten an ihre Kooperation im Bereich Justiz und Inneres.

 

107.           Zum Ausbau des europäischen Raumes der Sicherheit und Stabilität wird deshalb die Zusammenarbeit mit den Staaten der Europäischen Nachbarschaftspolitik ganz besonders verstärkt. Ziel ist dabei die Modernisierung des dortigen Justiz- und Sicherheitsapparates, insbesondere in den direkten Nachbarländern. Gegenüber der Ukraine und der Republik Moldau steht derzeit vor allem die Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität im Vordergrund.

 

108.           Der internationale Terrorismus ist eine Bedrohung für die Europäische Union, die nur gemeinsam gemeistert werden kann. Zu den zentralen anstehenden Maßnahmen zählen: der Ausbau von Europol, die Übernahme des Prümer Vertrags in den europäischen Rechtsrahmen, die Kontrolle gefährlicher Inhalte im Internet sowie die Sicherheit von Informationssystemen, der Dokumentenschutz durch gemeinsame Standards bei biometrischen Merkmalen, der Schutz kritischer Infrastrukturen und der Katastrophenschutz.

 

Migration

 

109.           Im Dezember 2006 entschied der Europäische Rat, die Zusammenarbeit mit Afrika und dem Mittelmeerraum weiter zu vertiefen und auch östliche und südöstliche EU-Nachbarregionen in diese Zusammenarbeit einzubeziehen. 2007 steht im Mittelpunkt die Forstsetzung des Dialogs und der praktischen Zusammenarbeit zwischen Herkunfts-, Transit- und Destinationsländern. Dabei sollen künftig die östlichen und südöstlichen Nachbarregionen stärker eingebunden werden. Es gilt, den Gesamtansatz zur Migration und den 2006 erarbeiteten Aktionsplan „Vorrangige Maßnahmen mit Schwerpunkt Afrika und Mittelmeerraum“ nun konkret umzusetzen.

 

110.           Zum Kampf gegen die illegale Migration soll die gemeinsame Rückübernahmepolitik durch den Abschluss entsprechender Abkommen mit Drittstaaten weiter vorangetrieben und die praktische Zusammenarbeit bei der Rückführung ausgebaut werden.

 

111.           Die Europäische Kommission hat durch ihren strategischen Plan zur legalen Zuwanderung eine Diskussion über gemeinschaftliche Regelungen in diesem Bereich in Gang gebracht. Für Österreich ist wichtig, dass auf jeden Fall die unterschiedliche Arbeitsmarktsituation in den Mitgliedstaaten berücksichtigt und ausreichend Flexibilität für nationale Regelungen sichergestellt wird.

 

 

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[1]              Achtzehnmonateprogramm des deutschen, des portugiesischen und des slowenischen Vorsitzes, Dokument 17079/06 vom 21. Dezember 2006.

 

[2]              Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2007, Dokument KOM (2006) 629 vom 24. Oktober 2006.

 

[3]              The EU and Africa: Towards a Strategic Partnership, Dokument 15702/1/05 REV 1.

 

[4]              Die wesentlichen Inhalte sind: ein verbesserter Informationsaustausch, größere Sichtbarkeit der EU bei Kriseneinsätzen, eine verbesserte Koordination der Mitgliedstaaten vor Ort, „mutual consular assistance points“ anlässlich von sportlichen und kulturellen Großveranstaltungen und „co-located services“ (z.B. die Verrichtung konsularischer Dienste eines Mitgliedstaaten in den Räumlichkeiten eines anderen Mitgliedstaates).