BKA-GZ 405.710/0002-IV/5/2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemeinsamer Bericht des Bundeskanzlers und der Bundesministerin im Bundeskanzleramt

an das österreichische Parlament

 

zum Legislativ- und Arbeitsprogramm
der Europäischen Kommission für 2007 und

zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2007/2008


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

 

 

 

         I.                        Einleitung

       II.                        Better Regulation

      III.                        Datenschutz

   IV.                        E-Government

     V.                        Frauen- und Gleichstellungsangelegenheiten

   VI.                        Informationsgesellschaft

  VII.                        Kohäsionspolitik

VIII.                        Medienangelegenheiten

   IX.                        Vergaberecht

     X.                        Vorschau auf die Europäischen Räte 2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

I. Einleitung

Im November 2004 wurde vom Ministerrat ein Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen, demzufolge jedes Mitglied der Bundesregierung dem Parlament einen Bericht zum jährlichen Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission (EK) und zum Arbeitsprogramm des Rates für den jeweiligen Wirkungsbereich übermittelt.

 

Der vorliegende Bericht richtet sich nach dem neuen Bundesministeriengesetz, das mit 1. März 2007 in Kraft tritt. Da die Zuständigkeiten der Bundesministerin im Bundeskanzleramt erst kurzfristig durch die Entschließung des Bundespräsidenten  festgelegt werden, wird für dieses Jahr ein gemeinsamer Bericht des Bundeskanzlers und der Bundesministerin im Bundeskanzleramt dem Parlament vorgelegt.

 

Betreffend den Bereich öffentlicher Dienst sind in den Bezugdokumenten Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2007 sowie 18-Monatsprogramm des Rates für 2007/2008 keine wesentlichen Aussagen enthalten.

 

Angelegenheiten der Kunst sind nicht mehr im vorliegenden Bericht enthalten, sondern in jenem der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur.

I.1               Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2007

In der Geschäftsordnung der EK wird gefordert, dass die EK jährliche Prioritäten festlegt und für jedes Jahr ein Arbeitsprogramm verabschiedet. Mit dem jährlichen Arbeitsprogramm werden die politischen Ziele und ein operationelles Programm für die von der EK zu fassenden Beschlüsse im Rahmen der jährlichen Politischen Strategie bestimmt. Darin werden die wesentlichen politischen Prioritäten definiert und die gesetzgeberischen Initiativen, die exekutiven und sonstigen Akte, die die Kommission zur Verwirklichung dieser Prioritäten ergreifen will, festgelegt. Der Kommissionspräsident legt das Arbeitsprogramm dem Europäischen Parlament (EP) und dem Rat vor.

 

Die EK hat am 24. Oktober 2006 eine konkrete strategische europapolitische Initiativen umfassende Liste, die in den kommenden 12 bis 18 Monaten umgesetzt werden sollen, in ihrem Arbeitsprogramm für 2007 angenommen. Die zehn Top-Prioritäten für 2007 sind:


 

ð     Energie – die erste strategische Energie-Review für Europa soll veröffentlicht werden;

ð     ein Grünbuch zur Klimaänderung und Perspektiven für die Kooperation nach 2012 sollen präsentiert werden;

ð     Modernisierung der Europäischen Wirtschaft;

ð     bessere Bewältigung der Migrationsströme;

ð     ein Weißbuch zur Gesundheitsstrategie;

ð     ein strategischer Vorschlag für Sozialdienstleistungen;

ð     das jährliche Erweiterungsstrategiepapier;

ð     eine erneuerte Marktzugangsstrategie;

ð     eine verstärkte Nachbarschaftspolitik und

ð     Fortschritt bei den Verhandlungen mit den wichtigsten internationalen strategischen Partnern wie Russland, China und Ukraine.

 

Das Arbeitsprogramm folgt folgender Struktur:

 

1.      Auflistung der „strategischen“ Prioritäten

2.      Erläuterungen über die Aufgaben und Zuständigkeiten der Kommission

3.      Darstellung des Schwerpunktthemas „Better Regulation“

4.      Im Annex des Arbeitsprogramms werden weitere konkrete Vorhaben herausgestrichen, auf die sich die EK in ihren Anstrengungen 2007 konzentrieren will (z. B. Wissen und Forschung: 20 Jahre Erasmus, Europäisches Technologieinstitut, Binnenmarktüberprüfung, Energieüberprüfung, „Flexicurity“, „Better Regulation“ und „Simplification“).

I.2               18-Monatsprogramm des Rates für 2007/2008

Um die Arbeitsplanung seiner Tätigkeiten zu rationalisieren, hat der Rat am 15. September 2006 anstelle des operativen Jahresprogramms ein neues System beschlossen, das auf einem Achtzehnmonatsprogramm beruht, welches dem Rat von den drei in diesem Zeitraum amtierenden Vorsitzen zur Billigung vorgelegt wird.[1] Das vorliegende Arbeitsprogramm mit einer Gültigkeitsdauer von Jänner 2007 bis Juni 2008 wurde von Deutschland, Portugal und Slowenien gemeinsam erstellt und vom Rat Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen im Dezember 2006 zur Kenntnis genommen.

 

Das Dokument setzt sich aus drei Teilen zusammen: Der erste Bereich beinhaltet die strategischen Rahmenbedingungen, die das Programm im Sinne von langfristigen Zielsetzungen in einen weiteren Kontext setzen. Deshalb wurden dafür auch die künftigen Präsidentschaften 2008/2009 - Frankreich, die tschechische Republik und Schweden - befasst. Der zweite Teil umfasst eine Liste an spezifischen Prioritäten der drei Vorsitzländer in den jeweiligen Politikbereichen. Im dritten Teil wird das vollständige Arbeitsprogramm dargestellt, in dem auf alle Themen, die in den 18 Monaten behandelt werden sollen, eingegangen wird.

 


II. Better Regulation

 

(aus dem 18-Monatsprogramm des Rates und dem Legislativ- und Arbeitsprogramm der EK)

 

Ziel:

Die EK plant auch im Jahr 2007, die Vereinfachung und Modernisierung des ordnungspolitischen Umfelds in Europa voranzutreiben. Um dieses Ziel zu erreichen, will die EK die Agenda zur besseren Rechtsetzung weiterentwickeln, um Fortschritte im Hinblick auf die Ziele von Lissabon für Arbeitsplätze und Wachstum zu verwirklichen.

Die Agenda zur Besseren Rechtsetzung umfasst mehrere Bereiche, die sich in unterschiedlichen Arbeitsprogramminitiativen der EK widerspiegeln:

 

 

Die EK plant, auf den Arbeiten der vorangegangenen Jahre aufzubauen und in jedem dieser Bereiche weitere Schritte zu setzen. Auch im Jahresprogramm der Ratspräsidentschaften erfolgt ein klares Bekenntnis dazu, die „Better Regulation“-Agenda zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen und zur Reduktion unnötiger Verwaltungskosten weiter zu tragen.

 

Aktueller Stand:

Im November 2006 nahm die EK eine umfassende Bewertung der Fortschritte bei der Regulierungsreform im Rahmen einer „Strategic Review of Better Regulation in the EU“ vor (KOM (2006) 689 endg. vom 14.11.2006). Sie stellte darin fest, dass die bestehenden Initiativen zu einer Besseren Rechtsetzung nunmehr den gesamten „Regulierungszyklus“, von Begutachtung über Folgenabschätzung, Messung von Verwaltungskosten bis hin zur Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds, abdecken. Die Strategic Review beinhaltet neben Fortschrittsberichten zu den einzelnen Initiativen einer Besseren Rechtsetzung auch konkrete Empfehlungen und Zukunftsperspektiven.

 

 

 

 

 

 

Die EK will letztlich auch die Anwendung von EU-Recht verbessern. Sie setzt dabei insbesondere auf vorbeugende Maßnahmen, Zusammenarbeit und informelle Problemlösungsmechanismen wie etwa SOLVIT, um die Anwendung und Umsetzung von EU-Recht durch die MS sicherzustellen. Insgesamt stellte die EK in der „Strategic Review“ sowohl auf Gemeinschaftsebene als auch in den Mitgliedstaaten deutliche Fortschritte im Bereich „Better Regulation“ fest. „Es könne und müsse aber noch mehr getan werden.“

 

Österreichische Position:

Österreich begrüßt und unterstützt die fortgesetzten Aktivitäten der EK im Rahmen der europäischen Regulierungsreform.

Im Hinblick auf die Vereinfachungsinitiativen steht nach Ansicht Österreichs eine rasche und effiziente Umsetzung der Vereinfachungsvorhaben im Vordergrund. Dies könnte u.a. durch eine konsequente Behandlung der Vereinfachungsvorhaben in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen, durch eine verbesserte Koordination von EK, Europäischem Parlament und Rat und durch eine erhöhte Transparenz der Vereinfachungsvorhaben der EK sowie jährliche Berichtspflichten erreicht werden.

Auch die Initiative der EK zum  Abbau von Verwaltungskosten, die Setzung eines Reduktionsziels von 25% bis 2012 und die prioritären Bereichen für die Messung in dem von der Kommission vorgelegten Aktionsplan werden grundsätzlich unterstützt. Einige Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich, haben bereits mit einer nationalen Messung von Verwaltungskosten mit dem Standard Cost Model, das in diesem Bereich als „Best Practise“ gilt, begonnen. Bei der Umsetzung eines zusätzlichen EU-Reduktionsziels muss daher nach Auffassung Österreichs von der EK auf weitestgehende Synergien mit diesen bereits existierenden nationalen Programmen geachtet werden. Um die Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen der bisher durchgeführten nationalen Erhebungen zu gewährleisten, muss eine größtmögliche Harmonisierung mit dem Standard Kosten Modell Prototyp angestrebt werden.

Im Bereich der Folgenabschätzungen erwartet Österreich, dass sich durch die aktuellen Maßnahmen der EK, nämlich durch die Einrichtung des „Impact Assessments Boards“ und durch die laufende Review ihrer bisherigen Folgenabschätzungen, die Effektivität dieses wichtigen Instruments noch weiter verbessern wird. Österreich sieht daher der Behandlung der Review im Wettbewerbsrat im nächsten Halbjahr mit großem Interesse entgegen.

 


III.Datenschutz

 

(aus dem 18-Monatsprogramm des Rates)

 

Ziel:

Die EK hat die oben genannte Mitteilung in Aussicht gestellt. Diese Mitteilung soll auch Inhalt der Diskussion der Ratsarbeitsgruppe Datenschutz sein, um den potentiellen Novellierungs- oder Auslegungsbedarf der Datenschutz-Richtlinie zu diskutieren.

 

Aktueller Stand:

Zum momentanen Zeitpunkt kann nicht abgeschätzt werden, wann mit der Veröffent­lichung dieser Mitteilung zu rechnen ist, zumal die Kommission diese Mitteilung schon seit geraumer Zeit angekündigt hat.

 

Österreichische Position:

Österreich begrüßt die Mitteilung der EK. Die Auswirkungen eines allenfalls festgestellten Novellierungs- bzw. Auslegungsbedarfs können zum gegebenen Zeitpunkt nicht abge­schätzt werden, die Koordinierung der diesbezüglichen österreichischen Haltung kann erst in weiterer Folge vorgenommen werden.

 

(aus dem 18-Monatsprogramm des Rates)

 

Der Vorschlag für die Erlassung dieses Dokuments wurde am 4. Oktober 2005 von der Kommission beschlossen[3] und am 12./13. Oktober 2005 dem Rat Justiz/Inneres vorgestellt. Die inhaltliche Auseinandersetzung erfolgt im Rahmen der Ratsarbeitsgruppe „Multidisziplinäre Angelegenheiten/ Organisierte Kriminalität“, wobei das Bundeskanzleramt im innerösterreichischen Kontext als federführendes Ressort anzusehen ist.

 

Ziel:

Grund für den Vorschlag der Erlassung des Rahmenbeschlusses war vor allem das Fehlen eines der Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr gleichzuhaltenden Regelungswerkes, das im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit zur Anwendung kommt. Der Umfang des bestehenden wie geplanten Regelungswerkes im Rahmen der Dritten Säule der Europäischen Union, wie etwa hinsichtlich der Umsetzung des Prinzips der Verfügbarkeit oder die Reglementierung einer europäischen Beweisanordnung, aber auch diverse Rechtshilfeabkommen, lässt die Erlassung eines solchen Rahmenbeschlusses notwendig erscheinen.

Ziel des Entwurfes ist es, in Zusammenschau mit den bestehenden und antizipierten Legislativprojekten der Dritten Säule, eine der Ersten Säule nachgebildete Harmoni­sierung des Datenschutzniveaus einerseits zur Verbesserung der Bedingungen für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, aber vor allem zum Schutz der Rechte der betroffenen Personen zu erreichen. Der Vorschlag wurde erstmals von der Kommission im Rahmen der Ratsarbeitsgruppe Multidisziplinäre Angelegenheiten Organisierte Kriminalität am 9. November 2005 vorgestellt und von den Vertretern der Mitgliedstaaten im Grunde begrüßt. Die Regelungen können in drei Unterbereiche untergliedert werden:

 

 

Im Prinzip sind die Regelungen jenen der Datenschutzrichtlinie nachgebildet, weisen aber materienbedingte abweichende Besonderheiten und Details auf.

 

Aktueller Stand:

Der Rahmenbeschluss wurde in der federführenden Ratsarbeitsgruppe eingehend diskutiert. Im November 2006 wurde die dritte Lesung abgeschlossen; in weiterer Folge konzentrierte sich die Diskussion auf einzelne Bestimmungen des Rahmenbeschlusses. Umstritten ist insbesondere, ob der Rahmenbeschluss nur auf grenzüberschreitende oder auch auf rein nationale Sachverhalte Anwendung finden soll. Weitere Diskussions­punkte sind die Kriterien für die Weiterverarbeitung von Daten für andere Zwecke, die Weiterverarbeitung von aus anderen Mitgliedstaaten übermittelten Daten sowie die Datenübermittlung in Drittstaaten oder an internationale Organisationen. Eine Behandlung dieser Fragen auf Ebene des Ausschusses der Ständigen Vertreter (AStV) brachte keine Fortschritte. Die Diskussion wird voraussichtlich in der Ratsarbeitsgruppe fortgesetzt werden.

 

Österreichische Position:

Österreich begrüßt das Vorhaben und anerkennt die Wichtigkeit dessen Erlassung. Insbe­sondere auf Grund der Verquickung mit anderen in der Gesetzgebung befindlichen Vorhaben, die nicht im Bundeskanzleramt ressortieren, ist die Notwendigkeit der innerösterreichischen Koordinierung der Haltung hinsichtlich der zusammenhängenden Rechtsakte zu betonen.

 

(aus dem 18-Monatsprogramm des Rates)

 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 30.5.2006 die Rechtsgrund­lagen für das Abkommen EU-US über den Zugriff der amerikanischen Behörden auf Fluggastdatensätze (PNR) der europäischen Fluglinien, d.h. die Entscheidung der Kommission über die Angemessenheit des durch die USA gewährten Datenschutzes (sogen. „undertakings“) sowie den Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens aufgehoben. Der EuGH stellte fest, dass der Gegenstand des Abkom­mens nicht in den Rahmen der Datenschutzrichtlinie (1. Säule) fällt, sondern den Schwerpunkt Terrorismusbekämpfung (3. Säule) hat.

In Folge des Urteils wurde das Abkommen gekündigt und trat mit 30.9.2006 außer Kraft. Am 6.10.2006 wurde nach langen Verhandlungen Einigung über ein neues Abkommen EU-US mit weitgehend unverändertem Inhalt auf einer Rechtsgrundlage der 3. Säule (Art. 24 iVm Art. 38 EUV) erzielt. Dieses Interimsabkommen gilt jedoch nur befristet bis 31.7.2007.

 

Ziel:

In der ersten Jahreshälfte 2007 soll ein neues (und endgültiges) Abkommen EU-USA betreffend den Zugriff amerikanischer Behörden auf Fluggastdatensätze der euro­päischen Fluglinien ausverhandelt werden. Dabei wird gelten, eine Lösung zu finden, die sowohl dem Zweck der Terrorismusbekämpfung als auch den Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird.

 

Aktueller Stand:

Im Jänner 2007 wurde von der Kommission ein Entwurf für ein Verhandlungsmandat vorgelegt (Behandlung im AStV voraussichtlich Ende Jänner 2007). Am 23.1.2007 wurde dieses Thema auch auf dem hochrangigen EU-USA-Treffen in Berlin behandelt. Generell herrscht auf EU-Seite die Meinung vor, dass ein neues Abkommen mit den USA nur mit Zugeständnissen von europäischer Seite bei der Datenübermittlung erreichbar sein wird (Frage der Empfängerkreise der Daten, Dauer der Datenspeicherung und Datenmenge), weshalb der aktuelle Entwurf des Verhandlungsmandats der EU-Verhandlerseite größeren Spielraum lässt.

 

Österreichische Position:

Es muss eine Lösung gefunden werden, die sowohl dem Zweck der Terrorismus­bekämpfung als auch den Anfordernissen des Datenschutzes gerecht wird. Aufgrund der entschlossenen Vorgangsweise der USA im Kampf gegen den Terrorismus wird insbesondere darauf zu achten sein, dass sich die Eingriffe in den Datenschutz in Grenzen halten, wobei ein allfälliges Gesamtverhandlungsergebnis EU-USA immer gegen die Alternative vieler bilateraler Einzelabkommen der Mitgliedstaaten mit den USA abzuwägen sein wird, in denen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen möglicherweise noch schwächer ausgestaltet sind.

 

 


IV. E-Government

 

(aus dem 18-Monatsprogramm des Rates)

 

Gemäß Art. 25 der Verordnung zur Errichtung der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit hat die EK bis 17. März 2007 eine Bewertung von ENISA bezüglich des Erreichens ihrer Ziele und der Erfüllung ihrer Aufgaben vorzunehmen.

 

Ziel:

Erarbeitung von Vorschlägen für allfällige Verbesserungen, Entscheidung über das Fortbestehen der Agentur über das Jahr 2009 hinaus sowie über die Rechtsgrundlage hiefür.

 

Aktueller Stand:

Die Bewertung ist derzeit im Laufen.

 

Österreichische Position:

Das Weiterbestehen der Agentur wird jedenfalls befürwortet, auf allfällige Defizite wird mit geeigneten Verbesserungsmaßnahmen zu reagieren sein.


V. Frauen- und Gleichstellungsangelegenheiten

 

Der Europäische Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter, der am Frühjahrsrat im März 2006 während der österreichischen EU-Präsidentschaft angenommen wurde, der Fahrplan der Europäischen Kommission für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 („Roadmap“) und die erneuerte Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung bilden den Rahmen für weitere gleichstellungspolitische Maßnahmen seitens der Kommission und des Rates.

Strukturelle Ungleichstellungen von Frauen und Männern sollen abgebaut werden, und Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt fördern.

Zum Arbeitsprogramm der Kommission und dem 18-Monate-Programm des Rates

Das Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2007 vom 24.10.2006 (Dokument KOM(2006) 629 endgültig) enthält keine punktuellen Vorhaben zum Bereich der Geschlechtergleichstellung.

 

Gemäß Entwurf für das 18-Monate-Programm der deutschen, portugiesischen und slowenischen Präsidentschaften vom 4. Dezember 2006 (Ratsdokument vom 4. Dezember 2006, 16158/06) sind gleichstellungspolitische Maßnahmen beteiligt an Wachstum und Beschäftigung, und der Europäische Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter bildet dafür den Rahmen.

Aus Informationen der Ratspräsidentschaften

Die derzeitige EU-Ratspräsidentschaft Deutschland arbeitet zusammen mit den nachfolgenden Präsidentschaften Portugal und Slowenien als „Teampräsidentschaft“ die nächsten 18 Monate an der Umsetzung der Roadmap entlang des Europäischen Paktes für die Geschlechtergleichstellung zum Zweck der Erreichung der Lissabon-Ziele.

 

Folgende gemeinsame Schwerpunkte wurden gesetzt:

1.      Gleiche Chancen von Frauen und Männern im Bereich Beschäftigung

2.      Abbau von Geschlechterstereotypen

3.      Abbau von Benachteiligungen von Frauen mit Migrationshintergrund


Deutsche Präsidentschaft/1. Halbjahr 2007

Im Rahmen des GleichstellungsministerInnentreffens vom 15. bis 16. Mai 2007 in Bad Pyrmont soll zur obengenannten Initiative eine Deklaration der Teampräsidentschaft präsentiert werden. Thema des Treffens, zu dem auch die FamilienministerInnen eingeladen werden, ist „Chancengleichheit für Frauen und Männer in Beschäftigung und Familie“.

 

Vom Mai 2007 bis Juni 2008 wird eine Implementierungsphase vorgesehen mit einer anschließenden Bestandsaufnahme der Initiative (die dann Teil der zwischenzeitlichen Überprüfung der Roadmap seitens der Kommission sein kann).

 

Weitere gleichstellungsspezifische Konferenzen:

o       Vom 1. bis 2. Februar 2007 findet die Konferenz: Job – Chance – Internet. Frauen gestalten Zukunft in Bremen statt;

o       Vom 18. bis 19. April 2007 findet die Konferenz: Gender in der Forschung – Innovation durch Chancengleichheit, Berlin, statt; und

o       vom 4. bis 5. Juni 2007 wird eine Konferenz zu Gender-Budgeting in Frankfurt veranstaltet.

 

Im Laufe des Jahres 2007 soll das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen in Vilnius seine Arbeit aufnehmen. Das Institut wird die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten durch Sammlung und Weitergabe geschlechtsspezifischer Daten bei der Anwendung von Gender Mainstreaming unterstützen.

 

Das Jahr 2007 ist auch das europäische Jahr der Chancengleichheit, bei dem die Gleichstellung von Frauen und Männern ebenfalls eine wesentliche Rolle spielt.

 

Im Rahmen des Follow-up der EU zur Aktionsplattform von Peking hat Deutschland einen Entwurf für 3 Indikatoren im Bereich Bildung ausgearbeitet.

Portugiesische Präsidentschaft/2. Halbjahr 2007

Im zweiten Halbjahr 2007 wird die Portugiesische Präsidentschaft im Bereich der Gleichstellung das Thema „Beschäftigungsfähigkeit und UnternehmerInnentum“ (Employability and Entrepreneurship) aufgreifen.

Dazu wird eine ExpertInnenkonferenz vom 3.-4. Oktober 2007 in Lissabon veranstaltet werden mit dem Fokus auf Geschlechterstereotypen, die als Barrieren sowohl am Arbeitsmarkt als auch bei der Vereinbarung von Familie und Beruf wirksam werden.

 

Das Treffen der GleichstellungsministerInnen am 19. November 2007 in Lissabon wird sich dem Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ widmen.

 

Eine Konferenz zum Thema Frauenhandel und sexuelle Ausbeutung von Frauen wird vom 8.-9. Oktober 2007 in Oporto abgehalten werden.

 

Die Abschlusskonferenz zum Jahr der Chancengleichheit wird vom 20.-21. November 2007 in Lissabon stattfinden.

 

Portugal befindet sich derzeit noch in Diskussion mit der Kommission, ob im Rahmen des Follow-Up der EU zur Aktionsplattform von Peking Indikatoren zur Frauenarmut oder zur Gewalt ausgearbeitet werden.

Kommissionsvorhaben (auszugsweise für 2007 laut „Roadmap“):

-         Der Bericht der Kommission zur Gleichstellung von Frauen und Männern 2007 wird im Rahmen der Frühjahrstagung des Europäischen Rates präsentiert werden.

-         Herausgabe eines Handbuchs zur Überwachung des Einsatzes von Gender Mainstreaming im Rahmen der Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung und der neuen gestrafften offenen Koordinierungsmethode in den Bereichen Pensionen, soziale Integration, Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege

-         Vorlage einer Mitteilung zu geschlechtsspezifischen Einkommensunterschieden

-         Vorlage einer Mitteilung zu den Fortschritten bei der Geschlechtergleichstellung in der Personalpolitik der Kommission

-         Aufbau eines EU-Netzwerks von Frauen in wirtschaftlichen und politischen Entscheidungspositionen.

 

 

 


VI. Informationsgesellschaft

 

 

Ziel:

Dieses dem Legislativprogramm der EK entstammende Vorhaben dient der Weiterentwicklung des bestehenden europäischen Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation (insbesondere Telekom- und Frequenzregulierung sowie angelagerte Bereiche) und dessen Anpassung an die Erfordernisse, die mit dem technologischen Wandel einhergeht. Damit verknüpft ist der Universaldienst im Bereich der Telekommunikation und sonstiger elektronischer Kommunikationsdienste.

Dieses Vorhaben fällt insgesamt federführend in den Bereich des BMVIT. In Angelegenheiten, welche die elektronischen Medien (insb. Rundfunk) und die darauf Bezug habende Frequenzverwaltung betreffen, ist allerdings das BKA führend betroffen.

 

Aktueller Stand:

Die EK hat im Juni 2006 eine Mitteilung sowie begleitende Arbeitspapiere betreffend ihrer Vorhaben bezüglich der Reform des Rechtsrahmens vorgelegt und ein Konsultationsverfahren durchgeführt. Österreich hat im Wege des BMVIT, unter Beteiligung des BKA, der KommAustria und der RTR eine Stellungnahme abgegeben.

 

Für Anfang 2007 ist die Vorlage von Richtlinienvorschlägen durch die EK angekündigt. Diese Vorschläge würden dann zum Gegenstand entsprechender Beratungen in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe werden.

 

Österreichische Position (in jenen Angelegenheiten, die zuständigkeitshalber zum BKA ressortieren):

 

In anderen relevanten Fragen, die nicht spezifisch den Bereich elektronischer Medien betreffen, ist auf die Position des BMVIT zu verweisen, welche die Zustimmung des BKA findet.

 

 

Da das Programm für 2007 erwartungsgemäß die Weiterführung der Lissabon-Strategie als hoch prioritär einstuft, ist jedenfalls eine ähnliche Gewichtung für die Initiative i2010 zu veranschlagen wie im Jahr 2006. Dabei wird insbesondere auch die Integration der beiden neuen Mitgliedstaaten eine Rolle spielen.

 

Ziel:

Bessere Erschließung des IKT-Potentials für Wachstum und Beschäftigung.

 

Aktueller Stand:

Zahlreiche Teilaktivitäten in diversen Untergruppen, für das Ressort liegen die Schwerpunkte vor allem in den Bereichen

 

 

Österreichische Position:

Dzt. erster Rang im eGovernment-Benchmarking, besondere Bedeutung wird den Fragen der elektronischen Identifikation beigemessen sowie der Interoperabilität der verschiedenen nationalen Lösungen in diesem Bereich.

 

 

Die eInclusion-Strategie – als Teilbereich des Programmes i2010 und Schwerpunkt für 2007 – wird u.a. Initiativen zu Accessibility, Aus- und Weiterbildung, zu Informations- und Kommunikationstechnologien für die alternde Bevölkerung sowie zur Ausweitung der Verfügbarkeit von Breitband-Internet-Zugängen beinhalten. Im Bereich eGovernment wird intensiv daran gearbeitet, die verfügbaren elektronischen öffentlichen Leistungen in der Breite anzuwenden und zu integrieren.

 

Ziel:

Schaffung einer Informationsgesellschaft, die alle Menschen einschließt; barrierefreie Online-Dienste, Accessibility via verschiedener Zugriffskanäle und elektronische Dokumente müssen in Entsprechung zu internationalen Standards realisiert werden, um allen Menschen vergleichbare Rahmenbedingungen für die Teilnahme an der Informationsgesellschaft zu bieten.

 

Aktueller Stand:

Als Pfeiler der i2010-Initiative prominent auf der europäischen Agenda; durch die Ministerkonferenz in Riga wurde der erste Schritt hin zur Entwicklung der eInclusion-Strategie geschaffen. Für das generelle Thema zeichnet das BMSG (nachfragen) federführend verantwortlich.

 

Österreichische Position:

Rechtlich ist die Barrierefreiheit auch von Informationssystemen durch das (Bundes)behindertengleichstellungsgesetz gewährleistet. Für den Bereich des eGovernment sieht das E-GovG vor, dass öffentliche Webseiten bis spätestens 2008 einen barrierefreien Zugang bieten. Eine Kooperation zwischen Telekommunikationsanbietern und der Regierung stellt den kostenlosen Zugang zu diesen Angeboten über Multimediastationen und WLAN-HotSpots sicher. Es müssen gemeinsame Anstrengungen unternommen werden, pan-europäische und interoperable Online-Dienste für alle zu realisieren. Schon allein im Sinne von Investitionsschutz müssen die entwickelten eGovernment-Basiskomponenten auf breiter Basis und integriert zum Einsatz kommen: Identitätsmanagement, interoperable Kommunikationsarchitektur, integrierte Register, Langzeitarchivierung, vertrauenswürdige und sichere IT-Anwendungen.

 

 

Informations- und Netzsicherheit ist eines der Hauptprobleme für das Wachstum der Informationsgesellschaft und für ein entsprechendes Vertrauen der Bürger, daher hat die EU in diesem Bereich bereits zahlreiche Initiativen entwickelt. Für 2007 sind zwei Mitteilungen der EK zum Thema angekündigt.

 

Ziel:

EU-weite Bekämpfung von kriminellen Aktivitäten, vor allem Lösung des Problems der grenzüberschreitenden Durchsetzung von nationalen Gesetzen.

 

Aktueller Stand:

Praktisch noch nicht sehr weit fortgeschritten, bisher hauptsächlich politische Willensbekundungen, teilweise im Rahmen der Dritten Säule; der Inhalt der Mitteilungen bleibt abzuwarten.

 

Österreichische Position:

Das Thema ist von vorrangiger Bedeutung für das Funktionieren der Informationsgesellschaft; ressortiert primär zwar zum BMJ, IKT-Sicherheit berührt aber auch Agenden des BKA, die Sektionen I und V arbeiten hier in diversen internationalen Gremien mit.

 


 

 

Dem Weißbuch der EK von Anfang 2006 ist eine öffentliche Konsultation gefolgt, zu der für 2007 ein Abschlussbericht sowie konkrete Vorschläge und Aktionspläne angekündigt sind.

 

Ziel:

Die Bürger sollen nicht nur über die EU informiert werden, sondern ihre Ansichten und Anliegen auch bei den Institutionen Gehör finden (Dialog statt einseitiger Kommunikation).

 

Aktueller Stand:

Die konkreten Maßnahmen werden jedenfalls auch die Arbeit mit neuen Technologien umfassen (Web-gestützte Foren etc.), sowie die Forderung nach verstärkten Kontakten zwischen Bürgern und öffentlichen Einrichtungen, also unmittelbar in den Bereich eGovernment und eInclusion fallen.

 

Österreichische Position:

Prinzipiell im Sinne des Weißbuches, bei den konkreten Vorschlägen wird jedoch die Frage der Finanzierung genau zu untersuchen sein.

 

 


VII. Kohäsionspolitik

(aus dem Arbeitsprogramm der Kommission – vorrangige Initiativen)

·        Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (Kohäsionsbericht)

·        Mitteilung über die Durchführung der Agenda von Lissabon: Kohäsionspolitische Programme 2007-2013

 

Ziel:

Gemäß Art. 159 EUV hat die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen alle drei Jahre über die Fortschritte der EU-Kohäsionspolitik Bericht zu erstatten.

Gemäß Beschluss des Europäischen Rats von Lissabon 2000 sollen alle EU-Politiken verstärkt auf die Ziele Wachstum und Beschäftigung („Lissabon-Agenda“) ausgerichtet werden. In den von Mitgliedstaaten vorzulegenden Berichten zur Umsetzung ihrer Nationalen Reformprogramme ist auch über die Verwendung der Mittel der EU-Kohäsionspolitik zur Erreichung dieser Ziele zu berichten.

Die im Sommer 2006 beschlossenen neuen Rechtsgrundlagen für die EU-Kohäsionspolitik 2007-2013 sehen daher eine stärkere strategische Ausrichtung dieses Politik­bereichs, auf den rund 35% des EU-Haushalts entfällt, vor.

 

Stand:

Der 3. Kohäsionsbericht ist 2004 vorgelegt worden. Der nächste derartige Bericht ist somit 2007 fällig.

Die ebenfalls im Sommer 2006 vom Rat beschlossenen Strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft nehmen insbesondere auf die Ziele der „Lissabon-Agenda“ (in der Fassung der Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung vom Juni 2005) Bezug.

 

Umsetzung in Österreich:

Österreich (vertreten durch das Bundeskanzleramt) hat als erster Mitgliedstaat im Oktober 2006 seinen Nationalen Strategischen Rahmenplan (NSRP) für die Verwendung der Mittel der EU-Kohäsionspolitik der Kommission vorgelegt. Der NSRP wurde unter breiter Beteiligung der fachlich berührten Bundes- und Landesstellen, der Gemeindeverbände sowie der Sozialpartner im Rahmen der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK) partnerschaftlich erarbeitet.

Die österreichischen Programmentwürfe für die aus dem Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) finanzierten Regionalprogramme der Ziele „Konvergenz“ (Phasing-out-Programm Burgenland) sowie „Regionale Wettbewerbsfähigkeit & Beschäftigung“ der EU-Kohäsionspolitik wurden unter der Koordination durch das Bundeskanzleramt und der ÖROK von den Ländern erarbeitet und ebenfalls Ende Oktober offiziell der Kommission übermittelt. Sie werden dzt. mit der Kommission verhandelt. Mit der offiziellen Genehmigung und damit mit dem Start der Umsetzung ist im Frühjahr 2007 zu rechnen. In diesen Programmen wird – entsprechend den EU-Vorgaben – ein deutlicher Fokus auf innovationsorientierte Maßnahmen zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung gelegt werden.

Die Programme des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (bisher INTERREG) mit österreichischer Beteiligung werden dzt. in Abstimmung mit den beteiligten anderen EU-Mitgliedstaaten vorbereitet. Mit der Einreichung aller Programmentwürfe ist noch in diesem Halbjahr zu rechnen.

 

 


VIII. Medienangelegenheiten (Audiovisuelle Medien)

 

 

Ziel:

Im Dezember 2005 hat die EK einen Vorschlag für eine RL des EP und des Rates zur Änderung der RL 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit vorgelegt.

Kernpunkt ist die Ausdehnung des Anwendungsbereichs mit einer abgestuften Regulierung für die so genannten linearen (Fernsehen) und die nicht-linearen Dienste (wie etwa „Video on Demand“), d.h. unabhängig von der technischen Form der Verbreitung. Weiters sollen die Werberegeln vereinfacht/liberalisiert werden.

 

Aktueller Stand:

Beim Rat im November 2006 wurde eine allgemeine Ausrichtung beschlossen, der Österreich nicht zugestimmt hat, da in einigen Bereichen noch weitergehender Diskussionsbedarf besteht. Österreich hat insbesondere Bedenken gegen die Bestimmung über die Förderung europäischer Werke für den nicht-linearen Bereich, gegen die Regelungen zum Product-Placement, vor allem aber hinsichtlich der Frage der Ausweitung des Anwendungsbereichs.

Am 13. Dezember 2006 hat das Europäische Parlament seine erste Lesung des Vorschlages abgeschlossen und eine Reihe von Abänderungen beschlossen.

Unter deutscher Präsidentschaft wird unter Zugrundelegung der Ergebnisse der ersten Lesung des EP in der Ratsarbeitsgruppe versucht werden, eine politische Einigung (als Vorstufe zum gemeinsamen Standpunkt) zu erreichen, vermutlich wird sich auch noch die nachfolgende Präsidentschaft mit dem Dossier befassen müssen. Deutschland kündigte an, dieses wichtige Dossier werde auch Thema einer informellen Ministertagung im Februar 2007 in Berlin sein.

Der Großteil der MS hat der allgemeinen Ausrichtung am Rat im November 2005 zugestimmt. Neben Österreich haben Schweden, Irland, Litauen, Lettland und Belgien nicht zugestimmt. Insbesondere beim Anwendungsbereich scheint der von der finnischen Präsidentschaft vorgeschlagene Kompromiss im Prinzip festzustehen, wobei Verbesserungen in der definitorischen Abgrenzung möglich sein sollten. Angesichts der restriktiven Auffassungen des EP bezüglich Product-Placement scheint in diesem Bereich weiterhin Diskussionsbedarf gegeben und insoweit Bewegung möglich.

 

Österreichische Position:

Österreichs Hauptinteresse liegt in einer klareren Abgrenzung des Anwendungsbereiches der Richtlinie. Der Ansatz mit „fernsehähnlichen Diensten“ scheint angesichts des technologischen Wandels noch zu unbestimmt. Die Bestimmungen zum Product-Placement scheinen zum Teil noch zu weitgehend, als zum Teil auch solche Darstellungen erfasst werden sollen, für die der Veranstalter selbst kein Entgelt erhält. Die verpflichtende Förderung europäischer Werke im nicht-linearen Bereich ist nach österreichischer Ansicht überschießend. Österreich wird dennoch bemüht sein, konstruktiv zu einer politischen Einigung unter deutscher Präsidentschaft beizutragen.

In den weiteren Diskussionen wird aus österreichischer Sicht auch im Lichte der Änderungsvorschläge aus der Ersten Lesung des EP insbesondere danach zu trachten sein,

 

 

 

 

Ziel:

Mit der Mitteilung soll die EU-weite Einführung und Akzeptanz von Mobilfunk-TV durch Behandlung von drei wesentlichen Gesichtspunkten unterstützt werden:

 

 

Aktueller Stand:

Derzeit gibt es keine spezifischen Gemeinschaftsrechtsakte zum Thema mobiles Fernsehen. Es ist davon auszugehen, dass der Rechtsrahmen der derzeit auf RAG-Ebene zu verhandelnden Richtlinie „Audiovisuelle Mediendienste“ uneingeschränkt auch auf mobile Fernsehdienste zur Anwendung kommen wird. Zur Frage des Frequenzmanagements bestehen seit geraumer Zeit Bestrebungen der EK, im Rahmen der Revision des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation hier Vereinheitlichungen herbeizuführen.

 

Österreichische Position:

Österreich unterstützt grundsätzlich alle Bestrebungen zur Einführung von attraktiven mobilen TV-Angeboten. Daher ist die angekündigte Mitteilung insbesondere hinsichtlich der technischen Aspekte und der Vereinheitlichung der Übertragungsstandards begrüßenswert.

In Hinblick auf das Frequenzmanagement hat Österreich jedoch stets die Position vertreten, dass im Bereich der massenwirksamen Medienangebote eine rein kommerzielle Vergabe der entsprechenden Verbreitungsfrequenzen im Lichte der Gewährleistung einer pluralistischen Medienlandschaft Bedenken hervorruft. So wäre etwa auch zu prüfen, ob die neuen Technologien auch für eGovernment nutzbar sind.

Es wird daher abzuwarten sein, inwieweit die angekündigte Mitteilung entsprechende weitergehende Vorschläge für eine Liberalisierung/Harmonisierung des Frequenzspektrums beinhalten wird. Soweit sich dies auf Teile des im Zuge der Digitalisierung freiwerdenden Rundfunkbandes bezieht, wird jedenfalls eine Abwägung zwischen den konkurrierenden Interessen vorzunehmen sein.

 


IX. Vergaberecht

 

(aus dem Legislativ- und Arbeitsprogramm der EK, Anhang, Punkt 18)

 

Ziel und aktueller Stand:

Art 296 EG sieht eine Ausnahme zugunsten der Mitliedstaaten im Bereich der Verteidigung vor. Aufgrund dieser Regelung sind auch bestimmte Beschaffungen im Verteidigungsbereich von der Anwendung der Binnenmarktregeln (und somit von den gemeinschaftlichen Vergaberichtlinien ausgenommen), was zu einer Fragmentierung der betroffenen Märkte und in weiterer Folge zu einer entsprechenden Aufsplitterung der Forschungsbemühungen der Industrie führt.

Die EK hat als ersten Schritt zur Beseitigung der inhomogenen Beschaffungspraxis der MS im Dezember 2006 eine auslegende Mitteilung zur Anwendung von Art. 296 EG auf Beschaffungen im Verteidigungsbereich vorgelegt. Sie geht allerdings davon aus, dass das Problem der Marktaufsplitterung nicht allein auf Ebene der Mitgliedstaaten zu lösen ist und prüft daher im Rahmen einer Folgenabschätzung legislative Maßnahmen, insbesondere ob eine eigene Richtlinie über die Beschaffung von Verteidigungsgütern den besonderen Eigenheiten von Verteidigungsmärkten besser Rechnung tragen könnte.

 

Österreichische Position:

Aus österreichischer Sicht ist dazu anzumerken, dass derartige Maßnahmen zwischen der EK und den Mitgliedstaaten untereinander bereits seit längerer Zeit sehr kontroversiell diskutiert werden. Österreich hat bislang nachdrücklich die Auffassung vertreten, dass auf Gemeinschaftsebene keine legislativen Maßnahmen für die Beschaffung von Verteidigungsgütern getroffen werden sollten, da hierfür keine Rechtsgrundlage im EGV besteht. Aus jetziger Sicht gibt es keinen Grund, diese Position aufzugeben. Ein entsprechender Vorschlag der EK bleibt abzuwarten.

 

(aus dem Legislativ- und Arbeitsprogramm der EK, Anhang, Punkt 18)

 

Ziel und aktueller Stand:

Im Bereich der vorrangigen Initiativen kündigt die EK eine Mitteilung über die Umsetzung der nationalen Strategien für „grünes“ öffentliches Auftragswesen an.

Damit soll eine erhöhte politische Aufmerksamkeit für diese Belange erreicht werden. Die Mitteilung wird Vorschläge für die Mitgliedstaaten betreffend die Vorgangsweise bei der Annahme nationaler Aktionspläne für das grüne öffentliche Auftragswesen und Kriterien für ein regelmäßiges Benchmarking und Monitoring durch die EK und die Mitgliedstaaten enthalten.

 

Österreichische Position:

In Österreich wurden bereits wichtige Maßnahmen im Bereich der grünen Beschaffung gesetzt. Zum einen enthält das Bundesvergabegesetz eine Verpflichtung zur Berücksichtigung ökologischer Aspekte bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, zum anderen wurde ein Entwurf für ökologische Leitlinien der Bundesregierung erarbeitet, der allerdings noch der politischen Abstimmung bedarf. Diese Initiative ist auch im aktuellen Regierungsprogramm ausgewiesen (vgl. Punkt Nachhaltigkeit, S 82).

 

(aus dem Legislativ- und Arbeitsprogramm der EK)

 

Ziel und aktueller Stand:

Für viele neue Arten der Kooperation der öffentlichen Hand mit privaten Unternehmen gibt es derzeit auf Ebene des sekundären Gemeinschaftsrechts keine einschlägigen Regelungen, es gelten allerdings die Grundsätze des EGV. So ist zB. die Vergabe von Dienstleistungskonzessionsverträgen von den gemeinschaftlichen Vergaberichtlinien ausgenommen, sie müssen aber nach der ständigen – und in dieser Hinsicht auch sehr klaren – Rechtsprechung des EuGH einem transparenten Verfahren unterzogen werden. Weiters ist die Anwendung der klassischen Vergaberegeln beim Abschluss von Public-Private-Partnerships (PPPs) in der Praxis mitunter strittig. Die EK schlägt daher im Nachhang zur Anhörung zum Grünbuch über PPPs und Dienstleistungskonzessionen vor, ein stabiles und kohärentes rechtliches Umfeld durch eine Koordinierungsrichtlinie für diese Kooperationsformen zu schaffen.

 

Österreichische Position:

Österreich lehnt die Schaffung legislativer Instrumente in diesem Bereich ab. Eine weitgehende Harmonisierung bzw. „Koordinierung“ hätte zwangsläufig eine Einschränkung dieser Flexibilität zur Folge und würde das Entwickeln zweckmäßiger innovativer Lösungsmodelle erschweren, was wiederum zu einer Zurückdrängung dieser nützlichen Form der Zusammenarbeit führen würde. Auf Grund der vielfältigen immer neuen Erscheinungsformen und der notwendigen projektspezifischen „Maßschneiderung“ von PPP wäre deren abschließende Regelung wohl auch gar nicht möglich.

 

(aus dem Legislativ- und Arbeitsprogramm der EK)

 

Ziel und aktueller Stand:

Die EK schlägt die Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 2195/2002 über das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) zur Aktualisierung vor.

 

Österreichische Position:

Diese Initiative ist aus österreichischer Sicht zu begrüßen. Es wird insbesondere den Anforderungen an elektronisch abgewickelte Vergabeverfahren (E-Procurement) Rechnung zu tragen sein.

 

 


X. Vorschau auf die Europäischen Räte 2007

 

Entsprechend den Schlussfolgerungen von Sevilla (Juni 2002) tritt der Europäische Rat grundsätzlich viermal im Jahr unter dem Vorsitz des Staats- oder Regierungschefs jenes Mitgliedstaates zusammen, der gerade den Ratsvorsitz innehat. Aus besonderem Anlass können zusätzliche Zusammenkünfte eingeschoben werden. Die Europäischen Räte werden im Jahr 2007 zu folgenden Daten stattfinden:

 

·        8./9. März

·        21./22. Juni

·        13./14. Dezember

 

Seit der britischen Präsidentschaft im 2. Halbjahr 2005 ist Portugal nach Finnland die dritte Ratspräsidentschaft, die statt eines Europäischen Rates im Oktober ein informelles Treffen der Staats- und Regierungschefs abhalten wird. Im Jahr 2007 finden insgesamt zwei informelle Treffen der Staats- und Regierungschefs statt:

 

·        24./25. März in Berlin

·        18./19. Oktober in Lissabon

 

Nachstehend wird ein Überblick aus heutiger Sicht über wichtige und bereits feststehende Themen der Europäischen Räte sowie der informellen Treffen der Staats- und Regierungschefs im Jahr 2007 gegeben.

 

Europäischer Rat am 8./9. März 2007

 

Im Jahr 2000 beschlossen die Staats- und Regierungschefs, sich regelmäßig beim sogenannten „Frühjahrsgipfel“ mit der wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Situation in Europa zu befassen. Unter österreichischer Präsidentschaft wurde im März 2006 begonnen, die neue Governance der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung umzusetzen. Darüber hinaus konnten vier Prioritätsbereiche definiert werden, die von den Mitgliedstaaten bei der Formulierung der nationalen Reformprogramme besonders berücksichtigt werden sollten: Wissen und Innovation, Unternehmensumfeld (insb. für Klein- und Mittelbetriebe), Beschäftigungssituation von Jugendlichen und Energiepolitik.

 

Entsprechend dem Entwurf der SF für den ER am 8./9. März 2007 - Titel: „Europa gelingt gemeinsam“ - wird der ER die Themen Lissabon Strategie, Bessere Rechtssetzung und Integrierte Energie- und Klimapolitik behandeln (wenn nötig werden auch Fragen der Außenbeziehungen diskutiert). Der deutsche Vorsitz betont, dass nur jene Themen in die Schlussfolgerungen (SF) aufgenommen werden, die von den Staats- und Regierungschefs tatsächlich besprochen werden.

 

 

Es wurden gute Fortschritte bei der Umsetzung der Agenda gemacht. Der Europäische Rat (ER) wird die länderspezifischen Empfehlungen billigen. Für Ö lautet die Empfehlung, die Anreize zur Verlängerung der Erwerbstätigkeit Älterer zu verbessern - insbesondere durch eine umfangreiche Strategie des Lebenslangen Lernens (mit speziellem Fokus auf Weiterbildungsmaßnahmen und Reformen des Steuer-Transfer-Systems). Darüber hinaus sollen Bedingungen für benachteiligte Jugendliche im Bildungsbereich verbessert werden.

 

Im SF-Entwurf für den ER soll die Bedeutung des verstärkten Austausches von „best practices“ betont und eine stärkere Kooperation der nationalen Lissabon-Koordinatoren vorangetrieben werden. Wichtig sind auch Kommunikationsmaßnahmen für eine breite Öffentlichkeit. Die MS sollen ihre Anstrengungen im Bereich der wachstums- und stabilitätsorientierten Finanz- und Wirtschaftspolitik erhöhen und die öffentlichen Haushalte weiter konsolidieren sowie weiterhin Strukturreformen durchführen. Wesentlich sind auch die Stärkung des Binnenmarkts und die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit Europas. Dazu sollen u.a. die Überprüfung des Binnenmarkts (EK-Zwischenbericht an den ER), die EK-Initiative zur Stärkung der gegenseitigen Anerkennung im Warenbereich, ein voll funktionsfähiger Binnenmarkt für Strom und Gas, die weitere Liberalisierung der Postdienstleistungen unter Sicherstellung der Finanzierung eines effizienten Universaldienstes sowie die weitere Integration des europäischen Finanzmarktes beitragen. Zum Umsetzungsdefizit-Ziel wird die neue Vorgabe von 1% (anstelle von bisher 1,5%) festgeschrieben, das progressiv und unter Berücksichtigung von entsprechenden Umsetzungsfristen bis 2009 erreicht werden soll. Die Doha-Handelsrunde und die neue transatlantische Wirtschaftspartnerschaft werden ebenfalls erwähnt. Im Bereich Innovation/Forschung/Bildung wird neben der Umsetzung der unter finn. Präsidentschaft angenommenen Innovationsstrategie (u.a. Aufforderung an die EK, ihre Strategien zu Patent und geistigem Eigentum vorzulegen) auf die Lead Market-Initiative hingewiesen. Der gute Fortschritt im Bereich „Education and Training 2010“ im vergangenen Jahr wird gelobt, verbunden mit dem Aufruf zu weiteren Reformen/Umsetzung.

 

Zum Europäischen Technologieinstitut (EIT) soll der Rat genauen Prüfungsprozess fortführen und eine Entscheidung bis zum Ende 2007 vorbereiten.

 

Der SF-Entwurf beinhaltet auch einen Abschnitt zu den Themen Beschäftigung und Verstärkung des europäischen Sozialmodells, der die Aspekte „gute Arbeit“, Flexicurity, Armutsbekämpfung und demographische Entwicklung umfasst.

 

Insgesamt soll die soziale Dimension der Lissabonstrategie sichtbarer gemacht werden. Das Europäische Sozialmodell zeichnet sich durch gemeinsame, vertraglich abgesicherte Werte wie ein hohes Maß an sozialem Schutz, Chancengleichheit und sozialen Zusammenhalt aus. Es besteht Konsens, dass die soziale Dimension entscheidend für die Akzeptanz der Europäischen Union in den Mitgliedstaaten ist.

 

Die SF verweisen im Rahmen des Konzepts „gute Arbeit“ insbesondere auf die Bedeutung der Arbeitnehmerrechte, von Chancengleichheit, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie familienfreundlicher Rahmenbedingungen. Dazu gehört auch eine ausgewogene Balance zwischen Sicherheit und Flexibilität „Flexicurity“. Auf der Grundlage einer Mitte des Jahres vorzulegenden EK-Mitteilung soll eine gemeinsame Definition von Grundsätzen zur Flexicurity entwickelt werden. 

 

Der Europäische Rat räumt der Bekämpfung der Armut und insbesondere der Kinderarmut eine prioritäre Stellung im Rahmen der Stärkung des sozialen Zusammenhalts ein.  Eine der komplexesten Herausforderungen für die MS der EU stellt die demographische Entwicklung dar: in den SF wird insbesondere angeregt, die „Allianz für Familien“ zum Austausch guter Praktiken zwischen den MS zu nutzen. Darüber hinaus sollen verstärkte Anstrengungen unternommen werden, um die Eingliederung junger Menschen in den Arbeitsmarkt sowie die Steigerung der Beteiligung von Frauen und minder qualifizierten Arbeitnehmern an Wirtschaft und Arbeitsmarkt voranzutreiben.

 

 

In diesem Bereich wird als quantitatives Ziel vorgeschlagen, die aus EU-Gesetzgebung resultierenden administrative Lasten bis 2012 um 25% zu reduzieren. Die Mitgliedstaaten (MS) sollen bis 2008 eigene, ambitionierte nationale Ziele festlegen (unter Beachtung der verschiedenen Ausgangspositionen). Darüber hinaus sollen Verbesserungen beim Impact Assessment der Europäischen Kommission (EK) vorgenommen werden, wobei die erfolgte Einrichtung des „Impact Assessment Boards“ (direkt dem EK-Präsidenten unterstellt) als wichtiger Schritt gewertet wird. Es wird vorgeschlagen, als Pilotprojekt ein unabhängiges Expertenkomitees zur Unterstützung der EK und der MS bei der Implementierung des Aktionsplans zur Reduktion des Verwaltungsaufwands zu schaffen. Im Frühjahr 2008 soll der ER auf Basis einer EK-Überprüfung entscheiden, ob weitere Aktionen nötig sind (angedacht wird weiteres unabhängiges Gremium).

 

 

Der Europäische Rat wird im März 2007 erstmals eine integrierte Energie- und Klimaschutzdebatte auf Basis der umfassenden Kommissionsvorschläge vom 10. Jänner 2007 sowie der diesbezüglichen Beiträge der verschiedenen Ratsformationen (va Energie- und Umweltministerrat) führen. Ziel im Bereich Energie wird es sein, eine konkrete Liste von prioritären Aktionen anzunehmen. Vor dem Hintergrund der Prinzipien Nachhaltigkeit, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit sind die zukünftigen Herausforderungen die Verbindung von Wettbewerbsfähigkeit mit verlässlicher und sauberer sowie leistbarer Energieversorgung. Besonderes Augenmerk muss dabei auch auf die Themenbereiche Klimaschutz, Förderung von Wachstum und Beschäftigung und die Verringerung der Abhängigkeit von Gas- und Ölimporten aus Drittstaaten gelegt werden. Klare Zielsetzung der Kommission ist die Herbeiführung einer „neuen industriellen Revolution“ durch die Transformation der europäischen Wirtschaft in eine energieeffiziente und CO2 arme Wirtschaft.

 

Der Klimawandel erfordert globale Lösungen, weshalb der Europäische Rat Möglichkeiten für eine globale Übereinkunft für die Zeit nach 2012 prüfen wird, die mit dem 2 Grad-Ziel der EU (Begrenzung des Anstiegs der globalen Temperatur auf höchstens 2 Grad über dem vorindustriellen Niveau) im Einklang steht.

 

Die Kommission schlägt neben der Vollendung des Energiebinnenmarkts, neuen Solidaritätsmechanismen zur Versorgungssicherheit und der Erarbeitung eines strategischen Energietechnologieplans sowie der Entwicklung von gemeinsamen Nuklearsicherheitsstandards folgende quantitativen Ziele zur Annahme durch den Europäischen Rat vor:

 

1.      Steigerung der Energieeffizienz um 20% bis 2020 (Aktionsplan für Energieeffizienz);

2.      Aufrechterhaltung der weltweiten Führungsrolle im Bereich erneuerbarer Energien; Zielsetzung: 20% bis 2020; davon 10% aus Biokraftstoffen.

3.      Die EU soll vorschlagen, dass als Teil eines internationalen Abkommens die Industrieländer 30 % ihrer Treibhausgase bis 2020 reduzieren. Jedenfalls sollte sich die EU zu einem autonomen Reduktionsziel von mindestens - 20 % bis 2020 im Vergleich zum Basiswert aus 1990 verpflichten.

Die Schlussfolgerungen des Europäischen Rats werden diese Zielsetzungen im Wesentlichen widerspiegeln und die Grundlage für eine diesbezügliche weltweite Vorreiterrolle der EU bilden.

 

Europäischer Rat am 21./22. Juni 2007

 

 

Unter österreichischer Ratspräsidentschaft ist es im ersten Halbjahr 2006 gelungen, erste Schlussfolgerungen aus der Reflektionsphase zu ziehen und die Debatte über den Verfassungsvertrag für Europa wieder in Gang zu bringen. Auf Grundlage dieser Vorarbeiten hat der Europäische Rat im Juni 2006 einen zweigleisigen Ansatz vereinbart:

 

1. Einerseits sollen die Möglichkeiten, die die derzeitigen Verträge bieten, bestmöglich ausgeschöpft werden, damit die von den Bürgern erwarteten konkreten Ergebnisse erzielt werden können.

 

2. Andererseits wird der Vorsitz dem Europäischen Rat in der ersten Jahreshälfte 2007 einen Bericht vorlegen, der sich auf ausführliche Konsultationen mit den Mitgliedstaaten stützt. Dieser Bericht sollte eine Bewertung des Stands der Beratungen über den Verfassungsvertrag enthalten und mögliche künftige Entwicklungen aufzeigen. Der Bericht soll anschließend vom Europäischen Rat geprüft werden. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden als Grundlage für weitere Beschlüsse darüber dienen, wie der Reformprozess fortgesetzt werden soll, wobei die diesbezüglich erforderlichen Schritte spätestens im zweiten Halbjahr 2008 unternommen werden müssen.

 

Erklärtes Ziel der deutschen Präsidentschaft ist es, dass der Europäische Rat im Juni einen klaren Fahrplan für das weitere Vorgehen sowie einen Zeitplan dafür verabschiedet. Zudem soll nach Möglichkeit Einigung über die außer Streit stehenden Teile des Verfassungsvertrages erzielt werden. Es ist Aufgabe der beiden nachfolgenden Ratspräsidentschaften Portugal und Slowenien, die Lösung der Verfassungsfrage auf dieser Grundlage voranzutreiben, wobei die diesbezüglich erforderlichen Schritte spätestens im zweiten Halbjahr 2008 unternommen werden müssen.

 

Österreichische Position

Aus österreichischer Sicht ist der Verfassungsvertrag der beste bisher ausgearbeitete Versuch, die Europäische Union demokratischer, bürgernäher und effizienter zu machen und sie damit besser auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts vorzubereiten. Österreich unterstützt den deutschen Ratsvorsitz in seinen Bemühungen, den Weg für eine Lösung der Probleme zu ebnen, und teilt auch dessen grundsätzliche Einschätzung, wonach die Substanz des Verfassungsvertrags beibehalten werden sollte. Die institutionellen Regelungen des Verfassungsvertrags sind aus österreichischer Sicht ausgewogen und bedürfen daher keiner neuerlichen Verhandlung. Der Verfassungsvertrag enthält ferner auch eine Reihe nicht-institutioneller Elemente, denen Österreich größte Bedeutung beimisst. Daher wäre es für Österreich nicht akzeptabel, nur ein reduziertes Paket institutioneller Bestimmungen aus dem Verfassungsvertrag herauszulösen.

 

Österreich ist, so wie andere Mitgliedstaaten, die den Verfassungsvertrag bereits ratifiziert haben, bereit, gezielte Verbesserungsvorschläge zu prüfen, um ein Fortführen des Verfassungsprozesses zu ermöglichen. Eine der Ideen, die Österreich bereit wäre zu unterstützen, ist eine verstärkte Betonung der sozialen Dimension der europäischen Einigung.

 

Die Erfahrungen mit der Informationskampagne „Europa hört zu“ haben gezeigt, wie wichtig es ist, zum Thema Europäische Integration ständigen Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürger zu suchen. Diese systematische Information soll fortgesetzt werden.

 

Österreich unterstützt einen ambitionierten Zeitplan zum Verfassungsvertrag. Dieser soll rechtzeitig vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2009 und dem Amtsantritt der neuen Kommission im selben Jahr in Kraft treten. 

 

 

Im Bereich der europäischen Justiz- und Innenpolitik verschafft sich der ER bei seinen Tagungen im Juni und Dezember unter anderem regelmäßig einen Überblick über die erzielten Fortschritte bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Zuwanderung. Überprüft werden insbesondere die Umsetzung des Aktionsplans zur Terrorismusbekämpfung und die Umsetzung der Strategie gegen Radikalisierung und Rekrutierung. Auch werden in diesem Zusammenhang Maßnahmen zur Förderung der Integration und des interkulturellen Dialogs fortgeschrieben. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Maßnahmen und Leitlinien im Rahmen der Asyl- und Migrationspolitik und des EU-Außengrenzmanagements.

 

Die Schwerpunktsetzung des ER im Bereich Justiz- und Inneres trägt insbesondere aktuellen Entwicklungen bei der Umsetzung des Haager Programms und des Aktionsplans zum Haager Programm Rechnung.

 

Europäischer Rat am 13./14. Dezember 2007

 

 

Die erneuerte EU-Nachhaltigkeitsstrategie wurde während der österreichischen EU-Präsidentschaft verhandelt und vom Europäischen Rat im Juni 2006 beschlossen.

 

Es handelt sich dabei um ein einheitliches Dokument, welches neben der Integration der Leitprinzipien der Nachhaltigen Entwicklung (Europäischer Rat Juni 2005) als sieben zentrale Herausforderungen die Bereiche Klimaänderung und saubere Energie, nachhaltiger Verkehr, nachhaltiger Konsum und Produktion, Erhaltung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, Gesundheit, soziale Eingliederung, Demografie und Migration sowie globale Herausforderungen in Bezug auf Armut und nachhaltige Entwicklung – jeweils mit operativen Zielen und zu ergreifenden Maßnahmen – enthält. Eine bessere Politikgestaltung, die Abgrenzung und Verbindungen zur Lisssabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung, Maßnahmen als Beitrag zur Wissensgesellschaft, Finanzierungs- und Wirtschaftsinstrumente sowie eine entsprechende Kommunikation der Aspekte der nachhaltigen Entwicklung werden ebenfalls behandelt.

 

Ein wesentliches neues Element der Strategie ist ihr Kapitel zur Umsetzung, Überwachung und zu Folgemaßnahmen (der so genannte „Governance-Cycle“). Durch einen zweijährigen Überprüfungsmechanismus wird somit sichergestellt, dass die EU-Nachhaltigkeitsstrategie auf EU- und nationaler Ebene implementiert wird und sich die EU-Institutionen regelmäßig mit dem Thema Nachhaltige Entwicklung befassen.

Im Dezember 2007 wird der Europäische Rat auf der Grundlage des bis September 2007 vorzulegenden Fortschrittsberichts der Kommission über die Durchführung der Strategie für nachhaltige Entwicklung in der EU und in den Mitgliedsstaaten und der Beiträge des Rates die Fortschritte und Prioritäten zum ersten Mal prüfen und allgemeine Ausrichtungen über Politiken, Strategien und Instrumente für nachhaltige Entwicklung bereitstellen, unter Berücksichtigung der Prioritäten im Rahmen des Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung. So können die Ergebnisse der EU-Nachhaltigkeitsstrategie einen Beitrag zu den Arbeiten im Rahmen der Lissabon-Strategie, einschließlich der integrierten Leitlinien, leisten und eine kohärente Behandlung bereichsübergreifender Themen wie Klimaänderung, Energieeffizienz, Bevölkerungsalterung und sozialer Zusammenhalt ermöglichen.

 

Diesem Prozess werden Berichtspflichten der Mitgliedsstaaten über Maßnahmen zur Durchführung der Strategie auf nationaler Ebene bis Juni 2007, Peer Reviews sowie Beiträge des Europäischen Parlaments und des Wirtschafts- und Sozialausschusses vorangehen.

 

Siehe Beitrag zum Europäischen Rat am 21./22. Juni 2007

 

Informelles Treffen der Staats- und Regierungschefs am 24./25. März in Berlin

 

Anlässlich des 50. Jahrestags der Unterzeichnung der Römischen Verträge soll am 25. März 2007 in Berlin eine politische Erklärung angenommen werden, in der die europäischen Werte und Bestrebungen dargelegt werden und in der sich die Entscheidungsträger der EU gemeinsam verpflichten, die diesbezüglichen Erwartungen zu erfüllen.

 

Das deutsche Präsidentschaftsprogramm stellt die Verfassungsdebatte damit in den Vordergrund. Es betont die Vorteile des Verfassungsvertrags heraus, bekennt sich zu dessen Substanz und kündigt die konsequente Umsetzung des Auftrages des Europäischen Rates an. 

 

Deutschland sieht die geplante Erklärung zum 50. Jahrestag der Römischen Verträge als Gelegenheit, die Errungenschaften des europäischen Einigungsprozesses zu betonen, sowie als möglichen Impuls zur Lösung der Verfassungsfrage. Die Erklärung soll daher auch die vordringlichen künftigen Aufgaben der Union aufzählen und damit mögliche Elemente zur Ergänzung des Verfassungsvertrages andeuten. Diese Absichten kommen der österreichischen Position entgegen, wonach die Erklärung kurz gehalten und auf das Wesentliche des Europäischen Integrationsprozesses sowie auf die Stärkung des Zusammenhalts der EU konzentriert werden soll.

 

Informelles Treffen der Staats- und Regierungschefs 18./19. Oktober in Lissabon

 

Die bei diesem Treffen zu behandelnden Themenbereiche werden zum gegebenen Zeitpunkt von der portugiesischen Präsidentschaft bekannt gegeben.

 



[1] Beschluss des Rates vom 15. September 2006 zur Festlegung seiner Geschäftsordnung (2006/683/EG, Euratom), L 285/47

 

[2] Mitteilung der Kommission hinsichtlich der Evaluierung der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr.

[3] KOM (2005) 475 endg.