GZ: BMSG-19401/0001-I/C-EUI/12/2007

 

 

 

JAHRESVORSCHAU des BMSK 2007

 

auf der Grundlage des

 

Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission für 2007

sowie

des Achtzehnmonatsprogramms des Rates

 

 

In den Bericht wurden alle relevanten Initiativen und Prioritäten für die das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz gemäß dem neuen Bundesministeriengesetz federführend oder teilweise federführend zuständig ist, aufgenommen.

 

 I.     Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2007 (KOM (2006) 629)

 

(1)               Aufbau des Programms

Am 24.10. 2006 legte die Europäische Kommission ihr Legislativ- und Arbeitsprogramm für 2007 vor, in dem generell die Zielsetzungen zur Erreichung der strategischen Ziele der Europäischen Kommission formuliert werden. Diese wurden zu Beginn der Amtszeit festgelegt:

  1. Wohlstand,
  2. Solidarität,
  3. Sicherheit/Freiheit und
  4. eine stärkere Rolle Europas als globaler Partner.

Wohlstand umfasst im Wesentlichen die Lissabon-Strategie, den Binnenmarkt und die Forschung. Solidarität beinhaltet die meisten anderen Politikbereiche, wie Landwirtschaft, Umwelt, Zivilrecht und Soziales. Der Konsumentenschutz findet sich im Bereich Sicherheit und Freiheit.

Vor diesem Hintergrund beschreibt das Arbeitsprogramm die konkreten Maßnahmen, die im Zentrum des politischen Handelns der Kommission im Jahre 2007 stehen - die strategischen Initiativen der Kommission. Ferner entwickelt die Kommission eine Reihe prioritärer Initiativen, die in den nächsten 12 bis 18 Monaten verabschiedet werden sollen. Im Anhang sind die wichtigsten Vorschläge der Kommission für 2007 sowie eine Liste der Kommunikationsprioritäten aufgelistet.

 

(2)               Strategische Initiativen für 2007

 

Ø                 Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen in Europa: Entsprechend der Aufforderung des Europäischen Rates vom Juni 2006 wird die EK eine umfassende Bestandsaufnahme der europäischen Gesellschaft durchführen, die als Grundlage für eine neue Agenda für Zugang und Solidarität sowie für die europäische Politik bis ins nächste Jahrzehnt dienen soll. In diesem Rahmen legt die Kommission eine Halbzeitüberprüfung der Umsetzung ihrer Sozialagenda vor, mit dem Ziel einer Bestandsaufnahme der Bemühungen auf EU-Ebene zur Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen sowie gleicher Chancen für alle.

Flexibilität und Sicherheit (Flexicurity) werden als viel versprechender Ansatz für eine Verbindung von Arbeitsmarktflexibilität und einer soliden sozialen Sicherung angesehen. Die Kommission wird Vorschläge unterbreiten, um gemeinsame Grundsätze zur Förderung von Flexicurity zu entwickeln.

 

Ø                 Europa lebenswerter machen: In einem Weißbuch zur Gesundheitsstrategie wird dargelegt, wie Europa im Gesundheitsbereich tätig werden kann. In diesem Zusammenhang wird auch im Bereich der Sozialfürsorgedienste eine europäische Strategie entwickelt, die sich auf einen umfassenden Anhörungsprozess über die Auswirkungen des europäischen Rechts in diesem Bereich stützt.

 

Neue Maßnahmen mit dem Schwerpunkt auf den politischen Prioritäten repräsentieren nur einen Aspekt der Arbeit der Kommission. Während des gesamten Jahres ist die Kommission verantwortlich für die Verwaltung von finanziellen und operationellen Programmen in Europa und der Welt.

Ø                 Verwaltungsaufgaben: Das Jahr 2007 ist gekennzeichnet durch den Beginn einer umfassenden Reihe neuer Finanzierungsprogramme im Rahmen der neuen finanziellen Vorausschau. Dazu gehört eine Reihe neuer Programme in den Bereichen Kohäsionspolitik, Beschäftigung und soziale Solidarität, z.B. die neue Phase des Europäischen Sozialfonds (ESF), PROGRESS, das Aktionsprogramm Verbraucherschutz, u.a

 

Ø                 Praktische Umsetzung der Politik/Überwachung der Fortschritte: In vielen Bereichen hat die Kommission die Aufgabe, den Fortschritt zu überwachen. Jährliche Bestandsaufnahmen in Bereichen wie wirtschaftlicher und sozialer Schutz sowie Gleichstellung der Geschlechter ermöglichen es, die Politik bei Bedarf anzupassen. Im Jahre 2007 (10jähriges Bestehen der europäischen Beschäftigungsstrategie) befasst sich der Jahresbericht über Beschäftigung in Europa mit den Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt. Die offene Koordinierungsmethode im Bereich des Sozialschutzes soll im Jahr 2008 an den 3-Jahres-Rhythmus der revidierten Strategie von Lissabon angeglichen werden.

 


 

(3)               Prioritäre Initiativen

 

Im Anhang werden die wichtigsten Vorschläge der Kommission für 2007 auflistet:

 

Fachbereich Soziales

 

Ø                 Bestandsaufnahme der sozialen Wirklichkeit: Auf Grundlage der Aufforderung des Europäischen Rates vom Juni 2006 wird die Kommission eine Bestandsaufnahme der sozialen Lage in der Union vornehmen, wobei Fragen der Zugangsmöglichkeiten und Chancen im Vordergrund stehen sollen. Dabei soll festgestellt werden, worauf die sozialen Änderungen in den europäischen Gesellschaften hauptsächlich zurückzuführen sind. Es gilt, den sozialen Wandel im Hinblick auf die Lebensqualität zu untersuchen, eine Debatte über die wichtigsten Faktoren zu eröffnen, die zur Lebensqualität beitragen - z.B. wirtschaftliche Chancen, die Qualität des Arbeitslebens, die Herausforderungen einer alternden Gesellschaft, neue Modelle des Familienlebens, Armut und Ungleichheit, Hindernisse für ein gesundes Leben und soziale Mobilität, Verbrechen und antisoziales Verhalten sowie allgemeine und kulturelle Vielfalt. Ziel dieser Erfassung der gesellschaftlichen Wirklichkeit in Europa ist es, einen neuen Konsens über die sozialen Herausforderungen Europas zu finden.

 

Ø                 Mitteilung über unterschiedliche Wege zu (mehr) Flexicurity: Flexibilität und Sicherheit besser miteinander vereinbaren: Ziel der Mitteilung ist die Untersuchung von Flexicurity und die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verabschiedung gemeinsamer Grundsätze.

 

Ø                 Mitteilung über „Eine europäische Strategie für Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse“: Auf der Grundlage weiterer Konsultationen mit den Mitgliedstaaten (z.B. einer hochrangigen gesundheitspolitischen Gruppe und dem Ausschuss für Sozialschutz) und wichtigen Akteuren werden in dieser Folgemitteilung weitere Schritte zur Entwicklung eines systematischeren Ansatzes für die Umsetzung von gemeinschaftlichen Vorschriften und Grundsätzen im Bereich der Sozialdienstleistungen aufgezeigt.

 

Ø                 Mitteilung zur Überprüfung der Umsetzung der Sozialagenda (2005-2010): In der Mitteilung wird eine Bestandsaufnahme insbesondere im Hinblick auf ihren Beitrag zur Verwirklichung der sozialpolitischen Ziele der EU (mehr Beschäftigung, bessere Arbeitsplätze und Chancengleichheit) vorgenommen. Darauf aufbauend sollen eine neue Agenda für Zugang und Solidarität vorgeschlagen und erforderlichenfalls die Prioritäten im Bereich Arbeit und Soziales neu justiert sowie Wege aufgezeigt werden, wie die Tätigkeit der öffentlichen Hand und die Umsetzung der Agenda in den kommenden Jahren verbessert werden können.

 

Ø                 „eInclusion“-Strategie der EU: In der Ministererklärung von Riga haben die Mitgliedstaaten die Kommission aufgefordert, 2007 eine kohärente Strategie zur Nutzung elektronischer Kommunikation in der sozialen Eingliederung im i2010-Rahmen vorzulegen. In dieser Mitteilung wird die Kommission verdeutlichen, was sie unter Bürgernähe der Informationsgesellschaft versteht, und eine Eingliederungsstrategie vorschlagen, die sozial benachteiligten Menschen und Regionen neue Chancen für eine Teilhabe am wirtschaftlichen, natürlichen und territorialen Zusammenhalt bietet.

 

Ø                 Bericht über wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt: Bericht an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialsausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Fortschritte beim wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und die einschlägigen Beiträge der Politik der EU und der Mitgliedstaaten sowie der Struktur- und Kohäsionsfonds und der übrigen Finanzinstrumente.

 

Ø                 Mitteilung der Kommission über Folgemaßnahmen zum Grünbuch über „Die Anpassung des Arbeitsrechts zum Zweck der Gewährleistung von Flexibilität und Sicherheit für alle“: Folgemaßnahmen der öffentlichen Anhörung der Kommission, die mit dem Grünbuch über das künftige Arbeitsrecht eingeleitet wurde. Es werden die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung zusammengefasst und Orientierungen für die Arbeit aufgezeigt, die zu legislativen oder nichtlegislativen Initiativen führen können. Gemäß des Flexicurity Ansatzes geht es um die Ausgewogenheit zwischen der Flexibilisierung des Arbeitsrechts bei gleichzeitiger Sicherstellung der sozialen Sicherheit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.

 

 

Fachbereich Konsumentenschutz

 

Eine Mitbefassung des Ressorts wird bei folgenden Initiativen zu erwarten sein:

 

Ø                 Weißbuch über die Integration der EU- Hypothekarkreditmärkte: Darin sollen auf der Grundlage der Ergebnisse einer umfassenden Anhörung nach dem Grünbuch Hypothekarkredite in der Europäischen Union aus dem Jahr 2005 mögliche Initiativen der Kommission zur Förderung der Schaffung eines EU-Hypothekarkreditmarktes angekündigt werden.

 

Ø                 Überprüfung der Richtlinie 94/47/EG über Teilzeitnutzungsrechte an Immobilien: Ziel ist mehr Rechtssicherheit für die VerbraucherInnen, da für alle langfristigen Urlaubsprodukte die gleichen Regeln gelten sollen. Für die Wirtschaft werden einheitliche Wettbewerbsvoraussetzungen geschaffen, da die Anbieter der neuen Produkte die gleichen Regeln einhalten müssen wie klassische Anbieter von Teilzeitnutzungsrechten. Die Anforderungen an die Prospekte und die Vertragsgestaltung werden aktualisiert. Der Anwendungsbereich wird ausgeweitet, damit auch die anderen seit Annahme der bestehenden Richtlinie entwickelten langfristigen Urlaubsprodukte einbezogen werden.

 

Einige andere Initiativen wurden als konsumentenrelevant identifiziert, wie z.B. der Aktionsplan für nachhaltiges Produktions- und Konsumverhalten oder die Überarbeitung der Richtlinie 88/378/EG über die Sicherheit von Spielzeug.

 

 

II.             Achtzehnmonatsprogramm des deutschen, des portugiesischen und des slowenischen Vorsitzes

 

(1)               Aufbau des Programms

 

Das am 11. Dezember 2006 angenommene Achtzehnmonatsprogramm des Rates enthält das gemeinsame Programm des deutschen, portugiesischen und slowenischen Vorsitzes für den Zeitraum von Januar 2007 bis Juni 2008. Das Programm ersetzt das bisher gültigen Strategische 3-Jahresprogramm sowie das operative Jahresprogramm.

 

(2)               Strategischer Rahmen/Prioritäten

 

Ø        Die Lissabon-Strategie: umfassende Verwirklichung der wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Dimension der Strategie

Für die künftigen Vorsitze wird es besonders wichtig sein, die mit der Globalisierung verbun­denen Herausforderungen besser anzugehen und dabei die soziale Dimension der Europäischen Union zu wahren.

Die Weiterentwicklung des europäischen Sozialmodells, die Förderung der Chancen­gleich­heit und eine europäische Politik der durchgängigen Berücksichtigung des Gleichstel­lungsaspekts sowie die Verbesserung der Bildungs- und Ausbildungssysteme wer­den zentrale Ziele sein. Auf diesem Gebiet wird der Akzent auf der Bewältigung der demo­grafischen Her­ausforderung, der Intensivierung des sozialen Dialogs, der Bewertung sozialer Folgen und der Weiterentwicklung sozialer Mindeststandards liegen.

 

 

(3)               Programm nach für das BMSK relevanten Fachbereichen

 

Ø        Sozialpolitik

          Die übergeordneten Ziele der drei Vorsitze werden sein, das europäische Sozialmodell als wesent­li­chen Bestandteil der Lissabon-Strategie zu stärken und auf diese Weise seine Wahrnehmbarkeit und die EU-Akzeptanz zu verbessern sowie die Nachhaltigkeit der Sozialschutzsysteme zu sichern.

Innerhalb dieser Eckpunkte werden die folgenden Fragen besonders angegangen:

·        die weitere Arbeit im Hinblick auf eine Kombination von Arbeits­flexibilität mit Sozialschutz und Beschäftigungs­sicherheit ("Flexicurity");

·        eine bessere Vereinbarkeit von Arbeits-, Familien- und Privatleben;

·        eine angemessene Infrastruktur für Kinderbetreuung, Hilfe für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung;

·        die Herausforderungen, die sich aus demografischen Trends und Veränderungen ergeben;

·        die Förderung der sozialen Eingliederung und die Bekämpfung der Armut als Unterscheidungsmerkmal des europäischen Projekts.

 

          Die Beratungen über die Zukunft sozialer Dienste in einem zunehmend liberalisierten Binnenmarkt werden in den kommenden Jahren auf der Ebene der EU ebenfalls Teil der sozialpolitischen De­batte sein.

 

          Bezüglich der Koordinierung von Sozialversicherungssystemen und Altersvorsorge werden die drei Vorsitze die Beratungen über die Verordnung über die Koordinierung der Sozialversiche­rungssysteme fortsetzen.

 

Ø        Beschäftigung

Der zehnte Jahrestag der europäischen Beschäftigungsstrategie im Jahr 2007 und die Über­prü­fung der beschäftigungspolitischen Leitlinien im Jahr 2008 im Zusammenhang mit der Lissabon-Strategie werden die Gelegenheit sein, zu sondieren, wie in Abstimmung mit der überarbeiteten Lissabon-Strategie und den laufenden Prozessen im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode die soziale Dimension der über­arbei­teten Beschäftigungsstrategie weiter gestärkt werden kann.

 

Der Austausch von Informationen und Erfahrungen zur Integration jüngerer und älterer Menschen in den Arbeitsmarkt und zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen soll intensiviert wer­den. Das Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle (2007) könnte genutzt werden, um das Bewusstsein für Fragen im Zusammenhang mit der Chancengleich­heit auf dem Arbeitsmarkt zu schärfen.

 

Ø        Demografischer Wandel

          Alle Mitgliedstaaten sind mit größeren demografischen und damit sozialen und wirtschaft­lichen Veränderungen konfrontiert. Eine steigende Lebenserwartung und niedrige Geburten­raten haben Auswirkungen für den Staat, die Gesellschaft, Männer und Frauen, junge und ältere Menschen so­wie Familien. Es bedarf einer positiven Reaktion, bei der die Chancen und Herausforderungen, die notwen­digen politischen und sonstigen Maßnahmen sowie die Grundsätze der Reform angegangen werden.

 

Eine bessere Vereinbarkeit von Arbeits-, Familien- und Privatleben und eine angemessene Infra­struktur für die Kinderbetreuung sind Teil der Lissabon-Strategie und einer nachhaltigen fami­lienfreundlichen Politik. Die drei Vorsitze sind überzeugt, dass Familien in all ihrer Vielfalt und eine geburtenfreundliche Politik vor dem Hintergrund des demografischen Wandels in Europa Vorrang haben. Es ist zu bedenken, dass Familienpolitik in erster Linie in die nationale Zuständigkeit fällt, bei sehr unterschiedlichen Ansätzen in den Mitgliedstaaten.

·        Der deutsche Vorsitz wird daran arbeiten, Familien­freundlichkeit zu einem Kennzeichen der Europäischen Union zu machen. Er wird ein "Bündnis für Familien" in der EU als Plattform für den Meinungs- und Wissensaustausch über familienfreundliche Politik vorschlagen, mit dem die Familie in allen Regionen Europas gestärkt und so ihre Zukunft gesichert werden soll.

·        Der portugiesische Vorsitz wird sich vor allem mit der Verbesserung der Vereinbarkeit von Arbeits-, Familien- und Privatleben für Frauen und Männer sowie mit Betreuungsdiensten für Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderung befassen.

·        Der slowenische Vorsitz wird auf ein integriertes Konzept hinarbeiten, um ein familienfreundliches Umfeld zu sichern, Familienleben zu fördern und eine kinderfreund­liche Gesellschaft zu schaffen.

 

Die drei Vorsitze werden auf das Potenzial aufmerksam machen, welches der demografische Wandel freisetzen kann, und zwar insbesondere ältere Menschen betreffend.

·        Der deutsche Vorsitz wird vor diesem Hinter­grund die Rolle älterer Menschen als aktiv Beteiligte in der Wirtschaft und auf dem Arbeits­markt ("silberne Wirtschaft") in Anbetracht des Potenzials, mit dem sie zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung unserer Gesellschaft beitragen können, betonen.

·        Der portugiesische Vorsitz wird die Bedeutung betonen, die aktives Altern bei hoher Lebensqualität für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt sowie für soziale Fragen im Zusammenhang mit erneuerten Beschäftigungsstrategien und neuen Konzepten, beispielsweise der "Flexicurity" hat; außerdem wird er herausstellen, dass die Nachhaltigkeit der Sozialschutzsysteme gefördert werden muss.

·        Der slowenische Vorsitz wird sich auf die Folgen konzentrieren, die die Alterung der Gesell­schaft für den Einzelnen und für die Gesellschaft als Ganzes hat, und wird die Debatte darüber anstoßen, was getan werden kann, um die Solidarität zwischen den Generationen und die Integration älterer Menschen in alle Bereiche des häuslichen und sozialen Lebens zu fördern.

 

Ø        Geschlechtergleichstellung

Maßnahmen zur Geschlechtergleichstellung fördern Wachstum und Beschäftigung, und der Europäische Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter, den der Europäische Rat im März 2006 vereinbart hat, soll dabei als Handlungsrahmen dienen. Der Europäische Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter sollte auf europäischer und auch auf nationaler Ebene umgesetzt werden. Im Fahrplan der Kommission für die Gleich­stellung der Geschlechter (2006-2010) werden künftige Ziele und Maßnahmen der EU für die Förderung der Geschlechtergleichstellung festgelegt. Die drei Vorsitze werden folgenden Fragen besondere Aufmerksamkeit schenken:

·        stärkere Beteiligung von Männern am Familienleben;

·        bessere Beteiligung von Frauen am Arbeits­leben, wobei dieses Ziel auch durch eine Besei­tigung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen vorangebracht werden soll;

·        Erhöhung der Beschäftigungsquote von Frauen und zunehmende Beteiligung von Frauen an Spitzenpositionen;

·        Beseitigung von Geschlechterstereotypen, unter anderem hinsichtlich allge­meiner und beruflicher Bildung und Kultur, Förderung von Mädchen und jungen Frauen in der Gesellschaft;

·        Schutz schutz­bedürftiger Gruppen wie eingewanderter Frauen und Mädchen vor Diskriminierung und Befähigung solcher Gruppen, sich stärker am gesellschaftlichen, beruflichen und politischen Leben zu beteiligen;

·        durchgängige Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei allen einschlä­gigen Tätigkeiten.

 

Als Folgemaßnahmen zu der Aktionsplattform von Peking ist Folgendes vorge­sehen:

·        Der deutsche Vorsitz wird die Frage "Frauen und Bildung" prüfen und zweckmäßige Indi­katoren ausarbeiten,

·        der portugiesische Vorsitz wird Indikatoren zur "Femini­sierung der Armut" entwickeln, und

·        der slowenische Vorsitz wird Indikatoren mit Schwerpunkt Lage von Mäd­chen und jungen Frauen in der Gesellschaft ausarbeiten.

 

Ø        Verbraucherschutz

Vorrang haben wird die Umsetzung des neuen Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich Verbraucherpolitik (2007-2013) sowie die Erörterung und das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit der EU-Strategie für Verbraucherpolitik, die von der Kommission in der ersten Jahreshälfte 2007 vorgelegt werden soll.

Zu den wichtigsten Anliegen der drei Vorsitze zählen dabei

·        die Erhöhung der Sicherheit neuer Technologien,

·        die Stärkung grenzüber­greifender Verbraucherrechte und

·        die Verbesserung der Markttransparenz und der Verbraucherinformation.

Die drei Vorsitze werden bestrebt sein, die Beratungen über den Vorschlag für die Verbraucherkredit-Richtlinie abzuschließen. Die Überarbeitung der einzelnen Richtlinien auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes bei Abschluss von Verträgen sollte in Zukunft in eine umfassende und systematische Überprüfung des Verbraucherschutzrechts bei Abschluss von Verträgen eingebettet werden.


Wichtige Termine (soweit bekannt)

 

Formelle Ratstagungen 1. HJ 2007 (deutscher Vorsitz):

19. Februar 2007:                Rat „Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie und Forschung)“ in Brüssel

22. Februar 2007:                Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ in Brüssel

21./22. Mai 2007:                 Rat „Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie und Forschung)“ in Brüssel

30./31. Mai 2007:                 Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ in Brüssel

 

Formelle Ratstagungen 2. HJ 2007 (portugiesischer Vorsitz):

27./28. September 2007:    Rat „Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie und   Forschung)“

11./12. Oktober 2007:         Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“

22./23. November 2007:     Rat „Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie und Forschung)“

5./6. Dezember 2007:          Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“


ANNEX: Legislativverfahren:

 

Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

(Reform der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71)

 

1. Hintergrund

Die Verordnung 883/04 kann erst in Kraft treten, wenn auch die Überarbeitung der Anhänge und der Durchführungsverordnung abgeschlossen sind.

Die Anhänge beziehen sich unter anderem auf weiter geltende bilaterale Sozialversicherungsabkommen und auf unilaterale Sonderregelungen für einzelne Mitgliedstaaten. Anhang XI wird die nationalen Anwendungsbesonderheiten regeln.

 

Der Entwurf der Durchführungsverordnung kann als eine Art "Gebrauchs­anweisung" für die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 angesehen werden. Es sollen damit alle schwebenden Fragen verwaltungs- und verfahrenstechnischer Art geklärt und bestimmte Aspekte der gemeinschaftlichen Koordinierung behandelt werden, die spezifische Verfahren erfordern. Der Entwurf enthält weiters nähere Begriffsbestimmungen, konkretisiert die zuständigen Behörden, Verbindungsstellen und Träger in den einzelnen Mitgliedstaaten und regelt in den Finanzvorschriften die Erstattungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten.

 

21.12.1998

Vorschlag der Kommission (KOM(1998) 779 endg.)

27.1.2000

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses

3.9.2003

1. Lesung des Europäischen Parlaments

1.12.2003

Teilweise politische Einigung im Rat

26.1.2004

Annahme des gemeinsamen Standpunkts

20.4.2004

2. Lesung des Europäischen Parlaments

26.4.2004

Annahme des Rates in 2. Lesung

29.4.2004

Unterzeichnung durch Europäisches Parlament und Rat (Dok. 15577/6/03+ADD 1, 8478/04, 8548/04 ADD 1)

30.4.2004

Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union als Verordnung 883/2004 (Amtsblatt L 166)

7.6.2004

Veröffentlichung einer Berichtigung im Amtsblatt (L 200/1)

24.1.06

Vorschlag der Kommission zur Änderung der VO 883 und zur Festlegung des Inhalts von Anhang XI (KOM(2006)7 endgültig (Ratsdokument 5672/06 vom 25.1.06)

31.1.06

Vorlage des Kommissionsvorschlags zur Durchführungsverordnung KOM(2006)16 endgültig, Ratsdokument 5896/06 vom 1.2. 2006

Jän- Mai 06

Gemeinsame Behandlung des Anhangs XI und der Durchführungsverordnung in der RAG Sozialfragen unter österr. Vorsitz

1.6.2006

RAT BESOGEKO: allgemeine partielle Ausrichtung zu Titel I und II der DVO und den dazu korrespondierenden Teilen des Annex XI (großer Erfolg der ö Präs!)

2. Hj 2006

Fortsetzung der Arbeiten unter finnischem Vorsitz in der RAG Sozialfragen: weitere Behandlung von Titel III Kapitel IV: Leistungen bei Invalidität, Alters- und Hinterbliebenenrenten (Artikel 43-53) und den korrespond. Teilen des Anhangs XI

26.10.2006

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (WSA)

1.12.2006

RAT BESOGEKO: partielle allgemeine Ausrichtung zu Titel III Kapitel IV der DVO sowie Annex XI

 

2. Inhalt

Die Verordnung 883/2004 regelt die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit sowie eine Koordination der Krankenversicherungen auch für Urlauber. Sie gilt für alle Rechtsvorschriften, die folgende Zweige der sozia­len Sicherheit betreffen:

a) Leistungen bei Krankheit;

b) Leistungen bei Mutterschaft und gleichgestellte Leistungen bei Vaterschaft;

c) Leistungen bei Invalidität;

d) Leistungen bei Alter;

e) Leistungen an Hinterbliebene;

f) Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrank­heiten;

g) Sterbegeld;

h) Leistungen im Fall der Arbeitslosigkeit;

i) Vorruhestandsleistungen;

j) Familienleistungen.

 

Die Verordnung 883/2004 gilt für alle EU-BürgerInnen, die im Rahmen nationaler Gesetz­gebungen versichert sind, da auch Nichterwerbstätige voll erfasst werden.

 

Die Verordnung ermöglicht zum Beispiel die Zusammenrechnung von Pensionszeiten, die in verschiedenen Mitgliedstaaten erworben wurden oder die Inanspruchnahme von Sachleistungen der Krankenversicherung in einem anderen Mitgliedstaat. Wichtige Grundsätze der Verordnung sind:

·         Gleichbehandlungsverpflichtung von eigenen Staatsangehörigen und UnionsbürgerInnen;

·         Leistungsexport (zB. Pensionsauszahlung auch bei Wohnort in einem anderen Mitgliedstaat);

·         Zusammenrechnung der Versicherungszeiten;

·         Festlegung der anzuwendenden Rechtsvorschriften.

 

3. Rechtsgrundlage

Art. 42 und 308 EG-Vertrag (Mitentscheidungsverfahren, Einstimmigkeit im Rat)

 

4. Weitere Vorgangsweise

Die D Präs. hat sich vorgenommen, im Rat eine vorläufige politische Einigung über Titel III –„Besondere Vorschriften über die verschiedenen Arten von Leistungen“/Kapitel I – „Leistungen bei Krankheit sowie Leistungen bei Mutterschaft und gleichgestellte Leistungen bei Vaterschaft“ (Kranken- und Unfallversicherung, Artikel 22 bis 42, 61, 68 des EK-Vorschlags und die dazugehörigen finanziellen Vorschriften zu erzielen (=Erstattungsverfahren gemäß den EUGH-Urteilen  Kholl/Decker).

 

Rs 120/95, Decker(Siehe bei Art.30 des EG-Vertrages.)

Nationale Rechtsvorschriften, nach denen eine Kostenerstattung für im Ausland eingekaufte Heilmittel (Brillen) von einer vorherigen Zustimmung des zuständigen Trägers abhängig ist, widersprechen der Freiheit des Warenverkehrs.

 

Rs 158/96, Kohll (siehe bei Art.59f des EG-Vertrages.)

Die Bestimmung betrifft nicht Fälle, in denen ohne Dringlichkeit als Privatpatient in einem anderen Mitgliedstaat eine zahnärztliche Behandlung in Anspruch genommen wurde. Für diesen Fall gilt die Dienstleistungsfreiheit. Eine Kostenerstattung in durch diese Bestimmung nicht gedeckten Fällen ist daher nicht ausgeschlossen.


 

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verbraucherkreditverträge und zur Änderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates

 

1. Hintergrund/Stand der Verhandlungen:

Die Kommission hat nach umfassenden Studien zur Anwendung der geltenden Verbraucherkreditrichtlinien und der Verschuldung in Europa im Herbst 2002 einen neuen Richtlinienvorschlag zum Verbraucherkredit vorgelegt, der den aktuellen Entwicklungen im Bereich der Kreditinstrumente Rechnung tragen sollte.

Die innerstaatliche legistische Zuständigkeit liegt zu einem großen Teil beim BMJ (zivilrechtliche Vorschriften), für die verwaltungsrechtlichen Belange sind das BMF und das BMWA zuständig. Das BMSG hat vereinbarungsgemäß die Koordinierung für das Dossier übernommen.

 

Der Vorschlag wurde insbesondere von Unternehmerseite massiv kritisiert und von den Mitgliedstaaten sehr kontroversiell aufgenommen.

Nach der (ablehnenden) Stellungnahme des Europäischen Parlaments in 1. Lesung hat die Kommission im Oktober 2005 einen geänderten Vorschlag vorgelegt, der seit November 2005 in der Ratsarbeitsgruppe Schutz und Information der Verbraucher in Brüssel mit wenig Erfolg verhandelt.

 

Der deutsche Vorsitz wird unter Heranziehung der unter österreichischem und finnischem Vorsitz geleisteten Vorarbeiten die Diskussionen auf RAG-Ebene fortführen, um so in diesem heiklen Dossier eine politische Einigung am Wettbewerbsfähigkeitsrat am 21./22. Mai 2007 zu erzielen.

 

2. Inhalt des Richtlinienvorschlags:

Der vorliegende Vorschlag bezieht sich auf bestimmte Aspekte der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend Verbraucherkreditverträge.

Er enthält

 

3. Rechtsgrundlage:

Artikel 95 EG-V (Mitentscheidungsverfahren, qualifizierte Mehrheit im Rat

 


4. Position des Europäischen Parlaments

Die EP-Haltung im Hinblick auf den überarbeiteten Vorschlag ist als eher ablehnend zu beurteilen. Zudem forderte das EP die EK auf, eine Kosten-Nutzen Analyse des Vorschlags durchzuführen – dies wurde seitens der EK abgelehnt. Das EP hat nunmehr selbst eine Studie in Auftrag gegeben, die die Auswirkungen des Vorschlags auf den Binnenmarkt bzw. die VerbraucherInnen beleuchten soll. Die Präsentation der Studie soll Ende April erfolgen.

 

5. Offene Punkte:

Einige Mitgliedstaaten zweifeln am Mehrwert der Richtlinie, weil diese das Ziel des Binnenmarktes verfehle (NL, LUX, GB). Dieses Ziel sei nur durch das PdgA gekoppelt mit dem Ansatz der Maximalharmonisierung erreichbar. Andere Mitgliedstaaten meinen, dass der vorliegende Text den Mitgliedstaaten zu viel Umsetzungsspielraum einräume – man müsse sich des Ansatzes der Maximalharmonisierung besinnen (B, Ö). Mehrere Mitgliedstaaten (ua. I, SP) sehen durch die Richtlinie nationale Verbraucherschutzbestimmungen in Gefahr.

Grundsätzlich besteht im Rat jedoch die Bereitschaft, den Text weiterzudiskutieren.

Die Position des Rates wird auch nicht unwesentlich vom Ergebnis der vom EP in Auftrag gegebenen Studie zu den Auswirkungen der Richtlinie auf den Binnenmarkt bzw. den/die einzelnen VerbraucherIn abhängen.(In diesem Zusammenhang sei insbesondere auf jene Mitgliedstaaten hingewiesen, die stets die Durchführung einer Kosten-Nutzen Analysen von der EK einforderten (CZ, NL, LUX, GB))

 

6. Position der Mitgliedstaaten:

Siehe Punkt 4.

 

7. Österreichische Position

Österreich hat sich der Gruppe jener Mitgliedstaaten angeschlossen, die am Mehrwert der Richtlinie zweifeln. Der Mehrwert der Richtlinie könne dadurch geschaffen werden, dass der Anwendungsbereich der Richtlinie neuerlich durchforstet bzw. die Diskussion zu den Gesamtkosten des Kredits intensiviert wird. Weiters sei die Bereitschaft zu Kompromissen im Zusammenhang mit Artikel 15 (vorzeitige Rückzahlung) notwendig. Österreich hat sich bisher auch gegen die Einführung eines Widerrufsrechts ausgesprochen, da die Schutzbedürftigkeit der VerbraucherInnen, wie etwa bei einem Haustürgeschäft oder einem über den Fernabsatz geschlossenen Geschäft, nicht in gleichem Maße gegeben ist.

 

8. Weitere Vorgangsweise:

Das Scheitern der Verhandlungen unter finnischem Vorsitz macht die Fortführung der Diskussionen unter deutschem Vorsitz nicht unbedingt leicht.

Der deutsche Vorsitz hat daher aufgrund der schwierigen Situation bereits angedeutet, von ursprünglich angepeiltem Ziel, nämlich einer politischen Einigung am Rat Wettbewerbsfähigkeit am 21. Mai 2007 „nicht überzeugt“ zu sein.

Die Strategie des Vorsitzes sieht nun wie folgt aus:

Der dt. Vorsitz möchte die Diskussion nicht artikelweise vornehmen, sondern vielmehr Schwerpunkte erarbeiten, die auf RAG-Ebene gelöst werden sollen, um so möglicherweise den Weg zu einer politischen Einigung doch noch zu ebnen.

 

Die Schwerpunkte umfassen folgende Bereiche:

-          Anwendungsbereich;

-          Vorvertragliche Informationen (Datenbanken vertragliche Informationen;

-          Widerrufsrecht

-          Vorzeitige Berechnung des effektiven Jahreszins


Überprüfung des Konsumentenschutzacquis und europäisches Vertragsrecht

 

1. Hintergrund/Inhalt:

Die Kommission untersucht derzeit folgende 8 verbraucherrechtliche Richtlinien hinsichtlich ihrer Umsetzung und tatsächlichen Anwendung bzw. ihres Verbesserungspotentials:

 

Eng damit im Zusammenhang stehen die Arbeiten zum Europäischen Vertragsrecht und die Erstellung eines Gemeinsamen Referenzrahmens (GRR).

Die Vorarbeiten zu einem europäischen Vertragsrecht gingen ursprünglich weit über das Verbraucherschutzrecht hinaus. Seit September 2005 konzentrieren sich die Arbeiten auf eine „toolbox“ von Begriffen und Konzepten im Bereich  Verbraucherschutz, die einen allgemeinen Referenzrahmen („CFR“ Common Frame of Reference) darstellen sollen.

 

Die Überprüfung des Konsumentenschutzacquis soll bis 2007 abgeschlossen werden. Die Kommission befindet sich noch in der Diagnosephase, analysiert also derzeit die Umsetzung und Anwendung der Verbraucherrichtlinien in den Mitgliedstaaten.

Ein Netzwerk von JuristInnen aus Lehre und Praxis erstellt zurzeit im Auftrag der Kommission eine rechtsvergleichende Analyse. Diese Analyse wird die Umsetzungskontrollen der Kommission ergänzen. Gegenstand ist die Anwendung der Richtlinien in den Mitgliedstaaten, wobei auch die Rechtsprechung der obersten nationalen Gerichte und Verwaltungsentscheidungen berücksichtigt werden. Die Wissenschaftler werden Empfehlungen zur Rationalisierung und Vereinfachung des gemeinschaftsrechtlichen Besitzstands abgeben, damit etwaige Unstimmigkeiten, Überschneidungen, Binnenmarkthindernisse und Wettbewerbsverzerrungen beseitigt werden können. Die Studie war ursprünglich für Herbst 2006 angekündigt, liegt aber noch nicht vor.

 

Die Arbeiten finden bislang ausschließlich auf Kommissionsebene unter Beteiligung von WissenschaftlerInnen, Stakeholdern und den Mitgliedstaaten (Österreich ist hier durch das BMJ vertreten) statt. Erstmals wurden am 1.12.2005 die KonsumentenschutzvertreterInnen auf BeamtInnenebene zu einer Sitzung der EK geladen, wo über dieses Prozedere informiert wurde. Im Frühjahr und im Juni 2006 fanden weitere Sitzungen zur Prüfung der Richtlinien in Brüssel statt. Bislang steht nur fest, dass die EK demnächst - bereits vor Abschluss der Arbeiten zur Überprüfung des Acquis - einen geänderten Vorschlag zur Timeshare-Richtlinie vorlegen will, nachdem die Kommission und einige Mitgliedstaaten hier einen dringenden Handlungsbedarf sehen.

 

Das BMJ hat im Mai 2006 während der österreichischen Präsidentschaft eine Konferenz zum europäischen Vertragsrecht abgehalten.

 

2. Weitere Vorgangsweise

Die Kommission wird in ihren 2. Fortschrittsbericht (Vorlage Beginn 2007), die zukünftigen Perspektiven zum gemeinsamen Referenzrahmen skizzieren.

 

Die Kommission plant nunmehr am 7. Februar 2007 die Veröffentlichung eines Grünbuchs über die Überprüfung des verbraucherrechtlichen Besitzstands, mit dem sie ein Konsultationsverfahren über die Anliegen betreffend die weitere Vorgangsweise verbindet. Zur Diskussion stehen voraussichtlich – soweit nach internen Informationen bekannt – 3 Alternativen: Beibehaltung des Status Quo, Fortsetzung des vertikalen Ansatzes (dh. Prüfung des Novellierungsbedarfs der einzelnen Richtlinien) oder ein neuer „horizontaler Ansatz“ (eine Rahmenrichtlinie mit einem allgemeinem Teil und – soweit notwendig – anschließender Differenzierung je nach Bereich. Völlig unklar ist, wie das konkret aussehen soll).

 

Das Grünbuch wird voraussichtlich am 19.2.2007 am Rat Wettbewerbsfähigkeit durch die Kommission vorgestellt werden.

 

Weiters plant die deutsche Präsidentschaft hiezu Schlussfolgerungen des Rats auszuarbeiten, welche am Rat Wettbewerbsfähigkeit am 21./22. Mai 2007 angenommen werden sollen.