„Novelle des Universitätsgesetzes 2002“
Parlamentarische Enquete des Nationalrates
Freitag, 11. April 2008
(Stenographisches Protokoll)
Parlamentarische Enquete
Freitag, 11. April 2008
(XXIII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates)
Thema
„Novelle des Universitätsgesetzes 2002“
Dauer der Enquete
Freitag, 11. April 2008: 9.09 – 17.21 Uhr
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Tagesordnung
A) Einleitendes Impulsreferat:
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn
B) Impulsreferate bzw. Paneldiskussionen:
Themenblock I: Autonomie der Universitäten – Erfahrungen, Analysen, Entwürfe für die Zukunft
Einleitendes Impulsreferat:
O. Univ.-Prof. Dr. Georg Winckler, Präsident der Europäischen Rektorenkonferenz
Panel 1:
O. Univ.-Prof. Dr. Christoph Badelt, Vorsitzender der Österreichischen Universitäten-Konferenz
SC i. R. Dr. Sigurd Höllinger
Prof. Dr. Hans-Detlef Horn (Deutscher Hochschulverband, Landesverband Hessen)
Themenblock II: Universitäre Steuerungsinstrumente am Beispiel der Leistungsvereinbarungen sowie der Finanzierungsmodelle der Universitäten im nationalen und internationalen Vergleich – Erfahrungen und Perspektiven
Einleitendes Impulsreferat:
Prof. Dr. Frank Ziegele, Centrum für Hochschulentwicklung
Panel 2:
Dr. Gerald Bast, Stv. Vorsitzender des Dachverbandes der österreichischen Universitäten
Dr. Jürgen Janger, Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung, WIFO
Dipl.-Ing. Dr. Knut Consemüller, Vorsitzender des Rates für Forschung und Technologieentwicklung
Themenblock III: Unirat – Senat – Rektorat – Das „Leitungsdreieck“ und seine Akteure
Einleitendes Impulsreferat:
Prof. Dr. Dr.h.c. Ulrich Gäbler, ehem. Rektor der Universität Basel
Panel 3:
Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Gerhard Ecker, Vorsitzender des Universitätslehrerverbandes an der Universität Wien
Ao. Univ.-Prof. Dr. Gert-Michael Steiner, Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Bundessektion Hochschullehrer
Mag. Max Kothbauer, Vorsitzender des Universitätsrates der Universität Wien
HR Dr. Alfred Müller, Vorsitzender des Betriebsrates des nichtwissenschaftlichen Personals der Universität Wien
O. Univ.-Prof. Mag. Dr. Wendelin Schmidt-Dengler, Institut für Germanistik, Universität Wien
O. Univ.-Prof. Mag. Dr. Karlheinz Töchterle, Rektor der Universität Innsbruck
Hartwig Brandl, Vertreter der Bundesvertretung der Österreichischen HochschülerInnenschaft
Themenblock IV: Karrierechancen für junge Wissenschafter und Wissenschafterinnen und UG-Reform
Einleitendes Impulsreferat:
Univ.-Prof. Mag. Dr. Manfred Prisching, Institut für Soziologie, Karl-Franzens-Universität Graz
Panel 4:
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Edeltraud Hanappi-Egger, Abteilung für Gender- und Diversitätsmanagement, WU Wien
O. Univ.-Prof. DDr. Bernhard Keppler, Präsident des Österreichischen Universitätsprofessorenverbandes
Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal, Institut für Arbeits- und Sozialrecht, Universität Wien
Dipl.-Ing. Dr. Brigitte Ratzer, Leiterin der Koordinationsstelle für Frauenförderung und Gender Studies, TU Wien
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Inhalt
A) Einleitendes Impulsreferat
Referent Bundesminister Dr. Johannes Hahn ........................................................... 5
B) Impulsreferate bzw. Paneldiskussionen:
Themenblock I: Autonomie der Universitäten – Erfahrungen, Analysen, Entwürfe für die Zukunft ................................................................................................................................. 9
Einleitendes Impulsreferat:
Referent o. Univ.-Prof. Dr. Georg Winckler ................................................................ 9
Panel 1:
Referent o. Univ.-Prof. Dr. Christoph Badelt ............................................................ 12
Referent SC i. R. Dr. Sigurd Höllinger ....................................................................... 14
Referent Prof. Dr. Hans-Detlef Horn .......................................................................... 16
Statements:
Abg. Josef Broukal ...................................................................................................... 18
Abg. Dr. Gertrude Brinek ............................................................................................ 20
Abg. Dr. Kurt Grünewald ............................................................................................ 21
O. Univ.-Prof. DDr. Johannes M. Rainer ................................................................... 23
Abg. Mag. Gernot Darmann ........................................................................................ 24
Allgemeine Diskussion:
Abg. DDr. Erwin Niederwieser ................................................................................... 26
Abg. Mag. Dr. Beatrix Karl .......................................................................................... 27
Abg. Mag. Heribert Donnerbauer ............................................................................... 28
O. Univ.-Prof. Dr. Peter Kampits ................................................................................ 29
Themenblock II: Universitäre Steuerungsinstrumente am Beispiel der Leistungsvereinbarungen sowie der Finanzierungsmodelle der Universitäten im nationalen und internationalen Vergleich – Erfahrungen und Perspektiven 31
Einleitendes Impulsreferat:
Referent Prof. Dr. Frank Ziegele ................................................................................. 31
Panel 2:
Referent Dr. Gerald Bast ............................................................................................. 34
Referent Dr. Jürgen Janger ........................................................................................ 36
Referent Dipl.-Ing. Dr. Knut Consemüller ................................................................. 38
Allgemeine Diskussion:
Abg. Mag. Karin Hakl ................................................................................................... 40
Lisa Schindler ............................................................................................................... 41
Abg. Dr. Kurt Grünewald ............................................................................................ 42
Dr. Gerhard Riemer ..................................................................................................... 43
Abg. Josef Broukal ...................................................................................................... 44
O. Univ.-Prof. DDr. Johannes M. Rainer ................................................................... 45
Abg. Dr. Gertrude Brinek ............................................................................................ 46
Dr. Gerald Bast ............................................................................................................. 46
Themenblock III: Unirat – Senat – Rektorat – Das „Leitungsdreieck“ und seine Akteure ............................................................................................................................... 48
Einleitendes Impulsreferat:
Referent Prof. Dr. Dr.h.c. Ulrich Gäbler .................................................................... 48
Panel 3:
Referent ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Gerhard Ecker ..................................................... 51
Referent ao. Univ.-Prof. Dr. Gert-Michael Steiner .................................................... 53
Referent Mag. Max Kothbauer .................................................................................... 54
Referent HR Dr. Alfred Müller .................................................................................... 56
Referent o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Wendelin Schmidt-Dengler ................................. 58
Referent o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Karlheinz Töchterle .............................................. 59
Referent Hartwig Brandl ............................................................................................. 60
Allgemeine Diskussion:
Univ.-Prof. DDr. Christiane Spiel ............................................................................... 62
Abg. Josef Broukal ...................................................................................................... 63
Abg. Mag. Dr. Wolfgang Zinggl .................................................................................. 65
O. Univ.-Prof. DDr. Johannes M. Rainer ................................................................... 65
O. Univ.-Prof. Mag. Dr. Gerhard Clemenz ................................................................. 67
Abg. Mag. Dr. Beatrix Karl .......................................................................................... 68
Abg. Dr. Kurt Grünewald ............................................................................................ 69
Prof. Dr. Frank Ziegele ................................................................................................. 70
O. Univ.-Prof. Dr. Wolf Rauch ..................................................................................... 71
Ass.-Prof. Dr. Ingwald Strasser .................................................................................. 72
O. Univ.-Prof. Dr. Christoph Badelt ........................................................................... 73
Markus Langthaler ....................................................................................................... 74
Referent Mag. Max Kothbauer .................................................................................... 75
Referent ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Gerhard Ecker ..................................................... 76
Referent ao. Univ.-Prof. Dr. Gert-Michael Steiner .................................................... 76
Referent HR Dr. Alfred Müller .................................................................................... 77
Themenblock IV: Karrierechancen für junge Wissenschafter und Wissenschafterinnen und UG-Reform ........................................................................................................................... 77
Einleitendes Impulsreferat:
Referent Univ.-Prof. Mag. Dr. Manfred Prisching .................................................... 78
Panel 4:
Referentin Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Edeltraud Hanappi-Egger .............................. 81
Referent o. Univ.-Prof. DDr. Bernhard Keppler ........................................................ 83
Referent Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal .................................................................. 85
Referentin Dipl.-Ing. Dr. Brigitte Ratzer ..................................................................... 88
Allgemeine Diskussion:
Dr. Gerald Bast ............................................................................................................. 90
Univ.-Prof. Dr. Christoph Kratky ................................................................................ 91
O. Univ.-Prof. DDr. Johannes M. Rainer ................................................................... 92
O. Univ.-Prof. Dr. Georg Winckler .............................................................................. 94
Dipl.-Ing. Theresia Vogel-Lahner ................................................................................ 95
Dr. Jürgen Janger ........................................................................................................ 95
Abg. DDr. Erwin Niederwieser ................................................................................... 96
Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Gerhard Ecker .................................................................... 97
Abg. Dr. Kurt Grünewald ............................................................................................ 98
Ass.-Prof. Dr. Ingwald Strasser .................................................................................. 99
Abg. Dr. Gertrude Brinek .......................................................................................... 100
Ao. Univ.-Prof. Dr. Gert-Michael Steiner ................................................................. 101
Abg. Josef Broukal .................................................................................................... 102
O. Univ.-Prof. Mag. Dr. Gerhard Clemenz ............................................................... 103
Prof. Dr. Dr.h.c. Ulrich Gäbler .................................................................................. 103
Referent o. Univ.-Prof. DDr. Bernhard Keppler ...................................................... 104
Referent Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal ................................................................ 105
Referentin Dipl.-Ing. Dr. Brigitte Ratzer ................................................................... 106
Referent Univ.-Prof. Mag. Dr. Manfred Prisching .................................................. 107
Referentin Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Edeltraud Hanappi-Egger ............................ 107
Geschäftsbehandlung
Antrag im Sinne des § 98 Abs. 5 GOG, das Stenographische Protokoll dieser Enquete dem Nationalrat als Verhandlungsgegenstand vorzulegen – Annahme 5, 5
Wortmeldung des Abgeordneten Josef Broukal ........................................................ 30
Unterbrechung der Sitzung ............................................................................. 30, 47, 77
Vorsitzender: Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf.
*****
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen; die Abgeordneten bitte in den ersten beiden Sitzreihen. Danke.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Magnifizenzen, Spektabilitäten! Sehr geehrte Herren Professoren! Ich eröffne die Sitzung der parlamentarischen Enquete „Novelle des Universitätsgesetzes 2002“ und begrüße alle Anwesenden sehr herzlich. (Beifall.)
Bevor wir in die Beratungen eingehen, möchte ich darauf
hinweisen, dass in der Programmgestaltung der Enquete gegenüber der
am 26. März 2008 ausgegebenen, Ihnen postalisch zugegangenen
Tagesordnung einige Veränderungen eingetreten sind, die sich aus der Verhinderung
ursprünglich genannter Teilnehmerinnen und Teilneh-
mer ergeben. Für diesen Fall sieht der Beschluss des Hauptausschusses vom
25. März 2008 vor, dass eine Vertretung im Konsens der
parlamentarischen Fraktionen festgelegt werden kann. Die neue Programmfolge
können Sie der auf Ihren Tischen aufgelegten Unterlage entnehmen, welcher
auch die Teilnehmerliste der Enquete angeschlossen ist.
(Es folgen technische Mitteilungen durch den Vorsitzenden.)
Entsprechend der Geschäftsordnung des Nationalrates wird über die heutige Enquete ein Stenographisches Protokoll verfasst.
Es liegt mir auch ein Antrag gemäß § 98 Abs. 5 der Geschäftsordnung vor, das Stenographische Protokoll dem Nationalrat als Verhandlungsgegenstand vorzulegen. Der diesbezügliche Beschluss ist gemäß der erwähnten Geschäftsordnungsbestimmung durch die dem Teilnehmerkreis der Enquete angehörenden Abgeordneten zu fassen.
Ich bringe daher diesen Antrag sogleich zur Abstimmung und ersuche die dem Teilnehmerkreis der Enquete angehörenden Abgeordneten, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben wollen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Danke. Der Antrag ist somit einstimmig angenommen.
Ich erteile nun Herrn Bundesminister Dr. Johannes Hahn für sein einleitendes Impulsreferat das Wort.
9.16
Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich bei den Fraktionen und auch bei der Parlamentsdirektion dafür bedanken, dass wir diese Veranstaltung heute hier durchführen können. Im Titel dieser Enquete steht, dass es um die Novelle zum Universitätsgesetz 2002 geht. Das mag rechtstechnisch der vielleicht richtige Begriff sein, aber – und mir ist es wichtig, das gleich zu Beginn anzusprechen – für mich, und ich betone das immer wieder, kann es eigentlich nur um eine Weiterentwicklung des bestehenden Gesetzes gehen. Ich habe nie ein Hehl daraus gemacht, dass ich das UG 2002 für ein sehr gutes Gesetz halte, das wahrscheinlich international eine noch größere Wertschätzung genießt, als dies im Inland der Fall ist. Ich war erst letzte Woche in Italien, in Padua, und durfte dort über unser System referieren, und ich muss sagen, die dortigen Universitätsverantwortlichen haben durchaus mit Neid auf die Autonomie und auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für die österreichischen Universitäten geblickt.
Referent Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn :Da das Ganze ja als Impulsreferat angelegt ist und auch meine Redezeit knapp bemessen ist, möchte ich – zumal wir auch am Beginn einer umfassenden Diskussionsphase stehen; wir starten heute am Nachmittag mit einer Diskussionsveranstaltung an der Uni Linz, deren Ziel es ist, dass in den nächsten Wochen an allen Universitätsstandorten mit den Stakeholdern Diskussionen eben über die Weiterentwicklung des Universitätsgesetzes stattfinden – ein paar grundsätzliche Überlegungen an den Beginn dieses Tages stellen.
Was sind aus meiner Warte die drei großen Herausforderungen, denen sich Universitäten – und, wie ich meine, nicht nur in Österreich – gegenüberstehen sehen und auf die wir inhaltliche und letztlich strukturelle Antworten geben müssen?
Wir sehen uns weiterhin mit einer steigenden Zahl von Studierenden konfrontiert. – Das ist eigentlich ein sehr positiver Befund, ist aber letztlich sozusagen von den organisatorischen Herausforderungen her eben als Herausforderung zu sehen, und daher müssen wir Antworten geben.
In diesem Bereich sind sicherlich auch unterschiedliche nationale Entwicklungen anzusprechen. Wir haben im tertiären Bereich traditionell eine Dominanz der Universitäten. Es gibt die sehr erfolgreichen Fachhochschulen erst seit rund 15 Jahren. Wir haben – nur zur Relation – etwa 30 000 Fachhochschul-Studierende, denen etwa 215 000 Studierende an Universitäten gegenüberstehen; dazu kommen noch knapp 5 000 Studierende an Privatuniversitäten, sodass im Gegensatz zu anderen Ländern Überlegungen, Fachhochschulen quasi parallel neben Universitäten zu stellen und da Abgleichungen vorzunehmen, in der Form nicht realistisch sind. Es geht also darum, darüber nachzudenken, wie wir die Notwendigkeiten, die Bedürfnisse einer breiten akademischen Ausbildung auch über die Universitäten sicherstellen können.
Das ist, wie ich meine, ein wesentlicher Punkt, zu dem wir uns sozusagen in Wort und Tat auch einmal bekennen müssen, dass die Universitäten eben gerade in der österreichischen Struktur auch eine hohe Ausbildungsverantwortung haben, neben der traditionellen Bildungsverantwortung oder ‑komponente.
Zweitens: Universitäten oder Wissenschaft und Forschung sehen sich mehr denn je vor die Notwendigkeit gestellt, stärker innerstaatlich, aber vor allen Dingen auch international zusammenzuarbeiten, was die Mitglieder, die Repräsentanten der Universitäten anbelangt, aber die Institutionen selbst auch. Und hier gilt es einfach, die Netzwerke zu schaffen beziehungsweise bestehende zu fördern und zu unterstützen, und das möglichst auch, jedenfalls was den innerstaatlichen Komplex anbelangt, soweit es eben geht, in Form einer gewissen Kooperation und eben Abgleichung und Harmonisierung, Stichwort österreichischer Hochschulraum. Wir sprechen ja auch vom europäischen Hochschulraum, und daher ist es naheliegend, auch einen österreichischen Hochschulraum zu haben.
Die Frage ist, wie soll der ausschauen, was können Inhalte sein und was ist sozusagen nicht Gegenstand dieses Hochschulraumes. Ich sage das deshalb, weil ich eben glaube und zu hundert Prozent davon überzeugt bin, dass die 2002 gegebene Autonomie ein Meilenstein in der Entwicklung der Universitäten war, die Universitäten diese Autonomie auch weitestgehend, wie ich meine, positiv nutzen, was nichts daran ändert, und es kommt ja selbst von den Universitäten immer wieder auch der Wunsch nach einer gewissen Koordination. Und hier muss man einfach die Balance finden zwischen diesem Wunsch nach Koordination und den Notwendigkeiten, sage ich einmal, einer sanften Steuerung dort, wo es notwendig ist.
Die dritte Herausforderung ist, dass sich einfach auch die Universitäten logischerweise europäisch, aber auch international, wenn Sie so wollen, global in einem Wettbewerb um die besten Köpfe befinden, und das betrifft sowohl die Studierenden als auch die Lehrenden. Dieser Befund ist auch nicht besonders überraschend und neu. Wichtig ist nur, ihn auch festzuhalten, weil ich glaube, dass zum Beispiel eben die Frage von Entscheidungsstrukturen und letztlich auch Entscheidungstempi an den Universitäten gerade in diesem Kontext von Relevanz ist und zum Beispiel in den Fragestellungen Berufungen, Ablauf von Berufungen et cetera durchaus einen konkreten Ausfluss hat. Wichtig ist zum Beispiel aber auch die ganze Frage der Mobilität, hier nicht nur der Studierenden, sondern auch der Lehrenden, wir haben das gerade auch auf europäischer Ebene diskutiert. Es geht zum Beispiel – wie soll ich sagen? – um die Frage mobilitätshemmender Pensionsmodelle in den einzelnen Staaten, was letztlich nicht dazu angetan ist, die von uns allen gewünschte, eingeforderte und, wie ich meine, als sinnvoll erachtete Mobilität zu fördern.
Nun, was sind sozusagen innerstaatlich gesehen die Rahmenbedingungen. Wir hatten gestern, Christoph Badelt war auch dabei, eine Diskussion beim „Standard“, gemeinsam mit der BIG. Was dort in den Ausführungen deutlich geworden ist, glaube ich, sollte man auch heute wieder betonen und vor den Vorhang holen: Die Universitäten sind ein starker, ein wichtiger, ein nachgefragter Teil unserer Gesellschaft. Hatte man vielleicht in der Vergangenheit gelegentlich den Eindruck, es handelt sich dabei um exklusive Enklaven, so kann man das heute so sicher nicht mehr stehen lassen, sondern Universitäten sind integraler Bestandteil unserer Gesellschaft. Es gibt eine Vielzahl von Austauschrelationen, und, wie das gestern in einem Redebeitrag auch kam, es gibt sozusagen die Anforderungen an die Universitäten, die Bedürfnisse nach einer umfassenden, nach einer zunehmenden akademischen Ausbildung, Bildung und Qualifizierung vieler Mitglieder unserer Gesellschaft.
Es geht darum, diese Wertschätzung, die heute Universitäten genießen und, wie ich meine, auf breiter Basis genießen, sozusagen weiter zu verstärken und zu betonen. Ich sehe mich da wirklich als Anwalt der Universitäten, aber ich denke, hier sitzen wir alle im selben Boot.
Es gilt, die Universitäten auf Basis der Leistungsvereinbarungen und der einzelnen Profilbildungen und Entwicklungspläne weiter zu entwickeln. Aber ich würde sagen, auch das sollte Gegenstand der Diskussion sein. Im Mittelpunkt müssen zwangsläufig und Gott sei Dank die Menschen stehen, die die Universitäten tragen, sowohl die Studierenden als auch die Lehrenden, Stichwort Humanressourcen, der ganze Themenkomplex der Nachwuchs‑, aber auch der Frauenförderung. Da wird es notwendig sein, auch dieses Spannungsverhältnis zwischen dem berechtigten Bedürfnis nach karrieremäßigen Perspektiven und Verlässlichkeiten natürlich versus den wissenschaftlichen und forschungsmäßigen Notwendigkeiten und Herausforderungen zu diskutieren, die auch einer Evaluierung nicht nur zugänglich gemacht werden, sondern wo sich auch Konsequenzen daraus ableiten lassen, sodass auch hier die Flexibilität der Universität gewährleistet ist, auf neue Herausforderungen zu reagieren, seien es Entwicklungen von Studienrichtungen, seien es Veränderungen aufgrund geänderter Bedürfnisse, dass eben bestimmte Studienrichtungen, Studiengänge mehr nachgefragt werden als andere.
Wir müssen auch die Rahmenbedingungen weiterentwickeln, was etwa den Ausbau von Doktorandenkollegs und Postdoc-Stellen anbelangt, aber auch im Hinblick auf bezahlte PhD-Positionen. Ich glaube auch, dass wir aufgrund der Festlegung der amtierenden Bundesregierung, mehr in Forschung und Entwicklung zu investieren, jetzt auch die Möglichkeit haben, und sind seitens des Ministeriums ja dabei, das gerade umzusetzen, dass eben etwa auch Overhead-Finanzierungen Platz greifen können.
Ich glaube, wichtig ist, dass wir auch für die Zukunft diese Balance sicherstellen zwischen Freiheit der Universitäten und letztlich auch der Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Das hat zum Beispiel konkrete Auswirkungen in der Frage des Uniberichtswesens. Hier sind wir, wie ich glaube, in einem guten Diskussionsprozess von Seiten des Ministeriums mit der Universitätskonferenz, was eine Straffung des Berichtswesens anbelangt. Aber auf der anderen Seite ist es notwendig, über gewisse Zahlen, Daten und Fakten zu verfügen, um auch hier eine politische Bewertung und letztlich Wertung vorzunehmen. Und natürlich sind solche Zahlen auch Grundlage von Steuerungen dort, wo es notwendig ist.
Ich glaube, dass es auch notwendig ist, und hier ist der öffentliche Diskurs ständig zu führen, dass sich Universitäten natürlich gerade mit ihrer Kompetenz in Forschungsfragen engagieren, in die Diskussion und Weiterentwicklung zentraler gesellschaftspolitischer Fragestellungen, Zukunftsfragen, die sozusagen das ganze Land und darüber hinausgehend beschäftigen, einsteigen. Ich erinnere etwa an den ganzen Themenkomplex des Älterwerdens in unserer Gesellschaft, die Klima- und Umweltproblematik, aber letztlich auch, wenn ich die beiden Herren, in dem Fall links von mir, betrachte, an die globale Wirtschaftsentwicklung und Vernetzung. Angesichts der gerade sehr aktuellen Diskussion drängt sich ja geradezu auf, dass sich auch hier die Wissenschaft noch stärker als bisher engagiert. Auch der Bereich der sozialen Entwicklung sollte Gegenstand einschlägiger wissenschaftlicher Betrachtungen sein.
Ich glaube, was wichtig ist, und das möchte ich sozusagen am Ende meiner Ausführungen nochmals in Erinnerung rufen, ist, es ist ja gerade durch die Entwicklung der letzten Jahre mit der Autonomie, mit Veränderungen auch – unter Anführungszeichen – „in kultureller Hinsicht“ an den Universitäten manchmal der Eindruck entstanden, und es war daher nicht ganz unsymptomatisch, dass die schon erwähnte Veranstaltung gestern unter der Überschrift „Unternehmen Universität“ lief, dass wir sehr stark den Unternehmenscharakter der Universitäten betonen. Nun kann man natürlich endlose Diskussionen darüber führen, was wir unter Unternehmen et cetera verstehen. Ich gehe einmal von dem allgemein gängigen Unternehmensbegriff aus und lasse ihn relativ diffus im Raum stehen.
Was ich sagen will, ist – das festzuhalten ist mir ganz wichtig –: Universitäten sind Einrichtungen sui generis. Das heißt, dass sich der Anspruch der Freiheit von Forschung und Lehre gewissen klassisch-unternehmerischen Betrachtungsweisen zunächst einmal entzieht. Das heißt aber nicht, dass Organisation, Entscheidungsfindungen und verschiedene andere Abläufe gewisse Anlehnungen an unternehmerische Erfahrungen nehmen können und nehmen sollen. Dass natürlich die Führung einer Universität zusehends eine Managementfunktion ist, ist zweifelsohne unbestritten.
Ich glaube zum Beispiel, dass sich etwa in Bezug auf die Funktion des Rektors/der Rektorin und der Vizerektorinnen und ‑rektoren sozusagen ein neues Berufsbild entwickelt und in der Tat auch ein richtiger Markt entstehen wird für Wissenschaftsmanager, genauso wie das in jüngerer Vergangenheit stattgefunden hat bei Museumsmanagern, Spitalsmanagern und auch Kunstmanagern. Diese Entwicklung wird auch an den Universitäten stattfinden.
Herr Bundesminister, ich darf Sie bitten, zum Schlusssatz zu kommen!
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf :
Referent Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn (fortsetzend): Ein Generaldirektor hat vor kurzem die Funktion eines Rektors weniger als die eines CO, sondern als die eines Operndirektors beschrieben – und ich würde sagen, er liegt damit nicht ganz daneben.
Nochmals zusammengefasst: Ich glaube, die großen Ziele, die uns bei allen Diskussionen um die Weiterentwicklung des Universitätsgesetzes begleiten sollten, sind:
Wir müssen die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Universitäten sicherstellen. Es geht um die laufende Verbesserung der Lehre und der Qualifikation der Absolventen.
Und wie gesagt: Unis müssen als eine eigene Struktur sui generis betrachtet werden. Da sind wir alle gemeinsam gefordert, diese Strukturen auch inhaltlich zu definieren und stets weiterzuentwickeln. – Vielen Dank und alles Gute für die Beratungen. (Beifall.)
9.32
B) Impulsreferate bzw. Paneldiskussionen
Autonomie der Universitäten – Erfahrungen, Analysen, Entwürfe für die Zukunft
Wir gelangen nun zu den Referaten zum Themenblock I.
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf :Redezeit für das Impulsreferat 10 Minuten, für die Panel-Referate je 5 Minuten.
Ich darf nun Magnifizenz Professor Dr. Winckler bitten, das Impulsreferat zu halten.
Einleitendes Impulsreferat
9.33
Referent o. Univ.-Prof. Dr. Georg Winckler (Präsident der Europäischen Rektorenkonferenz) : Hohes Parlament! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema meines Impulsreferates „Autonomie der Universitäten – Erfahrungen, Analysen, Entwürfe für die Zukunft“ ist sehr groß. Meine Redezeit ist beschränkt, und ich darf daher gleich meine zwei Kernaussagen machen und sie dann im Weiteren begründen.
Erstens: Die Universitätsautonomie, die das Universitätsgesetz 2002 den österreichischen Universitäten gewährt, ist beispielhaft in Europa, beispielhaft aber nur dann, wenn es um die Möglichkeiten der Wahrnehmung der Personal- und Budgetverantwortung in der Universität geht. Das Universitätsgesetz 2002 ist auch beispielhaft in Europa, wenn es um die Regelung der Beziehung zwischen Staat und Universität geht.
Andere Autonomiebereiche, wie etwa der Studienbereich, sind im Universitätsgesetz 2002 nicht oder nicht bedeutsam geregelt oder wurden aus dem bisherigen Rechtsbestand ohne Autonomiegewinn für die Universitäten bloß übernommen.
Zweite Kernaussage: Die Debatte über die Universitätsautonomie findet in Europa in einem größeren Kontext statt, als dies in Österreich in der Öffentlichkeit wahrgenommen und im Universitätsgesetz 2002 angesprochen wird. Viele Unzufriedenheiten mit der österreichischen Universitätsautonomie entstehen meiner Ansicht nach vor allem deswegen, weil dieser Kontext unzulänglich oder gar nicht gestaltet ist. Zur Gestaltung dieses Kontextes sind Zukunftsentwürfe gefragt.
Zurück zur ersten Kernaussage: Autonome Personal- und Budgetverantwortung im Universitätsgesetz 2002, Regelung der Beziehung zwischen Staat und Universität. Liest man heute die Präambel des ersten Reformentwurfs aus dem Jahre 1991, damals unter Wissenschaftsminister Busek, so ist man überrascht, was alles durch das Universitätsgesetz 2002 zu lösen gelungen ist.
In der Präambel aus dem Jahre 1991 wird etwa beklagt: Fehlen von klaren Entscheidungsstrukturen innerhalb der Universität, zwischen Universitäten und dem Ministerium sowie zwischen den verschiedenen Regierungsstellen. Ebenso beklagt werden das Auseinanderklaffen von Entscheidungs- und Verantwortungsträgern, weiters die mangelnden Entscheidungsbefugnisse der Universitäten, und zwar sogar in Detailangelegenheiten des Budgetvollzugs und der Personalverwaltung. Und ein weiterer Kritikpunkt damals: unzureichende Flexibilität des Dienst- und Besoldungsrechts für Bundesbedienstete.
All diese Probleme sind nunmehr weitgehend gelöst. Es gelten heute die Flexibilitäten des Angestelltenrechtes. – Kollektivvertrag und Übergangsregelungen wären ein eigenes Thema. – Im budgetären Bereich gelten die üblichen Vorschriften des Wirtschaftslebens; das Rechnungswesen der Universitäten ist nunmehr modern geworden. Bilanzen existieren. Moderne Kostenrechnungen, etwa gefordert im 7. Rahmenprogramm der EU, sind zumindest realisierbar. Wir werden bei einer Kostenträgerrechnung, die bald kommen wird, sagen können, was die Lehre und was die Forschung kostet.
Österreich ist in der Gestaltung des Personal- und Budgetbereichs europaweit voll wettbewerbsfähig. Nach Agion, Mas-Collel, Sapir und anderen sind Budget-Autonomie, hiring autonomy and wage-setting autonomy – neben der Größe des Budgets pro Student – die wichtigsten Faktoren zur Erklärung der Qualität einer Universität.
Entscheidend für die Wahrnehmung der Personal- und Budgetverantwortung in der Universität ist allerdings – das war die in Europa vielbeachtete große Tat des Universitätsgesetzes 2002 –, dass die Universität zum einen voll rechtsfähig wurde, sie ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts, und zweitens, dass sie Organe aufweist, welche die Dienstgebereigenschaft innerhalb der Universität und die Verantwortung für sehr große Budgets – denken Sie daran, dass etwa die Uni Wien fast eine halbe Milliarde Euro Budget pro Jahr hat – auch wahrnehmen können.
Wie immer die organisationsrechtlichen Vorschriften des Universitätsgesetzes 2002 neu gestaltet werden: Sicherzustellen ist, dass die Personal- und Budgetverantwortung durch Organe in der Universität wahrgenommen werden, die entscheiden können und ihre Entscheidungen auch verantworten müssen.
Modelle der ehemaligen jugoslawischen Arbeiter-Selbstverwaltung bewehrten sich nicht und waren auch nie in der österreichischen Universitätsgeschichte verwirklicht. – Bekanntlich war die Personal- und Budgetverantwortung früher im Ministerium; das Universitätsgesetz 1975 kannte nur eine Antragsdemokratie.
International bemerkenswert am Universitätsgesetz 2002 ist auch, dass die Universitäten – ich zitiere hier aus dem Kommentar von Heinz Mayer – als „juristische Personen des öffentlichen Rechts vor staatlichen Eingriffen geschützt sind“. Gerne füge ich hinzu: auch relativ geschützt vor Parteipolitik oder staatlicher Tagespolitik.
Das reicht von der Figur der dreijährigen Leistungsvereinbarung samt dem diesbezüglichen Rechtsschutz für die Universität über die Beschränkung der staatlichen Aufsicht auf eine reine Rechtsaufsicht, also keine die Zweckmäßigkeit des Handelns prüfende Fachaufsicht, bis hin zu den Modalitäten der Bestellung der Mitglieder des Universitätsrates.
Wegen dieser Punkte hat das Universitätsgesetz 2002 international viele Anregungen ausgelöst. Ich selbst war an derartigen parlamentarischen beziehungsweise ministeriellen Debatten in Finnland, Ungarn, Portugal, aber auch in verschiedenen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland mit beteiligt.Es gibt nur eine gewichtige Kritik am UG 02 in diesem Bereich, die mir bekannt ist, das ist jene der OECD. Diese beklagt die Möglichkeit des moralischen Hasards im gegebenen Rahmen. Um diesen auszuschließen, müsste man in Analogie zur Regelung der Gemeindeautonomie dann die Autonomie einer Universität wesentlich beschränken, wenn ihr Illiquidität oder Insolvenz droht. Man bräuchte dann einen Kurator, der die wirtschaftliche Krisensituation meistert.
Ein Bereich, der nur sehr beschränkt in die Autonomie der Universität übertragen wurde und in Europa als österreichisches Spezifikum abgetan wird, ist der Studienbereich. Zwar wurde dem Senat die Curricula-Hoheit gegeben, sonst wurden aber die Vorschriften über Rechte und Pflichten der Studierenden, die wichtige Frage der Zulassung zum Studium sowie etwa die der Gestaltung des gesamten Prüfungswesens im Wesentlichen gemäß dem bisherigen Rechtsbestand mit all seinen unzähligen Detailregelungen bewahrt und bloß in die Hoheitsverwaltung der Universitäten übertragen.
Lassen Sie mich zweitens zu meiner anderen Kernaussage kommen, nämlich zu der, dass in Österreich der Kontext, in dem Universitätsautonomie gelebt werden kann, nur unzureichend in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Das mag auch ein Grund dafür sein, warum im Gegensatz zum Personal- und Budgetbereich etwa der Studienbereich auch weiterhin noch vielen Detailregelungen unterliegt.
Dieser Kontext kann am besten durch drei Spannungsfelder beschrieben werden. Moderne Hochschulsysteme müssen sich diversifizieren, um mehr Breite – darauf wies der Minister schon hin – und mehr Spitze zu gewinnen.
Mehr Breite ist gefragt, denn die Partizipationsraten pro Jahrgang sollten über 50 Prozent liegen – in Oberösterreich sind das etwa nur 28 Prozent, in Vorarlberg 24 Prozent. Lifelong Learning ist zu stärken, nicht wie jetzt in der EU, wo nur 1,9 Prozent der 30- bis 50-Jährigen an Lifelong-Learning-Programmen teilnehmen – das ist bis 5 Prozent zu steigern. Und dieses Lifelong Learning sollte berufsbegleitend oder auch berufsunterbrechend möglich sein.
Es ist klar, dass diese Breite, diese Verbreiterung des Hochschulsystems nur gelingt, wenn der Hochschulsektor insgesamt relativ zugangsoffen ist und auch – zumindest in Teilbereichen – durch niedrige Studiengebühren gekennzeichnet ist.
In den USA dienen vor allem die Community Colleges, die eine wachsende Bedeutung haben, mit ihren 7 Millionen Studierenden der Verbreiterung des Systems.
Neben der Breite ist aber auch mehr Spitze gefragt. Die Doktorate sind forschungsorientierter zu gestalten. Die Zahl der Doktorate in den Naturwissenschaften, in der Technik, in Bereichen der Informations- und Kommunikationswissenschaften ist zu verdoppeln.
Wenn ich Ihnen diese Maßnahmen für Breite und Spitze nenne, so sind das genau jene, die Dänemark im Mai 2006 festgelegt hat und in den nächsten Jahren verwirklichen wird. Dänemark macht dies, um einerseits den Wohlfahrtsstaat zu bewahren und andererseits nachhaltig global wettbewerbsfähig zu werden.
Spitze ist aber auch in dem vom Minister erwähnten Kampf um die besten Köpfe enthalten. Im Bereich der Prä- und Postdocs sind lokale Talente zu fördern, andernfalls wandern sie ab, mehr so als früher. Internationale Talente sind anzuziehen. Die Universität muss daher jene Forschungsschwerpunkte identifizieren und durch upstream strategies so ausbauen, dass sie den Kampf um die besten Köpfe aufnehmen und bestehen kann.
Die Universität muss dabei sicherstellen, dass das Doktoratsstudium mit hinreichend vielen Forschungsmöglichkeiten gekoppelt ist. Der Zugang muss von den Universitäten gesteuert werden.
Das zweite große Spannungsfeld in Europa ist das Erfordernis, dass einzelne – nicht alle – Universitäten eines Landes nicht nur auf nationaler Ebene, sondern im internationalen, insbesondere europäischen Bereich als starke Institutionen wahrgenommen werden sollen. Dabei zählt vor allem die Reichweite der Forschung.
Universitäten benötigen daneben aber auch eine intensive Zusammenarbeit auf regionaler Ebene. Diese Verflechtung mit regional geführten Innovationszentren und das Engagement bei Spin-Offs rücken bei vielen Universitäten ins Zentrum ihrer Aktivitäten.
Um regionale, europäische, nationale Strategien zu fahren, benötigt man strategiefähige, autonome Universitäten, die über entsprechende gesetzliche Vehikel auch nachhaltige Kooperationen eingehen können.
National ausgerichtete Ministerialbürokratien können dieses breite strategische Spektrum in der Regel nicht erfassen, weil sie selbst von nationalen politischen Interessen determiniert werden. Gerade heute gilt es aber, die europäische wie die regionale Dimension der Universität zu stärken; dies gelingt am besten über universitäre Autonomie.
Das dritte Spannungsfeld betrifft das Verhältnis zwischen Universitäten und außeruniversitären Einrichtungen der Grundlagenforschung. Das ist ein Thema, das Frankreich beschäftigt mit dem Centre National de la Recherche Scientifique, Deutschland mit den Max-Planck-Instituten, Helmholtz und so weiter.
Dänemark versucht, dieses Spannungsfeld radikal zu verändern. Die außeruniversitären Einrichtungen wurden kürzlich in die Universität integriert, um dort die Forschung insbesondere im Zusammenhang mit dem Master- und Doktoratsstudium zu stärken.
In Deutschland brachte die Exzellenzinitiative neue Entwicklungen, das Karlsruher Institute of Technology und anderes mehr. Die Frage ist heute: Wie kann ich das integrieren, ohne die Exzellenz dieser Forschungseinrichtungen zu zerstören?
Die Diversifizierung des Universitäts- und Hochschulsystems kann nicht von oben verordnet werden, sondern muss das Ergebnis eines Entwicklungsprozesses autonom agierender Hochschuleinrichtungen sein. Gerade dies zeigen die Beispiele USA, Australien und auch Schweiz. Diesen Entwicklungsprozess muss man aber zulassen und darf nicht alles in Humboldt’schen Einheitsbrei pressen. Universitäten können nur beschränkt Community Colleges und Spitzenuniversitäten gleichzeitig sein. Es gilt daher, geeignete Instrumente zu finden, die diesen Prozess fördern.
Benötigt ein Land Exzellenzprogramme auf drei verschiedenen Schienen wie in Deutschland? Wie hoch müssen die Stipendienprogramme des Bundes sein, um Breite zu erzeugen, wie hoch die Fördermittel des FWF, um die Spitze auszubauen? – Kurzum: Österreich benötigt zur Weiterentwicklung des Hochschulsektors eine Gesamtstrategie, die auf diese drei Spannungsfelder eingeht.
Ich darf schließen mit dem Appell, diesen Zukunftsentwurf rasch zu erarbeiten. – Danke. (Beifall.)
9.47
Panel 1
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Ich darf Magnifizenz Universitätsprofessor Dr. Badelt um sein Referat bitten.
9.48
Referent o. Univ.-Prof. Dr. Christoph Badelt (Vorsitzender der Österreichischen Universitäten-Konferenz) : Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte, da die Redezeit sehr kurz ist, nur zwei Themen herausgreifen, die auf die gegenwärtige Diskussion Bezug nehmen – auch ausgehend von der Meinung, dass das Universitätsgesetz 2002 grundsätzlich ein Erfolg war.
Die beiden Themen, die ich anschneiden möchte, ist die Autonomie einerseits in der strategischen Planung und andererseits in der Frage der Zugangsregelungen.
Was die strategische Planung betrifft, möchte ich ganz klar darauf aufmerksam machen, dass schon die jetzige Logik des Gesetzes der Regierung, dem Parlament und damit dem Staat die Möglichkeit, das Recht, aber letztlich auch die Verpflichtung einräumt, ein strategisches Gesamtkonzept für den tertiären Sektor und damit auch für die Universitäten zu machen und dieses auch in die Zielvereinbarungen mit den Universitäten einfließen zu lassen. Das ist selbstverständlich, und ich sage das gerade auch in meiner Rolle als Präsident der Universitäten-Konferenz.
Ich möchte aber doch auch darauf aufmerksam machen – Winckler hat bereits Herrn Mayer zitiert –, dass es der Sinn der Autonomie auch ist, die Universitäten vor einem Einzeleingriff des Staates zu schützen, der eben auch sehr partiell sein kann.
Und ich mache darauf aufmerksam, dass wir jetzt schon über die Leistungsvereinbarungen zwischen Ministerium und Universität, aber auch durch die Zielvereinbarungen, die die Rektorate mit dem Universitätsrat schließen, zwei Steuerungselemente haben, um die Universität in jene Richtung zu lenken, die die Republik vorgibt. Ich bin nicht sicher, ob es eine dritte Ebene braucht, und ich möchte einfach darauf aufmerksam machen, dass in diesem Bereich durchaus noch Gestaltungsspielraum im gegenwärtigen Gesetz ist und es in diesem Bereich meines Erachtens keine Gesetzesreform braucht.
Zum Zweiten: Herr Winckler hat schon darauf aufmerksam gemacht, dass historisch gesehen die Autonomie der Universitäten im Bereich des Budgets und im Bereich der inneren Organisation durch das UG 2002 sehr stark hervorgehoben worden ist, dass das im Studienrecht aber nur in ganz kleinen Bereichen erfolgt ist.
In der Zwischenzeit haben wir die Bologna-Architektur implementiert, und es ergibt sich daraus meiner Meinung nach Anpassungsbedarf im jetzigen Recht, der nicht mit einer Diskussion des quantitativen Hochschulzuganges verwechselt werden sollte. Das möchte ich ganz bewusst sagen. Ich rede jetzt hier nicht über die quantitative Zugangsfrage, denn da sind die Positionen ohnehin hinlänglich klar, sondern ich rede ausschließlich über ein entscheidendes qualitatives Problem.
Sie erlauben mir bitte, dass ich das anhand eines Beispiels zeige, weil es dann leichter zu transportieren ist: In der Vor-UG-Zeit hatten wir etwa im Bereich der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften ein Bundesgesetz, in dem sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Studien geregelt wurden. Da gab es ein Diplomstudium, danach ein Doktoratsstudium oder ein Magisterstudium. Und da war klar, dass der Staat gleichsam auch festlegt: Wer das Studium A etwa auf der Ebene des Magisterstudiums absolviert hat, hat dann auch das Recht und muss das Recht haben, in das entsprechende Doktoratsstudium zu gehen.
Diese Rechtskonstruktion ist aber partiell überholt durch die Bologna-Architektur, denn in einem System Bachelor, Master und PhD, in dem die Universitäten aufgefordert worden sind, profilbildend zu arbeiten und sehr spezifische Bachelor- und Masterprogramme zu haben, können Sie nicht schematisch sagen: Wer irgendein sozial- und wirtschaftswissenschaftliches Bachelorstudium hat, muss auch zu irgendeinem sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Masterstudium zugelassen werden!, sondern Sie müssen inhaltlich beschreiben, welche Voraussetzungen es sinnvollerweise braucht, um beispielsweise ein sehr spezifisch tiefer gehendes Masterstudium zu machen. Also wenn wir an der Wirtschaftsuniversität beispielsweise ein generalistisches Bachelorstudium aus Wirtschaft machen und dann vertiefende Studien aus Finance, also aus Finanzwirtschaft, muss die Universität die Möglichkeit haben, zu sagen, dass es eben ein bestimmtes Maß an Finance-Veranstaltungen aus dem Bachelorstudium braucht, um in das Masterstudium aufgenommen zu werden. – Ähnliches gibt es noch in anderen Fällen.
Die heutige Rechtslage ist eine ganz andere. Heute schreibt das Bundesministerium für Unterricht und Kunst in einer Universitätsberechtigungsverordnung vor, in welchem Studium man Latein braucht. Heute schreibt das Wissenschaftsministerium in Verordnungen vor, wie erst unlängst in einem Entwurf ergangen, dass ein Absolvent des Fachhochschulstudiums Multimedia und Interaktives Design oder Services of General Interest das Recht haben muss, zum Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, das wir – ich schaue auf Herrn Kratky – beim Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung als Finance-Kolleg bekommen haben, Zugang zu haben.
Meine Damen und Herren! Das qualitative Problem ist, dass Sie in einer solchen Welt den Universitäten das Recht geben müssen, zu beschreiben, welche Inhalte es von welchem Masterstudium für welches PhD-Studium und von welchem Bachelorstudium für welches Masterstudium braucht. Sie dürfen dies nicht einfach nur auf dem Verordnungsweg gestalten.
Das hat nichts mit Quantitäten zu tun – die Quantitäten kommen vielleicht später auch noch –, das ist eine Budget- und Kapazitätsfrage. Aber ich bitte Sie, geben Sie den aufnehmenden Institutionen der Universität das Recht und die Möglichkeit, vernünftig zu definieren, wer in welches Studium darf! – Danke schön. (Beifall.)
9.54
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Als Nächster zu Wort gelangt Sektionschef i. R. Dr. Höllinger. – Bitte.
9.54
Referent Sektionschef i. R. Dr. Sigurd Höllinger : Herr Vorsitzender! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Das Universitätsgesetz 2002 hat eine mehr als zehnjährige Vorgeschichte an Regierungsprogrammen und Gesetzesbeschlüssen.
Ich zitiere: „Schaffung einer betriebsähnlichen
Organisation für die Universitäten, die
zu mehr Qualität, Effizienz und Kostenwahrheit führen soll“ –
Arbeitsübereinkommen SPÖ, ÖVP, 12. Dezember 1990.
Es gab in der Folge kompromisshafte Gesetze: UOG 1993, Minister Busek, 1997 das mehrfach angesprochene Studienrecht, das zwar die Gestaltung der Curricula in die Autonomie übertrug, jedoch die Sicherheitsregeln für die Studierenden sehr verdichtet hat, 1999 die Ermöglichung der Einführung der Bologna-Architektur – beide Fälle, 1997 und 1999 – und dann schließlich 2002 das Universitätsgesetz, Gehrer, das den größten Schub an Weiterentwicklung gebracht hat.
Die Veränderungen, die das UG 2002 vorgesehen hat, stellen sicherlich, was die Dimensionen und die Größenordnung anlangt, die größte Veränderung seit der Thun-Hohenstein’schen Reform dar, und die Thun-Hohenstein’sche Reform war eine Anpassung an die preußische Humboldt’sche, 1910/1911.
Zwei wesentliche Prinzipien Humboldts wurden beibehalten, nämlich die Einheit von Forschung und Lehre und Bildung durch Wissenschaft.
Die Weiterentwicklung dieses Gesetzes ist zweifellos unbedingt notwendig. Wegen der Menge der Veränderungen und der Dimensionen ist aber Behutsamkeit erforderlich.
Ich schlage vor, dass man zwei Fehlertypen des Gesetzes voneinander unterscheidet: erstens: echte Fehler, Irrtümer, gesetzestechnische Mängel, auch Kompromisse, die sich nicht bewährt haben, die konzeptuell auch 2002 nicht gepasst haben, Kompromisse, die aufgrund der angestrebten Akzeptanz an den Universitäten geschlossen wurden und die aufgrund der politischen Konstellation notwendig waren. Und zweitens gibt es – ich meine, das ist die Mehrheit der Mängel, die besprochen werden – vermeintliche Fehler.
Der Übergang von der hoheitlichen Beziehung zwischen Staat und Universität zu einer partnerschaftlichen Beziehung braucht Zeit. Da ist ein Kulturwandel im Gange, der sich schon erkennbar darstellt, aber noch nicht zu einem Ende gekommen ist. Es handelt sich dabei auch um die Veränderung von Einstellungen, von Haltungen. Ich bin einigermaßen sicher, dass dieser Vorgang insgesamt wohl ein Jahrzehnt in Anspruch nehmen wird.
Ich nenne nur einige Beispiele für echte Fehler, die schleunigst korrigiert werden könnten. Eines, das wissen Sie alle ganz genau, ist das Berufungsverfahren. Auch die zwingende Vorschrift Lehramt/Diplom ist unsystematisch im Gesetz. Das Kettenvertragsverbot über die sieben Jahre hinaus ist für forschungsfinanzierte Mitarbeiter nicht zweckmäßig.
Aber es gibt auch noch viele Kleinigkeiten: Der Rektor wird nicht verhalten, dem Universitätsrat nach seinen Verhandlungen mit dem Minister über die Leistungsvereinbarung Bericht zu erstatten.
Ein leicht korrigierbarer Fehler ist zweifellos auch die Mehrheitskonstellation im Senat und damit auch in den davon abgeleiteten Organen, nämlich 50 plus 1. 50 Prozent würden durchaus genügen. Das ist ein Ergebnis – ich habe das nicht vergessen –, das nicht zwingend im Konzept des UG 2002 vorhanden war.
Einige Beispiele für die vermeintlichen Fehler: die in der Öffentlichkeit so viel besprochene Rektorswahl – das ist eine wohldurchdachte und mit viel Überprüfung von ähnlichen Konstruktionen geschaffene Möglichkeit, die eigentlich ganz gut funktioniert, in einigen Fällen nicht; und in einigen Fällen wissen wir auch nicht Bescheid darüber, dass etwas nicht funktioniert hat. Da ist Geduld angesagt. Das ist eine Sache des Kulturwandels, bis man eben mit solchen Konstruktionen umgehen kann.
Der Universitätsrat sei nicht stark genug, wird behauptet. Die Universität ist in diesem Gesetz nicht als ein Unternehmen konzipiert, sondern 1990 schon als eine betriebsähnliche Organisation, nicht als Unternehmen. Und der Universitätsrat ist so wie die Organisation Universität selbst eine Konstruktion ganz eigener Art, die eben universitätsgemäß ist. Der Universitätsrat ist kein Aufsichtsrat.
Es wurde darüber Klage geführt, dass die Leistungsvereinbarungen gegenüber dem früheren Zustand keine Veränderung der Mittelverteilung gebracht haben. Das stimmt, aber die erste Leistungsvereinbarung hatte noch keine Vorgeschichte nach dem neuen Gesetz und musste im Wesentlichen ja auf dem aufbauen, was es vorher schon gab.
Es gab noch keine Wissensbilanz, es gab die Berichte nicht, es gab die Rechnungsabschlüsse nicht, und es gab vor allem eine über einige Jahre andauernde Kommunikation zwischen dem Minister, dem Ministerium und den Universitäten über die Ziele, die in den Entwicklungsplänen formuliert sind, und die Leistungserfüllung.
Bei einer zweiten Leistungsvereinbarung muss die Sache ja ganz anders ausschauen. Da wird es wohl darauf ankommen, genau das zu tun, was im Gesetz steht, sodass es nicht nur die Fortsetzung des Alten, angereichert mit Wünschen, ist, die da erfolgt. Das heißt, die zweite Leistungsvereinbarung ist diejenige, die nach dem Gesetz erst eigentlich wirklich das Verhältnis zusammenführen muss.
Es werden Gesetzesaufträge noch nicht voll wahrgenommen. Und ganz besonders wichtig: Die Personalentwicklung ist Gegenstand der Vereinbarung des Ministers mit den einzelnen Universitäten.
Angesagt sind Geduld und Ungeduld zugleich: Geduld mit dem erforderlichen Kulturwandel und Ungeduld mit einer Reihe von Aufträgen, die das Gesetz durchaus vorsieht. Es gibt offene Fragen und tabuisierte Bereiche. Das ist beispielsweise die Vermögensbildung der Universitäten, das Verfügen über die Gebäude und die angesprochene Zulassung.
Zusammenfassend: Je länger sich die Universitäten als autonome Einrichtungen bewähren, umso mehr ist ihnen auch an Selbständigkeit und neuen Verfügungsmöglichkeiten, die angesprochen wurden, zuzutrauen. – Vielen Dank. (Beifall.)
10.02
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Als Nächster kommt Professor Dr. Hans-Detlef Horn zu Wort. – Ich bitte um Ihr Referat.
10.02
Referent Prof. Dr. Hans-Detlef Horn (Deutscher Hochschulverband, Landesverband Hessen) : Herr Vorsitzender! Hohes Haus! Herr Bundesminister! Sehr verehrte Damen und Herren! Auch aus meiner Sicht, wenn Sie mir diese Wertung erlauben, wurde durch das Universitätsgesetz 2002 das hochschulpolitische Leitbild der verstärkten Autonomie für die Hochschulen wirkkräftig aufgenommen und umgesetzt.
Das ist ein deutlicher Schritt, ein Fortschritt im besten Sinne, so meine ich, gegenüber dem abgelösten Universitätsorganisationsgesetz. Dieser Schritt findet sich im Einklang und auf der Höhe mit der Entwicklung in den europäischen Nachbarländern.
Auch in Deutschland, das ist Ihnen sicherlich bekannt, vollzieht sich unter dem Leitbild der Autonomie ein tiefgreifender Paradigmenwechsel in der Gestaltung der Hochschullandschaft. Bezeichnenderweise ist mitunter von „Entfesselung“ die Rede: weniger Staat, mehr Freiheit, Eigenverantwortung, Selbstverwaltung.
Die politischen Hoffnungen und gesellschaftlichen Erwartungen, die sich daran knüpfen, sind hoch. Alle beziehen ihren Grund aus der unwiderstehlichen Anziehungskraft, den der Begriff Autonomie verströmt. Das freilich weckt auch Begehrlichkeiten. Die Anziehungskraft ist geeignet, die verschiedensten politischen Forderungen und Begehrlichkeiten zu transportieren, und der Begriff ist geeignet, die verschiedensten politischen Wünsche zu legitimieren.
Um politisch maßgebend und handlungsleitend wirken zu können, bedarf es daher der Anstrengung, diesen Begriff mit Inhalten zu füllen, bezüglich seiner Definition Klarheit zu schaffen. Und in diesem Sinne, so meine ich als erste Stellungnahme meinerseits, kann universitäre Autonomie nichts anderes meinen und nichts anderes aufgeben als die Schaffung einer universitätsadäquaten Autonomie, mithin einer Autonomie, die dem Wesen und der Aufgabe der Universität als Hort und Hüterin der Einheit von Forschung und Lehre gerecht wird und diese fördert.
Ich darf gerne noch einmal das Wort des Herrn Bundesministers aufgreifen: Universitäten sind Einrichtungen sui generis.
In dieser Weise hat Autonomie eine dienende Funktion. Sie ist – und muss sein – Mittel zum Zweck, die Universität und ihre Wissenschaftseinrichtungen besser zu befähigen, ihre Aufgaben zu erfüllen und ihre Leistungspotenziale zu entfalten. Und es gehört zu den Kernanliegen des Deutschen Hochschulverbandes – für den hier zu sprechen mir eine große Ehre ist, und ich sage dafür herzlichen Dank –, auf dieses Adäquanzgebot im Interesse der über 25 000 Professoren und Nachwuchswissenschaftler, die er repräsentiert, aber auch im Dienste der Universität als gesellschaftlicher Institution immer wieder aufmerksam zu machen.
Dabei scheint es mir, vor dem Hintergrund der Erfahrungen in Deutschland, zum gegenwärtigen Stand der hochschulpolitischen Reformdebatte ein dringliches Anliegen zu sein, das Bewusstsein vor allem für einen Unterschied wachzuhalten, und das ist der Unterschied zwischen der Autonomie der Universität und der Autonomie in der Universität; das ist nicht dasselbe.
Das eine, die Verwaltungsautonomie der Universität, geht nicht zugleich und ohne Weiteres einher mit der Wissenschaftsautonomie. Soweit ich sehe, ist das auch schon im Streit um die Verfassungsmäßigkeit des Universitätsgesetzes vermerkt worden. Dieses Gesetz hat mit der rechtlichen Verselbständigung die Universitäten in den Stand, ja in die Freiheit gesetzt, ihre Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Aufgabe und auf dem Sockel der staatlichen Alimentation selbst zu verwalten und sich in einem wettbewerblichen System selbst zu profilieren.
Diese Entscheidung ist und war wegweisend, weil sie für eine effektive und bedarfsgerechte, flexible und innovative Leistungserbringung der Universitäten bürgt. Dass sie auch staatlicherseits, den Fächerkulturen entsprechend, hinreichend ausfinanziert sein muss, sei hier nur am Rande vermerkt.
Worauf ich stattdessen hinaus will, ist, ob jetzt nicht die im besten Sinne kritische, das heißt evaluative und zukunftsgerichtete Frage lauten muss: Sollten nicht dem ersten Schritt jetzt weitere folgen, um auf dem eingeschlagenen Weg erfolgreich voranzuschreiten?
Und das heißt erstens, jedenfalls Rückschritte zu vermeiden, und vor allem zweitens, das Programm der Autonomie auch tiefer in die Universitäten zu tragen und dort organisationsrechtlich abzusichern. Denn – dies kann ich aus der Erfahrung in Deutschland als einen faktischen Befund festhalten –: Der Zuwachs an Autonomie der Universitäten nach außen hat einen solchen im Inneren nicht mit sich gebracht. Im Gegenteil: Jedenfalls in Deutschland ist eher ein Verlust an Wissenschaftsautonomie des Lehr- und Forschungspersonals zu beklagen.
Den Organisationseinheiten von Lehre und Forschung sind unter den Bedingungen des New Public Management neue Abhängigkeiten und Restriktionen entstanden, die sich nicht nur an lieb gewonnenen Gewohnheiten reiben, sondern die den Autonomiegrad der akademischen Arbeit empfindlich beeinträchtigen.
Es kann daher meines Erachtens nur darum gehen, zur universitären Selbstverwaltung verstärkt auch die akademische Selbstverwaltung treten zu lassen in dem Sinne, dass die Entscheidungen und die Verantwortung für die Forschung und die Lehre, für das Studienprogramm im Wesentlichen und für die Forschungsziele dort liegen sollten, wo die Leistung auch erbracht wird, nämlich bei den berufenen Universitätsprofessorinnen und ‑professoren.
Auch insoweit hat das UG 2002 bereits Weichenstellungen vorgenommen. Sie scheinen aber ausbaufähig zu sein, und zwar ganz im Sinne einer verantworteten Autonomie, jenem Unterpfand für Forschungseifer, Leistungsfreude, Innovationskraft und Qualitätssteigerung.
Das schließt ein, in die Novellierung eine rechtliche Absicherung der Autonomie der Fachbereiche oder Fakultäten einzubringen und die Mitwirkungskompetenzen des Senats mit seiner Professorenmehrheit an der inneruniversitären Willensbildung zu steigern.
Es bedarf der institutionellen Freiräume und der auch gegenüber zentralistischen Durchgriffen gesicherten Sphären der Eigenverantwortung von Forschung und Lehre.
Man muss es daher unter dem gegenwärtigen Gesetz auch als eine der wichtigsten Aufgaben der Universitätsleitung ansehen, eine solche innere Autonomie auch zu ermöglichen und die dafür geeigneten Strukturen zu schaffen. Soweit das aber nicht geschieht, sollte eine Novelle darüber nachdenken, dies auch rechtlich abzusichern, den Organisationseinheiten Spielräume eigenverantwortlicher Gestaltung zu gewährleisten und den Universitätsprofessoren den verantwortungsadäquaten Einfluss auf die inneruniversitäre Willensbildung und Entscheidungsfindung zu bewahren – in den Kollegialorganen wie im Kontraktmanagement oder bei der Festlegung von Studieneinheiten.
Das scheint mir die Aufgabe auf dem Weg in eine erfolgreiche Zukunft der Universität, unter den Herausforderungen der viel beschriebenen Gegenwart zu sein. – Danke schön. (Beifall.)
10.10
Ich danke für die Referate.
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf :Wir treten jetzt in den Block der Fraktionen beziehungsweise Fraktionsexperten ein. Mir liegt eine Wortmeldung vor. Wenn Sie weitere Wortmeldungen abzugeben wünschen, bitte ich Sie, den Zettel ausgefüllt beim Präsidium abzugeben. – Herr Kollege Niederwieser. (Abg. Broukal: Ich war der Meinung, dass als nächster Tagesordnungspunkt Stellungnahmen der Wissenschaftssprecher der Parteien kommen und dann die Diskussion kommt!)
Herr Kollege Broukal, ja, aber es ist ja nicht zwingend, dass immer der Wissenschaftssprecher spricht. Das ist zum Beispiel bei meiner Fraktion auch nicht der Fall, weil wir das auch für die Fraktionsexperten geöffnet haben. Ich gehe davon aus, dass gemäß der Stärke im Hohen Haus die Wissenschaftssprecher beziehungsweise die Fraktionen drankommen, und daher ist Kollege Broukal der erste Redner. – Bitte.
Statements
10.12
Abgeordneter Josef Broukal (SPÖ) : Herr Vorsitzender! Herr Minister! Herr Sektionschef – endlich auf der Ministertribüne! Wir sind schon aufgeklärt worden: In der Monarchie soll es gang und gäbe gewesen sein, dass Sektionschefs auf der Ministerbank gesessen sind. Ich freue mich, dass das bei Sigurd Höllinger wieder der Fall ist.
Wenn Sigurd Höllinger von Geduld und Ungeduld zugleich spricht, dann sage ich: In meinem Alter, obwohl ich jünger bin als er, habe ich mit Geduld nicht mehr viel am Hut. Ich habe Ungeduld. Wir haben in den letzten Monaten in Parteiengesprächen zwischen ÖVP und SPÖ über das geredet, was Höllinger angesprochen hat, nämlich offensichtliche Fehler, auch Dinge, die man gut gemeint hat, die sich aber im Lichte einer mehrjährigen Erfahrung als nicht ganz so gut verwirklichbar herausgestellt haben, also, wenn Sie wollen, das ganz alltägliche Geschäft, erkannte Schwachstellen, wenn es geht, zu verbessern und dafür zu sorgen, dass Dinge, die anders gelaufen sind, als man es sich gedacht hat, dann nicht nach dem Motto „Umso trauriger für die Wirklichkeit“ behandelt werden, sondern dass man versucht, das Gesetz einer guten Praxis anzupassen.
Ich habe in den letzten Monaten immer das Gefühl gehabt – ich habe mich diesen Diskussionen gerne unterzogen –, dass es da irgendwie um das Pflichtprogramm geht. Es geht um die Achter, es geht um Zehn-Meter-Geradeausfahren, aber nicht um die Kür. Wir müssen sehen, dass die Autonomie der Universitäten etwas ist, zu dem wir uns alle bekennen und das sicher viele Vorteile für die österreichische Universitätslandschaft gebracht hat und noch bringen wird.
Wir müssen aber auch sehen, dass, wie immer im Leben, ein Recht auch die Mittel verlangt, dieses Recht auszuüben. Und was diesen zweiten Teil betrifft, da bin ich unzufrieden. Das ist für mich die Kür, die wir in den nächsten Monaten verstärkt fahren müssen.
Dieses Haus hat im letzten November einstimmig beschlossen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür zu sorgen, vom Jahr 2009 an, die Universitäten jährlich – ich übersetze es einmal – bis zum Jahr 2020 mit einem Betrag von 166 Millionen € zusätzlich auszustatten. Mir fehlt bis heute jede Antwort der Bundesregierung darauf, und das schließt auch meine Fraktion in der Bundesregierung mit ein. Das ist aber in Wahrheit die Sache, um die es mir tausendmal mehr geht als jetzt darum, ob ein Sitz im Senat wandern soll oder solche Dinge oder ob es ein Fehler war, zu vergessen, dass der Universitätsrat am Ende einer Verhandlung des Rektors mit dem Minister dann wenigstens noch wissen sollte, was der Rektor aus dem, was ihm der Universitätsrat auf die Reise mitgegeben hat, in den Verhandlungen dann treu gemacht oder untreu verändert hat.
Ich denke, wir müssen einmal so weit kommen, dass wir sagen, dass viele Themen, die wir diskutieren, etwa auch das Thema der Zugangsbeschränkung, das wieder angeschnitten wurde, ja nur Themen sind, die wir vor dem Hintergrund einer mangelhaften finanziellen Ausstattung behandeln. Wir müssten nicht darüber diskutieren, ob, wie das teilweise gefordert wird, im viertreichsten Land der Welt die Hälfte der Studierenden nach einem dreijährigen Studium zwangsweise von den Universitäten verwiesen werden sollen, wie das da und dort jetzt an Plänen hochkommt. Über so etwas müssten wir nicht diskutieren, wenn wir die Universitäten adäquat ausstatten würden. Und das ist mir mindestens ebenso wichtig wie die Frage, ob in irgendeinem Unterpunkt des UG ein Beistrich versetzt oder ein Halbsatz wieder eingeführt werden soll.
Ich bin sehr traurig über den Datenmangel, den es gibt. Das Universitätsgesetz hat da den Universitäten zu große Laschheit eingeräumt. In den internationalen Vergleichsstudien, etwa „Education at a Glance“, werden Sie immer mehr Diagramme und Tabellen finden, wo in der Spalte „Österreich“ ein Sternchen ist, und unten steht: 2002. Im Jahr 2002 wurden die Universitäten davon befreit, aussagekräftige Statistiken über ihren Erfolg zu liefern, sodass man in den internationalen Vergleichen das gar nicht mehr anschauen kann. Aber wir wissen ja auch so, dass wir hier in vielen Bereichen nicht sehr gut liegen.
Ich denke, dass wir uns in den nächsten Tagen und Wochen – wir, die Politiker hier in diesem Saal – als Mitglieder des Wissenschaftsausschusses wirklich einmal dahin gehend verständigen sollten, wie ernst wir dieses Anliegen nehmen, den Universitäten auch den finanziellen Rahmen zu geben, der es ihnen ermöglicht, diese Autonomie verantwortungsvoll wahrzunehmen.
Ich zumindest habe mir fest vorgenommen, sage ich Ihnen, mich einmal nicht um das Diktum meiner Oberen zu kümmern. Das ist meine Agenda in den nächsten Monaten, und ich hoffe, dass du, Gertrude (in Richtung der Abg. Dr. Brinek), mir da auch folgst. Ich will das jetzt einmal wirklich wissen! Es geht nicht, dass wir das im November hier beschließen, und heute ist der 11. April, und ich weiß immer noch nicht, ob die Hohe Bundesregierung geneigt ist, diesem einstimmigen Auftrag des Nationalrates nachzukommen. Ich glaube, dass das etwas ist, was wir nicht gering schätzen sollten, oder?
Im Übrigen muss ich sagen, es gab gewisse Vorstellungen, nun doch dieses Aufsichtsrats-Vorstands-Modell, wie es in der Industrie üblich ist, auch den Universitäten überzustülpen. Es gab zarte Anfragen, ob die SPÖ dem zustimmen würde, aber ich gestehe sofort ein, dass es, glaube ich, keiner großen Überredungskunst bedurft hat, dieses Modell nicht greifen zu lassen.
Ich bin froh, dass es gelungen ist, mit der ÖVP, die sich ja irgendwie als Wahrerin dieses Gesetzes sieht und der Meinung ist, dass es im Großen und Ganzen die Universitätswelt gut eingerichtet hat, kleine Veränderungen in Richtung mehr Partizipation vorzunehmen. Ich bin froh, dass es uns gelingen wird, einen großen Schritt vorwärts zu tun, was die Beteiligung der weiblichen Mitglieder der Universität angeht, von den Studentinnen bis zu den Professorinnen, in der Verwaltung der Universität und in der Teilnahme an den universitären Gremien. Und ich bin froh darüber, dass wir uns vorgenommen haben, in den nächsten Monaten über das zu sprechen, was Sie angesprochen haben, Herr Professor Horn, wie wir in der Universität die jungen Wissenschafter früher ins „G’schäft“ bringen können, wie wir die interne Freiheit verantwortungsbewusst fördern können und wie wir mit diesem teilweise immer noch bestehenden AssistentInnenunwesen aufräumen können, dass sich Menschen bis 40 Jahre beruflich nur als Anhängsel eines Großen definieren können. Ich glaube, dass sie früher anfangen können müssen, sich als selbständige Forscherinnen und Forscher zu definieren!
Es gäbe noch viel zu sagen, aber für mich gilt auch hier: Time is money. – Danke vielmals. (Beifall.)
10.18
Als Nächste kommt Frau Kollegin Brinek zu Wort. – Bitte.
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf :10.18
Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP) : Herr Vorsitzender! Hohe Expertenschaft! Herr Bundesminister! Geschätzte Teilnehmerinnen und Teilnehmer! Es ist schon viel von Seiten der Expertinnen und Experten gesagt worden, was der Sinn und die Qualität von Autonomie ist. Trotzdem höre und hörte ich in den letzten Tagen so manches Ach. Ach! – ein deutsches Jammerwort, das so manche Diskussion um die Universität gekennzeichnet hat und kennzeichnet. Es sei mit dem Denken, mit der Wissbegier zu Ende gegangen, es sei mit diesem Gesetz überhaupt zur Austreibung der Vernunft aus den Universitäten gekommen.
Gleichzeitig hörte und höre ich auch ein Vivat. Es sei wieder die Chance zurückzukehren zum Nutzen dieser Vakanz, dieses Freiraums an der Universität, zur Qualität des „Taugenichts“, wie Eichendorff es genannt hat, zur Chance, diese Zeit zu nutzen – zwischen der Schuldüsternis und dem Arbeitsleid. Wir wissen alle, mit der verlängerten Adoleszenz an den Universitäten ist es vorbei, auch wenn von manchen Universitätsvertretern immer wieder die Klage geführt wird – ich zitiere Jochen Hörisch, einen Germanisten aus Mannheim –, wir hätten aufgehört, die Universitäten zu lieben, wir seien nicht mehr angetrieben vom Amor Scientiae, von der libidinösen Beziehung zur Alma Mater. All diesen sage ich: Wir haben vergessen, wenn wir denen zuhören, dass historisch belegte Abhängigkeiten auch unsere libidinöse Beziehung immer gestört haben. Die Universitäten waren abhängig von Kirche und Staat, von autoritären Professoren, von unkalkulierbaren Studiengeld- und Kolleggeldforderungen, und die Studierenden waren abhängig von einer gar nicht studentenzentrierten Pädagogik.
Es verwundert mich in diesem Zusammenhang – ich sage das, weil ich darauf verweisen will –, dass manche politischen Kräfte sich wieder zurücksehnen in die Zeiten Maria Theresias, wie jüngst auch publiziert; die ÖH wünscht sich sogar zurück ins Mittelalter, in diese Abhängigkeit, in diese Situation zwischen Ach und Vivat. Auch auf die Humboldt’sche Reform ist sehr schnell ein Ach und Klagen gefolgt, auch in Erinnerung an das heurige Gedenkjahr: An die universitäre Gremienpolitik der 68er-Bewegung will sich keiner mehr zurückerinnern; sie war in Wirklichkeit eine Politikbastelstube für einige elitäre Vertreter.
Mit dem UG sind neue Wege beschritten worden.
Sie wurden schon skizziert; und ich bin dafür, dass wir mit Geduld und
Augenmaß auch in der studienrechtlichen Frage weiterarbeiten und zu einer
Vollendung der Autonomie kommen. Ich unterstütze, dass es unter diesen
Prämissen immer noch darum geht, einen Reformprozess und
nicht einen -ruck, eine punktuelle Aktion vor dem Hintergrund zu
setzen, dass es nicht mehr, wie mein Kollege Michael Daxner es erlebte, um 5
bis 6 Prozent Studierende beziehungsweise Akademiker, sondern um
220 000 bis 250 000 Studierende, das heißt um 20 bis
25 Prozent, geht. Daher ist klar, dass nicht jeder dieser Studierenden
beim PhD enden wird, sondern die von Rektor Winckler angesprochene Palette vom
Community College bis zum Postdoc-Programm reichen wird.
Massenuniversität ist ein negativ konnotiertes Wort. Wir müssen uns damit auseinandersetzen, auch mit einer geänderten Erwartung der Öffentlichkeit, der Berufswelt, der Wirtschaft, der Abnehmerebene. Wir sind aber andererseits auch als Politikerinnen und Politiker – Sie ebenso wie die Akteure unmittelbar an der Universität; und als solches genieße ich es und sehe es als besondere Herausforderung, Akteur, also Subjekt und Objekt der Veränderung zu sein – gefordert und angehalten, in einem größeren Umfang Accountability, Rechenschaftslegungspflicht, zu treiben und zu sagen, was mit den Steuern geschieht. Und ich stimme mit dir überein, lieber Josef: Geduld und Ungeduld müssen einander die Waage halten. Wir und die Regierung stehen zum 2 Prozent-Beschluss, das heißt zu einer entsprechenden Budgetsteigerung, jüngst auch noch einmal bestätigt.
Ich halte es für wichtig, dass die Wissenschafterinnen- und Wissenschafterlaufbahn näher definiert wird, dass die Frauen im universitären Bereich ernsthafter erwarten können, dass das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz gilt. Ich nenne nur einen Punkt davon: In bestimmten Verfahren konnte jetzt die „Stopptaste“ nicht gedrückt werden. Diese Stopptaste soll unter der Maßgabe der Bundes-Gleichbehandlungsvertreterin, sprich Gleichbehandlungsanwältin, gedrückt werden, damit nicht nachher gesagt wird: Wir sind im Verfahren schon so weit gekommen, wir können leider nichts mehr ändern.
Andere Reformpunkte sind angesprochen worden. Ich muss sie nicht im Einzelnen wiederholen. Unstrittig ist die Verbesserung des Berufungs- und Habilitationsverfahrens. Unstrittig ist die Beibehaltung der Grundstruktur, wenn es um Änderungen etwa bei der Rektorswahl geht. Unstrittig ist auch, dass Leistungsvereinbarungen hinsichtlich ihrer periodischen Anlage vielleicht noch verändert werden können und dass es periodische Zielgespräche, Vereinbarungen, Veröffentlichungen und so weiter geben wird. Wir werden bald im Parlament das erste Mal den Universitätsbericht diskutieren.
Im Wesentlichen sollten wir uns mit dem österreichischen Hochschulraum befassen, wie der Herr Minister das schon gesagt hat. Wir sind mit weiteren tertiären Anbietern und Akteuren konfrontiert. Es kann nicht sein, dass es unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen gibt.
Ich komme zum Schluss: Wir werden heute engagierte Vorschläge hören, wir werden sie vor dem Hintergrund des Regierungsprogramms weiterentwickeln. Ob wir damit zu einer libidinösen Beziehung zurückkehren wollen, wie es vielfach erwartet wird und wie sie am Anfang auch zitiert wurde, das sei dahingestellt. Mit Tabus können wir jedenfalls brechen, auch wenn wir eine rationale, eine sehr vernunftorientierte Beziehung haben und damit österreichweit größtmöglichen Konsens suchen. – Danke schön. (Beifall.)
10.24
10.24
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne) : Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegin Brinek, dir zuliebe fange ich nicht mit Ach, sondern mit Oha an. Vielleicht beruhigt das die Gemüter. Was mir gefallen hat, ist Folgendes: Es wurde das Thema „Reformen, wozu?“ angerissen. Ob das jetzt Novelle heißt und etwas mit Novum zu tun hat oder nicht, ist sekundär. Aber wonach richten sich Reformen? – Nach bestehenden Defiziten, Stärken- und Schwächenanalysen, sicher aber nach den Zielaufgaben der Universität. Und da beginnt es bereits zu hapern.
Was sind die Ziele der Universität? – Da brauche ich Raum; und ich möchte hier einen Dialog – das ist mein größter Wunsch! – innerhalb der Universität, mit den Universitäten und mit der Gesellschaft führen. Die Universität sollte wieder ein Ort der Auseinandersetzung sein und nicht ein Ort autoritärer Verkündigung. Auch das Plenum und der Nationalrat sollten das nicht sein.
Das heißt: Wo wollen wir hin, wenn wir nicht wissen, ist Bildung oder Ausbildung wichtig – da gibt es massive Konflikte! –, brauchen wir unmittelbare Nützlichkeit, haben wir Geduld, brauchen wir Ungeduld, was ist Output? Leistungsvereinbarungen allein garantieren noch keine Leistung. Man muss zuerst einmal definieren, was universitäre Leistung ist!
Wenn ich da höre, dass das Finanzressort vom Rat für Forschung und Technologie Meilensteine für die Offensivmittel, Daten, Wirkanalysen verlangt hat, dann meine ich, diese wissen nicht, wie man forscht. Ich habe schon einmal gesagt: Ein Osterei zu finden braucht Zeit. Aber das Finanzministerium und die Eiligen sehen nur das Osterei und nicht die Zeit, wie lange man sucht. Das wird nicht bewertet. Forschen heißt auch suchen. Forschen heißt auch, dass das nur in einem Umfeld der Kreativität funktionieren kann. Und diese kann durchaus libidinös sein, Kollegin Brinek! Libido heißt Energie! (Abg. Dr. Brinek: Ich habe es ja offengelassen, vollkommen offengelassen!) Es kann auch positive Energien geben.
Diese Energie erzeuge ich aber nur, wenn ich Mitarbeiter nicht nur als Produktionsfaktor von Leistungen sehe. Mitarbeiter müssen motiviert werden! Mitarbeiter brauchen Perspektiven. Das ist für mich absolut essenziell. Aber da gibt es sofort wieder Angst vor Anarchie. Man redet von Autonomie, aber meint: Hilfe, Hilfe, ich muss alles kontrollieren. Wenn die Jungen zu früh selbständig werden, hat man Angst. Ich meine, die Professorenschaft – und die ist ja vornehmlich gut, sonst wäre sie es wahrscheinlich in den allermeisten Fällen nicht – sollte doch nicht diese Angst haben, dass sie in allen Gremien die absolute Mehrheit benötigt, um etwas durchsetzen zu können! An der Universität soll die Güte des Arguments siegen! Wenn man selbstbewusst ist und wenn man gut ist, wird man sich mit seinen Argumenten durchsetzen, denn so dumm ist der wissenschaftliche Nachwuchs nicht, dass er sich vom Staat oder von irgendeinem Sektionschef nur in der Hängematte schaukeln lässt. Die Zeiten sind vorbei.
Daher möchte ich auf etwas zurückkommen, was früher einmal modern war: zu trennen zwischen operativen und strategischen Organen. Wenn der Senat kein strategisches Organ ist, das mitreden soll, was Profil, was Zukunft ist, und man an „Wickie und die starken Männer“ glaubt, die alles wissen, die Jahrhunderte vorausdenken können, dann meine ich, das kann nicht gut gehen und dient auch nicht der Teamorientierung.
Zu guter Letzt: Halten wir uns ganz knallhart an Daten und Fakten! Das Budget ist gemessen am Bruttoinlandsprodukt im tertiären Sektor in den letzten Jahren gesunken. Vom Jahr 1994 bis zum Jahr 2004 hat es in der OECD bei den Studierenden eine Steigungsrate von 40 Prozent gegeben, in Österreich von 4 Prozent. Das soll man anreden! Die soziale Schieflage der Studierenden aus bildungsfernen, einkommensschwächeren Schichten ist wichtig und ärgerlich. Exzellenz ohne breite Ausbildung, ohne wirkliches Fundament wird nicht funktionieren. Darüber sollten wir gemeinsam reden, aber die Lampe leuchtet schon rot!
Nehmen wir uns mehr Zeit! In acht Stunden diese Themen zu behandeln, das zeugt auch nicht vom nötigen Respekt vor der Universität, ihrer Lehre und Forschung. – Danke. (Beifall.)
10.29
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Nun ist Herr Universitätsprofessor DDr. Rainer am Wort. – Bitte.
10.29
Ich möchte nur in zehn Punkten zu den Ausführungen jener Herren Stellung nehmen, die am Podium bislang gesprochen haben. Ich behalte mir dann vor, auf die Rede des Herrn Abgeordneten Grünewald in Folge kurz zu antworten. Es verbindet uns zwar vieles, aber es gibt auch Trennendes, wie wir beide wissen.
O. Univ.-Prof. DDr. Johannes M. Rainer (Universität Salzburg, Fachbereich Privatrecht) : Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Abgeordnete! Werte Damen und Herren!Das UG 2002 ist tatsächlich ein international hoch anerkanntes Gesetz. – Das ist der erste Punkt. Ich werde in zehn Punkten ganz kurz meine Meinung zum Ausdruck bringen. – Dies kann ich selbst beurteilen. Ich stehe einem europäischen Erasmus-Netzwerk mit immerhin 44 Partnern vor, die regelmäßig zu mir nach Salzburg kommen, zum Teil kann ich auch deren Länder besuchen. Wir werden um dieses Gesetz tatsächlich beneidet.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Universität eine Einrichtung sui generis ist. Der Universitätsrat ist kein Aufsichtsrat im herkömmlichen Sinne, und das Gesetz hat sich bemüht, eine universitätsadäquate Autonomie zu kreieren.
Wichtig ist, wie vom Herrn Bundesminister angedeutet wurde, die Schaffung eines österreichischen Hochschulraumes, klarerweise innerhalb eines europäischen, eines internationalen Hochschulraumes. In diesem Zusammenhang bedarf es der Koordination. Im Zusammenhang mit dieser Koordination sehe ich keine Gefahr, dass der Staat willkürliche Eingriffe plant.
Ich befürchte auch – das ist der vierte Punkt –, dass für den Notfall – aber wirklich nur für den Notfall, der hoffentlich nie eintreten wird – ein ökonomisch versierter Kurator bereitzustellen ist.
Fünftens: Ich teile die Auffassung, dass sowohl mehr Breite als auch mehr Spitze zu erzielen ist. Und ich teile insbesondere die Auffassung, dass die Schiene des lebenslangen Lernens entscheidend zu stärken ist. Wir wissen alle, dass nur dadurch nicht nur der Wohlfahrtsstaat gesichert werden kann, wie dies angesprochen wurde, sondern überhaupt das Wohl und Weh und somit die Zukunft einer postindustrialisierten Gesellschaft nur auf dem Wege der Bildung erreicht werden kann.
Sechstens: Ich befürworte die Förderung von Prä- und Postdocs. Ich würde mir wünschen, dass die Zahl der Studierenden, die einen Teil ihres Studiums im Ausland absolvieren, nach wie vor steigend ist. Österreich hat hier im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern eine erfreulich hohe Quote, auch wenn man unsere Quoten mit den deutschen beispielsweise vergleicht. Und ich würde mir wünschen, dass noch mehr Studierende, aber auch Lehrende zu uns nach Österreich kommen können. Insofern spreche ich mich für eine erhöhte Mobilität der Lehrenden aus, die jedenfalls auch zu koordinieren ist.
Ich glaube aber im Gegensatz zu meinen Vorrednern, dass die Autonomie zwar auch die Studien betreffen sollte, dass man aber nicht vergessen soll, dass das Studienrecht zum Schutze der Studierenden geschaffen wurde. Man wird also behutsam versuchen müssen, die Entwicklung dieses Studienrechts zu betreiben und nicht tout court zu eliminieren. Es hat auch tatsächlich wichtige Schutzzwecke für die Studierenden.
Zum anderen bin ich der Auffassung, dass wir, solange es keine hinlänglichen Feedbacks gibt, was die Bachelor-Studien anbelangt, was die Berufsfähigkeit der Bachelor-Studien anbelangt, unter keinen Umständen die Beschränkung zu weiterführenden Studien, also Masterstudien befürworten dürfen. Das geht im Augenblick nicht. Das wäre ein Vergehen an unserer Jugend. Das können wir nicht tun. Hier darf es im Augenblick keinerlei Beschränkungen geben – meines Erachtens auch weiterhin nicht, aber darüber wird man später befinden müssen. Im Augenblick ist das ein Vergehen an unserer Jugend und aus diesem Grunde strikt abzulehnen.
Etwas anderes sind natürlich die PhD-Studien, die ohnehin in einer Entstehungsphase sind und aus diesem Grunde anderen Prämissen unterliegen.
Insofern spreche ich mich auch im Gegensatz zu einem meiner Vorredner für zentrale, sprich nationale Rahmenbedingungen aus. In gewissen Bereichen erscheinen mir diese nach wie vor notwendig. Ich bin selbst Jurist und Geisteswissenschafter, und ich weiß, dass zumindest die Rahmenbedingungen, was das Rechtsstudium anbelangt, durchaus Sinn ergeben.
Ebenso habe ich großes Verständnis für das Unterrichtsministerium, das in gewissen Dingen Regeln aufgestellt hat, zum Beispiel was die Voraussetzung eines Lateinstudiums an den Gymnasien anbelangt. Da gehöre ich nicht zu denen, die sagen, man soll unter keinen Umständen eingreifen. Es geht durchaus darum, nationale Rahmenbedingungen zu schaffen.
Zehnter Punkt – das ist der letzte Punkt –: Der Kollege aus Deutschland hat die inneren Freiheiten betont, die inneren Autonomien. Dem trete ich gleichermaßen bei. Diese inneren Freiheiten erscheinen mir gleichermaßen wichtig. Der Einzelne trägt gegenüber der Allgemeinheit die Verantwortung. Hier darf keine Knebelungspolitik und schon gar keine Maßregelung der Leistungsträger vorgenommen werden. – Vielen Dank. (Beifall.)
10.36
10.36
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ) : Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Vertreter und Förderer des Hochschulbereiches im In- und Ausland! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist für mich als noch nicht so lange amtierender Wissenschaftssprecher des BZÖ eine große Freude, hier bei dieser großen Enquete zu diesem wichtigen Themenfeld sprechen zu dürfen, dies umso mehr, als hier so viele Experten aus dem tertiären Bildungsbereich vertreten sind.
Lassen Sie mich, bevor ich jetzt zu einigen Inhalten, die ich hier präsentieren kann, komme, kurz auf die besondere Rolle, die hier dem BZÖ als Oppositionspartei zusteht, hinweisen. Wir sind wirklich in einer interessanten Situation, weil wir dieses Universitätsgesetz 2002 mit gestaltet haben, wobei dieses doch sehr wesentlich die Handschrift des Ausschussvorsitzenden Graf trägt. Wir stehen auch heute noch zu diesem Universitätsgesetz 2002 und sagen, dass das ein guter Schritt war, ein guter Schritt in die richtige Richtung. Dieses hat viel Autonomie und positive Autonomie für unsere Universitäten gebracht. Wir sind als Oppositionspartei nicht – wie es heute ohnehin schon zu sehen und zu hören war – in einer Situation, so zu handeln wie eine Regierungspartei, die versucht, entgegen diesen Bestrebungen, die im Jahr 2002 gesetzt wurden, zu handeln.
Um aber zum Themenblock I zu kommen, zur „Autonomie der Universitäten – Erfahrungen, Analysen, Entwürfe für die Zukunft“, gilt es hier schon festzuhalten, dass es wirklich wichtig ist – das wollte ich auch vorweg in den ersten Worten andeuten –, diese Universitätsautonomie nicht nach hinten gerichtet anzugehen, sondern einen Blick in die Zukunft zu richten. Das sagt schon der Titel dieses Themenblocks.
Magnifizenz Univ.-Prof. Dr. Badelt hat das auch schon angesprochen. Bessern Sie mich bitte aus, wenn ich etwas Falsches zitiere! Grundsätzlich ist das Universitätsgesetz 2002 ein Erfolg gewesen. – Das waren Ihre Worte.
Ich möchte weiter gehen. Ich vermute, diese Ihre Zeitwahl war nicht beabsichtigt. Ich sage, es ist nicht ein Erfolg gewesen, es ist noch immer ein Erfolg. Dieser derzeit bestehende Erfolg benötigt nur eine weitere Justierung, eine Nachjustierung, um das Gute, das derzeit besteht, weiter zu verbessern. Das ist ein ganz logischer Schritt, über den man diskutieren muss.
Kollege Grünewald hat angesprochen, dass acht Stunden zu wenig seien, um in dieser Enquete darüber zu sprechen. Es ist keine Frage, das ist heute ein Startschuss dieser öffentlichen Diskussion. Wir könnten natürlich auch heute schon zwölf Stunden zusammensitzen, aber es wird sicher noch einige Monate sehr intensiv diskutiert werden.
Ich meine daher, dass es eher nebensächlich ist, wie viele Stunden wir hier und heute diskutieren. Wichtig ist, dass wir hier heute zusammengekommen sind und – das ist mir sehr wichtig – dass es die Möglichkeit gibt, nicht nur von uns Wissenschaftssprechern, Vertretern der Parteien die Meinung abzuklopfen – diese sehen Sie als Experten, die sich täglich damit befassen, tagtäglich in den Medien, wie die Parteilinien ausgerichtet sind –, sondern Ihre Erfahrungen in ersten Statements, in Ihren Redebeiträgen, in Ihren Anfragen an uns einzubringen und somit dieser Entwicklung wirklich einen fruchtbaren Startschuss zu geben. Zur Kurzanalyse: Es ist natürlich wichtig gewesen, mit dieser Reform sicherzustellen, dass die Universitäten als nachgeordnete Dienststellen des Ministeriums praktisch in dieser Form beseitigt und selbständige Bildungseinrichtungen entwickelt werden. Diese entwickeln sich aber noch immer, weil das ja ein Procedere ist, das mit der Universitätsreform 2002, mit dem Gesetz, nicht stehen geblieben ist, sondern das ein ständiges Bestreben nach Verbesserungen mit sich bringt.
Die dreijährigen Leistungsvereinbarungen oder die Globalbudgets stellen auch nach unserer Meinung wirklich einen positiven Schritt für die Autonomie der Universitäten dar. Magnifizenz Dr. Winckler hat in seinem Beitrag Folgendes festgestellt: Die Gestaltung der personellen und budgetären Verantwortung ist in Europa wettbewerbsfähig, und – ich hoffe, dass ich den Übergang auch richtig verstanden habe – eine der wichtigen Kennzahlen im universitären Bereich ist das Budget pro Studenten.
Genau das ist der Punkt, wo ich auch das unterschreiben kann, was Kollege Broukal heute angesprochen hat, nämlich: Das Budget pro Studenten gehört ausgeweitet! Die budgetäre Dotierung der Universitäten gehört ausgeweitet! – Wir haben diesen Beschluss gefasst. Ich hoffe, dass die Überredungskünste Ihrer Person in Richtung Ihres Parteivorsitzenden so weit gehen werden, dass wir gemeinsam das, was wir unterschrieben haben, auch umsetzen. Das sollte dann kein Problem sein.
Wichtig ist aber auch – wenn wir schon von finanziellen Dotierungen sprechen –, dass es einen optimalen Mix der finanziellen Ausstattung einer Universität gibt, einen optimalen Mix aus öffentlichen Mitteln, Studienbeiträgen und Drittmitteln, die sich die Universitäten durch eigene Maßnahmen besorgen können.
In diesem Bereich sollte auch angedacht werden, entsprechende Bonifikationen weiterzuentwickeln für Universitäten, für Fakultäten, die sich speziell um Drittmittel kümmern, bemühen und diese auch lukrieren. Das heißt, da ist ein wesentlicher Schritt die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft.
Zum Schluss kommend darf ich noch auf das Zusammenspiel der drei wesentlichen Gremien Universitätsrat, Senat und Rektorat eingehen; das war jetzt eine zufällige Reihung. Ich meine, dass sich dieses Zusammenspiel im Großen und Ganzen bewährt hat. Auch wir sind der Meinung – im Speziellen meine Person –, dass es hier bei einer Weiterentwicklung, bei einer Nachjustierung, wenn wir uns mit diesen Gremien beschäftigen, nicht darum gehen soll, großartig Postenbesetzungen ewig lang zu diskutieren, denn eines ist ganz klar festzustellen: Im Mittelpunkt sollen das Studium, die Qualität des Studiums und der Studierende stehen. – Danke schön. (Beifall.)
10.42
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Wir gelangen nun zur allgemeinen Diskussion.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Niederwieser. – Bitte.
Allgemeine Diskussion
10.43
Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ) : Geschätzte Damen und Herren! Eine Vorbemerkung: Die Tätigkeit des Kollegen Graf ist mir damals, 2002, aufgefallen. Sie hat vornehmlich darin bestanden, dass die Uni-Räte des Staates nicht mehr das Wissenschaftsministerium, sondern die Regierung bestellt und diese somit koalitionär bestellt werden mussten. Das hat den Einfluss natürlich ungemein gestärkt. Das führt zur Frage – ich habe dazu nicht viel gehört, es würde mich interessieren –, wie sich das bewährt hat. Das ist meine Frage. Ursprünglich war dieses Verhältnis „3 zu 3 plus 1“ sehr umstritten. Ich habe dazu in den heutigen Ausführungen noch nichts gehört. Ich bin gerne bereit, zu akzeptieren, dass das eine gute Sache war. Professor Dr. Winckler hat damals, glaube ich, gemeint, so einen großen Eingriff habe es in dieser Form in der Geschichte nie gegeben, nämlich einen Einfluss in dieser Form durch die Regierungsvertreter.
Etwas ernüchternd waren für mich die Ausführungen von Professor Dr. Horn, der jetzt gesagt hat, wir sind mit dem UG auf der Höhe der Diskussion. Von Vorsprung und Vorbild habe ich seinem Referat nichts entnehmen können.
Bundesminister Hahn sprach vom Wettbewerb um die besten Köpfe. – Ich glaube auch, dass es die Selbständigkeit ist, die auf diesen Ebenen gegeben sein muss, dass man selbständig als junge Wissenschafterin/junger Wissenschafter tätig sein können muss und dass man das Geld bekommt, für bestimmte Projekte zu arbeiten. Das ist, glaube ich, das Entscheidendste – und nicht ein langfristig abgesichertes Dienstrecht, so wichtig es auch sein möge.
Nächster Punkt: Internationaler Hochschulraum. – Das stört mich ein wenig, weil ich glaube, dass wir diesen Hochschulraum nicht nur für Österreich konstruieren müssen. Wieso soll es nicht möglich sein, irgendwo auf der Welt mit irgendwelchen Universitäten bei den Studien zu kooperieren. Wir sehen das immer so: Das österreichische Angebot muss komplett sein. Ich glaube, wir sollten da das Denken etwas erweitern.
Frage an die beiden Rektoren: In welchem Ausmaß haben Sie die Möglichkeiten genützt, überregional autonom Dinge abzusprechen, Studienangebote abzusprechen, Anrechnungen zu besprechen? Das ist ja nicht verboten gewesen. Aber es gab da die meisten Klagen, was das Studienrecht anlangt, dass es da keine Absprache gibt. Man sollte hier etwas schaffen, das diese Kooperation garantiert.
Zu Professor Dr. Winckler: Die national ausgerichteten Ministerialbürokratien gibt es schon lange nicht mehr. Die sind auch schon europäisch und international ausgerichtet.
Abschließend: Die rechtliche Autonomie der unteren Bereiche, der Bereiche unter dem Rektorat, was auch Professor Dr. Horn angesprochen, hat Dr. Höllinger nicht unter den Fehlern genannt. Daher würde mich interessieren: Ist das so in Ordnung, oder ist es vielleicht auch ein Fehler gewesen, bei der Autonomie beim Universitätsrat und beim Senat aufzuhören und darunter keine Selbständigkeit mehr zu geben? – Danke. (Beifall.)
10.46
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Karl zu Wort. – Bitte.
10.47
Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP) : Sehr geehrter Herr Minister! Werte Experten! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heute von verschiedenen Referenten gehört, dass die Autonomie der österreichischen Universitäten ein österreichisches Erfolgsmodell ist. Wir haben aber auch gehört, dass die Autonomie nicht weitreichend genug ist. Dies wurde vor allem für den Studienbereich kritisiert. Mich erinnert diese Situation ein wenig an die Zeit, als in Deutschland der Wettbewerb der Krankenkassen eingeführt worden ist. Da hat man zwar den Wettbewerb eingeführt, hat ihn aber auf die Beitragsseite beschränkt, und die Leistungsseite war weiterhin streng reguliert. Ein solcher Wettbewerb konnte nicht funktionieren. Mittlerweile hat man die notwendigen Adaptierungen vorgenommen.
Sie sehen also, wenn man sich für ein solches System entscheidet, das heißt, wenn man sich bei den österreichischen Universitäten für ein System der Autonomie entscheidet, dann darf das keine halbherzige Autonomie sein. Wir müssen daher diesen Weg, den wir eingeschlagen haben, konsequent weitergehen.
Von Sektionschef Dr. Höllinger wurden auch einige Bereiche angesprochen, wo Reformbedarf besteht, wie etwa bei den Kettenarbeitsverträgen. Das ist tatsächlich ein großes Problem. Wenn man mit Bediensteten der Personalabteilung an den Universitäten spricht, wird immer als eines der Hauptprobleme genannt, dass Kettenarbeitsverträge nur sehr eingeschränkt zulässig sind. Die diesbezügliche Regelung ist strenger als sonst im Arbeitsrecht, denn da sind Aneinanderreihungen von befristeten Arbeitsverträgen zulässig, sofern sie sachlich gerechtfertigt sind. Also zumindest so eine Lösung sollten wir hier treffen. Sachlich gerechtfertigt wäre etwa eine Befristung zum Zweck der Erprobung.
Ich möchte noch einen weiteren Punkt ansprechen: Die Probezeit im Angestelltengesetz, das jetzt für die Universitätsbediensteten gilt, ist ein Monat und darf nicht länger dauern. Das halte ich für den wissenschaftlichen Bereich für viel zu kurz gegriffen. Wir sollten meiner Meinung nach eine längere Probezeit vorsehen, denn – und das weiß jeder, der in der Wissenschaft tätig ist – in einem Monat kann man nicht wissenschaftliche Qualifikation erproben oder feststellen.
Auch zum Berufungsverfahren ist gesagt worden, dass Reformbedarf besteht. Dazu möchte ich Folgendes ergänzen: Reformbedarf sehe ich vor allem auch beim Habilitationsverfahren. Es gibt vier Gutachter, davon zwei externe, aber die Gutachter dürfen nicht Mitglieder der Habilitationskommission sein, wobei man sagen muss, dass die Gutachter meistens diejenigen sind, die die Arbeit gelesen haben. Jetzt hat man in der Habilitationskommission lauter Personen sitzen, die die Arbeit nicht gelesen haben. Es ist daher sinnvoll, dass die Gutachter auch Mitglieder der Kommission sind.
Schließlich möchte ich auch auf eine Bemerkung von Herrn Professor Dr. Horn eingehen. Herr Dr. Horn, Sie haben unter anderem die akademische Selbstverwaltung angesprochen. Sofern ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie gesagt, dass die Verantwortung dort liegen sollte, wo Leistung erbracht wird, das heißt bei den berufenen Professoren.
Dagegen möchte ich mich schon verwahren, denn Leistung an den Universitäten wird nicht nur von den berufenen Professoren erbracht, sondern auch vom Mittelbau. Und da meine ich sowohl Leistung in der Lehre als auch Leistung in der Forschung. (Beifall der Abgeordneten Broukal und Dr. Van der Bellen.) Das möchte ich schon hervorheben! Man muss beachten, dass es auch im Mittelbau sehr viele Habilitierte gibt, und da ist eine wissenschaftliche Leistung ja durch die Habilitation nachgewiesen. Sehr oft geht diese Leistung auch über das hinaus, was berufene Professoren leisten; das kann durchaus der Fall sein.
Schließlich noch eine kurze Anmerkung zur Rede des Kollegen Grünewald. Herr Abgeordneter! Sie haben sich in Ihren Ausführungen sehr für den wissenschaftlichen Nachwuchs eingesetzt. Das halte ich für sehr verdienstvoll. Nur konnte ich Ihnen nicht ganz folgen, was Sie mit dem Hinweis gemeint haben, es gäbe eine überbordende Kontrolle in Bezug auf Mitarbeiter und dass man Mitarbeiter nur als Produktionsfaktor sehen würde. (Abg. Dr. Grünewald: Mitbestimmung habe ich gemeint!) Ja. Aber ich verstehe nicht ganz, wie Sie das gemeint haben, denn für die neuen Mitarbeiter gilt das Angestelltenrecht. Ich weiß nicht, welche überbordende Kontrolle in Bezug auf die Mitarbeiter damit verbunden sein soll.
Ich sehe natürlich einen Bedarf, dass man sich – und das ist auch mehrfach angesprochen worden – der wissenschaftlichen Mitarbeiter annimmt, für den Nachwuchs sorgt und Karrieremodelle vorsieht, aber von einer diesbezüglichen Kontrollwut kann ich nichts entdecken. – Danke. (Beifall.)
10.51
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. – Bitte.
10.51
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP) : Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Werter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren Expertinnen und Experten! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Anknüpfend an die Ausführungen des Herrn Kollegen Niederwieser, der gemeint hat, es habe noch nie so viel Eingriff oder Einflussnahme gegeben, möchte ich schon feststellen: Wir wissen aus der Diskussion der letzten Wochen, dass es zumindest in einer etwas weiter zurückliegenden Zeit, nämlich unter Maria Theresia, noch mehr Einfluss seitens des Staates auf die Universitäten gegeben hat, und die haben sich jetzt offensichtlich die Grünen als Schutzheilige für die Universitäten auserkoren. Ich sage dies nur deswegen, weil ich glaube, dass wir bei diesem Thema schon die Kirche im Dorf lassen sollten.
Es ist heute schon angeklungen, dass es beim Universitätsgesetz 2002 und bei der Autonomie der Universitäten einen langen Entwicklungsprozess gegeben hat. Herr Sektionschef Dr. Höllinger hat heute darauf hingewiesen, dass man sich schon im Regierungsprogramm 1990 von SPÖ und ÖVP die Schaffung gewisser autonomer Strukturen und Organisationen für die Universitäten zum Ziel gesetzt hat. In diesem Zusammenhang möchte ich den Herrn Sektionschef Dr. Höllinger aus dem Buch „Die österreichische Universitätsreform“, das er gemeinsam mit Stefan Titscher herausgegeben hat, zitieren.
Das war damals,1990, offensichtlich das Ziel, und das ist nicht deswegen nicht verwirklicht worden, weil man von diesem Ziel abgekommen ist, sondern deshalb, weil es verschiedene Widerstände auf diesem Weg gegeben hat, die Herr Sektionschef Dr. Höllinger in seinem Beitrag in dem genannten Buch so zusammenfasst:
„Sowohl für die FunktionärInnen der Universitäten wie für die meisten PolitikerInnen, die sich mit den Universitäten beschäftigten, übersteigt diese Idee damals die Grenzen des Wünsch- oder Machbaren. Die einen wollen die Universitäten nicht loslassen, die anderen wollen die Geborgenheit beim Staat nicht aufgeben.“
Das heißt, das Ziel ist auch weiterhin außer Streit gestanden, es hat halt eine gewisse Zeit gedauert – man hat sich nicht nur acht Stunden, sondern zwölf Jahre Zeit gelassen –, bis man dann letztlich dieses Ziel umgesetzt hat. Ich glaube aber, dass es wichtig ist, das im Blickfeld zu behalten. Denn: Nur durch die politische Konstellation des Jahres 2002 ist erklärbar, warum es dann letztlich auf politischer Ebene gegen die Umsetzung dieses Zieles, gegen die Verwirklichung dieses Zieles relativ starken Widerstand gegeben hat.
Ich glaube daher, wir sollten zurückdenken an die Ziele, an das, was man sich gemeinsam vorgenommen hat, was im Jahr 2002 nicht wie ein Sturmtief über die Universitäten und über das politische System in Österreich hinweggezogen ist, sondern ein Teil der Umsetzung dieses Weges war.
Für mich ist eines klar: Die Notwendigkeiten haben sich in den letzten Jahren nicht verändert, sondern im Gegenteil. Der nationale und internationale Wettbewerb unter den Universitäten ist eher stärker geworden. Die Bedeutung von Forschung und Innovation auch für den Wirtschaftsstandort ist gestiegen.
Viele andere Gründe lassen eigentlich nicht daran zweifeln, dass dieser Weg, der 2002 eingeschlagen worden ist, wo ein wichtiger Meilenstein gesetzt wurde, der richtige war. Wir sollten uns daher heute und in den nächsten Monaten nicht ein Zurück bis zu Maria Theresia oder ich weiß nicht wohin vornehmen, sondern eine Weiterentwicklung der Sichtweise in Richtung Praxis. Daher freue ich mich über diese Veranstaltung, bin auch gespannt auf Ihre Meinung, auf die aus der Praxis gewonnenen Erfahrungen von Expertinnen und Experten, die im universitären System tätig sind.
Ich glaube, es sollte uns darum gehen, mit diesem Erfahrungswissen eine Weiterentwicklung, eine Verbesserung zu schaffen und nicht ein Zurück zu einem System, das heute nicht mehr zeitgemäß wäre. (Beifall.)
10.55
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Ich bin etwas überrascht, dass sich nur wenige Teilnehmer, also Experten zu Wort melden, aber das wird vielleicht noch in Gang kommen.
Als Nächster zu Wort gelangt Herr Professor Dr. Kampits. – Bitte, Herr Professor Dr. Kampits.
10.56
|: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde mich sehr kurz zu fassen versuchen. – Ich zähle nicht zu denen, die das neue Gesetz zunächst mit großer Euphorie begrüßt haben, aber ich habe inzwischen auf eine ganz angenehme Art und Weise mit ihm leben gelernt, was nicht heißt, dass alles, was da drinnen steht, auch tatsächlich, so wie es ist, weiterhin stehenbleiben sollte.
O. Univ.-Prof. Dr. Peter Kampits (Dekan der Fakultät für Philosophie und Bildungswissenschaften der Universität Wien)Minister Hahn hat die Universitäten als ein Unternehmen sui generis bezeichnet, und ich möchte hier weniger auf den Unternehmenscharakter als auf dieses „sui generis“ zurückkommen, weil ich glaube, dass sich die Universitäten doch in einem ganz, ganz starken Maße nicht vom Unternehmenscharakter, der ja ein wirtschaftlicher Begriff ist, leiten lassen dürfen, sondern eigentlich von dem, was ihre eigene Aufgabe ist, und das sind Wissenschaft, Forschung und die mit ihr verbundene Lehre.
Wir haben heute noch in den Sponsions- und Promotionsformeln eine Rückbindung an einen Begriff, der Ihnen vielleicht jetzt ein bisschen altertümlich erscheinen mag, nämlich an die Wahrheit. Ich glaube, wenn die Universitäten, wie Abgeordneter Grünewald gesagt hat, tatsächlich ein Ort sind, wo gesellschaftliche Auseinandersetzungen stattfinden, wo Brennpunkte sind, wo neue Ideen geboren werden, dann muss man diesen Unternehmenscharakter auch unter dieser Perspektive sehen.
Ich wünsche mir keineswegs, um das klar zu sagen, eine Rückkehr zu einer Gremialuniversität alten Zuschnittes, aber ich glaube, man sollte das Pendel auch nicht zu weit in die andere Richtung ausschlagen lassen. Und was wir ein bisschen brauchen, ist meiner Meinung nach Balance, nämlich Balance zwischen diesem Unternehmenscharakter und den Aufgaben einer Universität, Balance – Minister Hahn hat das auch schon erwähnt – zwischen Bildung und Ausbildung. Rektor Winckler, den ich sehr, sehr schätze, hat das Wort vom „Humboldt’schen Einheitsbrei“ verwendet, was mich etwas verstört, aber der Begriff der Diversifikation, den er genannt hat, ist wichtig.
Aber was heißt Diversifikation? – Das heißt, sich im Grunde genommen nach den Bedürfnissen der einzelnen Wissenschaften und der einzelnen Lehre zu richten. Und das halte ich für etwas sehr Wesentliches: dass eben nicht Fremdbestimmungen von außen an die Universität gehen.
Kurt, das Wort „Produktionsmittel“, das du gesagt hast, greife ich auch auf. Wenn man sich die Semantik der ganzen Reformdiskussion vergegenwärtigt, so hat man – ich übertreibe jetzt – gelegentlich das Gefühl, es ginge da nicht um die Positionierung einer Universität, sondern um jene einer Fast-Food-Kette. (Abg. Dr. Brinek: Wer sagt das?) Bitte? (Abg. Dr. Brinek: Wer sagt das?) Das ist meine Interpretation. Ich! (Abg. Dr. Brinek: Aber hier niemand!) Gerti, du weißt, dass ich in diesen Dingen gerne übertreibe. – Ich glaube, hier sollte man ein bisschen mit Augenmaß vorgehen.
Was mich weiter stört – ich komme bereits zum Schluss –: Es werden immer wieder die Leistungsträger der Universitäten erwähnt, aber man vergisst – es wurde auch an die außerordentlichen Professoren erinnert – die Rolle der Dekane und auch die Rolle der Institutsvorstände innerhalb dieser Leistungsdreiecke. Ich glaube – und jetzt muss ich leider wirklich Schluss machen –, es wäre sehr, sehr viel darüber nachzudenken, wie man diese Positionierungen in Zukunft vornehmen sollte. – Danke. (Beifall.)
10.59
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Wird noch von jemandem das Wort gewünscht, von einem der Teilnehmer am Podium? – Das ist nicht der Fall.
Dann schließen wir diesen Themenblock ab.
Zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Broukal. – Bitte.
Abgeordneter Josef Broukal (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung) : Ich möchte nur darauf hinweisen, dass der Kaffee draußen seit zwei Stunden für uns bereit steht und – ich wage, das vorauszusagen – sicher nicht an Geschmack gewinnt. (Heiterkeit.) Ich denke, dass es auch einige Raucherinnen und Raucher hier gibt, die Anwesenheitsdisziplin ist ja hundertprozentig, und ich glaube, man könnte vielleicht über eine siebenminütige Unterbrechung nachdenken, um seinen körperlichen Bedürfnissen aller Art nachkommen zu können. (Beifall.)
11.00
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Der Applaus gibt Ihnen recht, und daher werde ich die Sitzung bis 11.10 Uhr unterbrechen. Ich bitte alle, wieder pünktlich hier zu sein.
Die Sitzung ist unterbrochen.
*****
(Die Sitzung wird um 11.01 Uhr unterbrochen und um 11.14 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
Universitäre Steuerungsinstrumente am Beispiel der Leistungsvereinbarungen sowie der Finanzierungsmodelle der Universitäten im nationalen und internationalen Vergleich – Erfahrungen und Perspektiven
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Wir gelangen nun zu den Referaten zum Themenblock II.
Redezeit für die Impulsreferate 10 Minuten, für die Panelreferate je 5 Minuten.
Ich darf nun Herrn Dr. Ziegele um sein Referat bitten.
Einleitendes Impulsreferat
11.15
Referent Prof. Dr. Frank Ziegele (Centrum für Hochschulentwicklung) : Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Ich möchte gerne versuchen, Ihnen in der Kürze der Zeit zu drei Punkten einige Dinge zu erzählen. Sie haben auch ein kleines Handout bekommen, in dem die Dinge, die ich Ihnen sagen möchte, noch einmal illustriert aufbereitet sind. Mir geht es um die drei Themen, vom Allgemeinen zum Speziellen: erstens: neue Steuerung, zweitens: das Finanzierungsmodell, drittens: die Leistungsvereinbarungen. Zu jedem Punkt ein paar Überlegungen aus der außenstehenden Sicht des Beobachters der internationalen Szene und des deutschen Kontextes, aus dem ich komme.
Erstens: zur staatlichen Steuerung: Um eine sinnvolle staatliche Steuerung in einem neuen geschlossenen System zu realisieren, bedarf es vier Bausteine: der Autonomie, über die wir gerade gesprochen haben, der Transparenz, der Accountability, die auch bereits Thema war, der funktionsfähigen Binnenstrukturen, die heute Nachmittag noch kommen werden, und des Wettbewerbs und der Anreizsysteme als komplementäres Element dazu, die jetzt im Vordergrund dieser Session stehen.
Ich möchte die These aufstellen, und das hat etwas zu tun damit, dass man Geduld braucht und nicht sofort mit diesen vier Bausteinen zum richtigen Endpunkt kommt: Diese vier Bausteine sind ein permanenter Balanceakt. Ich gebe Ihnen einmal ein, zwei Beispiele für diese Balance.
Wenn Sie einerseits sagen, es soll Autonomie geben, Regulierung fällt weg, dann brauchen Sie die Accountability. Wenn Sie einmal nach Deutschland schauen, dann werden Sie sehen, es gibt da sehr viele Entwicklungen, die bei dieser Accountability umschlagen in – wir nennen das „Evaluitis“ – eine überzogene Kontrolle, ein Vielfaches an Berichtsinstrumenten. Das heißt, hier gerät möglicherweise die Balance in die Schieflage, und man muss wieder ein Stück weit zurückdrehen. Das ist dieser permanente Balanceakt.
An einer anderen Stelle, wenn ich den Globalhaushalt einführe, frei wirtschaften lasse, aber nicht die adäquaten Anreize habe, dann führe ich im Prinzip eine finanzielle Anarchie ein. Also ich muss gleichzeitig die Anreizsysteme schaffen, die dann gewährleisten, dass das Geld auch richtig verwendet wird.
Also die These ist: permanente Balance. Meine These ist: Die vier Grundinstrumente, die ich genannt habe, sind im Universitätsgesetz 2002 geradezu mustergültig angelegt. Wir in Deutschland haben damals immer voll Neid dahin geschaut. Viele Bundesländer haben inzwischen die Regelungen kopiert oder nachgemacht. Das ist und war also vorbildlich an dieser Stelle.
Die Instrumente sind aber nicht per se gut, es kommt auf die Ausgestaltung im Detail an. Das hatten wir heute schon an ein paar Stellen. Jetzt ist der Zeitpunkt, durch Evaluation des Bisherigen sich die Details anzuschauen. Es geht nicht um eine Umkehr im Kern des Prozesses, es geht um Detailfragen. Und denen möchte ich mich jetzt widmen, nämlich erstens in Bezug auf das Finanzierungsmodell.
Sie haben dazu auch eine kleine Grafik in Ihren Unterlagen. Es gibt, wenn man die internationale Praxis der Hochschulfinanzierung betrachtet, ein Referenzmodell der Finanzierung, das mehr oder weniger der Grundtrend ist. Im Hinblick auf die staatliche Finanzierung gibt es drei Blöcke, wir nennen das in Deutschland immer „Dreisäulenmodell“: Es gibt eine Grundfinanzierung, die muss relativ stabil sein, die muss das Arbeiten in Forschung und Lehre ermöglichen. Es gibt eine leistungsbezogene Finanzierung, und es gibt eine innovationsbezogene Finanzierung, die zum Gegenstand hat, zukünftige Innovationen vorzufinanzieren – im Gegensatz zur leistungsbezogenen, in der in der Regel ja vergangene Leistungen über Indikatorsysteme belohnt werden.
Sie können nun die Instrumente, um die es hier geht, diesen drei Blöcken zuordnen. Die leistungsbezogene Finanzierung macht man mit der Formel, die innovationsbezogene mit einer Leistungsvereinbarung, und die Grundfinanzierung lässt zwei Varianten zu, und da finden Sie in Deutschland durchaus auch Unterschiede. Einige Länder machen das mit der Formel, andere machen das mit der Leistungsvereinbarung.
Das Ganze führt dann zum Globalbudget, und ich habe noch die finanzielle Diversifizierung daruntergelegt. Das heißt, die Hochschulen sollen eben nicht nur auf die staatliche Finanzierung bauen, sondern sich zunehmend neue Quellen verschiedener Art an privater Finanzierung erschließen.
Wenn Sie dieses Referenzmodell ansehen und sich die Frage stellen: Wo steht hier Österreich?, so ist Folgendes festzustellen:
Erstens: Österreich folgt dieser Logik des Dreisäulenmodells. Österreich schafft eine Komplementarität von Formel und Leistungsvereinbarungen, was der richtige Weg ist. Die beiden Instrumente müssen zusammenspielen.
Für die Grundfinanzierung haben Sie die Leistungsvereinbarungsvariante gewählt. Das machen zum Beispiel in Deutschland Flächenstaaten zum Teil anders. Die machen auch eine indikatorgestützte Verteilung für das Grundbudget, indem zum Beispiel Studienplätze oder Studierende mit „Preisen“ – in Anführungszeichen – unterlegt und dann finanziert werden. – Das ist zumindest eine Alternative, über die man einmal nachdenken könnte, welche Vor- und Nachteile sie hat.
Der Leistungsteil ist relativ hoch, und der Innovationsteil – habe ich das Gefühl – geht in Ihrem Modell ein bisschen unter. Er ist zwar mit drinnen, wird aber nicht sehr ausführlich als eigenständiges Instrument gelebt. – Auch das wäre also ein Punkt, über den man noch einmal nachdenken könnte.
Dritter Punkt: die Leistungsvereinbarungen. Was sind die Merkmale einer guten Leistungsvereinbarung, wenn man sich die internationale Erfahrung anschaut? Und welche Merkmale davon sind meines Erachtens in Österreich umgesetzt?
Erstes Merkmal: Eine Leistungsvereinbarung braucht ein Raster. – Andere Staaten haben zum Teil einfach gesagt: Schreibt einmal irgendetwas!, und dann kommen Dokumente heraus, mit denen keiner umgehen kann. Das ist in Österreich sehr gut gelöst: Es gibt ein Raster. Es gibt eine Vorgabe, die die Vergleichbarkeit dieser Dokumente ermöglicht.
Zweitens: Entstehung Gegenstromverfahren. Bottom-up-, Top-down-Impulse, auch das wird bei Ihnen praktiziert.
Mehrjährigkeit und Berichtspflichten sind gegeben.
Ihre Leistungsvereinbarung ist auf Quantifizierung, auf Soll-Ist-Vergleiche, auf die Definition von Meilensteinen ausgerichtet. – Da träumen viele andere Länder davon, etwas mit einer derartigen Konkretisierung zu haben.
Controlling ist dadurch möglich.
Und ein Punkt, den ich auch wichtig finde: Ihre Leistungsvereinbarung konzentriert sich auf – ich habe das hier so genannt – das „delta“. Sie beschreiben also nicht alles, was die Hochschule tut – das versuchen nämlich manche andere –, sondern Sie sagen, wir schauen nur auf die Veränderung, das, was wir bewegen wollen. Und das macht die Leistungsvereinbarung sehr, sehr praktikabel. – Grundthese also auch hier: Es ist ein vergleichsweise gut entwickeltes Instrument.
Was gibt es für Gefahren der Leistungsvereinbarungen, wo man sich fragen könnte: Vielleicht tauchen die in Österreich auch auf? – Ich stecke als Außenstehender nicht tief genug drinnen, um das in allen Facetten abschließend zu beurteilen. Ich würde Ihnen aber gerne mitgeben: Schauen Sie auf folgende Punkte, ob die möglicherweise kritisch sind.
Erstens: „Leistungsvereinbarung“ unterstellt, dass beide Seiten vorher strategisch geplant haben. Die Idee ist also: Die Hochschule macht einen Entwicklungsplan, der Staat macht einen Entwicklungsplan; dann kommen sie zusammen und schauen, was sie aushandeln können. Das ist die Idee der Partnerschaft.
Wir haben in Deutschland die Erfahrung, dass die Hochschulen das ausführlich betreiben, der Staat aber nicht in gleicher Weise. Ich glaube, auch bei Ihnen gäbe es hier – das klang vorhin schon einmal an – die Frage staatliche Strategie oder staatliches Gesamtkonzept. Möglicherweise gibt es an dieser Stelle einen Nachholbedarf.
Zweiter Punkt: In Deutschland haben wir vielfach die Praxis, dass Leistungsvereinbarungen – ich nenne das immer so – eine „Abhakliste“ werden, also dass man eine Leistungsvereinbarung ausfüllt wie eine Steuererklärung. Da gibt es 10, 20 Punkte, der Staat will das hören, und da schreibe ich jetzt eben zu jedem etwas hinein – und ich schreibe natürlich am besten das hinein, was ich sowieso schon mache.
Das ist eine latente Gefahr, die in diesem Instrument steckt. Die kann man vermeiden, wenn man Zielvereinbarungen stärker auf Profil, auf Selektivität ausrichtet, wenn man sagt: Ihr müsst nicht zu allem etwas sagen; sagt uns bitte: Was ist euer Profil?, Wo wollt ihr hin?, beschränkt euch auf die wesentlichen Kernpunkte und arbeitet die heraus! – Mehr Profilorientierung könnte also hier vielleicht ein Ansatzpunkt sein.
Vierter Punkt: Ich habe aus vielen deutschen Bundesländern die Erfahrung, dass es in der Hochschulfinanzierung vielfach zahlreiche Fördertöpfe neben diesem System gibt. Natürlich will man noch politisch entscheiden. Sie als Parlamentarier wollen irgendwie sagen: Ich lege etwas auf für den Mittelbau oder für die Nanotechnologie oder für was auch immer. – Das heißt, es gibt Nebentöpfe. Und es besteht die latente Gefahr, dass die Wirksamkeit des Leistungsvereinbarungssystems durch eine Vielfalt an Nebentöpfen ausgehöhlt wird – wir haben das in Deutschland –, und die wahre Musik spielt dann bei den Nebentöpfen.
Zwei, drei Punkte wollte ich Ihnen noch nennen, die auch Gefahren sind: Häufig ist Leistungsvereinbarung ein – so nenne ich das auf Neudeutsch – „paper shooting“. Man haut einander also die Papiere um die Ohren, und die werden irgendwo abgeheftet und am Ende liest sie auch keiner mehr. Dialog ist ein wichtiges Element. Wenn Sie also innerhalb dieser drei Jahre über unterjährige Dinge nachdenken, dann würde ich das sehr stark in Richtung Dialog führen – also nicht noch mal 30 Seiten Bericht über irgendetwas, aber Dialog, strukturierter Dialog über die Dinge, die passieren. Das wäre, glaube ich, ein wichtiger Punkt.
Und nicht zuletzt ist die Frage der Abstimmung mit anderen Instrumenten, zum Beispiel der Wissensbilanz oder den anderen Dingen, die parallel entwickelt werden, sicherlich auch noch einmal ein Punkt, der auf der Agenda steht.
Was ich abschließend sagen möchte: Eine Grundfrage bei den Dingen, die ich Ihnen jetzt als mögliche Gefahren, als mögliche Weiterentwicklung genannt habe, ist: Was davon kann man wirklich im Gesetz regeln? – Ich glaube, vieles von dem spielt sich nicht im Kontext des Gesetzes ab – das Gesetz schafft da erst einmal einen guten Rahmen –, sondern im Rahmen der Umsetzung: Wie wird es gehandhabt? Wie gehen die Akteure damit um?
Und das wäre am Schluss mein Plädoyer: Das Gesetz braucht – das wurde vorhin diskutiert – graduelle Weiterentwicklungen, keine fundamentale Veränderung. Da mag es ein paar Punkte geben. Aber schauen Sie nicht nur auf das Gesetz, sondern schauen Sie auch auf die Umsetzung und Handhabung dieser Instrumente, also etwa auf die Frage: Wie ist so ein Formular für die Leistungsvereinbarung ausgestaltet? – Das ist am Ende das Entscheidende dafür, wie das wirkt. Nehmen Sie das daher bitte mit in den Fokus.
Meine Organisation, CHE, zum Beispiel hat in Deutschland solche Prozesse in verschiedenen Bundesländern evaluiert. Und wenn man das tut, stößt man da im Ablauf auch noch auf ganz, ganz viele Probleme im Detail. – Nur ein Beispiel: Wenn im Zuge der Leistungsvereinbarung irgendwo zwischendrin durch faktisches Handeln der Akteure das Vertrauen erschüttert wird, man Zusagen nicht einhält oder Ähnliches, dann ist das mindestens genauso gravierend wie irgendeine Regelung im Universitätsgesetz. – Das wäre also mit einzubeziehen.
Damit darf ich meine Ausführungen schließen. (Beifall.)
11.26
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Als Nächster gelangt Magnifizenz Dr. Gerald Bast zu Wort. – Bitte.
Panel 2
11.26
Referent Dr. Gerald Bast (Stv. Vorsitzender des Dachverbandes der österreichischen Universitäten) : Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr verehrte Damen und Herren! Das erklärte Ziel der großen paradigmenbrechenden Universitätsreform 2002 war die Steigerung der Effizienz der Universitäten.
Wenn man sich jetzt rückblickend anschaut, was in diesen ersten Jahren – es sind ja noch nicht sehr viele Jahre vergangen – passiert ist, dann muss man allein diesen Umsetzungsprozess als Beweis für diese Steigerung der Effizienz ansehen. Ich habe mit vielen Unternehmensberaterinnen und ‑beratern gesprochen, und alle haben mir gesagt: Was die Universitäten in dieser Phase geleistet haben, eine völlige Umstellung der Unternehmenskultur, eine völlige Umstellung des gesamten Personal- und Budgetmanagements, ein Aufrechterhalten des gesamten Betriebes und wahrscheinlich nicht nur das, sondern – die Studentenzahlen sind ja gestiegen – eine Steigerung der Leistung mit den gleichen Personen, am Anfang quantitativ und auch qualitativ, und zumindest in den ersten Jahren der Umstellung bei gleichzeitig sinkendem Budget – das hätte in der Wirtschaft nirgendwo funktioniert! Kein Change Management wäre in dieser Art und Weise umgesetzt worden, und kein Betriebsberater hätte sich zugetraut, das zu machen, so eine Performance hinzulegen, wie das die Universitäten gemacht haben! – Das muss man auch, und gerade hier an dieser Stelle, einmal sagen, und das zu sagen ist mir ein Bedürfnis.
Wenn man sich jetzt diesem Themenkomplex Steuerungsinstrumente zuwendet, sollte man wirklich in Ruhe einmal Revue passieren lassen, welche ausdifferenzierten Steuerungsinstrumente es im Universitätsgesetz und zum Teil auch noch daneben gibt.
Es gibt den Entwicklungsplan, ein sehr differenziertes Instrument, das jede Universität in einem sehr abgestimmten und vielfältigen Verfahren innerhalb der Universität leisten muss. Und da passiert weit mehr als das, was im Gesetz steht – denn es kommt nicht hin, dass das Rektorat sich etwas ausdenkt, dann eine Stellungnahme des Senats einholt und dann das Ganze vom Universitätsrat abgesegnet wird. Das ist ein hochkomplexer, mühsamer, langwieriger Vorgang, will man erreichen, dass dieser Vorgang funktioniert. Dann gibt es die Leistungsvereinbarungen, ein sehr ausdifferenziertes System der inneruniversitären Gestaltung dieses Instruments – wiederum weit mehr ausdifferenziert, als es im Gesetz steht, wenn man will, dass das funktioniert. Wie überhaupt der Kommunikationsaspekt, der im Gesetz überhaupt nicht vorkommt, der wesentlich wichtigere ist als der formale juridische Aspekt. Das Wesentliche ist das Aufrechterhalten der Kommunikation innerhalb der Personen und Personengruppen, die an der Universität arbeiten und die dort Leistung erbringen sollen. Das vergessen auch viele, wenn es darum geht, Gesetze zu machen oder zu reformieren oder zu reparieren.
Die Universitäten haben eine umfassende Wissensbilanz zu legen, jedes Jahr, ein Instrument mit 150 bis 200 Indikatoren und Subindikatoren. Ich möchte wissen, welches Wirtschaftsunternehmen so ein Instrument hat, welches Wirtschaftsunternehmen – das wird uns zum Teil ja auch immer als Beispiel vorgehalten – so ein Instrument in dieser Ausdifferenziertheit braucht. Wir müssen jährlich einen Leistungsbericht legen über die Umsetzung dieser dreijährigen Leistungsvereinbarung, wir haben ein quartalsmäßiges Unternehmenscontrolling an den Finanzminister zu leisten. Der Rechnungshof prüft die Universitäten. Die Bilanzen der Universitäten sind natürlich nicht nur innerhalb der Universitäten durch die diversen Organe und Controllinginstrumente zu prüfen, sondern auch durch Wirtschaftstreuhänder. Ich lade Sie wirklich sehr herzlich ein, einmal nachzudenken, welch anderer Bereich, der ähnlich oder vielleicht sogar wesentlich mehr Steuergelder zur Verfügung hat, umsetzen muss, einer derart intensiven Kontrolle, einem derart intensiven Controlling und derart detaillierten Steuerungsprozessen unterworfen ist. Denken Sie bitte einmal nach, wo das in ähnlicher Form passiert.
Ich vertrete hier die These, dass die Universität das weitaus bestkontrollierte und weitaus ausdifferenzierteste „Unternehmen“ – unter Anführungszeichen – ist, das mit Steuermitteln arbeitet.
Man liest ja schon relativ viel über das, was mit dem Universitätsgesetz 2002 passieren soll. Ein Eindruck kommt dabei immer wieder auf, nämlich dass die Grundtendenz dahin geht, dass das Misstrauen gegen die Universitäten wieder stärker wird, dass man die Schraube wieder ein bisschen stärker anziehen und zudrehen soll. Ein Beispiel zu diesem meinem Thema: Es soll die dreijährige Leistungsvereinbarung eventuell verlängert werden, aber mit einer jährlichen Zielvereinbarung mit finanziellen Konsequenzen bei Nichterreichung der Ziele.
Was, meine Damen und Herren Abgeordneten, sollen das für Ziele sein, deren Erreichung man in einem halben oder dreiviertel Jahr wirklich messbar nachweisen soll? Dann müsste nämlich auch in jedem Herbst tatsächlich eine neuerliche Budgetverhandlung oder Zielerreichungsverhandlung stattfinden. Was sollen das für Ziele sein? Was ist das für ein Bild von Universität, von Wissenschaft, von Kunst, bei dem man wirklich auf kurzfristige Ziele, auf kurzfristige Zielerreichung abstellt?
Was würden Sie davon halten, wenn man zum Beispiel die Zielerreichung des Regierungsprogramms an die Parteienfinanzierung binden würde? Sie würden sagen, das geht nicht, denn Sie haben ja derart komplexe Probleme zu lösen, dass man den Erfolg nicht in einem halben oder dreiviertel Jahr messen kann.
Genau das ist es: Die Entwicklung der Wissenschaften, die Entwicklung der Künste, der Forschung, auch der Lehre, das ist ein extrem komplexes System! Das kann man nicht mit Knopfdruck bedienen.
Ich komme zum Schluss: Forschung und Lehre funktionieren so, dass Steuerungsmechanismen sich längerfristig auswirken. Universitäten, meine Damen und Herren, sind keine Konservenfabriken, wo man innerhalb von Monatsfrist von Tomatensuppe auf mehr Spinat umstellen kann. Universitäten sind komplexe Systeme. Und das Ziel, die Aufgabe von Universität war und ist nicht das Herstellen von Produkten, wie auch immer man sie benennen mag, sondern die Aufgabe von Universität ist die Produktion von Veränderung. Und das, und das wissen Sie als Politiker selbst, ist ein höchst komplexes Unternehmen. – Danke. (Beifall.)
11.35
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Als Nächster ist Herr Dr. Janger zu Wort gemeldet. – Bitte.
11.35
Sehr geehrte Damen und Herren! Das WIFO hat sich auch in seinem Weißbuch mit Universitäten beschäftigt, weil in einer Gesellschaft, in der der Einsatz von Wissen zunehmend zum wichtigsten Produktionsfaktor wird, die Gestaltung der Einrichtungen, in denen das Wissen produziert wird, natürlich enorm wichtig ist für Wachstum, Beschäftigung und so weiter. – Das soll natürlich nicht die anderen gesellschaftlichen Aufgaben der Hochschulen schmälern.
Referent Dr. Jürgen Janger (Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung, WIFO) :Ich möchte mich in meinem Statement kurz mit einem spezifischen Aspekt von Leistungsvereinbarungen und Finanzierungsmodellen beschäftigen, das ist die Auswirkung von Finanzierungsmodellen auf die Forschungsleistung der Universitäten, das heißt auch das Verhältnis Basisfinanzierung versus Drittmittel, und auf die jeweilige interne Ausgestaltung dieser beiden Instrumente.
Ich möchte sogleich zu vier Kernaussagen kommen:
Einer der Hauptpunkte, die wir in einer internationalen Vergleichsstudie gesehen haben, ist, dass es kein einzelnes Modell gibt, das das beste wäre, sei es jenes der Schweiz, sei es jenes der USA, sei es jenes Englands. Alle Länder versuchen aber, die Quantität qualitativ hochwertiger Forschung zu steigern, ob sie das nun über Drittmittel oder über Basisfinanzierung machen. Alle Länder versuchen also, da sozusagen verstärkt Anreize zu setzen.
Mein Punkt für Österreich wäre, dass es im Finanzierungsmodell der österreichischen Unis doch einigen Spielraum gibt, die Qualität der Forschung verstärkt zu belohnen, mit Rücksichtnahme auf die Besonderheiten der jeweiligen Disziplinen.
Und die letzte Kernaussage wäre: Ob man es in Österreich jetzt über die Basisfinanzierung macht oder über Drittmittel, hat jeweils Vor- und Nachteile. Man muss das Ganze immer im Systemgesamtkontext sehen, also auf das restliche Fördersystem achten. Und es ist ganz wichtig, zu sehen: Welches Finanzierungsmodell immer man hat, das schlagende Element sind die besten Köpfe. Wenn Sie die nicht haben, können Sie die Finanzierungsmodelle noch so sehr ändern, das wird keine Resultate zeigen.
Ich möchte das jetzt noch ganz kurz in einen Kontext einbetten: Was sind die Hauptaussagen dieser Vergleichsstudie, die wir gemacht haben? – Die internationale Tendenz war, dass die meisten Länder die Drittmittel erhöht haben. Aber auch jene Länder, die die Drittmittel nicht erhöht haben, wie die Schweiz und die Niederlande, zeigen in der Wissenschaft sehr gute Resultate. Die haben aber in der Basisfinanzierung Reformen gemacht, mit dem Ziel, sozusagen Elemente für verstärkte Forschungsanreize einzuführen: in den Niederlanden etwa über Evaluierungen, und in der Schweiz ist die uniinterne Mittelvergabe sehr kompetitiv ausgerichtet.
Nächster Punkt: Es gibt aber keinen klaren kausalen Zusammenhang zwischen all diesen Modellen. Wichtig ist die detaillierte Ausgestaltung dieser einzelnen Systeme. Und ganz wichtig ist der Rest des Forschungsförderungssystems, nämlich die Länge und der Umfang der sonstigen Forschungsprogramme, weil das insbesondere auch mit den Chancen für den Nachwuchs zusammenhängt.
Weiters ist eine transparente Kostenrechnung ganz wichtig. Das heißt, es muss möglich sein, die Kosten für Forschung und Lehre relativ sauber zu trennen und damit die Mittel auch entsprechend zu verteilen.
Was heißt das konkret für Österreich? – Ich würde sagen, bei der Reform der Leistungsvereinbarungen oder bei der Reform des Finanzierungsmodells allgemein soll man sehr vorsichtig agieren und auf jeden Fall kein Extremmodell wählen. Man darf die Frage nicht losgelöst vom restlichen System sehen. Ich habe schon gesagt – das ist ganz wichtig –, ohne die besten Köpfe geht gar nichts. – Wir kommen später, am Nachmittag, noch zum Themenblock Karrierewege.
Eine weitere Frage ist auch jene des Hochschulzugangs – sie wurde heute auch schon angesprochen –, wobei es nicht um Beschränkung geht, sondern meiner Meinung nach nur um Kostentransparenz für die Universitäten.
Wenn wir jetzt auf die Länderempfehlungen schauen, dann sehen wir, dass Länder, die einen hohen Anteil an Basisfinanzierung haben – wie eben Österreich, aber auch die Schweiz und die Niederlande – und wo dieser Anteil noch nicht überwiegend nach Leistung vergeben wird, Potenzial haben, die Effizienz der Mittelallokation durch stärkere Leistungsorientierung zu stärken. Im WIFO-Weißbuch steht ganz konkret drinnen:
„... jene Universitäten, die entsprechende Absolventenzahlen in einer angemessenen Zeit und auf hohem Niveau ausbilden, erfolgreich forschen und publizieren und mit der Wirtschaft kooperieren, sollten deutlich überproportionale Mittelzuweisungen erhalten.“
Das heißt kurz übersetzt: Unis sollten Geld erhalten für Lehre, Forschung und eingeworbene Drittmittel. Das ist ein sehr radikaler Ansatz, und das Weißbuch wollte da nur grobe Richtlinien vorgeben. Man muss natürlich die Disziplinen berücksichtigen, aber ich glaube, dass es möglich wäre, zum Beispiel im formelgebundenen Budget oder auch in den Leistungsvereinbarungen verstärkt die Qualität, der Publikationen zum Beispiel, zu berücksichtigen.
Das Ausmaß, in dem das passiert, ist natürlich politisch sehr heikel, da die Struktur der wissenschaftlichen Produktion ebenfalls sehr ungleich ist. Es gibt empirische Gesetzmäßigkeiten, wonach zirka 5 bis 6 Prozent aller Wissenschafter, die in einem Fach publizieren, 50 Prozent der Publikationen schreiben, das heißt, sobald man anfängt, die Qualität der Forschung stärker in der Finanzierung der Universitäten zu gewichten, kommt es zu Konzentrationsprozessen. Man sieht das ganz stark in England, dort will man das auch so; da wird die gesamte Basisfinanzierung für Forschung nur noch nach Qualität vergeben. Das Resultat ist, dass es nur mehr eine Handvoll von Universitäten gibt, die wirklich Forschung betreiben.
Das ist zu extrem, aber man sieht, wenn man versucht, die Qualität der Forschung stärker zu berücksichtigen, dann kommt es zu Konzentrationsprozessen und man muss sich überlegen, wie man damit umgeht. Wie Herr Professor Winckler vorhin gesagt hat: Nicht jeder kann Spitzen-Uni sein, es muss auch andere Möglichkeiten geben.
Wie gesagt, man muss hier besonders Rücksicht auf die unterschiedlichen Disziplinen nehmen: In den Sozialwissenschaften, in der Kunst muss man sich andere Modelle überlegen, weil das ja nicht so vergleichbar ist.
Generell zur Bedeutung – als Schlusssatz – der Frage von Anreizen in der Forschung – Herr Professor Grünewald hat es auch gesagt –: Forscher sind natürlich intrinsisch motiviert, keine Frage, sie wollen sozusagen Wissenschaft machen. Ich glaube, dass es vor allem bei jungen Forschern der Fall ist, dass sie im Wettbewerb sein sollten, damit sie wissen, wo sie stehen. Ich denke, dass das ein wichtiger Faktor ist. Es geht nicht darum, Anreize zu schaffen, damit sie mehr forschen, sondern sie sollen nur wissen, wo sie stehen.
Bei den etablierteren Forschern kann verstärkter Wettbewerb um Finanzierungsmittel oder durch Evaluierungen durchaus wichtig sein, um verstärkt Anreize zu mehr Forschung zu geben. Ich glaube, das haben wir in Österreich sehr stark in der Situation vor dem Universitätsgesetz 2002 gesehen. – Danke. (Beifall.)
11.42
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Dr. Consemüller.
11.42
Referent Dipl.-Ing. Dr. Knut Consemüller (Vorsitzender des Rates für Forschung und Technologieentwicklung) : Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe die Aufgabe, hier die Ansichten und Meinungen des Rates für Forschung und Technologieentwicklung vorzubringen, und ich hoffe, das in der notwendigen Kürze der Zeit auch in Vollständigkeit bringen zu können.
Das UG 2002, um das uns das Ausland beneidet, hat die autonome Universität zum Ziel, das heißt, die Entscheidungskompetenzen für Studium, Lehre, Forschung, Budget, Personal, Organisation liegen bei der Universität – das ist richtig –, denn niemand weiß das besser zu regeln und zu organisieren als die Stakeholder der Universität selbst.
Das führt zur sogenannten Vollrechtsfähigkeit. Am Anfang gab es da einen Konflikt im Falle der Auftragsforschung der Wirtschaft an die Universitäten, denn vorher war das Institut, der leitende Professor des Instituts das Rückgrat der Universität; die überkuppelnde Klammer des Rektorats war weniger bedeutend. Die Teilrechtsfähigkeit, die dort lag, kam dann in Konflikt mit der Vollrechtsfähigkeit der Universität und des Leitungsgremiums, des Teams der Rektoren.
Das Ganze wird gesteuert durch ein Kontraktmanagement, das ist schon mehrfach hier erwähnt worden, nämlich Leistungsvereinbarungen und Entwicklungsplan. Und das Rückgrat ist das Globalbudget mit 80 Prozent der Leistungsvereinbarungen und 20 Prozent Formelbudget.
Was wichtig ist, sehen wir vom Rat das Modell so: Es muss und soll maximale Transparenz und minimale Detailregelung von außen geben.
Österreich befindet sich im System des universitären Kontraktmanagements in der ersten Leistungsperiode, das war ein Probelauf. Es gibt dazu viele Stellungnahmen, und man kann, so glaube ich, subsumieren, indem man sagt, diese erste Runde der Leistungsvereinbarung ist nicht das, was sich der Bund, was sich das zuständige Ministerium erwartet hat.
Man versteht auch das Verhalten der Betroffenen durchaus aus der Geschichte. Ein Rückblick in frühere Jahrhunderte zeigt die Universität als Zweckgemeinschaft von Studierenden, die Lehrstuhluniversität oder die staatlich kontrollierte Beamtenuniversität und jetzt schließlich die autonome Universität mit Leistungsvereinbarungen.
Ich möchte auf diese Prozentsätze, auf die elf Kriterien, die maßgeblich für das Formelbudget sind, gar nicht im Einzelnen eingehen. Wir sind der Meinung: Müssen es elf Kriterien sein? Reichen nicht fünf? Vorhaben und Ziele, wobei Ziele wichtiger geworden sind als Vorhaben, auch leichter messbar sind.
Die Fristigkeit muss man nochmals diskutieren. Der Aufwand in der Abwicklung, den Professor Bast hier genannt hat, ist sicherlich ein Thema, mit jährlichen Wissensbilanzen. Wir im Unternehmen haben in einem Bereich einen Testlauf gemacht und machen es dort nur alle paar Jahre. Warum? – Weil sonst die operativ verantwortlichen Leute für Vertrieb, Produktion, Forschung, Entwicklung, Patente und so weiter zu viel mit diesen verwaltenden Tätigkeiten belastet sind.
Das Grundproblem der Umstellung auf das System der Leistungsvereinbarung liegt auch darin, dass sich die einzelnen Universitäten in sehr unterschiedlichen Entwicklungsstufen befunden haben und befinden, nämlich bei der Verteilung von Forschung und Lehre, beim Personalstand und bei der Infrastruktur. Und so war die erste Runde mehr oder weniger eine Fortschreibung des Status quo. Viele Papiere, die von einigen Universitäten abgegeben worden sind, Entwicklungspläne, waren Wunschvorstellungen, die unfinanzierbar sind, und viele Leistungsvereinbarungen verdienen nicht wirklich diesen Namen.
Es geht darum, das Kontrastive und Interuniversitäre zu steigern. Wir möchten den Bund veranlassen, der schließlich 21 Zielvereinbarungen und Leistungsvereinbarungen abschließen muss – und jede Universität nur eine –, dass er das nicht als Aneinanderreihung von Einzelverhandlungen sieht, sondern dass er das Gesamtsystem im Auge hat. In Österreich gibt es zwei Grundtypen von Universitäten: jene, die praktisch per Einmalinvestition gegründet oder neu gegründet wurden, die VetMed oder die WU, und jene, deren Infrastruktur sukzessive über Jahrhunderte, muss man sagen, entstanden ist.
Die Leistungsvereinbarungen sind das Endprodukt von Verhandlungen; das Gesamtkonzept ist natürlich um einiges anspruchsvoller. Wir vom Rat schließen uns dem Wissenschaftsrat an, der eigentlich in seiner Stellungnahme zur ersten Runde, wenn man es kritisch nimmt, mit spitzen Fingern und doppelter Brille sieht, ein vernichtendes Urteil gefällt hat.
Warum? – Der wesentliche Nachteil der ersten Runde war: Man hat von Anfang an verkündet, bevor die Universitäten sich hingesetzt haben, es werde keine Verlierer geben. – Meine Damen und Herren! Wo es keine Verlierer gibt, da gibt es auch keine Sieger, und das System taugt nichts. Es muss anspruchsvoller formuliert werden, und nachvollziehbare Konzepte müssen auf den Tisch.
Das Formelbudget, Bereich Lehre, Bereich Forschung und Entwicklung und Erschließung der Künste, Bereich gesellschaftliche Zielsetzung, Bereich Studierendenmobilität, mit den elf Kriterien kann man das sicher nicht schaffen. Das Erfolgsmodell der Christian Doppler Forschungsgesellschaft, nur als ein Beispiel, mit seinen Labors wird in dieser Zuteilung der Budgets den Leuten unter Umständen sogar als Nachteil angekreidet, aber das ist das Erfolgsrezept, weil dort Wissenschaft und Wirtschaft zusammengeführt wurden. Deswegen hat Österreich heute die stärkste Entwicklungsdynamik von allen EU-Ländern. Österreich kann im Jahr 2010 3 Prozent erreichen – die, die es nicht schon haben. Die, die es haben, dümpeln vor sich hin, andere werden es nicht erreichen.
Ich komme zum Schluss. Es gilt, die Zahlenfolge 3, 2, 1 in der Zukunft mit Leben zu erfüllen. Was heißt das? – 3 Prozent vom BIP für Forschung, Entwicklung, Innovation ist ein EU-Ziel, wurde auch von Österreich übernommen. 2 Prozent vom BIP – der Minister hat die Zahl genannt – ist das Geld für den tertiären Bereich, für Aus- und Weiterbildung. Und ein Prozent vom BIP für Forschung. Das ist noch nicht genau terminiert; das darf auch nicht alleine die Grundlagenforschung sein, sind wir im Rat der Meinung. Da muss man das Gesamtsystem mit der Hochschule und den Fachhochschulen sehen.
Im Jahr 2004 bekam das Hochschulsystem für Forschung und Entwicklung 1,3 Milliarden, davon nur 26 Millionen für die Fachhochschulen. Die Fachhochschulen können ihrem Gesetzesauftrag nicht gerecht werden. Man muss das als Gesamtsystem sehen, wir arbeiten an der Ausgestaltung dieser Zahlenfolge 3, 2, 1. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)
11.50
Allgemeine Diskussion
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Wir kommen nun zur Diskussion. Ich ersuche um Einhaltung der vereinbarten Höchstredezeit von 3 Minuten und erteile nunmehr der ersten von insgesamt sieben RednerInnen das Wort. – Frau Abgeordnete Mag. Hakl, bitte.
11.51
Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP) : Herr Vorsitzender! Herr Bundesminister! Geschätzte Vortragende! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich ganz aufrichtig bei den Universitäten und bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, weil in diesen letzten Jahren Riesiges geleistet wurde, nämlich, nachdem es schon vorher Reformen gegeben hat, einen Wechsel vom Wechsel in den Wechsel dieses neuen Universitätsgesetzes zu machen und diese neue Universität zu leben.
Ich glaube, dass auf diesem Weg von sehr vielen Großes geleistet wurde, und meine, dass sich alle Universitäten und auch alle Mitarbeiter an den Universitäten immer noch auf diesem Weg befinden. Diese erste Phase des Universitätsgesetzes ist noch nicht zu Ende gegangen. Deswegen bin ich der Ansicht, dass die Änderungen, die wir jetzt vornehmen, wahrscheinlich nicht so tiefgreifend sein müssen, wie es einige der anstehenden Herausforderungen auf den ersten Blick vermuten lassen.
Was alles soll mit den Leistungsvereinbarungen geschafft werden? – Da geht es um das Geld, das den Universitäten zu Verfügung steht. Irgendwie konzentriert es sich beim Besprechen der Leistungsvereinbarungen immer darauf: Wie bekommen wir möglichst viel Geld an die Uni? – Das ist viel zu kurz gegriffen. Viele Dinge, von denen jetzt gefordert wird, sie mögen in das Gesetz kommen – der Politiker ist immer angenehm als Schiedsrichter: Daumen rauf und Daumen runter –, können bereits heute innerhalb der Universitäten umgesetzt und gelebt werden, wie zum Beispiel der Frauenanteil an den Universitäten.
Nur die Hälfte der Universitäten hat eine entsprechende Planung, entsprechende Vorhaben in ihren Leistungsvereinbarungen. Ich frage mich: Warum heute nicht schon alle? – Ich glaube, dass es hier auch ein neues kollektives Selbstbewusstsein der Universitäten geben muss, das ich in den letzten Jahren ein wenig vermisst habe. Der Weg ist schwierig, der Weg ist kompliziert. Ich denke, jeden Jungen, der einsteigt, motiviert es nicht besonders, das immer wieder zu hören, und ich meine, es gehört unglaublich viel Mut, verstärktes Selbstbewusstsein der Universitäten und ein inneres Bekenntnis der Gemeinschaft dazu, sich bei den Leistungsvereinbarungen ein eigenes Profil geben zu dürfen und nicht zu müssen.
Im Wettbewerb um die besten Köpfe, um die besten Studierenden geht es darum, auch erkennbar zu sein – nicht innerhalb der Stadt, in der sich die Universität befindet, sondern als eine bestimmte, ganz besondere Qualität, die eine bestimmte Universität hat. Mir ist bewusst, wie schwierig das ist, wie schwierig es ist, mit den einzelnen Professoren, mit den einzelnen Gremien jeweils als Rektor zu verhandeln. Aber wenn nicht innerhalb der Universität mit einem guten Kommunikationsstil eine Art Leitbild entwickelt wird – sehr selbstbewusst –, wohin man will, um ein Alleinstellungsmerkmal auch innerhalb der Universitätslandschaft Europas zu bekommen, dann werden wir das Geld wie auch immer mit der Gießkanne und ohne große Effekte verteilen. Und das haben sich unsere Universitäten, die hervorragende Arbeit leisten, ganz bestimmt nicht verdient.
Daher mein Appell an Sie: Seien Sie selbstbewusster, auch wenn es oft sehr, sehr schwierig ist! Wir unterstützen Sie dabei. (Beifall.)
11.55
11.55
Lisa Schindler (VSStÖ) : Sehr geehrte Teilnehmer und Teilnehmerinnen an dieser Enquete! Sehr geehrte Abgeordnete des Nationalrates! Wir haben heute schon viele Loblieder auf diese Universitätsreform gehört, immer wieder ein sehr lautes Auf-die-Schulter-Klopfen, wie gut man das gemacht hat, die Allgemeinreform, die Leistungsvereinbarungen, wie gut das alles funktioniert hat.
Als Studierendenvertreterin muss ich mich aber schon fragen, woher dieses Selbstbewusstsein eigentlich kommt. Wenn ich mir anschaue, wie die aktuelle Situation von Studierenden in Österreich aussieht – massive Drop-out-Raten überall, eine massive Einschränkung der Mobilität von Studierenden innerhalb Österreichs, europaweit gesehen unterdurchschnittliche Studienzuwächse bei den Studierenden –, dann ist das nicht so ein Bild, bei dem man sich auf die Schulter klopfen und sagen könnte: Okay, an dieser Situation wollen wir vielleicht einen Feinschliff machen, aber wir wollen nichts Grundlegendes ändern.
Dazu kommt die äußerst unbefriedigende Situation der Frauenförderung an Österreichs Universitäten: 20 zu 1 im Rektorat! Ich meine, damit kann doch nicht wirklich jemand zufrieden sein. Und ich finde es wirklich bedenklich, dass über diese Situation so hinweggewischt wird.
Es gibt viele Bereiche, die an der Universität im Argen liegen. Ich rede hier von den Studiengebühren, ich rede von den doppelten Studiengebühren für internationale Studierende und der ungeklärten Regelung für Studierende, die an Pädagogischen Hochschulen und Universitäten studieren – das sind alles offene Bereiche.
Deswegen appelliere ich an Sie: Sehen Sie die Reform des Universitätsgesetzes in einem breiteren Blickwinkel! Vergessen Sie nicht die Probleme, die es derzeit gibt! Und vor allem: Halten Sie den Zugang zum Master-Studium frei! Die österreichische Universitätslandschaft kann es sich nicht leisten, den Zugang noch weiter zu verengen. Wir haben ja schon die allergrößten Probleme. Schauen Sie auch, dass nicht noch mehr Studierende von den Universitäten gedrängt werden! (Beifall.)
11.57
11.57
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne) : Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, es ist richtig, es wäre gut, wenn manche Universitäten über das Selbstbewusstsein verfügten, das manche Politiker haben. Dem kann ich nur zustimmen.
Man muss jetzt aber schon schauen, wie Leistungsverträge ausgehandelt werden. Das ist ja nicht nur eine Sache zwischen der jeweiligen Universität und den dort durchaus nicht immer an einem Strang ziehenden Kräften, sondern es gibt auch Budgetverschiebungen innerhalb des Ressorts. Wie wird hier gesteuert? – Es gibt Budgetverschiebungen, über die wir nicht geredet haben; es gibt den Rat für Forschung und Technologieentwicklung, der hat über die sogenannten Offensivmittel in Höhe von 1,1 Milliarden € verfügt. Natürlich sollte der Rat aufgrund seiner Kompetenzen in diesen unterschiedlichen Räten diese Mittel vergeben.
Und was sagte vorgestern der Rechnungshof? – Dass in der ersten Tranche nach Quoten vergeben wurde, aber nicht nach Quoten zu bestimmten Wissenschaftsdisziplinen, sondern da hat das BMVIT in etwa 44 Prozent bekommen, Minister Hahn hat 34 Prozent bekommen und auch Minister Bartenstein war nicht undankbar für die 22 oder 23 Prozent, die er bekommen hat. Das hat mit Qualität nichts zu tun. Nicht, dass es dort nicht noch passieren könnte, aber der Handlungsspielraum des Rates ist eingeschränkt. Der FWF verfügt über Mittel, die FFG verfügt über Mittel, und auch da lässt sich steuern. Wenn ein Wettbewerb fair sein muss, sage ich, dann soll der Anteil jener Gelder, die im Wettbewerb und über Leistung vergeben werden, ruhig steigen.
Aber zuerst müssen die Grundbudgets so sein, dass man von einem fairen Wettbewerb reden kann. Wenn nunmehr 600 Millionen € allein für 20 Bauprojekte zur Sanierung der dringlichsten, unaufschiebbaren Vorhaben der Universitäten investiert werden müssen, kann man natürlich auch sagen, das ist Forschungsförderung, aber ich sage, das ist Grundvoraussetzung.
Man könnte auch innerhalb des Ressorts schauen, Herr Bundesminister Hahn. Der Akkreditierungsrat ist ja auch ein wichtiges Instrument, dieser bekommt von Ihnen Geld. Wenn er die Privatuniversitäten evaluiert, unterliegt er dem Amtsgeheimnis – man höre und staune oder man staune nicht! Gut kann das nicht sein. Sie zahlen etwas, und wir dürfen nicht fragen, was da bei der Evaluierung herauskommt. So kann das nicht gehen. An der Medizin-Uni kann man auch steuern. Sie wissen, dass dort vielfach BundesärztInnen 100 Prozent ihrer Dienstzeit in der Patientenversorgung verbringen. Das ist edel, gut und hilfreich für die Patienten, aber der Wissenschaft und Lehre dient das primär nicht. Da könnte man insofern steuern, als zumindest 30 Prozent oder 40 Prozent in Forschung und Lehre investiert werden sollten, aber das kostet was.
Es ist nicht alles eitel Wonne. Es gibt Möglichkeiten, da etwas zu verschieben, aber da sollte man auch vorerst in einen Dialog eintreten, bevor der Weihrauch sozusagen den Blick trübt. (Beifall.)
12.00
12.00
Dr. Gerhard Riemer (Industriellenvereinigung Österreichs) : Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke für die Möglichkeit, auch im Rahmen dieser Enquete, wie schon vor vielen Jahren beim vor- und vorvorletzten Mal, zur Hochschulpolitik Stellung zu nehmen.
Erstens: Worum geht es uns heute insgesamt? – Ich glaube darum, unsere Universitäten im europäischen und darüber hinaus im internationalen Raum mit den Mitteln, die wir als ganz kleines Land in der Mitte Europas haben, international wettbewerbsfähiger zu machen, mitspielen zu können im internationalen Konzert des Wettbewerbs von Wissenschaft, von Forschung, des Wettbewerbs um die besten Köpfe. Der asiatische Raum holt uns schön langsam ein, überholt uns zum Teil bereits. Wir reden also bei Weitem nicht mehr nur von Österreich oder Europa, sondern wir reden heute international.
In einem Land, das kaum über Ressourcen, außer über gescheite und engagierte Leute verfügt, ist das eine Frage der Zukunft. Daher sind die Universitäten mit uns, mit der Wirtschaft, mit der Industrie in einer Art Schicksalsgemeinschaft. Wie die internationale Wirtschaft ist sie auf jeden guten Absolventen, auf jede gute wissenschaftliche Leistung, auf jede Kooperation angewiesen, und wenn es diese Möglichkeiten nicht oder nicht in der notwendigen Qualität gibt, dann wird das anderswo stattfinden. Daher, und Sie kennen das alle, hat eine hochrangige Steuerungsgruppe der Industrie diese Hochschulstrategie neu erarbeitet, die weit über das hinausgeht, was wir heute diskutieren und diskutieren müssen.
Zu Rektor Bast möchte ich schon sagen, Visionen und langfristige Strategien sind wichtig, aber man muss sie Teil für Teil herunterbrechen auf die konkrete Arbeit. Und diese konkrete Arbeit mit dem UG 2002 zur Weiterentwicklung, wie der Herr Minister gesagt hat, findet jetzt statt.
Erlauben Sie mir kurze Anmerkungen zu zwei, drei inhaltlichen Punkten. Punkt eins: Finanzierung. Mit Überraschung habe ich gehört, dass Abgeordnetem Broukal die Universitätsfinanzierung wichtiger ist als manche Fragen der Universitätsorganisation. Das verstehe ich insofern, als ich auch glaube, dass Universitäten in Zukunft mehr Mittel brauchen werden, um die hohe Zahl an Studenten bewältigen zu können, die größte Breite und die bessere Spitze im Sinne von Professor Dr. Winckler zu erreichen und die Modernisierung der Infrastruktur zu finanzieren. Aber ich glaube, dass auch hier Prioritäten zu setzen sein werden. Ich bitte die Abgeordneten in diesem Haus und dieses Haus generell, sich den Beschluss des Nationalrates vom November noch einmal genau anzuschauen, ganz im Sinne von Dr. Consemüller, denn das, was dort drinsteht, ist in dieser Form, wie es hier gewünscht wird, nicht möglich. Schauen wir uns das noch einmal gemeinsam an, um ein gemeinsames Ziel, das es zu erreichen gilt, wirklich zu realisieren!
Zweiter Punkt: Governance. Ich glaube, ein kleines Land in der Mitte Europas, in diesem Wettbewerb stehend, braucht eine strategische Steuerung durch die Politik, durch den Minister, durch wen auch immer. Ich schließe hier an Rektor Dr. Badelt an, weil der Hinweis sehr wichtig war: Wir werden zu prüfen haben, ob die bestehenden Einrichtungen wie die Leistungsvereinbarungen, die Universitätsstrategien, die an der jeweiligen Universität erarbeitet werden, und vielleicht der Wissenschaftsrat dafür genügen.
Ich glaube, wir müssen uns das sehr genau anschauen. Es soll hier in keine Richtung Festlegungen geben, insgesamt muss es aber heißen: Wenn wir begrenzte Mittel zur Verfügung haben – und ich würde mir wünschen, dass diese in ähnlicher Form leistungsorientiert vergeben werden wie in der Schweiz seit vielen Jahren selbstverständlich –, dann können wir zu einem weiteren guten Ergebnis kommen.
Meine Bitte zum Schluss: Wir haben jetzt eine Fülle an Diskussionsetappen und Reformetappen hinter uns, die im Wesentlichen gut gelaufen sind. Wenn es uns jetzt nicht gelingt, in einem weiteren Schritt eine Weiterentwicklung zu erreichen oder da oder dort Rückschritte in Kauf zu nehmen, dann werden sich unsere Universitäten, die höchsten, die besten, die anerkanntesten Einrichtungen unseres Landes, nicht so entwickeln können, wie das Land, die Wirtschaft und auch die Universitäten das brauchen! – Danke. (Beifall.)
12.05
12.05
Abgeordneter Josef Broukal (SPÖ) : Das hörend, was Bast und andere hier gesagt haben, bringt den Gedanken nahe, dass – etwas, das historisch belegbar ist; wir doppeln ein Controlling aufs nächste Controlling, aufs dritte Controlling, aufs vierte Controlling drauf – es da wirklich einmal zu einer Bereinigung kommen muss. Es ist Aufgabe natürlich in erster Linie des Ministeriums, in Zusammenarbeit mit den Universitäten, einmal zu schauen, wo die Doppelgleisigkeiten, die Dreigleisigkeiten sind. Und, bitte, am Ende des Verfahrens – ich glaube nicht, dass man sagen können wird, weniger Kontrolle –: sinnvolle Zahlen. Das mag dann auch durchaus zusammenstimmen.
Ich denke, wir, die wir im Namen des Volkes jedes Jahr die Budgets beschließen, haben schon auch ein Recht, zu wissen, was wir hier beschließen. Wenn wir das bei der Eisenbahn bis auf die letzte Lokomotive hinunter wissen wollen, dann würden wir das bei Ihnen auch gerne bis auf den letzten Lehrstuhl hinunter wissen. Das heißt nicht, dass wir alles beeinflussen wollen, aber wir wollen schon das Gefühl haben, dass wir wissen, warum wir Ihnen jedes Jahr mehr Geld geben. Vielleicht ist hier eine große Bereinigung möglich, das würde mich sehr freuen.
Herr Riemer, danke – auch wenn Ihr erster Halbsatz so geklungen hat, als ob das zu einer Kritik an meiner Position führen würde! Ich glaube auch, dass es keinen Sinn macht, denn wir können das Gesetz verändern, solange wir wollen, wenn wir nicht die materielle Basis der Universitäten verändern, dann reden wir im Prinzip eigentlich immer nur über die immer intelligentere Mangelverwaltung, aber nicht über das Ende des Mangels. Hier liegt eine große Aufgabe vor uns, vor uns Politikern aller Parteien, das in unseren Reihen sozusagen zur Top Priority zu machen, aber es ist auch eine große Aufgabe der Universitäten.
Unsere Universitäten brauchen sich, wie ich meine, nicht zu genieren, sie leisten, wie hier gesagt wurde, unter widrigen materiellen Umständen und mit einem voll gepackten Rucksack auf dem Rücken wirklich erstaunlich gute Arbeit. Ich würde mir wünschen, dass die Universitäten es auch zunehmend als ihre Aufgabe sehen würden, erfüllbare Forderungen durch mehr Öffentlichkeitsarbeit ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. Ich denke, wir sind alle bereit, auch unsere Stimme dafür zu leihen, aber je lauter der Chor wird, umso weiter wird er gehört. (Beifall.)
12.07
12.07
O. Univ.-Prof. DDr. Johannes M. Rainer (Universität Salzburg, Fachbereich Privatrecht) : Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! In sechs Punkten möchte ich zu dem, was die Redner am Podium hier gemeint haben, Stellung nehmen.
Es erfüllt uns mit Freude und auch mit gewissem Stolz, wenn der Experte aus Deutschland, Herr Dr. Ziegele, unserem Modell der drei Säulen seine Hochachtung zollt. In der Tat scheint mir auch der Weg über das formelgebundene Budget und die Leistungsvereinbarungen weitaus moderner und flexibler zu sein als das indikatorengestützte Grundmodell. Es ist somit auch für mich der richtige Weg.
Herr Ziegele hat eine sehr wichtige Behauptung aufgestellt, und zwar: Die strategische Planung über Entwicklungspläne muss sowohl im Rahmen der Universitäten als auch im Rahmen der öffentlichen Hand, sprich in diesem Zusammenhang mit dem Partner, somit mit dem Ministerium, erfolgen.
Hier ist tatsächlich noch ein Nachholbedarf durch den Staat vorhanden, der zu einer vernünftigen – und das ist mein Punkt zwei – Profilorientierung führen kann.
Zu Herrn Rektor Bast. In der Tat, es bedarf – der Grund liegt darin, dass wir in den vergangenen vier Jahren aufgrund eines völlig neuen Modells eine Art Probegalopp absolviert haben – gewiss einer Straffung und einer Entbürokratisierung der Partnerschaft zwischen Universitäten und dem Ministerium. Andererseits muss darauf hingewiesen werden, dass in keinem anderen Bereich des öffentlichen Wesens dermaßen viele Mittel auch der Autonomie zur Verfügung gestellt werden. Und eine funktionierende Autonomie bedarf zweifellos einer Kontrolle. Insofern muss ich Ihnen leider widersprechen, was kurzfristige Zielvereinbarungen anlangt, die können sehr nützlich sein, die können sehr sinnvoll sein, es hängt von der Praxis ab. Zielvereinbarungen werden jetzt schon in großem Umfang durchgeführt zwischen den einzelnen Organisationen, zwischen den einzelnen Institutionen innerhalb der Universität. Es besteht also kein Grund, warum selbige nicht auch zwischen dem Ministerium und der Universität abgeschlossen werden können. Insofern ist tatsächlich ein großer Unterschied zwischen einer Konservenfabrik und einer Universität festzustellen, aber nicht derart, dass Zielvereinbarungen nicht sinnvollerweise eingesetzt werden können.
Insofern glaube ich auch – und hiebei gehe ich konform mit Herrn Consemüller –: Es wird im Laufe von Leistungsvereinbarungen, falls diese zu einem Sinn führen sollen, Verlierer und Gewinner geben. Es ist darauf hingewiesen worden, dass bei einer hohen Basisfinanzierung, wie das in unserem Fall tatsächlich gegeben ist, die Effizienz gesteigert werden kann.
Gewiss, die Qualität der Forschung kann dadurch konzentriert werden, dass in Folge von Evaluierungen Umschichtungen erfolgen, aber ich sehe hier einen positiven Aspekt: Die einzelnen Leistungsträger können durch erhöhte Kooperationen national und international durch Vernetzungen in der Tat auch höhere Leistungen erzielen, und zwar in einem weitaus größeren Maße, als das bisher geschehen ist. – Das war mein Punkt 5.
6. Punkt – ganz kurz –: Ich stehe natürlich voll und ganz hinter dem von Herrn Consemüller propagierten System 3 : 2 : 1, gebe aber zu bedenken, dass es eben manchmal recht schwierig ist, eine genaue Unterscheidung zwischen Lehre und Forschung durchzuführen. Die Praxis hat gezeigt, dass dieser Punkt am schwierigsten ist. Nichtsdestotrotz: 3 : 2 : 1. – Vielen Dank. (Beifall.)
12.12
12.12
Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP) : Herr Vorsitzender! Hohe Expertenschaft! Geschätzte Teilnehmerinnen und Teilnehmer! Ich möchte kurz auf ein paar schon erwähnte Aspekte eingehen. Der eine ist: Ja, Rektor Bast, es ist den Universitäten Dank zu sagen. Das war die schon viel zitierte „Jahrhundertumstellung“. Es gab Extramittel für die Transformation, aber sicher nicht in üppiger Weise, sodass man sagen kann, in Wirklichkeit ist diese großartige Umstellung, ist diese Megaleistung dem Fleiß und Einsatz der Universitätsmitarbeiterinnen und ‑mitarbeiter zu danken.
Eine Anmerkung möchte ich aber machen, und zwar zu dem oftmals gemachten Vorwurf, es ginge nur mehr um „Produktion“. – Dazu sage ich schon: Es möge nicht jemand einen Popanz aufbauen, um sich dann als mutiger Zerstörer desselben hinzustellen. Aber gerne denke ich mit Ihnen, Herr Rektor Bast, und mit vielen anderen darüber nach, ob man das Wort „Produktion“ im universitären Kontext überhaupt verwenden kann. Aus geisteswissenschaftlicher Sicht würde ich Ihnen nicht zustimmen, dass es in der Universität überhaupt um Produktion geht, auch nicht um die Produktion von Veränderung. Als Ästhetiktheoretiker, als Ästhet werden Sie es aber so nennen können. Als Ökonom wird man auch von „Produktion“ reden können; auch die Wirtschaftsforscher reden von „Produktion“, aber in einem anderen Kontext.
Damit jedoch jedermann/jeder Frau zu unterstellen, sie würde eine Ökonomisierung, Liberalisierung, eine Umwandlung in eine „Konservenfabrik“ mit der Universität betreiben, das lasse ich nicht zu. Und das ist auch nicht im Sinne der universitären, der akademischen Diskussion!
Da bin ich bei Professor Ziegele, der gesagt hat: mehr Dialog-Orientierung, mehr Vertrauensvorschuss statt Sanktionsperspektive – und weniger „Papershooting“; also mehr auf Argumenten basierend handeln. Und insofern denke ich, dass es richtig ist, davon zu sprechen, was denn die Konsequenzen von Leistungsvereinbarungen sind, die diesmal gewissermaßen die Nullnummer, der Probelauf oder was auch immer waren, eben unter schwierigen politischen Umständen; die neue Regierung gab es noch nicht. (Zwischenruf des Abg. Broukal.) – Doch, doch, lieber Josef! Du wirst das Haupt wiegen und das trotzdem einsehen müssen.
Dazu sagen möchte ich noch: Man kann die Aussage „keine Sieger und keine Verlierer“ schon stehen lassen, aber es wird Abstriche und Zugewinne geben müssen, was aber natürlich schon anders klingt als „keine Sieger und keine Verlierer“. Also insofern stehe ich zu dieser Aussage – wer immer das gesagt hat bei den vorigen Leistungsvereinbarungen –, aber Zugewinne und Abstriche, das wird auch auf der Ebene der akademischen Diskussion sein müssen, jedoch unter der Maßgabe: mehr Dialog und mehr Argumente. Insofern denke ich, lieber Kurt Grünewald – jetzt haben wir von den acht Stunden schon einige verbraucht, es sind aber noch einige da –: Wenn das auch erst der Start ist, so sei nicht gleich so unzufrieden! (Beifall.)
12.15
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Magnifizenz Bast hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte.
12.15
Dr. Gerald Bast (Stv. Vorsitzender des Dachverbandes der österreichischen Universitäten) : Es wurde verschiedentlich gesprochen über die Auswirkungen oder Nichtauswirkungen der ersten Runde der Leistungsvereinbarung. Natürlich war das ein Probelauf, natürlich war das auf allen beteiligten Seiten ein sehr ambitionierter Versuch, mit diesem Instrument zurechtzukommen, nur: Die Kritik, die harsche Kritik des Wissenschaftsrates, die auch erwähnt wurde und die letztlich dahin gezielt hat, war ein völliger Misserfolg, und zwar primär deshalb, weil sich an der Verteilung der Budgetierung der Universitäten untereinander nichts geändert hat. Und das kann man so nicht hinnehmen!
Wenn man sich das Volumen anschaut, das zur Verfügung stand, wenn man sich anschaut, dass in dieser Finanzierungsperiode knapp, wenn überhaupt, nur die Inflationsrate abgedeckt wurde, ja, bitte, was soll sich da ändern, wenn man gleichzeitig verlangt, die Universitäten sollen mit gleichem Personal bei gleichen oder steigenden realen Studentenzahlen die gleiche Leistung erzielen! Das ist doch eine absolut unrealistische Forderung! Da muss man sich schon im Klaren darüber sein, will man A oder B. Nicht einmal die Universitäten, nicht einmal die Wissenschaft kann Unmögliches leisten.
Zur Frage „Produktion“: Frau Abgeordnete Brinek, ich bin mir ganz sicher, dass Worte – wir alle hier wissen das – Kraft haben. Es wurde schon einmal hier – Herr Professor Kampits hat das angedeutet – von der Semantik gesprochen. Nicht zuletzt in der Gender-Debatte haben wir in den letzten Jahren und Jahrzehnten gelernt, die Kraft von Worten, die Kraft der Semantik in unsere Lebensrealität einzubeziehen.
So sollte es auch in der Diskussion um Wissenschaft und Kunst sein. Auch da haben Worte Kraft für die reale Ausgestaltung und die Wirklichkeit an den Universitäten, in den Kunstinstitutionen. Wenn man primär Diktionen verwendet, die aus dem betriebswirtschaftlichen Bereich kommen – ich sage nicht, dass das völlig verfehlt und keinesfalls gerechtfertigt wäre –, aber wenn das zu einseitig geschieht, dann passiert etwas mit diesem System.
Wenn man sinnvolle und mit Auswirkungen behaftete Leistungsvereinbarungen machen will, dann muss man dieses System finanziell stärken.
Und darauf beharre ich: Wenn die Universitäten etwas produzieren, dann ist das die Produktion von Veränderung. Universitäten produzieren Wissen: im ästhetischen Bereich und im Forschungsbereich. Und Wissen verändert die Gesellschaft. (Beifall.)
12.19
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Danke. – Wünscht noch einer der drei anderen Herren ein kurzes Statement abzugeben? – Das ist nicht der Fall. Dann sind wir mit diesem Block zu Ende.
Ich unterbreche die Enquete für eine Mittagspause und ersuche alle, um 13.10 Uhr wieder hier zu sein.
Die Beratungen sind unterbrochen.
*****
(Die Sitzung wird um 12.20 Uhr unterbrochen und um 13.13 Uhr wiederaufgenommen.)
*****
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir nehmen die unterbrochene Sitzung wieder auf.
Unirat – Senat – Rektorat – Das „Leitungsdreieck“ und seine Akteure
III, und ich erinnere daran, dass die Redezeit für das Impulsreferat von Prof. Dr. Ulrich Gäbler 10 Minuten beträgt, für die weiteren Panel-Referate je 5 Minuten.
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Nunmehr gelangen wir zu den Referaten zum ThemenblockIch darf Herrn Dr. Gäbler um seine Worte bitten.
Einleitendes Impulsreferat
13.13
Referent Prof. Dr. Dr.h.c. Ulrich Gäbler (ehem. Rektor der Universität Basel) : Herr Vorsitzender! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte bei meinem Referat so vorgehen, dass ich im Anschluss an die Diskussionen von heute Vormittag zuerst ein paar allgemeine Bemerkungen zum Dreigestirn Universitätsrat – Senat – Rektorat anbringe und dann auf einige konkrete Fragen eingehe.
Die Diskussionen des heutigen Vormittags haben den Konsens darüber bestätigt, dass das Weiterbestehen universitärer Autonomie im traditionellen Sinne unbestritten ist. Die Universitäten werden sich bewusst sein müssen – und sind sich dessen bewusst –, dass eine solche Autonomie ein hohes Gut ist und von Seiten der Öffentlichkeit auf einem erheblichen Vertrauensvorschuss beruht. Mit diesem Vertrauen müssen Universitäten sorgfältig umgehen und alles ans Werk setzen, um dieses Vertrauen zu rechtfertigen.
Deshalb gehören zur Wahrnehmung autonomer universitärer Freiheit nach außen unabdingbar die Erarbeitung statistisch verwertbarer Kennziffern oder Rechenschaftslegung und nach innen transparente Strukturen, Entscheidungswege und Kontrollen. Der heutige Vormittag hat Einblick in die externen Instrumente gegeben. Nun geht es um die konkrete Situation der Universität im Inneren, nämlich darum, wie diese Autonomie in konkrete Formen gegossen wird, oder um, wenn Sie so wollen, die Sozialgestalt von Autonomie.
Blickt man auf die drei Länder Österreich, Deutschland und die Schweiz, wo sich in den vergangenen Jahren diese Autonomie durchgesetzt hat, so liegt die Ähnlichkeit der Lösungen auf der Hand. Es ist eben das Dreieck von Senat, Rektorat und Universitätsrat.
Allerdings gibt es naturgemäß in der praktischen Ausgestaltung und in der Kompetenzverteilung Unterschiede zwischen diesen drei Ländern oder, wenn ich präziser bin, zwischen den einzelnen Bundesländern in Deutschland und den Kantonen in der Schweiz respektive den beiden schweizerischen Bundesuniversitäten. Denken Sie immer daran, dass in den beiden anderen Ländern Hochschulwesen keine Bundessache ist, sondern eben Sache entweder der Bundesländer oder der Kantone. In diesen Unterschieden drückt sich auch etwas aus von den Unterschieden der wirtschaftlichen und politischen Kultur dieser Länder im Unterschied zu Österreich. – Ich möchte das nicht weiter vertiefen.
Allen Regelungen ist gemeinsam, dass sie sich an der Organisationsform von Kapitalgesellschaften orientieren und daher die Aufgaben und Kompetenzen entsprechend verteilen. Der Senat ist für die Sicherung akademisch-wissenschaftlicher Qualität zuständig; das Rektorat hat die tägliche operationelle Leitung inne; der Universitätsrat verantwortet die langfristige Strategie und hat Pflichten insbesondere bei der wirtschaftlichen Gebarung der Universität.
Nun eine Anmerkung zu den Kompetenzen des Universitätsrates in Österreich: Das österreichische Universitätsgesetz von 2002 weist bei der Aufzählung der Kompetenzen des Universitätsrates im Vergleich zu den Lösungen in den anderen von mir genannten Ländern eine Lücke auf. Laut Universitätsgesetz 2002 genehmigt der Universitätsrat den Rechnungsabschluss und den Leistungsbericht der Universität, ebenso genehmigt er die Gründung von Gesellschaften und Stiftungen oder das Eingehen erheblicher finanzieller Verbindlichkeiten.
Merkwürdigerweise ist das Jahresbudget der Universität nicht der Genehmigungspflicht unterstellt, obwohl mit der Budgetzuteilung etwa im Personalbereich die Möglichkeit besteht, Verpflichtungen außerhalb des Entwicklungsplanes einzugehen, welche das Globalbudget auf einen längeren Zeitraum hinaus erheblich belasten. Das führt dazu, dass der Universitätsrat zwar für die Genehmigung der Tätigkeit des Rektorates zuständig ist, ihm jedoch nicht die Budgetgenehmigung als wichtigstes Instrument strategischer Kontrolle zur Verfügung steht. Das kann nicht konsequent sein!
Wegen der Anlehnung an Kapitalgesellschaften erhob sich schon im Vorfeld zum Universitätsgesetz 2002 Kritik an diesem Universitätsmodell, weil es, zumal mit einem extern besetzten Universitätsrat, die Gefahr in sich berge, die Universitäten zu Unternehmen mit wirtschaftlicher Zielsetzung zu machen. Autonomie würde sich in das Gegenteil verkehren, Forschung wäre den Interessen der Industrie geopfert, Lehre und Ausbildung würden der – ich zitiere – „Optimierung von Humankapital“ dienen.
Gestatten Sie mir, dazu eine Erfahrung weiterzugeben, die ich als Mitglied von Universitätsräten in Deutschland, in der Schweiz und in Österreich gemacht habe und zumal als Rektor der Baseler Universität. Eine einheitliche Haltung der Wirtschaft den Universitäten gegenüber gibt es nicht. Was die Forschung betrifft, so fiel mir auf, dass das oberste Management gerade von forschungsintensiven Firmen – und wenn ich sage, ich war Rektor in Basel, dann können Sie sich vorstellen, an welche Firmen ich denke – höchstes Interesse an einer autonomen universitären Grundlagenforschung hat. Das betrifft das Management.
Anders steht es mit den Forschungsabteilungen dieser Unternehmen. Sie sind großem Erfolgsdruck von Seiten der Unternehmensführungen ausgesetzt; von ihnen, den Forschungsabteilungen, werden stets kostengünstigere und rascher verwertbare Forschungsergebnisse verlangt. Deshalb kommen aus den Forschungsabteilungen eher Anforderungen, und zwar dann nicht an die Universität insgesamt, sondern an einzelne Mitglieder der Universität. Diese Angebote können dann universitäre Grundlagenforschung kompromittieren.
Mit anderen Worten: Die Gefährdung oder die Bewährung universitärer Autonomie liegt bei den einzelnen Mitgliedern der Universität ebenso wie bei ihren Gremien. So könnte es, nebenbei bemerkt, durchaus prüfenswert sein, ob das UG 2002 den einzelnen Mitgliedern der Universität in dieser Hinsicht zu viel Freiheit auf Kosten gesamtuniversitärer Interessen einräumt.Autonomie ist auch mit dem heutigen und besten Modell nicht erreicht. Sie ist Ausdruck universitärer Kultur und von jedem einzelnen Mitglied der Universität neu zu bewerben.
Ich kann nicht daran vorbeigehen, auch etwas zur Wahl des Rektors oder der Rektorin zu sagen. Nach meiner Beobachtung sind keineswegs die Wahlen in das Rektorat das Problem, wohl aber sind sie Symptom für ein Problem, das sich bei der Wahl in besonderer Schärfe stellt, aber auch bei anderen zentralen Entscheiden der Universität erkennbar ist.
Bekanntlich ist der Universitätsrat auf Grund eines Vorschlags des Senates für die Wahl verantwortlich. Naturgemäß wird sich der Senat bei seinem Vorschlag von dem ihm eigenen Kompetenz- und Erfahrungsbereich leiten lassen. Dasselbe gilt für den Universitätsrat, dessen externe Mitglieder wissenschaftlich-akademische Gesichtspunkte eher minder gewichten werden, um dafür Leitungsqualitäten umso höher einzustufen.
Beide Sichtweisen sind nicht bloß berechtigt, sie sind nötig. Was allerdings fehlt, ist eine Verständigung zwischen dem vorschlagenden Senat und dem wählenden Universitätsrat, eine Verständigung sowohl über die Gewichtung der fachlichen und persönlichen Qualifikationen als auch über die Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten.
Nirgendwo sonst wird die Verantwortung von Senat und Universitätsrat für das Ganze der Universität augenfälliger als hier. Das Problem besteht nun darin, dass das Gesetz keinerlei Verfahren oder Plattform vorsieht, um zu einer Verständigung zwischen Senat und Universitätsrat zu kommen. Ein Austausch der Gesichtspunkte findet nicht statt. Das ist es, was den Wahlvorgang problematisch macht, und es drängt sich ein gemeinsames Vorgehen auf.
Als Vorsitzender des Universitätsrates einer deutschen Universität habe ich sehr gute Erfahrungen mit so einem gemeinsamen Vorgehen, das sich auch auf österreichische Verhältnisse anwenden ließe, gemacht. Es geht in die Richtung, die der Herr Bundesminister heute hier ausgesprochen hat, führt aber ein bisschen weiter. Eine aus Universitätsrat und Senat zusammengesetzte Findungskommission unterbreitet einen Vorschlag; auf Grund dessen wird der Rektor oder die Rektorin durch Senat und Universitätsrat gewählt; gewählt ist die Person, welche die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Senats und des Universitätsrats in getrennten Wahlgängen auf sich vereinigen kann. Das haben wir in Saarbrücken so gehandhabt.
Wird die erforderliche Mehrheit in zwei Wahlgängen nicht erreicht, dann ist es im Saarland so, dass der Minister entscheidet. Das würde ich für österreichische Verhältnisse doch nicht empfehlen, weil ja der Universitätsrat zur Hälfte minus eins durch dem Senat genehme Mitglieder beschickt ist, was in Saarbrücken so nicht der Fall ist. Deshalb wäre für den Fall, dass sich die beiden nicht einigen können, eine Zweidrittelmehrheit des Universitätsrats vonnöten, wobei dann gewährleistet ist, dass sich auch die oder einige der vom Senat entsandten Mitglieder für eine der beiden Personen aussprechen.
Ich nenne als Beispiel noch ein Problem, für das Universitätsrat und Senat gemeinsam Verantwortung übernehmen sollen und wahrzunehmen haben. Das ist die Erlassung der Curricula, der Studiengänge; dafür ist ja nach dem heutigen Gesetz nur der Senat zuständig. Andererseits sind Studiengänge ein wichtiger Teil der Universität. Der Senat ist von der Mitwirkung bei der Erstellung ausgeschlossen – das kann nicht erwünscht sein! Das kann angesichts der strategisch-wissenschaftlichen Bedeutung der Curricula für das Ganze der Universität nicht erwünscht sein. Der Senat müsste in den Entscheidungsprozess mit einbezogen werden.
Im universitären Alltag ist es selbstverständlich, dass sich der akademisch-wissenschaftliche Bereich nicht von der wirtschaftlichen Führung der Universität trennen lässt. Jede wissenschaftliche Entscheidung ist mit einem Preiszettelchen versehen, und dessen müssen sich alle Mitglieder der Universität bewusst sein.
Nach meinem Dafürhalten ist das Universitätsgesetz 2002 sehr stark aus der Optik der speziellen Aufgabenbereiche des Dreigestirns Senat, Rektorat und Universitätsrat konzipiert, und deshalb wird dem Prozess der gemeinsamen Verständigung zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Es gibt verschiedene Lösungen, wie man das bereinigen könnte.
Eine Lösung hat sich in vielen deutschen Bundesländern und in der Schweiz bewährt, und sie ist ganz einfach: Rektor oder Rektorin und mindestens ein Mitglied der Universität sind Mitglieder des Universitätsrates mit beratender Stimme. Ich würde das außerordentlich befürworten, meine Erfahrungen sind durchaus positiv. Diese Mitgliedschaft hat zu einem positiven Effekt geführt: Der akademisch-wissenschaftliche Bereich ist im Universitätsrat vertreten, und Überlegungen des Universitätsrates bei seinen Entscheiden werden in die Universität hineintransportiert.
Ich fasse in fünf Punkten kurz zusammen; ich kann jeweils einen Satz daraus machen.
Erstens: Das Universitätsgesetz von 2002 ist, was die leitenden Gremien der Universität betrifft, auf der Höhe der Zeit und braucht den Vergleich mit ausländischen Regelungen nicht zu scheuen. – Ein bisschen stolz bin ich ja schon darauf: Als ich das letzte Mal hier war, bei der letzten Enquete, galt ja das Universitätsgesetz meiner Universität mit als ein Vorbild dafür, wie man es in Österreich machen könnte. Dieses Universitätsgesetz 2002 ist ein gutes Gesetz.
Zweitens: Aus dem speziellen Aufgabenbereich des Universitätsrates folgt, dass ihm die Genehmigungspflicht des jährlichen Universitätsbudgets zukommt.
Drittens: Rektor und Rektorin sollten von Senat und Universitätsrat auf Grund eines Beschlusses einer Findungskommission gewählt werden.
Viertens: Die Verständigung zwischen den leitenden Gremien der Universität, insbesondere Universitätsrat und Senat, müsste zum Nutzen des Ganzen der Universität verbessert werden, beispielsweise durch die Einsichtnahme, wie ich sie skizziert habe.
Mein letzter Punkt, und darüber habe ich bisher nicht gesprochen: Alles entscheidend ist die Kultur der Universität. Sie wird ganz unterschiedlich definiert. Ich biete Ihnen einen Satz an: Nicht jammern, gestalten zum Nutzen des Gesamten der Universität! – Ich danke Ihnen. (Beifall.)
13.26
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Als Nächsten darf ich nun Herrn Professor Dr. Ecker um sein Referat bitten.
Panel 3
13.26
Referent ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Gerhard Ecker (Vorsitzender des Universitätslehrerverbandes an der Universität Wien) : Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Magnifizenzen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte vorausschicken, dass ich neben meinem Engagement im ULV auch der stellvertretende Vorsitzende des Senats der Universität Wien bin. Sie werden daher verstehen, wenn ich hier auch zu den Senatsagenden Stellung nehme.
Ich bin sehr dankbar dafür, dass ich hier einige meiner persönlichen Ansichten mit Ihnen teilen darf, und bin etwas unglücklich darüber, dass wir noch keine wirklich konkreten schriftlichen Unterlagen haben. Das heißt, ich werde mich auf drei Punkte konzentrieren, die ich im Rahmen der Diskussion mit den Wissenschaftssprechern und auch in den Medien gehört habe.
Der erste Punkt ist: Wer zahlt, schafft an; Sie werden sich an meine Empörung erinnern. – Im Prinzip ist das richtig. Die Gesellschaft hat natürlich ein Recht darauf, Einfluss zu nehmen; wir alle zahlen mit unseren Steuern auch die Universitäten.
Es muss aber auch ganz klar sein – und das wird leider sehr oft vergessen –, dass eben Universitäten keine Unternehmen sind. Das wurde hier schon mehrmals erwähnt. Universitäten sind auch keine Staatsbetriebe, keine Ministerien und sicher keine Schulen. Das heißt, Universitäten sind eine Gemeinschaft von Forschenden und Lehrenden. Um an einer Universität lehren und forschen zu dürfen oder zu können, geht man durch einen Selektionsprozess, der Innovation, Kreativität, überdurchschnittliche Begeisterungsfähigkeit und auch Unangepasstheit positiv herausselektioniert. Das ist auch notwendig.
Universitäten brauchen sicher auch Führung und, damit verbunden, klare Verantwortlichkeiten. Es ist notwendig, dass diese Führung von jemandem kommt, der auch innerhalb der Universität breitest akzeptiert wird. Ich sehe hier die Rolle der Findungskommission doch etwas divergent und würde meinen, dass eine Findungskommission vielleicht dann noch Sinn macht, wenn es darum geht, im Sinne eines Headhunting-Prozesses im Vorfeld Vertraulichkeit zusichern zu können, um wirklich auch an die sehr hochkarätigen Kandidaten heranzukommen. Aber es ist die Rolle des Senates, des einzigen aus der Universität heraus legitimierten Organs, die seiner Meinung nach geeigneten Personen zu definieren. Durch einen Dreiervorschlag bleibt dem Universitätsrat genug Handlungsspielraum, um dann auch seine Prioritäten einzubringen.
Für die Einbringung des politischen Willens haben Sie ein sehr mächtiges Instrument: Das sind die Leistungsvereinbarungen. Sie müssen sie nur richtig nützen; aber, bitte – und das ist heute auch schon angesprochen worden, zum Beispiel von Rektor Bast –, nicht mit jährlichen Verhandlungen, Präzisierungen oder Updates! Wir brauchen Zeit, um auch unseren primären Aufgaben nachkommen zu können, und das sind Forschung und Lehre. Das können wir nicht, wenn wir jeden Herbst Unterlagen für diverse Verhandlungen erstellen müssen.
Das zweite Statement, das ich ansprechen möchte, ist: weg von der Dreierbeziehung hin zu stabilen Zweierbeziehungen. – Jetzt einmal abgesehen von der hohen Scheidungsrate in unserem Land möchte ich Sie fragen, ob Sie schon einmal einen Tisch mit zwei Beinen gesehen haben. Dieses Zitat habe ich von Gert Steiner „geklaut“.
Der Senat ist die Repräsentanz der Universität, und man darf ihn daher nicht aus Entscheidungsprozessen ausschließen. Ganz im Gegenteil, im Prinzip gehören die Informationspflichten gegenüber dem Senat verstärkt. Der Senat sollte ein internes Kontrollorgan des Rektorats sein, besonders auch was die innere Organisation der Universität betrifft, also Organisationsplan, ihre Ausrichtung in Lehre und Forschung, Schwerpunktsetzungen, der Umgang mit den Angehörigen. Da muss der Senat eingebunden bleiben, und zwar stärker – ich würde sagen, nicht nur mit Stellungnahmerecht, sondern vielleicht mit wirklichem Zustimmungsrecht.Ein Problem habe ich mit dem Senat jedoch ganz massiv, und jetzt spricht der ao. Professor in mir. Die Personengruppe, die deutlich mehr als die Hälfte der Lehr- und Forschungsleistungen erbringt, ist im Senat der Universität Wien derzeit mit gerade einmal 11 Prozent der Stimmen vertreten. Das führt mich zum Punkt 3, und das ist das Faculty-Modell.
Meine Damen und Herren! Sie haben mit dem Satz vom Faculty-Modell sehr große Hoffnungen und Erwartungen geweckt; ich hoffe, dass sie diesmal auch erfüllt werden. Wir sind in Österreich – um das ein bisschen ketzerisch zu sagen – ohnehin eines der letzten Dörfer in Gallien, in denen das kuriale Kastenwesen noch teilweise relativ heftig gelebt wird. Dabei möchte ich wiederum den Senat der Universität Wien ganz explizit ausnehmen. Wir haben dort, nach einigen Anfangsschwierigkeiten, ein sehr gutes Verhältnis und keine kurialen Kämpfe.
Das liegt aber – und da gebe ich Ihnen recht – an den Persönlichkeiten. Es liegt immer an den Persönlichkeiten, es liegt sicher nicht am System. Das System schafft Diskriminierung und im Prinzip eine Missachtung unserer Leistungen und Fähigkeiten. Man traut mir zum Beispiel rein rechtlich zu, das Dekansamt auszuüben, ich darf aber zum Beispiel den Dekan nicht mitwählen.
Eine Zusammenführung der Kurien in den Gremien, die ein Faculty-Modell bedeutet, ist sicherlich eine Sache, eine ähnlich adäquate Berücksichtigung der Leistung vieler ao. Professoren aber eine andere. Alle von uns haben die Dienstpflichten von Professoren, sehr viele von uns erbringen die Leistungen von Professoren, haben das internationale Standing von Professoren, sind im Prinzip Professoren – aber trotzdem werden wir in Statistiken, zum Beispiel auch in Berufungsverhandlungen, wenn es um die Ausstattung mit Assistentenstellen geht, als Assistenten geführt! Das ist eigentlich ein untragbarer Zustand. Das führt zu Frustration, Demotivation und letztendlich zu einer inneren Kündigung; so motiviert und enthusiastisch können Sie gar nicht sein!
Es wird auch in einem Faculty-Modell – und ich komme schon zum Schluss – abgestufte Verantwortlichkeiten geben müssen. Es ist ja auf der anderen Seite auch nicht anzustreben, dass zum Beispiel im Senat oder in Berufungskommissionen plötzlich mehrheitlich junge Post-Doktorand/innen entscheiden. Daher muss man, abgelöst von einem Faculty-Modell, hier endlich auch eine großzügige Flurbereinigung durchführen und zumindest all jene, die auf Grund ihrer Leistungen schon längst der Professorengruppe angehören, in einem sauberen, transparenten, nachvollziehbaren Verfahren, wie es zum Beispiel ein erweiterter § 99 bieten könnte, in diese Gruppe überführen.
Meine Damen und Herren! Um das mit einem Satz abzuschließen: Leistung muss sich an diesen Universitäten einfach auszahlen! – Danke. (Beifall.)
13.32
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Als Nächster spricht Herr Professor Dr. Steiner. – Bitte.
13.33
|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt muss ich mich selbst zitieren, und zwar das mit dem Tisch: Der einzige Tisch, der nicht wackelt, ist der mit drei Beinen. Wenn Sie aber Suppe an dem Tisch essen wollen, müssen die drei Beine auch gleich lang sein. Und das ist leider ... (Abg. Dr. Brinek: Vier Beine!) – Vier Beine wackeln, Frau Kollegin Brinek!
Referent ao. Univ.-Prof. Dr. Gert-Michael Steiner (Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Bundessektion Hochschullehrer)Das ist leider bei der Konstruktion des Universitätsgesetzes nicht ganz berücksichtigt worden. Der Senat hat im Vergleich zu den anderen beiden Sternen in dieser Beziehung, sagen wir, nur eine Blinklichtfunktion, insofern nämlich – ich nenne nur ein Beispiel, und Prof. Gäbler hat das richtig gesagt –, als der Senat zwar für die Qualität der Forschung und der wissenschaftlichen Leistung zuständig wäre, zwar Kommissionen einsetzen kann und das auch tut, aber nicht einmal einen Bericht dieser Kommissionen bekommt und eigentlich erst sehr spät erfährt – wenn überhaupt –, wie das Verfahren, das er eingeleitet hat, ausgeht, manchmal sogar nach dem Betriebsrat.
Hier wäre also auch eine entsprechende Gleichwertigkeit der Gremien herzustellen. Dass der Senat tatsächlich diese Aufgabe übernehmen kann, wäre, glaube ich, eine ganz wichtige Neuerung und Entwicklung dieses Gesetzes.
Es war heute für mich einmal eine völlig neue Erfahrung, dass in vielen Reden über die Universität, über die Veränderungen, die es gegeben hat, so wenig gejammert worden ist. Es war eigentlich durchaus eine sehr positive Stimmung. Als Betriebsrat einer großen Universität bin ich das von Veranstaltungen zum Universitätsgesetz eigentlich nicht gewohnt.
Es hat auch eine Stimme in dieser Gruppe gegeben – Frau Kollegin Schindler von den Studierenden –, die ganz richtig gesagt hat: Ja, das sind die von oben, die das als sehr positiv sehen; uns Studenten unten geht es anders.
Ich bin als Vorsitzender des Betriebsrats an der größten österreichischen Universität genau in diesem Spannungsfeld zwischen denen oben und denen unten, und ich habe auch immer wieder das Gefühl, es geht etwas weiter, dieses Gesetz hat etwas bewegt. Spreche ich aber dann mit den Kollegen, gehe ich zu ihren internen Veranstaltungen, dann höre ich genau das Gegenteil! Der Grund dafür ist der, dass dieses Gesetz die Leitungsgremien erreicht hat, dass die Aufbruchstimmung die Leitungsgremien erreicht hat, es geht aber nicht hinunter bis zum Personal der Universitäten.
Das Gesetz hat ganz deutlich gemacht, dass der Mittelbau an der Gestaltung eigentlich nicht teilnehmen soll. Wer nicht dazu aufgerufen ist mitzugestalten, verliert langsam das Interesse. Es ist nicht nur die innere Emigration, sondern auch ein sich steigerndes Konzentrieren auf die eigenen Interessen, und die Universität als solche sowie deren Weiterentwicklung liegt den Leuten dadurch immer ferner.
Ich glaube, dass bei dieser Reform der große Fehler, der bei der Reform von 2002 gemacht worden ist, gutgemacht werden könnte, wenn man sich endlich dazu bekennt, dass die Leute, die selbstverständlich die Wissenschaft weitertreiben, die große Projekte leiten, die Geld für die Universitäten in Form verschiedenster Projekte einwerben und die vor allem die Studierenden mehrheitlich ausbilden, auch an der Gestaltung der Universität mitarbeiten können, eben in Form des schon angesprochenen Faculty-Modells. Dann haben Sie eine ganz andere Stimmung!
Wenn Sie heute hergehen und sagen, dass Sie das in Zukunft vorhaben, möchte ich auf eines aufmerksam machen: In den nächsten 20 Jahren wird es das Personal, das heute an den Universitäten arbeitet, noch geben. Wenn Sie hier versuchen – wie das kolportiert worden ist –, einen Keil hineinzutreiben zwischen jenen, die jetzt unter privatwirtschaftlichen Bedingungen angestellt werden, und jenen, die noch als Relikte des alten Beamtenwesens da sind, dann wird es an diesen Universitäten nicht so schnell wie erwartet zu einer besseren Situation kommen. – Danke schön. (Beifall.)
13.38
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Der nächste Redner ist Herr Mag. Kothbauer. – Bitte.
13.38
Referent Mag. Max Kothbauer (Vorsitzender des Universitätsrates der Universität Wien) : Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich für die Einladung und finde es sehr gut, dass diese Veranstaltung stattfindet, weil dies zeigt, dass sich das Haus wirklich mit den Universitäten beschäftigt.
Die Autonomie ist ein gutes und heute unabdingbares Prinzip: Leistungsvereinbarung versus Finanzierung, Verantwortlichkeit der Handelnden gegenüber den Angehörigen der Universität und gegenüber dem Staat. – Das sind die Eckpunkte. Wer in Autonomie entscheidet, braucht ein Gegenüber. Wenn das nicht der Staat sein soll oder sein kann, sind wir bei der universitären Governance, dem Beziehungssystem Rektorat – Senat – Universitätsrat.
Welche Funktion soll so eine Universitätsleitung erfüllen? – Es kommt darauf an, was man sich unter einer Universität vorstellt. Wenn das ein reines Nebeneinander von Individualisten ist, braucht man gar nichts. Wenn es ein loser Zusammenschluss von Fakultäten ist, braucht man auch keine starke Leitung. Wenn es aber mehr ist, eine Zusammenführung aller Disziplinen und aller Angehörigen zu einem gemeinsamen universitären Ganzen des Forschens und Lehrens, dann braucht man eine Führung. Die Spitzenuniversitäten haben bei aller Fächervielfalt ein überfakultäres, gemeinsames Qualitätsziel und Profil. Zugleich werden Kreativität und Individualität gefördert.
Entscheidungen müssen getroffen werden, und sei es nur über Ressourcen. Mir erscheint es besser, dass diese Entscheidungen innerhalb der Universität durch die Organe der Universität getroffen werden. Universitäten brauchen daher entscheidungsfähige und entscheidungswillige Rektorate und Dekane-Teams, die sich eben dieser Verantwortung, die sie den Stakeholdern gegenüber haben, bewusst sind. Sie müssen bereit sein, ihre Entscheidungen zu begründen.Das UG 2002 sieht im Prinzip ein starkes Rektorat vor und setzt ihm einen Universitätsrat als Genehmigungs- und Kontrollorgan gegenüber. Vielfach sind diese Räte allerdings auch Unterstützer im Veränderungsprozess. Vielleicht ist es bei uns sogar gelungen, ein gewisser Dialogkatalysator zu sein.
Wichtig ist, dass dieser Universitätsrat ein internes Organ der Universität ist. Er ist zwar ursprünglich mit Externen besetzt, er wird aber immerhin zur Hälfte vom Senat bestellt, und weder die Regierung noch der Senat oder die Innensicht dominieren. Das ist wichtig, weil es eine Balance zwischen reiner Selbstsicht und, wenn man so will, politischer Steuerung von außen gibt. Wir haben diese politische Steuerung von außen überhaupt nicht erfahren. Diese Lösung soll man nicht in Frage stellen.
Der Universitätsrat hat aber auch eine Interessenwahrnehmung für die Angehörigen, er hat zugleich diese Interessenwahrnehmung für die öffentliche Hand.
Ich habe aufgrund meiner Erfahrung aus fünf Jahren Vorsitz keine wesentlichen Anliegen; ich habe eine Reihe von Anliegen, aber keine grundsätzlichen Anliegen, was den Universitätsrat betrifft. Es geht nur um ein Fine-tuning, etwa – wie schon erwähnt – Budgetgenehmigungsrecht; Wiedervorlage der vom Rektor mit dem Minister ausgehandelten Leistungsvereinbarung; Abschluss der Arbeitsverträge mit den Rektoratsmitgliedern, also mit den Vizerektoren; kleinere Korrekturen bei der Rektorswahl.
Ganz wichtig ist, weil es da ein Gutachten der Rektorenkonferenz gegeben hat, dass die Rektoren selbstverständlich laufend berichten müssen, nicht nur auf Nachfrage über Missstände. Das wäre ein absurder Rat, der sich nur mit Missständen befasst! Diese kommen ja in der Regel kaum vor.
Der Senat hat eine sehr wichtige Funktion und soll auch in Zukunft – das sage ich ganz bewusst – an der Rektorswahl aktiv teilnehmen. Das ist wichtig, weil die doppelte Legitimation auch das Rektorat stärkt; das kann keine Frage sein. Ich würde sagen, bei uns ist auch der Senat für die Qualitätssicherung zuständig, aber es ist die Universitätsleitung selbst, die diese Aufgabe hat. Primär ist das natürlich die Exekutive.
Die Akteure in den Universitäten sind Menschen. Wenn man eine Zusammenarbeit zum Funktionieren bringen will – Governance hin, Governance her –, muss man etwas dafür tun. Konfliktbereiche gibt es eine Menge. Allein für das Problem Antragsprimariat der Rektoren/Genehmigungskompetenz des Universitätsrats muss man Gesprächskultur aufbauen, mit viel Zeit und viel Geduld auf beiden Seiten.
An den Herrn Bundesminister und das Hohe Haus richte ich die Bitte, drei Aspekte im Auge zu behalten. Erstens ist dies die Dialogbereitschaft. Entscheidungsträger brauchen einen Resonanzboden. Bitte richten Sie zwingende Gesprächsplattformen ein!
Zweitens ist es die Mitbestimmung. Dieses Thema wurde schon sehr ausführlich behandelt, da brauche ich nicht weiterzumachen. Es ist schon die Frage, dass der akademische Mittelbau zu gering beteiligt ist. Es ist nicht einzusehen, warum jemand zwar Dekan werden kann, aber am Dekane-Vorschlag nicht teilnehmen darf.
Drittens – und da bin ich gleich beim Schluss – geht es um die Frage der Finanzierung. Wir bedanken uns beim Hohen Haus für die Entschließung, die Finanzierung der Universitäten zu verbessern. Das ist natürlich eine Rahmenbedingung, die alles durchdringt.
Sie haben es heute vielleicht schon gehört oder werden es später noch hören: In der Frage des Kollektivvertrags bitten wir einfach den Herrn Bundesminister für Finanzen und den Herrn Bundesminister für Wissenschaft, in den Dialog einzutreten. Teile davon sind jedenfalls besonders wichtig, insbesondere für die jüngeren Wissenschaftler.
Ich möchte sagen – Herr Sektionschef Höllinger als einer der Väter oder der Vater des Gesetzes ist hier –: Mit diesem Gesetz kann man arbeiten, mit ein paar Adaptierungen noch besser. – Danke. (Beifall.)
13.44
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Als Nächster gelangt Herr Dr. Müller zu Wort. – Bitte.
13.44
Referent HR Dr. Alfred Müller (Vorsitzender des Betriebsrates des nichtwissenschaftlichen Personals der Universität Wien) : Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich für die Einladung und möchte eines hinzufügen: Ich bin nicht nur Betriebsratsvorsitzender des allgemeinen Personals an der Universität Wien, sondern auch Vorsitzender der Bundesvertretung des allgemeinen Personals und werde für das allgemeine Personal der österreichischen Universitäten hier die Position formulieren.
Der universitäre Alltag, der alltägliche Umgang mit dem UG 2002 lehrt, dass es notwendig ist, die Universitäten weiterzuentwickeln, sie zu europäischen Lehr- und Forschungseinrichtungen auszubauen und sie im europäischen Lehr- und Forschungsraum dazu fähig zu machen, sich zu behaupten. Wir müssen dieser Herausforderung sehr offensiv begegnen.
Die andere Lehre, die uns zuteil geworden ist, ist jene, dass nunmehr eine wesentlich größere Zurückhaltung angebracht ist, wenn wir uns beim Ausfeilen und Ausdifferenzieren universitärer Strukturen und der Beziehung zueinander an Betriebsorganisationen orientieren wollen. Im Unterschied zu den Jahren vor 2004 können wir nunmehr diese Zurückhaltung stichhaltig argumentieren.
Ich beeile mich hinzuzufügen, dass selbstverständlich auch eine Universität klare, transparente und nachvollziehbare Strukturen braucht, strategische und operative Organe mit präzis definierten Kompetenzen, eine professionelle interne wie externe Kommunikationsstruktur und ‑kultur mit der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Sie muss, wie Unternehmen auch, selbstverständlich selbst- und nicht fremdbestimmt agieren können, also Verantwortung für sich übernehmen können. Sie darf gemäß betriebswirtschaftlicher Sinnhaftigkeit keine Gelegenheit versäumen – wie das im Übrigen auch Unternehmen tun –, alle Beschäftigten, tatsächlich alle Beschäftigten mitzunehmen auf diesem Weg in die so genannte neue Zeit, die es nicht durchzustehen, sondern zu gestalten gilt. Denn sie, die Beschäftigten, sind in jedem Sinn die anspruchsvollste und bedeutendste Ressource, das Reservoir an Kompetenzen und Entwicklungspotenzial einer Universität, aber nicht nur einer Universität.
Dies alles gilt umso mehr, wenn man einwenden sollte, dass diese Ressource auch zu den budgetär anspruchsvollsten zu zählen ist. An dieser Stelle erlaube ich mir auch darauf hinzuweisen, dass die Weiterentwicklung des UG 2002 und somit der Universitäten ohne Inkrafttreten des Kollektivvertrags nicht gelingen kann, weil dies keinen Sinn ergibt und schlicht unmöglich ist.
Aus Sicht der Interessenvertretung ergibt sich mit Blick auf das Leistungsdreieck, dass uns bei der Stellung vornehmlich von Universitätsrat und Senat und der Neugestaltung nicht ein Entweder-oder, sondern sinnvollerweise ein Sowohl-als-auch leiten sollte. Selbst- und Fremdwahrnehmungsmöglichkeiten sind für Institutionen wie für Individuen unverzichtbare Instrumente der Selbststeuerung. Senat und Universitätsrat kommt hierbei gleichermaßen eine wesentliche Bedeutung zu.
Der Rektor und das Rektorat bilden jenes Leitungsorgan, das letztlich als eigentliches Führungsorgan der Universität die Entscheidung und Verantwortung in allen strategischen und operativen Angelegenheiten neben der Gebarung trägt.
Es ist aus Sicht der Interessenvertretung eine unabdingbare Forderung, dass der Betriebsrat sowohl des künstlerisch-wissenschaftlichen Personals als auch des allgemeinen Universitätspersonals Sitz und Stimme im Universitätsrat hat, wie dies ja auch in den entsprechenden Organen von Unternehmen der Fall ist und sinnvollerweise auch im Arbeitsverfassungsgesetz festgelegt ist.
Notwendigerweise alle mit auf diesen Weg zu nehmen setzt einen Ausgleich der Interessen voraus. Sinnvoll wäre es überdies, die einzige Vertretung des allgemeinen Universitätspersonals im Senat in Form der Beschickung durch den Betriebsrat und nicht durch eine nicht wenig aufwendige Wahl zu regeln.
Das allgemeine Universitätspersonal hat bisher keinen geringen Beitrag zur Implementierung des UG 2002 geleistet. Beachtliche Kompetenzen und Managementfähigkeiten, über welche diese Bedienstetengruppe verfügt, waren die Voraussetzung dafür. Ein professioneller und leistungsfähiger Universitätsbetrieb muss dies zur Kenntnis nehmen und andererseits dem Rechnung tragen, indem entsprechende Funktionen in der Universität, die nicht intensiv mit strategischen Fragen der Lehre und der Forschung verknüpft sind, für das qualifizierte allgemeine Universitätspersonal freigemacht werden. Eine Arbeitsteilung: hier Lehre und Forschung, da Aufbauorganisation, Entwicklung und Betreuung der entsprechenden Infrastrukturen scheint mir angebracht und langfristig für eine positive Weiterentwicklung der Universitäten unerlässlich zu sein. Bedenken Sie: Exzellente Universitäten brauchen eine exzellente Infrastruktur!
Es ist ein besonderes Anliegen der Interessenvertretung, dass die Universitätsleitung vom Gesetzgeber zu einer detaillierten und wenigstens mittelfristigen Personalstrukturplanung und ‑entwicklung verpflichtet und hierbei durch die Ziel- und Leistungsvereinbarungen kontrolliert wird. Dies muss ein selbstverständlicher Teil der Planungstätigkeit der Universitätsleitungen werden wie auch die Zurverfügungstellung strukturierter Ausbildungs- und Qualifikationsangebote. Dann wird nämlich die qualifizierte Flexibilität des Universitätspersonals mit den Entwicklungen der Universität nicht nur Schritt halten können, sondern sie nicht unwesentlich ermöglichen.
Freilich, ein tief gehender Traditionsbruch, dessen eigentliche Bewältigung erst in Angriff genommen werden muss, ist dem UG 2002 in jedem Fall immanent: Die kuriale Gliederung ist mit dem an den Universitäten geltenden privaten Arbeitsrecht nicht kompatibel. Nicht nur dass die Grenzen zwischen künstlerisch-wissenschaftlichem und allgemeinem Universitätspersonal durch die reale Annäherung der Verwendungsbilder immer durchlässiger werden, zeitgemäße und international konkurrenzfähige Modelle, wie sie der Kollektivvertrag formuliert, sind letztlich schon eine Voraussetzung für die positive weitere Entwicklung der Universitäten.
Deshalb möchte ich zum Schluss noch einmal darauf hinweisen, dass wir nur eine halbe Sache betreiben, wenn der Kollektivvertrag nicht parallel zu diesem Prozess der Weiterentwicklung der Universitäten zu einem, das erlaube ich mir zu sagen, guten Abschluss geführt wird. – Danke. (Beifall.)
13.52
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Als Nächster gelangt Herr Professor Dr. Schmidt-Dengler zu Wort.
13.52
Referent o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Wendelin Schmidt-Dengler (Institut für Germanistik, Universität Wien) : Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Im ersten Referat von Rektor Gäbler war die Rede davon, dass das Universitätsgesetz, das UG 2002, auf der Höhe der Zeit sei oder wäre. Ich bin jemand, der nicht gerne auf der Höhe der Zeit steht. Ich bin im Talboden dieses Gesetzes und bleibe auch dort einmal stehen, weil ich nicht zu wissen behaupte, was die Höhe der Zeit ist.
Das UG 2002 hat es sich zur wesentlichen Aufgabe gemacht, einen Rückbau – so die haarsträubende euphemistische Formulierung für Destruktion der Errungenschaften und Fortschritte des UOG 1975 – zu machen. An diesem Gesetz war gewiss nicht alles gut, aber das UG 2002 wurde ohne eine umfassend diskutierte Mängelfeststellung verabschiedet – der Kraftakt einer Regierung, die meinte kräftig zu sein!
Die Folgen waren die konsequente Entdemokratisierung der Universität, die Abschaffung oder Zurückdrängung der Gremien, aus denen alle irgendwie relevanten Entscheidungen ausgelagert wurden. Der Senat als das einzige Organ, das die an der Universität Beschäftigten repräsentiert, ist weitgehend zur Passivität und zur Durchführung von Vorgängen ausersehen, die lediglich von administrativem Belang sind. Dass der so genannte Mittelbau in diesem Gremium nur auf einer Schwundstufe begegnet, ist ein besonders skandalöser Aspekt der Angelegenheit; insofern kann ich mich mit dem Faculty-Modell völlig einverstanden erklären.
Das UG 2002 weist vor allem in entscheidenden Fragen wie jener der Funktion der Institute Lücken auf. Ich weiß aus meiner Erfahrung als Institutsvorstand über mittlerweile sieben Jahre davon zu berichten, dass dort gewaltige Lücken vorhanden sind, was die Bestellung von neuen Kräften im Bereich des so genannten Mittelbaus betrifft, aber auch in vielen administrativen Fragen.
Institutsvorstände werden auf rätselhafte Weise bestellt oder auch nicht bestellt; es gibt sie und es gibt sie nicht; welche Kompetenzen sie haben, ist unklar. Unangenehme Entscheidungen werden ihnen überlassen oder werden ihnen in die Schuhe geschoben. Die Idee ist, aus Instituten Subeinheiten zu machen, um diese immer noch tragenden Einheiten zur Subalternität zu verurteilen und die leitende Funktion des Rektorats herauszustellen, das so den den Instituten unterstellten Partikularismus, eine Entdeckung unseres Rektorats, verhindern möchte.
An dem Institut, an dem ich tätig bin, haben wir uns eine Verfassung geben müssen, eine Institutsordnung, die sich – ich gebe es zu – am UOG 1975 orientierte, einfach um für eine regelmäßige Durchführung der Geschäfte des akademischen Alltags sorgen zu können und Vorschläge in der Konferenz oder Institutsversammlung diskutieren zu können. Die in diesen Versammlungen vertretenen Auffassungen sind egal, wie eine Besetzung einer Stelle beweist, wo das Rektorat sich mit dem Dekanat offen über den vom Institut vorgebrachten Vorschlag einfach hinwegsetzt. Man stelle sich vor, man würde die Bürgermeister der Gemeinden allesamt in Wien ernennen!
Intransparenz bestimmt auch die jüngsten Entwicklungen. Das Rektorat schottet sich ab, erteilt dauernd Arbeitsaufträge, die von den wichtigen Entscheidungen personaler und organisatorischer Natur ablenken, oder es sucht uns mit solchen Kinkerlitzchen wie E-Learning zu beschäftigen. Als ein markantes Beispiel für Intransparenz sei darauf verwiesen, wie nun Stellen im Mittelbau über Nacht in „Tenure Track“-Stellen verwandelt werden, ohne dabei die Kriterien erkennbar zu machen, vor allem aber ohne die Entscheidungsträger zu nennen oder irgendwelche Diskussionsprozesse in den entscheidenden Gremien der Institute und Fakultäten in Gang zu setzen.
Das alles hat eine Fülle von Mehrarbeit bedeutet. Mehrarbeit bedeutet aber auch das völlig widersinnige Verfahren bei Berufungs- und Habilitationskommissionen, die einen administrativen Mehraufwand bedeuten. Ich weiß, wovon ich spreche, denn ich habe Vergleichsmöglichkeiten.
Es ist zu hoffen, dass bei der dringend notwendigen Novellierung des Gesetzes die nun doch massiv vorliegenden Vorschläge zur Reform berücksichtigt werden, die mehrfach von kollegialen Gremien der Universität erarbeitet wurden, dass sich auch die Kolleginnen und Kollegen an den Universitäten wieder als mitbestimmende und nicht bestimmte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fühlen und dass diesem Hang zur Demotivierung ein Ende bereitet wird.
Mir ist gerade eine Broschüre des Ministeriums zugegangen, die im Design hervorragend ist. Darauf, auf solches Design, hat sich die Reform spezialisiert: stets neue von Werbefachleuten hergestellte Bilder und Floskeln hervorzuzaubern und sich so einer Selbsttäuschung hinzugeben, die ein bitteres Erwachen zur Folge haben wird. Aber fahren wir weiter auf dem Traumschiff mit den Rektoren als Kapitänen! (Beifall.)
13.56
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Jetzt kommt Herr Professor Dr. Töchterle zu Wort. – Bitte.
13.56
Referent o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Karlheinz Töchterle (Rektor der Universität Innsbruck) : Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, es fällt schwer, nach dieser engagierten und sehr pointierten Analyse, wenn man so will, als zweiter Philologe nach dem berühmten Philologen Wendelin Schmidt-Dengler ein Statement abzugeben. Aber ich beginne auch philologisch, wie es mir geziemt. Ich bin klassischer Philologe, und ein solcher beginnt gerne mit einer Begriffsanalyse.
Ein zentrales Wort, das heute ständig gefallen ist, ist die Autonomie, und sie wird gelobt. Wer lobt nicht Autonomie! Jeder will Autonomie. Was heißt Autonomie? – Es besteht aus den zwei Wortteilen „autos“ und „nemein“. „Autos“ heißt bekanntlich „selbst“, und „nemein“ heißt, ja, „sich etwas zuteilen“, woraus dann auch „nomos“ wird: dass man sich’s zuteilt.
Jetzt könnte man fragen: Welches Selbst teilt sich was zu? Fragen wir einfach einmal: Was ist das Selbst, das Selbst einer Universität? – Da greife ich nun auf eine zweite Begriffsbestimmung zurück, die uralt ist. Was ist Universität? – „Universitas“ ist ein ungesättigtes Substantiv, das, um komplett zu werden, eines Genitivs bedarf. Der alte Genitiv dazu ist „universitas magistrorum et scholarium“; das also ist Universität: die Einheit von Lehrenden und Studierenden. Und das ist offensichtlich das Selbst der Universität.
Aus diesen beiden Begriffsbestimmungen ergibt sich für mich nun für dieses hier zur Diskussion stehende Dreiecksverhältnis, dass zweifellos, wenn es denn autonom sein soll, das Selbst der Universität das sein muss, das eben „nemei“, also zuteilt, und das ist in der gegenwärtigen Gesetzeslage vor allem der Senat. Der Senat ist das Gremium, das aus der Universität selbst kommt und von ihr gewählt wird.
Dabei muss man nun zwei Dinge dazusagen. Wenn das so ist, dann muss der Senat aufgewertet werden; das liegt für mich klar auf der Hand. Er muss aber auch repräsentativer werden, denn nur dann kann er diese Aufgabe im Sinne der eingangs gestellten Definition wirklich wahrnehmen. – Das ist meine erste Forderung.
Gehen wir weiter im Dreieck. Ich nehme in diesem Dreieck zuerst das Rektorat dran; damit rede ich nun pro rectore, da wird es heikel, und deswegen sage ich dazu ganz wenig. Ich sage nur: Wenn man dem Rektor und seinem Team die Fähigkeit zu operieren und die Fähigkeit, Managementfunktionen gut wahrzunehmen, zugestehen will, dann muss man es arbeiten lassen. Das heißt, man muss es im Rahmen von Vorgaben arbeiten lassen, und da ist nach der derzeitigen Gesetzeslage meines Erachtens viel zu viel Genehmigungs-, Bestätigungs- und Nachfrageaufwand gegeben. Ich finde, dass man hier gewisse Freiräume im Rahmen von vereinbarten Bedingungen schaffen sollte.
Damit komme ich zum dritten Eck, zum Universitätsrat, und da sage ich etwas Ähnliches, wie es schon gesagt wurde von den Tischen mit den drei Beinen. Ich frage mich, ob der Tisch wirklich nur drei Beine hat. Ich behaupte einmal, er hat, wie jeder normale Tisch, vier Beine, denn es ist ganz offensichtlich, dass zum Universitätsrat dazu immer auch noch das Ministerium zu den Leitungsgremien der Universität gehört. Es gehört faktisch dazu durch die Leistungsvereinbarungen und auch durch die Kontrolle dieser Leistungsvereinbarungen, die jetzt schon einsetzt, es gehört vor allem aber auch durch die Realverfassung dazu, die ich ständig erlebe, die ich aber auch nicht kritisiere. Ich sehe völlig ein, dass derjenige, der zahlt, auch mitreden will. Wir zahlen zwar alle in Form unserer Steuergelder, aber exekutiert wird die Zahlung durch das Ministerium, und daher, finde ich, hat es ein gutes Recht mitzureden. Dieses Mitreden ist derzeit größtenteils sehr informell gestaltet. Ich wäre dafür, dieses vierte Eck oder diesen vierten Tischhaxn durchaus zu sehen und als Mitspieler auch im Gesetz ehrlicher zu bedenken. Dann weiß man, was Sache ist, und kann sich viel besser darauf einstellen.
Möglicherweise gibt es noch ein fünftes Bein, und ich weiß nicht, ob der Tisch dann endgültig wackelt oder ob das Vieleck noch weiter ausufert. Aber es gibt ein fünftes Eck – es ist heute schon einmal kurz angesprochen worden von Herrn Kampits –, das sind die Dekane und die Institutsleiterinnen und ‑leiter, vor allem aber die Dekane, die zum Beispiel bei uns natürlich ganz wesentlich an der Leitung der Universität mitwirken, aber hier in keiner Weise bedacht sind.
Nun kann man sagen, das kann man inneruniversitär machen, das ist okay, es wäre aber auch eine Möglichkeit, das im Zuge dieser – wie heißt es? – Verbesserung dieses Gesetzes – Novelle darf man nicht sagen, und es ist auch richtig, dass man das nicht sagt, denn das lateinische „novus“ heißt etwas Ungeheuerliches, und das soll es nicht werden (Heiterkeit) –, also im Zuge dieser Erweiterung oder wie auch immer zu machen.
Jedenfalls sieht man, dass das Dreieck ein komplexes Vieleck sein könnte und dass in diesem Dreieck, wenn wir wirklich autonom sein wollen, der Senat eine wesentliche Rolle als das entscheidende interne Gremium der Universität haben muss. Nur dann kann die Universität wirklich autonom werden. Es ist mit der Autonomie so ähnlich wie mit der Schwangerschaft: Ein bisschen autonom geht nicht. – Danke. (Beifall.)
14.03
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Danke. – Bei uns hier im Haus können Sie wirklich alles sagen. Das ist vielleicht der letzte Hort der Republik, wo man das freie Wort noch wählt.
Jetzt ist Herr Hartwig Brandl an der Reihe.
14.03
Referent Hartwig Brandl (Vertreter der Bundesvertretung der Österreichischen HochschülerInnenschaft) : Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr gerne nutze ich die Möglichkeit, Ihnen die Standpunkte der Viertelmillion Studierenden zu präsentieren.
Die Vorschläge, die aktuell zum UG 2002 auf dem Tisch liegen, stimmen mich vorsichtig optimistisch. Insbesondere die klare Absage an Massenzugangsbeschränkungen, die in den letzten Tagen getätigt wurde, hat mich sehr erfreut.
Der Thematik Senat – Rektorat – Unirat möchte ich mich von vier Gesichtspunkten nähern.
Erstens: die Wahl der Rektorin oder des Rektors. Das Selbstbestimmungsrecht der Universitäten ist Jahrhunderte alt und wurde eigentlich nie wirklich in Frage gestellt. Wir, die Studierenden, sind stets für Neuerungen offen, die Wahl muss jedoch stets auf der Universität selbst erfolgen. Ob dies durch eine Universitätsversammlung wie nach dem UOG 1993 stattfindet oder gemäß einem Dreiervorschlag des Senats wie im UG 2002 aktuell, spielt für uns nur sekundär eine Rolle. Mit einer Findungskommission bestehend aus nur drei Personen, wie es aktuell diskutiert wird, sind wir jedoch nicht wirklich glücklich. Aus unserer Sicht sollten jedenfalls auch die Studierenden von Anfang an in die Wahl des Rektors oder der Rektorin eingebunden werden. Keinesfalls darf es in der Zukunft jemals passieren, dass Politik oder Wirtschaft allein die Wahl der Rektorin oder des Rektors bestimmt.
Zweitens: die Universität als Gemeinschaft von Lehrenden und Studierenden. Es gibt zwei Pole an den Universitäten, die eine engere Beziehung zueinander pflegen: Die einen lernen und erwerben Wissen, die anderen lehren und vermitteln Wissen. Studierende sind ein wichtiger Teil der Universitäten, wir sind die zweite Hälfte der Universitätsangehörigen. In Wirklichkeit sind wir sogar mehr, an manchen Universitäten sind wir sogar viel zu viel mehr. Wir müssen uns mit baufälligen Gebäuden herumschlagen, ohne ausreichende Lern- und Arbeitsplätze studieren, bei Vorlesungen auf dem Boden sitzen und diverse Anmeldelotterien über uns ergehen lassen.
Der Entschließungsantrag in diesem Hohen Haus im November 2007 hat mich sehr positiv gestimmt. 2 Prozent des BIP sollen bis zum Jahr 2020 dem tertiären Bildungssektor zufließen. Wir brauchen dieses Geld allerdings bereits heute, nicht erst morgen. Ich bitte Sie daher eindringlich, möglichst bald damit anzufangen, Geld, viel mehr Geld den Universitäten zukommen zu lassen.
Als zweite Hälfte der Universitätsangehörigen wäre es folgerichtig, wenn wir gleich stark wie die Lehrenden in akademischen Gremien vertreten wären. Studierende sind schließlich die Einzigen, die die Erfahrung der anderen Seite einbringen können. Jedenfalls würde es Sinn machen, dass in Zukunft nur mehr eine Kurie der Lehrenden existiert. Das Denken in zwei verschiedenen Kurien, den ProfessorInnen einerseits und dem Mittelbau andererseits, sollte schon längst überholt sein.
Drittens möchte ich mich klar gegen die Vermischung von Aufsicht und Leitung im Unirat aussprechen. Aus Sicht der Studierenden hat sich der Unirat nicht bewährt. Zahlreiche Mitglieder der ersten Generation kannten sich nicht aus, zeigten wenig bis gar kein Interesse an ihren Universitäten. Die zweite Generation erscheint besser, der große Wurf blieb aus unserer Sicht allerdings aus. Aus Sicht der Studierenden wäre es daher nur sinnvoll, den Universitätsrat abzuschaffen. Ich befürchte jedoch, dass es keine Mehrheit in diesem Hohen Haus für dieses Vorhaben geben wird.
Ich spreche mich daher klar gegen die Vermischung von Aufsicht und Leitung aus. Wenn wir Studierenden weiter mit einem Universitätsrat leben müssen, dann soll er sich doch bitte auf das Geben von Feedback einerseits, das Unterbinden von Fehlentwicklungen andererseits fokussieren. Die Entwicklungen müssen aus der Universität selbst kommen, nur so haben sie die Basis, die dafür notwendig ist.
Ich möchte dem Staat jedoch nicht die Verantwortung für die Universitäten absprechen. Er muss den Universitäten den gesetzlichen Rahmen geben, der für ihr Handeln notwendig ist. Hier stelle ich mir zum Beispiel den freien Hochschulzugang, die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter oder die Abschaffung der Studiengebühren vor. Der Staat soll sich jedoch nicht inhaltlich in die Universitäten einmischen. Nicht umsonst gibt es die geflügelten Worte: Die Wissenschaft und ihre Lehre sind frei. Oder: Der Zeit ihre Kunst, der Kunst ihre Freiheit.
Als vierten und letzten Punkt möchte ich die Verwirtschaftlichung der Wissenschaft und der Künste nennen. Die großen Trends verlaufen sehr oft in Wellen. Aktuell werden Wissenschaft und Kunst zunehmend nach ihrer wirtschaftlichen Verwertbarkeit bemessen. Aus Sicht der Studierenden nimmt dies aktuell überhand. Das tut weder der Wissenschaft noch den Künsten gut. Es entsteht mangels Grundlagen auf Dauer ein großer Rückstand gegenüber anderen Ländern in Europa und der gesamten Welt. Solange sich die Universitäten jedoch an den Interessen von privaten GeldgeberInnen orientieren müssen, wird sich dies nicht zum Besseren wenden.
Als Ziel möchte ich – und damit schließe ich dann auch schon – mitgeben, dass die staatlich ausfinanzierten Universitäten wieder Standard werden müssen in Österreich, dass Wissenschaft und Kunst frei von wirtschaftlichen Zwängen arbeiten können, dass der bildungspolitische Gesamtplan für den tertiären Sektor entwickelt wird, wenn nicht gar für den gesamten bildungspolitischen Bereich, und dass alle gesellschaftlichen Schichten an den Universitäten studieren können. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)
14.08
Allgemeine Diskussion
Vorsitzender Abgeordneter Dr. Martin Graf : Wir gelangen nunmehr zur Diskussion und treten in diese ein. Ich mache darauf aufmerksam, dass wir 3 Minuten Redezeit festgelegt haben.
Wir beginnen mit Frau Professor Christiane Spiel. – Bitte.
14.08
Univ.-Prof. DDr. Christiane Spiel (Universität Wien, Dekanin der Fakultät für Psychologie) : Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich zu diesem Themenblock gemeldet, weil ich im Laufe meiner Entwicklung an allen drei Gremien teilgenommen habe, auch noch aktiv teilnehme und daher dieses Dreieck, wie ich meine, auch ganz gut nachvollziehen kann.
Ich möchte mein Statement mit zwei Bitten oder Appellen sowohl an das Ministerium als auch an die Abgeordneten beenden, wenn sie über das Gesetz befinden beziehungsweise die Änderung sozusagen in die letzte Fassung bringen.
Es kam heute schon oft genug: Was sind die Ziele eines Gesetzes beziehungsweise auch einer Gesetzesänderung oder Entwicklung? – Die Ziele sind, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Universität optimale Leistungen in Forschung und Lehre erbringen kann. Die Leistungen werden von Personen, von Menschen erbracht.
Ich will als ein Beispiel eine Gruppe herausgreifen, die noch im vierten Themenblock zur Sprache kommen wird, aber bisher noch nicht so richtig zur Sprache gekommen ist, nämlich die jungen Wissenschafterinnen und Wissenschaftler, die Säule-1-Stellen haben oder die als DoktorandInnen in Drittmittelprojekten arbeiten. Diese Personen haben befristete Verträge, diese Personen haben eine unsichere Zukunftsperspektive, diese Personen verdienen sehr wenig Geld, auf diesen Personen liegt ein enormer Druck. Und wenn wir das tun, was das Rektorat will, was auch wir wollen, sie nämlich in die Forschung einführen, dann fordern wir von ihnen auch viel, denn wir fordern zum Beispiel, dass sie kumulative Dissertationen machen, was in Anbetracht dessen, dass wir den Druck dauernd in die Höhe treiben, im Sinne dessen, dass man immer schwerer in ein Impact-Journal hineinkommt, weil immer mehr einreichen, die Sache für sie noch schwieriger macht.
Und besonders – vielleicht noch ein Satz dazu – schwierig ist es für Frauen, denn das ist auch die Phase der Familienplanung, und bei den Frauen tickt noch mehr die biologische Uhr. Diese Personen sind nicht interessiert an dem Gesetz und an der Verwaltung, diese Personen sind so gut wie nie zu finden in irgendwelchen Gremien, sei es in der Fakultät, sei es im Senat oder sonst wo, denn die sind damit beschäftigt, dafür zu sorgen, dass sie überleben und dass sie sich ihre Zukunftsperspektive sichern.
Daher mein großer Appell an Sie: Wenn Sie das Gesetz beschließen, prüfen Sie bitte bei jeder einzelnen Änderung, ob sie den Zielen dieser Universität und damit auch den Menschen, die dort arbeiten, dient, ob sie die Rahmenbedingung für Forschung und Lehre verbessert. Ich habe nämlich gerade bei diesem Dreieck das Gefühl oder die Sorge, dass die Interessenvertretung so ein bisschen ein Stolperstein ist und man dadurch sozusagen das primäre Ziel aus den Augen verliert, weil man doch vielleicht mehr bei der eigenen Interessenvertretung stecken bleibt.
Und da habe ich dann auch gleich ein zweites Ziel. An sich sollten Gesetzesänderungen, glaube ich, unter dem Aspekt erfolgen, dass sie wissensbasiert sind und nicht meinungsbasiert. Ich vermisse ein bisschen – das ist auch schon angesprochen worden – eine sorgfältige Evaluation: Wo stehen wir eigentlich und was sollte geändert werden?
Daher bitte mein Appell: Ändern Sie so viel wie notwendig im Sinne dieser Ziele, aber auch so wenig wie möglich, wirklich so wenig wie möglich, denn jede Änderung erhöht die bereits sehr beachtliche Administration und führt dazu, dass wir genau für die Leistungen, die wir erbringen sollen, für die wir gefragt werden, keine Zeit haben, weil wir dauernd administriert werden.
Dann noch zwei ganz kurze Sätze. Das waren sozusagen meine Appelle an Sie. Der eine Punkt ist: Wissensbilanz. Mehr ist nicht immer besser. Was mehr ist, ist noch lange nicht besser oder nicht unbedingt besser. Ich bin in Sorge, dass das immer gleichgesetzt wird. Ich denke nur an mehr Absolventen oder an mehr Doktoranden und so weiter.
Und das Zweite: Arbeiten wir doch wirklich an einer Vertrauenskultur! Ich habe manchmal den Eindruck, vieles, was an Verordnungen besteht, geht in die Richtung Misstrauenskultur, wir brauchen jedoch eine Vertrauenskultur. – Ich danke. (Beifall.)
14.12
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Danke. – Als Nächster gelangt Herr Kollege Broukal zu Wort.
14.12
Abgeordneter Josef Broukal (SPÖ)|: Ich denke, dass wir das sehr wohl sehen müssen, dass Mitbestimmung sich nicht darin erschöpfen kann, ob jetzt ein Platz im Senat von den Professoren zum Mittelbau wandelt, oder sich auch nicht darin erschöpfen kann, ob die derzeit im Universitätsrat nur anwesenden Betriebsräte auch ein Stimmrecht oder teilweise ein Stimmrecht bekommen.
Vor ein paar Monaten war eine Veranstaltung in der alten Aula der Universität, bei der auch endlos geredet worden ist über internationale Modelle, Gremien hinauf, Gremien hinunter, und dann steht jemand auf und sagt: Es ist schön, dass Sie sich darüber den Kopf zerbrechen. Sie zerbrechen sich eigentlich stundenlang darüber den Kopf, ob eine Person, nämlich ein Mitglied des Senats, ein Professor oder ein ao. Prof. ist. Darüber reden Sie stundenlang, aber Sie fragen sich nicht – sagte er; zu Unrecht, glaube ich, aber trotzdem –, wie Sie die ganz alltägliche Mitbestimmungssituation Tausender junger Wissenschafter und Wissenschafterinnen ändern können. Denn es ist klar, auch wenn wir jetzt im Senat beschließen, ein Sitz wandert, dann ist das eine Person, die die Möglichkeit bekommt, im Senat eine vielleicht manchmal entscheidende Stimme abzugeben. Aber es geht eigentlich darum, dass Tausende Personen, junge Wissenschafter und Wissenschafterinnen, mehr Möglichkeiten als bisher zu früherer selbstbestimmter Arbeit erhalten.
Was die befristeten Verträge betrifft, so haben wir im Herbst versucht, in einem Horuck-Verfahren etwas zu ändern, sind aber gescheitert an der Weisheit der Verwaltungsbürokraten, die gefunden haben, wenn man für die Universitäten mehrmalige Befristungen möglich macht, dann endet das damit, dass auch die Billa-Kassiererinnen nur noch befristet angestellt werden ein Leben lang. Da haben wir es zunächst aufgegeben und haben uns mit der zugegebenermaßen auch ein wenig zynischen Art zufriedengegeben, zu sagen, die Direktoren könnten ja alle Leute unbefristet anstellen, wenn sie nur wollten. Und das einzige Gegenargument, das ich bisher gehört habe – abgesehen davon, dass es sicher ein bisschen teurer sein würde, die Leute anzustellen, weil sie Abfertigung und so bekommen –: Wir wollen die Menschen nicht kündigen. Da habe ich dann auch gefunden, da ist es mit meinem Verständnis zu Ende.
Sie meinen, wir haben gerne befristete Verträge, denn die laufen dann aus, und dann sagen wir: Leider, wir haben die Schwerpunkte geändert. Wir haben zwar kein Problem damit, so wie Schmidt-Dengler, alle Welt durch Himmel und Hölle zu schimpfen oder in Zeitungsartikeln, im „Standard online“ der ganzen Welt zu erklären, wie blöd die Politiker sind, aber wir wollen es uns ersparen oder wir schaffen es nicht, einer jungen Person, die das Vertrauen, das wir in sie auf dem Arbeitsplatz gesetzt haben, enttäuscht hat, oder einer jungen Person, die das gar nicht enttäuscht hat, sondern die das Opfer einer Schwerpunktänderung an der Universität ist, zu sagen: Es tut mir leid, ich muss Sie zum 31.3. kündigen. Sie haben dann noch drei Monate Kündigungsfrist, und in dieser Zeit gebe ich Ihnen alle Zeit der Welt, sich einen neuen tollen Job zu suchen, und Sie werden von mir ein schönes Zeugnis bekommen.
Da muss ich sagen, irgendwie gibt es mehr als eine Wahrheit, was solche Dinge betrifft, und manches Mal würde man sich wünschen, dass der Mut der Universitätsleitungen gegenüber der Politik auch im Alltäglichen ein Mut wäre, bestehende gesetzliche Möglichkeiten zu nützen.
Mitbestimmung. Ich glaube, Gertrude, auch wenn wir das im Regierungsprogramm haben, alle auf Laufbahn befindlichen WissenschafterInnen sollen einer Kurie angehören, wir werden da wirklich ein Problem bekommen. Wir werden in den nächsten Jahren immer mehr junge nach ASVG angestellte Associate Professors haben, die ganz selbstverständlich in der Professoren-Kurie mitstimmen können, denn das haben wir ja unzweifelhaft vereinbart, und daneben wird es Tausende altgediente ao. Profs geben, Leute, die in Lehre und Forschung ausgezeichnet arbeiten, die wir aber von diesem Upgrading oder diesem Hineinnehmen in die Professoren-Kurie ausnehmen.
Da wird dann irgendwann einmal Recht zum Unrecht, und ich denke, wir müssen da noch einmal darüber nachdenken, wie wir das vermeiden können. Also die Jungen dürfen dann ... (Zwischenruf der Abg. Dr. Brinek.) Du wirst darauf antworten, dann werde ich es besser verstehen. – Danke.
14.17
14.17
Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne) : Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Im Unterschied zur Autonomie und zur Schwangerschaft, wo es kein Mehr oder Weniger gibt, sondern nur ein Entweder-oder, gibt es bei der Demokratie sehr wohl ein Mehr oder Weniger, und im Zusammenhang auch mit den Universitäten glaube ich, dass wir keinen Fortschritt erleben, auch keinen Stillstand, sondern einen Rückschritt. Wir fallen tatsächlich hinter die 68er zurück. Frau Kollegin Brinek, ich weiß, die 68er mögen Sie nicht, ein bisschen etwas haben sie doch gebracht. Ich erinnere an den Spruch: Unter den Talaren Mief von tausend Jahren. (Zwischenruf der Abg. Dr. Brinek.) Und wenn wir auch keine Talare mehr haben, so haben wir doch immer noch so Anreden wie Magnifizenz, die uns doch irgendwie symbolisch zeigen, welche Systeme wir noch immer haben, welche hierarchischen und wenig demokratischen Systeme wir haben. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Brinek.)
Sagen Sie mir bitte ein Argument, ein demokratisches, vernünftiges Argument, warum man den Mittelbau und die Studierenden nicht besser in die Entscheidungsstrukturen einbaut. Also wenn an der medizinischen Fakultät in Wien von den 120 Professoren und Professorinnen 13 im Senat sitzen, von 3 000 aus dem Mittelbau nur vier und von 10 000 Studierenden nur fünf, dann stimmt doch da irgendetwas nicht. Denken Sie doch einmal darüber nach! Es kann doch das Argument, die Professoren würden fähiger sein, würden vielleicht gescheiter sein, würden prädestinierter sein für Entscheidungen, heute nicht mehr gültig sein. Das ist doch diskriminierend. Mit diesem Argument könnten Sie genau genommen auch das Wahlrecht bei den politischen Entscheidungen für die Gebietskörperschaften wiederum ändern und zurückdrehen beziehungsweise irgendwelchen verdienstvollen Mitgliedern der Gesellschaft eine absolute Mehrheit vorbehalten. Also ich glaube, das kann’s nicht sein.
Was sind die Universitäten, wem dienen die überhaupt? Die dienen doch letztlich auch der Ausbildung und der Bildung der Studierenden, könnte man doch einmal formulieren, deren Interessen also. Und wer vertritt die Interessen besser als die, die es betrifft? Also wer vertritt die Interessen der Studierenden besser als die Studierenden? Ich glaube kaum, dass es die Professoren und Professorinnen sind.
Und wenn Sie schon unbedingt bei diesen Mehrheitsverhältnissen bleiben wollen, dann überlegen Sie doch zumindest, dass diese Professorinnen und Professoren von den anderen im Mittelbau und von den Studierenden gewählt werden könnten. Das wenigstens wäre schon ein Fortschritt, ganz abgesehen davon, dass wir das natürlich von den Verhältnissen her auch ändern wollen.
Was den Mittelbau betrifft – das haben wir ja von der Regierungsbank jetzt mehrere Male gehört –, das ist ja der nächste Skandal. So geht es nicht weiter! Unter 25 Prozent im Senat, unabhängig davon, was der Senat mitzureden hat. Also das geht nicht. Da bitte ich wirklich, darüber nachzudenken, sonst können wir dem nicht zustimmen, was immer kommt. – Danke. (Beifall.)
14.20
14.20.07
O. Univ.-Prof. DDr. Johannes M. Rainer (Universität Salzburg, Fachbereich Privatrecht) : Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Erstens einmal möchte ich Altrektor Ulrich Gäbler meinen Dank dafür aussprechen, dass er sich seit Jahren für die Bildungspolitik in diesem Lande engagiert. Er ist einer der wenigen Österreicher aus dem akademischen Bereich, die tatsächlich eine große Laufbahn im Ausland beschritten haben – zuerst in den Niederlanden, dann in der Schweiz, Berufung nach Harvard –, und ich hoffe, dass dieses Land auch in Zukunft nicht auf seine Expertise verzichten wird.
Ich habe meine Ausführungen in vier Punkte eingeteilt: Grundsätzliches, Rat, Senat, Rektorat. Es soll sich tatsächlich um ein System der Check and Balances handeln, ein System, das uns seit der Antike bekannt ist, lieber Rektor Töchterle, ein System, das die römische Verfassung geprägt hat und über Montesquieu auch sämtliche modernen Verfassungen und das Denken der Verfassungsjuristen beeinflusst.
Deswegen ist es mir ein Anliegen, diese drei Organe als gleichwertig und gleichrangig anzusehen. Es darf niemand sagen, ich bin jetzt hier der Boss und die anderen sind minderwertig. Hier gilt es – und an vielen Universitäten ist das geschehen –, eine Kultur der Kommunikation, der Gleichwertigkeit und des Dialogs zu entwickeln. Es handelt sich tatsächlich um drei gleichwertige unverzichtbare Organe einer modernen Universität.
Zum Rat – zu dem ich selbst zähle; ich war die letzten fünf Jahre lang Vorsitzender des Universitätsrates der Universität Innsbruck, teile also das Schicksal von Max Kothbauer –: Tatsächlich ist der Universitätsrat ein Rat sui generis, ebenso wie die Universität eine Einrichtung sui generis ist, und kann daher nicht mit einem herkömmlichen Aufsichtsrat verglichen werden. Deshalb muss ich, so sehr ich die Betriebsräte schätze, leider meine Zweifel anmelden, was ihre gesetzmäßige Beteiligung an den Universitätsräten anbelangt.
Es geht freilich um Schärfung und Präzisierung von Kompetenzen, etwa im Bereich der Curricula. Hier geht es um eine Schärfung, eine Einbindung aller drei Organe in erhöhtem Maße. Ich teile die Ausführungen meiner Vorredner Gäbler und Kothbauer, was die Kompetenzen des Universitätsrates anbelangt, insbesondere jene Gäblers hinsichtlich Plattform Findungskommission etwa. Und hier könnte man Herrn Brandl entgegenkommen, der gemeint hat, warum nicht auch ein Student, eine Studentin sich in dieser Plattform auf der Suche nach einem neuen Rektor, einer neuen Rektorin befinden soll.
Ich spreche mich dafür aus, dass dem Universitätsrat die Approbierung der Budgets zukommt, ebenso der Abschluss der Arbeitsverträge mit dem Rektorat, die Informationspflicht, werter Kollege Kothbauer, scheint mir ebenso selbstverständlich zu sein wie Ihnen, denn warum soll nur das Schlechte an den Universitätsrat gelangen und nicht auch das Positive, und selbstverständlich auch die Vorlage der abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen.
Bevor ich noch ganz kurz auf die Faculty eingehe – ich werde dann auch noch im nächsten Panel darauf eingehen –, lassen Sie mich, Herr Schmidt-Dengler, doch noch sagen: E-Learning ist kein Kinkerlitzchen, wie Sie das hier im Hohen Haus bezeichnet haben, sondern in Bezug auf das lebenslange Lernen ein ganz wichtiger Bereich, der es eben auch vielen – unter Anführungszeichen – „unterprivilegierten“ Menschen ermöglicht, an der modernen Bildung teilzuhaben. Diese Ausführung muss ich leider zurückweisen.
Ich teile schließlich die Bedenken und die Kritik von Prof. Ecker am Modell. Auch Herr Brandl hat sich gegen das kuriale Kastenwesen ausgesprochen und gleichermaßen gegen in Kurien geteilte Gremien. Ich bin auch dieser Auffassung.
Ich bin der Auffassung, dass in der österreichischen Bildungspolitik durch die Einrichtung der so genannten außerordentlichen Professoren – ich verwahre mich sogar selbst gegen diese Bezeichnung, für mich sind das tatsächlich Professoren wie alle anderen, und ich habe nicht die Abgehobenheit, über diesen zu stehen, nur weil ich ein berufener Ordinarius bin – Ungleichheit geschaffen wurde. Selbstverständlich wird in weiten Bereichen der Lehre und Forschung Großartiges geleistet, und eine Diskriminierung dieser Menschen ist hier völlig Fehl am Platze und muss auf intelligente Weise beseitigt werden. Wir müssen uns zusammensetzen. Ich habe immer versucht, hier Modelle zu entwickeln. Es ist eine Schande, dass so ein Modell in Österreich nach wie vor herumgeistert. – Vielen Dank. (Beifall.)
14.25
14.25
O. Univ.-Prof. Mag. Dr. Gerhard Clemenz (Vorsitzender des Senats der Universität Wien) : Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wurde heute schon wiederholt mit Recht darauf hingewiesen, dass Universitäten sich in vielen Punkten grundlegend von Unternehmen unterscheiden, und man sollte auch die Konsequenz daraus ziehen. Strukturen, die für Unternehmen adäquat und effizient sein mögen, sind das eben sehr oft für Universitäten nicht. Und eine Universitätsstruktur, die sich ausschließlich an Unternehmensmodellen orientiert, wird letzten Endes nicht den erhofften Erfolg haben können.
Ich komme damit zu diesem Dreigestirn zwischen Rektorat, Senat und Universitätsrat, das wir in dieser Form in Unternehmen natürlich nicht finden.
Ein entscheidendes Merkmal von Universitäten ist, dass sie nur florieren können, wenn – wenn ich das etwas pathetisch formulieren darf – Herzen und Hirne ihrer Angehörigen voll für die Universität eingestellt sind und im Dienst dieser Universität sind. Das wird man aber nur erreichen, wenn man sie in vielen Dingen selbst bestimmen lässt, wenn man sie an der Gestaltung der Universität teilnehmen lässt. Forschung heißt Grenzen überschreiten, neue Wege gehen, und Persönlichkeiten, die dazu imstande sind, kann man nicht einfach zu Befehlsempfängern degradieren. Das wird nicht funktionieren.
Ich halte den Universitätsrat für ein durchaus wichtiges und zweckmäßiges Organ, ich halte es für wichtig, dass hier eine Außensicht eingebracht wird – und es ist eine Außensicht, lieber Max Kothbauer, so sehr du dich mit der Universität identifizierst, aber es gibt hier gewisse Unterschiede –, aber die Möglichkeiten des Universitätsrates haben eben auch Grenzen. Ich bin auch sehr für ein starkes Rektorat, insbesondere was wirtschaftliche Entscheidungen betrifft, aber auch in vielen anderen Bereichen. Eine autonome Einrichtung benötigt gute Entscheidungsstrukturen, aber sie benötigt auch Kontrolle, und diese Kontrolle muss zu einem großen Teil von innen kommen, die kann nicht nur von außen, vom Universitätsrat kommen. Das heißt, hier ist eine enge Zusammenarbeit und Verzahnung unbedingt notwendig.
Ein Wort zur Rektorswahl. Ich glaube, dass hier ein Modell herumgeistert, das ich von vornherein für zum Scheitern verurteilt halte, und ich warne sehr davor, das jetzt durchzudrücken. Wie ich mich auch überhaupt der Kollegin Spiel anschließen möchte, dass wir mit der Reform behutsam umgehen sollen. Wir haben einen Lernprozess hinter uns. Vieles funktioniert heute wesentlich besser als noch vor einigen Jahren, und wir sollten im Zweifelsfall lieber versuchen, innerhalb der bestehenden Strukturen weiterzulernen, uns weiterzuentwickeln als neue einzuführen, die in vielen Punkten unter Umständen eine Verschlechterung und eine neue Belastung für die Universitäten bedeuten. – Danke schön. (Beifall.)
14.28
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Jetzt gelangt Frau Kollegin Karl zu Wort. Ich habe, weil ich vorhin kurz ermahnt wurde, ein bisschen auf einen Mix geachtet, dass nicht Vertreter von den Grünen hintereinander sprechen, sondern dass es etwas kontroversieller wird. Deswegen ist die Reihenfolge von mir etwas geändert worden. – Bitte, Sie sind am Wort, Frau Kollegin.
14.29
Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP) : Sehr geehrte Experten! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auch auf das von Herrn Prof. Ecker vorgeschlagene Faculty-Modell zu sprechen kommen, weil ich das für sehr zielführend halte. Er hat vorgeschlagen, die Kurien zusammenzuführen. Das ist deshalb sinnvoll, weil unser Kurienmodell in der heutigen Universität ausgedient hat. Es ist ein historisches Relikt, das ist heute ja schon mehrfach angesprochen worden, wir müssen also davon abgehen.
Für wichtig halte ich aber auch die Forderung von Herrn Prof. Ecker, dass es dabei abgestufte Verantwortlichkeiten geben muss, denn wir müssen eines sehen: Der Mittelbau ist eine sehr inhomogene Gruppe. Es handelt sich nämlich um Universitätsangehörige, die sich auf verschiedenen Karrierestufen befinden, die können wir nicht alle in einen Topf werfen. Das heißt, wir müssen die Verantwortlichkeiten nach den Karrierestufen abstimmen. Diese abgestuften Verantwortlichkeiten sind ja nichts gänzlich Neues. Denken Sie etwa an das Habilitationsverfahren, wie wir es schon vor dem UG 2002 gehabt haben. Eine beschlussfassende Stimme hatten ja immer schon nur Habilitierte. Für wichtig halte ich eben in diesem Zusammenhang, dass wir uns hier auf ein Verfahren einigen, und da hat mir der Vorschlag sehr gut gefallen, auf den § 99 des Universitätsgesetzes 2002 zurückzugreifen, nämlich auf dieses abgekürzte Berufungsverfahren. Da ist es jetzt gleichgültig, ob das ein alter ao. Univ.-Prof. ist, den Sie angesprochen haben, oder ob es sich um einen Associate Professor handelt, zwischenzeitlich hatten wir auch Dozenten, also das ist ganz egal, entscheidend ist die Qualifikation, die ich in diesem abgekürzten Berufungsverfahren feststellen kann. Und wissen Sie, Qualifikation ist für mich primär etwas, das durch die Forschungsleistung und auch durch die Lehre zum Ausdruck kommt und nicht immer in einem Berufungsverfahren. Ich glaube, dass für die Feststellung der Qualifikation auch dieses abgekürzte Berufungsverfahren sehr wohl ausreichen würde.
Professor Steiner hat angesprochen, dass sich die Mittelbauangehörigen verstärkt ausklinken, nämlich in dem Sinne, dass sie keine Verantwortung in den Organen übernehmen und nur auf die eigenen Interessen schauen. Ich glaube, das ist eine Folge dessen, dass natürlich bei vielen von unseren jungen Universitätsangehörigen Unsicherheiten herrschen. Da ist es ein Defizit, dass der Kollektivvertrag noch immer nicht auf dem Tisch liegt, denn wichtig für die jungen Wissenschafter und Wissenschafterinnen ist, dass sie ein Karrieremodell haben, an dem sie sich orientieren können, um so auch ihre wissenschaftliche Zukunft zu planen.
Ich bin sehr froh darüber, dass mittlerweile schon an den Universitäten – ich weiß es definitiv von der Uni Graz – im Vertragsweg solche Laufbahnmodelle, Laufbahnvereinbarungen mit den jungen Wissenschaftern getroffen werden. Hier werden natürlich sehr viele Unsicherheiten beseitigt, wenn ich weiß, wie geht es weiter mit meiner wissenschaftlichen Karriere.
Von Professor Steiner wurde auch angesprochen, dass es zu keiner Differenzierung zwischen den neuen Angestellten und den alten Beamten kommen darf. Das ist natürlich ein Problem, aber Differenzierungen hatten wir schon bisher. Denken Sie etwa daran, dass Universitätsassistenten und Vertragsassistenten nebeneinander bestanden haben. Universitätsassistenten waren Beamte, Vertragsassistenten waren Vertragsbedienstete. Beide haben das Gleiche getan, doch es ist dienstrechtlich differenziert worden zwischen diesen beiden Assistententypen. Auch das war nicht gerechtfertigt und nicht einsichtig.
Von solchen Modellen sollte man generell abgehen, wobei natürlich im Moment diese Parallelität der verschiedenen Dienstverhältnisse, der verschiedenen Beschäftigungsverhältnisse eine Frage der Zeit ist. Aber in die bestehenden Verträge konnten wir natürlich nicht eingreifen, also müssen wir vorübergehend das Übel in Kauf nehmen, dass wir parallel laufende Beschäftigungsverhältnisse verschiedenen Typs haben. – Danke. (Beifall.)
14.33
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Das war jetzt schon ein Vorgriff auf das nächste Panel, wenn ich das richtig verstanden habe.
Herr Kollege Grünewald gelangt jetzt zu Wort.
14.33
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne) : Sehr geehrte Damen und Herren! Also ich habe wirklich das positive Gefühl, in einem Dialog wie diesem könnte man zusammen, so wie wir hier sitzen, schon etwas erreichen, wenn ich nicht gehört hätte, dass es nur darum geht, einen Text zu schärfen. Und etwas, was nicht im Text steht, kann ich nicht schärfen, weil es nicht vorhanden ist, und das sollten wir jetzt ansprechen.
Ich habe Rektor Gäbler vor vielen Jahren in Gesprächen über Universitätsreform und Nachwuchsförderung kennengelernt, und ich war sehr beeindruckt, als er mir ein Papier zur Lage des wissenschaftlichen Nachwuchses, seiner Situation und seiner Förderung in Basel oder darüber hinaus gegeben und erzählt hat, sie werden eine Reform erst dann machen, wenn diese elementaren Dinge des Nachwuchses, des Vertrauens zwischen den Hierarchien geklärt sind, und nicht vorher.
Das ist ein elementarer Unterschied zu Österreich. Frau Kollegin Brinek, natürlich kann es sein und wird es vielfach so sein, dass Professoren die Gescheiteren sind, aber dann könnte man das ja beweisen in Gremien, wo die Gescheitheit nicht durch absolute Mehrheit dokumentiert wird, sondern durch die Gewichtigkeit des besseren Arguments. Und darum wünsche ich mir eben teamorientierte Universitäten als Ort auch des Streitens, des leidenschaftlichen Streitens um die Wahrheit, die kein Monopol einer Kurie sein kann oder von sonst irgendjemandem. Intelligenz wächst und bewegt sich, da geht es hin und her, und ich finde es nicht gut, wenn man auf die Ressourcen, auf die Intelligenz, auf die Kreativität der Mehrheit nicht nur des Nachwuchses, sondern der Mehrheit jener, die wissenschaftlich arbeiten und lehren und nicht im Stand einer ordentlichen Professur sind, verzichtet und sie demotiviert, indem man sie ausschließt von wichtigen Prozessen eines Dialoges: Wohin geht die Universität? Was sollten Schwerpunkte sein?
Vertrauensbildende Maßnahmen sind nett, aber nur angehört zu werden und dann zu hören: Na ja, jetzt habe ich Sie gehört, aber ich bin ganz anderer Meinung, schminken Sie sich das ab!, ist keine vertrauensbildende Maßnahme. Man sollte um die besseren Dinge also absolut streiten.
Ich habe – ich will keine Anekdoten erzählen – ein Berufungsverfahren betreffend eine ordentliche Professur für Biochemie erlebt. Da hat sich der Anatom, der vielleicht noch die Formel von Alkohol oder Wasser beherrscht hat, aus Machtgründen hineinreklamiert. Macht ist etwas Neutrales, könnte man sagen, aber Macht allein ist mir zu wenig. Zur Macht gehört sozusagen das Ethos oder Libido, Leidenschaft, Kraft, Begeisterung und auch Verzweiflung, die man erlebt, wenn man sieht, dass junge Leute nicht mitreden können.
Das Modell der Faculty ist, wie ich meine, etwas Sinnhaftes. Ich glaube, der Senat sollte in strategischen Dingen über eine reine Anhörung hinaus mitreden können. Das würde auch den Rektor stärken. Und man könnte dann sehen, dass so ein Team aus Leuten gebildet wird, die sich gegenseitig helfen und sich nicht durch Vertretung von Partikularinteressen oder diversen unterschiedlichen Blickwinkeln gegenseitig lahmlegen. Und dieses Vertrauen sollten wir haben, wenn wir daran glauben, dass Klugheit siegt und nicht die Macht allein.
Und übrigens: Im Ministerium sitzen ja auch nicht nur ordentliche Professoren, und dennoch bestimmen sie über die Geschicke der Universität. (Beifall.)
14.37
14.37
Prof. Dr. Frank Ziegele (Centrum für Hochschulentwicklung) : Meine Damen und Herren! Drei Punkte aus meiner Außensicht:
Erstens: Wenn Sie die deutsche Exzellenzinitiative angucken und die Hochschulen angucken, die darin erfolgreich waren, dann werden Sie sehen, dass die meisten dieser Hochschulen und Universitäten sehr individuelle Organisationsmodelle geschaffen haben. Göttingen etwa hat einen Göttingen Research Council eingerichtet, der als eine Art Hochschulrat fungiert, aber gemeinsam zwischen allen außeruniversitären Forschungseinrichtungen der Region und der Universität. Die TU München, die da unglaublich erfolgreich war, hat dieses Gremium aus Präsidium plus Dekanen als erweiterte Hochschulleitung in eine sehr maßgebliche Position gebracht.
Das bringt mich zu folgender These: Könnte man nicht mit einem Gesetz auch eine Richtung schaffen, in der der dreibeinige Tisch sozusagen das Grundmodell ist, das man erst mal reinstellt, das eigentlich eine solide Grundlage ist, aber es dann der Universität ermöglichen, an diesem Tisch noch ein bisschen herumzuschreinern, sodass er zum Rest der Einrichtung passt. Das ist, glaube ich, ein Bild, das man an dieser Stelle verwenden könnte.
Zweiter Punkt: Man kann Gremien nach zwei Grundprinzipien zusammensetzen. Man kann es machen nach dem Prinzip der Interessenvertretung und Repräsentanz – das ist sicherlich das Maßgebliche für das Gremium des Senats –, man kann es aber auch machen nach dem Kriterium der Expertise, also der Frage, sind da Leute drinnen, von denen ich auf Grund ihres Hintergrunds und ihres Wissens die entscheidenden Impulse erwarte.
Ich habe bei der Diskussion, die ich hier wahrnehme, in Bezug auf den Uni-Rat häufig das Gefühl, dass dies bei Ihnen zu sehr in Richtung Repräsentanz und zu wenig in Richtung Expertise gedacht ist. Also auch das wäre ein Signal, das ein Gesetz senden könnte, denn eigentlich geht es darum, dass man hier intelligente Feedback-Geber mit einem Interesse an der Universität bekommt, die dann Impulse einbringen und dadurch die Universität voranbringen.
Mein letzter Punkt: Es wird häufig in einer engen Verbindung über Paritäten in Gremien und Motivation, Frustration von Studierenden, vom Mittelbau und so weiter gesprochen. Meine Frage ist: Bietet nicht das neue Modell der Steuerung der autonomen Universität viel mehr Möglichkeiten, etwas gegen diese Frustration und für Motivation zu tun?
Ich gebe ein paar Beispiele aus dem breiten Spektrum. In Deutschland gibt es viele Universitäten, die die Studierenden maßgeblich über die Verwendung der Studienbeiträge entscheiden lassen. Ist das nicht ein Feld, das viel interessanter ist als, wie vorhin diskutiert wurde, die Frage, ob jetzt einer mehr oder weniger irgendwo drinsitzt? Wenn man den Studierenden das Geld in die Hand gibt und sagt, ihr wisst, wo Studiengebühren eingesetzt werden müssen, dann haben die doch viel mehr davon, genauso wie Nachwuchswissenschafter, denen man Geld gibt, um einen Forschungspool einzurichten, aus dem sie eigenständig ihre Projekte finanziert bekommen und sich entfalten können. Das sind alles Dinge in Verantwortung der Universität, die für die Motivation sehr, sehr viel entscheidender sind als die Frage der Gruppenparitäten. – Danke. (Beifall.)
14.40
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Herr Professor Rauch als Nächster. – Herr Professor, bitte.
14.41
O. Univ.-Prof. Dr. Wolf Rauch (Institut für Informationswissenschaft und Wirtschaftsinformatik, Karl-Franzens-Universität Graz) : Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte das Vergnügen, schon ganz zu Beginn der Gesetzwerdung des UG 2002, damals im Rahmen der Rektorenkonferenz, mit dabei zu sein, und ich muss sagen, ich bin eigentlich beeindruckt, wie konstruktiv dieses Gesetz, das ein Paradigmenwechsel in Österreich war, aufgenommen wird.
Mein Resümee ist: Wir haben damals sehr viel Arbeit in die Vorbereitung gesteckt. Es gab rote, grüne, blaue, weiße, schwarze Papiere. Ich glaube, der Aufwand hat sich gelohnt. Es war sinnvoll, von Anfang an alle beteiligten Gremien einzubinden, die Wirtschaft, die Industriellenvereinigung, die Rektorenkonferenz, die universitären Gremien, die einzelnen Parteien. Es hat sich gelohnt.
Und letztlich sprechen wir doch hier vor allem über Feintuning, über Detailregelungen, und das ist gut so.
Über etwas sprechen wir noch nicht, und den Gedanken möchte ich zusätzlich einbringen. Ein wesentliches Element des UG 2002 war es, dass wir einen riesigen Dschungel von Gesetzen und Verordnungen reduziert haben. Wir sollten daher auch jetzt bei einer Neustrukturierung, bei einer Verbesserung des Gesetzes darüber nachdenken, was wir reduzieren können, ob wir nicht die vorhandenen Instrumente noch besser einsetzen können. Ich glaube, wir haben die noch lange nicht ausgelotet, etwa die Ziel- und Leistungsvereinbarungen, das Zusammenspiel der einzelnen Gremien.
Mein Appell ist also: Weniger wird mehr sein bei den Verbesserungen des Gesetzes. Es geht darum, eher zu reduzieren, die vorhandenen Instrumente wirklich auszuprobieren, zu testen. Geben Sie uns dafür durchaus bitte noch ein bisschen mehr Zeit. Wir, die Universitäten, müssen lernen, mit diesen Instrumenten auch umzugehen, und ich glaube, da ist noch sehr viel mehr drinnen.
Zweiter Aspekt. Es ist die Rolle der Universitäten hier mehrmals angesprochen worden. Sind wir Unternehmen? Sind wir Organisationen? Meine klare Positionierung hier ist: Wir sind Biotope, wir sind Stätten, viel älter als die Unternehmen, viel älter als dieser Staat, vom Alter her können es gerade noch die Kirchen mit uns aufnehmen. Es hat sich hier sehr viel bewährt an Kultur, an akademischer und universitärer Kultur, und diese Kultur ist eine Kultur des Schaffens von Kreativität, des Schaffens von Freiräumen, auch eine Kultur der Unangepasstheit.
Auch das führt mich zu der Erkenntnis: Es muss nicht alles gleich sein, es muss nicht alles geplant sein – ein Appell, der sich auch und vor allem an die Universitäten selbst richtet. Ich glaube, auch wir haben teilweise mit unseren Satzungen, Regulationen und Ähnlichem über das Ziel hinausgeschossen. Reduzieren wir es! Mut zur Unvollkommenheit! Mut zur Lücke!
Dritter und letzter Punkt: Ein deutliches Ja zu Qualitätskontrolle und Evaluierung. Aber diese Qualitätskontrolle und Evaluierung finden bei uns statt, sie finden international statt, und zwar sehr erfolgreich.
Das Ziel muss sein wissenschaftliche Qualität in Forschung und Lehre. Und daher: Wenn wir bei der neuen Gesetzwerdung Gruppen stärken, dann bitte stärken wir die internationale Fachgemeinschaft. Sie ist stark drinnen in unseren Gesetzen, und das ist gut so.
Dieser Aspekt scheint mir als Ergänzung wichtig zu sein. Wir haben jetzt keinen Advokaten der internationalen Fachgemeinschaft hier, wenn ich von einzelnen Ausnahmen absehen darf. Ich glaube, es sollte das Hohe Haus auch berücksichtigen, wie wir diesen Aspekt stärken können. – Danke vielmals. (Beifall.)
14.45
14.45
Ass.-Prof. Dr. Ingwald Strasser (Zentralausschuss für die Universitätslehrer/innen) : Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin im Auftrag des Zentralausschusses für die Hochschullehrer hier, bin also dem Wesen nach den Betriebsräten zuzuordnen. Ich bin selbst auch stellvertretender Betriebsratsvorsitzender an der Medizinischen Universität Wien und möchte einige Aspekte, die zu diesem Thema hier schon angesprochen wurden, noch einmal herausstreichen.
Ich hoffe, Rektor Winckler fürchtet jetzt nicht, ich rufe die jugoslawische Arbeiterselbstverwaltung aus – Sie haben das heute Vormittag so ein bisschen in den Raum gestellt, dass das zu befürchten sei –, das werde ich nicht tun, aber doch auf einige Aspekte hinweisen.
Erster Aspekt: Mich hat den ganzen Tag schon überrascht, wie unscharf der Begriff der Universität ist. Ist sie jetzt ein Unternehmen sui generis oder welcher generischen Herkunft auch immer, oder ist sie gar, wie ich jetzt gerade gehört habe, ein Biotop? Ich bitte inständig darum, das UG 2002 so auszurichten, dass hier ein vernünftiger, den Aufgaben der Universität gerecht werdender Gesetzestext daraus wird.
Damit komme ich gleich zum zweiten Punkt. Ich habe hier auch gehört, in diesem Dreieck sei der Universitätsrat ein Aufsichtsrat sui generis. Dann nenne ich Ihnen jetzt meine Forderung. Der Betriebsrat muss in den Universitätsrat hinein, und wenn es nach dem Arbeitsverfassungsgesetz nicht geht, dann sage ich jetzt, ich bin ein Betriebsrat sui generis, und dann schaffen wir das entsprechende Gesetz dafür.
Unsere Erfahrungen mit dem Universitätsrat sind nicht gut. Wir wollen dort hinein, wir wollen dort unserem Auftrag nachkommen. Bei der Entwicklung des Gesetzes damals hat es geheißen, die Mitbestimmung kommt weg, aber tröstet euch, liebe Freunde – so hörten wir damals –, die Mitbestimmung läuft über den Betriebsrat. Jetzt sind wir an wesentlichen Dingen nicht beteiligt. – Das, um diesen Player da abzuhandeln.
Der zweite Player ist der Rektor. Aus meiner Sicht und auch aus der Sicht vieler Kollegen funktioniert die Zusammenarbeit, so wie sie auch in der Arbeitsverfassung vorgesehen ist, wenn der betreffende Rektor – meiner tut es – sich an diese Kulturfrage hält. Aber das Beschwören der Kulturfragen hat immer so etwas Vages an sich, darauf kann man sich nicht verlassen. Ich würde um entsprechende gesetzliche Regelungen bitten. Aber beim Rektor ist das Problem aus meiner Sicht nicht gegeben.
Zur Wahl des Rektors. Ich verstehe nicht, warum nicht eine Wahl durch die „Werktätigen“ sozusagen vorgenommen werden kann. Das Hohe Haus wählt seine Präsidenten auch nicht aus kleinen Gruppen heraus, sondern das gesamte Plenum stimmt dort ab.
Weiterer Aspekt: der Senat. Ich bin selbstverständlich dafür, dass wir die Mitbestimmung in der detaillierten Form haben, aber ich möchte mich jetzt gar nicht festlegen, denn als Betriebsrat sehe ich den Senat auch in seiner Rolle und Funktion als Arbeitgeber, weil er Beschlüsse fasst, zu denen der Betriebsrat Stellung nehmen muss – inhaltlich, formal et cetera. Also würde ich höflich bitten, auch dort zu überprüfen, in welcher Form wir die Mitbestimmung einfließen lassen, ob das jetzt repräsentativ geschieht – was mir am liebsten wäre – oder, wie vorhin gesagt wurde, aufgrund der Leistungen, das wäre im Detail zu prüfen.
Ein wichtiger Punkt ist bis jetzt nicht angesprochen worden, die Ebene tiefer. Bei der Mitbestimmung im Senat ist es sicherlich nicht so dramatisch, ob jetzt ein Professor mehr oder weniger da drinnen sitzt, aber das setzt sich auf den Ebenen der Organisationseinheiten und darunter fort. Da gibt es nämlich nichts, da ist das den Satzungen vorbehalten.
Hier wären gewisse rechtliche Vorgaben wahrscheinlich sehr nützlich. Denn die Jungen und die Wissenschafter sind nicht nur wegen des fehlenden KV irritiert, sie gehen überhaupt aus allen Gremien raus, weil das Gesetz, wie Kollege Steiner gesagt hat, vor Ort tatsächlich noch nicht angekommen ist. Das ist angekommen bei der Schicht, die mitgemacht hat, die Funktionäre waren, die eingebunden waren, aber ansonsten ist das Gesetz nicht angekommen. Hier bedarf es, sage ich einmal, vereinzelter rechtlicher Hilfestellungen, um auch die von Ihnen angedachte Kultur sozusagen greifen zu lassen. – Danke schön. (Beifall.)
14.49
14.50
O. Univ.-Prof. Dr. Christoph Badelt (Vorsitzender der Österreichischen Universitäten-Konferenz) : Meine Damen und Herren! Ich habe mich jetzt noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich eine Klarstellung vornehmen wollte, insbesondere zu einer Äußerung vom Abgeordneten Broukal, der jetzt blöderweise nicht da ist, aber ich will es trotzdem tun (Abg. Broukal – nicht von seinem Platz aus –: Ich bin hier!) – ah, er ist schon da, umso besser –, nämlich zur Thematik der Kettendienstverträge und zum Agieren der Rektoren in diesem System.
Ich möchte doch auf Folgendes aufmerksam machen: Ein Teil der ungünstigen Personalstruktur, die wir an den Universitäten haben, resultiert daraus, dass in der Vergangenheit aufgrund unterschiedlicher Faktoren, unter anderem auch aufgrund anderer Dienstrechte, eine große Zahl von Mittelbauangehörigen definitiv gestellt worden ist, egal, ob mit oder ohne Habilitation, sodass es eine große Zahl von Instituten, Abteilungen et cetera gibt, wo praktisch kein Platz für wissenschaftlichen Nachwuchs ist, wenn es nicht zu einer Personalexpansion kommt, die budgetär nicht immer möglich ist.
Das war einer der Gründe, warum man das Kettendienstvertragsverbot eingeführt hat, denn wenn Sie mehrere befristete Verträge hintereinander reihen, dann kommen Sie möglicherweise zu der Situation, dass Menschen im Alter von 40 Jahren, die hoch spezialisiert sind, auf einmal keinen Platz mehr haben, und da ist es wesentlich besser, sie haben diese Klarheit schon früher.
Nun haben wir an den Universitäten natürlich auch die Nachteile des Kettendienstvertragsverbotes erlebt, und es ist oft wirklich sehr, sehr hart, einen Menschen, der gut qualifiziert ist, der sechs Jahre da war, nicht weiter beschäftigen zu können, es sei denn, man stellt die Person unbefristet.
Und nun komme ich zu Ihrer Kritik, Herr Abgeordneter Broukal, denn ich möchte einfach auch erklären, warum die Vorgangsweise so ist, wie wir sie gewählt haben. Wenn wir als Rektoren sagen, wir wollen nicht eine Kultur des Kündigens einführen, dann geht es ja nicht um jenen Fall der Kündigung, den Sie in Ihrem Redebeitrag angedeutet haben, nämlich dass jemand seine Leistung nicht erbringt, sondern es geht um jenen Fall, wo ein Mensch lange an der Universität tätig ist, seine Leistung erbringt und die Rektoren eigentlich aus strukturellen Gründen gezwungen würden, diese Person zu kündigen, nämlich mit der ausschließlichen Begründung, man will Platz für Jüngere schaffen.
Das halten wir weder für arbeitsrechtlich möglich, das hält wahrscheinlich auch vor keinem Arbeitsgericht, und schon gar nicht halten wir es für moralisch oder als Position, wie man an einer Universität miteinander umgehen will, für sinnvoll. Und nur so ist es gemeint.
Sie können daher in Wahrheit, wenn Sie das System aufrechterhalten wollen, dass wissenschaftlicher Nachwuchs auch Platz hat, nicht alle Leute definitiv stellen. Ein unbefristetes Dienstverhältnis führt im Effekt dann zu einer Definitivstellung, wenn Sie die Leute nur mehr aus Altersgründen kündigen wollten, und das kommt für uns nicht in Frage. Das wollte ich nur ergänzen. (Beifall.)
14.53
14.53
|: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geschätzte Abgeordnete! Geschätzte Rektoren! Mein Name ist Markus Langthaler, ich vertrete die AktionsGemeinschaft. Ich möchte nur auf zwei Punkte ganz kurz eingehen: auf die Akzeptanz dieses Gesetzes innerhalb der Universität, der zweite Punkt wäre der Senat.
Markus Langthaler (Obmann der AktionsGemeinschaft Uni Wien)Zum ersten Punkt: Ich habe als ganz junger Student noch mitbekommen, wie das UG 02 implementiert worden ist, mit welchem Widerstand teilweise an den Universitäten gearbeitet worden ist. Wir haben hier auch zwei Kollegen in diesem Raum, die persönlichen körperlichen Einsatz geleistet und Leid ertragen haben, nämlich Herr Rektor Winckler und Herr Sektionschef Höllinger, dem von Kollegen, Studierenden der linken Reichshälfte – ich formuliere es jetzt einmal so –, eine Torte ins Gesicht gedrückt worden ist, wodurch er fast, ich will nicht sagen, verletzt worden ist. Der zweite Punkt war, als zum Beispiel, Herr Präsident Clemenz, mit einem Vorschlaghammer die Tür unseres Senatssaales zertrümmert worden ist, um sich Einlass zu verschaffen, und dann dieser Senatssaal besetzt worden ist.
Ich verurteile grundsätzliche diese Vorgangsweise, möchte aber trotzdem darauf hinweisen, dass das schon auch Ausdruck dessen ist, wie man mit dem Mittelbau und den Studierenden damals umgegangen ist. Man hat sie nämlich nicht adäquat eingebunden. Das setzt sich, wie viele Kollegen bereits gesagt haben, auch jetzt fort in einer mangelnden Akzeptanz dieses Gesetzes und im teilweisen Rückzug des Mittelbaues. Das fußt alles auf diesem Beginn des Universitätsgesetzes 2002. Das möchte ich nur einmal hier erwähnt wissen.
Grundsätzlich möchte ich auch noch kurz ein Plädoyer für den Senat halten und das verstärken, was der ÖH-Vorsitzende Hartwig Brandl gesagt hat. Ich spreche mich auch für die Stärkung des Mittelbaues aus, weil er die tragende Säule im Senat ist, der wirklich die Arbeit im Senat leistet.
Zweiter Punkt: Studierenden-Vertreter. Ich möchte nur kurz für den Senat der Universität Wien erklären, wie das Repräsentanzverhältnis ist. Wir haben 13 Mandatare, davon elf Professoren und zwei vom Mittelbau, die ungefähr 6 000 Angestellte repräsentieren, wir haben fünf Studierenden-Vertreter, die 80 000 Studierende vertreten. Wie soll hier eine adäquate Vertretung der Studierenden vonstatten gehen, vor allem wenn man noch im Vordergrund sieht, dass die Studierenden noch einen Senatssitz verlieren sollen? Hier möchte ich schon auch einen Appell an den Gesetzgeber richten, diesbezüglich sehr einfühlsam vorzugehen.
Warum ist es wichtig, Studierende überhaupt da drinnen zu haben? Es geht nicht darum, dass sie groß ihre politischen Ansichten wiedergeben, sondern das Wichtigste von Studierenden-Vertretern in diesem Gremium ist der Resonanzboden. Sie sind, wenn schon nicht die Leidtragenden, so doch die Personen, die die Vorhaben des Rektorats, des Ministeriums auf ihren eigenen Schultern spüren und auch Feedback geben können, wie man etwas besser machen kann. Unsere Erfahrung in diesem Bereich wird auch von den Professoren geschätzt und fließt auch ein zur Verbesserung der ganzen Struktur. Deshalb ist es sehr, sehr wichtig, dass die Studierenden hier eine entsprechende Vertretung haben. – Ich danke. (Beifall.)
14.57
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Danke. Damit ist der dritte Teil dieser Enquete fast erledigt.
Gibt es auf der Seite des Podiums noch Wortmeldungswünsche? – Ich sehe doch einige. Fangen wir mit Herrn Mag. Kothbauer an. – Bitte.
14.57
Mag. Max Kothbauer (Vorsitzender des Universitätsrates der Universität Wien) : Nur zwei Anmerkungen. Die eine: Wichtig ist die Außensicht. Wir haben nie darüber gesprochen, welche Qualifikationen Universitätsräte haben sollen. Ich glaube, das ist schon auch sehr wichtig, weil gerade bei uns der Senat unter der Führung von Prof. Clemenz mehrheitlich sehr, sehr hochrangige Wissenschafter, europäische Wissenschafter bestellt hat, und ich würde schon sagen, diese Form der Außensicht sollen wir begrüßen. Ich weiß nicht, ob man das hineinschreiben kann – zumindest in den Motivenbericht –, dass diese Universitätsräte sich schon auch mit Universitäten beschäftigen sollten, jedenfalls zum Teil.
Auf den zweiten Punkt hat mich der verehrte Herr Prof. Schmidt-Dengler gebracht. Ich sage vorher und nachher, ich bin für mehr Mitbestimmung, aber eines möchte ich schon immer wieder sagen: Es wird so wahnsinnig gerne auf das 75er Jahr verwiesen. Ja, das war eine unglaubliche Zeit des Aufbruches. Jeden Respekt der großartigen Hertha Firnberg. Es gab mehr Geld, es gab mehr Professuren, es gab Durchlüftung, keine Frage. Aber, bitte, wo war die Mitsprache? Darf ich an die Gremien von damals erinnern. Worüber haben sie denn gesprochen? Wer hat entschieden, welche Professurenstellen es an einer Universität gibt? – Es hat das Ministerium entschieden, welche Professuren es gibt. Es hat das Ministerium, glaube ich, sogar mit den Habilitationen etwas zu tun gehabt. Es hat das Ministerium entschieden, wer die Einzelprofessur bekommt.
Und jetzt komme ich zur Neuzeit dieses Gesetzes – deswegen finde ich es ja so gut, wenn man ein paar Korrekturen macht, ich bin für mehr Mitbestimmung –, jetzt hatten wir Entwicklungsplan-Diskussionen, zwei volle Durchgänge mit den Fakultäten, über ein Jahr Arbeit, wirkliche Gespräche, Einbeziehung von wissenschaftlichen Beiräten der Fakultäten beziehungsweise der gesamten Universitäten. Und am Schluss bitte haben das alle akzeptiert, der Senat einstimmig, samt dem Herrn Prof. Schmidt-Dengler, der Betriebsrat. Da ist mir noch vorgeworfen worden, dass ich den Betriebsrat frage, ob er auch dafür ist. Da ist mir gesagt worden, ich darf den gar nicht fragen, aber nicht von uns, sondern von einem Betriebsrat, der nicht dort war, ist mir das vorgeworfen worden. Also, bitte, in wichtigen Fragen hat es noch nie so viel Mitsprache gegeben. Dennoch bin ich für mehr Mitsprache. – Danke. (Beifall.)
14.59
15.00
Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Gerhard Ecker (Vorsitzender des Universitätslehrerverbandes an der Universität Wien) : Ich möchte das ganz kurz fortsetzen und in Richtung der Anzahl der Tischbeine noch ein paar Überlegungen anstellen.
Es tut mir leid, ich sehe das Ministerium nicht als das vierte Bein! Das Ministerium ist vielleicht der Boden, der uns ein solides Stehen ermöglicht, oder – und da bin ich sehr dankbar für Ihre Wortmeldung von ganz zu Beginn – irgendwann einmal eine wirklich prall gefüllte Suppenschüssel, aus der wir dann auch schöpfen können, aber keinesfalls ein viertes Leitungsgremium.
Die Universitäten sind autonom, sie sollen autonom bleiben. Das Ministerium kann über Leistungsvereinbarungen gestalten, aber im Übrigen müssen die Universitäten ein Selbstverständnis entwickeln, diese Autonomie zu leben, wodurch sie dann auch keine Möglichkeit mehr haben, Schuld abzuschieben: Wir sind dann selbst für das, was wir tun, verantwortlich.
Der zweite Kommentar geht in Richtung Findungskommission, weil ich hier von den Studierenden höre, dass auch sie vertreten sein wollen. – Ich möchte mein Statement noch einmal verstärken: Ich sehe die Findungskommission bestenfalls als eine Art Headhunting-Institution, die garantieren könnte, dass man wirklich hochkarätige Leute mit einer gewissen Garantie der Vertraulichkeit kontaktieren kann, und nicht als etwas, das schon Vorentscheidungen trifft. Wenn das so wäre, wenn mehr geplant ist, dann müsste hier der Senat eine wichtigere, eine entscheidende Rolle spielen.
Und das nicht, weil ich kein Vertrauen in unseren Universitätsrat habe – ich habe sehr großes Vertrauen in den Universitätsrat, ich habe das dort mehrmals gesagt und durch meine langjährige Tätigkeit im Senat auch dieses Vertrauen gewonnen –, sondern das liegt, wie ich auch schon erwähnt habe, an den beteiligten Persönlichkeiten: Wenn sich die Persönlichkeiten für die Universität einsetzen, wird es immer funktionieren, egal, wie die Rahmenbedingungen sind! Wir sollten hier aber ein System schaffen, das funktioniert und dann vielleicht nicht davon abhängt, dass man auch ausgezeichnete Persönlichkeiten hat. – Danke. (Beifall.)
15.02
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Ich habe ein bisschen den Eindruck, dass hier eine sehr Universität-Wien-lastige Diskussion geführt wird. Kleine Universitäten mit einem anderen Anforderungsprofil kommen da natürlich etwas zu kurz.
Diese 50 Paragraphen im Universitätsgesetz betreffend das Organisationsstatut sehen ja auch vor, dass man im Rahmen der Autonomie noch viel mehr an Organisation einführen kann, wenn man will. Wer hält die Universitäten auf?, frage ich mich, wenn ich das so höre. – Aber ich will jetzt keinen Diskussionsbeitrag leisten.
Herr Professor Steiner, bitte.
15.03
Ao. Univ.-Prof. Dr. Gert-Michael Steiner (Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Bundessektion Hochschullehrer) : Ich möchte ein Missverständnis aufklären: Frau Dr. Karl, Sie haben von den verschiedenen Dienstverhältnissen gesprochen, dass es sie gibt und so weiter. – Darum ist es nicht gegangen! Ich weiß nicht, ob dieses Missverständnis gezielt geäußert wurde oder tatsächlich eines war.
Es geht darum, dass in der Diskussion, die dieser Veranstaltung vorangegangen ist, gesagt wurde, dass man zwar daran denkt, für die zukünftigen das Faculty-Modell einzuführen, die jetzigen „Mittelbauern“ davon aber nicht betroffen seien. – Das habe ich auch so erwähnt, und ich wollte damit nur darauf aufmerksam machen, dass das sicher kein guter Weg wäre, sonst nichts.
Wir werden mit diesen verschiedensten Dienstverhältnissen zu leben haben, das ist ganz klar, aber es ist wichtig, dass man – das zum Thema das Personal mitnehmen – natürlich das bestehende Personal mitnimmt und nicht nur das zukünftige. – Danke schön.
15.04
15.04
HR Dr. Alfred Müller (Vorsitzender des Betriebsrates des nichtwissenschaftlichen Personals der Universität Wien) : Die Universitätsleitung insgesamt und die drei Gremien sind meiner Wahrnehmung nach, und die fußt schon auf mehrere Jahre, nicht nur ein Hort, an dem Höflichkeiten und schöngeistige Pointen ausgetauscht werden, sondern da werden auch Entscheidungen mit arbeitsrechtlicher Relevanz getroffen. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Universitäten insgesamt 30 000 Arbeitnehmer haben. Der Kollektivvertrag, der ausverhandelt und noch nicht umgesetzt ist, gilt für rund 30 000 Arbeitnehmer dieser Republik!
Das sind 30 000 Arbeitsplätze, die über Lehren und Forschen und über das Zurverfügungstellen der entsprechenden Infrastruktur hinaus auch die Funktion haben, existenzsichernd zu sein. Und da mutet es schon sehr eigenartig an beziehungsweise darf man wohl fragen, welches Gesellschaftsbild dahinter steht, wenn man sagt: Dann dürfen aber die legitimen und demokratisch legitimierten Vertreter dieser Arbeitnehmer bei den arbeitsrechtlich relevanten Entscheidungen nicht dabei sein!? – Sie werden verstehen, dass das für die Betroffenen nicht akzeptabel ist.
Das wollte ich noch einmal klargestellt haben. (Beifall.)
15.06
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Danke.
Mir liegt jetzt keine Wortmeldung mehr vor.
Ich schlage vor, dass wir wieder eine Pause machen, und unterbreche die Sitzung bis 15.20 Uhr.
Die Sitzung ist unterbrochen.
*****
(Die Sitzung wird um 15.06 Uhr unterbrochen und um 15.25 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf :Karrierechancen für junge Wissenschafter und
Wissenschafterinnen
und UG-Reform
†Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Wir gelangen nun zu den Referaten zum Themenblock IV.
Die Redezeit für das Impulsreferat beträgt wiederum 10 Minuten, diejenige für die Referate des restlichen Panels je 5 Minuten.
Das Impulsreferat hält Universitätsprofessor Mag. Dr. Manfred Prisching. – Bitte.
Einleitendes Impulsreferat
15.26
Referent Univ.-Prof. Mag. Dr. Manfred Prisching (Institut für Soziologie, Karl-Franzens-Universität Graz) : Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Ohne gute Wissenschaftler gibt es keine gute Wissenschaft: Mit dieser Trivialität beginnt die ganze Sache.
Nun werden die guten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, diese sonderbaren Gestalten, nicht als solche geboren. Und auch wenn wir die Möglichkeit, dass unerwartet Genies in die Welt treten, nicht ausschließen wollen, so wird wissenschaftlicher Nachwuchs im Normalfall doch erzogen, ausgewählt, ausgebildet und akademisch sozialisiert.
Und wie macht man das? – Das ist das Thema. Dienstrechtliches und manches andere wird noch kommen; ich beschränke mich auf einige Stichworte.
Stichwort eins: Es gibt zwei Modelle, nämlich das Hierarchiemodell und das, was heute schon als Faculty-Modell apostrophiert worden ist.
Das klassische Hierarchiemodell an den Universitäten war die „chair-based organization“, der Lehrstuhl mit Sekretariat, mit Assistenten, kleinen Instituten, einer gewissen Gemeinschaftlichkeit, einer starken Abhängigkeit der Nachwuchskräfte, im besten Fall auch einer gewissen Obsorgepflicht des Professors für seine Leute.
Dem steht das integrierte beziehungsweise differenzierte Faculty-Modell gegenüber, wie es das etwa an amerikanischen Universitäten gibt, die uns ja auch sonst hie und da zur Nachahmung empfohlen werden, mit Lehr- und Forschungspersonal mit interner Differenzierung nach Einkommen, Einfluss und Reputation, aber ohne durchgehende formalhierarchische Über- und Unterordnung.
In jedem dieser Systeme gibt es eine unterschiedlich benannte Dreiteilung von Positionen: am Anfang die frühe Stufe des assistant professor mit oder ohne Doktorat, die mittlere Stufe des associate professor und die dritte Stufe des full professor. – Der Logik kommt man schwer aus, aber in der Wahrnehmung der Lehraufgaben, in der selbständigen Ausführung von Forschungsprojekten, in der Akquisition von Forschungsressourcen oder in der Teilnahme an Qualitätssicherungsmaßnahmen haben die Angehörigen der Faculty, jedenfalls auf den beiden oberen Leveln, im Wesentlichen dieselben Funktionen.
Wenn man in einem Forschungsprojekt wirkliche Assistenten haben will, ist das eine andere Plattform. Dann muss man sich Forschungsprojekte suchen und mit Leuten kooperieren; das können interne, aber auch externe Forschungsprojekte sein. – Das wäre gewissermaßen eine leistungsorientierte Geschichte, die ja dann nicht irgendwann aufhört, sondern auch für Vollprofessoren gilt.
Stichwort zwei, Laufbahn zwischen Flexibilisierung und Sklerosierung: Es gibt die beiden Extremvarianten einer Laufbahn, die vermutlich beide nicht sehr zielführend sind.
Das eine ist die Sklerosierung, über die immer wieder gejammert wird. Die Universitäten haben zugegebenermaßen einen gewissen Sog in Richtung Sklerose – das kann mit karitativem Erbarmen zu tun haben, mit rechtlichen Änderungen oder auch mit Feigheit.
Andererseits ist die Idee oder das Modell einer vollständigen Flexibilisierung genauso unrealistisch. Es braucht nun einmal geraume Zeit, bis man zu einer Wissenschaftlerin beziehungsweise zu einem Wissenschaftler geworden ist. Man ist es nicht ohne Weiteres mit dem Doktorat, denn es bedarf vieler Jahre, um breite Kenntnisse und Geschicklichkeiten zu erwerben.
Die Ideologie des „Projektismus“, der davon ausgeht, dass man jede Art von Forschung mittels dreijähriger Projekte mit fluktuierenden Mitarbeitern machen kann, ist irreal. Man braucht eine gewisse Kontinuität, dadurch wachsende Erfahrung und so weiter, und das heißt, für die Mitarbeiter braucht es irgendeine Art von Karriereperspektive.
Man braucht also Balance, eine mittlere Perspektive, das heißt auch Personalplanung an Universitäten – etwas, was es an österreichischen Universitäten bislang noch nicht gegeben hat, teilweise auch gar nicht geben konnte.
Stichwort drei: Laufbahn und Selektion:
Alle Überlegungen zur Gestaltung irgendeiner Art von Laufbahn, einer akademischen Karriere laufen etwa auf das folgende Schema hinaus: Einstieg als Studienassistent, studentischer Mitarbeiter, Assistenzprofessor mit oder ohne Doktorat, auf Fluktuationsstellen oder auf Tenure-Track-Stellen. Es müssen aber von Anfang an die Erwartungen und die Perspektiven klar sein, die Kriterien für Leistungen, Zeitabschnitte für Evaluierungen, weitere Karriereschritte, Zwischenbewertungen, Reports.
Eine entscheidende Schwelle ist meist spätestens nach sechs Jahren die Bewerbung um die Position eines associate professor. Voraussetzung dafür ist die Erfüllung von Qualifizierungsvereinbarungen, insbesondere einer Habilitation oder äquivalenter Leistungen. Ob es die Habilitation gibt oder nicht, ist fast gleichgültig; irgendein derartiges Verfahren, das ungefähr so ausschauen wird wie ein Habilitationsverfahren, muss es an dieser Stelle geben, daher ist die Diskussion darüber relativ müßig.
Auch dauerhafte Stellen als associate oder full professor müssen nicht mit der Vorstellung verbunden sein, dass nunmehr die Phase der Leistungskontrolle vorüber ist. Es können in allen Positionen irgendwelche Leistungsvereinbarungen geschlossen werden, die zu positiven oder negativen Konsequenzen unterschiedlicher Art führen können.
Stichwort vier: Publizität und Transparenz:
Spielregeln für Bestellungen, Berufungen, Beförderungen und Evaluierungen verschiedener Leistungen müssen festgelegt und dokumentiert sein. Die Verfahren müssen auf eine öffentliche, transparente und objektivierbare Weise ablaufen. Mehrere Ebenen der Universitätsadministration sind einzubeziehen, auch auswärtige Gutachter, und die Habilitation soll nicht durch Handauflegen des Chefs erfolgen.
Solche Verfahren bringen so manchen bürokratischen Aufwand mit sich, das ist klar – auch die amerikanische Universität ist alles andere als unbürokratisch –, und diese Gefahr besteht immer, selbst dass die veränderten Governance-Strukturen und ihre Verfahrensweisen dann in eine Explosion von Transaktionskosten münden. Auch Absurditäten des Kriterienwesens wie eine „Evaluitis“ sollten nach Tunlichkeit vermieden werden – da gibt es manchmal „Operationalisierungsorgien“.
Stichwort fünf: Vollzeitpositionen und Lehrbeauftragte:
Mancherorts hat es sich eingebürgert, die Anfangsjahre junger Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen im akademischen Betrieb aufgrund knapper Ressourcen durchwegs als „Halbzeitpositionen“ auszuschreiben. Das ist kein Problem, und wenn es, insbesondere bei Dissertation Positions, auf wenige – drei, vier – Jahre, beschränkt ist, nicht schwierig, auch wenn man sagen muss, dass Dissertation Positions selbst im österreichischen Verständnis zunehmend mit irgendeiner Art von Anstellung gekoppelt sein und nicht frei schwebend in der Gegend herumsausen sollten.
Diese Vorgangsweise wird allerdings doch zum Problem, wenn man jüngere Wissenschaftler zehn Jahre lang in einem 20-Stunden-Job beschäftigt, aber dann bei den entscheidenden Bewertungen im Lebensalter von Mitte 30 selbstverständlich und mit Recht von diesen Personen denselben Umfang an nachweisbaren wissenschaftlichen Leistungen und Erfahrungen verlangt wie von anderen. – Man nennt das Ausbeutung.
An anderen, an ausländischen, zum Beispiel amerikanischen Universitäten sind in dieser Phase Vollzeitpositionen eine übliche Variante. Dort gibt es allerdings eine andere durch schlechte Behandlung – durch temporäre Schlechterstellung, schlechte Bezahlung oder keine Chance hineinzukommen – benachteiligte Gruppierung, nämlich die Lehrbeauftragten, die adjunct professors, und es gibt starke Kritik an dieser Praxis, die auch an guten Universitäten üblich ist.
Eine vergleichsweise freundlichere Variante, kostengünstige Lehrerkontingente für eine Massenuniversität anbieten zu können, ist dann die mögliche Überlegung, Lehrprofessuren, senior lecturers, und dergleichen einzuführen, in gewissem Sinne eine Wiedererfindung des Bundeslehrers im Hochschuldienst, oder mit höheren Positionen ebenfalls. Heikel ist die Entscheidung über Umfang und konkrete Ausgestaltung.
Es gibt dann noch ein paar andere Bedingungen, die irgendwie für die Personalpolitik von Belang sind.
Stichwort sechs: Lehrverpflichtung und Forschungsbedingungen:
Natürlich muss man darauf achten, das ist derzeit ja auch schon der Fall, dass man jüngere Kräfte nicht zu pädagogischen Hochleistungs-Fließbandarbeitern macht. Das machen derzeit die anderen, die ohnehin schon weiter voraus sind, aber die Massenuniversität ist unter diesen Bedingungen nicht nur für internationale Forscher unattraktiv, auch die Beobachtung, dass einheimische Wissenschaftler im Alltag verschlissen werden, macht solche Positionen für jüngere forschungsorientierte WissenschaftlerInnen nicht sonderlich erstrebenswert.
Stichwort sieben: Diversifizierung von Hochschultypen:
Wir haben einen Trend zu einer gewissen Diversifizierung nach Breite, das ist schon gesagt worden, aber auch nach einem gewissen Ranking. Das hat für unser Thema jetzt nur insofern Belang, als unterschiedliche Qualifikationen, unterschiedliche Karrieren in einer diversifizierten Hochschullandschaft natürlich leichter möglich sind. Es ist also nicht die Alles-oder-Nichts-, die In-oder-Out-Entscheidung, die man treffen muss, sondern es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, sich in einem akademischen System zu platzieren und dort möglicherweise weiterzukommen.
Stichwort acht sei nur angedeutet, weil noch Wortmeldungen dazu folgen, die Gender-Frage: Ich kann darauf verweisen, dass das hier noch diskutiert wird. – Stichworte neun und zehn sind meine beiden letzten.
Stichwort 9, die Organisationskultur, auch davon war heute schon die Rede:
Der rechtliche Rahmen ist natürlich eine sehr wichtige Angelegenheit und doch immer nur die halbe Wahrheit. Gerade bei einer zurückhaltenden rechtlichen Rahmensetzung füllen Traditionen und Interessen die Leerräume auf, und das ist natürlich zum Teil derzeit der Fall. Schon das UG 2002 hat weite Gestaltungsmöglichkeiten geschaffen, wodurch eine neue Ordnung möglich ist, aber vielfach wird aufgrund der Unstrukturiertheit eine alte Ordnung gelebt.
Solche Mentalitätsfragen sind natürlich wichtig! Organisationskulturen lassen sich schwerer verändern als rechtliche Verhältnisse! Es ist heute schon einmal von zehn Jahren gesprochen worden; ich würde sogar sagen, wir reden von einem Transformationsprozess, der die nächsten zwei Jahrzehnte in Anspruch nehmen wird, was aber nie eine Ausrede dafür sein sollte, dass man die nächsten Schritte nicht bald setzen kann und soll.
Stichwort zehn, jedes Bildungswesen ist ein komplexes System.
Es geht auch nicht so ohne Weiteres, dass man Systemelemente aus anderen Ländern überträgt, hereinnimmt, ohne dass dies in das Gesamtmodell eingebettet passiert. Selbst wenn man hier jetzt nur ein ungefähres Modell dessen, wie eine Personalstruktur, eine Karrierestruktur aussehen kann, entwickelt, muss man dann über dessen Implementation reden. Denn es gibt Elemente, die möglicherweise sinnvoll durch eine Fortentwicklung des Universitätsgesetzes auf der gesetzlichen Ebene implementiert werden können, es gibt Elemente, die schon in diesem gesetzlichen Rahmen mit einem gesamtuniversitären Kollektivvertrag, mit universitären Kollektivverträgen oder mit Betriebsvereinbarungen, Organisationsplänen, Statuten et cetera implementiert werden können, und es gibt drittens die Ebene der bereits angesprochenen Organisationskultur/Wissenschaftskultur/Mentalität, die sich als besonders kontinuitätsförderndes Phänomen erweist. Hier können auch materielle Probleme, etwa PhD-Programme oder Ähnliches, etwas bewirken oder verändern. Die Universitäten, so ist mit Recht heute gesagt worden, streben natürlich nach der reinen Wahrheit, aber manchmal lassen sie sich auch vom Geld ein bisschen beeinflussen. Viertens sind noch andere Rechtsmaterien zu berücksichtigen, zum Beispiel bestimmte Auffassungen von Datenschutz und Gegebenheiten des österreichischen Arbeits- und Sozialrechts.
Das heißt, welche Elemente man verwendet, wie man sich diese zurechtbastelt und wie man sie zueinander in Beziehung setzt, diese Implementation ist dann natürlich auch eine eigene Arbeit.
Abschließende Bemerkung: Exzellente Universitäten werden nicht durch semantische Beschwörung in die Welt gesetzt, es braucht auch rechtliche und materielle Voraussetzungen. Man kann vom Ausland da oder dort etwas lernen, und das nicht nur von amerikanischen Universitäten, sondern mittlerweile zunehmend auch von indischen und chinesischen.
Eine kluge Personalpolitik wird die Option internationaler Stars nicht vernachlässigen, sie wird aber jedenfalls bei der Ausschöpfung der heimischen Talente wenigstens anfangen. – Danke. (Beifall.)
15.38
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Als Nächste ist Frau Professor Edeltraud Hanappi-Egger am Wort. – Bitte.
Panel 4
15.38
Referentin Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Edeltraud Hanappi-Egger (Abteilung für Gender- und Diversitätsmanagement, WU Wien) : Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Darf ich vielleicht einmal ganz kurz in Erinnerung rufen, was wir damit meinen, wenn wir von Karrierechancen für junge Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen sprechen.
In der üblichen Form bedeutet das zum einen eine Ausbildung entsprechend der Bologna-Architektur, die vom Bakkalaureat über den Master in der Folge – als erste Phase der wissenschaftlichen Selbständigkeit – zum Doktorat beziehungsweise PhD führt. Die weiteren Qualifikations- beziehungsweise Qualitätsüberprüfungen finden dann in der Regel über eine Habilitation oder über eine Berufung statt.
Bewusst muss uns dabei sein, dass es im Laufe dieses Werdegangs zu einer immer stärkeren Spezialisierung kommt: Ist das Bakkalaureat in der Regel noch relativ breit angelegt, findet im Master, im Doktorat beziehungsweise dann bei der Habilitation eine immer stärkere Ausrichtung auf ein ganz bestimmtes Fachgebiet statt.
Diese zunehmende Qualifizierung für den wissenschaftlichen Bereich und die wissenschaftliche Karriere bedeutet aber auch eine zunehmende Disqualifizierung für den generellen Arbeitsmarkt. Das heißt, es muss uns auch klar sein, dass Personen, die sich für eine wissenschaftliche Karriere entscheiden, mit zunehmendem Alter und weiterem Fortschreiten außerhalb der Wissenschaft nicht oder nur mehr in sehr eingeschränkter Form verwendbar sind. – Ich habe heute Früh vom Minister gehört, dass sich da möglicherweise im Rahmen des Wissenschaftsmanagements einige Optionen auftun, dass also die Leute dann zunehmend Rektoren/Rektorinnen oder Vizerektoren/Vizerektorinnen werden, aber darauf wollen wir jetzt nicht weiter eingehen.
Nach der Europäischen Charta für Forscher ist es Aufgabe der Nationalstaaten – ich zitiere –, „ein höchst motivierendes Forschungs- und Ausbildungsumfeld“ zu schaffen und „das ganze Erfahrungsspektrum“ der Bewerber und Bewerberinnen im wissenschaftlichen Bereich zu berücksichtigen. Darüber hinaus sollen atypische Karriereverläufe als „potenziell wertvoller Beitrag zur beruflichen Weiterentwicklung“ gesehen werden. – Soviel zur Theorie.
In der Praxis gibt es dabei eine Menge Probleme, die es zu lösen gilt. Ich möchte hier nur einzelne exemplarisch herausgreifen.
Erstens: Der Mangel an Laufbahnmodellen und unbefristeten Stellen führt dazu, dass sehr talentierte Nachwuchswissenschaftler und -wissenschaftlerinnen zu außeruniversitären Wissenschaftsinstitutionen oder aber gleich ins Ausland, wie zum Beispiel in die USA, abwandern. Im Gegenzug gelingt es uns mit solch einem Mangel nicht, internationale, interessierte, potenzielle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an die österreichischen Universitäten zu holen.
Generell und immer weiter fortbestehende befristete Professoren- und Professorinnenstellen verschieben das Risiko des Scheiterns ins fortgeschrittene Alter, das dann möglicherweise auch noch mit anderen Lebensphasen, wie zum Beispiel Familienplanung, zusammenfällt. So sehr man der Meinung sein kann, dass Konkurrenz und Wettbewerb – und ich glaube, das war heute das am häufigsten verwendete Wort – gut sind, kann es nicht sein, dass sich eine österreichische Wissenschaftskarriere als permanenter persönlicher Überlebenskampf darstellt.
Im Sinne einer Förderung und Selektion der besten Köpfe ist es sicher phasenweise sinnvoll, junge Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen in Auswahlverfahren zu schicken oder dem Wettbewerb auszusetzen, ab einem bestimmten Qualifikationslevel oder einem bestimmten Fortschreiten muss es aber dauerhafte Forschungsmöglichkeiten geben. Das spielt insbesondere deswegen eine Rolle, weil gute Forschungsarbeit eben tatsächlich auch Zeit, Muße und Planungssicherheit braucht und der Horizont nicht auf drei oder fünf Jahre angelegt ist.
Nun, was heißt eigentlich Karrierechance, das Thema unseres Panels? – Damit wir von einer Chance sprechen können, muss doch offensichtlich die Wahrscheinlichkeit, eine entsprechende Karriere machen zu können, zumindest größer als null sein.
Und was ist diese Karriere in der Wissenschaft? – Abgesehen von den zitierten formalen Meilensteinen geht es doch offensichtlich darum, jungen, talentierten Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen die Möglichkeit zu geben, nach ihren Ausbildungsjahren selbständig zu arbeiten, zu forschen, zu lehren und, sofern sie das wollen, auch entsprechende Leitungsfunktionen zu übernehmen. Dabei geht es immer auch um das Gesamtbild dieses Tätigkeitsspektrums. Deswegen befürworte ich keine Modelle der Trennung von Lehre und Forschung, wie sie auch schon in den Raum gestellt wurden.
Dazu braucht es aber zum einen, wie bereits erwähnt, Mittel und Stellen, insbesondere wenn es um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dauerhaft angestellten Personen und der Notwendigkeit gehen soll, dass sich Nachwuchswissenschaftler immer auch über befristete Verträge eine Qualifikation erarbeiten und eine Rolle übernehmen, andererseits bedarf es langfristig angelegter Forschungsförderungen beziehungsweise Tenure Tracks.
Aus Gender-Sicht muss im Übrigen zwingend vorgeschrieben werden, in der Beurteilung der Leistungen von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen weg vom Lebensalter hin zum sogenannten akademischen Alter zu gehen, das wurde bereits angeschnitten. Nur so kann den unterschiedlichen biographischen Wegen, die Personen beschreiten, was insbesondere auf Frauen zutrifft, Rechnung getragen werden.
Ich möchte noch auf einen einzelnen Aspekt eingehen, der im Panel zum Thema Leistungsvereinbarungen erwähnt wurde: In gewisser Weise sind die unterschiedlichen Zielbereiche, in denen sich die Universitäten mit den Leistungsvereinbarungen bewegen, verbundene Gefäße. So passiert es etwa in den momentanen Berufungsverfahren, dass keine unterschiedlichen Typen von Professoren vorgesehen sind, weswegen sich unter den Bewerbern immer sowohl Nachwuchswissenschaftler und Nachwuchswissenschaftlerinnen als auch sehr etablierte Personen befinden.
Da aber die Universitäten immer stärker an ihrem Output, nämlich zum Beispiel am Drittmittelaufkommen oder aber an den Artikeln in Journals mit einem hohen Ranking, gemessen werden, legt es die strategische Ausrichtung nahe, eher die etablierten Personen zu berufen und ein bisschen weniger risikobereit zu sein, wenn es etwa um die Berufung von jungen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen geht.
Auf diese und letztlich auch auf die Frage der Bezahlung muss die UG-Novelle, so denke ich, eine Antwort geben. Ein erster Schritt dazu ist, dass wir jedenfalls und unbedingt als Erstes den Kollektivvertrag brauchen. – Danke schön. (Beifall.)
15.44
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Als Nächster ist Herr Professor Dr. Bernhard Keppler am Wort. – Bitte.
15.44.34
Referent o. Univ.-Prof. DDr. Bernhard Keppler (Präsident des Österreichischen Universitätsprofessorenverbandes) : Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Vorsitzender! Hohes Parlament! Die Voraussetzung dafür, dass wir uns heute überhaupt über Nachwuchsförderung unterhalten können, ist, dass es das UG 2002 gibt, denn, wie Sie sich sicher erinnern können, die früheren Universitätsgesetze, das UG 1993 und auch das UG 1995, haben eigentlich – bis auf eine Generation, die dann meist sämtliche Positionen besetzt hat und zu einer Versteinerung der Universität geführt hat – keinerlei Spielraum für Nachwuchs gelassen.
Wenn wir jetzt also hier über Nachwuchsförderung sprechen, sollte uns auf jeden Fall klar sein, dass wir bei der Entwicklung der Universitätsgesetze diese auf keinen Fall wieder zu früheren Modellen zurückdrehen sollten. Die früheren Modelle haben dadurch, dass alle mitsprechen konnten, niemand wirklich verantwortlich entschieden hat und Abstimmungen oft unabhängig von der fachlichen Diskussion ausgegangen sind, dazu geführt, dass wir einen Versteinerungsprozess an den Universitäten gesehen haben, der in der ganzen Welt als negatives Beispiel gilt und nirgendwo so extensiv durchgeführt wurde wie in Österreich.
Dank des Einschnittes, den das UG 2002 auch mit dem neuen Dienstrecht gemacht hat, stehen jetzt überhaupt erstmals wieder Stellen zur Verfügung, die man für Nachwuchswissenschaftler verwenden kann: Man nennt sie Assistentenstellen oder Säule-2- beziehungsweise Säule-1-Stellen.
Hier hat man im neuen Universitätsgesetz und im Dienstrecht vielleicht etwas versäumt: Man kann zwar Post-Docs anstellen, man kann auch auf hohem Niveau PhD-Programme und Berufungen durchführen, das ist alles gut und recht, aber was ist mit den acht Jahren – ich sage jetzt einmal acht Jahre, denn ich glaube, kaum einer der hier sitzenden Kollegen wurde sechs Jahre nach seiner Promotion berufen; die meisten werden im Bereich acht plus zwei liegen, bei Genies dauert es auch kürzer –, die in einer Karriere da dazwischen liegen?
Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass wir hier eine Situation haben, für die wir eine Lösung finden müssen. Diese Lösung kann so aussehen, dass wir jemanden in der Zeit vor der full professorship etwa auf eine §-99-Professur berufen – wir haben diesen Lösungsvorschlag gemacht –, wobei dann natürlich eine Qualitätsüberprüfung im Sinne eines kleinen Berufungsverfahrens oder etwas Ähnliches durchgeführt wird. Dies wäre ganz essenziell, um der jetzigen Generation die akademische Karriere zu gewährleisten.
Ausschlaggebend muss natürlich sein, dass die Kollegen, die auf diese Art und Weise intern Karriere machen, über die notwendige Auslandserfahrung et cetera verfügen. Das wäre noch festzulegen.
All das, was ich jetzt gesagt habe, hat nicht unbedingt direkte Relevanz für den schon etablierten Mittelbau, der noch basierend auf den alten Gesetzen da ist. Für diesen etablierten Mittelbau muss man natürlich Übergangslösungen finden, und diese Übergangslösungen können selbstverständlich nicht ohne Qualitätsorientierung erfolgen. Das heißt, man kann nicht einfach dienstrechtlich definierte Gruppen vollständig in die Professorenschaft überführen. Ich glaube, niemand hier im Haus würde eine qualitätsunabhängige Entscheidung in diese Richtung befürworten.
Auch hier könnte man sich vorstellen, dass man das Instrument der §-99-Professuren nutzt, was dazu führt, dass man den Teil der habilitierten, der ordentlichen Professoren, der Privatdozenten und was es nicht alles gibt in eine §-99-Professur übernimmt, wenn international vergleichbare Qualität bezüglich der berufenen Professoren vorliegt, und sie dann nach einem weiteren Evaluationsschritt in die full professorship überführt.
In diesem Zusammenhang wurde betreffend die Neueinsteiger in dieses System sehr viel von Tenure-Track-Modellen geredet. Wir hatten ja in der Vergangenheit ein Tenure-Track-Modell, welches vorsah, dass in der Personalkommission über die Qualität der wissenschaftlichen Leistung im provisorischen Dienstverhältnis entschieden wurde, während im Zuge der Habilitation über die wissenschaftliche Leistung, die für eine endgültige Tenure-Position ausschlaggebend ist, entschieden wurde.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass man in Österreich nicht in der Lage war, auch Nein zu sagen. Es wurde nahezu jeder habilitiert und permanent gestellt, es gab aus Angst vor dem neuen Gesetz sogar „Not- und Sozial-Habilitationen“ in kürzester Frist nach der Promotion, wobei noch nicht einmal ein entsprechendes publikatorisches Œuvre vorgelegen war. In diese Situation wollen wir natürlich nicht zurückkommen, und wenn wir hier ein Tenure-Track-System einführen, dann muss das auch in wohldefinierten Schritten passieren und in Schritten, die auch vorsehen, dass ein Vertrag automatisch ausläuft, wenn nicht die notwendige Qualifikation erbracht wird.
Da ich noch eine Minute habe, noch ein Wort zu den Bedingungen, die natürlich auch vorhanden sein müssten, um jungen Wissenschaftlern Karrieren zu ermöglichen: Ich möchte daran erinnern, dass im Regierungsübereinkommen, Herr Broukal, steht, dass sofort 1 000 neue Postdoc-Stellen geschaffen werden sollen, was etwa grob überschlagen 70 Millionen € pro Jahr kosten würde. – Wir warten darauf! Man könnte das morgen umsetzen!
Ich komme gerade aus der Schweiz zurück und habe gesehen, dass man dort, wie wir alle wissen, an der Universität auf einem finanziell sehr viel höheren Niveau arbeitet. Das führt natürlich auch irgendwo zu mehr Gerechtigkeit, weil es weniger Verteilungskämpfe gibt und weil mehr Leute in der Lage sind, eine wissenschaftliche Karriere zu machen, die ja einen gewissen finanziellen Background haben muss.
Zu der unseligen Kuriendiskussion: Kurien gibt es eigentlich nur im Vatikan, und dieser Begriff wurde oft, wenn ich früher mit Kollegen im Ausland gesprochen habe, etwas belächelt. Wir sollten uns davon verabschieden! Es gibt full professors und es gibt den Weg zu den full professors. Der kann über den assistant oder associate professor gehen, wobei associate professors zum Beispiel §-99-Professoren sein könnten.
Es muss auch Folgendes klar sein, wenn es um Entscheidungen geht – die Kollegin hat das vorhin schon gesagt –: Wenn über Habilitationen entschieden wird, entscheidet selbstverständlich nur jemand, der schon habilitiert ist; eigentlich soll auch über Berufungen nur jemand entscheiden, der schon berufen ist, diese Qualifikation also hat, und zwar zumindest mehrheitsmäßig. Natürlich muss auch ein gewisses Mitspracherecht der Studenten und des Mittelbau gegeben sein, aber es sollten abgestufte Entscheidungskompetenzen vorhanden sein, die entsprechend der Qualifikation der Universitätsangehörigen Entscheidungen ermöglichen, so wie es in jeder anderen Institution, wie es auch in jeder anderen Firma oder in jedem anderen Unternehmen beziehungsweise in jeder Anstalt öffentlichen Rechts der Fall ist.
Zum Schluss ein Wort zu den Leistungsvereinbarungen: Leistungsvereinbarungen bieten die Möglichkeit, dass man speziell den Nachwuchs unterstützt. – Das wurde vom Ministerium bisher wenig genutzt: Das Ministerium könnte bei Leistungsvereinbarungen ohne Weiteres darauf schauen, dass die Universität eine ausgewogene Personalstruktur hat, weil das der Universität zu jedem Zeitpunkt garantiert, dass die nächste Generation von Wissenschaftlern auch noch eine Chance an der Universität hat. Das wäre ganz essenziell!
Wenn das Ministerium auf solche Dinge an den Universitäten schauen und negative Entwicklungen entsprechend sanktionieren würde, dann wären wir schon sehr viel weiter. – Vielen Dank. (Beifall.)
15.53
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Jetzt gelangt Herr Professor Dr. Mazal zu Wort. – Bitte.
15.53
Referent Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal (Institut für Arbeits- und Sozialrecht, Universität Wien) : Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Behandlung des Themas Karrierechancen für junge Wissenschafter im Rahmen einer Enquete zur UG 2002-Novelle setzt voraus, dass wir uns zunächst fragen: Was ist Universität?, und zum Zweiten: Wie steht Universität in der Wissenschaftslandschaft?, und letztlich: Welche Effekte haben beide auf die Karrieren von Wissenschaftlern? – Ich sage das nicht leichtfertig.
Ausgangspunkt für die Überlegungen zum Dienstrecht muss die Frage sein: Wie verstehe ich die Universität im Wissenschaftsumfeld eines Landes? – Für mich ist Universität bunt, vielfältig, für mich ist Universität autochthon und international und für mich ist Universität nicht identisch mit dem Wissenschaftssystem eines Landes.
Aus anderen Ländern wissen wir zum Beispiel auch, dass man sich mit dem Neinsagen betreffend die Karriere an den Universitäten leichter tut, wenn es daneben nicht nichts, sondern sehr wohl noch etwas anderes für Wissenschafter gibt. Wir sind extrem fixiert auf „Wissenschaft ist Universität“, und das tut der Universität und den dort lebenden Leuten meines Erachtens nicht gut.
Wenn ich sage, Universität ist bunt und vielfältig, dann bedeutet das nicht eine identische Laufbahn für jeden, womöglich quer durch ganz Österreich, von Groß- zu Kleinuniversität, von kreativ zu naturwissenschaftlich und Ähnliches. – Das sind völlig unterschiedliche Biotope, wie das heute schon gesagt wurde, und ich glaube, das Dienstrecht sollte dem auch Rechnung tragen und es ermöglichen.
Völlig offen ist dabei die Frage: Wie groß soll der Personalstand an der Universität sein? – Ich kann Universität mit einem kleinen Teil von fix Angestellten und vielen „Fliegenden“, die viel Entwicklung in sich tragen, gestalten, und ich kann Universität mit einem großen Treck von fix Angestellten und mit ein paar, die ich mir punktuell zukaufe, gestalten. Das sind offene Fragen, und ich glaube, diese sollten auch offen bleiben.
Deswegen trete ich in der Denkart des UG 2002 dafür ein, dass man hier nicht einschränkt: Es sollte nicht dazu kommen, dass man den Universitäten ein dienstrechtliches Korsett verordnet, wie es ja über Jahrzehnte der Fall war!
Das setzt aber voraus, dass man mit dieser Offenheit umgehen kann. Und das bedeutet, dass ich Menschen brauche, die Verantwortung in der Personalentwicklung tragen können, die nicht einen Track „vollziehen“, Checklisten „herunterradeln“ und Ähnliches mehr, sich also formal entscheiden, sondern solche, die sich den Themen und den Menschen, mit denen sie arbeiten, stellen können.
Wir brauchen Menschen, die Personalentwicklung machen können, die beurteilen können, die sich trauen, ein und sei es auch Werturteil über die Arbeit eines Kollegen abzugeben, und nicht welche, die sagen: Leider, die ist Frist abgelaufen!
Wir brauchen Menschen, die ein Standing haben, die begründen können, die Nein sagen können, die aber auch sagen können: Ja, in dir steckt etwas drin! – Und das bitte nicht nur, wenn fünf Ausländer ihr Placet dazu gegeben haben. Ein Unternehmen würde sich nicht zwingend immer bei den Konkurrenten erkundigen, wen es denn fördern sollte.
Bitte missverstehen Sie mich nicht! Wir brauchen die Auseinandersetzung mit anderen, aber ihnen alleine das Urteil zu überlassen und eine Kommission an der Universität heute nur mehr für die Kompilation von fremden Gutachten zu verwenden, das ist eigentlich nicht das, was ich mir unter Universität vorstelle, das ist zu wenig.
Und schlussendlich braucht Gestaltungsfreiheit neben der Verantwortung auch Gestaltungsmöglichkeit, und das heißt nun einmal, dass man angesichts der gegebenen Versteinerung – Magnifizenz Badelt hat vorhin sehr schön gesagt, dass es nun einmal aus vielfältigen Ursachen momentan relativ dicht geworden ist – einfach Potential braucht, sonst brauchen wir über Gestaltungsfreiheit gar nicht zu reden.
Für unsere Fakultät sind, glaube ich, in den nächsten Jahren vier Stellen vorgesehen, wo man ein bisschen etwas verschieben kann; korrigieren Sie mich, wenn es anders ist, aber ich glaube, das ist ungefähr die Position: Da ist nicht mehr viel Gestaltungsmöglichkeit vorhanden! – Das haben Sie in der Hand, die Abgeordneten hier im Raum, die jetzt nicht alle persönlich anwesend sind, von denen ich aber doch einige persönlich kenne. Das liegt dann schon an Ihnen, welche Gestaltungsmöglichkeiten wir haben.
Wenn wir jetzt ein bisschen weiter ins Detail gehen, dann möchte ich zur Karriere noch ein paar Dinge sagen: Für mich beginnt eine Karriere natürlich mit einer guten Ausbildung, betreffend die dienstrechtliche Schiene aber dann nach der Ausbildung. Das Arbeitsrecht greift immer dann, wenn ich in einem Weisungszusammenhang stehe, und das bedeutet für mich, dass Doktoranden, die sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden, heute gar nicht so selten, ich sage das frank und frei, mit Weisungen geknechtet werden – aber von A bis Z! Ich will nicht von Sklavenhaltung sprechen, aber ich habe solche Phänomene, als ich Personalvertreter war, auch gesehen. Das ist einer modernen Universität unwürdig!
Es muss nicht jeder Arbeitnehmer sein, aber wer in einem Weisungszusammenhang steht, verdient ein normales Arbeitsrecht. Wer aber in keinem Weisungszusammenhang steht, der muss dann aber umgekehrt auch nicht – wie es leider an Fachhochschulen passiert ist; meines Erachtens ein Sündenfall des Gesetzgebers – quasi in ein Dienstverhältnis geprügelt werden, obwohl es das materiell eigentlich nicht ist. Hier sollten wir uns den Luxus leisten, das ganz normale Arbeitsrecht zu leben.
Meine Damen und Herren! Laufbahnen muss es in manchen Bereichen geben. Wir müssen Menschen Horizonte eröffnen, aber die müssen nicht für jeden gleich sein. Dafür braucht es eine tiefe Detaillierungsmöglichkeit in Bezug auf das jeweilige Fach und die jeweilige Nachfragesituation. Hier ist die Leistungsvereinbarung aufgefordert, qualitätssichernde Kriterien einzuziehen, und die Organe an der Universität sind aufgefordert, ihre persönliche Verantwortung wahrzunehmen.
Der letzte Punkt, der für mich wichtig ist, ist folgender: Die akademische Kultur ist für mich eine Kultur auch der Partizipation, und das ist natürlich auch eine Kultur der Belegschaftsvertretung. Die Belegschaftsvertretung ist aber jener Punkt, der meines Erachtens im UG 2002 etwas missglückt ist – die Kollegen, die im Raum sind, mögen mir darob nicht böse sein.
Für mich ist der Begriff „Dienststelle“ des Personalvertretungsrechts funktional etwas anderes als der Begriff „Betrieb“ im Sinne des Arbeitsverfassungsrechts. Man hat das meines Erachtens leider gleichgesetzt und gesagt: Eine Universität war bisher eine Dienststelle, jetzt ist sie ein Betrieb. – Nach den Funktionalitäten des Betriebsverfassungsrechts ist das falsch: Demgemäß gehört der Mitwirker dort angesiedelt, wo der Entscheider ist, und der ist an manchen Universitäten nicht immer nur oben, wie der Generaldirektor in einer großen Aktiengesellschaft, sondern es gibt auch unten viele Entscheidungsträger für den Alltag.
Ich glaube, wir sollten uns den Luxus leisten, zuzulassen, dass wir Universitäten ab einer bestimmten Größe auch betriebsverfassungsrechtlich als Unternehmen begreifen, die vielleicht auf Fakultätsebene lokalere Betriebsräte und darüber einen Zentralbetriebsrat haben. Herr Kollege Steiner ist mir nicht böse; das ist nicht unbedingt eine Entmachtung, es ist nur eine sachgerechte Lösung. Das Gesetz sehe ich hier als mangelhaft an, weil es den Strukturen der Mitwirkung bei der Entscheidung nicht zwingend Rechnung trägt.
Nun noch ein ganz kleines Wort zum letzten Panel: Wenn wir uns dazu entschließen, Arbeitsverfassungsrecht einmal ganz normal in die Realität des Unternehmens Universität zu übersetzen, dann bietet sich hier vielleicht sogar ein kleiner Kompromiss bei der Mitwirkung von Belegschaftsvertretern in den Leitungsorganen an. Auch in anderen etwas prekären, nicht rein dem Wirtschaftsleben und der Wirtschaftsdenke zugänglichen Unternehmensformen kennen wir eine etwas eingeschränkte Mitwirkung von Belegschaftsvertretern im Leitungsorgan: Tendenzbetriebe.
Der Betriebsrat bei der Wirtschaftskammer und beim ÖGB hat auch etwas im Leitungsorgan mitzureden, aber nicht genauso viel wie in einer normalen Aktiengesellschaft. Hier bietet sich vielleicht ein kleiner Ausweg an, dass man aus einem festgefügten Entweder-oder vielleicht etwas – ich meine, sinnvolles – machen kann: eine eingeschränkte, aber doch nicht unwesentliche Partizipation der Belegschaft im Leitungsorgan. – Ich danke einstweilen. (Beifall.)
16.01
16.01
|: Ich habe jetzt als Letzte die Ehre, Ihnen das Gender auf all das zu machen, was heute gesagt wurde. Ich werde mich bemühen, dem in 5 Minuten gerecht zu werden. Insofern beschäftigt sich mein Vortrag mit dem, was systematisch nicht gelingt, was uns in der alten Universitätsverfassung nicht gelungen ist und offenbar auch mit der neuen bisher nicht gelungen ist, und mit der Frage, was es braucht.
Referentin Dipl.-Ing. Dr. Brigitte Ratzer (Leiterin der Koordinationsstelle für Frauenförderung und Gender Studies, TU Wien)Als Ist-Analyse zum Mittelbau und zum wissenschaftlichen Nachwuchs zunächst einmal sehr kursorisch einiges, was heute schon erwähnt wurde: Mit den Möglichkeiten, die das UG 2002 geschaffen hat, hat sich in der vierjährigen Praxis, die wir bis jetzt haben, gezeigt, dass folgende Dinge nicht passiert sind:
Die Möglichkeit, unbefristete Anstellungen zu vergeben, wurde von den Universitäten bisher im Großen und Ganzen nicht genützt. Das heißt, was wir sehen, ist, dass Forscher und Forscherinnen auf Drittmittelstellen nach sechs Jahren größtenteils aus den Universitäten „hinausfliegen“ beziehungsweise nicht weiter angestellt werden können. Fast keine Universität hat Laufbahnstellen in nennenswerter Zahl ausgeschrieben; die Möglichkeit dazu hätte es gegeben. Auch eine Selbstregulierung, bis ein möglicher Kollektivvertrag in Kraft tritt, hat entweder gar nicht stattgefunden oder kommt ohne transparente Regeln und Verfahren aus.
Für die Generation derer, die seit dem Jahr 2000 und dann noch einmal – eine andere Situation – seit 2004 eingestellt wurden, bedeutet das im Moment im Wesentlichen, dass das die Lost Generation ist. Das heißt, diejenigen werden als solche in die Geschichte ein- und aus den Universitäten herausgehen. Das betrifft in diesem Fall überproportional viele Frauen, weil die Gleichbehandlungsrechte erst in letzter Zeit besser gegriffen haben und auf den fluktuierenden Stellen mehr Frauen als vorher vorzufinden sind.
Grundsätzlich ist es so, dass die Struktur des Personals und die Personalzusammensetzung aus Sicht der Frauenförderung als extrem problematisch einzustufen sind. Ein immer höherer Anteil an Drittmittel-Angestellten führt zunächst einmal dazu, dass Mittel eher kompetitiv eingeworben werden müssen. Das heißt, wir beschäftigen unsere Wissenschafter und auch Wissenschafterinnen im Wesentlichen damit, dass sie ihre wissenschaftliche Arbeitskraft für Anträge, Evaluierungen und Kommissionen verwenden.
Ohne diese Basisfinanzierung für Laufbahnstellen trauen sich die Universitäten nicht – auch zu Recht, muss man dazusagen –, unbefristete Verträge in nennenswerter Anzahl zu vergeben. Daher kann man sich dem heute schon mehrmals erschallten Ruf nach einer besseren Finanzierung aus dieser Sicht nur anschließen. Grundsätzlich ist es auch so, dass man, Männlein wie Weiblein, Leute über 35 und 40 Jahre nicht auf Dauer in fluktuierenden Stellen und Drittmittelpositionen ohne Perspektiven halten kann. Das gilt auch für die diversen Nachwuchsförderprogramme, bei den Frauen etwa Hertha-Firnberg- und Elise-Richter-Stipendien, die dann im bekannten Nichts enden.
Das heißt, um ausreichend Möglichkeiten zu schaffen, muss man Geld bereitstellen. Das kann man auch von Projektmitteln zu Dauerstellen umschichten, wenn es um die Frage der absoluten Mittel geht; ansonsten würde man vielleicht zusätzliches Geld benötigen. Außerdem brauchen wir ein Laufbahnmodell, das nach transparenten Kriterien und sehr frühzeitig Perspektiven eröffnet.
Jetzt komme ich zu einem etwas heikleren Punkt, und der wird vielleicht manche hier im Haus sehr enttäuschen, vermutlich auch Professor Keppler, das ist die Frage von Gender und Exzellenz. Wir müssen ein bisschen am Glauben an die Qualitätskriterien, an denen wir uns bis jetzt festgehalten haben, kratzen, um die Frage aufbrechen zu können, warum wir es nicht schaffen, Frauen in nennenswerter Zahl in mittlere und höhere Positionen zu bringen.
Zunächst einmal referiere Ihnen jetzt, was auf Ebene der Europäischen Kommission im Berichtswesen schon vorliegt, „Gender and Excellence in the Making“, im Schnellverfahren.
Der Indikator Bibliometrie, also das Zählen von Publikationen und referierten Journals, heißt im Wesentlichen, wir setzen auf Quantität statt auf Qualität, und wir privilegieren dabei etablierte Forschungsthemen, weil diese überhaupt mehr Journals zur Verfügung haben. Wir sehen, dass die wissenschaftliche Community natürlich darauf reagiert: steigende Publikationszahlen bei sinkendem Gehalt; das heißt, das System bewährt sich auch nach wissenschaftlichen Kriterien nicht unbedingt. Sie bilden hier den Status der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ab – Professor Hanappi-Egger hat das schon angeschnitten –: Etablierte Forscher und Forscherinnen, die über größere Arbeitsgruppen verfügen, können natürlich mehr Publikationen vorweisen, auf denen sie mit draufstehen, die sie aber nicht unbedingt selbst verfasst haben. Außerdem diskriminieren wir neue Forschungsfelder.
Die Peer-Review-Verfahren, die bei der Vergabe von Mitteln und Positionen zum Einsatz kommen, haben eine ganze Reihe von Nachteilen; auch das ist alles schon altbekannt, deswegen erwähne ich es nur sehr kursiv. Die Gutachter und Gutachterinnen sind natürlich Teil der Scientific Community, das heißt auch Konkurrenten und Konkurrentinnen. Es gibt Doppelstandards, das heißt Vorurteile und stereotype Zuschreibungen. Es gibt mittlerweile sehr viele Publikationen, sogar bis ins „Nature“ hinein, die uns zeigen, dass Frauen hier benachteiligt und nicht in gleicher Weise eingestuft werden wie Männer mit vergleichbaren und gleichen Qualifikationen. Der wissenschaftliche Mainstream dominiert diese Auswahlprozesse; das heißt, Seiten- und Randthemen, interdisziplinäre Themen und andere Methoden können sich da nicht etablieren. Es gibt auch das Phänomen der homosozialen Kooptation, das heißt die Bevorzugung von Leuten, die sehr ähnlich jenen sind, die diesen Auswahlprozess vornehmen.
Das heißt, unsere Auswahlverfahren, die wir derzeit haben – das ist auf der unteren Ebene noch weniger transparent als dann ganz explizit bei den Berufungskommissionen –, sind bestmöglich geeignet, jene Personen zu identifizieren, die eine sehr hohe Quantität an Publikationen haben, und zwar in einem etablierten oder derzeit modernen, boomenden Forschungsfeld, die sehr gute formelle und informelle wissenschaftliche Netzwerke haben und dort integriert sind, die aber sehr hohe Ähnlichkeit mit den bereits etablierten Forschern und Forscherinnen aufweisen und ihre wissenschaftlichen Interessen uneingeschränkt und ohne Unterbrechungen verfolgen können.
Was können diese Verfahren nicht? Das ist vielleicht der wichtigere Teil. – Sie sind nicht geeignet, neue oder interdisziplinäre Forschungsgebiete nennenswert in Stellung zu bringen, Forschungsfragen und ‑methoden abseits des Mainstreams in Stellung zu bringen, Lebensläufe mit Unterbrechungen oder Phasen von Teilzeitarbeiten irgendwie zu integrieren, hohes Engagement im Bereich der Lehre oder auch im populärwissenschaftlichen Bereich zu integrieren. Sie können nicht Leute, die mehr Zeit für administrative und sozusagen universitätsinterne Aufgaben verwendet haben, damit messen, auch nicht Leute, die auf sehr niedrigem Status sehr gute wissenschaftliche Arbeit leisten, aber über wenige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verfügen und die eventuell noch außerwissenschaftliche Interessen und/oder Verpflichtungen haben.
Die Empfehlungen der Europäischen Kommission gehen in folgende Richtung. Das ist jetzt die reine Gender-Perspektive, Sie haben aber gesehen, dass das, was ich Ihnen aufgezählt habe – die Auswahlverfahren sind für bestimmte Personen nicht geeignet –, nicht nur Frauen umfasst, sondern auch Männer, die in ihrer Biographie bestimmte Besonderheiten aufweisen.
Aus dem Fokus der Frauenförderung heißt das, wir brauchen eine Ausarbeitung von schriftlichen Materialien zum Gender Bias in der Forschungsevaluierung, wir brauchen spezielle Ausbildungs- und Trainingsprogramme zu Gender Awareness für alle an der Aufnahme und an den Auswahlverfahren Beteiligten. Das sind sehr viele Personen an den Universitäten, wie Sie wissen, weil das auf sehr unterschiedlichen Ebenen sehr unterschiedlich geregelt ist. Wir brauchen eine größere Anerkennung der positiven Beiträge von interdisziplinärer Forschung, neuen Forschungsgebieten sowie Gender Studies zu wissenschaftlich exzellenter Forschung. Überdies brauchen wir eine Diskussion über die Relevanz von Produktivitätskriterien als primäres Einschätzungskriterium für wissenschaftliche Leistung.
Jetzt möchte ich aber nicht – der Eindruck ist heute bei mir schon entstanden –, dass es hier irgendwie darum geht: von außen hineinregieren versus die Universitäten regeln sich das selbst. Die Intention meines Vortrags ist: Schreiben Sie nicht die Verfahren fest, die das machen sollen! Wir sind schlau genug, dass wir die umgehen können, das haben wir in der Vergangenheit hinlänglich bewiesen. Sie müssen einen Auftrag festschreiben, wenn Sie das ins Gesetz hineinbringen wollen.Wenn Sie Karrierechancen in nennenswerter Zahl für junge WissenschafterInnen schaffen wollen, müssen Sie Geld in die Hand nehmen. Sie müssen ein Laufbahnmodell festlegen und dazu ganz transparente Kriterien, und die Leute, die an diesen Auswahlverfahren beteiligt sind, müssen sich dafür verantworten. Sie müssen auch die Rekrutierungsverfahren verändern.
Aber überlassen Sie das dem Selbstregelungsbereich der Universitäten! Ich glaube, dass wir auch schlau genug sein werden, das zu schaffen, wenn wir einen Auftrag haben. Ohne Auftrag machen wir gar nichts! (Beifall.)
16.10
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Danke für die Einleitungsreferate. – Wir haben jetzt eine Reihe von Wortmeldungen vorliegen.
Wir beginnen mit einer Stellungnahme von Herrn Rektor Bast. – Bitte.
Allgemeine Diskussion
16.11
Dr. Gerald Bast (stv. Vorsitzender des Dachverbandes der österreichischen Universitäten) : Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Es wurde heute schon oft darüber gesprochen, ob und auf welche Weise man die Rektorate stärken kann oder soll. – Keine Angst, ich spreche zu diesem Themenblock.
Wenn Sie – und das ist ein Appell – tatsächlich vorhaben, die Rektorate zu stärken, dann setzen Sie bitte den Finanzminister in die Lage, den ausgehandelten Kollektivvertrag abzuschließen. Es ist dies ein Kollektivvertrag, der vom Dachverband der Universitäten mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst sorgfältig und mit viel Augenmaß ausgearbeitet wurde und der wirklich für die Rektorate die Möglichkeit böte, sinnvolle Personalentwicklung, sinnvolles Personalmanagement zu machen.
Das ist ein wirklicher Beitrag zur Stärkung der Rektorate; wesentlich mehr, wie ich meine, als wenn man an den Vorschriften für die Rektorswahl herumskaliert. Was ich da bis jetzt höre, macht mich nicht wirklich zuversichtlich im Hinblick darauf, ob dadurch tatsächlich die materielle Position der Rektorate gestärkt wird. Wenn man hört, dass es eine Findungskommission aus zwei Mitgliedern des Unirats und einem des Senats geben soll, diese Findungskommission soll eine Liste von drei, vielleicht auch mehr Personen dem Senat vorlegen, und der Senat soll aus diesen drei – viel mehr werden es vermutlich nicht werden – Personen des Vorschlages einen Dreiervorschlag an den Universitätsrat machen, dann zweifle ich schon ein bisschen an der Organisationseffizienz dieser neuen Konstruktion.
Eines sollte man auch bedenken: Man hat den Mitgliedern der Universität, den Lehrenden, den Studierenden und den allgemeinen Universitätsbediensteten, bei der Beschlussfassung über das Universitätsgesetz 2002 in diesem Haus gesagt: Ja, ihr seid wichtig, ihr seid zentrale Stellen/Personen für die Weiterentwicklung der Universität; aber wir halten es für sinnvoll und effizient, die Organisation so zu strukturieren, dass die operativen Aufgaben beim Rektorat liegen, und dafür hat der Senat, haben die Repräsentanten dieser Universität einen wesentlichen Einfluss darauf, wer das Vertrauen dieser Universität als Rektor, als Rektorin hat, im Zuge der Wahl.
Ich weiß nicht, ob es das richtige Signal an die Universitäten ist, jetzt dem Senat, der seinerzeit mit diesem Argument in seinen ursprünglichen Entscheidungskompetenzen reduziert wurde, noch einmal die Zuständigkeiten – und damit auch die Wertigkeit des Senates – zurückzustutzen.
Die Interessenvertreter der Wirtschaft in der Sozialpartnerschaft wissen genau Bescheid um den Wert und die Wichtigkeit einer starken, einer bedeutenden Gewerkschaft als Visavis, als Verhandlungspartner. Ich glaube, dass es auch für die Rektorate wichtig ist, einen starken, bedeutenden und selbstbewussten Verhandlungspartner an der Universität zu haben – besser als einen, der vielleicht überkompensieren muss! – Danke schön. (Beifall.)
16.15
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Herr Professor Kratky spricht als Nächster. – Bitte.
16.15
Univ.-Prof. Dr. Christoph Kratky (Präsident des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung) : Herr Vorsitzender! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich darf mit einigen wenigen Zahlen beginnen. Der Wissenschaftsfonds hat im letzten Jahr eine Studie über die Zitationshäufigkeit österreichischer Publikationen durchgeführt und festgestellt, dass Österreich in seiner wissenschaftlichen Produktivität etwa an 15. Stelle in der Welt ist. Das ist im Mittelfeld; das ist nicht schlecht, aber auch nicht besonders gut.
Wir sind in unserer Produktivität – als Land; das hat nichts zu tun mit der Leistung individueller Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler – um etwa den Faktor 2 von den Top 5 oder Top 6 entfernt. Das ist ein Problem, das kurzfristig nicht lösbar ist – eine Verdoppelung der Produktivität –, das ist ein Problem der nächsten Generation. Deshalb glauben wir, dass der Förderung des Nachwuchses eine besonders hohe Bedeutung im österreichischen Wissenschaftssystem zukommt. Überdies muss man in diesem Zusammenhang sagen, dass etwa 80 Prozent der gesamten Forschungsleistung Österreichs in der Grundlagenforschung an den Universitäten erbracht werden.
Eine zweite Zahl: An den Universitäten in Österreich gibt es etwa 10 000 wissenschaftliche Bedienstete, 2 000 Professoren und Professorinnen, 3 000 Habilitierte. Von ihnen stellen nur etwa 20 bis 25 Prozent Anträge an den Wissenschaftsfonds um Finanzierung von Grundlagenforschung. Das ist ein erstaunlich niedriger Anteil, der darauf hinweist, dass es möglicherweise eine Menge Leute im österreichischen Hochschulsystem gibt, die gar nicht oder nur sehr wenig forschen.
Eine weitere Zahl: Der FWF finanziert etwa 2 000 Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, ausnahmslos junge DissertantInnen und Post-Docs. Es ist uns natürlich ein großes Anliegen, dass diese Personen, die in durchaus hochkarätig, streng, extrem selektiv, ungeheuer kompetitiv genehmigten Forschungsprojekten arbeiten – wir haben eine Ablehnungsquote in der Größenordnung von mehr als 60 Prozent –, ins Wissenschaftssystem kommen und auch Karriereperspektiven an den Universitäten haben.
Ich möchte anschließen an das, was Herr Keppler gesagt hat: Wir hatten in der Vergangenheit ein Tenure-Track-System, das aber nicht funktioniert hat. Das Leistungskriterium dafür, dass jemand an einer Universität bleiben kann, war die Habilitation, und dieses Kriterium wurde in der Vergangenheit – im Wesentlichen durch Gründe, über die ich jetzt nicht sprechen möchte – diskreditiert; es hat sich nicht als ein wirkliches Leistungskriterium bewährt. Es sieht so aus, als ob in dem im Rahmen des Kollektivvertrags ausgehandelten Verfahren eine sehr ähnliche Karrierestruktur vorgesehen ist. Da gibt es ja auch eine Qualifikationshürde, und es ist für mich kaum vorstellbar, dass etwas anderes als die Habilitation oder allenfalls der PhD diese Hürde darstellt.
Aus unserer Sicht wird das System nur dann nachhaltig zu einer Verbesserung der Forschungsleistung führen, wenn die Universitäten Folgendes beachten – das ist jetzt nicht ein Problem des Kollektivvertrags, für dessen Einführung wir massiv sind, um Rechtssicherheit im Universitätssystem zu erlangen, und es ist auch nicht primär ein Problem des Universitätsrechts, sondern es ist ein Problem dessen, wie es gelebt wird und wie die Universitäten damit umgehen –: Aus unserer Sicht werden die besten jungen Menschen nur dann an den Universitäten bleiben, wenn die Einstellungsentscheidung für Karrierestellen nicht zu früh erfolgt und wenn Leute erst als Post-Doc im Ausland waren, etwa im akademischen Alter von mindestens vier oder fünf Jahren nach der Dissertation. – Danke schön. (Beifall.)
16.19
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Nächster Redner ist Herr Professor Rainer. – Bitte.
16.19
Zuerst aber noch ganz kurz zum Kollektivvertrag; er wurde bereits insbesondere von Rektor Bast genannt. Ich stehe zu diesem Kollektivvertrag, ich halte es für wichtig, dass dieser Kollektivvertrag in Kraft tritt. Nur enthielt der mir zugegangene Vorschlag doch auch einige Schwächen. Es ging hier um eine Absprache zwischen dem oder der neu Aufzunehmenden und dem Rektor/dem Rektorat, eine Qualitätsvereinbarung, aber ohne dass in diesem Kollektivvertrag irgendwo zu lesen wäre, wie dann diese Qualitätskontrolle auf dem Weg zum Tenure Track zu erfolgen hat. Aber das ist ein anderes Problem.
O. Univ.-Prof. DDr. Johannes M. Rainer (Universität Salzburg, Fachbereich Privatrecht) : Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Geschätzte Damen und Herren! Das Problem ist an dieser Stelle schon mehrmals traktiert worden, ich möchte es noch einmal unterstreichen. Es geht tatsächlich um den Mittelbau, somit um den Mittelbau-alt und den Mittelbau-neu. Wie ist das zu lösen? – Mir scheint, dass die Lösung des gesamten Problems in einem engen Konnex steht, also die Lösung des Problems Mittelbau-alt eng mit der Zukunft, also auch mit der Förderung des Nachwuchses, zusammenhängt.Für mich ist es auch das Problem des Mittelbaus-alt. Erlauben Sie mir die Bemerkung, es handelt sich um einen schrecklichen Ausdruck: „Mittelbau“! Das ist wirklich mit negativem Beigeschmack verbunden: „Bau, Bau, Bau“, was soll das? – bis hin zum Fuchsbau! Das ist für mich ein schrecklicher Terminus.
Genauso ist – das wurde hier bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht – auch das Kuriensystem eine uralte Lösung. Wir sollten aber weitergehen, auf etwas Neues zu.
Das bedeutet, im Augenblick steht uns zur Lösung des Problems der § 99 zur Verfügung, der allerdings gesetzlich adaptiert werden muss, zusammen mit dem BDG. Wenn wir zu einer Adaption des § 99 kommen, zu einer Qualitätskontrolle, wie es die Abgeordnete und Rechtskollegin Frau Prof. Karl bereits angedeutet hat, als Qualitätskontrolle der Lehre und Forschung, so scheint mir ein möglichst großer Anteil möglich zu sein – aber eben, wie es Prof. Keppler moniert hat, nicht unbedingt alle –, und zwar zugunsten der Betreffenden. Es sind meiner Wahrnehmung nach zahllose gute Kolleginnen und Kollegen, die in diesem so genannten Mittelbau darben und möglichst schnell – also nicht ad calendas graecas, sondern innerhalb des nächsten Jahres oder in den nächsten 18 Monaten – wirklich in den Professorenstand überzuführen sind, auf Grund eines adaptierten § 99.
Mein Vorredner, der Präsident des FWF, hat noch ein Argument hinzugefügt. Nicht jedes Habilitationsverfahren ist, Gott sei’s geklagt, in den letzten 20 Jahren lege artis vonstatten gegangen und vor allem nicht unter der Prämisse, dass der oder die Betreffende zu einer Professur übergeführt werden soll. Das ist, bitte, auf Grund des § 99 UG so schnell wie möglich zu lösen!
Was die Nachwuchsförderung betrifft, scheint mir das folgende Argument unumgänglich zu sein; Rektor Bast hat es bereits vorgetragen. Es handelt sich hier tatsächlich um die schwierige Balance zwischen der Nachwuchsförderung und dem natürlich verständlichen Wunsch der Betroffenen, dann, wenn sie ein Alter von 40 oder 50 Jahren erreicht haben, nicht auf die Straße gesetzt zu werden. Man kann also nicht die Augen zumachen und sagen: Wir betreiben nur Nachwuchsförderung, und jeden, der fünfzig ist, werfen wir hinaus. So kann es auch nicht sein!
Das heißt, wir müssen uns bemühen, im Rahmen des Möglichen, des budgetär Möglichen nun Mittel zur Verfügung zu stellen, um dieser Balance zwischen der Beibehaltung und der Weiterbeschäftigung einer großen Anzahl von ehemaligen Nachwuchsforschern und eben, wie gesagt, der Nachwuchsförderung gerecht zu werden. Der Hinweis auf die tausend Post-Doc-Stellen scheint mir in dieser Beziehung tatsächlich große Hoffnung zu geben.
Auch hier geht es um den Ausgleich zwischen der internen Ausschöpfung heimischer Talente, wie es Prisching genannt hat, und der Vermeidung einer Überforderung im jugendlichen Alter innerhalb der Lehre. Die Leute sollen die Möglichkeit haben, sich auch in der Forschung zu bewähren, und sie sollen dauerhafte Arbeitsmöglichkeiten – wie es Professorin Hanappi-Egger gesagt hat – unter Berücksichtigung des akademischen Alters erhalten. Teilstellen sind nur entweder in der Phase des Doktorats oder ansonsten auf ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen zu vergeben, aber nicht als System, wie es in Österreich zum großen Nachteil vieler Leute praktiziert worden ist.
Ich beende meine Stellungnahme folgendermaßen: Ich bekenne mich auf Grund des Kollektivvertrages und weiterer Entwicklungen an den einzelnen Universitäten zu einem Tenure-Track-System, zu einem System, das dem Nachwuchs die Möglichkeit gibt, tatsächlich möglichst bald in dauerhafte Stellen übergeführt zu werden. Ich weise aber darauf hin, dass dauerhafte Stellen genauso Kontrolle verlangen wie Autonomie und dass es insbesondere an den Schnittstellen, wo eben die Frage gestellt wird, ob die oder der Betreffende an der Universität bleibt, zu einer erhöhten Qualitätskontrolle nach international anerkannten Maßstäben kommen muss. – Vielen Dank. (Beifall.)
16.26
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Danke. – Manche Referenten sind sehr talentiert und fangen die letzten zehn Absätze alle mit „Ich komme zum Ende“ an. Da glaube ich dann immer, ich brauche nicht einzugreifen; so wird man ausgetrickst.
Nächster Redner ist Herr Rektor Winckler. – Bitte.
16.26
O. Univ.-Prof. Dr. Georg Winckler (Präsident der Europäischen Rektorenkonferenz) : Zunächst kurz etwas zur Ausgangssituation, wie sie auch Präsident Kratky geschildert hat, dann zwei Erfahrungen und danach ein Lösungsvorschlag.
Zur Ausgangssituation: Es ist richtig, wir haben ungefähr 2 000 Professoren, wir haben ungefähr 3 000 Habilitierte/Mittelbau. Wenn wir das aber international vergleichen, so müssen wir sagen: Wir haben zu wenige Professoren und, im Verhältnis dazu, zu viel an habilitiertem Mittelbau. Ich habe derartige Rechnungen etwa an der Universität Wien gemacht und komme zu dem Schluss: Wir haben ungefähr 330 Professuren; wenn ich das mit der Universität Zürich vergleiche, dann komme ich zu dem Schluss, wir bräuchten eigentlich 400 Professoren. Es ergibt sich auch aus solchen Rechnungen, die man jetzt anstellen könnte, dass man – das ist eigentlich das, was 2001 bei den Dienstrechtsverhandlungen vorgesehen war – 500 Vorziehprofessuren schafft. Das ist genau jene Größe, die notwendig ist, um dies einigermaßen in Balance zu bringen.
Das führt mich jetzt zu zwei Erfahrungen, und ich schildere diese Erfahrungen einfach auf Grund meiner Tätigkeit. Die eine Erfahrung ist – Herr Keppler hat schon darauf hingewiesen –, dass wir bei der Berufung recht attraktiv sind. Wenn wir wollen, können wir auf Grund des Universitätsgesetzes 2002 die Berufungsbedingungen so gestalten, dass auch gute Leute kommen. Ich könnte jetzt Namen von Leuten nennen, die etwa an die Universität Wien gekommen sind, von Universitäten wie Yale und anderen, und dort beste Forschungsbedingungen haben. Wir können diese schaffen.
Wir sind auch recht attraktiv, wenn es um Post-Docs geht, und wir sind zunehmend auch aktiv im Prae-Docs-Bereich; wirkliche Schwächen haben wir aber in dem Bereich dazwischen. Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie Graham Warren zu mir kam und sagte, er habe da einen hervorragenden Italiener, Harvard University, vier bis sechs Jahre Post-Doc, möchte unbedingt zurück nach Europa; er möchte Group Leader an den Max Perutz Laboratories werden, und die Frage ist, was ich ihm anbieten kann. Für eine Professur kommt er nicht in Frage, aber eine Post-Doc-Stelle ist da auch nicht das Richtige. Das heißt, der entscheidende Punkt ist, man muss diesen Leuten, die dazwischen stehen, Karriereperspektiven geben, ansonsten würden wir nicht jene guten Köpfe gewinnen, die wir gerne gewinnen wollen.
Das führt mich zu meiner zweiten Erfahrung. Es gibt etwa an der Universität Wien eine Reihe von habilitierten Mittelbauangehörigen, die hervorragende Forschungsleistungen erbringen, Startpreisträger sind und anderes mehr, ausgestattet mit FWF-Preisen und so weiter, und die dennoch keine Professur haben, aus verschiedensten Gründen, weil die Widmungen nicht gestimmt haben oder weil es da oder dort auch bestimmte Feindschaften gibt.
Das heißt, es ist unbedingt notwendig, dass wir das Gesetz so verändern, dass Karriereperspektiven für diese Personen entstehen. Es wurde schon darauf hingewiesen: Der § 99 würde eine Lösung bieten. Etwa wäre es denkbar, dass man das auf sechs Jahre erweitert. Wir könnten dann auch in den europäischen Marie-Curie-Programmen ganz anders agieren, ganz anders einwerben.
Es wäre dann allerdings notwendig – und das wäre die zweite Maßnahme –, dass es ein besonderes Verfahren gibt, um vom § 99 in den § 98 zu kommen, eben im Sinne dessen, was man in Amerika kennt: einer „Tenure Commission“, die dann beurteilt, ob der Übergang in den § 98 möglich ist. Wie das zu gestalten ist, ist natürlich eine Frage, die noch offen ist. – Danke. (Beifall.)
16.30
16.30
Dipl.-Ing. Theresia Vogel-Lahner (Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft) : Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich habe bisher mit großem Interesse den Ausführungen gelauscht, und mir ist aufgefallen, dass neben der Diskussion um das Budget auch sehr stark das Bewusstsein da ist, dass die Notwendigkeit besteht, die besten Köpfe ins Land zu holen. Stichworte wie Exzellenz oder auch internationale Sichtbarkeit sind hier gefallen.
Aus der Sicht der FFG, der Forschungsförderung für die anwendungsorientierte Forschung, ist es meines Erachtens wichtig, dass die Karriere vor allem im Forschungsbereich auch abseits der Universitäten möglich sein muss. Das muss auch so gesehen werden, damit es hier ebenfalls eine Möglichkeit gibt, Karrieren weiterzuentwickeln, die an einer Universität vielleicht nicht in dieser Art möglich sind.
Es scheint mir, neben anderen Aspekten, auch wichtig zu sein, dass die jeweilige Karriere, sei es an der Universität oder in einer außeruniversitären Einrichtung, keine Einbahn ist, sondern dass hier eine Durchlässigkeit von beiden Systemen gewährleistet ist. Ich glaube, dass es im Sinne einer – auch von Herrn Kratky genannten – lückenlosen Karriere und Ähnlichem möglich sein sollte, zwischen diesen Systemen Angebote zu schaffen, die den Umstieg, aber auch die Mobilität im nationalen Segment unterstützen oder zumindest stimulieren.
Bei der Diskussion um die Karriere ist es, glaube ich, neben den unzweifelhaft wichtigen Fragen von Dienstrecht und Pensionsrecht auch ganz wichtig, die Frage nach dem Umfeld, nach dem Forschungsumfeld zu stellen, und zwar im Hinblick darauf – das hat auch Herr Mazal gesagt –, welche Möglichkeiten für eine hochqualifizierte Person bestehen, das Forschungsteam aufzubauen und zu entwickeln, aber auch hinsichtlich der Infrastruktur, die zur Verfügung steht, um eine gewisse Planungssicherheit zu haben, sowohl im Forschungsthema als natürlich auch in der persönlichen Karriere. Es geht auch um die Frage, welche Anreize es gibt, wenn die Durchlässigkeit vom außeruniversitären in den universitären Bereich gegeben sein soll, damit Personen, die sich möglicherweise in einem anderen Gehaltsschema befinden, Interesse daran haben zurückzukehren beziehungsweise vice versa.
Ich komme diesmal zum Ende und möchte am Schluss eine Bitte, ja eigentlich fast schon eine Forderung formulieren. Es ist meiner Meinung nach wichtig, dass Angebote angedacht werden, die diese Durchlässigkeit in beide Richtungen gewährleisten. Da sind neben den beiden Förderorganisationen natürlich auch die Universitäten stark gefragt. Wie kann man es gestalten, dass dies im Rahmen einer Wissenschaftskarriere möglich wird, die das Ziel haben muss, möglichst keine Lücken zu schaffen? – Danke. (Beifall.)
16.33
16.33
Dr. Jürgen Janger (Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung, WIFO) : Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zunächst kurz auf die Ausführungen von Herrn Prof. Kratky eingehen und die Sache mit diesen Länderranglisten dramatisieren. Wenn man nämlich nicht die Quantität der Forschung hernimmt, sondern die Qualität der Forschung, gibt es da eine Rangliste mit den 5 000 meistzitierten Forschern. Von diesen haben wir in Österreich, glaube ich, zwölf, in der Schweiz gibt es hundert, pro Million Einwohner sind wir in Europa an vorletzter Stelle vor Italien. Andererseits sind wir das viertreichste Land im OECD-Bereich, aber bei diesen wissenschaftlichen Dingen schneiden wir meiner Meinung nach momentan sehr schlecht ab.
Zweiter Punkt: Andere Länder unternehmen massive Anstrengungen, um ihr Universitätssystem zu verbessern. Der Hinweis auf China ist heute schon gefallen, die Anstrengungen sind dort wirklich enorm.
Drittens: Es gibt immer stärkere Feedback-Schleifen zwischen dem Ranking von Universitäten und den Berufungen. Herr Prof. Winckler hat gesagt, das ist okay, wir sind noch attraktiv; aber diese Prozesse werden stärker. Das heißt, es besteht die Gefahr, dass ich in die Feedback-Schleife von „Wenn ich einmal schlecht bin, dann komme ich nicht mehr heraus“ komme.
Deswegen lautet mein Appell bei den momentanen Reformdiskussionen folgendermaßen. Finanziell und organisatorisch würde ich wirklich alle Anstrengungen unternehmen, um den Nachwuchs bestmöglich zu fordern und das ganze Potenzial auszuschöpfen. Kanada zum Beispiel hat vor kurzem durch eine Übergangsfinanzierung einfach einige tausend Jungprofessoren angestellt. Es wäre eine Möglichkeit – wie hier schon gesagt worden ist –, durch Vorziehprofessuren Platz für Junge zu schaffen. Man muss einfach für eine Übergangszeit seitens des Staates Österreich mehr Geld in die Hand nehmen.
Ich möchte noch kurz etwas zum Tenure Track, zum Faculty-System sagen. Meiner Meinung nach ist es schon so, dass vom Assistant Professor bis hin zum Full Professor die gleichen Rechte und Pflichten bestehen. Allerdings haben zum Beispiel in Amerika Professoren die Möglichkeit, sich durch Distinguished Professorships besonders auszuzeichnen. Damit bekommen sie aber nicht mehr Macht, sondern sie bekommen noch mehr akademische Freiheit. Auch das wäre also ein System der Abstufung, das nicht über Macht, sondern vielmehr über Qualität und akademische Freiheit funktioniert.
Was man ebenfalls noch sagen muss, ist, dass es in der Forschung an den amerikanischen Universitäten sehr wohl die so genannten Staff Scientists gibt, also angestellte Forscher – ähnlich wie in einem Unternehmen, ähnlich wie in einer Firma –, die einen normalen Arbeitsvertrag haben und durchaus für Forschungszwecke eingesetzt werden. – Danke. (Beifall.)
16.36
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Als Nächster spricht Herr Kollege Niederwieser. – Bitte.
16.36
Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ) : Geschätzte Damen und Herren! Über Dienstrecht und diese Dinge wurde hier schon sehr viel gesprochen. Ich glaube, es geht auch noch um ein paar andere Dinge, die für junge Wissenschafterinnen und Wissenschafter wichtig sind und die vielleicht über die Leistungsvereinbarungen hergestellt werden können, wenn es den Willen dazu gibt. Das ist eine Menge an Infrastruktur: Betriebskindergarten, ganztägige Betreuungsangebote, nicht kochen müssen und solche Dinge. Ich sage das ganz einfach deshalb, weil wir uns da so sehr in die dienstrechtlichen Details der §§ 98 und 99 verlieren und dabei oft die praktischen Dinge, die für eine Karriere notwendig sind, vergessen.
Es ist mir auch total wichtig, dass wir uns um Exzellenz bemühen. Da möchte ich nicht falsch verstanden werden, aber ich glaube, eine Universität – Herr Janger hat es gerade gesagt – braucht auch sozusagen die normalen Mittelbauer, die ganz weit weg vom Nobelpreis sind, aber viel Zeit für die Studierenden haben, Zeit dafür, sie zu betreuen, ihnen im Fall von Schwierigkeiten zu helfen, ihnen nachzugehen und so weiter. Auch das ist doch Teil der Universität, finde ich, und auch diesen Aspekt muss man sehen, wenn wir darangehen, das Gesetz zu ändern.
Abschließend: Ich bin, obwohl ich das alles mitverfolgt habe, immer noch nicht draufgekommen, was die Bestätigung dafür darstellen könnte, dass das UG 2002 eine Erfolgsstory wäre. Woran wird es gemessen? – Prof. Rainer hat gemeint: erhöhte Qualität nach international anerkannten Maßstäben; ich nehme das einfach einmal so. Aber welches Kriterium wurde heute genannt, um zu sagen: Wenn wir 2000 hernehmen und mit 2007 vergleichen, dann ist nach diesen international anerkannten Qualitätskriterien ein höherer Level erreicht worden? – Keine einzige Stellungnahme hat es dazu gegeben!
Das heißt nun auch wieder nicht, dass das alles schlecht sein müsste. Aber die wirkliche Bestätigung dafür habe ich heute leider nicht gefunden. – Danke. (Beifall.)
16.38
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Nächster Redner ist Herr Professor Ecker. – Bitte.
16.39
Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Gerhard Ecker (Vorsitzender des Universitätslehrerverbandes an der Universität Wien) : Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielleicht ein paar kurze Statements dazu: Warum verlieren wir eigentlich die jungen Leute? – Sicher, weil wir ihnen nicht genug Perspektiven geben können. Dazu braucht es so etwas wie den Kollektivvertrag. Auch ich möchte mich dem anschließen: Bitte, setzen Sie ihn endlich um!
Dazu braucht es auch, dass man sie früher aus den Abhängigkeiten bekommt, dass man sie früher in eigenständiges wissenschaftliches Arbeiten bringt. Es gibt die ausgezeichneten Förderprogramme des FWF, aber hier muss man sicher auch universitätsinterne Anschubfinanzierungsmodelle schaffen. Dazu braucht man jedoch auch das Geld, dazu braucht man die Ressourcen.
Das ist sicher nicht Sache des Gesetzes, Sache der Leistungsvereinbarungen, das vielleicht auch hier speziell zu fördern, damit wir einen Zustand erreichen, wie er jetzt bei uns an der Uni Wien so schön im Entwicklungsplan steht: dass man wegkommt vom klassischen Assistentenbild. Dieser Satz im Entwicklungsplan hat mich übrigens sehr gefreut, das möchte ich hier auch sagen.Ich möchte auch etwas sagen, was an die Studierenden gerichtet ist. Es wird ihnen vielleicht nicht so sehr gefallen, aber eine wissenschaftliche Karriere beginnt auch mit dem Doktorat, und da müsste man meiner Meinung nach schon auch mit Qualitätsprüfungen beginnen. Zurzeit müssen wir an der Universität jeden zum Doktoratsstudium zulassen und ihm auch einen Betreuer zuweisen. In den Naturwissenschaften bedeutet das: Um ihn qualitätsvoll betreuen zu können, brauche ich 20 000 € pro Jahr, die man mir dann als Betreuer auch zuweisen muss. Da fallen wir in eine Schere hinein, über die man sich mittelfristig Gedanken machen muss.
Ich entwickle gerade ein europäisches PhD-Programm in Pharmakoinformatik. Bei meinen Partnern im EU-Konsortium ist es gang und gäbe, dass das in so einem Bereich ausschließlich über Bewerbungen abläuft. Man schreibt die Stellen aus, und man nimmt nur Doktoranden in das Programm hinein, die dann die Stellen bekommen, die auch eine ordentliche Bezahlung bekommen und die durch einen entsprechenden Qualitätsselektionsprozess gegangen sind.
In Amsterdam oder in Leiden zum Beispiel nimmt man überhaupt nur Doktoranden, wenn man sie bezahlen kann. Das würde auch das Problem lösen, dass in ein und demselben Labor Leute arbeiten, die 1 200 € bekommen, andere, die 800 € bekommen, und einem Dritten bezahlen es die Eltern. Das schafft irgendwann einmal einfach ein Ungleichgewicht.
Zu den guten Dingen des UG – da gibt es schon einige –: Wir haben Schwerpunkte, die universitätsintern finanziert werden; wir haben Initiativkollegs. Ich weiß nicht, ob das nach alten Gegebenheiten möglich gewesen wäre. Das möchte ich auch sagen.
Zum Abschluss zum § 99: Ich bin sehr froh darüber, dass diesbezüglich sehr große Einigkeit herrschen dürfte. Ich möchte nur eines anmerken. Bitte, denken Sie hier nicht zu stark an Quoten! Es muss im Endeffekt die Qualität sein, die zählt. Jeden, den Sie bei so einem Prozess nicht an Bord bekommen, obwohl er die qualitativen Kriterien erfüllt, haben Sie im Endeffekt vollständig verloren. – Vielen Dank. (Beifall.)
16.41
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Nächster Redner ist Herr Kollege Grünewald. – Bitte.
16.42
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne) : Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass das jetzt zum Schluss kommt in der Erkenntnis, es forschen ja nicht nur Ultrazentrifugen, Mikroskope und sonstige Geräte, sondern letztlich Menschen, und diese sind zu fördern. Ohne diese Förderung werden wir nie exzellent sein, das ist ganz klar.
Da kann man fragen: Was ist die richtige Förderung? – Es kann eine richtige Förderung sein, Menschen klarzumachen, was für sie die beste und die am besten geeignete Laufbahn ist. Das muss nicht immer die Universität sein. Wenn die Entscheidungen früh fallen, ist es für jede Lebensplanung etwas Positives, zu wissen, wo mein Weg wahrscheinlich am erfolgreichsten ist.
Nachdem wir jetzt gehört haben, dass Kurien etwas zu Belächelndes sind, möchte ich schon über die Professoren reden, die ja eigentlich ihre Aufgabe darin haben, diesen Nachwuchs zu fördern. Sie kümmern sich ja um ihr Personal – oder sollten es tun, um im Konjunktiv zu bleiben. Ich möchte auch nicht Worte wie Doktormutter, Doktorvater und so weiter strapazieren, aber es hat schon etwas damit zu tun, weil der Ruhm und die Bedeutung von Professorinnen und Professoren vielfach dadurch bestimmt werden, wohin Leute aus ihrem Team berufen werden. Ich halte die Professoren für umso besser, je mehr ihrer Leuten einen Weg machen.
Das geht aber nur, wenn man mit ihnen in den Dialog tritt. Wenn ich höre, was ursprünglich auch der Rat für Forschung und Technologie in großen Enqueten ausgesprochen hat – wo ich hören musste, junge ForscherInnen sollten zu 10 Prozent Zeit für ihre eigene Forschung haben, aber sonst gefälligst die Projekte ihres Chefs verfolgen –, dann muss ich sagen, das ist keine Einstellung! Es geht nicht, wenn sie kopieren geschickt werden, wenn sie durch die Lehre sozusagen so ausgebrannt werden, dass sie nach 14 Stunden Lehre auch nicht mehr viel forschen können.
Wenn ich jetzt höre, dass nur Berufene berufen sollen, hat das vielleicht mit Kurien nichts zu tun, wohl aber mit Kasten, und zwar mit solchen Kasten wie bei Grissemann/Stermann, wo es dann heißt: „Herr Baumann, bitte kommen Sie heraus!“ Man bleibt am besten unter sich! Man bleibt unter sich, und das ist nicht gut für eine offene Universität. Man muss viel teamorientierter sein, das glaube ich schon! Denn sonst haben junge Leute sozusagen nicht die Motivation, wenn sie nur ins Labor geschickt werden, und am nächsten Tag wird gefragt: Was kommt heraus?, oder gesagt: Jetzt mach das und das für mich!
Ich habe Universitäten gekannt, da wollte man nicht, dass Leute FWF-Projekte haben, weil sie dann nicht mehr sozusagen als akademisches Proletariat und Zuarbeiter für bestimmte Herren und Damen zur Verfügung stehen. Das hört sich jetzt auf! Der FWF hat hier Maßgebliches geleistet, auch mit den Schrödinger-Stipendien. Aber man muss sich fragen: Warum kommen die Leute nach Schrödinger teilweise gar nicht mehr so gern zurück, oder, wenn sie zurückkommen, warum sind sie frustriert? – Es liegt an den Arbeitsbedingungen und hängt anscheinend von der Einsicht ab, dass man sie nicht genügend fördert.
Noch etwas: Bei Berufungen gibt es auch unterschiedliche Qualität, das möchte ich schon sagen. Ich habe genügend Leute gesehen, die keine guten Professoren an ihrer Universität wollten, weil sozusagen ihr Licht nicht mehr am stärksten und am weitesten strahlt, wenn jemand Besserer kommt. Das kann es auch nicht sein.
Bevor wir also sagen, Berufene berufen nur Berufene, Schuldirektoren bestellen nur Schuldirektoren und Winzerkönige nur Winzerkönige, würde ich da in einen breiteren Dialog eintreten. (Beifall.)
16.46
16.46
Ass.-Prof. Dr. Ingwald Strasser (Zentralausschuss für die Universitätslehrer/innen) : Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Werte Anwesende! Ich beziehe mich jetzt auf Äußerungen von Prof. Mazal, der ein bisschen versucht hat, uns den Weg zu weisen – erstens: Betriebsrat in den Universitätsrat –, und dann einige Aspekte genannt hat, indem er etwa meint, das Arbeitsverfassungsgesetz sei mit der Organisation der Universität nicht ganz kompatibel. Das stimmt in einigen Bereichen, ich glaube aber nicht, dass es sinnvoll sein wird, schon innerhalb der Universität den Betriebsrat auf Substrukturen hinunter aufzudröseln. Das wird wahrscheinlich nicht funktionieren.
Wir haben da ein anderes Problem, bei dem wir arbeitsrechtlich, nach der Arbeitsverfassung ein bisschen ins Rutschen kommen, nämlich dann, wenn die Universität GesmbHs gründet, und zwar zum Beispiel GesmbHs wie die Max-Perutz-Gesellschaft, deren Personal ja noch zur Stammuniversität gehört, und wenn dort neues Personal angestellt wird. Da ist das bei der Interpretation der Mitspracherechte des Betriebsrats lebbar, das ist auflösbar, aber da könnte man, wenn man rechtliche Korrekturen anbringt, vielleicht ansetzen. Das wäre wahrscheinlich ein Punkt.
Überhaupt darf ich aber jetzt Folgendes anführen für den Fall, dass Sie bei der Gesetzesnovellierung arbeitsrechtliche Bestimmungen verändern oder hineingeben. Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen des derzeit geltenden Gesetzes haben eine ungeheure Arbeit verursacht. Zwei OGH-Entscheide zeigen das, und es gibt noch viele ungelöste Fragen, MKV und Abfertigungsregelung, § 84 VBG et cetera. Hier würde ich das Hohe Haus höflich ersuchen, diese arbeitsrechtlichen Bestimmungen vorher mit Praktikern aus dem Arbeitsrecht zu diskutieren, um nicht nachher langwierige Prozesse führen zu müssen, die dann wieder nur zu Halblösungen führen. Sie wissen, wir haben derzeit ein arbeitsrechtliches Tohuwabohu in unseren Verträgen und Zuständen.
Ein weiterer Punkt: Ich gehe davon aus – da die Diskussion so verläuft –, dass zwar der KV gewünscht wird, aber offenbar auch im Gesetz noch irgendwelche Karriereaspekte eingeführt werden sollen. Da darf ich an zwei Gruppen erinnern, die bisher überhaupt nicht zur Diskussion gestanden sind. Das eine sind Karriereaspekte von künstlerischem Personal, und der zweite, mir näher liegende Aspekt betrifft natürlich die große Gruppe der Ärzte und Ärztinnen.
Diese haben ein ganz besonderes Problem im Umgang mit der Universität, weil sie mit ihrer Dienstpflicht, der ärztlichen Routine, in hohem Maße ausgelastet sind und die Forschung sehr stark sozusagen mit der Tätigkeit außerhalb der regulären Dienstzeit vermischt wird. Da bitte ich, falls Sie das angehen, diese Fragen sehr sorgfältig auszugestalten, um diesen Menschen eine Karrierechance und dem Spital, in dem sie arbeiten, sowie der Medizinischen Universität, an der sie tätig sind, Möglichkeiten für ein vernünftiges Umgehen mit diesen Ärzten zu geben. – Danke schön. (Beifall.)
16.49
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Brinek. – Bitte.
16.49
Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP) : Herr Vorsitzender! Geschätzte Expertinnen und Experten! So sparsam wie möglich einige Anmerkungen.
Das wird sehr schwierig sein, Herr Dr. Strasser, eine Sonderbestimmung dafür zu schaffen, wie viel Forschung die Professoren an der Medizinuniversität haben dürfen beziehungsweise sollen. Aber wir widmen uns den Dingen. Ich weiß, wir haben uns schriftlich öfters darüber verständigt.Das andere ist: Universitäten sind Tendenzbetriebe – das konnten wir aufklären – und haben keine aufsichtsratsähnliche Organisation. Ich bin sehr froh darüber, dass Rektor Bast es war, der darauf hingewiesen hat, wer vis-à-vis vom Rektor sozusagen Repräsentant des Personals ist, nämlich der Senat. Wir müssen also immer in dieser Dreieckssituation denken.
Aber ich wollte eigentlich keinen inhaltlichen Kommentar abgeben, sondern nur meiner großen Zufriedenheit darüber Ausdruck geben, dass sich hier in vielen, vielen Punkten eine Lösung abzeichnet, eine Richtung, und dass auch an den Rändern noch viele Dinge aufgetaucht sind – als Themen, die wir vielleicht noch nicht berücksichtigt haben. „Noch nicht“ heißt, wir müssen uns gar nicht bekreuzigen oder uns dafür entschuldigen, weil wir, die Parlamentarier, erst am Anfang einer Diskussion und einer Entwicklung stehen. Ich bin sehr froh darüber, dass wir schon einige Dinge zumindest in der Koalition als unstrittig herausgearbeitet haben.
Vor allem bei den Kolleginnen, bei den Damen bedanke ich mich sehr für ihren Beitrag, weil es in einem ersten Schritt schon gelungen ist, einige Dinge zu verstärken, in denen das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz bisher noch nicht leistungsfähig genug war. Wir, Kollege Broukal und ich, haben heute Mittag auch schon der Öffentlichkeit ein paar Dinge darüber bekannt gegeben, wohin die Reise gehen soll, nämlich da, wo das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz zwar verankert ist, aber offenbar noch einer Nachjustierung bedarf: Gendergerechte Beschickung aller Organe, Klärung dessen, was Wahl ist und was Nominierung, und vieles andere mehr.
Ich gehe davon aus, dass Sie und andere uns mit Ihrer Expertise auch noch weiter zur Verfügung stehen werden, wenn es um die finale Textierung geht. Hier gibt es also schon so etwas wie ein gemeinsames Ergebnis, für weitere Teile hoffe ich auch, dass sie mit größtmöglichem Konsens erreicht werden. Ich oute mich auch als maßgebliche Initiatorin dieser Enquete, und es ist mir, glaube ich, gelungen, auch meine Kolleginnen und Kollegen davon zu überzeugen.
Für die gewissermaßen Fremden, das heißt Gäste, hier im Haus: Das ist eine sehr konstruktive, eine sehr wertschätzende Diskussion gewesen, für die ich mich herzlich bedanke. Das ist nicht immer so, aber deshalb leisten wir uns vielleicht ab und zu so eine Begegnung mit Ihnen allen. Ich bedanke mich für Ihre Teilnahme und Ihr Engagement. Es wird sich diese Enquete – ich weiß nicht, ob es der Vorsitzende schon am Beginn gesagt hat – in einem ausführlichen Protokoll niederschlagen, das Sie auf der Homepage des Parlaments nachlesen können; dies für alle, die es nicht schafften, Facts and Figures festzuhalten. Sie sind mit dabei, Sie können dazu auch weiter Stellung nehmen, und sicher werden wir einander noch begegnen oder Möglichkeiten haben, spätestens über die Begutachtung der Vorlage in Kooperation und in Kontakt zu treten. Bei den Gästen aus dem Ausland bedanke ich mich ganz besonders; ich wünsche Ihnen eine gute Heimfahrt.
Aber ich bin ja noch nicht die letzte Rednerin. Daher breche ich jetzt ab, bedanke mich sehr für diesen heutigen Tag und lausche den weiteren, letzten Redebeiträgen. – Danke schön. (Beifall.)
16.52
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Die Sitzung geht noch ein bisschen weiter.
Nächster Redner ist Herr Dr. Steiner. – Bitte.
16.53
Ao. Univ.-Prof. Dr. Gert-Michael Steiner (Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Bundessektion Hochschullehrer) : Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Punkt ist mir bei dieser Diskussion um Karrierechancen abgegangen, er ist irgendwie untergegangen. Das ist das, was die Universitäten und die dort handelnden Personen den jungen Leuten antun oder wie sie sie fördern.
Meine Erfahrung in der Personalvertretung oder als Betriebsrat – diese erstreckt sich jetzt schon über einige Jahre – hat mir gezeigt, dass nirgendwo so viel gelogen wird wie bei Versprechen an die jungen Leute, wie ihre Karrieren aussehen werden. Ich finde, das ist wirklich eine dramatische Situation! Viel zu wenig wird ihnen die Wahrheit gesagt, nämlich darüber, welche Möglichkeiten tatsächlich bestehen, an der Universität oder im Bereich der Wissenschaft weiterzuarbeiten.
Wir haben uns bemüht, mit dem Kollektivvertrag einen Beitrag zur Wahrheitsfindung zu leisten. Ich hoffe, er kommt einmal; das liegt jetzt an der Politik und nicht an den Sozialpartnern.
Was ganz besonders wichtig ist, auch für die Karrierechancen von jungen Leuten, ist Folgendes: Wir haben für Studierende wunderbare Austauschprogramme, wir verlangen von JungwissenschafterInnen Mobilität, aber im selben Ausmaß zum Beispiel ein ERASMUS-Programm für Post-Docs haben wir nicht. Ich glaube, es wäre ganz wichtig, auf internationaler Ebene politisch und auch wissenschaftspolitisch dahin gehend zu arbeiten, dass in diesem viel besungenen Bologna-Raum für Lehre und Forschung eben auch im Bereich Forschung für die jungen, noch mobil sein müssenden Wissenschafter und Wissenschafterinnen Möglichkeiten für einen Austausch geschaffen werden.
Ein letztes Wort noch: Ein wichtiger Punkt für die Karrieren ist auch der, dass man das Personal richtig entwickelt. Lehrer in Mittelschulen, Lehrer in Volksschulen, sie alle bekommen eine Ausbildung; Lehrer auf hohen Schulen haben diese nicht. Man erwartet, dass einer, dem Gott ein Amt gibt, dieses auch ausfüllen kann; das ist leider nicht immer der Fall, weder beim Unterricht der Studierenden noch bei der Betreuung von jungen Wissenschaftern. Hier würde ich mir erwarten, dass auch vom Gesetz her einmal so etwas vorgesehen wird wie eine entsprechende Ausbildung, um diese Verantwortung wahrnehmen zu können. – Herzlichen Dank. (Beifall.)
16.56
16.56
Abgeordneter Josef Broukal (SPÖ)|: Ich bin in einem wochenlangen Abnützungskrieg von Gertrude Brinek davon überzeugt worden, dass es einen Sinn hätte, diese heutige Veranstaltung abzuhalten. Nach ihrer ursprünglichen Planung sollte es ein Jubelfest für das beste Universitätsgesetz der Welt werden. So habe ich das ... (Abg. Dr. Brinek: Das stimmt überhaupt nicht!) – Du weißt: Kommunikation ist, was beim Empfänger ankommt, sagt Watzlawick. Ich habe versucht, dagegen zu arbeiten und auch andere Aspekte mit einzubringen; wir haben uns geeinigt. Die Vorgeschichte ist weniger interessant.
Ich habe sehr viel gelernt und – leider Gottes, muss ich sagen – mehr Fragen als Antworten bekommen. Aber so soll es ja sein. Es gibt ein Wortprotokoll, das uns in der Evaluierung noch viele Tage beschäftigen wird.
Ich bin sehr froh über die Behandlung dieses in den politischen Verhandlungen zwischen SPÖ und ÖVP ein wenig sperrigen Punktes: Wie können wir denn einen Teil der Nicht-Ordentlichen – wie sage ich es jetzt, damit ich nicht wieder das Wort „Mittelbauer“ verwende?; ihr wisst, was ich meine – in die Professorenkurie geben? – Denn es sind auch die Professoren und die Professorinnen der Meinung, dass diese Personen zwar nicht als Ordinarien ernannt wurden, aber doch von ihrem wissenschaftlichen Ansehen, von ihrer Forschung und Lehrleistung her eigentlich als ebenbürtig zu behandeln sind.
Wenn die Lösung die sein sollte, dass die, seit ich in der Politik bin, herumgeisternden 500 Vorziehprofessuren – eine Fata Morgana, eine Karotte, die immer nur herumgeht – einmal wirklich vom Esel eingeholt und dann gefressen werden können, und wenn das in Form des, wie mehrmals gesagt worden ist, § 99 und eines vereinfachten Berufungsverfahrens geht, so ist das sicher eine Möglichkeit – Gertrude, auch wenn du jetzt gehst –, wie wir, wahrscheinlich nicht ganz zur Zufriedenheit der Betriebsräte des wissenschaftlichen Personals, aber auch nicht ganz als Placebo ohne jede Wirkung, vielleicht doch in kurzer Zeit einige hundert Personen in die Professorenkurie bringen können.
Was die Betriebsräte betrifft, so denke ich auch, dass es zwischen allem und nichts einen sachlich begründeten Kompromiss geben muss. Hier habe ich mehrere Andeutungen erfahren, die ich auch im persönlichen Gespräch gerne vertiefen werde. Ich glaube auch – und das habe ich mehrmals gesagt –, wir haben es, wenn wir von Betriebsräten reden, mit Personen wie Herrn Prof. Steiner oder Herrn Hofrat Müller zu tun. Das sind ja keine kommunistischen Untergrundgewerkschafter, vor denen sich irgendjemand zu fürchten hätte, sondern höchst verantwortliche Personen, die, ja, zu den Leistungsträgern der Universitäten gehören. Ich denke daher, da sollte es weniger Berührungsängste geben.
Aber das Bessere ist immer der Feind des Guten, und wenn statt dieses groben Bildes „Alle Macht dem Betriebsrat im Unirat“ ein stärker aufgefächertes Bild erscheint, das auch noch Mitspracherechte auf untergeordneten Ebenen, wo sie auch sind, mit sich bringt – vielleicht auch zu Lasten der kompletten Mitsprache im Unirat –, dann sind das Güterabwägungen nicht nur der Politik, sondern auch der verantwortlichen Universitäten, denen wir uns gerne stellen. – Herzlichen Dank. (Beifall.)
16.59
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Nächster Redner ist Herr Professor Clemenz. – Bitte.
16.59
O. Univ.-Prof. Mag. Dr. Gerhard Clemenz (Vorsitzender des Senats der Universität Wien) : Meine Damen und Herren! Es gibt einige Punkte, die hier in den Ausführungen angesprochen wurden und die ich gerne für mich geklärt hätte.
Zunächst einmal geht es um die Frage nach den Beurteilungskriterien für wissenschaftliche Leistungen. Ich stimme zwar zu, dass man Zitierungen und Veröffentlichungslisten mit entsprechender Vorsicht und Subtilität interpretieren muss, bin aber sehr wohl der Meinung, dass diese auch weiterhin ein ganz wichtiges Entscheidungs- und Beurteilungskriterium darstellen müssen. Mir ist nicht ganz klar, wie die Äußerungen dazu zu verstehen sind. Wenn man das nur vorsichtig und entsprechend klug interpretieren möchte, bin ich sofort dafür; wenn man der Meinung ist, dass das keine oder keine wesentliche Rolle mehr spielen muss, würde ich mich doch sehr dagegen verwahren.
Ich komme damit zu einem verwandten Punkt, der mir aber auch sehr wichtig ist: Ich sehe eben dieses Erfüllen von bestimmten formalen Kriterien, etwa was den messbaren wissenschaftlichen Output betrifft, als eine Art notwendige Bedingung dafür an, dass man in der wissenschaftlichen Karriere weitergehen kann. Was wir aber darüber hinaus ganz dringend brauchen, und das zu gewährleisten ist das derzeitige System immer weniger geeignet, sind entsprechende Freiräume. Wir brauchen auch Platz für Verrücktheiten, wir brauchen auch Mavericks, es muss auch ein Fehlschlag möglich sein!
Gute Forschung ist ein riskantes Spiel, und man muss auch scheitern können dürfen, ohne dass das sofort die akademische und wissenschaftliche Karriere zerstört. Ich darf vielleicht daran erinnern, dass Einstein an der Preußischen Akademie in Berlin ein Stelle hatte, wo er zu nichts verpflichtet war. Das war für ihn kein großes Problem, denn die Verpflichtung, genial zu sein, hat er locker erfüllt. – Es gibt zwar sehr wenige Einsteins unter uns, aber irgendetwas in diese Richtung, so glaube ich, brauchen auch unsere Universitäten.
§ 99 – ein Rektor ist noch da, ich hätte es mich aber auch zu sagen getraut, wenn noch mehr da gewesen wären –: Ich bin durchaus dafür, dass man diesen Weg beschreitet, aber das kann nicht die einsame Entscheidung von Rektoren sein, unter Umständen mit Einflüsterung durch entsprechende Dekane, sondern da ist ein Bewertungsverfahren erforderlich.
Letzter Punkt: Flexibilität. Das ist ein ganz, ganz wichtiger Punkt, und er betrifft nicht nur den Nachwuchs, sondern ich glaube, er betrifft unser gesamtes Berufsleben. Der Wechsel etwa von einer Universität in andere Bereiche und wieder zurück ist derzeit aus verschiedenen Gründen sehr schwer – teils aus versicherungsrechtlichen Gründen und so weiter, teils aber auch aufgrund bestimmter sozialer Vorurteile und Gewohnheiten: „Jobhopping“ hat einen etwas anrüchigen Klang.
Genau das würden wir aber brauchen, um alternative Karrieremuster und alternative Berufsmöglichkeiten für möglichst viele Leute gerade auch im wissenschaftlichen Bereich ermöglichen zu können. – Danke schön. (Beifall.)
17.02
17.02
Prof. Dr. Dr.h.c. Ulrich Gäbler (ehem. Rektor der Universität Basel) : Herr Grünewald hatte die Freundlichkeit, meinen Namen im Zusammenhang mit Nachwuchs zu nennen, und so nehme ich mir die Freiheit, in wirklich nur ein paar Punkten zu sagen, wie wir das an unserer Universität zu regeln versucht haben. Das ist jetzt die Strategie der Universität. Ich füge allerdings hinzu, dass meine Universität vom Gesetzgeber her wesentlich mehr Möglichkeiten hatte, als es in Österreich üblich ist, zum Beispiel hatten wir an unserer Universität ein eigenes Personalrecht.
Die Strategie der Universität umfasste folgende Punkte:
Es beginnt beim Studium: Verkürzung der Studienzeiten durch Bologna unter Beibehaltung der Qualität; während des Studiums ein Klima des Beurteilens schärfen und etablieren.
Zweitens: Der Master ist bereits Nachweis wissenschaftlicher Fähigkeiten.
Drittens: Die Einrichtung von Doktoranden- und Doktorandinnenschulen, in denen eben klassifiziert umgegangen wird. Die Entscheidungen, ob jemand talentiert und zu einer wissenschaftlichen Karriere fähig ist, sollen früh fallen.
Was den Nachwuchs im eigentlichen Sinne betrifft:
Erstens gibt es innerhalb der Universität Unterschiede in der Kultur und dann eben auch bei der Nachwuchsförderung. Die Frage der Habilitation ist dafür ein beredtes Beispiel: Ich habe mir erlaubt, an einem Dies academicus für die Abschaffung der Habilitation zu plädieren. – Das hat mir dann doch einiges eingetragen, aber in Teilen unserer Universität war es durchaus üblich, keine Habilitation mehr zu haben.
Was nun die eigentlichen Schritte betrifft:
Sechs Jahre dauernde Assistenzprofessur ohne Tenure Track: Nach sechs Jahren endet der Vertrag und dann endet auch die Anstellung an der Universität.
Assistenzprofessur mit Tenure Track: Da ist der Nachweis erforderlich, dass die Ressourcen für die Professur, für die associate professorship, nach diesen sechs Jahren vorhanden sind. – Auch in der Schweiz, verehrter Kollege Keppler, sind die Ressourcen nicht unerschöpflich, auch dort gibt es Grenzen bei den Ressourcen!
Beim Tenure Track gibt es einen ganz präzisen Fahrplan, wann was durch wen evaluiert wird, ein transparentes Verfahren, durch die Universität festgelegt und nicht von außen kommend, sodass die Universitäten in der Schweiz auch ihre eigenen Tenure-Track-Systeme etabliert haben. Und dann folgt, wenn der Tenure Track genehmigt wurde, der weitere Weg von der associate professorship zur full professorship. Wenn jemand associate professor ist, hat er ein Anrecht darauf evaluiert zu werden.
Es gab an meiner Universität besondere finanzielle Anreize für Frauen, und zwar sowohl für die betreffenden Frauen als auch für das Department, welches Frauen vorgeschlagen hat.
Wenn ich gesagt habe, die Ressourcen in der Schweiz sind nicht unerschöpflich, so gibt es doch einen entscheidenden Unterschied, und ich darf diesbezüglich auf eine Zahl hinweisen: In Europa ist zwar die Anzahl der PhDs pro eine Million Einwohner größer als in den USA, aber in den USA sind um 50 Prozent mehr PhDs in der Industrie als in Europa.
Ich war Professor in Basel, und wenn Sie das hören, muss ich hinzufügen: In einem Umkreis von 20 Kilometern gab es etwa 1 000 Neurowissenschaftler. Somit war die Universität nicht die einzige Möglichkeit für sie. – Ich danke Ihnen schön. (Beifall.)
17.06
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Als nächstem Redner erteile ich Professor Keppler das Wort. – Bitte.
17.06
O. Univ.-Prof. DDr. Bernhard Keppler (Präsident des Österreichischen Universitätsprofessorenverbandes) : Herr Grünewald! Nur um einem Missverständnis vorzubeugen: Es ging darum, dass diejenigen, die in Entscheidungsprozesse über Qualifikationen eingebunden sind, zumindest diese Qualifikation selbst haben sollten. – Da haben Sie etwas irgendwie missverstanden.
Betreffend Ihr weiteres Statement ist es natürlich so, dass erstklassige Kollegen immer erstklassige Kollegen berufen; zweitklassige berufen aber drittklassige. Und deshalb ist es eigentlich die Aufgabe des Ministeriums, in den Leistungsvereinbarungen dafür zu sorgen, dass dieser Fall nicht eintritt, denn das ist dann wirklich der Circulus vitiosus für eine Universität, die sich mit diesem Gesetz genauso nach unten entwickeln kann wie nach oben.
Zu den §-99-Professuren: Herr Winckler hat das schon sehr schön ausgeführt, man muss da allerdings noch ein weiteres Verfahren einziehen. Und zwar muss man, wenn man sie auf sechs Jahre ausweitet, den Kollegen spätestens nach vier Jahren evaluieren, damit er weiß, ob er eine große Chance hat, später auf eine full professorship übernommen zu werden oder nicht.
Denn in unserem Land ist es so, dass man, wenn man evaluiert und entschieden wurde, dass man es wahrscheinlich nicht schaffen wird, längere Zeit braucht, bis man wieder eine Anstellung findet. Wenn das erst am Ende der Vertragsdauer passiert, dann mündet das hier in Österreich wahrscheinlich in Arbeitslosigkeit, wenn man das zwei Jahre vor dem Ende der Laufbahn als §-99-Professor macht, dann hat diese Person eine Chance, an eine andere Universität zu gehen oder sich eine andere berufliche Perspektive zu erarbeiten.
17.08
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Auch Herr Dr. Mazal hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte.
17.08
Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal (Institut für Arbeits- und Sozialrecht, Universität Wien) : Mir sind zwei Dinge sehr wichtig.
Das eine ist, dass wir, so glaube ich, mehrfach feststellen mussten, selbst noch jetzt am Schluss, wie wichtig es ist, auch die außeruniversitären Karrierechancen im Fokus zu haben. Wir sind bei der Universitätskarriere unheimlich fixiert auf „vom Staat finanziert und Schluss“, und das bereitet viele Probleme, wenn wir die Existenzen vor uns haben. – Daher bitte ich wirklich, auch über das UG hinauszuschauen.
Und das Zweite, und da möchte ich noch einmal ein bisschen nachhaken, ist die Frage der Mitbestimmung. Wenn wir ins österreichische Recht schauen, dann finden wir „Mitbestimmung“ als Überschrift im Arbeitsverfassungsgesetz, und wenn wir darunter nachschauen, haben wir ein sehr abgestuftes Modell von im Grunde genommen Mitwirkungsrechten, bei denen die Zustimmung grundsätzlich sehr, sehr eng ausgeschildert ist. Ein Okay des Betriebsrates braucht der Unternehmer in ganz wenigen Fragen, alles andere ist eine Kommunikationsaufgabe. – Und genau hier sehe ich jetzt ein entscheidendes Missverständnis.
Ich habe nicht gesagt: Alles in den Universitätsrat, den Betriebsrat hinein!, sondern wir müssen bedenken, dass wir auch in anderen Betrieben ein differenzierendes Handhabungssystem haben. Diesen Luxus sollte man sich, wie ich meine, schon leisten! Gerade in einem „aufgedröselten“ Spitzentrio der Universität stellt sich nicht die Frage: Betriebsrat – ja oder nein?, sondern es stellt sich genau diese Frage: In welchem Punkt sollen informierende, in welchem Punkt beratende, in welchem Punkt zustimmende Kompetenzen bei welchem dieser beiden dem Rektor gegenüberstehenden Organe liegen?
Da gibt es noch kein Patentrezept. Meine These ist aber, dass wir uns durchaus einmal den Luxus leisten könnten, darüber zu reden, um dieses Ja oder Nein endlich aufzuheben. Das, so glaube ich, wäre auch einer Partizipationskultur würdig. Da sollte man sich nicht einzementieren, weder in die eine noch in die andere Richtung.
Was ich nachdrücklich betonen möchte, ist Folgendes: Entgegen Herrn Strasser glaube ich schon, dass es in einer Großorganisation wichtig wäre, die Vertretungsstrukturen auch nach unten aufzubrechen. Dann ist die Vertretung näher bei den Problemen der Menschen, näher bei den konkreten Entscheidungsvoraussetzungen vor Ort, wodurch die Akzeptanz des und die Beteiligung der Mitarbeiter im Vertretungssystem zunehmen wird.
Herr Steiner hat beklagt, dass sich niemand mehr engagiert. – No na, wenn das irrsinnig weit weg von mir ist, dann ist es für mich kein Thema! Wenn es unten ist, nahe bei mir ist und jenem gegenübersteht, der im Alltag über mich Entscheidungen fällt, dann bin ich auch wieder eher bereit, mich einzubringen. Dass es dann allerdings auch bei Karriereschnittstellen eine Rolle spielen muss, ob sich jemand in der Struktur engagiert, das sei nur am Rande erwähnt, weil sonst werden sich erst recht wieder nur letztklassige Leute dort finden, so wie zu meiner Zeit, da war ich natürlich auch nur als Letztklassiger im Betriebsrat vertreten.
Wir müssen wirklich schauen, dass wir die Partizipation als Teil der Verwaltungstätigkeit akzeptieren und die Menschen diesbezüglich ermuntern, sich in einer lebbaren, überschaubaren Situation an der Gestaltung ihrer Arbeitswelt zu beteiligen.
17.11
Vorsitzender Abgeordneter Mg. Dr. Martin Graf : Als nächste Rednerin folgt Frau Dr. Ratzer. – Bitte.
17.11
Dipl.-Ing. Dr. Brigitte Ratzer (Leiterin der Koordinationsstelle für Frauenförderung und Gender Studies, TU Wien) : Ich möchte auch noch zwei kleine Missverständnisse aufklären.
Dankenswerterweise hat Professor Clemenz darauf hingewiesen, und das ist etwas, was in diesem Diskurs, wenn man die Gender- und Exzellenz-Debatte, noch dazu in dieser Kürze, kursorisch „aufzudröseln“ versucht, sehr häufig passiert, nämlich dass dann im Raum stehen bleibt, dass die Kriterien betreffend die wissenschaftliche Leistung als Messkriterien wegfallen sollen. – Das wäre für Frauen extrem kontraproduktiv! Ganz im Gegenteil, es muss messbare Kriterien geben, denn sonst befinden wir uns in einem Graubereich, von dem wir wissen, dass er es noch schwieriger macht, Frauen in entsprechende Positionen zu bringen, weil eben keine Möglichkeiten da sind, einen messbaren Output zu hinterfragen.
Was wir allerdings sehen, ist, dass die Kriterien so, wie wir sie jetzt setzen, und so, wie wir sie jetzt anwenden, dazu führen, dass wir bestimmte Gruppen systematisch nicht hereinbekommen. Das heißt, dass da adaptiert werden muss, das heißt aber nicht – und das sollte keinesfalls ein Plädoyer dafür sein! –, dass das abgeschafft werden soll. Das würde nicht funktionieren, und dafür würde ich mich auch nicht einsetzen.
Was aber darüber hinaus nicht funktioniert – ich muss es noch einmal aufgreifen –: Erstklassige Professoren berufen nicht automatisch und unbedingt erstklassige Professoren! Und selbst wenn sie es tun, dann tun sie es genau in dem Wortlaut, in dem ich es jetzt gesagt habe: Männer berufen Männer.
Und an Frau Dr. Brinek gerichtet: Der Entwurf für die Novellierung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes ist gestern bei mir angekommen. Ich habe ihn nur überflogen, eine genauere Begutachtung folgt noch. Nur so viel: Das ist die richtige Richtung, aber es ersetzt nicht etwas, was wir vermutlich auch im gesetzlichen Rahmen des UG brauchen werden, nämlich eine Antwort auf die Frage der Verfahren. Sie könnten den Universitäten im gesellschaftlichen Teil den Auftrag geben ... (Zwischenruf der Abg. Dr. Brinek.) – Das ist gleichfalls wichtig, das brauchen wir auch, aber es reicht nicht aus. – Aber wir stehen für weitere Beratungen gerne zur Verfügung. (Dr. Keppler: Wer nicht erstklassig beruft, ist nicht erstklassig!) – Ja, dass Zweitklassige Drittklassige berufen, das glaube ich auch. (Abg. Broukal: Das ist ein selbstreferenzielles System!)
17.13
17.13
Univ.-Prof. Mag. Dr. Manfred Prisching (Institut für Soziologie, Karl-Franzens-Universität Graz) : Zwei kurze Bemerkungen. Die eine Bemerkung betrifft die Rankings, die mehrfach angesprochen wurden: Rankings und Indikatorensysteme messen, was Rankings und Indikatorensysteme messen.
Die österreichischen Universitäten sind natürlich im internationalen Vergleich, im Vergleich zu den Universitäten, die uns meistens vor die Nase gehalten werden – Yale, Stanford, Harvard, Columbia und so weiter –, natürlich unglaublich effizient, beziehungsweise ist Harvard so ineffizient, denn sie arbeiten ja mit ungefähr 10 Prozent von deren Kosten, sodass irgendwann einmal der finanzielle Input bei Publikationen vielleicht gar kein so falscher Indikator wäre und nicht nur Publikationen pro Person, wenn also das eingesetzte Geld in irgendeiner Weise eine Rolle spielen würde, auch wenn es sich um die zehnfache Menge Geld handelt.
Indikatorensysteme dieser Art würden mich auch einmal interessieren, also wie viele Publikationen pro 100 000 Dollar produziert werden. Es könnte sein, dass sich da völlig andere Rankings ergeben. – Das heißt aber nicht, dass ich die österreichischen Universitäten jetzt hochloben will, das will ich keineswegs!
Zweite kurze Bemerkung: Ich muss meinem Erstaunen darüber, welch unglaubliche Einheitlichkeit bei der Beurteilung der Personalsituation hier zutage getreten ist, Ausdruck verleihen. Das macht mich durchaus optimistisch dahin gehend, dass hier tatsächlich etwas funktionieren könnte! Es hat ja gerade in Nuancen unterschiedliche Auffassungen gegeben, in sehr vielen Dingen hörte man etwas Einheitliches, zumindest bei den Dingen, die den vierten Panel betreffen. Da könnte ja in der Tat etwas funktionieren, zumindest was die rechtlichen Rahmenbedingungen betrifft und natürlich immer unter dem Vorbehalt, dass die Universitäten ihre Hausaufgaben dann auch in diesem Rahmen erledigen müssen.
Letztlich muss uns aber auch bewusst sein, dass es keine rechtliche Garantie für qualitätvolle Wissenschaft geben kann, sondern dass die rechtlichen Voraussetzungen dann mit Leben erfüllt werden müssen, und das müssen die Universitäten in der Tat selbst machen. Das ist dann eine Frage der Organisationskultur, der Wissenschaftskultur und der Mentalität. – Danke. (Beifall.)
17.16
17.16
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Edeltraud Hanappi-Egger (Abteilung für Gender- und Diversitätsmanagement, WU Wien) : Ich möchte auf den Kommentar antworten, wer nicht beim FWF einreicht, forscht nicht. – Also ich glaube, das ist keine wirklich legitime Aussage. Es gibt auch andere Formen zu forschen, und das hat nicht unbedingt unmittelbar und in einem direkten Zusammenhang etwas mit Drittmittelakquisition zu tun.
Was für mich übrig geblieben ist, ist, dass wir, so glaube ich, doch neuerlich darüber reden müssen, was denn dieses Karriere- oder Laufbahnmodell im wissenschaftlichen Bereich ist: Wo beginnen die ersten Ausbildungsphasen? Welche Übergangsphasen, in denen sozusagen die ersten selbständigen Erfahrungswerte gesammelt werden können, gibt es? Wann gibt es welche Qualifikationsüberprüfungen, und wann gibt es daher auch welche – unter Anführungszeichen – „Übernahmen“ in den nächsten Karriereschritt, was der Ausdruck „Karrieremodell“ ja in gewisser Weise intendiert? Und an welchen Kriterien wird das gemessen? – Das kann bei aller Vorsicht letztlich doch nur mit wissenschaftlichen und Qualifikationskriterien gemessen werden.
In diesem Kontext glaube ich – und das ist mein Appell betreffend diese eigenartige Kuriendiskussion, bei der ich immer irgendwie das Gefühl habe, dass ich in einer völlig anderen Kurie bin, weil ich dieses Domina-mit-Peitsche-Bild für mich beim besten Willen nicht zusammenbekomme –, dass es in der Zwischenzeit schon selbstverständlich ist, dass wir an den Universitäten, an den Instituten in Teams arbeiten, in denen wir diese Funktion im Sinne der Förderung von wissenschaftlichem Nachwuchs doch stärker als Mentoren und Mentorinnen sehen müssen, um das Wissen und die Erfahrung weiterzugeben, um die jungen Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen entsprechend zu fördern, um sie in Netzwerke, in Communitys einzuführen und sie mit den fachlichen, den Qualifikations- und Qualitätskriterien vertraut zu machen.
Und jetzt erlaube ich mir noch – obwohl ich von einem anderen Panel bin, aber so genau ist das nicht auseinandergehalten worden – eine kleine Anmerkung als Senatsvorsitzende der Wirtschaftsuniversität Wien: §-99-Berufungen ja, aber bitte nur nach einer entsprechenden Adaption dieses Paragraphen, denn einer Berufung – wie soll ich sagen? – durch einen Rektor auf der Ebene eines Gnadenaktes kann ich als Senatsvorsitzende nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall.)
17.18
Vorsitzender Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf : Ich danke. – Mir liegt jetzt keine weitere Wortmeldung mehr vor. Damit kommen wir zum Ende der heutigen Enquete.
Ich möchte jetzt nicht beurteilen, wer der Vater, wer die Mutter oder wer die Eltern dieser Enquete waren. (Abg. Broukal: Eindeutig Gertrude Brinek! – Abg. Dr. Brinek: Nein, ich habe gerade gesagt, ...!) – Es ist nicht immer der, der dies als Erster für sich reklamiert.
Ich möchte mich bei allen fünf Fraktionen dieses Hauses bedanken, dass es gelungen ist, mit dieser Enquete einen Startschuss zu einer breit angelegten Diskussionsrunde hier im Haus, aber auch außerhalb dieses Hauses zur Weiterentwicklung, zur Novellierung – wie immer man das auch nennen mag, das ist fast schon nur mehr Semantik – des UG 2002 zu setzen.
In der Science Community und auch an der Universität vergisst man sehr oft, dass alles Geld vom Steuerzahler kommt. Das sei vielleicht noch als letzter Punkt mitgegeben.
Wir sind sicher alle im Einzelfall dafür zu haben, dass man Karrieren so gestaltet, dass sie möglichst bis zur Pensionierung reichen, ohne dass man einen Arbeitsplatzverlust hat. Ich möchte sagen, das ist fast etwas Einmaliges in einem Arbeitsverhältnis. Daher muss man in solchen Belangen sehr sorgsam damit umgehen, weil viele Steuerzahler da und dort dieses Privileg nicht genießen, wiewohl dieses Privileg notwendig ist, um letztlich auch etwas Gutes für dieses Land zu erreichen.
Für mich bleibt am Schluss nur noch ein Satz übrig, denn ich habe mich an der Diskussion nicht beteiligt – nicht, weil ich nicht auch etwas dazu zu sagen wüsste, sondern weil es mir wichtig war, dass ich die verschiedenen Experten zu den einzelnen Themenbereichen höre. Und es tut auch gut, wenn man einmal zuhört.
Am Ende hoffe ich, dass die Regierung ein Gesetz in eine Novellierung schickt, das weniger Verwaltungsaufwand mit sich bringt und damit auch eine Entlastung in den Universitäten bewirkt.
Etwas schade finde ich, dass heute die Profilbildung, die ich als sehr, sehr wichtig erachte, gar nicht beleuchtet wurde, aber vielleicht finden wir noch Gelegenheit, auch diesbezüglich breit zu diskutieren.
Ich danke allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die bis zum Schluss durchgehalten haben, für das große Interesse, das sie an der Themenstellung der heutigen Enquete gezeigt haben, und darf die Enquete damit beenden.
Die Sitzung ist geschlossen. (Beifall.)
Schluss der Enquete: 17.21 Uhr
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