IV-2 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

 

 

 

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

Dienstag, 6. März 2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXIII. Gesetzgebungsperiode               Dienstag, 6. März 2007

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

RAT 6711/07

Europäischer Rat am 8./9. März 2007 - Entwurf von Schlussfolgerungen

(8575/EU XXIII.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eine integrierte Energie- und Klimapolitik der EU sowie das weitere Vorgehen im Rahmen der Lissabon-Strategie für mehr Wachstum und Beschäftigung in Europa - die  zentralen Themen beim Frühjahrsgipfel des Europäischen Rates am 8. und 9. März - würden die Menschen unmittelbar berühren, betonte Bundeskanzler Gusenbauer im Hauptausschuss des Nationalrates, der im Vorfeld dieses Treffens tagte. Dementsprechend konzentrierte sich die Diskussion auch auf diese beiden Fragen. Den Abgeordneten standen Bundeskanzler Alfred Gusenbauer, Vizekanzler und Finanzminister Wilhelm Molterer und die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, Ursula Plassnik, Rede und Antwort.

 

Der Bundeskanzler fasste die aus österreichischer Perspektive wichtigen Punkte für die Schlussfolgerungen zusammen und bezeichnete in diesem Zusammenhang Bildung, Forschung und Entwicklung als die entscheidenden Wachstumsfaktoren. Er vertrat auch die Auffassung, dass Europa sein Profil in der sozialen Dimension verstärken müsse. Im Bereich des Klimaschutzes sprach er sich für möglichst verbindliche Zielsetzungen aus, um der Gefahr zu begegnen, den Klimaschutz als Argument für den Ausbau der Kernenergie zu verwenden.

 

Generell wurde auf die günstige wirtschaftliche Entwicklung innerhalb der EU hingewiesen und betont, dass das europäische Sozialmodell noch stärker unterstrichen werden sollte. Was den Klimaschutz betrifft, so wurde seitens der Abgeordneten die Hoffnung ausgesprochen, dass sich die EU-Staaten auf verbindliche Ziele zur Erhöhung erneuerbarer Energieträger sowie zur Reduktion des CO2-Ausstoßes einigen können. Unisono bekräftigten die Ausschussmitglieder sowie der Bundeskanzler die Ablehnung der friedlichen Nutzung der Atomenergie, auch wenn, wie Gusenbauer einwarf, der Zug in Europa derzeit anders gehe. Positiv äußerten sich die Vertreterinnen und Vertreter aller Fraktionen zur Besteuerung von Kerosin und Schiffsdiesel. Bundeskanzler Alfred Gusenbauer und Vizekanzler Wilhelm Molterer wiesen zwar darauf hin, dass diese Frage nicht auf der Tagesordnung des Gipfels stehe, traten aber für eine offensive Diskussion ein, und zwar im Hinblick auf Gleichbehandlung von Kraftstoffen. Man wolle damit auch die Eigenfinanzierung der EU auf eine neue Basis stellen, sagten sie. Gusenbauer wie Molterer konnten sich auch vorstellen, die Devisentransaktionen in diese Frage mit einzubeziehen. Bei diesen Überlegungen handle es sich jedoch nicht um zusätzliche Einnahmen, sondern um eine andere Form der EU-Finanzierung, versicherten beide. Jedenfalls werden sich die Finanzminister im Rahmen des Finanz-Reviews noch vor dem Sommer mit der Frage der Neugestaltung der EU-Eigenfinanzierung beschäftigen.

 

 

Die Grünen bewerteten den EU-Aktionsplan für Klimaschutz als unzureichend und brachten einen Antrag auf Stellungnahme betreffend Position der österreichischen Bundesregierung zur europäischen Klimaschutz- und Energiepolitik beim EU-Rat am 8. und 9. März 2007 in Brüssel ein, in dem unter anderem die verbindliche Steigerung des Anteils an erneuerbaren Energien bis 2020 auf mindestens 20 % und die Reduktion der EU-Treibhausgase bis 2020 um 30 % und bis 2050 auf 80 % verlangt wird. Sie beantragten auch eine Ausschussfeststellung, in der sie dafür eintreten, die Erklärung von neun Mitgliedstaaten der EU mit dem Titel "Enhancing Social Europe" in den Schlussfolgerungen der Präsidentschaft zu berücksichtigen. Beide Anträge fanden nicht die erforderliche Mehrheit, da die Forderungen zum Klimaschutz von den übrigen Parteien als unrealistisch betrachtet wurden. Die Erklärung zu einem sozialen Europa wurde zwar als eine sinnvolle Initiative seitens des Bundeskanzlers unterstützt, er sah jedoch keine Chance, diese in den Schlussfolgerungen unterzubringen, da sie nur von einer Minderheit der EU-Staaten unterzeichnet worden ist. Auch dieser Antrag erhielt nur die Stimmen der Grünen.

 

Ein Antrag der Freiheitlichen auf Stellungnahme betreffend die gleichberechtigte Verwendung der deutschen Sprache als Verfahrenssprache neben Englisch und Französisch, den sie auch  im Sinne von mehr Bürgernähe verstanden wissen wollten, fand ebenfalls nicht die erforderliche Mehrheit. Er wurde nur von den Abgeordneten der FPÖ und des BZÖ unterstützt. Bundeskanzler Gusenbauer bestätigte jedoch, dass die österreichischen Beamtinnen und Beamten sowie auch die Politikerinnen und Politiker auch auf EU-Ebene die deutsche Sprache pflegten und insgesamt alle aufgefordert seien, sich in Deutsch zu artikulieren.

 

 

 

In seiner Einleitung zum Thema Lissabon-Strategie hielt Bundeskanzler Alfred Gusenbauer fest, die gute wirtschaftliche Lage in Europa dürfe kein Grund sein, sich zurückzulehnen. Vielmehr müsse man für ein kontinuierliches Wachstum sorgen und die soziale Dimension verstärken. Letztere habe Priorität, bemerkte der Kanzler und fügte hinzu, man dürfe die Produktivitätskraft des sozialen Zusammenhalts für die Ökonomie nicht unterschätzen. Er halte dies auch deshalb für wichtig, weil der Verfassungsvertrag unter anderem auch auf Grund des mangelnden sozialen Zusammenhalts in einigen Ländern abgelehnt worden war. Als Kernfaktoren der Lissabon-Strategie bezeichnete er Forschung und Entwicklung und breit gestreute Bildungschancen. Es gehe aber auch um die Verstärkung des Wettbewerbs und um Innovation.

 

Abgeordneter Caspar Einem (S) zeigte sich außerordentlich zufrieden, dass der Begriff des europäischen Sozialmodells Eingang in die Schlussfolgerungen finden wird, da ein ausbalanciertes wirtschaftliches und soziales Modell wesentliche Bedeutung für eine gedeihliche wirtschaftliche Entwicklung darstelle. Einem sprach sich für das System der Flexicurity aus, meinte aber, hier hätten die Sozialpartner noch viel Arbeit zu leisten, da es sich um ein teures Modell handelt. Einem betonte auch die Notwendigkeit des lebenslangen Lernens und merkte kritisch an, Österreich habe hier noch Nachholbedarf.

 

Auch Klubobmann Wolfgang Schüssel (V) unterstrich die Wichtigkeit der Balance zwischen wirtschaftlicher Leistung und sozialer Dimension für eine nachhaltige Entwicklung. Nachdem Österreich das europäische Sozialmodell in die Diskussion eingebracht habe, beginne es sich langsam durchzusetzen, stellte er zufrieden fest und wies darauf hin, dass der Lissabon-Prozess nun zu greifen beginne und eine positive Entwicklung in Europa eingesetzt habe. In den letzten beiden Jahren seien sechs Millionen zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen worden und für die Jahre 2007/2008 prognostiziere man weitere sieben Millionen zusätzliche Arbeitsplätze. Weiters seien Forschung, Bildung, Infrastrukturinvestitionen und Energiestabilität gefragt, meinte Schüssel. Positiv bewertete er das Ziel, die internen Kostenbelastungen um 25% zu reduzieren, eine Forderung, die bei der Subsidiaritätskonferenz des Vorjahres noch nicht konsensfähig gewesen sei.

 

Ähnlich äußerte sich der Zweite Präsident des Nationalrates, Michael Spindelegger (V), der das Ziel, die Verwaltungslasten bis 2012 um 25 % zu reduzieren, als einen positiven Ansatz für die wirtschaftliche Entwicklung, insbesondere für die Klein- und Mittelbetriebe, erachtete. In diesem  Zusammenhang appellierte er auch, die Subsidiarität mit Leben zu erfüllen.

 

Für Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) waren die Vorschläge für die Schlussfolgerungen zur Lissabon-Strategie und zum europäischen Sozialmodell zu wenig. Es gehe nicht nur um die Modernisierung des Modells, sondern um dessen Stärkung, sagte sie, weshalb sie es für notwendig erachte, die Erklärung "Enhancing Social Europe" in die Schlussfolgerungen aufzunehmen.

 

Auch Abgeordneter Reinhard Eugen Bösch (F) bezeichnete die Erklärungen zur Lissabon-Strategie als eher zahnlos und trat dafür ein, Punkte einzubringen, die man auch genau überprüfen kann. Abgeordneter Heinz-Christian Strache (ebenfalls F) machte aus seiner Sicht darauf aufmerksam, dass die soziale Dimension staatspolitische Verantwortung bleiben müsse und nicht auf die EU abgewälzt werden dürfe.

 

In seiner Antwort bestätigte Bundeskanzler Alfred Gusenbauer die positive wirtschaftliche Entwicklung in allen Ländern der EU, nicht nur in den neuen Mitgliedstaaten.

 

Auch Vizekanzler Wilhelm Molterer machte darauf aufmerksam, dass sowohl die Kommission als auch die Europäische Zentralbank, die in ihren Wachstumsprognosen ein Plus von 2,7 % vorsehen, von einer stabilen wirtschaftlichen Entwicklung und von soliden Perspektiven für Wachstum, Beschäftigung und öffentliche Haushalte ausgehen. Dennoch sei im Hinblick auf Wachstum und Beschäftigung noch einiges zu tun, betonte Molterer und unterstrich insbesondere die Qualität der öffentlichen Finanzierung. Es gehe darum, wofür Geld ausgegeben werde, meinte er, und Priorität hätten Bildung, Forschung und Infrastruktur. Molterer sprach sich auch dafür aus, die Steuerpolitik als einen Teil des Binnenmarktes zu verstehen, er räumte aber gleichzeitig ein, dass es in einigen wenigen Staaten große Widerstände gegen Harmonisierungsbemühungen gebe. Derzeit werde etwa über eine Harmonisierung der Bemessungsgrundlage sowie der Mehrwertsteuer diskutiert; einen Schwerpunkt stelle auch die Bekämpfung des Steuerbetrugs dar. Ein weiteres wichtiges Thema sei die Anpassungsfähigkeit der Märkte, insbesondere trat Molterer für mehr Transparenz bei den Hedge-Fonds ein. Auch Flexicurity, Beschäftigungsinitiativen für Klein- und Mittelbetriebe und "less and better regulations", wie Molterer unterstrich, hätten Vorrang. 

 

EP-Abgeordneter Othmar Karas wertete die so genannte Lissabon-Strategie als ein klassisches Modell der öko-sozialen Marktwirtschaft.

 

Abgeordnete Elisabeth Hlavac (S) bezog sich in ihrer Wortmeldung auf die Länderberichte im Fortschrittbericht und thematisierte die Lage der Frauen auf dem Arbeitsmarkt und die Kinderbetreuungseinrichtungen. Hier habe Österreich noch einen Nachholbedarf, stellte sie fest.

 

Auch Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) griff diese Thematik auf und bemängelte, dass in den Schlussfolgerungen die Frage der Chancengleichheit nicht vorkomme. Sie forderte das Gender-Budgeting auch auf EU-Ebene ein und schlug vor, alle EU-Gesetzesvorhaben auf ihre sozialen Auswirkungen überprüfen zu lassen.

 

Selbstverständlich sei Kinderbetreuung ein Teil der wirtschaftlichen Strategie, antwortet darauf Bundeskanzler Gusenbauer, die Probleme gestalteten sich jedoch in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich. So stelle sich beispielsweise diese Frage in Frankreich und in den skandinavischen Ländern nicht. Jedenfalls habe sich die Strategie der quantifizierbaren Ziele als sinnvoll erwiesen. Gegenüber Abgeordneter Lunacek verteidigte er den Entwurf für die Schlussfolgerungen, denn diese enthielten einen deutlichen Hinweis auf Chancengleichheit. Vizekanzler Molterer versprach, das Gender-Budgeting in die Diskussion auf EU-Ebene einzuwerfen.

 

 

 

Zum Thema Klimaschutz stellte Bundeskanzler Gusenbauer fest, Österreich wolle die Vorreiterrolle beibehalten. Angestrebt werde eine globale Reduktion der Treibhausgase um 30 % bis 2020 und eine  Reduktion innerhalb der EU von mindestens 20 %. Darüber hinaus wolle man den Anteil erneuerbarer Energien innerhalb der EU auf 20 % bis 2020 anheben, wobei es strittig sei, dieses Ziel verbindlich festzulegen. Geplant sei darüber hinaus, einen mindestens 10 %-igen Anteil von Biokraftstoffen zu erreichen. Der Bundeskanzler machte eindringlich darauf aufmerksam, dass die Reduktion von CO2 allein nicht genügen werde, sondern man nur in Kombination mit der Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien den Bestrebungen der Befürworter von Kernenergie etwas entgegensetzen könne. Außenministerin Ursula Plassnik hob die energiepolitische Dimension des Klimaschutzes in den Außenbeziehungen hervor und unterstrich die Notwendigkeit eines Vorgehens auf internationaler Ebene.

 

Abgeordneter Caspar Einem (S) sprach die Erfahrungen Österreichs auf dem Gebiet der umweltfreundlichen Technologien an und forderte Rahmenbedingungen ein, die eine sichere Versorgung garantieren. Vor dem Hintergrund einer tendenziellen Oligarchisierung auf dem Energiesektor habe der europäische Binnenmarkt noch einiges nachzubessern, stellte Einem fest. Abgeordneter Andreas Schieder (S) merkte zum Thema Energiepolitik an, Investitionen zur Erhöhung der Netzkapazitäten seien unbedingt erforderlich. Gleichzeitig wandte er sich dagegen, die Trennung zwischen Energieanbietern und Netzbetreibern ("unbundling") im Eigentumsbereich zwingend vorzuschreiben.

 

Das Bemühen um eine verbindliche Festlegung der Ziele zum Klimaschutz wurde auch von Klubobmann Wolfgang Schüssel (V) unterstützt. Den Zeitrahmen bis 2020, in dem der Anteil von Biotreibstoff auf 10 % erhöht werden soll, hielt er für zu lange. Vehement sprach sich Schüssel für die Besteuerung von Kerosin und Schiffsdiesel aus und begründete dies nicht nur mit dem Argument des Klimaschutzes, sondern auch mit dem Argument, hier mehr Gerechtigkeit walten zu lassen. Die Besteuerung von Treibstoff zur stärkeren Eigenfinanzierung der EU heranzuziehen, wurde von Schüssel befürwortet. Präsident Michael Spindelegger (V) wandte sich gegen die, wie er sagte, unrealistischen Forderungen der Grünen, und warf ihnen Aktionismus vor.

 

Unter Hinweis auf den Bericht der UNO bedauerte die Dritte Präsidentin des Nationalrates, Eva Glawischnig-Piesczek (G), die aus ihrer Sicht mangelhaften Klimaschutzziele der EU. Die Argumente einiger Wirtschaftszweige wollte sie nicht gelten lassen, zumal sich Klimaschutz sehr gut mit innovativer Wirtschaftspolitik vereinen lasse, meinte Glawischnig-Piesczek. Mit einer klugen Klimastrategie könne man durchaus viele Jobs schaffen. Handle man nicht, so werde es einen enormen Wohlstandsverlust geben, zitierte Glawischnig-Piesczek den UNO-Bericht. Sie kritisierte in diesem Zusammenhang scharf einige Wirtschaftszweige, die so tun, als ob sie die gesamte Wirtschaft verträten.

 

Wie ihre Klubkollegin Ulrike Lunacek trat sie für die Besteuerung von Kerosin und Schiffsdiesel ein und verlieh ihrer Sorge um die zunehmende Befürwortung der Atomenergie Ausdruck. Lunacek wollte in diese Diskussion auch die Besteuerung der Devisentransaktionen einbeziehen. Im Gegensatz zur Regierung, die damit die EU-Eigenfinanzierung auf eine neue Basis stellen möchte, trat aber Lunacek dafür ein, die Gelder je zur Hälfte auf die EU und auf die Entwicklungszusammenarbeit aufzuteilen.

 

Klubobmann Alexander Van der Bellen (G) warb wie zuvor auch Präsidentin Glawischnig-Piesczek für den Antrag der Grünen betreffend Klimaschutz. Es gehe um die Verbindlichkeit und um die Quantität der Ziele der EU, bekräftigte er und gab zu bedenken, dass ohne Einbindung des Verkehrs und ohne eine Einbeziehung der Bauwirtschaft jede Klimapolitik zum Scheitern verurteilt sei. Der Industrie gestand Van der Bellen zu, bereits viel zur Reduktion der CO2-Emissionen unternommen zu haben. Explizite Kritik übte er allerdings an der deutschen Autoindustrie, die bezüglich des CO2-Ausstoßes der von ihr produzierten Fahrzeuge die eigenen Vorgaben nicht erreicht habe.

 

Die Tatsache, dass die Atomindustrie wieder Morgenluft verspürt, wurde auch von den Abgeordneten Reinhard Eugen Bösch (F) und Veit Schalle (B) beklagt. Bösch forderte eine stärkere Förderung erneuerbarer Energieträger in Österreich. Abgeordnete Barbara Rosenkranz (F) machte geltend, dass Klimaschutzmaßnahmen ohne eine Einbeziehung der Verkehrspolitik ungenügend seien. So lange es sich rentiere, Schlachttiere von Estland nach Österreich zu führen und wieder zurück, stimme etwas nicht, meinte sie.

 

Veit Schalle (B) setzte sich vehement für eine verbindliche Festsetzung von Klimaschutzzielen ein und meinte, dass man bei einfachen Dingen wie Isolierung von Häusern und richtigen Heizungssystemen anfangen müsse. Auch dies würde den Arbeitsmarkt beleben. Veit Schalle vertrat den Standpunkt, dass ein so wichtiges Thema wie Klimaschutz Chefsache sein müsse. Einen eigenen Umweltbeauftragten lehnte er kategorisch ab.

 

Bundeskanzler Gusenbauer reagierte auf diese Diskussion mit der Feststellung, dass die Selbstverpflichtung, die Treibhausgase um 20 % zu reduzieren, zwar für viele nicht ausreichend sei, man könne aber sinnvoll nur solche Ziele festlegen, die man auch umsetzen könne und bei deren Realisierung man sich nicht selbst aus dem Markt hinauskatapultiere. Er räumte aber ein, dass die Reduktion von Treibhausgasen sicherlich auch Druck auf die Industrie ausübe, technisch neue Wege zu beschreiten. Die europäische Autoindustrie habe vieles verschlafen, Österreich habe aber viele Zulieferbetriebe, weshalb man darauf Rücksicht nehmen müsse, warb Gusenbauer für Verständnis. Europa allein werde die Welt nicht retten, meinte er und trat dafür ein, sich auf zwei Punkte zu konzentrieren, nämlich sich mit allen Mitteln gegen die verstärkte Hinwendung zur Atomenergie zu wehren und die Reduktion der Treibhausgase um 20 % als verbindliches Ziel festzuschreiben. Er sprach sich nochmals für die Besteuerung von Kerosin und Schiffsdiesel aus.

 

Nachdem Abgeordneter Veit Schalle (B) die Förderung von Atomkraft in Rumänien hinterfragt hatte, antwortete Bundeskanzler Gusenbauer, dabei handle es sich um einen Kredit der EU-Investitionsbank und es gehe um mehr Sicherheit des Atomkraftwerks. Darüber hinaus gebe es ein Gerücht über ein Förderungsansuchen für ein bulgarisches AKW, worüber die Kommission selbständig entscheiden könne. Österreich werde diese Frage ansprechen, versprach der Bundeskanzler.

 

 

 

In der Diskussion wurden neben Lissabon-Strategie und Klimaschutz auch andere Punkte angesprochen. So thematisierten die Abgeordneten Reinhard Eugen Bösch, Barbara Rosenkranz und Heinz-Christian Strache (alle F) sowie Klubobmann Alexander Van der Bellen (G) den Verfassungsvertrag. Die F-Abgeordneten hielten den Vertrag nach den negativen Volksabstimmungen im Grunde genommen für obsolet und meinten, eine Wiederbelebung bedeute eine völlig neue Verfassungsdiskussion, an deren Ende eine verpflichtende Volksabstimmung stehen müsse. Rosenkranz meinte, sei es nicht möglich, das Ja Österreichs mit dem Nein Frankreichs gleichzusetzen.

 

Van der Bellen zeigte sich "beunruhigt", dass die Parlamente aus dem Prozess "draußen sind". Er wünsche sich, so der Abgeordnete, dass ein Land aus dem EURATOM-Vertrag aussteigen könne, ohne die EU-Mitgliedschaft aufgeben zu müssen.

 

Bundeskanzler Gusenbauer betrachtete den Verfassungsvertrag keineswegs als tot, zumal bereits eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten diesen ratifiziert habe. Ein völliges Aufschnüren würde kein besseres Ergebnis bringen, meinte er, ganz im Gegenteil, denn dadurch würden sämtliche Grundsatzdiskussionen wieder aufleben. Er unterstütze daher die Bemühungen der deutschen Präsidentschaft, einen Großteil des Verfassungsvertrags zu retten und einen Zeitplan zu erstellen. Grundsätzlich hätte sich Gusenbauer eine gesamteuropäische Abstimmung gewünscht, aber dafür habe es keine entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen gegeben.

 

Abgeordneter Andreas Schieder (S) stimmte Bundeskanzler Gusenbauer zu, wonach es vollkommen falsch wäre, den Verfassungsvertrag frühzeitig zu begraben. Es gelte so viel wie möglich von der Verfassung zu retten, betonte er und zeigte sich überzeugt, dass sich die EU mit einer Verfassung in vielen Politikbereichen leichter tun würde.

 

EP-Abgeordneter Othmar Karas (V) zeigte sich über das breite Bekenntnis zum Österreichischen Verfassungsvertrag erfreut. Er machte geltend, dass immerhin bereits 18 Länder den Vertrag ratifiziert hätten und dieser von sämtlichen Staats- und Regierungschefs der EU unterschrieben worden sei. Auch in Frankreich und den Niederlanden gehe man davon aus, dass der Prozess fortgesetzt werde, sagte er.

 

 

 

Klubobmann Wolfgang Schüssel (V) und Ulrike Lunacek (G) thematisierten den Konfliktherd Palästina sowie Iran und Irak. Dazu erläuterte Bundesministerin Ursula Plassnik, dass für 10. März eine Irak-Konferenz geplant sei. Es gebe Bemühungen, aus der Gewaltspirale herauszukommen. Wie Abgeordnete Lunacek befürwortete sie eine internationale Nahost-Konferenz, aber man sei noch nicht so weit. Seitens der EU gebe es große Bemühungen und man könne etwas Bewegung feststellen. Im Zusammenhang mit dem Libanon sieht die Außenministerin auch konstruktive Ansätze auf Initiative Saudi Arabiens, den Konflikt zwischen Schiiten und Sunniten zu lösen. Javier Solana werde auch nach Saudi Arabien und Syrien reisen.

 

Die Iran-Strategie der USA werde von Europa unterstützt, denn man müsse alle Anstrengungen unternehmen, um eine Lösung am Verhandlungstisch zu finden, sagte sie. Plassnik ließ aber auch keinen Zweifel daran, dass es am Iran liege, Vertrauen aufzubauen und die UNO-Resolution zu erfüllen.

 

Auch die Stationierung von Raketen in Polen und in der Tschechischen Republik war Diskussionspunkt im Ausschuss. Wie Klubobmann Schüssel (V) betonte, sei dies zwar eine bilaterale Frage und rechtlich kein Thema für die EU, dennoch betreffe diese Frage die Sicherheit im europäischen Raum und damit alle EU-Länder. Kritisch äußerte sich Schüssel in diesem Zusammenhang zur Rede des russischen Präsidenten Putin in München. Im Gegensatz dazu zeigte Heinz-Christian Strache (F) Verständnis für die Worte Putins, denn solche Stationierungen müssten seiner Meinung nach mit der EU abgesprochen werden.

 

Bundesministerin Ursula Plassnik berichtete, dass sie das Thema in der EU angesprochen habe, auch wenn es dazu keine formale Zuständigkeit gebe. Sie habe aber vor allem die Sorgen der Bevölkerung im Hinterkopf gehabt. Die Verhandlungen zu den Raketenbasen seien in einem sehr frühen Stadium, bemerkte Plassnik, es dürfe aber nicht sein, dass die EU Kalkül einer Strategie der einen oder der anderen Seite werde. Notwendig sei ein multilateraler Ansatz, und es dürfe kein neues Wettrüsten geben.

 

Erfreut äußerte sich Abgeordneter Van der Bellen (G) über die Thematisierung der amerikanischen Raketenbasen in Tschechien und Polen durch Außenministerin Plassnik auf EU-Ebene. Die österreichischen Interessen seien hier – abseits von Zuständigkeiten – sehr wohl betroffen, erklärte er.

 

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (F) forderte schließlich, die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei zu beenden.

 

Zu Plänen des zuständigen EU-Kommissars, die Einwanderungsbestimmungen der EU-Länder zu harmonisieren, bemerkte seine Klubkollegin Barbara Rosenkranz, die Letztentscheidung in dieser Frage müsste den Nationalstaaten vorbehalten bleiben.

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der Grünen auf Stellungnahme wurde von den anderen Parteien abgelehnt und blieb somit in der Minderheit:

 

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG

 

 

 

Der Abgeordneten Dr.in  Eva Glawischnig, Dr. Alexander Van der Bellen, Maga. Ulrike Lunacek

 

betreffend Position der österreichischen Bundesregierung zur europäischen Klimaschutz- und Energiepolitik beim  EU-Rat am 8. und 9. März 2007 in Brüssel

 

 

 

Alarmierender UNO-Klimabericht

 

Gelingt es der internationalen Staatengemeinschaft nicht, die Treibhausgasemissionen bis 2020 deutlich zu senken, ist der Klimawandel unumkehrbar. Das ist eine der Kernaussagen des aktuellen UNO-Klimaberichts, den 2.500 WissenschafterInnen aus mehr als 100 Staaten in den vergangenen fünf Jahren erarbeitet haben. Das Tempo der Erderwärmung wird sich vervielfachen. Bis zum Ende des Jahrhunderts droht der Erde eine "beispiellose" Klimaerwärmung um bis zu 6,4 Grad Celsius.  Bereits die seit Jahren beobachtete Erwärmung des Klimasystems ist ohne Beispiel. Elf der vergangenen zwölf Jahre sind die wärmsten seit dem Beginn der Aufzeichnungen Mitte des 19. Jahrhunderts.

 

Das Abschmelzen des Polareises führt zu einem Anstieg des Meeresspiegels, viele Küstengebiete stehen vor der Überflutung. Selbst das komplette Abschmelzen des Grönland-Eises halten die UN-Experten für möglich. Die katastrophale Folge: Ein Anstieg des Meeresspiegels im Laufe des Jahrtausends um sieben Meter. Extreme Wetterereignisse wie Dürren, schwere Niederschläge, Hitzwellen und die Intensität tropischer Zyklone haben bereits zugenommen und werden immer häufiger und katastrophaler. Mitteleuropa muss mit Temperaturen von über 40 Grad im Sommer rechnen.

 

Der Kampf gegen Klimawandel muss ohne Übertreibung als die größte Herausforderung des kommenden Jahrzehnts und eine der größten Herausforderungen des Jahrhunderts bezeichnet werden.

 

 

Klimaschutz Top-Thema auf EU-Gipfel

 

Klimaschutz und Energiepolitik werden das Hauptthema beim Frühjahrsgipfel der Staats- und Regierungschefs am 8./9. März 2007 sein. Im Januar 2007 hat die EU-Kommission ein umfassendes „Energiepaket“ vorgelegt, das beim EU-Rat beraten wird. Der Gipfel wird dazu Ziele und Vorschläge für die Zukunft der EU-Klima- und Energiepolitik in Form von Schlussfolgerungen verabschieden. Folgende Bereiche sind auch nach den vorberatenden Ministerräten (Umweltminister, Energieminister) strittig und werden erst am Gipfel endgültig verhandelt:

 

-          Verbindlichkeit des Ziels, den Anteil der erneuerbaren Energien bis 2020 EU-weit auf 20% zu steigern. Das Wort [binding] steht im aktuellen Entwurf des „European Council Action Plan (2007 – 2009) – Energy Policy for Europe“, der als Anhang zu den Schlussfolgerungen beschlossen werden soll, derzeit noch in eckigen Klammern.

 

-          Frankreich und andere Atomstaaten werden versuchen, eine Verstärkte Förderung der Atomenergie über das Klimaschutz-Argument  in die Schlussfolgerungen hineinzureklamieren. Die EU-Atomlobby fordert mit Rückendeckung der EU-Kommission den Ausbau und die verstärkte Förderung der Atomkraft in Europa. Unter dem Deckmantel des Klimaschutzes soll die Atomkraft als „CO2-arme Energiequelle“ weiter gefördert und ausgebaut werden.

 

Ebenfalls Teil der Schlussfolgerungen ist die Festlegung auf ein Klimaschutzziel der EU. Der Rat will der schwachen Empfehlung der EU-Umweltminister folgen, wonach die EU sich nur auf ein fixes Ziel zur Reduktion der EU-Treibhausgase um 20% bis 2020 festlegt. Nur unter der Bedingung, dass auch andere Industriestaaten sich diesem Ziel verpflichten, will die EU eine Reduktion der Treibhausgase um 30% bis 2020 als Ziel definieren.

 

Der UNO-Weltklimarat hat klar festgehalten, dass eine Reduktion der globalen Treibhausgase um mindestens 30% bis 2020 und um 50 bis 80% bis 2050 notwendig ist, um die globale Erwärmung innerhalb von 2 Grad Celsius zu halten. Steigt die globale Durchschnittstemperatur um mehr als 2 Grad, ist der Klimawandel unaufhaltbar, mit katastrophalen Folgen.

 

 

Unzureichender EU-Aktionsplan für Klimaschutz

 

Der vorliegende Entwurf für einen Europäischen Aktionsplan 2007 – 2009  „Eine Energiepolitik für Europa“ für den EU-Gipfel am 8. und 9. März ist daher nur ein halbherziger Schritt und wird der Herausforderung des Klimawandels nicht gerecht.

 

Die EU muss ihre globale Vorreiterrolle im Klimaschutz ernst nehmen und ein fixes EU-Ziel zur Reduktion der Treibhausgase um mindestens 30% bis 2020 festlegen, unabhängig davon welche Ziele sich andere Industriestaaten setzen.

 

Die Ziele im Bereich erneuerbare Energien und Energiesparen müssen klar und verbindlich verankert werden. Im Bereich erneuerbarer Energien braucht es neben dem Strombereich auch sektorspezifische Ziele im Bereich erneuerbare Wärme / Kühlung. Den – auch von Österreich durch BM Martin Bartenstein betriebenen - Bestrebungen für eine Abschaffung der bestehenden Strom-Richtlinie im Bereich erneuerbarer Energien muss von Österreich eine Absage erteilt werden.

 

Allen Bemühungen der Atomlobby, die Atomenergie unter dem Deckmantel des Klimaschutzes als so genannte „CO2-arme“ Energiequelle weiterhin zu subventionieren müssen von Österreich strikt zurückgewiesen werden. Atomenergie ist keine nachhaltige Form der Energiegewinnung. Der Euratomvertrag muss 50 Jahre nach seinem In-Kraft-Treten im Jahr 2007 radikal reformiert , das EU-Atomforschungsprogramm für den Atomausstieg und die Energiewende umgewidmet und sämtliche Subventionen und Förderungen der Atomenergie beendet werden.

 

Den massiv wachsenden CO2-Emissionen des Flugverkehrs muss durch eine europawaeite Kerosinbesteuerung der Kampf angesagt werden.

 

 

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG

 

 

Der Hauptausschuss wolle beschließen:

 

Der Bundeskanzler und die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich beim Europäischen Rat in Brüssel am 8. und 9. März 2007  und bei allen nachfolgenden Verhandlungen auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die EU eine angemessene Antwort auf den dramatischen Befund des UNO-Weltklimarates formuliert und folgende Ziele und Maßnahmen in den Schlussfolgerungen des Rates bzw. dem „Europäischen Aktionsplan 2007–2009 – Eine Energiepolitik für Europa“ fixiert und in Folge umgesetzt werden:

 

  1. Reduktion der EU-Treibhausgase um 30% bis 2020 und um 80% bis 2050 als fixes EU-Ziel,

 

  1. verbindliche Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am EU-Energieverbrauch auf mindestens 20% bis 2020 und Festlegung von sektorenspezifischen Zielen für die Bereiche Strom, Wärme, Kühlung; die bestehende Richtlinie für erneuerbare Energien im Strombereich muss ausgebaut, darüber hinaus sollen Richtlinien für den Bereich Wärme und Kühlung noch heuer vorgelegt werden;

 

  1. verbindliche Senkung des EU-Energieverbrauchs um mindestens 20% bis 2020,

 

  1. strenger Klima-Standard für PKW: maximal 120g CO2/km als EU-rechtlich verbindlicher Standard ab 2012, 80g (3-Liter-Auto) ab 2016 (jeweils im Flottenschnitt bei Neu-PKW),

 

  1. klare Absage an eine weitere Subventionierung der Atomindustrie, radikale Reform des Euratom-Vertrags im Rahmen einer rasch einzuberufenden Revisionskonferenz mit dem Ziel, die obsoleten Bestimmungen des Vertrags abzuschaffen, die verbleibenden Teile im Lichte einer nachhaltigen Energiepolitik zu reformieren und im Rahmen eines eigenen Energiekapitels in den EG-Vertrag zu überführen, sowie die Möglichkeit jedes Mitgliedsstaats anzuerkennen, den Euratom – Vertrag aufzukündigen, ohne dass davon seine Mitgliedschaft in der Europäischen Union berührt wird,

 

  1. Einführung einer Kerosinbesteuerung auf EU-Ebene.

 

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen oder auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der Angelegenheiten betrifft, die durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wären.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der Grünen auf Ausschussfeststellung wurde von den anderen Parteien abgelehnt und blieb somit in der Minderheit:

 

 

 

Antrag auf Ausschussfeststellung

 

 

 

der Abgeordneten Ulrike Lunacek, Alexander Van der Bellen, Eva Glawischnig

 

Eingebracht im Zuge des EU-Hauptausschusses am 6. März 2007 zur Vorbereitung des Europäischen Rates am 8. und 9. März 2007

 

 

 

Ausschussfeststellung betreffend  TOP 3 Europäischer Rat am 8. und 9. März 2007 – Entwurf von Schlussfolgerungen (8575/EU XXIII.GP)

 

 

Der sogenannte  „Frühjahrsgipfel“ am 8. und 9. März 2007 steht traditionell im Zeichen der Lissabonstrategie, die in ihrer Neuausrichtung auf „Wachstum und Beschäftigung“ fokussiert.

 

Eine Gruppe von neun Mitgliedstaaten der Europäischen Union hat die Erklärung „Enhancing Social Europe“ unterzeichnet, in der eine Stärkung der Sozialpolitik und soziale Mindeststandards gefordert werden. Der Text wurde am 14. Februar in Paris präsentiert. Erstunterzeichner sind Belgien, Bulgarien, Zypern, Spanien, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Luxemburg und Italien. Das Dokument unterstreicht die Notwendigkeit einer Stärkung des Europäischen Sozialmodells, der Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, lebenslanges Lernen und die Modernisierung der Sozialschutzsysteme. Der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit soll oberste Priorität der EU-Mitgliedstaaten sein. Weiters formulieren die Erst-UnterzeichnerInnen “We(…)Trust that this need to develop Social Europe, as a strong element for any rapprochement of the citizens to the European project, may be endorsed in the Presidency’s Conclusions of the forthcoming European Councils.”

 

Sozialminister Buchinger erklärte in einer Aussendung vom 22. Februar 2007, dass er die Erklärung ebenfalls unterzeichnet habe.

 

Der Bundeskanzler wird daher aufgefordert, sich beim Europäischen Rat in Brüssel am 8. und 9. März 2007 dafür einzusetzen, dass die Erklärung „Enhancing Social Europe“ in den Schlussfolgerungen der Präsidentschaft berücksichtigt wird.

 

 

 

 

 

 

Der Hauptausschuss beschließt weiters im Sinne des § 39 GOG, dass diese Ausschussfeststellung der Auszugsweisen Darstellung der Verhandlungen beigefügt und als Kommuniqué veröffentlicht wird.

 

 

 

 

 

 

Enhancing Social Europe

 

 

We, Labour Ministers of Belgium, Bulgaria, Greece, Spain, France, Italy, Cyprus,  Luxembourg, Hungary

 

Persuaded, 50 years after the Rome Treaty, that the social dimension stands as one of the vital elements of the European integration.

 

Welcome the German Presidency for setting the social dimension to the heart of its programme priorities and we hope to bring a positive contribution in this direction.

 

State the need to strengthen the European social model, represented by common principles and values - social justice, equality, solidarity - that inspire national social systems, despite their differences, and are reflected in the Treaties.

 

Recognize that the European Union has so far achieved considerable results on the road of social progress by means of common objectives and instruments established by the Treaties. Therefore a link between enhancing Social Europe and a new impetus of institutional process is needed.

 

Consider necessary, with this aim, that the Council, the European Parliament and the Commission elaborate together a vision for the future of Social Europe, promoting with a balanced approach reforms and adaptations related to globalization, industrial restructuring, technological innovations, demography and migration. Thus in order to strengthen growth, employment and work quality, while ensuring social rights and protections enshrined in the European tradition.

 

State that the fight against unemployment has to remain a fundamental axis of the economic and social policy of the Member States and of the Union.

 

Remind  that, in the perspective of the renewed Lisbon Strategy achievement, social policies are also a development and competitiveness factor, helping productivity improvement, job creation and social cohesion.

 

Reaffirm the need to strengthen economic and social convergence throughout the Union so as to promote job creation, equal opportunities in the labour market, lifelong learning, modernisation of social protection. The Social Europe will offer, by this way, a real added value for working people and for citizens, namely those more vulnerable to restructuring and globalization. To that end, the Union may count on different tools at its disposal (coordination, legislation, social dialogue, programs).

 

Underline the key role that, in this context, social partners, social dialogue and collective bargaining at different levels are called to play.

 

Consider that EU-27 cannot just be a free trade zone but shall guarantee the necessary balance between economic freedom and social rights, so that internal market could be regulated also at the social level. The completion of the internal market is inseparable from the real achievement of social “acquis”, of the workers’ equal treatment principles and of the application of national labour law in the framework of freedom of services.

 

Recommend that the European Union be engaged in promoting principles and values of its social model at the international level. In order to help the achievement of a more equitable and balanced globalization, it is necessary to generalise social clauses in the Union’s trade agreements with Third Countries; to encourage, at multilateral level, the consideration of  fundamental principles and rights at work as defined by ILO; to support world campaign for a decent work for all.

 

Suggest that the next Social Reality Report of the European Union can lead to a mid-term review of the Social Agenda, looking forward to the improvement of quality of work and to the safeguard of professional paths, in order to fulfil equal opportunities at work.

 

Trust that this need to develop Social Europe, as a strong element for any rapprochement of the citizens to the European project, may be endorsed in the Presidency’s Conclusions of the forthcoming European Councils.

 

Signatures

Annex

 

 

Some hints for future work

 

 

1.         Employment and flexicurity

 

•           Fighting precarious work and favoring employment stabilisation and quality of work.

•           Investing in lifelong learning, allowing workers to respond to changing labour markets

            also through the recognition of an individual right to training.

•           Ensuring, in a dynamic market, the safeguard of professional paths through

            professional re-qualification, maintain of rights and support to income during the

            transition.

•           Favouring access of young people to the labour market through qualifying training,

            first employment programs and start up promotion, to allow their better integration in

            the labour market.

•           Favouring the increase of the activity rate of older workers.

•           Improving health and safety at work, taking into account new technologies on risk

            prevention.

•           Developing, on the basis of the acquis, the European labour law by setting minimum

            social standards applicable throughout the European Union.

•           Fighting undeclared work and favoring its emersion.

•           Guaranteeing work mobility in the European Union through measures aimed at a

            more integrated European labour market.

 

2.         Social Cohesion 

 

•           Engaging so that reforms of social security systems will be oriented to financial

            sustainability as well as to the need of guaranteing their social goals and their

            universal and solidarity character.

•           Guaranteeing measures of social protection and a network of services responding to

            not self-sufficient people’s needs.

•           Fighting poverty and social exclusion by establishing a minimum of resources for EU

            citizens and specific initiatives for less favoured or vulnerable people like young

            people, women, older workers, migrant workers  and Rom.

•           Eliminating all discriminations in the labour market.

•           Developing policies for professional and social integration of migrant workers and

            their families.

 

3.         Equal opportunities

 

•           Supporting the increase of the female employment rate.

•           Developing policies for work-life balances, both for women and men.

•           Ending unequal treatments between men and women at work, including wages and

            careers.

•           Strengthening tax and social policies to support families and childhood, including an

            adequate network of nursery.

 

4.         A better European social governance

 

•           Guaranteeing the full and proper implementation of the European social acquis.

•           Strengthening the coordination among social and labour inspection services.

•           Establishing a European framework to assess the social impact of all Union policies.

•           Promoting collective bargaining, expanding social consultation at all levels and

            supporting European social dialogue.

•           Examining Union’s various tools in the field of social policies (legislation, open

            method of coordination, social dialogue) in view to assessing their relevance and

            effectiveness in each different areas.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der FPÖ auf Stellungnahme wurde von SPÖ, ÖVP und Grünen abgelehnt und nur von Abgeordneten der FPÖ und des BZÖ unterstützt.  Er erhielt somit nicht die erforderliche Mehrheit:

 

 

 

Antrag auf Stellungnahme

(gemäß Art. 23e B-VG)

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Bösch, Strache und Rosenkranz

 

 

 

Die Deutsche Ratspräsidentschaft drängt völlig zu Recht darauf, dass Deutsch wieder stärker als Verfahrenssprache im Amtsverkehr der Europäischen Union verwendet wird. Mit rund 100 Millionen Menschen haben in der Europäischen Union die meisten Bürger Deutsch als Muttersprache – dies sollte entsprechende Berücksichtigung finden. Derzeit sind allerdings 72 Prozent der Originaltexte der EU-Kommission in englischer Sprache verfasst, 14 Prozent auf Französisch und nur 3 Prozent in deutscher Sprache. Auch Österreich sollte sich als deutschsprachiges Land dem Anliegen der Deutschen Ratspräsidentschaft anschließen. Bis dato aber spricht sich das Bundesministerium für internationale und europäische Angelegenheiten dafür aus, die englische Sprache zu fördern.

 

 

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Artikel 23e B-VG

 

 

Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

„Die zuständigen Mitglieder der Österreichischen Bundesregierung werden aufgefordert, sich bei allen entsprechenden Räten, insbesondere beim Europäischen Rat am 8. und 9. März 2007, für eine gleichberechtigte Verwendung der deutschen Sprache als Verfahrenssprache neben Englisch und Französisch einzusetzen.“

 

 

Wien, am 6. März 2007

 

 

 

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist nicht durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen bzw. nicht auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der Angelegenheiten betrifft, die durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wären.