65/J XXIII. GP

Eingelangt am 17.11.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Drin Sabine Oberhauser

und GenossInnen

an die Bundesminsterin für Gesundheit und Frauen

betreffend „Ankauf von Schutzmasken“

„Den strengen wissenschaftlichen Beweis, dass man mit Schutzmasken die
Verbreitung einer Influenza-Epidemie - auch einer neuen "Pandemie" - bremsen
könnte, gibt es nicht. Doch der

medizinische Hausverstand spricht im Fall des Falles für die Verwendung durch
die Bevölkerung.“ Dies ist der Beginn der Aussendung im Rahmen des Beginns
der Aktion des Ministeriums gemeinsam mit verschiedenen Handelsketten, die
diese in „vergünstigter“ Form anbieten. Als Rückfrageadresse ist dabei
www.schutz-masken.at angegeben.

Bei Eingabe dieser Adresse erfolgt die Weiterleitung auf die Homepage des
Gesundheitsministeriums.

Bereits bei Beginn dieser Aktion gab es geäußerte Zweifel von ExpertInnen zur
Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme, da die angekaufte Schutzklasse P1 keinen
Schutz gegen Tröpfcheninfektion bietet. Besonders haarsträubend erscheint
diese Aktion der Gesundheitsministerin auch deswegen, da bisher schon Betriebe
und die öffentliche Hand für Risikopersonal in Krankenhäusern, bei Feuerwehr
und Exekutive Schutzmasken angekauft haben, die zum großen Teil der
Schutzklasse P3 entsprechen.

Es ist daher auch nicht verwunderlich, dass diese Aktion von der Bevölkerung
nicht angenommen wurde. Für die unterzeichneten Abgeordneten ist es daher
von hohem Interesse, wie viele Steuermittel für diese misslungene Aktion der
Gesundheitsministerin ausgegeben wurden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für
Gesundheit und Frauen nachstehende


Anfrage:

1.                                   Mit welchen Unternehmungen hat Ihr Ministerium diese im Betreff
dargestellte Aktion gemeinsam abgewickelt?

2.                                   Wurden dafür Verträge abgeschlossen?

3.                                   Welche Kosten sind für das Ministerium durch diese Maßnahme bisher
entstanden?

4.                                   Wie viele der 500.000 Packungen à 20 Stück wurden im Rahmen der
Aktion verkauft?

5.                                   Was passiert mit den restlichen nicht verkauften Packungen?

6.                                   Werden diese wie in der Presse behauptet vom Ministerium angekauft?

7.                                   Wenn ja, wie hoch sind die Kosten die dafür anfallen werden bzw.
angefallen sind?

8.                                   Wenn ja, wie und zu welchem Zweck sollen diese verwendet werden?