67/J XXIII. GP
Eingelangt am 17.11.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ing. Mag. Kuzdas
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend
des Nachprüfungsverfahrens im Vergabeverfahren „PPP Ostregion -
Paket 1“ (A 5
Nordautobahn) der
Auftraggeberin ASFINAG
Die Ostregion, insbesondere der
Bezirk Mistelbach, sieht sich seit der Öffnung der
Ostgrenzen einer täglich stärker
werdenden Verkehrslawine auf der B 7 (Brünner Straße)
ausgesetzt.
Das ursprüngliche Vorhaben,
für die betroffenen Ortschaften Umfahrungen zu errichten und
damit eine rasche Entlastung der
Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, wurde zugunsten der
Errichtung der A 5 Nordautobahn verworfen. Lediglich für die Region um die
Stadtgemeinde
Wolkersdorf wurde eine Umfahrung errichtet.
Die ASFINAG
führt derzeit ein Vergabeverfahren zur Errichtung und den Betrieb des
Abschnittes
Eibesbrunn bis Schrick (als PPP-Modell) durch.
Beim
Bundesvergabeamt ist ein Nachprüfungsverfahren anhängig. Eine
mündliche
Verhandlung wurde am
18. Oktober 2006 abgehalten.
Eine endgültige Entscheidung
in diesem Vergabeverfahren ist in naher Zukunft nicht zu
erwarten nachdem das Nachprüfungsverfahren fast zum Stillstand gekommen
ist. Der
Vorsitzende des zuständigen Senats hat seine Agenden wegen angeblicher
Befangenheit
zurückgelegt. Das Nachprüfungsverfahren muss zum Teil wiederholt
werden. Eine
Aufhebung der gesamten Ausschreibung kann
nicht mit völliger Sicherheit ausgeschlossen
werden.
Eine endgültige Entscheidung über die Auftragsvergabe ist damit in weite Ferne gerückt.
Die
betroffenen Bürgerinnen und Bürger der Anrainergemeinden entlang der
B 7, Brünner
Straße, müssen
weiterhin bis zu 25.000 KFZ täglich ertragen. Die Lebensqualität der
Bürgerinnen und Bürger ist enorm
beeinträchtigt. Eine rasche Entscheidung des BVA und
eine unverzügliche Umsetzung des Autobahnbaus wird zurecht
gefordert.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Wirtschaft und
Arbeit nachstehende
Anfrage:
1. Ist
es richtig, dass der Vorsitzende des Senates mit einem führenden Manager
eines in
einem der
Bieterkonsortium vertretenen Unternehmen verwandt ist?
2.
Ist es
richtig, dass Senatsmitglieder des Bundesvergabeamtes bei Vorliegen wichtiger
Gründe (die eine Befangenheit erkennen
lassen) sich von der Ausübung der Funktion zu
enthalten und seine Vertretung zu veranlassen haben?
3.
Warum hat der Vorsitzende des Senates die Gründe für die
Befangenheit nicht rechtzeitig
- zum Zeitpunkt der
Einleitung des Nachprüfungsverfahrens - geltend gemacht und sich
von seiner Funktion entbinden zu lassen?
4.
Wie lange wird die endgültige Entscheidung im
gegenständlichen Vergabeverfahren durch
die Neubesetzung des Vergabesenates verzögert?
5. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um derartige Situationen künftig zu vermeiden?