108/J XXIII. GP

Eingelangt am 29.11.2006
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler und Kollegen
an den Bundeskanzler

betreffend Förderung des wissenschaftlichen und
gesellschaftspolitischen Programms 2006

Das im Herbst des Vorjahres gegründete „Internationale Institut für Liberale Politik Wien" hat Ihrem Ministerium mit Schreiben des Präsidenten DDr. Erich Reiter eine Rechnung für eine Förderzusage mit einem Rechnungsbetrag in Höhe von Euro 38.417,89- als Teilbetrag zur Geschäftszahl GZ. BKA-180.840/0125-I/8/2006 vorgelegt. Die in diesem Schreiben erwähnte Endabrechnungssumme beträgt Euro 66.719,73 gemäß Förderzusage.

Der genannte Rechnungsleger hat für sein Institut weitere Rechnungen und Förderansuchen unter anderem an das Bundeskanzleramt, an das Bundesministerium Soziale Sicherheit Generationenförderung und Konsumentenschutz an den Magistrat der Stadt Wien und an den ÖGB, sowie an die Industriellenvereinigung gerichtet. Die in Rechnung gestellten Beträgebewegen sich zwischen Euro 3.000,- und Euro 66.719,73.

Es besteht der massive Verdacht, dass zum einen Ihrem Ministerium und anderen Ministerien und Förderstellen die jeweiligen Geldflüsse an das „Internationale Institut für Liberale Politik Wien" nicht bekannt sind und zum anderen, dass es sich um Scheinabrechnungen handelt, die eine unzulässige Parteienfinanzierung eines Institutes im Nah- und Einflussbereich des BZÖ bewirken.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage:

1.) Warum und mit welchem Ziel wurde diese Förderzusage getroffen?

2.) Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde diese Förderung erteilt?

3.) Wie hoch beziffern sich die Zahlungen, aufgegliedert nach Jahren, die vom
BKA bisher an dieses Institut geleistet wurden?


4.) Ist Ihnen bekannt, dass genanntes Institut auch von anderen

Bundesministerien und Organen sonstige Zuwendungen erhalten hat?

5.) Gibt es Erkenntnisse, dass es hier zu unzulässigen Geldflüssen an Parteien
und parteinahen Instituten kam?