113/J XXIII. GP
Eingelangt am 29.11.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Steier und GenossInnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Unterstützung der Aktion „Ideen sind etwas wert" durch das
BMBWK
Die IFPI Austria (Verband der österreichischen Musikwirtschaft) hat im
September
2005 eine an Schulen gerichtete Initiative "Ideen sind etwas wert"
zum Thema
geistiges Eigentum gestartet: auf der Homepage
(http://www.ideensindetwaswert.at)
wird
das Unterrichtspaket „Ideen sind etwas wert" zum Download
bzw. zur Bestellung
angeboten; dieses ist „ein Angebot für Lehrende,
die das Thema Geistiges Eigentum
im Unterricht
bearbeiten wollen". Schwerpunkte sind ua. die Bedeutung der
Kreativwirtschaft für Österreich, die Produktion und Vermarktung
von Musik-CDs
sowie Filmen, Musik und Film aus dem Internet, Film- sowie Musikberufe und das
Urheberrecht.
„Die Materialien wurden auf
Initiative der österreichischen Musikwirtschaft
mit
Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie
der österreichischen
Filmwirtschaft hergestellt", ist online nachzulesen. Eine aktuelle
Pressemeldung des FAF
(Fachverband der Audiovisions- u. Filmindustrie
Österreichs) und der IFPI vom
11.9.2006 vermeldet, dass fast 3.000
Unterrichtspakete bestellt wurden und schon über 2.000 Schulen damit arbeiten.
Geistiges
Eigentum, die Anpassung des Urheberrechts an Entwicklungen im Bereich
der modernen
Informations- und Kommunikationstechnologien, der Zugang zu
Wissen und Information und Fragen des Interessensausgleichs zwischen so
unterschiedlichen Interessen wie jenen der Urheberinnen, der Produzentinnen,
der
Content-Industrie, der potentiellen Nutzerinnen und der Allgemeinheit gehören zu
den Themen, die möglichst früh und umfassend vermittelt und diskutiert
werden
sollten. Denn dem Problem illegaler
Downloads durch die pauschale Kriminalisierung
von Jugendlichen entgegentreten zu wollen, ist sicher nicht der richtige
Weg.
Initiativen die dazu beitragen, den Wert des geistigen Eigentums und die
gerechte
Entlohnung geistiger Leistungen
herauszustreichen, sind positiv zu bewerten -
vorausgesetzt es wird neutrale und umfassende Information geboten, die
alle Für
und Wider genau beleuchtet.
Zur
Aktion „Ideen sind etwas wert" mehrt sich Kritik, wonach in
dem den LehrerInnen
und SchülerInnen zur Verfügung gestellten
Material .tendenziöse Informationen' und
,Lobbyisten-Standpunkte' transportiert würden bzw. ganz
wesentliche Informationen
fehlen. So werde „zwar im Zusammenhang mit dem Thema
Online-Tauschbörsen
ausführlich auf die Gefahren von Viren
und Spyware hingewiesen, die Verwendung
ähnlicher Software beim
CD-Kopierschutz durch Musikkonzerne findet hingegen
keine Erwähnung....... Auch nach Informationen zur lnternet-Urheberrechtsinitiave
Creative Commons, deren Lizenzen
von zahllosen Musikern dazu verwendet
werden, um ihre Musik über das
Internet zu verbreiten, sucht man vergebens.."
(http://futurezone.orf.at/it/stories/135849/.
12.9.2006)
Es stellt
sich die Frage, ob und warum das BMBWK die Verwendung unvollständiger
bzw. tendenziöser Informationen zu geistigem Eigentum
und Urheberrecht an den
Schulen unterstützt.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und
Kultur nachstehende
Anfrage:
1. „Das Programm
wurde auf Initiative der österreichischen
Musikwirtschaft mit
Unterstützung des BMBWK hergestellt und wird von
erfahrenen
Pädagog/innen
begleitet" ist im Einleitungspaket vom 5.9.2005 nachzulesen.
In welcher Form
erfolgt die Unterstützung durch das BMBWK konkret?
2.
Erfolgte eine
finanzielle Unterstützung der Entwicklung des
Projekts, der
Homepage, der Materialien,... etc durch das BMBWK? Wenn ja, in welcher
Höhe?
3.
„Die Materialien wurden von
erfahrenen Pädagog/innen bearbeitet und mit
Unterstützung der österreichischen
Filmwirtschaft und des BMBWK erstellt",
ist auf der
Homepage nachzulesen. Wen umfasst der Personenkreis der
PädagogInnen? War das BMBWK in deren
Auswahl einbezogen? Nach
welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Unterrichtsmaterialien?
4.
Sind die Materialien des Unterrichtspakets „Ideen sind
etwas wert" als
Unterrichtsmittel iS
des § 14 SCHUG zu bewerten?
5.
Wurden die
Inhalte der auf www.ideensindetwaswert.at bereit gestellten
Unterlagen vom BMBWK vor dem Einsatz in den Schulen auf Richtigkeit und
Vollständigkeit überprüft? Wenn ja,
mit welchem Resultat? Wenn nein, warum
nicht?
6.
Das BMBWK
verlinkt auf eigenen Seiten zur Aktion „Ideen sind etwas wert"
(z.B. auf http://www.kulturleben.at/lanq/en/kulturkataloq/db.xml?thema=159):
in welchen weiteren Publikationen des BMBWK wird die Aktion beworben?
7.
Hat das BMBWK den Schulen die Teilnahme an der Aktion „Ideen sind
etwas
wert" empfohlen
und wenn ja, in welcher Form?
8.
Wie stehen Sie zur Kritik, dass in den Materialien tendenziöse
Informationen
und
Lobbyisten-Standpunkte transportiert werden bzw. ganz wesentliche
Informationen fehlen?