129/J XXIII. GP

Eingelangt am 30.11.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Etappenplan Verkehr

 

Gemäß  § 19 Abs.10 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes sind Betreiber von Verkehrseinrichtungen, Verkehrsanlagen oder öffentlichen Verkehrsmitteln verpflichtet, bis zum 31.Dezember 2006 nach Anhörung der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) einen Plan zum Abbau von Barrieren für die von ihnen genutzten Einrichtungen, Anlagen und öffentlichen Verkehrsmittel zu erstellen und die etappenweise Umsetzung vorzusehen (Etappenplan Verkehr).

Lt. einem Zwischenbericht der ÖAR besteht die Gefahr, dass diese Etappenpläne nicht rechtzeitig fertig werden könnten.

Lt. einem Zwischenbericht der ÖAR besteht die Gefahr, dass diese Etappenpläne nicht rechtzeitig fertig werden könnten.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1)     Werden die  Etappenpläne für den Abbau von Barrieren bei Verkehrseinrichtungen, Verkehrsanlagen und öffentlichen Verkehrsmittel wie im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz vorgeschrieben bis 31.12.2006 fertig gestellt?

 

2)     Wenn nein, was ist der Grund für die Verzögerung?

 

3)     Was werden Sie unternehmen, damit es zur rechtzeitigen Erstellung der Etappenpläne kommt?

 

4)     Werden Sie diese Etappenpläne den BehindertensprecherInnen der Parteien im Parlament zur Kenntnis bringen?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?