129/J XXIII. GP
Eingelangt am 30.11.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Etappenplan Verkehr
Gemäß § 19 Abs.10 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes sind Betreiber von Verkehrseinrichtungen, Verkehrsanlagen oder öffentlichen Verkehrsmitteln verpflichtet, bis zum 31.Dezember 2006 nach Anhörung der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) einen Plan zum Abbau von Barrieren für die von ihnen genutzten Einrichtungen, Anlagen und öffentlichen Verkehrsmittel zu erstellen und die etappenweise Umsetzung vorzusehen (Etappenplan Verkehr).
Lt. einem Zwischenbericht der ÖAR besteht die Gefahr, dass diese Etappenpläne nicht rechtzeitig fertig werden könnten.
Lt. einem Zwischenbericht der ÖAR besteht die Gefahr, dass diese Etappenpläne nicht rechtzeitig fertig werden könnten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Werden die Etappenpläne für den Abbau von Barrieren bei Verkehrseinrichtungen, Verkehrsanlagen und öffentlichen Verkehrsmittel wie im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz vorgeschrieben bis 31.12.2006 fertig gestellt?
2) Wenn nein, was ist der Grund für die Verzögerung?
3) Was werden Sie unternehmen, damit es zur rechtzeitigen Erstellung der Etappenpläne kommt?
4) Werden Sie diese Etappenpläne den BehindertensprecherInnen der Parteien im Parlament zur Kenntnis bringen?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?