163/J XXIII. GP

Eingelangt am 13.12.2006
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend undurchsichtige Aktivitäten Ihres Staatssekretärs Mag. Mainoni

bei der Schädigung der österreichischen SteuerzahlerInnen durch den sinnlosen Import eines chinesischen Röntgenscanners

 

 

Dass Ihr Staatssekretär Mainoni Aktivitäten setzt, wäre schon für sich bemerkenswert. Zu bedauern ist aber, dass er in der Linie der bisherigen Amtsführung durch FPÖ/BZÖ – Funktionäre bleibt und er besser auch weiterhin keine Aktivitäten gesetzt hätte, um den Schaden für die SteuerzahlerInnen möglichst gering zu halten.

 

Ihr STS Mainoni hat in einem mit 30.3.2006 datiertem Interventionsschreiben an den Vorsitzenden der ÖBB Holding, Mag. Martin Huber, geradezu brachial für den mit beträchtlichen Kosten und fragwürdigstem Nutzen verbundenen Import eines chinesischen Röntgenscanners interveniert. Dieses Interventionsschreiben Ihres Staatssekretärs Mainoni liegt der Anfrage als Beilage bei.

 

Es ist symptomatisch für die undurchsichtige Ressortführung im Dunstkreis der bisherigen Amtsführung durch FPÖ/BZÖ-VertreterInnen, bei der der Einsatz für die Interessen der Republik an letzter Stelle stand. In diesem Sinne ist auch die Versorgung von Funktionären aus dem BZÖ-Kader mit Frühstücks-Direktoren-Posten im Bereich von ÖBB, ASFINAG, SCHIG etc. eine über das nahe Ende der Regierungsverantwortung des BZÖ hinausgehende Schädigung der Steuerzahler.

 

Aus dem beiliegenden Interventionsschreiben Ihres Staatssekretärs Mainoni ergibt sich großer Aufklärungsbedarf über dessen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Import des chinesischen Röntgenscanners für Eisenbahnzwecke.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Wer hat Ihrem Staatssekretär Mainoni das beiliegende Interventionsschreiben vorgelegt?

 

2. Wann haben Sie zum ersten Mal vom beiliegenden Interventionsschreiben erfahren?

 

3. Haben Sie, nachdem Sie vom beiliegenden Interventionsschreiben erfahren haben, Ihrem Staatssekretär Mainoni im Sinne einer ordentlichen Amtsführung einen Verweis erteilt und ihm derartige Missbräuche für die Zukunft untersagt?

 

4. Hat Ihr Staatssekretär Mainoni, falls Sie ihm die offensichtlich erforderlichen Erläuterungen über diesen Missbrauch (siehe beiliegendes Interventionsschreiben)  erteilt haben sollten, die Unmöglichkeit seines Tuns eingesehen, Reue gezeigt und Besserung gelobt?

 

5. Ist Ihnen und Ihrem Staatssekretär Mainoni bekannt, dass derartige Röntgenscanner auch in unmittelbarem Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen, etwa bei der Einschränkung der Reisefreiheit, dienen und von Diktaturen zum Aufspüren von Flüchtlingen eingesetzt werden?

 

6. Unterstützen oder verurteilen Sie und Ihr Staatssekretär Mainoni derartige Methoden?

 

7. Falls Sie und Ihr Staatssekretär Mainoni die Verletzung von Menschenrechten im Zusammenhang mit dem Einsatz von chinesischen Röntgenscannern (Suche nach Flüchtlingen, Einschränkung der Freiheit) verurteilen sollten, welche Schritte haben Sie und Ihr Staatssekretär Mainoni (siehe beiliegendes Interventionsschreiben) gesetzt um sicherzustellen, dass Sie nicht ein möglicherweise in diese Machenschaften verstricktes Unternehmen fördern?

 

8. Wer hat Ihrem Staatssekretär Mainoni die exakte Bezeichnung des Gerätes diktiert?

 

9. Hat Ihr Staatssekretär Mainoni sich vergewissert, dass das Gerät in Österreich bzw. in Europa entsprechend der von ihm angedachten Verwendung überhaupt eingesetzt werden darf (Strahlungsintensität, ...)?

 

10. Sind Ihnen oder Ihrem Staatssekretär Mainoni die von der Herstellerfirma genannten Einsatzbedingungen und die zur Aufstellung erforderlichen Baulichkeiten bzw. die geradezu spektakulären Abmessungen dieser gegebenenfalls erforderlichen Baulichkeiten bekannt?

 

11. Können Sie ausschließen, dass Ihnen oder Ihrem Staatssekretär Mainoni im Zusammenhang mit den geradezu spektakulären Abmessungen der erforderlichen Baulichkeiten nicht aufgefallen ist, dass gerade in Wels dafür nur schwer Platz zu finden ist?

 

12. Können Sie ausschließen, dass den BeamtInnen Ihres Ressorts im Zusammenhang mit den geradezu spektakulären Abmessungen der erforderlichen Baulichkeiten nicht aufgefallen ist, dass dafür nur schwer Platz zu finden ist?

 

13. Falls Ihnen, Ihrem Staatssekretär Mainoni oder Ihren MitarbeiterInnen im Zusammenhang mit den geradezu spektakulären Abmessungen der erforderlichen Baulichkeiten doch aufgefallen sein sollte, dass dafür nur schwer Platz zu finden ist, welche Schritte haben Sie unternommen?

 

14. Zur Zeit wird bei den ÖBB im Sinne einer unbeholfenen Schadensbegrenzung durch die in den Ankauf des Röntgenscanners verstrickten, aber noch nicht geschassten „Manager“  krampfhaft nach einem Aufstellungsort gesucht. Proteste von Frächtern werden wohl dazu beigetragen haben, dass er nicht nach Wels kommt, wo auch kein Platz für den Röntgenscanner und die zusätzlichen Einbauten wäre. Zurzeit wird nun in der Umgebung von Wien fieberhaft nach einem von den Platzverhältnissen her geeigneten Standort gesucht.

Hat Ihr Staatssekretär Mainoni sich im Zuge seiner Brachial-Intervention vergewissert, dass es für den im beiliegenden Interventionsschreiben genannten Scanner überhaupt schon einen geeigneten Aufstellungsort im Terminalbereich gibt?

 

15. Ihr Staatssekretär Mainoni schreibt in seinem Interventionsschreiben ausdrücklich vom Güterterminal Wels. Welche Person bzw. welche Personen hat bzw. haben Ihrem STS diesen Aufstellungsort eingeredet?

 

16. Welche Schritte haben Sie oder Ihr Staatssekretär Mainoni zur Prüfung des Güterterminals Wels als Standort für den Röntgenscanner gesetzt?

 

17. Haben Sie oder Ihr Staatssekretär Mainoni Ihre Beamten mit der Prüfung der Eignung des Güterterminals Wels als Standort für den Röntgenscanner beauftragt?

 

18. Welche Ergebnisse hat – falls erfolgt - die Prüfung der Eignung des Güterterminals Wels als Standort für den Röntgenscanner erbracht?

 

19. Falls Sie und Ihr Staatssekretär Mainoni eine Prüfung der Eignung des Güterterminals Wels als Standort für den Röntgenscanner durchführen haben lassen, weshalb wird nun schon wieder nach einem neuen Standort gesucht, und welche solchen neuen Standorte wurden bereits ausfindig gemacht?

 

20. Haben Ihr Staatssekretär Mainoni oder Sie sich vergewissert, dass der Röntgenscanner technisch für die ihm zugedachten Eigenschaften und Aufgaben geeignet ist?

 

21. Haben Ihr Staatssekretär Mainoni oder Sie Rücksprache mit den Betreibern der großen Häfen und Flughäfen gehalten, wo geeignetere Geräte schon seit langem in Betrieb sind?

 

22. Zu welchen Zeitpunkten wurden Sie und Ihr Staatssekretär Mainoni von Dr. Alexius Vogel im Zusammenhang mit dem Röntgenscanner kontaktiert?

 

23. Ihr Staatssekretär Mainoni sagt in seiner Brachial-Intervention die massive Unterstützung bei der Erledigung der eisenbahnrechtlich erforderlichen Angelegenheiten zu. Dies ist in mehrerlei Hinsicht unüblich. Auch ist Ihr Staatssekretär Mainoni nicht für Fragen der Eisenbahn geschweige denn für die Erteilung von eisenbahnrechtlichen Genehmigungen zuständig. Ihr Staatssekretär Mainoni kann schon in seinem eigentlichen Zuständigkeitsbereich, beschränkt auf Fragen der Forschung und Technologie, keine Resultate vorweisen, die nicht auch von ihm unabhängig genauso oder besser entstanden wären.

Ist Ihrem Staatssekretär Mainoni sein Aufgabenbereich bekannt?

 

24. Kennt Ihr Staatssekretär Mainoni die Geschäftseinteilung des BMVIT?

 

25. Hat Ihr Staatssekretär Mainoni die Aussagen zu den eisenbahnrechtlichen Themen (siehe Beilage) von sich aus gemacht oder wurde er von den BeamtInnen des Ressorts beraten?

 

26. Welche Personen im BMVIT haben den Staatssekretär Mainoni zu den Aussagen im beiliegenden Interventionsschreiben über eisenbahnrechtliche Genehmigungen veranlasst?

 

27. Welche Auskünfte wurden entsprechend dem beiliegenden Interventionsschreiben im Zusammenhang mit eisenbahnrechtlichen Genehmigungen von den zuständigen BeamtInnen erteilt?

 

28. Ihr Staatssekretär Mainoni philosophiert im beiliegenden Interventionsschreiben auch über Finanzierungen abseits der Mittel gemäß Bundesbahngesetz.

Es gibt hinsichtlich des Verständnisses Ihres Staatssekretärs Mainoni für sein Zuständigkeitsgebiet zu denken, dass er den Einsatz eines fertigen Produktes, wie etwa des chinesischen Röntgen-Scanners, schon für Forschung hält, weshalb er Mittel anspricht, die echter Forschung vorbehalten sind.

Teilen Sie die Meinung Ihres Staatssekretär Mainoni, oder geht Ihrem Verständnis nach Forschung über Aufstellung und Verwendung eines Fertigproduktes hinaus?

 

29. Hat Ihr Staatssekretär Mainoni diese Aussagen zur Verwendung von Forschungsgeldern für den Röntgenscanner (siehe Beilage) von sich aus gemacht oder wurde er von MitarbeiterInnen des Ressorts beraten?

 

30. Welche Auskünfte wurden entsprechend dem beiliegenden Interventionsschreiben im Zusammenhang mit der widmungsfremden Verwendung von Mitteln, die der echten Forschung vorbehalten sind, von den zuständigen BeamtInnen erteilt?

 

31. Haben Sie oder Ihr Staatssekretär Mainoni Preise verwendbarer Produkte mit vergleichbarem Leistungsspektrum erhoben bzw. erheben lassen?

 

32. Wer hat in Ihrem Auftrag oder im Auftrag Ihres Staatssekretär Mainoni Preise verwendbarer Produkte mit vergleichbarem Leistungsspektrum erhoben bzw. erheben lassen?

 

33. Wenn niemand in Ihrem Auftrag oder im Auftrag Ihres Staatssekretär Mainoni Preise verwendbarer Produkte mit vergleichbarem Leistungsspektrum erhoben hat bzw. erheben hat lassen, weshalb nicht?

 

34. Wo bzw. bei welchen Unternehmen und Institutionen hat man in Ihrem oder im Auftrag Ihres Staatssekretär Mainoni Preise verwendbarer Produkte mit vergleichbarem Leistungsspektrum erhoben bzw. erheben lassen?

 

35. Wann genau hat man in Ihrem oder im Auftrag Ihres Staatssekretär Mainoni Preise verwendbarer Produkte mit vergleichbarem Leistungsspektrum erhoben bzw. erheben lassen?

 

36. Falls Sie oder Ihr Staatssekretär Mainoni Preise verwendbarer Produkte mit vergleichbarem Leistungsspektrum erhoben bzw. auf sinnvolle Weise, d.h. außerhalb Ihres Apparates erheben haben lassen, muss sogar Ihnen oder Ihrem Staatssekretär der mit über 3 Millionen Euro sehr hohe Preis aufgefallen sein.

Weshalb haben Sie bzw. Ihr Staatssekretär Mainoni sich trotzdem für das chinesische Produkt entschieden und starkgemacht?

 

37. Ist Ihnen oder Ihrem Staatssekretär Mainoni bekannt, dass auch das ARC (inkl. Forschungszentrum Seibersdorf) zu seinem Zuständigkeitsgebiet gehört?

 

38. Das Forschungszentrum Seibersdorf wurde schon vor Monaten unter anderem von Experten der ÖBB zur Einsetzbarkeit des chinesischen Röntgenscanners befragt. Laut Medienberichten hat sich das Forschungszentrum Seibersdorf zur Einsetzbarkeit des chinesischen Röntgenscanners eindeutig negativ geäußert.

Können Sie und Ihr Staatssekretär Mainoni ausschließen, dass das Forschungszentrum Seibersdorf zur Einsetzbarkeit des chinesischen Röntgenscanners zu irgendeinem Zeitpunkt andere Äußerungen getätigt hat?

 

39. Welche Auskünfte wurden Ihnen und Ihrem Staatssekretär Mainoni vom Forschungszentrum Seibersdorf zur Einsetzbarkeit des chinesischen Röntgenscanners erteilt?

 

40. Wann hat Staatssekretär Mainoni erstmals das Forschungszentrum Seibersdorf oder dessen MitarbeiterInnen zur Einsetzbarkeit des chinesischen Röntgenscanners befragt?

 

41. Welche Auskünfte wurden Ihren BeamtInnen vom Forschungszentrum Seibersdorf zur Einsetzbarkeit des chinesischen Röntgenscanners erteilt?

 

42. Können Sie verbindlich ausschließen, dass Sie oder Ihr Staatssekretär Mainoni andere Interventionsschreiben versandt haben, durch die Sie sich in ähnlich dubiose Affären verstrickt haben?

 

43. Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt, damit Sie und Ihr Staatssekretär Mainoni der Republik durch derartig unbeholfenes, unprofessionelles Handeln (siehe beiliegendes Interventionsschreiben) keinen Schaden mehr zufügen?

 

44. Wie viele MitarbeiterInnen beschäftigt Ihr Staatssekretär Mainoni?

 

45. Welche fachlichen Qualifikationen haben die einzelnen Mitarbeiter Ihres Staatssekretär Mainoni?

 

46. Können Sie ausschließen, dass Sie und Ihre Parteifreunde mit der Führung des Ressorts überfordert sind?

 

47. Welchen finanziellen Beitrag werden Sie und Ihr Staatssekretär Mainoni im Zusammenhang mit der unbrauchbaren Anschaffung des Röntgenscanners zur Wiedergutmachung an den Steuerzahler leisten, etwa in Form eines Gehaltsverzichts?

 

48. Können Sie im Zusammenhang mit dem beiliegenden Interventionsschreiben ausschließen, dass Sie und Ihre Parteifreunde von MitarbeiterInnen Ihres Ressorts oder von Teilen der ÖBB wieder einmal zu deren privatem Gaudium vorgeführt wurden („Kabarett Vogel“)?

 

49. Können Sie verbindlich ausschließen, dass neben Ihrem Staatssekretär Mainoni und Ihrem (ehemaligen?) Parteifreund Dr. Alexius Vogel noch weitere Personen aus Ihrem Dunstkreis in diese Affäre verstrickt sind?

 

50. Können Sie verbindlich ausschließen, dass BeamtInnen aus Ihrem Ressort in diese Affäre verstrickt sind?

 

51. Haben Sie oder Ihr Staatssekretär Mainoni noch Kontakt zu Dr. Alexius Vogel oder anderen Personen, die in die Affäre Röntgenscanner verstrickt sind?

 

52. Welche Ihrer Staatskommissäre wurden zu welchem Zeitpunkt über den (damals noch geplanten) Ankauf des Röntgenscanners informiert?

 

53. Was haben die von Ihnen mehrfach als so wichtig verteidigten Staatskommissäre berichtet?

 

54. Warum haben die von Ihnen mehrfach als so wichtig verteidigten Staatskommissäre auch in dieser Causa (wieder einmal) noch nichts unternommen?

 

55. Haben Sie oder Ihre BeamtInnen im Zusammenhang mit dem von Ihnen zu genehmigenden Rahmenplan gemäß Bundesbahngesetz für die Aufstellung des Scanners Vorsorge getroffen (die ja beispielsweise am von Staatssekretär Mainoni so vehement erwähnten Standort Wels Gleisumlegungen etc. mit beträchtlichen Kostenfolgen erforderlich machen dürfte)?

 

56. Hat die SCHIG oder einer Ihrer Geschäftsführer Sie oder einen Ihrer zwei Staatssekretäre auf die Beschaffung des Scanners aufmerksam gemacht, wenn ja, wann?

 

57. Hat die SCHIG oder einer Ihrer Geschäftsführer Sie oder einen Ihrer zwei Staatssekretäre auf die Erfordernis von Investitionen gemäß §43 Bundesbahngesetz für die Baulichkeiten zur Aufstellung des Röntgenscanners aufmerksam gemacht, wenn nein, warum nicht?

 

58. Welche Aufträge haben Sie wann der SCHIG im Zusammenhang mit den Baulichkeiten zur Aufstellung des Röntgenscanners erteilt?

 

59. Können Sie verbindlich ausschließen, dass Personen aus Ihrem Ressort aus der Affäre Röntgenscanner Vorteile entstanden sind?

 

60. Können Sie verbindlich ausschließen, dass Institutionen oder Personen aus Ihrem politischen Umfeld aus der Affäre Röntgenscanner Vorteile entstanden sind?