180/J XXIII. GP

Eingelangt am 14.12.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Füller

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend rechtliche Situation von FerialpraktikantInnen und FerialarbeiterInnen in

österreichischen Betrieben und im öffentlichen Dienst

Aus vielen Gesprächen mit Jugendlichen und möglichen ArbeitgeberInnen für Ferialarbeit oder
Ferialpraxis wurde den unterzeichneten Abgeordneten eine Reihe von Problemen in diesem
Bereich bekannt.

Zum einen verlangen mittlere und höhere Schulen von ihren SchülerInnen die nachgewiesene
Leistung einer, einen bestimmten Zeitraum umfassenden, einschlägigen Ferialpraxis, um den für
den Schulabschluss erforderlichen Praxisbezug nachzuweisen.

Zum anderen ist es im Interesse von Schülerinnen, Schülern, Studentinnen und Studenten gelegen,
ihre finanzielle Situation während der Ferien durch Ferialarbeit aufzubessern.

Die derzeitige Rechtslage bringt aber für viele, potentielle Anbieter von Praktikums- oder
Ferialarbeitsstellen Unsicherheiten. So wurde den unterfertigten Abgeordneten eine Fülle von
Fällen geschildert, in welchen Ferialarbeit- oder Praktikumsarbeitgebern nach Abschluss der
Beschäftigung weitere SV - Beiträge uam. vorgeschrieben wurden. Daher wird es für unsere
Jugendlichen zunehmend schwieriger, die - für ihre Ausbildung nötigen oder zur Verbesserung der
finanziellen Situation erforderlichen - Praktikums- oder Ferialarbeitsplätze zu erreichen, da sich
potentielle ArbeitgeberInnen vor der Unsicherheit scheuen und daher lieber keine PraktikantInnen
oder FerialarbeiterInnen einstellen.

Da dieser Umstand aus der Sicht der freiwilligen oder verpflichtenden FerialarbeiterInnen oder
PraktikantInnen unzumutbar scheint und auch der Ausbildung und Qualifikation für unsere jungen
MitbürgerInnen untragbar ist, stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit nachstehende


Anfrage

1.       Nach welchen arbeitsrechtlichen Vorschriften (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie
SV-Anmeldung) können FerialpraktikantInnen, die zur Absolvierung einer Praxis während
der Ferien von ihren Ausbildungseinrichtungen verpflichtet sind,

a)            in der Bundesverwaltung,

b)            in den wirtschaftlichen Betrieben des Bundes,

c)            in den ausgegliederten Gesellschaften des Bundes,

d)            in den Forschungseinrichtungen des Bundes,

e)            in den Länderverwaltungen,

f)                             in den wirtschaftlichen Betrieben der Länder,

g)      in den ausgegliederten Gesellschaften der Länder,
h)      in den Forschungseinrichtungen der Länder,

i)      in den Gemeindeverwaltungen,

j)      in den wirtschaftlichen Betrieben der Gemeinden,

k)     in den ausgegliederten Gesellschaften der Gemeinden,

1)      in Industriebetrieben,

m)    in KMUs im Gewerbebereich,

n)     in Dienstleistungsunternehmungen,

o)     in Krankenanstalten (sowohl jenen des Bundes, der Länder, der Gemeinden aber auch

Private)
beschäftigt werden?

2.       Gibt es in Österreich - für die in der Frage 1 .a) bis 1 .o) genannten Bereiche - Projekte mit
Sonderregelungen oder Zuschüssen?

a)     Wenn ja, für welche Bereiche, in welcher Höhe der Zuschüsse und für welche Dauer?

3.       Nach welchen arbeitsrechtlichen Bedingungen können Kommunen

a)            FerialpraktikantInnen oder

b)            FerialarbeiterInnen oder

c)            BerufspraktikantInnen
beschäftigen?


3.       Nach welchen arbeitsrechtlichen Bedingungen können Kommunalverbände

a)             FerialpraktikantInnen oder

b)            FerialarbeiterInnen oder

c)             BerufspraktikantInnen
beschäftigen?

4.      Gibt es in Ihrem Ressort Aufzeichnungen darüber, wie viele

a)             FerialarbeiterInnen,

b)            FerialpraktikantInnen und

c)             BerufspraktikantInnen in den, in der Frage 1. a) bis 1. o) genannten Bereichen, in der
Zeit von 2000 bis 2006 beschäftigt waren?

5.       Waren in der Zeit von 2000 bis 2006 in Ihrem Ressort, den angeschlossenen
Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, den ausgegliederten Gesellschaften zu welchen
arbeitsrechtlichen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie SV-
Anmeldung) FerialpraktikantInnen beschäftigt?

a)            Wenn ja, wie viele?

b)            Wenn nein, warum nicht?

6.       Waren in der Zeit von 2000 bis 2006 in Ihrem Ressort, den angeschlossenen
Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, den ausgegliederten Gesellschaften zu welchen
arbeitsrechtlichen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie SV-
Anmeldung) FerialarbeiterInnen beschäftigt?

a)            Wenn ja, wie viele?

b)            Wenn nein, warum nicht?

7.       Waren in der Zeit von 2000 bis 2006 in Ihrem Ressort, den angeschlossenen
Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, den ausgegliederten Gesellschaften zu welchen
arbeitsrechtlichen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie SV-
Anmeldung) BerufspraktikantInnen beschäftigt?

a)            Wenn ja, wie viele?

b)            Wenn nein, warum nicht?


8.       Beabsichtigen Sie arbeitsrechtliche Änderungen zur einfacheren und leichteren
Beschäftigung von FerialpraktikantInnen?

a)       Wenn ja, welche?

aa)    Werden diese bereits für die Ferienmonate im Sommer 2007 zur Verfügung
stehen?

b)      Wenn nein, warum nicht?

9.       Beabsichtigen Sie arbeitsrechtliche Änderungen zur einfacheren und leichteren
Beschäftigung von FerialarbeiterInnen?

a)      Wenn ja, welche?

aa)   Werden diese bereits für die Ferienmonate im Sommer 2007 zur Verfügung
stehen?

b)      Wenn nein, warum nicht?

10.     Beabsichtigen Sie arbeitsrechtliche Änderungen zur einfacheren und leichteren
Beschäftigung von BerufspraktikantInnen?

a)      Wenn ja, welche?

aa)    Werden diese bereits für die Ferienmonate im Sommer 2007 zur Verfügung
stehen?

b)      Wenn nein, warum nicht?

11.     Sind Sie der Ansicht, dass die Ermöglichung von Berufspraktika oder nachzuweisender
Ferialpraktika ein auch vom Bund, von den Ländern und Gemeinden, aber auch von der
Wirtschaft wahrzunehmender Aufgabenbereich und eine für die zukünftige Qualifikation
unserer Jugendlichen unumgängliche, soziale Verantwortung darstellt?

a)  Wenn nein, warum nicht?