181/J XXIII. GP

Eingelangt am 14.12.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Füller

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Ausbau der B 317 im Bereich Judenburg bis Dürnstein in Steiermark zur S 36

Die derzeitige Situation und der Ausblick auf die Zukunft des Straßenbauvorhabens einer
durchgehenden, vierspurigen Murtal - Schnellstraße, S 36, von Judenburg bis Dürnstein in
Steiermark und damit zur Kärntner Landesgrenze ist für beinahe alle Beteiligten unbefriedigend.
Die von den Ausbauplanungen betroffene Bevölkerung ist verunsichert, weil einerseits die Aussagen
der Bauwerber und der Planer (Land Steiermark und ASFINAG) widersprüchlich sind und
andererseits der bemessene Zeitraum für die Verkehrsprognosen (nur bis 2020) von Fachleuten als
zu kurz betrachtet wird. Auch gab es in den letzten Monaten regelmäßig Abänderungen der
Planungen, Kostenangaben und Angaben zur voraussichtlichen Fertigstellung, was zur
Beunruhigung der verkehrsgeplagten Bevölkerung der Region westliche Obersteiermark führt.
Obwohl die Trasse durch teilweise dichtes Siedlungsgebiet führen soll, wird der Aufklärung über das
zu erwartende Belastungsszenario eine zu geringe Bedeutung beigemessen und daher unzureichend
umgesetzt.

Ein konkreter Zeitplan für die Fertigstellung des Gesamtprojektes von Judenburg bis Dürnstein fehlt
überhaupt und die von der ASFINAG willkürlich gewählten Teilabschnitte unterliegen einer
regelmäßigen Terminänderung.

Nach derzeitigem Wissenstand ist eine Trassenverlegung im Bereich Judenburg in einen
„Falkenbergtunnel" geplant. Die intensiven Bohrungen am Falkenberg, auch in der Nacht und an
Wochenenden, lassen aber größere geologische Probleme vermuten.

Die derzeitige Planung für einige Teilbereiche sieht Unterflurtrassen vor, die kaum oder gar nicht in
Form von Überlängen über das dicht bewohnte Gebiet hinausreichen.
Da es sich bei diesem Vorhaben im hochrangigen Straßenbau um ein Infrastrukturprojekt von
besonderer Tragweite für die Region handelt, ist es dringend erforderlich, den betroffenen Menschen
vor Ort gesicherte Informationen darüber zu geben, was sie in Zukunft konkret erwartet. Nur so kann
Vertrauen in dieses für die Region „Oberes Murtal" wichtige Infrastrukturprojekt geschaffen werden


Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie nachstehende

Anfrage

1.    Liegen Ihnen aktuelle Verkehrszählungsergebnisse für die Bundesstraße B 317 Friesacher -
Straße für die Zeit vor und nach der Einführung der 7,5 t-Gewichtsbeschränkung vor?

1a. Wenn ja: Welche Ergebnisse für den Schwerverkehr erbrachten diese?
1
b. Welche Ergebnisse speziell für den Transitverkehr erbrachten diese im Vergleich zu
      Vorergebnissen?

2.    Sind Sie im Besitz von Feinstaubmesswerten für das obere Murtal, (Bezirke Judenburg,
Knittelfeld und Murau) entlang der bestehenden S 36 und der B 317?

2a. Wenn ja: Welche Werte wurden in den Jahren 1995 bis 2006 erhoben?

3.    Sind weitere Schadstoffmessungen geplant?

3a. Wenn ja: Wo und wann sollen diese durchgeführt werden?

3b. Bis wann ist mit der Veröffentlichung der Messdaten zu rechnen?

3c. Wenn nein: Warum nicht?

4.              Wie erklären Sie den Umstand, dass in der ASFINAG PR-Grafik 06/2006 gegenüber der
ASFINAG PR-Grafik 04/2005 die aktuellen DTV-Werte um 1.000 Kraftfahrzeuge täglich
gestiegen sind, jedoch die Prognose für das Jahr 2020 um 1.500 Kraftfahrzeuge täglich abgesenkt
wurde?

5.              Aus der "Strategischen Prüfung Verkehr für den Ausbau der B 317" geht hervor, dass bei Ausbau
der S 36 bis zum Jahr 2015 der DTV im Abschnitt Perchau um 80,9% steigen wird. Im selben
Zeitraum sinkt der DTV auf der A 2 über die Pack um 9,8%. Ist diese Verlagerung des Verkehrs,
vor allem des schweren Güterverkehrs, von der A 2 Südautobahn in das Mur - Mürztal ein Teil
der Planungsziele?

5a. Wenn ja: Wann beabsichtigen Sie, die betroffene Bevölkerung und die betroffenen
Gemeinden davon in Kenntnis zu setzen?

6.    Reichen Ihnen als zuständigem Verkehrsminister die kaum bis gar nicht vorhandenen
„Überlängen" der geplanten Unterflurtrassen zum Schutz der Gemeinden und der belasteten
Bevölkerung aus?

6a. Wenn ja: Warum?

6b. Wenn nein: Wie gedenken Sie hier Abhilfe zu schaffen?


7.    Reichen Ihnen als zuständigem Verkehrsminister die sehr geringen Abstände der zu dicht
besiedelten Gebieten geplanten Trassenführungen als Schutz für die belastete Bevölkerung aus,
wenn sich die Prognosen aus der „Strategischen Prüfung Verkehr" mit 23.500 KFZ täglich im
Jahr 2020 als richtig erweisen sollten?

7a. Wenn ja: Warum?

7b. Wenn nein: Wie gedenken Sie hier Abhilfe zu schaffen und die Bevölkerung besser zu
schützen?

8.              Sehen Sie beim derzeitigen Planungsstand der Bauausführung (RQ2 = Regelquerschnitt 2+2
Fahrstreifen und Mitteltrennung aber ohne Abstellstreifen) den Schutz der Bevölkerung und der
Umwelt sowie die Verkehrssicherheit als ausreichend gegeben an?

9.              Warum wurde der Lückenschluss Scheifling - Klagenfurt nicht bereits eingearbeitet und geplant,
obwohl in der Aussendung der „ASFINAG S 36 aktuell/Juli 2006" darauf explizit hingewiesen
wird, dass „das technische Projekt S 36 im Abschnitt St. Georgen - Scheifling infolge des
Lückenschlusses von Scheifling nach Klagenfurt überarbeitet" werden muss?

10.       Welche Umplanungen müssen im konkreten Fall des Lückenschlusses Scheifling - Klagenfurt
getätigt werden?

11.       Wer ist für diese Umplanungen, bzw. der Neuausrichtung der UVE verantwortlich und wer trägt
die Kosten dafür?

12.       Ist in Zusammenhang mit diesen Umplanungen eine Verlegung des, gemäß §14
Bundesstraßengesetz 1971 verordneten, Bundesstraßenplanungsgebietes erforderlich?

13.       Inwieweit werden durch die derzeitige Planung Naturschutzprojekte wie „Natura 2000" und
„Life" - Projekte tangiert?

14.  Gibt es schon Ergebnisse der Probebohrungen für den sog. "Rothenthurm - Tunnel"?
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5. Wenn ja: Welche?

16.      Wenn nein: Bis wann ist mit diesen Ergebnissen zu rechnen und wann werden Sie die
Bevölkerung darüber informieren?

17.      Hat es von Ihrem Ressort oder der ASFINAG in Ihrem Auftrage im Zusammenhang mit dem
Ausbau der S 36 Verhandlungen über die Bauausführung und über Entlastungen der
AnrainerInnen (auch Feinstaub und Luftschadstoffe betreffend) mit der ASFINAG gegeben?
17a. Wenn ja: Von wem wurden diese geführt?

17b. Welches Ergebnis erbrachten diese Verhandlungen?

18.  Ist aufgrund von angeblich notwendigen Umplanungen, bzw. wegen angeblich auftretender,
geologischer Schwierigkeiten (Tunnelprojekte und Unterflurtrassen) mit einem weiteren Anstieg der
Baukosten zu rechnen?


18a. Wenn ja: In welchem Umfang und für welchen Bauabschnitt?

19.       Wie hoch sind die Kosten für erforderliche Lärmschutzmaßnahmen der jetzigen Trassenführung
durch dicht besiedeltes Gebiet und wo sind diese in den Planungsunterlagen der ASFINAG zu
finden?

20.  Wie erklären Sie die Steigerung der prognostizierten Baukosten für den Abschnitt Judenburg -
Scheifling (ohne Tunnel „Scheiflinger Ofen") seit August 2003 von € 210 Mio. auf € 420 Mio., also
um 100%?

21.       Ab welchem Prozentsatz an Baukostenerhöhung - hervorgerufen durch Umweltauflagen,
geologische Probleme, Lärmschutzmaßnahmen uam. - halten Sie die derzeitige
Variantenentscheidung für Überdenkenswert, bzw. eine Plausibilitätsprüfung für andere, bereits
diskutierte, Varianten für überlegenswert?

22.  In welchem Umfang wurde, bzw. wird die „Projektierungsdienstanweisung" des BMVIT in der
Fassung 2002 von den zuständigen Planern, bzw. den Landesdienststellen angewendet?